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DE202009008653U1 - Antriebsbaugruppe - Google Patents

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DE202009008653U1
DE202009008653U1 DE200920008653 DE202009008653U DE202009008653U1 DE 202009008653 U1 DE202009008653 U1 DE 202009008653U1 DE 200920008653 DE200920008653 DE 200920008653 DE 202009008653 U DE202009008653 U DE 202009008653U DE 202009008653 U1 DE202009008653 U1 DE 202009008653U1
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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    • H02K5/1672Means for supporting bearings, e.g. insulating supports or means for fitting bearings in the bearing-shields using sliding-contact or spherical cap bearings radially supporting the rotary shaft at both ends of the rotor
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    • H02K7/1163Structural association with clutches, brakes, gears, pulleys or mechanical starters with gears where at least two gears have non-parallel axes without having orbital motion
    • H02K7/1166Structural association with clutches, brakes, gears, pulleys or mechanical starters with gears where at least two gears have non-parallel axes without having orbital motion comprising worm and worm-wheel

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Abstract

Antriebsbaugruppe eines Kraftfahrzeugs mit einem Gehäuse (1) aus Kunststoff und einem im Gehäuse (1) angeordneten Gleichstrommotor (2) sowie einem ebenfalls im Gehäuse (1) angeordneten, dem Gleichstrommotor (2) nachgeschalteten Getriebe (3), wobei der Gleichstrommotor (2) einen Stator (5) mit Statormagneten (5a, 5b), einen auf einer Antriebswelle (6) angeordneten Rotor (7) mit Rotorwicklungen (7a) und einen auf der Antriebswelle (6) angeordneten Kommutator (8) mit zugeordneten Kommutatorbürsten (9) aufweist, wobei im Gehäuse (1) ein Abschirmblech (11) zur elektromagnetischen Abschirmung insbesondere des Kommutators (8) und/oder des Rotors (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) einen Gehäuseschacht (12) für die Aufnahme des Rotors (7) und des Kommutators (8) aufweist, dass das Abschirmblech (11) zur Montage von Außen axial in den Gehäuseschacht (12) einsetzbar ist und dass das Abschirmblech (11) zumindest abschnittsweise im Wesentlichen rohrförmig ausgestaltet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebsbaugruppe eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 16.
  • Die in Rede stehende Antriebsbaugruppe ist für die motorische Verstellung aller möglichen Verstellelemente in einem Kraftfahrzeug einsetzbar. Vorliegend steht die motorische Verstellung von Fenstern eines Kraftfahrzeugs im Vordergrund. Dies ist nicht beschränkend zu verstehen. Nur beispielhaft sei die motorische Verstellung von Außenspiegeln, Fahrzeugsitzen, Fahrzeugschlössern, Fahrzeugtüren, Fahrzeugklappen oder dergleichen genannt.
  • Die bekannte Antriebsbaugruppe ( EP 1 652 283 B1 ), von der die Erfindung ausgeht, dient der motorischen Verstellung von Fenstern eines Kraftfahrzeugs.
  • Der bekannten Antriebsbaugruppe ist ein Gehäuse aus Kunststoff zugeordnet, das aus zwei Halbschalen besteht. Im Gehäuse findet sich der übliche Aufbau aus einem Gleichstrommotor und einem dem Gleichstrommotor nachgeschalteten Getriebe. Der Gleichstrommotor weist einen Stator mit Statormagneten, einen auf einer Antriebswelle angeordneten Rotor mit Rotorwicklungen und einen ebenfalls auf der Antriebswelle angeordneten Kommutator mit zugeordneten Kommutatorbürsten auf. Im Gehäuse ist zusätzlich eine elektromagnetische Abschirmung vorgesehen, die der Ausgestaltung des Gehäuses aus einem nicht elektrisch leitenden und damit nicht abschirmenden Kunststoffmaterial Rechnung trägt.
  • Vorteilhaft bei der bekannten Antriebsbaugruppe ist die Tatsache, dass das komplette Gehäuse kostengünstig im Kunststoff-Spritzgießverfahren hergestellt werden kann.
  • Das Zuammenfügen der vergleichsweise großflächigen Gehäuseschalen unter gleichzeitigem Einschluß aller eingesetzten Komponenten einschließlich der Abschirmbleche ist allerdings mit hohen Genauigkeitsanforderungen bei der Montage verbunden. Ferner muss darauf geachtet werden, dass die komplett umlau fende Trennlinie zwischen den beiden Gehäuseschalen hinreichend abgedichtet ist, was den Fertigungsaufwand weiter erhöht.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Antriebsbaugruppe fertigungstechnisch zu optimieren.
  • Das obige Problem wird bei einer Antriebsbaugruppe gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Wesentlich ist die Überlegung, dass die Montage der Motorkomponenten über einen Gehäuseschacht insbesondere im Hinblick auf die Positioniergenauigkeit dieser Komponenten vorteilhaft ist. Vorschlagsgemäß ist ein Gehäuseschacht für die Aufnahme des Rotors und des Kommutators vorgesehen, in den auch das Abschirmblech zur Montage von außen, bezogen auf die Antriebswelle axial einsetzbar ist. Dabei ist das Abschirmblech zumindest abschnittsweise im Wesentlichen rohrförmig ausgestaltet.
  • Der vorschlagsgemäße, strukturelle Aufbau der Antriebsbaugruppe lässt sich im Hinblick auf die Herstellung des Gehäuses leicht umsetzen und eröffnet neue Möglichkeiten im Hinblick auf die Doppelnutzung von Komponenten, insbesondere des Abschirmblechs, wie noch gezeigt wird.
  • Im Hinblick auf die Herstellung des Gehäuses selbst zeigt die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 eine wirtschaftlich interessante Variante. Hier ist der den Gehäuseschacht aufweisende Bestandteil des Gehäuses einstückig mit dem Gehäuse im Übrigen ausgestaltet, wobei das Gehäuse vorzugsweise im Kunststoff-Spritzgießverfahren hergestellt ist.
  • Gemäß Anspruch 4 wird weiter vorgeschlagen, dass dem Abschirmblech zur axialen Abschirmung insbesondere an beiden Enden jeweils ein Abschlussblech zugeordnet ist. Damit lässt sich auf einfache Weise eine abschirmtechnisch vollständige Kapselung des Gehäuseschachts erreichen.
  • Eine besonders einfache Realisierung zumindest eines der beiden Abschlussbleche ist Gegenstand von Anspruch 5, der eine topfförmige Ausgestaltung des Ab schirmbleches betrifft. Ein solches topfförmiges Abschirmblech lässt sich leicht im Tiefziehverfahren o. dgl. herstellen.
  • Die weiter bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 6 bis 8 betreffen den Verschluss des Gehäuseschachts nach außen hin mit einem stirnseitigen Gehäusedeckel, der zusätzlich als Abschlussblech (Anspruch 7) und/oder der Aufnahme eines Lagerabschnitts für die Antriebswelle (Anspruch 8) dienen kann. Mit der Realisierung eines stirnseitigen Gehäusedeckels lässt sich die Abdichtung des Gehäuseschachts durch die relativ kurze Trennlinie zwischen Gehäuse und Gehäusedeckel regelmäßig mit wenig Aufwand realisieren.
  • Bei der besonders bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 12 wird in einer Alternative das Abschirmblech doppelt genutzt, nämlich zusätzlich als Niederhalter für ein der Antriebswelle zugeordnetes Rotationswälzlager. Damit ist gemeint, dass das Abschlussblech das Rotationswälzlager, insbesondere den Außenring des Rotationswälzlagers, axial in seinem Lagersitz hält.
  • Gemäß den Ansprüchen 13 und 14 ist zur Aufnahme des Rotationswälzlagers ein Aufnahmekäfig vorgesehen, über den sich das Rotationswälzlager am Gehäuse abstützt. Vorschlagsgemäß wird der Aufnahmekäfig zusätzlich im Sinne einer axialen Abschirmung genutzt. Diese Doppelnutzung führt wiederum zu einem besonders kostengünstigen Aufbau.
  • Der grundsätzliche Aufbau eines obigen Aufnahmekäfigs lässt sich der deutschen Patentanmeldung 10 2009 019 726.5 entnehmen, die auf die Anmelderin zurückgeht und deren Inhalt hiermit in vollem Umfange zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird das obige Problem bei einer Antriebsbaugruppe gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 16 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 16 gelöst.
  • Wesentlich ist hier die oben schon angesprochene Überlegung, das Abschirmblech zusätzlich als Lagerniederhalter für das der Antriebswelle zugeordnete Rotationswälzlager zu nutzen. Auf die Ausstattung des Gehäuses mit einem Gehäu seschacht in obigem Sinne kommt es also nicht an. Im Übrigen darf aber auf alle Ausführungen zu der erstgenannten Lehre verwiesen werden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine vorschlagsgemäße Antriebsbaugruppe in einer schematischen Seitenansicht,
  • 2 die Antriebsbaugruppe gemäß 1 in einer geschnittenen Seitenansicht entlang der Schnittlinie A-A,
  • 3 das Abschirmblech der Antriebsbaugruppe gemäß 2 im unmontierten Zustand und
  • 4 eine vorschlagsgemäße Antriebsbaugruppe in einer weiteren Ausführungsform in einer Ansicht gemäß 2.
  • Die in der Zeichnung beispielhaft dargestellten, vorschlagsgemäßen Antriebsbaugruppen sind dem Anwendungsbereich der motorischen Fensterheber zuzurechnen. Dies ist nicht beschränkend zu verstehen. Insbesondere ist die Erfindung auf alle im einleitenden Teil der Beschreibung genannten Bereiche vorteilhaft anwendbar.
  • Die dargestellten Antriebsbaugruppen sind jeweils mit einem Gehäuse 1 aus Kunststoff und einem im Gehäuse 1 angeordneten Gleichstrommotor 2 ausgestattet. Ebenfalls im Gehäuse 1 angeordnet ist ein dem Gleichstrommotor 2 nachgeschaltetes Getriebe 3. Das Getriebe 3 ist als Schneckengetriebe mit Schnecke 3a und lediglich schematisch dargestelltem Schneckenrad 3b ausgestaltet. Das Schneckenrad 3b ist mit einem Antriebsritzel 4 verbunden, das mit einem entsprechenden Antriebselement des nicht dargestellten Fensterhebers kämmt.
  • Der Gleichstrommotor 2 weist in üblicher Weise einen Stator 5 mit Statormagneten 5a, 5b, einen auf einer Antriebswelle 6 angeordneten Rotor 7 mit Rotorwicklungen 7a und einen ebenfalls auf der Antriebswelle 6 angeordneten Kommutator 8 mit zugeordneten Kommutatorbürsten 9 auf. Die Kommutatorbürsten 9 sind in einen Bürstenhalter 10 integriert, der neben dem Anschluss an eine übergeordne te Spannungsversorgung auch elektronische Komponenten aufweisen kann. Im Gehäuse 1 ist ein Abschirmblech 11 zur elektromagnetischen Abschirmung des Kommutators 8 und des Rotors 7 angeordnet. Je nach EMV-Anforderungen kann das Abschirmblech 11 auch nur einer der Komponenten Kommutator 8 und Rotor 7 zugeordnet sein.
  • Um eine gute bezogen auf die Antriebswelle 6 radiale Abschirmung zu erreichen, umschließt der im Wesentlichen rohrförmige Abschnitt des Abschirmblechs 11 jedenfalls die abzuschirmenden Komponenten, hier den Kommutator 8 und den Rotor 7.
  • Das Abschirmblech 11 ist vorzugsweise als dünnes Blech ausgestaltet. Grundsätzlich können hier alle Arten von leitenden Blechen Anwendung finden, insbesondere aber kostengünstiges Stahlblech. Als vorteilhaft für die Realisierung der elektromagnetischen Abschirmung 11 hat sich auch die Verwendung von Weißblech, also von verzinntem Stahlblech, gezeigt.
  • Wesentlich ist nun, dass das Gehäuse 1 einen Gehäuseschacht 12 für die Aufnahme des Rotors 7 und des Kommutators 8 aufweist, wobei der Gehäuseschacht 12 so ausgelegt ist, dass das Abschirmblech 11 zur Montage von außen bezogen auf die Antriebswelle 6 axial in den Gehäuseschacht 12 einsetzbar ist. Entsprechend ist der Gehäuseschacht 12 hier auf die Antriebswelle 6 ausgerichtet. Die Wandung des Gehäuseschachts 12 ist im Rahmen der lediglich schematischen Zeichnung äußerst dünn dargestellt und wird in der Praxis stärker ausgelegt sein.
  • Das Abschirmblech 11 ist vorschlagsgemäß zumindest abschnittsweise im Wesentlichen rohrförmig ausgestaltet und lässt sich damit besonders leicht, insbesondere formschlüssig, in den Gehäuseschacht 12 einsetzen und dort positionieren.
  • Aus der Darstellung in 1 wird deutlich, dass das Gehäuse 1 der Antriebsbaugruppe zwei wesentliche Gehäuseabschnitte aufweist, nämlich einen den Gehäuseschacht 12 aufweisenden Gehäuseabschnitt 1a und einen die Getriebekomponenten 3a, 3b aufweisenden Gehäuseabschnitt 1b. Hier und vorzugsweise ist es so, dass der den Gehäuseschacht 12 aufweisende Gehäuseabschnitt 1a einstückig mit dem Gehäuse 1 im Übrigen ausgestaltet ist. Dies lässt sich in beson ders bevorzugter Ausgestaltung leicht dadurch realisieren, dass das Gehäuse 1 im Kunststoff-Spritzgießverfahren hergestellt ist. Dabei kann der den Gehäuseschacht 12 aufweisende Bestandteil 1a an das Gehäuse 1 im Übrigen angespritzt sein. Hier sind unterschiedliche Herstellungsverfahren denkbar.
  • Bei den letztgenannten, die Einstückigkeit betreffenden Varianten versteht sich, dass zumindest einer der beiden Gehäuseabschnitte 1a, 1b, vorzugsweise beide Gehäuseabschnitte 1a, 1b, vorzugsweise selbst einstückig ausgestaltet ist bzw. sind.
  • Je nach konstruktiven Randbedingungen kann der im Wesentlichen rohrförmige Abschnitt des Abschirmblechs 11 im Querschnitt im Wesentlichen rund, oval, rechteckig oder quadratisch ausgestaltet sein. Andere Ausgestaltungen sind denkbar. Für das positionsgenaue Einsetzen des Abschirmblechs 11 zur Montage ist vorteilhafterweise vorzusehen, dass das Abschirmblech 11 formschlüssig mit dem Gehäuseschacht 12 in Eingriff steht.
  • Die im Wesentlichen rohrförmige Ausgestaltung des Abschirmblechs 11 gewährleistet eine gute radiale Abschirmung der in Rede stehenden Antriebskomponenten. Für die Abschirmung in axialer Richtung sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen. Die Begriffe „radial” und „axial” sind vorliegend stets auf die Ache der Antriebswelle 6 bezogen.
  • Zur axialen Abschirmung wird nun vorgeschlagen, dass dem Abschirmblech 11 vorzugsweise an seinen beiden Enden 11a, 11b jeweils ein Abschlussblech 13, 14 zugeordnet ist. Mit den beiden Abschlussblechen 13, 14, die hier beide von der Antriebswelle 6 durchdrungen sind, lässt sich der Gehäuseschacht 12 insgesamt EMV-dicht abschirmen.
  • Das mindestens eine Abschlußblech 13, 14 kann einstückig mit dem Abschirmblech 11 ausgestaltet sein, wie im Ausführungsbeispiel für das getriebenahe Abschlußblech 13 gezeigt. Es kann aber auch als separate Komponente vorgesehen sein. Dies ist vorliegend für das getriebeferne Abschlußblech 14 der Fall.
  • Eine besonders einfache Realisierung insbesondere des getriebenahen Abschlussblechs 13 zeigt 3. Dort ist das Abschirmblech 11 topfförmig ausge staltet, wobei der Boden des topfförmigen Abschirmblechs 11 ein Abschlussblech 13 in obigem Sinne, hier das getriebenahe Abschlussblech 13, bereitstellt, das eine Öffnung für die Antriebswelle 6 aufweist.
  • Es lässt sich den Darstellungen in den 2 und 4 entnehmen, dass der Gehäuseschacht 12 hier und vorzugsweise nach außen hin mit einem stirnseitigen Gehäusedeckel 15 verschlossen ist. Der Gehäusedeckel 15 ist im Wesentlichen flach ausgestaltet. Er kann mit dem Gehäuse 1 im Übrigen mittels Ultraschallschweißen oder dergleichen wasserdicht verbunden werden. Denkbar ist auch, hier eine Klemmbefestigung über einen Dichtring vorzusehen.
  • Von besonderem Vorteil ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen die Tatsache, dass der Gehäusedeckel 15 einen elektrisch leitenden Bestandteil aufweist, so dass der Gehäusedeckel 15 jedenfalls einen Teil des getriebefernen Abschlussblechs 14 bereitstellt. Grundsätzlich kann es hier auch vorgesehen sein, dass der Gehäusedeckel 15 selbst zumindest zum Teil elektrisch leitend ausgestaltet ist.
  • Bei den dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispielen ist der Gehäusedeckel 15 mit einer elektrisch leitenden Einlage 16 ausgestattet, die die Funktion des getriebefernen Abschlussblechs 14 übernimmt. Die Einlage ist vorzugsweise als Blech ausgestaltet, das weiter vorzugsweise von dem gleichen Material wie das Abschirmblech 11 ist.
  • Die Einlage 16 steht bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel im montierten Zustand mit dem Abschirmblech 11 in umlaufend elektrisch leitender Verbindung. Dabei ist es vorzugsweise so, dass die Einlage 16 nicht auf Stoß an dem Abschirmblech 11 angrenzt, sondern mit dem Abschirmblech 11 geringfügig überlappt. Dieses Überlappen ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
  • Interessant ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen auch die Tatsache, dass dem Gehäusedeckel 15 zusätzlich die Funktion der Aufnahme eines Lagerabschnitts 17 für die Antriebswelle 6 zukommt. Dies führt vor allem zu einer Steigerung der Kompaktheit der Antriebsbaugruppe.
  • Für einen besonders schwingungsarmen Betrieb ist im getriebenahen Bereich des Gehäuseschachtes 12 vorzugsweise ein Rotationswälzlager 18 für die Antriebswelle 6 vorgesehen. In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es hier vorgesehen, dass das Abschirmblech 11, hier das getriebenahe Abschlussblech 13, mit dem Rotationswälzlager 18 oder mit einer dem Rotationswälzlager 18 zugeordneten Komponente, hier mit dem Lageraußenring 18a, in umlaufendem elektrischen Kontakt steht. Bei der dem Rotationswälzlager 18 zugeordneten Komponente in obigem Sinne kann es sich beispielsweise um eine Lagerschale oder um einen noch zu erläuternden Aufnahmekäfig o. dgl. handeln. Der obige, umlaufende elektrische Kontakt ist wiederum EMV-dicht, also spaltfrei, ausgebildet. Hier bildet das Rotationswälzlager 18 einen Teil der axialen Abschirmung für den Gehäuseschacht 12.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung weist das Abschirmblech 11 zur Realisierung der elektrischen Kontaktstelle mit dem Rotationswälzlager 18 eine axial vorstehende, im Wesentlichen ringförmige Kontaktausformung 20 auf. Dies lässt sich einer Zusammenschau der 2 und 3 entnehmen.
  • Hier und vorzugsweise ist es zusätzlich so, dass sich das getriebenahe Abschlussblech 13 von der Kontaktstelle mit dem Lageraußenring 18a ausgehend radial nach innen bis hin zu der Antriebswelle 6 erstreckt. Damit ist vorschlagsgemäß im getriebenahen Bereich eine doppelte axiale Abschirmung realisiert.
  • Interessant bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist weiter die Tatsache, dass dem Abschirmblech 11 neben der Abschirmfunktion eine weitere Funktion zukommt, nämlich die eines Lagerniederhalters für das Rotationswälzlager 18.
  • Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen drückt das Abschirmblech 11 das Rotationswälzlager 18, hier den Lageraußenring 18a des Rotationswälzlagers 18, axial in den Lagersitz 19. Dabei läuft der Kraftfluss der Haltekraft über die elektrische Kontaktstelle zwischen dem Lageraußenring 18a und dem Abschirmblech 11. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist es so, dass der Kraftfluss der Haltekraft auch über den dem Gehäuseschacht 12 zugeordneten Gehäusedeckel 15 verläuft. Der Gehäusedeckel 15 drückt das Rotationswälzlager 18 über das Abschirmblech 11 in den Lagersitz 19.
  • Das Abschirmblech 11 lässt sich in obiger Weise vorteilhaft als Lagerniederhalter für das Rotationswälzlager 18 einsetzen. Falls nur geringe axiale Haltekräfte benötigt werden, ist hier eine gewisse Nachgiebigkeit, die insbesondere mit einem dünnen Abschirmblech einhergeht, vorteilhaft, um eine gewisse Schwingungsdämpfung herbeizuführen.
  • Die oben angesprochene Doppelfunktion des Abschirmblechs 11 kann grundsätzlich auch für die Abschlussbleche 13, 14, insbesondere für das getriebenahe Abschlussblech 13 Anwendung finden. Alle obigen Erläuterungen gelten dann entsprechend.
  • Bei einer nicht dargestellten, weiter bevorzugten Ausführungsform ist es so, dass ein Aufnahmekäfig zur Aufnahme des Rotationswälzlagers 18 vorgesehen ist, wobei sich das Rotationswälzlager 18 über den Aufnahmekäfig am Gehäuse 1 abstützt. Der grundsätzliche Aufbau eines solchen Aufnahmekäfigs lässt sich der deutschen Patentanmeldung 10 2009 019 726.5 entnehmen, auf die weiter oben schon Bezug genommen worden ist. Ein solcher Aufnahmekäfig stellt gewissermaßen einen im Gehäuse 1 verankerten Lagersitz 19 für das Rotationswälzlager 18 bereit.
  • Wesentlich ist nun, dass der Aufnahmekäfig zumindest einen Teil der axialen Abschirmung, insbesondere zumindest einen Teil des getriebenahen Abschlussblechs 13, bereitstellt.
  • Denkbar wäre beispielsweise, dass der Aufnahmekäfig rotorseitig einen umlaufenden Kragen aufweist, der dann das getriebenahe Abschlussblech 13 bildet. Das Abschirmblech 11 steht vorzugsweise in elektrisch leitender Verbindung mit denn so gebildeten Abschlussblech 13, so dass wieder eine EMV-dichte Abschirmung garantiert ist.
  • Eine montagetechnisch vorteilhafte Anordnung ergibt sich nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung dadurch, dass der Aufnahmekäfig zusammen mit dem Abschirmblech 11 eine vormontierbare Baueinheit bildet. Damit lassen sich diese beiden Komponenten insbesondere zusammen mit dem Rotationswälzlager 18 mit einer einzigen, im Wesentlichen axialen Montagebewegung in den Gehäuseschacht 12 einsetzen.
  • Bei beiden dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispielen ist dem Stator 5, insbesondere den Statormagneten 5a, 5b, ein Rückschlusselement 21, hier und vorzugsweise ein Polrohr 21, zugeordnet. Das Polrohr 21 kann hier nach Bedarf an die Abmessungen der Statormagnete 5a, 5b angepasst werden. Vorzugsweise ist das Polrohr 21 nur geringfügig länger, insbesondere zwischen etwa 1,0 mm und 5,0 mm länger, als die Statormagneten 5a, 5b ausgebildet.
  • Die obige Anpassung des Polrohrs 21 führt zu einer einer Reduzierung der Baulänge, zu einer entsprechenden Materialeinsparung und damit zu reduzierten Gewicht sowie reduzierten Kosten. Bei dem Polrohr 21 kann es sich um einen kostengünstig herzustellendes, rolliertes Stahlrohr handeln.
  • Grundsätzlich kann das Polrohr 21 innerhalb des rohrförmigen Abschnitts des Abschirmblechs 11 angeordnet sein. Dies ist bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel realisiert. Angesichts der Tatsache, dass dem Polrohr 21 selbst eine Abschirmwirkung zukommt, erfährt der Rotor 7 hier eine doppelte Abschirmung.
  • Bei der in 4 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausgestaltung schließt sich das Rückschlusselement 21, also das Polrohr 21, in axialer Richtung gesehen an das Abschirmblech 11 an. Das Abschirmblech 11 und das Polrohr 21 sind in axialer Richtung gesehen also hintereinander angeordnet. Um deckelseitig eine hinreichende Abschirmung erreichen zu können, ist es hier und vorzugsweise so, dass sich an den Gehäusedeckel 15 ein Ring 22 anschließt, der insbesondere einstückig mit der Einlage 16 verbunden ist. Dieser Ring 22 steht in elektrisch leitendem Kontakt mit dem Polrohr 21, das wiederum in elektrisch leitendem Kontakt mit dem Abschirmblech 11 steht. Das Polrohr 21 bildet hier im Ergebnis einen Teil der elektromagnetischen Abschirmung.
  • Die vorschlagsgemäße Lösung lässt sich in vorteilhafter Weise bei Motoren mit geringer Baulänge einsetzen, bei denen die Statormagnete 5a, 5b eine geringe axiale Länge aufweisen. Solche Statormagnete 5a, 5b sind regelmässig als Seltene-Erde-Magnete ausgebildet. Insbesondere bei der Verwendung von Statormagneten 5a, 5b mit geringer axialer Länge wird der Vorteil des resultierenden, entsprechend kurzen Polrohrs 21 deutlich.
  • Bei allen oben angegebenen Varianten darf der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen werden, dass alle an der elektromagnetischen Abschirmung beteiligten, jeweils benachbarten Komponenten miteinander in elektrisch leitender Verbindung stehen. Das Ziel ist ja, eine möglichst umfassend EMV-dichte Abschirmung des Gehäuseschachtes 12 zu erzielen.
  • Es darf ferner darauf hingewiesen werden, dass zusätzlich oder alternativ eine axiale elektromagnetische Abschirmung durch eine geeignete Ausgestaltung des Bürstenhalters 10 realisiert sein kann. Diese Abschirmung könnte speziell auf die durch das Bürstenfeuer am Kommutator 8 entstehenden, elektromagnetischen Störstrahlungen ausgelegt werden.
  • Schließlich darf noch darauf hingewiesen werden, dass die Antriebsbaugruppe auch eine Einrichtung zur Drehzahlerfassung aufweisen kann. Diese ist vorzugsweise zwischen dem Bürstenhalter 10 und dem Rotationswälzlager 18 angeordnet. Denkbar ist in diesem Fall, dass zumindest ein Teil des Abschirmblechs 11 nicht ganz bis zum Rotationswälzlager 18 reicht, was in bestimmten Anwendungsfällen im Hinblick auf die Abschirmwirkung gerade vertretbar ist.
  • Nach einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt, wird eine Antriebsbaugruppe eines Kraftfahrzeugs mit einem Gehäuse 1 aus Kunststoff und einem im Gehäuse 1 angeordneten Gleichstrommotor 2 sowie einem ebenfalls im Gehäuse 1 angeordneten, dem Gleichstrommotor 2 nachgeschalteten Getriebe 3 beansprucht. Der Gleichstrommotor 2 ist mit einem Stator 5 mit Statormagneten 5a, 5b, einem auf einer Antriebswelle 6 angeordneten Rotor 7 mit Rotorwicklungen 7a und einen ebenfalls auf der Antriebswelle 6 angeordneten Kommutator 8 mit zugeordneten Kommutatorbürsten 9 ausgestattet.
  • Wesentlich nach dieser weiteren Lehre ist, dass in das Gehäuse 1 ein Abschirmblech 11 zur elektromagnetischen Abschirmung des Kommutators 8 und/oder des Rotors 7 eingesetzt ist, dass ein Rotationswälzlager 18 für die Antriebswelle 6 vorgesehen ist und dass das Abschirmblech 11 einen Lagerniederhalter für das Rotationswälzlager 18 bereitstellt.
  • Wesentlich ist also die Doppelnutzung des Abschirmblechs 11, die weiter oben schon angesprochen worden ist. Auf die Realisierung eines Gehäuseschachtes 12 in obigem Sinne kommt es aber nicht notwendigerweise an. Im Übrigen darf aber in vollem Umfange auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1652283 B1 [0003]
    • - DE 102009019726 [0017, 0051]

Claims (17)

  1. Antriebsbaugruppe eines Kraftfahrzeugs mit einem Gehäuse (1) aus Kunststoff und einem im Gehäuse (1) angeordneten Gleichstrommotor (2) sowie einem ebenfalls im Gehäuse (1) angeordneten, dem Gleichstrommotor (2) nachgeschalteten Getriebe (3), wobei der Gleichstrommotor (2) einen Stator (5) mit Statormagneten (5a, 5b), einen auf einer Antriebswelle (6) angeordneten Rotor (7) mit Rotorwicklungen (7a) und einen auf der Antriebswelle (6) angeordneten Kommutator (8) mit zugeordneten Kommutatorbürsten (9) aufweist, wobei im Gehäuse (1) ein Abschirmblech (11) zur elektromagnetischen Abschirmung insbesondere des Kommutators (8) und/oder des Rotors (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) einen Gehäuseschacht (12) für die Aufnahme des Rotors (7) und des Kommutators (8) aufweist, dass das Abschirmblech (11) zur Montage von Außen axial in den Gehäuseschacht (12) einsetzbar ist und dass das Abschirmblech (11) zumindest abschnittsweise im Wesentlichen rohrförmig ausgestaltet ist.
  2. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der den Gehäuseschacht (12) aufweisende Gehäuseabschnitt (1a) einstückig mit dem Gehäuse (1) im übrigen ausgestaltet ist, vorzugsweise, dass das Gehäuse (1) im Kunststoff-Spritzgießverfahren hergestellt ist, weiter vorzugsweise, dass der den Gehäuseschacht (12) aufweisende Bestandteil (1a) des Gehäuses (1) an das Gehäuse (1) im übrigen angespritzt ist.
  3. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der im Wesentlichen rohrförmige Abschnitt des Abschirmblechs (11) im Querschnitt im Wesentlichen rund, oval, rechteckig oder quadratisch ausgestaltet ist.
  4. Antriebsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Abschirmblech (11) zur axialen Abschirmung an seinem getriebenahen Ende (11a) und/oder an seinem getriebefernen Ende (11b) jeweils ein Abschlussblech (13, 14) zugeordnet ist.
  5. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmblech (11) topfförmig ausgestaltet ist und dass der Boden des topfförmigen Abschirmblechs (11) ein Abschlussblech (13, 14), insbesondere das getriebenahe Abschlussblech (13), bereitstellt.
  6. Antriebsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseschacht (12) nach außen hin mit einem stirnseitigen Gehäusedeckel (15) verschlossen ist.
  7. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 4 und ggf. nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (15) zumindest zum Teil elektrisch leitend ausgestaltet ist oder einen elektrisch leitenden Bestandteil aufweist und dass der Gehäusedeckel (15) zumindest einen Teil eines Abschlussblechs (14) bereitstellt.
  8. Antriebsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (15) einen Lagerabschnitt (17) für die Antriebswelle (6) aufweist.
  9. Antriebsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im getriebenahen Bereich des Gehäuseschachtes (12) ein Rotationswälzlager (18) für die Antriebswelle (6) vorgesehen ist, vorzugsweise, dass das Abschirmblech (11) und/oder das getriebenahe Abschlussblech (13) mit dem Rotationswälzlager (18) oder mit einer dem Rotationswälzlager (18) zugeordneten Komponente, insbesondere mit dessen Lageraußenring (18a), in umlaufendem elektrischem Kontakt steht, vorzugsweise, dass der umlaufende elektrische Kontakt weitgehend spaltfrei ist.
  10. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmblech (11) und/oder das getriebenahe Abschlussblech (13) im Bereich der elektrischen Kontaktstelle eine axial vorstehende, im Wesentlichen ringförmige Kontaktausformung (20) aufweist.
  11. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich das getriebenahe Abschlussblech (13) von der Kontaktstelle mit dem Lager außenring (18a) o. dgl. ausgehend radial nach Innen bis hin zu der Antriebswelle (6) erstreckt.
  12. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 9 und ggf. nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmblech (11) und/oder das getriebenahe Abschlussblech (13) einen Lagerniederhalter für das Rotationswälzlager (18) bereitstellt, vorzugsweise, dass der Kraftfluss der Haltekraft über die elektrische Kontaktstelle mit dem Lageraußenring (18a) o. dgl. verläuft.
  13. Antriebsbaugruppe nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufnahmekäfig zur Aufnahme des Rotationswälzlagers (18) vorgesehen ist, dass sich das Rotationswälzlager (18) über den Aufnahmekäfig am Gehäuse (1) abstützt und dass der Aufnahmekäfig zumindest einen Teil der axialen Abschirmung, insbesondere des getriebenahen Abschlussblechs (13), bereitstellt.
  14. Antriebsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekäfig zusammen mit dem Abschirmblech (11) eine vormontierbare Baueinheit bilden.
  15. Antriebsbaugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Stator (5), insbesondere den Statormagneten (5a, 5b), ein Rückschlusselement (21), insbesondere ein Polrohr (21), zugeordnet ist, vorzugsweise, dass das Rückschlusselement (21) innerhalb des rohrförmigen Abschnitts des Abschirmblechs (11) angeordnet ist, oder, dass sich das Rückschlusselement (21) in axialer Richtung gesehen an das Abschirmblech (11) anschließt.
  16. Antriebsbaugruppe eines Kraftfahrzeugs mit einem Gehäuse (1) aus Kunststoff und einem im Gehäuse (1) angeordneten Gleichstrommotor (2) sowie einem ebenfalls im Gehäuse (1) angeordneten, dem Gleichstrommotor (2) nachgeschalteten Getriebe (3), wobei der Gleichstrommotor (2) einen Stator (5) mit Statormagneten (5a, 5b), einen auf einer Antriebswelle (6) angeordneten Rotor (7) mit Rotorwicklungen (7a) und einen auf der Antriebswelle (6) angeordneten Kommutator (8) mit zugeordneten Kommutatorbürsten (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in das Gehäuse (1) ein Abschirmblech (11) zur elektromagnetischen Abschirmung des Kommutators (8) und/oder des Rotors (7) eingesetzt ist, dass ein Rotationswälzlager (18) für die Antriebswelle (6) vorgesehen ist und dass das Abschirmblech (11) einen Lagerniederhalter für das Rotationswälzlager (18) bereitstellt.
  17. Antriebsbaugruppe nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils eines oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 15.
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