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Die
Erfindung betrifft eine Antriebsbaugruppe eines Kraftfahrzeugs gemäß dem
Oberbegriff der Ansprüche 1 und 16.
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Die
in Rede stehende Antriebsbaugruppe ist für die motorische
Verstellung aller möglichen Verstellelemente in einem Kraftfahrzeug
einsetzbar. Vorliegend steht die motorische Verstellung von Fenstern
eines Kraftfahrzeugs im Vordergrund. Dies ist nicht beschränkend
zu verstehen. Nur beispielhaft sei die motorische Verstellung von
Außenspiegeln, Fahrzeugsitzen, Fahrzeugschlössern,
Fahrzeugtüren, Fahrzeugklappen oder dergleichen genannt.
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Die
bekannte Antriebsbaugruppe (
EP
1 652 283 B1 ), von der die Erfindung ausgeht, dient der
motorischen Verstellung von Fenstern eines Kraftfahrzeugs.
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Der
bekannten Antriebsbaugruppe ist ein Gehäuse aus Kunststoff
zugeordnet, das aus zwei Halbschalen besteht. Im Gehäuse
findet sich der übliche Aufbau aus einem Gleichstrommotor
und einem dem Gleichstrommotor nachgeschalteten Getriebe. Der Gleichstrommotor
weist einen Stator mit Statormagneten, einen auf einer Antriebswelle
angeordneten Rotor mit Rotorwicklungen und einen ebenfalls auf der
Antriebswelle angeordneten Kommutator mit zugeordneten Kommutatorbürsten
auf. Im Gehäuse ist zusätzlich eine elektromagnetische
Abschirmung vorgesehen, die der Ausgestaltung des Gehäuses aus
einem nicht elektrisch leitenden und damit nicht abschirmenden Kunststoffmaterial
Rechnung trägt.
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Vorteilhaft
bei der bekannten Antriebsbaugruppe ist die Tatsache, dass das komplette
Gehäuse kostengünstig im Kunststoff-Spritzgießverfahren hergestellt
werden kann.
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Das
Zuammenfügen der vergleichsweise großflächigen
Gehäuseschalen unter gleichzeitigem Einschluß aller
eingesetzten Komponenten einschließlich der Abschirmbleche
ist allerdings mit hohen Genauigkeitsanforderungen bei der Montage verbunden.
Ferner muss darauf geachtet werden, dass die komplett umlau fende
Trennlinie zwischen den beiden Gehäuseschalen hinreichend
abgedichtet ist, was den Fertigungsaufwand weiter erhöht.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Antriebsbaugruppe
fertigungstechnisch zu optimieren.
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Das
obige Problem wird bei einer Antriebsbaugruppe gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 1 gelöst.
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Wesentlich
ist die Überlegung, dass die Montage der Motorkomponenten über
einen Gehäuseschacht insbesondere im Hinblick auf die Positioniergenauigkeit
dieser Komponenten vorteilhaft ist. Vorschlagsgemäß ist
ein Gehäuseschacht für die Aufnahme des Rotors
und des Kommutators vorgesehen, in den auch das Abschirmblech zur
Montage von außen, bezogen auf die Antriebswelle axial
einsetzbar ist. Dabei ist das Abschirmblech zumindest abschnittsweise
im Wesentlichen rohrförmig ausgestaltet.
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Der
vorschlagsgemäße, strukturelle Aufbau der Antriebsbaugruppe
lässt sich im Hinblick auf die Herstellung des Gehäuses
leicht umsetzen und eröffnet neue Möglichkeiten
im Hinblick auf die Doppelnutzung von Komponenten, insbesondere
des Abschirmblechs, wie noch gezeigt wird.
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Im
Hinblick auf die Herstellung des Gehäuses selbst zeigt
die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch 2
eine wirtschaftlich interessante Variante. Hier ist der den Gehäuseschacht
aufweisende Bestandteil des Gehäuses einstückig
mit dem Gehäuse im Übrigen ausgestaltet, wobei
das Gehäuse vorzugsweise im Kunststoff-Spritzgießverfahren
hergestellt ist.
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Gemäß Anspruch
4 wird weiter vorgeschlagen, dass dem Abschirmblech zur axialen
Abschirmung insbesondere an beiden Enden jeweils ein Abschlussblech
zugeordnet ist. Damit lässt sich auf einfache Weise eine
abschirmtechnisch vollständige Kapselung des Gehäuseschachts
erreichen.
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Eine
besonders einfache Realisierung zumindest eines der beiden Abschlussbleche
ist Gegenstand von Anspruch 5, der eine topfförmige Ausgestaltung
des Ab schirmbleches betrifft. Ein solches topfförmiges
Abschirmblech lässt sich leicht im Tiefziehverfahren o.
dgl. herstellen.
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Die
weiter bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen
6 bis 8 betreffen den Verschluss des Gehäuseschachts nach
außen hin mit einem stirnseitigen Gehäusedeckel,
der zusätzlich als Abschlussblech (Anspruch 7) und/oder
der Aufnahme eines Lagerabschnitts für die Antriebswelle
(Anspruch 8) dienen kann. Mit der Realisierung eines stirnseitigen
Gehäusedeckels lässt sich die Abdichtung des Gehäuseschachts
durch die relativ kurze Trennlinie zwischen Gehäuse und
Gehäusedeckel regelmäßig mit wenig Aufwand
realisieren.
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Bei
der besonders bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch
12 wird in einer Alternative das Abschirmblech doppelt genutzt,
nämlich zusätzlich als Niederhalter für
ein der Antriebswelle zugeordnetes Rotationswälzlager.
Damit ist gemeint, dass das Abschlussblech das Rotationswälzlager,
insbesondere den Außenring des Rotationswälzlagers,
axial in seinem Lagersitz hält.
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Gemäß den
Ansprüchen 13 und 14 ist zur Aufnahme des Rotationswälzlagers
ein Aufnahmekäfig vorgesehen, über den sich das
Rotationswälzlager am Gehäuse abstützt.
Vorschlagsgemäß wird der Aufnahmekäfig
zusätzlich im Sinne einer axialen Abschirmung genutzt.
Diese Doppelnutzung führt wiederum zu einem besonders kostengünstigen
Aufbau.
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Der
grundsätzliche Aufbau eines obigen Aufnahmekäfigs
lässt sich der
deutschen
Patentanmeldung 10 2009 019 726.5 entnehmen, die auf die
Anmelderin zurückgeht und deren Inhalt hiermit in vollem
Umfange zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
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Nach
einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung
zukommt, wird das obige Problem bei einer Antriebsbaugruppe gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 16 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von
Anspruch 16 gelöst.
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Wesentlich
ist hier die oben schon angesprochene Überlegung, das Abschirmblech
zusätzlich als Lagerniederhalter für das der Antriebswelle
zugeordnete Rotationswälzlager zu nutzen. Auf die Ausstattung
des Gehäuses mit einem Gehäu seschacht in obigem
Sinne kommt es also nicht an. Im Übrigen darf aber auf
alle Ausführungen zu der erstgenannten Lehre verwiesen
werden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der
Zeichnung zeigt
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1 eine
vorschlagsgemäße Antriebsbaugruppe in einer schematischen
Seitenansicht,
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2 die
Antriebsbaugruppe gemäß 1 in einer
geschnittenen Seitenansicht entlang der Schnittlinie A-A,
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3 das
Abschirmblech der Antriebsbaugruppe gemäß 2 im
unmontierten Zustand und
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4 eine
vorschlagsgemäße Antriebsbaugruppe in einer weiteren
Ausführungsform in einer Ansicht gemäß 2.
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Die
in der Zeichnung beispielhaft dargestellten, vorschlagsgemäßen
Antriebsbaugruppen sind dem Anwendungsbereich der motorischen Fensterheber
zuzurechnen. Dies ist nicht beschränkend zu verstehen.
Insbesondere ist die Erfindung auf alle im einleitenden Teil der
Beschreibung genannten Bereiche vorteilhaft anwendbar.
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Die
dargestellten Antriebsbaugruppen sind jeweils mit einem Gehäuse 1 aus
Kunststoff und einem im Gehäuse 1 angeordneten
Gleichstrommotor 2 ausgestattet. Ebenfalls im Gehäuse 1 angeordnet ist
ein dem Gleichstrommotor 2 nachgeschaltetes Getriebe 3.
Das Getriebe 3 ist als Schneckengetriebe mit Schnecke 3a und
lediglich schematisch dargestelltem Schneckenrad 3b ausgestaltet.
Das Schneckenrad 3b ist mit einem Antriebsritzel 4 verbunden, das
mit einem entsprechenden Antriebselement des nicht dargestellten
Fensterhebers kämmt.
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Der
Gleichstrommotor 2 weist in üblicher Weise einen
Stator 5 mit Statormagneten 5a, 5b, einen
auf einer Antriebswelle 6 angeordneten Rotor 7 mit
Rotorwicklungen 7a und einen ebenfalls auf der Antriebswelle 6 angeordneten
Kommutator 8 mit zugeordneten Kommutatorbürsten 9 auf.
Die Kommutatorbürsten 9 sind in einen Bürstenhalter 10 integriert, der
neben dem Anschluss an eine übergeordne te Spannungsversorgung
auch elektronische Komponenten aufweisen kann. Im Gehäuse 1 ist
ein Abschirmblech 11 zur elektromagnetischen Abschirmung
des Kommutators 8 und des Rotors 7 angeordnet.
Je nach EMV-Anforderungen kann das Abschirmblech 11 auch
nur einer der Komponenten Kommutator 8 und Rotor 7 zugeordnet
sein.
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Um
eine gute bezogen auf die Antriebswelle 6 radiale Abschirmung
zu erreichen, umschließt der im Wesentlichen rohrförmige
Abschnitt des Abschirmblechs 11 jedenfalls die abzuschirmenden Komponenten,
hier den Kommutator 8 und den Rotor 7.
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Das
Abschirmblech 11 ist vorzugsweise als dünnes Blech
ausgestaltet. Grundsätzlich können hier alle Arten
von leitenden Blechen Anwendung finden, insbesondere aber kostengünstiges
Stahlblech. Als vorteilhaft für die Realisierung der elektromagnetischen
Abschirmung 11 hat sich auch die Verwendung von Weißblech,
also von verzinntem Stahlblech, gezeigt.
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Wesentlich
ist nun, dass das Gehäuse 1 einen Gehäuseschacht 12 für
die Aufnahme des Rotors 7 und des Kommutators 8 aufweist,
wobei der Gehäuseschacht 12 so ausgelegt ist,
dass das Abschirmblech 11 zur Montage von außen
bezogen auf die Antriebswelle 6 axial in den Gehäuseschacht 12 einsetzbar
ist. Entsprechend ist der Gehäuseschacht 12 hier
auf die Antriebswelle 6 ausgerichtet. Die Wandung des Gehäuseschachts 12 ist
im Rahmen der lediglich schematischen Zeichnung äußerst
dünn dargestellt und wird in der Praxis stärker
ausgelegt sein.
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Das
Abschirmblech 11 ist vorschlagsgemäß zumindest
abschnittsweise im Wesentlichen rohrförmig ausgestaltet
und lässt sich damit besonders leicht, insbesondere formschlüssig,
in den Gehäuseschacht 12 einsetzen und dort positionieren.
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Aus
der Darstellung in 1 wird deutlich, dass das Gehäuse 1 der
Antriebsbaugruppe zwei wesentliche Gehäuseabschnitte aufweist,
nämlich einen den Gehäuseschacht 12 aufweisenden
Gehäuseabschnitt 1a und einen die Getriebekomponenten 3a, 3b aufweisenden
Gehäuseabschnitt 1b. Hier und vorzugsweise ist
es so, dass der den Gehäuseschacht 12 aufweisende
Gehäuseabschnitt 1a einstückig mit dem
Gehäuse 1 im Übrigen ausgestaltet ist.
Dies lässt sich in beson ders bevorzugter Ausgestaltung
leicht dadurch realisieren, dass das Gehäuse 1 im
Kunststoff-Spritzgießverfahren hergestellt ist. Dabei kann
der den Gehäuseschacht 12 aufweisende Bestandteil 1a an
das Gehäuse 1 im Übrigen angespritzt
sein. Hier sind unterschiedliche Herstellungsverfahren denkbar.
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Bei
den letztgenannten, die Einstückigkeit betreffenden Varianten
versteht sich, dass zumindest einer der beiden Gehäuseabschnitte 1a, 1b,
vorzugsweise beide Gehäuseabschnitte 1a, 1b,
vorzugsweise selbst einstückig ausgestaltet ist bzw. sind.
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Je
nach konstruktiven Randbedingungen kann der im Wesentlichen rohrförmige
Abschnitt des Abschirmblechs 11 im Querschnitt im Wesentlichen rund,
oval, rechteckig oder quadratisch ausgestaltet sein. Andere Ausgestaltungen
sind denkbar. Für das positionsgenaue Einsetzen des Abschirmblechs 11 zur
Montage ist vorteilhafterweise vorzusehen, dass das Abschirmblech 11 formschlüssig
mit dem Gehäuseschacht 12 in Eingriff steht.
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Die
im Wesentlichen rohrförmige Ausgestaltung des Abschirmblechs 11 gewährleistet
eine gute radiale Abschirmung der in Rede stehenden Antriebskomponenten.
Für die Abschirmung in axialer Richtung sind zusätzliche
Maßnahmen zu treffen. Die Begriffe „radial” und „axial” sind
vorliegend stets auf die Ache der Antriebswelle 6 bezogen.
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Zur
axialen Abschirmung wird nun vorgeschlagen, dass dem Abschirmblech 11 vorzugsweise an
seinen beiden Enden 11a, 11b jeweils ein Abschlussblech 13, 14 zugeordnet
ist. Mit den beiden Abschlussblechen 13, 14, die
hier beide von der Antriebswelle 6 durchdrungen sind, lässt
sich der Gehäuseschacht 12 insgesamt EMV-dicht
abschirmen.
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Das
mindestens eine Abschlußblech 13, 14 kann
einstückig mit dem Abschirmblech 11 ausgestaltet
sein, wie im Ausführungsbeispiel für das getriebenahe
Abschlußblech 13 gezeigt. Es kann aber auch als
separate Komponente vorgesehen sein. Dies ist vorliegend für
das getriebeferne Abschlußblech 14 der Fall.
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Eine
besonders einfache Realisierung insbesondere des getriebenahen Abschlussblechs 13 zeigt 3.
Dort ist das Abschirmblech 11 topfförmig ausge staltet,
wobei der Boden des topfförmigen Abschirmblechs 11 ein
Abschlussblech 13 in obigem Sinne, hier das getriebenahe
Abschlussblech 13, bereitstellt, das eine Öffnung
für die Antriebswelle 6 aufweist.
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Es
lässt sich den Darstellungen in den 2 und 4 entnehmen,
dass der Gehäuseschacht 12 hier und vorzugsweise
nach außen hin mit einem stirnseitigen Gehäusedeckel 15 verschlossen
ist. Der Gehäusedeckel 15 ist im Wesentlichen
flach ausgestaltet. Er kann mit dem Gehäuse 1 im Übrigen
mittels Ultraschallschweißen oder dergleichen wasserdicht
verbunden werden. Denkbar ist auch, hier eine Klemmbefestigung über
einen Dichtring vorzusehen.
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Von
besonderem Vorteil ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen
die Tatsache, dass der Gehäusedeckel 15 einen
elektrisch leitenden Bestandteil aufweist, so dass der Gehäusedeckel 15 jedenfalls
einen Teil des getriebefernen Abschlussblechs 14 bereitstellt.
Grundsätzlich kann es hier auch vorgesehen sein, dass der
Gehäusedeckel 15 selbst zumindest zum Teil elektrisch
leitend ausgestaltet ist.
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Bei
den dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist der Gehäusedeckel 15 mit einer elektrisch
leitenden Einlage 16 ausgestattet, die die Funktion des
getriebefernen Abschlussblechs 14 übernimmt. Die
Einlage ist vorzugsweise als Blech ausgestaltet, das weiter vorzugsweise
von dem gleichen Material wie das Abschirmblech 11 ist.
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Die
Einlage 16 steht bei dem in 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel im montierten Zustand mit dem Abschirmblech 11 in
umlaufend elektrisch leitender Verbindung. Dabei ist es vorzugsweise
so, dass die Einlage 16 nicht auf Stoß an dem
Abschirmblech 11 angrenzt, sondern mit dem Abschirmblech 11 geringfügig überlappt.
Dieses Überlappen ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
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Interessant
ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen auch die
Tatsache, dass dem Gehäusedeckel 15 zusätzlich
die Funktion der Aufnahme eines Lagerabschnitts 17 für
die Antriebswelle 6 zukommt. Dies führt vor allem
zu einer Steigerung der Kompaktheit der Antriebsbaugruppe.
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Für
einen besonders schwingungsarmen Betrieb ist im getriebenahen Bereich
des Gehäuseschachtes 12 vorzugsweise ein Rotationswälzlager 18 für
die Antriebswelle 6 vorgesehen. In besonders bevorzugter
Ausgestaltung ist es hier vorgesehen, dass das Abschirmblech 11,
hier das getriebenahe Abschlussblech 13, mit dem Rotationswälzlager 18 oder
mit einer dem Rotationswälzlager 18 zugeordneten
Komponente, hier mit dem Lageraußenring 18a, in
umlaufendem elektrischen Kontakt steht. Bei der dem Rotationswälzlager 18 zugeordneten
Komponente in obigem Sinne kann es sich beispielsweise um eine Lagerschale
oder um einen noch zu erläuternden Aufnahmekäfig
o. dgl. handeln. Der obige, umlaufende elektrische Kontakt ist wiederum EMV-dicht,
also spaltfrei, ausgebildet. Hier bildet das Rotationswälzlager 18 einen
Teil der axialen Abschirmung für den Gehäuseschacht 12.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung weist das Abschirmblech 11 zur
Realisierung der elektrischen Kontaktstelle mit dem Rotationswälzlager 18 eine
axial vorstehende, im Wesentlichen ringförmige Kontaktausformung 20 auf.
Dies lässt sich einer Zusammenschau der 2 und 3 entnehmen.
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Hier
und vorzugsweise ist es zusätzlich so, dass sich das getriebenahe
Abschlussblech 13 von der Kontaktstelle mit dem Lageraußenring 18a ausgehend
radial nach innen bis hin zu der Antriebswelle 6 erstreckt.
Damit ist vorschlagsgemäß im getriebenahen Bereich
eine doppelte axiale Abschirmung realisiert.
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Interessant
bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist weiter
die Tatsache, dass dem Abschirmblech 11 neben der Abschirmfunktion
eine weitere Funktion zukommt, nämlich die eines Lagerniederhalters
für das Rotationswälzlager 18.
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Bei
den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
drückt das Abschirmblech 11 das Rotationswälzlager 18,
hier den Lageraußenring 18a des Rotationswälzlagers 18,
axial in den Lagersitz 19. Dabei läuft der Kraftfluss
der Haltekraft über die elektrische Kontaktstelle zwischen
dem Lageraußenring 18a und dem Abschirmblech 11.
Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist es so, dass der Kraftfluss der Haltekraft auch über
den dem Gehäuseschacht 12 zugeordneten Gehäusedeckel 15 verläuft.
Der Gehäusedeckel 15 drückt das Rotationswälzlager 18 über
das Abschirmblech 11 in den Lagersitz 19.
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Das
Abschirmblech 11 lässt sich in obiger Weise vorteilhaft
als Lagerniederhalter für das Rotationswälzlager 18 einsetzen.
Falls nur geringe axiale Haltekräfte benötigt
werden, ist hier eine gewisse Nachgiebigkeit, die insbesondere mit
einem dünnen Abschirmblech einhergeht, vorteilhaft, um
eine gewisse Schwingungsdämpfung herbeizuführen.
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Die
oben angesprochene Doppelfunktion des Abschirmblechs 11 kann
grundsätzlich auch für die Abschlussbleche 13, 14,
insbesondere für das getriebenahe Abschlussblech 13 Anwendung
finden. Alle obigen Erläuterungen gelten dann entsprechend.
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Bei
einer nicht dargestellten, weiter bevorzugten Ausführungsform
ist es so, dass ein Aufnahmekäfig zur Aufnahme des Rotationswälzlagers
18 vorgesehen
ist, wobei sich das Rotationswälzlager
18 über
den Aufnahmekäfig am Gehäuse
1 abstützt. Der
grundsätzliche Aufbau eines solchen Aufnahmekäfigs
lässt sich der
deutschen
Patentanmeldung 10 2009 019 726.5 entnehmen, auf die weiter
oben schon Bezug genommen worden ist. Ein solcher Aufnahmekäfig
stellt gewissermaßen einen im Gehäuse
1 verankerten
Lagersitz
19 für das Rotationswälzlager
18 bereit.
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Wesentlich
ist nun, dass der Aufnahmekäfig zumindest einen Teil der
axialen Abschirmung, insbesondere zumindest einen Teil des getriebenahen
Abschlussblechs 13, bereitstellt.
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Denkbar
wäre beispielsweise, dass der Aufnahmekäfig rotorseitig
einen umlaufenden Kragen aufweist, der dann das getriebenahe Abschlussblech 13 bildet.
Das Abschirmblech 11 steht vorzugsweise in elektrisch leitender
Verbindung mit denn so gebildeten Abschlussblech 13, so
dass wieder eine EMV-dichte Abschirmung garantiert ist.
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Eine
montagetechnisch vorteilhafte Anordnung ergibt sich nach einer weiteren
bevorzugten Ausgestaltung dadurch, dass der Aufnahmekäfig
zusammen mit dem Abschirmblech 11 eine vormontierbare Baueinheit
bildet. Damit lassen sich diese beiden Komponenten insbesondere
zusammen mit dem Rotationswälzlager 18 mit einer
einzigen, im Wesentlichen axialen Montagebewegung in den Gehäuseschacht 12 einsetzen.
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Bei
beiden dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispielen
ist dem Stator 5, insbesondere den Statormagneten 5a, 5b,
ein Rückschlusselement 21, hier und vorzugsweise
ein Polrohr 21, zugeordnet. Das Polrohr 21 kann
hier nach Bedarf an die Abmessungen der Statormagnete 5a, 5b angepasst
werden. Vorzugsweise ist das Polrohr 21 nur geringfügig
länger, insbesondere zwischen etwa 1,0 mm und 5,0 mm länger,
als die Statormagneten 5a, 5b ausgebildet.
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Die
obige Anpassung des Polrohrs 21 führt zu einer
einer Reduzierung der Baulänge, zu einer entsprechenden
Materialeinsparung und damit zu reduzierten Gewicht sowie reduzierten
Kosten. Bei dem Polrohr 21 kann es sich um einen kostengünstig herzustellendes,
rolliertes Stahlrohr handeln.
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Grundsätzlich
kann das Polrohr 21 innerhalb des rohrförmigen
Abschnitts des Abschirmblechs 11 angeordnet sein. Dies
ist bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
realisiert. Angesichts der Tatsache, dass dem Polrohr 21 selbst
eine Abschirmwirkung zukommt, erfährt der Rotor 7 hier
eine doppelte Abschirmung.
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Bei
der in 4 dargestellten und insoweit bevorzugten Ausgestaltung
schließt sich das Rückschlusselement 21,
also das Polrohr 21, in axialer Richtung gesehen an das
Abschirmblech 11 an. Das Abschirmblech 11 und
das Polrohr 21 sind in axialer Richtung gesehen also hintereinander
angeordnet. Um deckelseitig eine hinreichende Abschirmung erreichen
zu können, ist es hier und vorzugsweise so, dass sich an
den Gehäusedeckel 15 ein Ring 22 anschließt,
der insbesondere einstückig mit der Einlage 16 verbunden
ist. Dieser Ring 22 steht in elektrisch leitendem Kontakt
mit dem Polrohr 21, das wiederum in elektrisch leitendem
Kontakt mit dem Abschirmblech 11 steht. Das Polrohr 21 bildet
hier im Ergebnis einen Teil der elektromagnetischen Abschirmung.
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Die
vorschlagsgemäße Lösung lässt
sich in vorteilhafter Weise bei Motoren mit geringer Baulänge
einsetzen, bei denen die Statormagnete 5a, 5b eine
geringe axiale Länge aufweisen. Solche Statormagnete 5a, 5b sind
regelmässig als Seltene-Erde-Magnete ausgebildet. Insbesondere
bei der Verwendung von Statormagneten 5a, 5b mit
geringer axialer Länge wird der Vorteil des resultierenden,
entsprechend kurzen Polrohrs 21 deutlich.
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Bei
allen oben angegebenen Varianten darf der Vollständigkeit
halber darauf hingewiesen werden, dass alle an der elektromagnetischen
Abschirmung beteiligten, jeweils benachbarten Komponenten miteinander
in elektrisch leitender Verbindung stehen. Das Ziel ist ja, eine
möglichst umfassend EMV-dichte Abschirmung des Gehäuseschachtes 12 zu
erzielen.
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Es
darf ferner darauf hingewiesen werden, dass zusätzlich
oder alternativ eine axiale elektromagnetische Abschirmung durch
eine geeignete Ausgestaltung des Bürstenhalters 10 realisiert
sein kann. Diese Abschirmung könnte speziell auf die durch
das Bürstenfeuer am Kommutator 8 entstehenden,
elektromagnetischen Störstrahlungen ausgelegt werden.
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Schließlich
darf noch darauf hingewiesen werden, dass die Antriebsbaugruppe
auch eine Einrichtung zur Drehzahlerfassung aufweisen kann. Diese
ist vorzugsweise zwischen dem Bürstenhalter 10 und
dem Rotationswälzlager 18 angeordnet. Denkbar
ist in diesem Fall, dass zumindest ein Teil des Abschirmblechs 11 nicht
ganz bis zum Rotationswälzlager 18 reicht, was
in bestimmten Anwendungsfällen im Hinblick auf die Abschirmwirkung
gerade vertretbar ist.
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Nach
einer weiteren Lehre, der eigenständige Bedeutung zukommt,
wird eine Antriebsbaugruppe eines Kraftfahrzeugs mit einem Gehäuse 1 aus Kunststoff
und einem im Gehäuse 1 angeordneten Gleichstrommotor 2 sowie
einem ebenfalls im Gehäuse 1 angeordneten, dem
Gleichstrommotor 2 nachgeschalteten Getriebe 3 beansprucht.
Der Gleichstrommotor 2 ist mit einem Stator 5 mit
Statormagneten 5a, 5b, einem auf einer Antriebswelle 6 angeordneten
Rotor 7 mit Rotorwicklungen 7a und einen ebenfalls
auf der Antriebswelle 6 angeordneten Kommutator 8 mit
zugeordneten Kommutatorbürsten 9 ausgestattet.
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Wesentlich
nach dieser weiteren Lehre ist, dass in das Gehäuse 1 ein
Abschirmblech 11 zur elektromagnetischen Abschirmung des
Kommutators 8 und/oder des Rotors 7 eingesetzt
ist, dass ein Rotationswälzlager 18 für
die Antriebswelle 6 vorgesehen ist und dass das Abschirmblech 11 einen
Lagerniederhalter für das Rotationswälzlager 18 bereitstellt.
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Wesentlich
ist also die Doppelnutzung des Abschirmblechs 11, die weiter
oben schon angesprochen worden ist. Auf die Realisierung eines Gehäuseschachtes 12 in
obigem Sinne kommt es aber nicht notwendigerweise an. Im Übrigen
darf aber in vollem Umfange auf die obigen Ausführungen
verwiesen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1652283
B1 [0003]
- - DE 102009019726 [0017, 0051]