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DE202009008509U1 - Gymnastikgerät - Google Patents

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DE202009008509U1
DE202009008509U1 DE202009008509U DE202009008509U DE202009008509U1 DE 202009008509 U1 DE202009008509 U1 DE 202009008509U1 DE 202009008509 U DE202009008509 U DE 202009008509U DE 202009008509 U DE202009008509 U DE 202009008509U DE 202009008509 U1 DE202009008509 U1 DE 202009008509U1
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gymnastic
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DE202009008509U
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Feltz Diana Fort Worth
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Feltz Diana Fort Worth
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B22/00Exercising apparatus specially adapted for conditioning the cardio-vascular system, for training agility or co-ordination of movements
    • A63B22/16Platforms for rocking motion about a horizontal axis, e.g. axis through the middle of the platform; Balancing drums; Balancing boards or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B23/00Exercising apparatus specially adapted for particular parts of the body
    • A63B2023/006Exercising apparatus specially adapted for particular parts of the body for stretching exercises

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  • Cardiology (AREA)
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
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Abstract

Gymnastikgerät, bestehend aus einem auf einer ebenen Fläche (F) aufsetzbaren Korpus (1) mit Seiten- und Stirnwänden (6, 7) und mit einer äußeren Benutzerfläche (4), die in ein Sitzstufenteil (2) und ein in Bezug auf den Sitzstufenteil höheren Wölbungsteil (3) gegliedert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzstufenteil (2) und der Wölbungsteil (3) mit ihren Seiten- und Stirnwänden (6, 7) in Form einer einteiligen und zur Fläche (F) hin offenen Schale (8) mit einem Öffnungsrand (8.1) ausgebildet sind, wobei die Seiten- und Stirnwände (6, 7) unterhalb des Sitzstufenteiles (2) einen gemeinsamen Sockel (5) des Korpus (1) bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gymnastikgerät gemäß Oberbegriff des unabhängigen Anspruches 1.
  • Derartige Gymnastikgeräte dienen insbesondere der Ausübung der so genannten Pilates Körperertüchtigungsmethode, die schon etwa im ersten Drittel des vorigen Jahrhunderts von Pilates entwickelt wurde und zu deren Erläuterung beispielsweise auf folgende Druckschriften verwiesen sei: US 1,874,613 und US 1,969,901 . Derartige Geräte sind weiter entwickelt worden (siehe bspw. US-Des. 275,213 und US 4,834,072 ) und haben inzwischen einen Entwicklungsstand erreicht, wie dieser mit dem Gegenstand der WO 2007/058794 sein vorläufiges Ende erreicht zu haben scheint. Bei diesem Gerät handelt es sich um einen zweiteiligen Korpus, dessen Teile entweder auf einer geeigneten Tragfläche hintereinander angeordnet und dabei zueinander fixiert werden müssen oder die unter Ausbildung ineinandergreifender Verrastungselemente zu einem zusammenhängenden Teil zusammenfügbar sind. Bei den beiden Teilen handelt es sich um einen relativ kurzes Sitzteil und einen etwa doppelt so langes Rückenteil mit einer konvex gebogenen Benutzerfläche. Abgesehen von dieser Zweiteiligkeit, die einen entsprechenden Herstellungsaufwand verlangt, und zwar insbesondere dann, wenn die Teile miteinander fest verbindbar sein sollen, müssen diese Einzelteile auch entsprechend stabil ausgebildet sein, um den vielfältigen und unterschiedlichen Körperauflastbedingungen bei der Durchführung von allen möglichen Gymnastikübungen zu genügen. Dies führt zu entsprechend massiv ausgebildeten und entsprechend schweren Gerätschaften mit großen Wandstärken und Materialaufwand.
  • Ausgehend vom Gymnastikgerät gemäß der vorgenannten WO 2007/058794 bzw. der entsprechenden US 7,452,313 B2 liegt unter Beibehaltung entsprechender Gymnastiknutzung und auch des in Bezug auf die WO 2007/058794 bereits vorbekannten Prinzips einer Gliederung des Gerätes in ein Sitzteil und ein Wölbungsteil bspw. im Sinne der US 5,722,923 der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Gerät dieser Art zu verbessern.
  • Gelöst ist diese Aufgabe nach der Erfindung durch die im Kennzeichen des unabhängigen Anspruches 1 angeführten Merkmale.
  • Mit anderen Worten sind hierbei das Sitzteil und das Wölbungsteil zu einer Einheit zusammengefasst, was erfindungsgemäße Grundvoraussetzung dafür ist, beide Teile in Form einer einzigen Schale, d. h., in Form eines zum Boden hin offenen Hohlkörpers herzustellen und damit das günstige Stabilitätsverhalten von Schalenkonstruktionen und deren Leichtbauweise auszunutzen. Vorzugsweise kommt für eine solche Schalenausbildung gieß- oder spritzbarer Kunststoff in Betracht, der insbesondere über die notwendige Festigkeit und Zähigkeit verfügt. Durch diese Ausbildung in Form einer nach unten offenen Schale gestaltet sich auch die Herstellungsform denkbar einfach, aus der der herstellte Korpus unter den dafür üblichen Bedingungen (vorzugsweise leichte Konizität der Seitenwandungen) auch einfach aus der Herstellungsform entnehmbar ist. Eine solche Schalenbauweise lässt es auch ohne weiteres zu, und zwar ohne die Ausformbarkeit zu beeinträchtigen, für stabilitätserhöhende Ausformung von Rippen oder auch Wandverstärkungen im Bereich der Seitenwände zu sorgen. Dadurch, dass die den Korpus bildende Schale zum Boden hin offen ist, ergibt sich vorteilhaft die Möglichkeit, dort dem unteren Rand des Korpus bzw. der Schale ein Bodenelement ebenfalls stabilitätserhöhend zuzuordnen, was im Einzelnen noch näher erläutert wird.
  • Das erfindungsgemäße Gymnastikgerät und dessen vorteilhaften Weiterbildungen werden anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen nachfolgend näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 perspektivisch das Gymnastikgerät in Benutzungsposition;
  • 2 perspektivisch die Schalenform des Gymnastikgerätes gemäß 1 vereinfacht und in Ansicht von unten;
  • 3 in Ansicht und teilweise im Schnitt das Gerät gemäß 1 in besonderer Ausführungsform und von der Sitzseite her gesehen;
  • 4 perspektivisch eine besondere Ausführungsform des Bodenverschlussdeckels;
  • 5 schematisch und in Seitenansicht das Gymnastikgerät gemäß 1 in Kombination mit der besonderen Ausführungsform des Bodenverschlussdeckels gemäß 4;
  • 6 einen Teilschnitt durch eine Ausführungsform einer Seitenwand;
  • 7 vier Schnittdarstellungen 7A-7D von Wand- und Randverstärkungen;
  • 8 im Teilschnitt eine besondere Ausführungsform des Gerätes;
  • 9 im Teilschnitt die besondere Ausführungsform gemäß 8 in einer anderen Position des zugehörigen Verschlussdeckels und
  • 10 schematisch die Zuordnung des Verschlussdeckels zum Korpus des Gerätes.
  • Das Gymnastikgerät besteht aus einem auf der ebenen Fläche F bspw. eines Gymnastikraumes aufsetzbaren Korpus 1 mit einer in ein Sitzstufenteil 2 und ein Wölbungsteil 3 gegliederten Benutzerfläche 4.
  • Für ein solches Gymnastikgerät ist nun unter Verweis auf 1 gemäß der Erfindung wesentlich, dass der Sitzstufenteil 2 und der Wölbungsteil 3 mit ihren Seiten- und Stirnwänden 6, 7 in Form einer einteiligen und zur Fläche F hin offenen Schale 8 mit einem Öffnungsrand 8.1 ausgebildet sind, wobei die Seiten- und Stirnwände 6, 7 unterhalb des Sitzstufenteiles 2 einen gemeinsamen Sockel 5 des Korpus 1 bilden. Diese einseitig offene Schalenausbildung ist in vereinfachter Form unter Weglassung konstruktiver Details in 2 verdeutlicht.
  • Abgesehen davon, dass die Schale 8 beispielsweise auch aus dünnem, in entsprechder Form gepressten Blech gebildet sein könnte, ist die Schale 8 jedoch vorzugsweise aus gieß- oder spritzbaren Kunststoff gebildet, was in üblicher Weise mittels einer geeigneten Gieß- oder Spritzgußform erfolgt, wobei die Seiten- 6 und Stirnwände 7 zur offenen Seite des Korpus 1 hin schwach konisch divergierend ausgebildet sind, um die fertige Schale 8 leicht aus ihrer Herstellungsform entnehmen zu können. Außerdem hat dies den Vorteil, dass mehrere derartige Schalen 8 ineinander gestapelt werden können, so dass bei Nichtbenutzung mehrere Geräte raumsparend abgestellt oder aber auch raumsparend zum Versand gebracht werden können.
  • Zur Stabilisierung und Aussteifung der Schale 8 sind vorteilhaft mindestens die Seitenwandteile 6 mit aus diesen ausgeformten Versteifungsrippen 6.1 versehen, wie bspw. in 1 mit dargestellt. Dadurch kann die Wandstärke S der Schale 8 so dünn wie möglich bemessen werden. Abgesehen von solchen Versteifungsrippen 6.1 ist es auch möglich, nach innen weisende und insbesondere im Bereich der Eckzwickel angeordnete Rippen oder einfach auch Materialverstärkungen vorzusehen, die mit Rücksicht auf die Entformbarkeit der Schale 8 vom Öffnungsrand 8.1 aus vertikal orientiert sind. Da es sich, wie aus 2 ersichtlich, um eine nach unten offene Schale handelt, kann auch ohne weiteres der ganze Öffnungsrand 8.1 verstärkt ausgebildet werden. Ausführungsformen dazu sind als Schnittdarstellungen in 7 verdeutlicht, die noch näher erläutert wird.
  • Um dem Benutzer des Gerätes bei bestimmten Übungen auch einen seitlichen Halt vermitteln zu können, können beidseitig längs des Sitzstufenteiles 2 und des Wölbungsteiles 3 Randwülste 9 vorgesehen, die im Gegensatz zur Darstellung abgerundet ausgebildet sind.
  • Wie schematisch und gestrichelt in den 1 und 3 mit angedeutet, können der Sitzstufenteil 2 und der Wölbungsteil 3 aus Gründen des Komforts mit einer ein- oder auch mehrteiligen Polsterung 10 versehen werden, wobei vorzugsweise die Polsterung 10 des Wölbungsteiles 3 unter Freihaltung eines mittig erstreckten Streifens 10.1 aus zwei Teilen 10.2 gebildet sein kann. In diesem Zusammenhang kann aber auch schon im Wölbungsteil 3 der Schale 8 selbst eine rillenartige Eintiefung 3.1 vorgesehen werden, um bei evtl. Rückenlage des Benutzers auf dem Gerät eine bessere Anpassung an dessen Wirbelsäule zu schaffen.
  • Da bei bestimmten Gymnastikübungen auch Gliedmaße zu beteiligen sind (bspw. Bein- und/oder Armspreizungen unter Belastung), sind ferner vorteilhaft die Seitenwandteile 6 mit Öffnungen 11 für den Anschluß von Gymnastikhilfseinrichtungen versehen, bei denen es sich bspw. um entsprechend gestaltete Halter von Expandern oder dgl. Hilfseinrichtungen handeln kann, die in diese Öffnungen 11 einsetz- und verrastbar sind.
  • Abgesehen von den schon erwähnten Versteifungsrippen 6.1 zur Stabilisierung der Schale 8, die ja aus Gründen des Gewichtes und des Materialaufwandes so dünn wie möglich zu bemessen ist, kann unter Verweis auf 6 der Öffnungsrand 8.1 der Schale 8 auch mit einer Randverstärkung 8.2 versehen werden, die dadurch zur Formstabilität des Öffnungsrandes 8.1 mit beiträgt. Möglich ist aber auch eine Ausführungsform dahingehend, dass mindestens die Seitenwände 6 von der Benutzerfläche 4 zum Öffnungsrand 8.1 hin mit einer zunehmenden Wandstärke S bemessen werden.
  • Im übrigen wird bei der Ausführungsform nach den 1 und 2 der Öffnungsrand 8.1 der Schale 8 vorteilhaft mit einem rutschfesten Belag 8.3 ausgestattet, um bei Benutzung des Gerätes einem Verrutschen auf dem Boden entgegenzuwirken.
  • Eine besondere Ausführungsform des Gerätes ist in den 3 bis 5 verdeutlicht. Hierbei ist der nach unten offenen Schale 8 ein mit deren Öffnungsrand 8.1 verbindbarer Verschlussdeckel 12 zugeordnet, der im Falle der 3 ebenflächig ausgebildet ist und im Falle der 4 und 5 in Form einer Kreisbogenwölbung 12.1 mit Seitenwandteilen 12.2.
  • Bei der ebenflächigen Ausführungsform gemäß 3 ist der Verschlussdeckel 12 mit einem umlaufenden Rand 13 versehen, wobei in den Rand 13 der Öffnungsrand 8.1 der Schale 8, wie dargestellt, eingesetzt ist. Damit ist der Öffnungsrand 8.1 der Schale 8 allseitig umfasst und gewissermaßen in einem von diesem Rand 13 gebildeten Rahmen eingespannt und kann nicht nach außen ausweichen. Wie links im Teilschnitt der 3 verdeutlicht, kann aber der ganze Rand des Bodenverschlußdeckels 12 auch im Sinne einer Nut ausgebildet sein, um den Öffnungsrand 8.1 der Schale 8 vorteilhaft nach beiden Seiten festzulegen. Nicht besonders dargestellt ist bei der Zuordnung eines solchen Verschlußdeckels 12 dessen Ausstattung mit einem rutschfesten Belag oder mit rutschfesten Einzelelementen.
  • Die Ausgestaltung des Verschlussdeckels 12 nach den 4 und 5, der dem Öffnungsrand 8.1 der Schale 8 in gleicher oder ähnlicher Weise zugeordnet ist, wie vorbeschrieben, dient bei spielsweise dazu, einem auf dem Gerät über dem Wölbungsteil gebeugt sitzenden oder bäuchlings auf dem Gerät liegenden Benutzer eine Schaukelbewegung zu ermöglichen und damit sein Balancegefühl und die dabei beanspruchte Muskulatur zu trainieren.
  • Da die kreisbogenförmige Gestalt des Verschlussdeckels 12 ebenfalls, wie aus 4 ersichtlich, eine Schale darstellt, kann deren Hohlraum ausgenutzt werden, um für die Seitenwände 12.1 eine stabilisierende Querversteifungswand 14 anzuordnen, die im übrigen auch, wie gestrichelt in 3 angedeutet, und zwar dann bei etwas erhöhten Rändern 13, auch an einem ebenflächigen Bodenverschlußdeckel 12 vorgesehen werden kann.
  • Bei beiden Ausführungsformen ist übrigens der Öffnungsrand 8.1 der Schale 8 lös- und verrastbar in den Rand 13 eingesetzt bzw. zwischen die Seitenwände 12.2 des kreisbogenfömigen Verschlussdeckels 12.
  • Was die Lös- und Verrastbarkeit des Bodenverschlussdeckels 12 am Öffnungsrand 8.1 der Schale 8 betrifft, so gibt es dafür die unterschiedlichsten Möglichkeiten. Bevorzugt wird aber die in 5 dargestellte Ausführungsform, bei der der Bodenverschlussdeckel 12 mit der Schale 8 mittels Schnellspannverschlüssen 15 verbunden ist, für deren Ansatz an der Schale 8 entsprechende Eingriffsöffnungen 15.1 vorgesehen sind.
  • In 7 sind besondere Ausführungsformen der vorerwähnten Wand- und Randverstärkungen beispielhaft verdeutlicht:
    Bei den 7A und 7B handelt es sich um Schnitte durch eine Ecke der der Schale 8. 7A zeigt dabei eine massive Materialanhäufung 20 im Eckzwickel zwischen Seitenwand 6 und Stirnwand 7 und 7B eine unter 45° zu diesen Wandungen 6 und 7 angeordnete Rippe 21. 7C entspricht etwas vergrö ßert praktisch der 6, wobei die beiden (grob schraffiert) Teile der Gieß- bzw. der Spritzgußform mit angedeutet sind. 7D zeigt eine weitere Ausführungsform des Anschlusses des Verschlussdeckels 12, dessen verstärkter Rand 12.3 ringsum mit mehreren Anschlussstiften 22 versehen ist, die in entsprechende Löcher 23 in der Randverstärkung 8.2 der Schale 8 einsetzbar sind. Zwar nicht zwingend erforderlich, können auch hierbei zwecks zusätzlicher Sicherung Schnellspannverschlüsse 15, wie zu 5 vorerwähnt, vorgesehen werden.
  • Da einerseits die Wandstärke der Schale 8 so dünn wie möglich zu bemessen ist, andererseits der Belastung der Benutzerfläch 4 des Korpus 1 durch den Benutzer ebenfalls Rechnung zu tragen ist, können vorteilhaft innen an der Benutzerfläche 4 einige Querrippen 24 vorgesehen werden, wie diese in 5 beispielsweise mit dargestellt sind.
  • In den 8 bis 10 ist eine weitere und auch insoweit bevorzugte Ausführungsform des Gerätes dargestellt, als hierbei der als kreibogenförmige Schale ausgebildete Verschlussdeckel 12 im und am Gerät bzw. dem Korpus 1 unterbringbar ist und auch insoweit mit dem Gerät eine Einheit bildet. In den 8 und 9 ist vom Korpus 1 nur jeweils ein Seitenwandteil 6 dargestellt, und Gleiches gilt auch für den Verschlussdeckel 12. Wie dargestellt, ist dem Korpus 1 ein Verschlussdeckel 12 in Form einer Schale mit einer Kreisbogenwölbungsfläche 12.1 und mit Seitenwänden 12.2 zugeordnet, welche Schale mittels Haltern 30 an ihren Seitenwandteilen 12.2 in zwei unterschiedlichen Positionen im Sockel 5 der Schale 8 derart umsteckbar angeordnet ist, dass die Kreisbogenwölbungsfläche 12.1 in Bezug auf die Schale 8 entweder nach innen (siehe 8) oder nach außen (siehe 9) weist.
  • Die Halter 30 sind in Form von T-Stücken ausgebildet und mit Löchern 31 versehen, denen entsprechende und fluchtende Löcher 32 in den Seitenwänden 6 der Schale 8 zugeordnet sind. Bei der Darstellung in 8 bilden die Halter 10 integrale Teile der Seitenwände 12.2 und im Falle der 9 sind die Halter bspw. metallische Beschlagteile, die an den Seitenwandteilen 12.2 des als kreisbogenförmige Schale ausgebildeten Verschlussdeckels 12 in geeigneter Weise fixiert sind. Die mit dargestellten, von den gestrichelten Linien ausgehenden Fortsätze 34 müssen nicht zwingend vorhanden sein. Sind sie, wie dargestellt, vorhanden, dann ruht das ganze Gerät auf diesen Fortsätzen 34 bei Position gemäß 8. Soll das Gerät zwecks Balanceübung in eine Schaukelbewegung versetzt werden können, sind lediglich die Haltebolzen 33 zu lösen und herauszuziehen. Danach wird der kreisbogenförmige Verschlussdeckel 12 aus dem Korpus 1 herausgenommen und in umgekehrter Richtung wieder in den Korpus 1 eingesetzt und in Position gemäß 9 gebracht und mit den gleichen Haltebolzen 33 wieder fixiert.
  • 1
    Korpus
    2
    Sitzstufenteil
    3
    Wölbungsteil
    3.1
    Eintiefung
    4
    Benutzerfläche
    5
    Sockelteil
    6
    Seitenwand
    6.1
    Versteifungsrippen
    7
    Stirnwand
    8
    Schale
    8.1
    Öffnungsrand
    8.2
    Randverstärkung
    8.3
    rutschfester Belag
    9
    Randwulst
    10
    Polsterung
    10.1
    Streifen
    10.2
    Teile
    11
    Öffnungen
    12
    Verschlussdeckel
    12.1
    Kreisbogenwölbung
    12.2
    Seitenwandteile
    13
    Rand
    14
    Querversteifungswand
    15
    Schnellspannverschluss
    15.1
    Öffnung
    20
    Materialanhäufung
    21
    Rippe
    22
    Anschlussstifte
    23
    Löcher
    24
    Querrippen
    30
    Halter
    31
    Löcher
    32
    Löcher
    33
    Haltebolzen
    34
    Fortsätze
    35
    Flügelmuttern
    S
    Wandstärke
    F
    Aufstellfläche
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 1874613 [0002]
    • - US 1969901 [0002]
    • - US 275213 [0002]
    • - US 4834072 [0002]
    • - WO 2007/058794 [0002, 0003, 0003]
    • - US 7452313 B2 [0003]
    • - US 5722923 [0003]

Claims (28)

  1. Gymnastikgerät, bestehend aus einem auf einer ebenen Fläche (F) aufsetzbaren Korpus (1) mit Seiten- und Stirnwänden (6, 7) und mit einer äußeren Benutzerfläche (4), die in ein Sitzstufenteil (2) und ein in Bezug auf den Sitzstufenteil höheren Wölbungsteil (3) gegliedert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzstufenteil (2) und der Wölbungsteil (3) mit ihren Seiten- und Stirnwänden (6, 7) in Form einer einteiligen und zur Fläche (F) hin offenen Schale (8) mit einem Öffnungsrand (8.1) ausgebildet sind, wobei die Seiten- und Stirnwände (6, 7) unterhalb des Sitzstufenteiles (2) einen gemeinsamen Sockel (5) des Korpus (1) bilden.
  2. Gymnastikgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (8) aus gieß- oder spritzbaren Kunststoff gebildet ist.
  3. Gymnastikgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten- (6) und Stirnwände (7) zur offenen Seite des Korpus (1) hin schwach konisch divergierend ausgebildet sind.
  4. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Seitenwände (6) mit aus diesen ausgeformten Versteifungsrippen (6.1) versehen sind.
  5. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beidseitig längs des Sitzstufenteiles (2) und des Wölbungsteiles (3) Randwülste (9) vorgesehen sind.
  6. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzstufenteil (2) und der Wölbungsteil (3) mit einer Polsterung (10) versehen sind.
  7. Gymnastikgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterung (10) des Wölbungsteiles (3) unter Freihaltung eines mittig erstreckten Streifens (10.1) aus zwei Teilen (10.2) gebildet ist.
  8. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwändte (6) mit Öffnungen (11) für den Anschluß von Gymnastikhilfseinrichtungen versehen sind.
  9. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsrand (8.1) der Schale (8) mit einer Randverstärkung (8.2) versehen ist.
  10. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsrand (8.1) der Schale (8) mit einem rutschfesten Belag (8.3) versehen ist.
  11. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Seitenwände (6) von der Benutzerfläche (4) zum Öffnungsrand (8.1) hin mit einer zunehmenden Wandstärke (S) bemessen sind.
  12. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wölbungsteil (3) der Benutzerfläche (4) mit einer mittig erstreckten Eintiefung (3.1) versehen ist.
  13. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schale (8) ein mit deren Öffnungsrand (8.1) verbindbarer Verschlussdeckel (12) zugeordnet ist.
  14. Gymnastikgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (12) in Form einer Kreisbogenwölbung (12.1) ausgebildet und mit Seitenwandteilen (12.2) versehen ist.
  15. Gymnastikgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (12) mit einem eine umlaufende Nut (13) aufweisenden Rand (14) versehen ist, wobei in die Nut (13) der Öffnungsrand (8.1) der Schale (8) eingesetzt ist.
  16. Gymnastikgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsrand (8.1) der Schale (9) lös- und verrastbar in der Nut (13) eingesetzt ist.
  17. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (12) mit einer Querversteifungswand (14) versehen ist.
  18. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass am Verschlussdeckel (12) Anschlussstifte (22) und im Öffnungsrand (8.1) der Schale (8) dazu passende (23) Löcher angeordnet sind.
  19. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (12) mit dem Öffnungserand (8.1) der Schale (8) mittels Schnellspannverschlüssen (15) verbunden ist.
  20. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in von den Seiten- und Stirnwänden (6, 7) gebildeten Eckzwickeln der Schale (8) Wandmaterialanhäufungen (20) angeordnet sind.
  21. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in von den Seiten- und Stirnwänden (6, 7) gebildeten Eckzwickeln der Schale (8) Rippen (21) unter 45° zu den Seiten- und Stirnwänden (6, 7) angeordnet sind.
  22. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schale (8) unter der Benutzerfläche (4) Querversteifungsrippen (24) angeordnet sind.
  23. Gymnastikgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der kreisbogenförmig ausgebildete Verschlussdeckel (12) in Form einer Schale mittels Haltern (30) an den Seitenwänden (12.2) in zwei unterschiedlichen Positionen im Sockel (5) des Korpus (1) derart umrüstbar angeordnet ist, dass die Kreisbogenfläche (12.1) in Bezug auf die den Korpus (1) bildende Schale (8) entweder nach innen oder nach außen weist.
  24. Gymnastikgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter in Form von T-Stücken ausgebildet und mit Löchern (31) versehen sind, denen entsprechende Löcher (32) in den Seitenwänden (6) der Schale (8) zur Aufnahme von Haltebolzen (33) zugeordnet sind.
  25. Gymnastikgerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (30) als integrale Teile der Seitenwände (12.2) des Verschlussdeckels (12) ausgebildet sind.
  26. Gymnastikgerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Halter (30) als an den Seitenwänden (12.2) des Verschlussdeckels (12) befestigte Elemente ausgebildet sind.
  27. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebolzen (33) mit Flügelmuttern (35) versehen sind.
  28. Gymnastikgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (12) auflageseitig mit einem rutschfesten Belag (8.3) versehen ist.
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Application Number Priority Date Filing Date Title
US7340008P 2008-06-18 2008-06-18
US61/073,400 2008-06-18

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DE202009008509U1 true DE202009008509U1 (de) 2009-09-10

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DE (1) DE202009008509U1 (de)

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