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Die
Erfindung betrifft einen Gitterboden für einen Geflügelkäfig, insbesondere
Broilerkäfig,
mit einem Tragrahmen und einem Bodengiter.
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In
einem Geflügelstall
können
mehrere Käfige
oder Käfigeinheiten
mit Abstand zueinander angeordnet sein. Jeder Käfig ist mit einem oder mehreren Gitterböden versehen. Üblicherweise
verlaufen unter den Gitterböden
Kotbänder.
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Zumindest
für die
Broilermast ist es bekannt die Tiere durch seitliches Ausziehen
der Gitterböden aus
den Käfigen
auszustallen. Die Broiler gelangen dabei von den Gitterböden auf
die Kotbänder
und werden von diesen aus den Käfigen
herausgefordert.
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Für das Herausziehen
der Gitterböden
aus den Käfigen
ist ein Mindestabstand zwischen den benachbarten Käfigen oder
Käfigeinheiten
erforderlich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Gitterbodens,
mit dem eine Reduzierung des Abstands zwischen den Käfigen möglich ist,
ohne dabei die für
die Tiere zur Verfügung
stehende Fläche
zu verringern.
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Zur
Lösung
der Aufgabe weist der erfindungsgemäße Gitterboden die Merkmale
des Anspruchs 1 auf. Demnach ist der Gitterboden gekennzeichnet
durch eine Aufteilung in mindestens zwei Teilböden, die zueinander verschwenkbar
oder faltbar sind. Durch das Gegeneinanderfalten der Teilböden beanspruchen
diese im günstigen
Fall weniger Grundfläche
als ein starrer Gitterboden. Das Schwenken oder Falten kann schon
beim Herausziehen des Gitterbodens aus dem Käfig durchgeführt werden.
Dadurch ist im günstigen
Falle der Platzbedarf für
den Gitterboden beim Herausziehen auf die Größe des jeweils aus dem Käfig hervorstehenden Teilbodens
beschränkt.
Außerdem
können
gegeneinander geschwenkte oder gefaltete Teilböden leichter transportiert
werden als ein großer
starrer Gitterboden. Ein geteilter Gitterboden mit gegeneinander
gefalteten Teilböden
ist deshalb auch unabhängig
vom Abstand zwischen den Käfigen
von Vorteil.
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Vorzugsweise
sind die beiden Teilböden
miteinander verbunden und zueinander verschwenkbar oder faltbar.
Möglich
ist auch eine Ausführung
mit voneinander lösbaren
Teilböden.
Insbesondere soll aber ein über
beide Teilböden
durchgehendes Bodengitter vorgesehen sein.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass eine
Schwenkachse parallel zu einer Auszugsebene und senkrecht zu einer Auszugsrichtung
verläuft.
Auszugsebene und Auszugsrichtung beziehen sich auf die Bewegung
beim Ausziehen des Gitterbodens aus einem Broilerkäfig. Durch
die genannte Anordnung der Schwenkachse ist ein maximaler Raumgewinn
bzw. eine maximale Raumersparnis durch das Schwenken der Teilböden beim
Ausziehen derselben aus dem Käfig
erzielbar. Insbesondere liegt die Schwenkachse in der Auszugsebene.
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Vorteilhafterweise
sind beide Teilböden
etwa gleich groß.
Auch dies optimiert die mögliche
Raumausnutzung bzw. Platzersparnis.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass ein vorderer
Teilboden relativ zum hinteren Teilboden hochklappbar ist, insbesondere
zumindest bis in eine aufrechte Position. Der vordere Teilboden
wird beim Ausziehen von der Bedienungsperson erfasst. Das Hochschwenken
des vorderen Teilbodens erfolgt um etwa 90°. Möglich ist aber auch eine Ausführung mit
einem Schwenkbereich bis etwa 180°.
Das Hochschwenken oder Hochklappen des vorderen Teilbodens beim
Ausziehen desselben aus dem Käfig
erleichtert insbesondere die Handhabung der in Bodennähe eingesetzten
Gitterböden.
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Zusätzlich oder
alternativ kann ein vorderer Teilboden relativ zum hinteren Teilboden
herabklappbar sein, insbesondere bis in eine am hinteren Teilboden
anliegende Position. Grundsätzlich
ist auch hier ein Schwenken um etwa 90° möglich, insbesondere um etwa
180°. Das
Herabklappen des vorderen Teilbodens erleichtert für das Bedienungspersonal
die Handhabung von in Brust- oder Kopfhöhe oder darüber in den Käfig eingesetzten
Gitterböden.
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Vorteilhafterweise
sind die beiden Teilböden über Scharniere
miteinander verbunden, insbesondere mit einer queraxial bewegbaren
Schwenkachse. Die Schwenkachse kann bei dieser Ausführungsform verschiebbar
sein oder verändert
ihre Position in Abhängigkeit
vom Winkel zwischen den Teilböden,
vorzugsweise nur beim Herabklappen des vorderen Teilbodens. Die
queraxiale Bewegungsmöglichkeit
der Schwenkachse erleichtert die genaue Positionierung des verschwenkten
vorderen Teilbodens unter oder auf dem hinteren Teilboden. Adf
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Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführung, bei
der die Scharniere in Langlöchern
verschiebbare Scharnierzapfen aufweisen, wobei die Langlöcher insbesondere
gekrümmt
ausgebildet sind, vorzugsweise teilkreisförmig gekrümmt. Beim Schwenken des vorderen
Teilbodens wandern die Scharnierzapfen in den Langlöchern.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass jeder
Teilboden einen eigenen Teilrahmen aufweist, der einseitig offen
sein kann. Der Teilrahmen weist vorzugsweise zumindest umlaufend äußere Rahmenelemente
auf, außer
im Bereich der Schwenkachse. Möglich
ist aber auch eine Ausführung
mit Rahmenelementen im Bereich der Schwenkachse.
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Ein
weiterer Gedanke der Erfindung sieht vor, dass ein Teilrahmen zur
Verbindung der Teilböden
Scharnierzapfen und der andere Teilrahmen Löcher oder Langlöcher aufweist.
Scharnierzapfen und Löcher
sind demnach in die Teilrahmen integriert.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass die Teilrahmen
aufeinander schwenkbar sind, insbesondere derart, dass Unterkanten
oder Unterseiten von seitlichen Rahmenelementen des einen Teilrahmens
an Oberkanten oder Oberseiten von seitlichen Rahmenelementen des
anderen Teilrahmens anliegen. Dadurch ist ein stabiler und platzsparender
Transport des Gitterbodens möglich.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführung, bei
der die Unterkanten oder Unterseiten von seitlichen Rahmenelementen
des einen Teilrahmens an die Oberkanten oder Oberseiten von seitlichen
Rahmenelementen des anderen Teilrahmens angepasst sind, insbesondere
derart, dass Vorsprünge
in den seitlichen Rahmenelementen des einen Teilrahmens in korrespondierenden
Vertiefungen in den seitlichen Rahmenelementen des anderen Teilrahmens
zu liegen kommen. Dadurch können
die beiden Teilböden nach
dem Verschwenken verschiebungsfrei aufeinander liegen. Dies ist
insbesondere in Verbindung mit den verschiebbaren Scharnieren oder
Scharnierzapfen vorteilhaft.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass das Bodengitter
zumindest im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren
in Schwenk- oder
Faltrichtung nachgiebig ausgebildet ist. Vorzugsweise ist das Bodengitter
ein homogenes Kunststoffgitter mit gleichen Quer- und Längszügen. Dabei
ist das Kunststoffgitter insbesondere zugfest ausgebildet aber zugleich biegbar
oder sogar abknickbar. Das Schwenken der Teilböden relativ zueinander soll
mit Bodengitter möglich
sein. Zugleich soll ein Durchhängen
von einzelnen Bereichen des Bodengitters vermieden werden.
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Vorteilhafterweise
ist der Tragrahmen bzw. jeder Teilrahmen aus äußeren Rahmenelementen und innenliegenden
Stützelementen
gebildet, wobei zumindest die Stützelemente
unter dem Gitterboden verlaufen und diesen stabilisieren, und wobei
im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren keine
Stützelemente
verlaufen. Die Stützelemente
bilden ein Raster zum Abstützen
des Bodengitters. Das Raster besteht aus Längsträgern und Querträgern. Die äußeren Querträger und
Längsträger sind
zugleich die Rahmenelemente, während
die innenliegenden Längsträger und
Querträger
die Stützelemente
darstellen.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung weist der Gitterboden im Bereich
einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren Verstärkungen
auf, insbesondere zur Erhöhung
der Zugfestigkeit in Auszugsrichtung des Gitterbodens. Insbesondere
sind einzelne Stränge
oder Züge
des Bodengitters dicker als im Übrigen
ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich
können
zueinander parallele Stränge
oder Züge
durch Streifen miteinander verbunden sein. Dadurch kann eine Eigenstabilität des Bodengitters
beim Schwenken erreicht bzw. ein Zusammenfallen des Bodengitters
beim Schwenken eines Teilbodens vermieden werden.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch ein Geflügelkäfig, insbesondere
Broilerkäfig,
mit mindestens einem Gitterboden entsprechend den voranstehenden
Ausführungen.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung im Übrigen und
aus den Ansprüchen.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen Gitterboden,
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2 eine
Seitenansicht des Gitterbodens,
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3 eine
perspektivische Darstellung des Gitterbodens,
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4 eine
perspektivische Darstellung des Gitterbodens mit hochgeschwenktem
Teilboden,
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5 eine
perspektivische Darstellung des Gitterbodens mit herabgeschwenktem
Teilboden,
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6 eine
perspektivische Darstellung des Gitterbodens mit vollständig umgeschwenktem
Teilboden und aneinander anliegenden Teilböden,
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7 eine
schematische Darstellung von drei Käfigeinheiten mit jeweils mehreren
Käfigen
und Gitterböden.
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Ein
Gitterboden 10 weist zwei miteinander verbundene Teilböden 11, 12 auf. Über die
beiden Teilböden
ist ein gemeinsames, durchgehendes Bodengitter 13 gelegt
und mit diesen insbesondere dauerhaft verbunden. Das Bodengitter
ist aus Kunststoff hergestellt.
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Der
Gitterboden 10 ist in der Draufsicht gemäß 1 etwa
quadratisch ausgebildet. Etnsprechend weisen die Teilböden 11, 12 eine
rechteckige Form auf und sind in einem mittleren Bereich 14 des Gitterbodens 10 miteinander über einfache
Scharniere 15, 16 verbunden.
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Die
Teilböden 11, 12 weisen
jeweils Teilrahmen auf, die gebildet sind aus äußeren Rahmenelementen und innenliegenden
Stützelementen.
Rahmenelemente und Stützelemente
sind hier aufrechte Profile aus Metall oder Kunststoff mit im Wesentlichen
rechteckigem Querschnitt. Jeder Teilboden 11, 12 weist
zwei seitliche Rahmenelemente 17, 18 und ein stirnseitiges
Rahmenelement 19 auf. Unter dem Bodengitter 13 der
beiden Teilböden 11, 12 verlaufen jeweils
zwei Stützelemente 20, 21 in
Auszugsrichtung (Pfeil 22) und je zwei hierzu quergerichtete
Stützelemente 23, 24.
Dabei wird der mittlere Bereich 14 durch die beiden Stützelemente 24 und
die Scharniere 15, 16 begrenzt. Innerhalb des
mittleren Bereichs 14 sind keine Stützelemente vorgesehen.
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Der
Teilboden 11 weist stirnseitig entlang des Rahmenelements 19 mit
Abstand zueinander angeordnete Handgriffe 25, 26 auf.
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Der
Gitterboden 10 ist Bestandteil eines Käfigs, wie er in der Broilermast
verwendet wird. 3 zeigt den Gitterboden 10 in
ebener, flacher Darstellung, wie dies auch der Anordnung im Broilerkäfig entspricht.
Dabei ist der Gitterboden 10 in den Broilerkäfig einschiebbar.
Unterhalb des Gitterbodens 10 ist im Käfig üblicherweise ein Kotband vorgesehen. Zum
Ausstallen der Broiler wird der Gitterboden 10 aus den
Käfig langsam
herausgezogen (Pfeil 22). Dabei gelangen die Tiere vom
Gitterboden auf das Kotband und werden vom letzteren aus dem Käfig ausgefördert.
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Die
Käfige 25 sind
gemäß 7 übereinander
gestapelt und zu Käfigeinheiten 26 zusammengefasst.
Zum Ausziehen der Gitterböden 10 aus
den Käfigen 25 ist
ein Mindestabstand zwischen den Käfigeinheiten 26 erforderlich.
Dieser Mindestabstand ist abhängig
von der Erstreckung der Gitterböden 10 in
Auszugsrichtung (Pfeil 22).
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Die
besondere Gestaltung des Gitterbodens 10 mit den Scharnieren 15, 16 ermöglicht ein
Verschwenken der Teilböden 11, 12 relativ
zueinander. So kann der vordere Teilboden 11 zumindest
bis in eine aufrechte Position hochgeschwenkt werden, siehe 4 und 7,
Bedienungsperson 27. Durch das Schwenken des Teilbodens 11 wird
der für
das Ausziehen des Gitterbodens erforderliche Raum halbiert. Entsprechend
können
die Käfigeinheiten 26 dichter
beieinander stehen.
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Zusätzlich ist
der vordere Teilboden 11 auch abwärts schwenkbar, siehe 5 und 7,
Bedienungsperson 28. Letztere handhabt einen Gitterboden
in einem höher
angeordneten Käfig.
Dort ist das Herabschwenken des Teilbodens 11 einfacher
durchführbar
als das Aufwärtsschwenken.
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Schließlich können die
Teilböden 11, 12 auch vollständig gegeneinander
geschwenkt werden, siehe 6. Dort ist der vordere Teilboden 11 durch
Abwärtsschwenken
unten an den hinteren Teilboden 12 angeklappt. Um dies
zu erleichtern sind die Scharniere 15, 16 und
das Bodengitter 13 in besonderer Weise ausgestaltet.
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Die
Scharniere 15, 16 bestehen jeweils aus einem Scharnierzapfen 29 an
einem dem mittleren Bereich 14 zugewandten Ende des jeweiligen
Rahmenelements 17, 18 des Teilbodens 12,
und einem Langloch 30 an den korrespondierenden Rahmenelementen 17, 18 des
Teilbodens 11. Das Langloch 30 ist hier gekrümmt, insbesondere
halbkreisförmig
ausgebildet, mit einer oberen höchsten
Stelle 31 und zwei unteren Enden 32.
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Beim
Schwenken der Teilböden 11, 12 gegeneinander
können
die Scharnierzapfen 29 in den Langlöchern wandern. Dadurch können Spannungen im
Bodengitter 13 vermieden werden, welches in der vollständig eingeschwenkten
Darstellung gemäß 6 jeweils
außen
an den Teilböden
anliegt. Außerdem
ist eine besondere Positionierung der Teilböden 11, 12 aufeinander
möglich.
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Die
seitlichen Rahmenelemente 17, 18 und ggf. auch
die stirnseitigen Rahmenelemente 19 weisen Vorsprünge 33 und
hierzu korrespondierende Vertiefungen 34 auf, die bei eingeschwenkten
Teilböden
gemäß 6 aneinander
anliegen bzw. ineinander greifen. Somit kommen die Vorsprünge 33 an
Unterkanten der Rahmenelemente 17, 18 des vorderen Teilbodens 12 in
den Vertiefungen 34 an Unterkanten der Rahmenelemente 17, 18 des
Teilbodens 11 zu liegen. Vorzugsweise liegt das stirnseitige
Rahmenelement 19 des vorderen Teilbodens 12, welcher
in 6 der untere Teilboden ist, noch außerhalb
und vor dem stirnseitigen Rahmenelement 19 des in 6 obere
Teilbodens 11.
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Die
Vertiefungen 34 weisen seitliche Wandungen 39 auf,
die zueinander einen Winkel von etwa 90° bilden, ebenso die Vorsprünge 33,
siehe insbesondere 2. Zugleich weisen die Vertiefungen 34 einen
planen Boden 40 und entsprechend die Vorsprünge 33 eine
plane Oberseite 41 auf.
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Die
seitlichen Rahmenelemente 17, 18 der beiden Teilböden 11, 12 fluchten
miteinander. Die mit den Langlöchern 30 versehenen
Enden der seitlichen Rahmelemente 17, 18 des Teilbodens 11 sind im
mittleren Bereich 14 einwärts versetzt (gekröpft) angeordnet.
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Das
Bodengitter 13 besteht aus gleich starken, in Quer- und
Längsrichtung
verlaufenden Strängen
oder Zügen
aus Kunststoff unter Bildung eines Rechteckrasters. Vorzugsweise
nur im mittleren Bereich 14 ist das Bodengitter 13 mit
Verstärkungen versehen.
Zum einen sind in Fortsetzung der Stützelemente 20, 21 zwei
dickere Stränge 35, 36 vorgesehen.
Zum anderen weist das Bodengitter 13 im mittleren Bereich 14 seitlich
Verstärkungsstreifen 37, 38 mit
einer vollen Rasterbreite auf. Dadurch ist das Bodengitter 13 nicht
biegeschlaff, sondern weist eine gewisse Eigensteifigkeit beim Umfalten
der Teilböden
auf. Vorzugsweise ist das Bodengitter 13 auf die Rahmenelemente 17, 18, 19 und
Stützelemente 20, 21 aufgelegt
und mit diesen außerhalb
des mittleren Bereichs 14 dauerhaft verbunden.
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- 10
- Gitterboden
- 11
- Teilboden
- 12
- Teilboden
- 13
- Bodengitter
- 14
- mittlerer
Bereich
- 15
- Scharnier
- 16
- Scharnier
- 17
- Rahmenelement
- 18
- Rahmenelement
- 19
- Rahmenelement
- 20
- Stützelement
- 21
- Stützelement
- 22
- Pfeil
- 23
- Stützelement
- 24
- Stützelement
- 25
- Käfige
- 26
- Käfigeinheiten
- 27
- Bedienungsperson
- 28
- Bedienungsperson
- 29
- Scharnierzapfen
- 30
- Langloch
- 31
- höchste Stelle
- 32
- untere
Enden
- 33
- Vorsprünge
- 34
- Vertiefungen
- 35
- dicker
Strang
- 36
- dicker
Strang
- 37
- Verstärkungsstreifen
- 38
- Verstärkungsstreifen
- 39
- Seiten
- 40
- Boden
- 41
- Oberseite