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DE202009008294U1 - Gitterboden für einen Geflügelkäfig, insbesondere Broilerkäfig - Google Patents

Gitterboden für einen Geflügelkäfig, insbesondere Broilerkäfig Download PDF

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DE202009008294U1
DE202009008294U1 DE200920008294 DE202009008294U DE202009008294U1 DE 202009008294 U1 DE202009008294 U1 DE 202009008294U1 DE 200920008294 DE200920008294 DE 200920008294 DE 202009008294 U DE202009008294 U DE 202009008294U DE 202009008294 U1 DE202009008294 U1 DE 202009008294U1
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Barku Kunststofftechnik & Co KG GmbH
Barku Kunststofftechnik & GmbH
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K31/00Housing birds
    • A01K31/002Poultry cages, e.g. transport boxes
    • A01K31/007Floors

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
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  • Zoology (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
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Abstract

Gitterboden (10) für einen Geflügelkäfig (25), insbesondere Broilerkäfig, mit einem Tragrahmen und einem Bodengitter (13), gekennzeichnet durch eine Aufteilung in mindestens zwei Teilböden (11, 12), die zueinander verschwenkbar oder faltbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gitterboden für einen Geflügelkäfig, insbesondere Broilerkäfig, mit einem Tragrahmen und einem Bodengiter.
  • In einem Geflügelstall können mehrere Käfige oder Käfigeinheiten mit Abstand zueinander angeordnet sein. Jeder Käfig ist mit einem oder mehreren Gitterböden versehen. Üblicherweise verlaufen unter den Gitterböden Kotbänder.
  • Zumindest für die Broilermast ist es bekannt die Tiere durch seitliches Ausziehen der Gitterböden aus den Käfigen auszustallen. Die Broiler gelangen dabei von den Gitterböden auf die Kotbänder und werden von diesen aus den Käfigen herausgefordert.
  • Für das Herausziehen der Gitterböden aus den Käfigen ist ein Mindestabstand zwischen den benachbarten Käfigen oder Käfigeinheiten erforderlich.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Gitterbodens, mit dem eine Reduzierung des Abstands zwischen den Käfigen möglich ist, ohne dabei die für die Tiere zur Verfügung stehende Fläche zu verringern.
  • Zur Lösung der Aufgabe weist der erfindungsgemäße Gitterboden die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach ist der Gitterboden gekennzeichnet durch eine Aufteilung in mindestens zwei Teilböden, die zueinander verschwenkbar oder faltbar sind. Durch das Gegeneinanderfalten der Teilböden beanspruchen diese im günstigen Fall weniger Grundfläche als ein starrer Gitterboden. Das Schwenken oder Falten kann schon beim Herausziehen des Gitterbodens aus dem Käfig durchgeführt werden. Dadurch ist im günstigen Falle der Platzbedarf für den Gitterboden beim Herausziehen auf die Größe des jeweils aus dem Käfig hervorstehenden Teilbodens beschränkt. Außerdem können gegeneinander geschwenkte oder gefaltete Teilböden leichter transportiert werden als ein großer starrer Gitterboden. Ein geteilter Gitterboden mit gegeneinander gefalteten Teilböden ist deshalb auch unabhängig vom Abstand zwischen den Käfigen von Vorteil.
  • Vorzugsweise sind die beiden Teilböden miteinander verbunden und zueinander verschwenkbar oder faltbar. Möglich ist auch eine Ausführung mit voneinander lösbaren Teilböden. Insbesondere soll aber ein über beide Teilböden durchgehendes Bodengitter vorgesehen sein.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Schwenkachse parallel zu einer Auszugsebene und senkrecht zu einer Auszugsrichtung verläuft. Auszugsebene und Auszugsrichtung beziehen sich auf die Bewegung beim Ausziehen des Gitterbodens aus einem Broilerkäfig. Durch die genannte Anordnung der Schwenkachse ist ein maximaler Raumgewinn bzw. eine maximale Raumersparnis durch das Schwenken der Teilböden beim Ausziehen derselben aus dem Käfig erzielbar. Insbesondere liegt die Schwenkachse in der Auszugsebene.
  • Vorteilhafterweise sind beide Teilböden etwa gleich groß. Auch dies optimiert die mögliche Raumausnutzung bzw. Platzersparnis.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass ein vorderer Teilboden relativ zum hinteren Teilboden hochklappbar ist, insbesondere zumindest bis in eine aufrechte Position. Der vordere Teilboden wird beim Ausziehen von der Bedienungsperson erfasst. Das Hochschwenken des vorderen Teilbodens erfolgt um etwa 90°. Möglich ist aber auch eine Ausführung mit einem Schwenkbereich bis etwa 180°. Das Hochschwenken oder Hochklappen des vorderen Teilbodens beim Ausziehen desselben aus dem Käfig erleichtert insbesondere die Handhabung der in Bodennähe eingesetzten Gitterböden.
  • Zusätzlich oder alternativ kann ein vorderer Teilboden relativ zum hinteren Teilboden herabklappbar sein, insbesondere bis in eine am hinteren Teilboden anliegende Position. Grundsätzlich ist auch hier ein Schwenken um etwa 90° möglich, insbesondere um etwa 180°. Das Herabklappen des vorderen Teilbodens erleichtert für das Bedienungspersonal die Handhabung von in Brust- oder Kopfhöhe oder darüber in den Käfig eingesetzten Gitterböden.
  • Vorteilhafterweise sind die beiden Teilböden über Scharniere miteinander verbunden, insbesondere mit einer queraxial bewegbaren Schwenkachse. Die Schwenkachse kann bei dieser Ausführungsform verschiebbar sein oder verändert ihre Position in Abhängigkeit vom Winkel zwischen den Teilböden, vorzugsweise nur beim Herabklappen des vorderen Teilbodens. Die queraxiale Bewegungsmöglichkeit der Schwenkachse erleichtert die genaue Positionierung des verschwenkten vorderen Teilbodens unter oder auf dem hinteren Teilboden. Adf
  • Besonders vorteilhaft ist eine Ausführung, bei der die Scharniere in Langlöchern verschiebbare Scharnierzapfen aufweisen, wobei die Langlöcher insbesondere gekrümmt ausgebildet sind, vorzugsweise teilkreisförmig gekrümmt. Beim Schwenken des vorderen Teilbodens wandern die Scharnierzapfen in den Langlöchern.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass jeder Teilboden einen eigenen Teilrahmen aufweist, der einseitig offen sein kann. Der Teilrahmen weist vorzugsweise zumindest umlaufend äußere Rahmenelemente auf, außer im Bereich der Schwenkachse. Möglich ist aber auch eine Ausführung mit Rahmenelementen im Bereich der Schwenkachse.
  • Ein weiterer Gedanke der Erfindung sieht vor, dass ein Teilrahmen zur Verbindung der Teilböden Scharnierzapfen und der andere Teilrahmen Löcher oder Langlöcher aufweist. Scharnierzapfen und Löcher sind demnach in die Teilrahmen integriert.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass die Teilrahmen aufeinander schwenkbar sind, insbesondere derart, dass Unterkanten oder Unterseiten von seitlichen Rahmenelementen des einen Teilrahmens an Oberkanten oder Oberseiten von seitlichen Rahmenelementen des anderen Teilrahmens anliegen. Dadurch ist ein stabiler und platzsparender Transport des Gitterbodens möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Ausführung, bei der die Unterkanten oder Unterseiten von seitlichen Rahmenelementen des einen Teilrahmens an die Oberkanten oder Oberseiten von seitlichen Rahmenelementen des anderen Teilrahmens angepasst sind, insbesondere derart, dass Vorsprünge in den seitlichen Rahmenelementen des einen Teilrahmens in korrespondierenden Vertiefungen in den seitlichen Rahmenelementen des anderen Teilrahmens zu liegen kommen. Dadurch können die beiden Teilböden nach dem Verschwenken verschiebungsfrei aufeinander liegen. Dies ist insbesondere in Verbindung mit den verschiebbaren Scharnieren oder Scharnierzapfen vorteilhaft.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass das Bodengitter zumindest im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren in Schwenk- oder Faltrichtung nachgiebig ausgebildet ist. Vorzugsweise ist das Bodengitter ein homogenes Kunststoffgitter mit gleichen Quer- und Längszügen. Dabei ist das Kunststoffgitter insbesondere zugfest ausgebildet aber zugleich biegbar oder sogar abknickbar. Das Schwenken der Teilböden relativ zueinander soll mit Bodengitter möglich sein. Zugleich soll ein Durchhängen von einzelnen Bereichen des Bodengitters vermieden werden.
  • Vorteilhafterweise ist der Tragrahmen bzw. jeder Teilrahmen aus äußeren Rahmenelementen und innenliegenden Stützelementen gebildet, wobei zumindest die Stützelemente unter dem Gitterboden verlaufen und diesen stabilisieren, und wobei im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren keine Stützelemente verlaufen. Die Stützelemente bilden ein Raster zum Abstützen des Bodengitters. Das Raster besteht aus Längsträgern und Querträgern. Die äußeren Querträger und Längsträger sind zugleich die Rahmenelemente, während die innenliegenden Längsträger und Querträger die Stützelemente darstellen.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung weist der Gitterboden im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren Verstärkungen auf, insbesondere zur Erhöhung der Zugfestigkeit in Auszugsrichtung des Gitterbodens. Insbesondere sind einzelne Stränge oder Züge des Bodengitters dicker als im Übrigen ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich können zueinander parallele Stränge oder Züge durch Streifen miteinander verbunden sein. Dadurch kann eine Eigenstabilität des Bodengitters beim Schwenken erreicht bzw. ein Zusammenfallen des Bodengitters beim Schwenken eines Teilbodens vermieden werden.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Geflügelkäfig, insbesondere Broilerkäfig, mit mindestens einem Gitterboden entsprechend den voranstehenden Ausführungen.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung im Übrigen und aus den Ansprüchen.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen Gitterboden,
  • 2 eine Seitenansicht des Gitterbodens,
  • 3 eine perspektivische Darstellung des Gitterbodens,
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Gitterbodens mit hochgeschwenktem Teilboden,
  • 5 eine perspektivische Darstellung des Gitterbodens mit herabgeschwenktem Teilboden,
  • 6 eine perspektivische Darstellung des Gitterbodens mit vollständig umgeschwenktem Teilboden und aneinander anliegenden Teilböden,
  • 7 eine schematische Darstellung von drei Käfigeinheiten mit jeweils mehreren Käfigen und Gitterböden.
  • Ein Gitterboden 10 weist zwei miteinander verbundene Teilböden 11, 12 auf. Über die beiden Teilböden ist ein gemeinsames, durchgehendes Bodengitter 13 gelegt und mit diesen insbesondere dauerhaft verbunden. Das Bodengitter ist aus Kunststoff hergestellt.
  • Der Gitterboden 10 ist in der Draufsicht gemäß 1 etwa quadratisch ausgebildet. Etnsprechend weisen die Teilböden 11, 12 eine rechteckige Form auf und sind in einem mittleren Bereich 14 des Gitterbodens 10 miteinander über einfache Scharniere 15, 16 verbunden.
  • Die Teilböden 11, 12 weisen jeweils Teilrahmen auf, die gebildet sind aus äußeren Rahmenelementen und innenliegenden Stützelementen. Rahmenelemente und Stützelemente sind hier aufrechte Profile aus Metall oder Kunststoff mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt. Jeder Teilboden 11, 12 weist zwei seitliche Rahmenelemente 17, 18 und ein stirnseitiges Rahmenelement 19 auf. Unter dem Bodengitter 13 der beiden Teilböden 11, 12 verlaufen jeweils zwei Stützelemente 20, 21 in Auszugsrichtung (Pfeil 22) und je zwei hierzu quergerichtete Stützelemente 23, 24. Dabei wird der mittlere Bereich 14 durch die beiden Stützelemente 24 und die Scharniere 15, 16 begrenzt. Innerhalb des mittleren Bereichs 14 sind keine Stützelemente vorgesehen.
  • Der Teilboden 11 weist stirnseitig entlang des Rahmenelements 19 mit Abstand zueinander angeordnete Handgriffe 25, 26 auf.
  • Der Gitterboden 10 ist Bestandteil eines Käfigs, wie er in der Broilermast verwendet wird. 3 zeigt den Gitterboden 10 in ebener, flacher Darstellung, wie dies auch der Anordnung im Broilerkäfig entspricht. Dabei ist der Gitterboden 10 in den Broilerkäfig einschiebbar. Unterhalb des Gitterbodens 10 ist im Käfig üblicherweise ein Kotband vorgesehen. Zum Ausstallen der Broiler wird der Gitterboden 10 aus den Käfig langsam herausgezogen (Pfeil 22). Dabei gelangen die Tiere vom Gitterboden auf das Kotband und werden vom letzteren aus dem Käfig ausgefördert.
  • Die Käfige 25 sind gemäß 7 übereinander gestapelt und zu Käfigeinheiten 26 zusammengefasst. Zum Ausziehen der Gitterböden 10 aus den Käfigen 25 ist ein Mindestabstand zwischen den Käfigeinheiten 26 erforderlich. Dieser Mindestabstand ist abhängig von der Erstreckung der Gitterböden 10 in Auszugsrichtung (Pfeil 22).
  • Die besondere Gestaltung des Gitterbodens 10 mit den Scharnieren 15, 16 ermöglicht ein Verschwenken der Teilböden 11, 12 relativ zueinander. So kann der vordere Teilboden 11 zumindest bis in eine aufrechte Position hochgeschwenkt werden, siehe 4 und 7, Bedienungsperson 27. Durch das Schwenken des Teilbodens 11 wird der für das Ausziehen des Gitterbodens erforderliche Raum halbiert. Entsprechend können die Käfigeinheiten 26 dichter beieinander stehen.
  • Zusätzlich ist der vordere Teilboden 11 auch abwärts schwenkbar, siehe 5 und 7, Bedienungsperson 28. Letztere handhabt einen Gitterboden in einem höher angeordneten Käfig. Dort ist das Herabschwenken des Teilbodens 11 einfacher durchführbar als das Aufwärtsschwenken.
  • Schließlich können die Teilböden 11, 12 auch vollständig gegeneinander geschwenkt werden, siehe 6. Dort ist der vordere Teilboden 11 durch Abwärtsschwenken unten an den hinteren Teilboden 12 angeklappt. Um dies zu erleichtern sind die Scharniere 15, 16 und das Bodengitter 13 in besonderer Weise ausgestaltet.
  • Die Scharniere 15, 16 bestehen jeweils aus einem Scharnierzapfen 29 an einem dem mittleren Bereich 14 zugewandten Ende des jeweiligen Rahmenelements 17, 18 des Teilbodens 12, und einem Langloch 30 an den korrespondierenden Rahmenelementen 17, 18 des Teilbodens 11. Das Langloch 30 ist hier gekrümmt, insbesondere halbkreisförmig ausgebildet, mit einer oberen höchsten Stelle 31 und zwei unteren Enden 32.
  • Beim Schwenken der Teilböden 11, 12 gegeneinander können die Scharnierzapfen 29 in den Langlöchern wandern. Dadurch können Spannungen im Bodengitter 13 vermieden werden, welches in der vollständig eingeschwenkten Darstellung gemäß 6 jeweils außen an den Teilböden anliegt. Außerdem ist eine besondere Positionierung der Teilböden 11, 12 aufeinander möglich.
  • Die seitlichen Rahmenelemente 17, 18 und ggf. auch die stirnseitigen Rahmenelemente 19 weisen Vorsprünge 33 und hierzu korrespondierende Vertiefungen 34 auf, die bei eingeschwenkten Teilböden gemäß 6 aneinander anliegen bzw. ineinander greifen. Somit kommen die Vorsprünge 33 an Unterkanten der Rahmenelemente 17, 18 des vorderen Teilbodens 12 in den Vertiefungen 34 an Unterkanten der Rahmenelemente 17, 18 des Teilbodens 11 zu liegen. Vorzugsweise liegt das stirnseitige Rahmenelement 19 des vorderen Teilbodens 12, welcher in 6 der untere Teilboden ist, noch außerhalb und vor dem stirnseitigen Rahmenelement 19 des in 6 obere Teilbodens 11.
  • Die Vertiefungen 34 weisen seitliche Wandungen 39 auf, die zueinander einen Winkel von etwa 90° bilden, ebenso die Vorsprünge 33, siehe insbesondere 2. Zugleich weisen die Vertiefungen 34 einen planen Boden 40 und entsprechend die Vorsprünge 33 eine plane Oberseite 41 auf.
  • Die seitlichen Rahmenelemente 17, 18 der beiden Teilböden 11, 12 fluchten miteinander. Die mit den Langlöchern 30 versehenen Enden der seitlichen Rahmelemente 17, 18 des Teilbodens 11 sind im mittleren Bereich 14 einwärts versetzt (gekröpft) angeordnet.
  • Das Bodengitter 13 besteht aus gleich starken, in Quer- und Längsrichtung verlaufenden Strängen oder Zügen aus Kunststoff unter Bildung eines Rechteckrasters. Vorzugsweise nur im mittleren Bereich 14 ist das Bodengitter 13 mit Verstärkungen versehen. Zum einen sind in Fortsetzung der Stützelemente 20, 21 zwei dickere Stränge 35, 36 vorgesehen. Zum anderen weist das Bodengitter 13 im mittleren Bereich 14 seitlich Verstärkungsstreifen 37, 38 mit einer vollen Rasterbreite auf. Dadurch ist das Bodengitter 13 nicht biegeschlaff, sondern weist eine gewisse Eigensteifigkeit beim Umfalten der Teilböden auf. Vorzugsweise ist das Bodengitter 13 auf die Rahmenelemente 17, 18, 19 und Stützelemente 20, 21 aufgelegt und mit diesen außerhalb des mittleren Bereichs 14 dauerhaft verbunden.
  • 10
    Gitterboden
    11
    Teilboden
    12
    Teilboden
    13
    Bodengitter
    14
    mittlerer Bereich
    15
    Scharnier
    16
    Scharnier
    17
    Rahmenelement
    18
    Rahmenelement
    19
    Rahmenelement
    20
    Stützelement
    21
    Stützelement
    22
    Pfeil
    23
    Stützelement
    24
    Stützelement
    25
    Käfige
    26
    Käfigeinheiten
    27
    Bedienungsperson
    28
    Bedienungsperson
    29
    Scharnierzapfen
    30
    Langloch
    31
    höchste Stelle
    32
    untere Enden
    33
    Vorsprünge
    34
    Vertiefungen
    35
    dicker Strang
    36
    dicker Strang
    37
    Verstärkungsstreifen
    38
    Verstärkungsstreifen
    39
    Seiten
    40
    Boden
    41
    Oberseite

Claims (16)

  1. Gitterboden (10) für einen Geflügelkäfig (25), insbesondere Broilerkäfig, mit einem Tragrahmen und einem Bodengitter (13), gekennzeichnet durch eine Aufteilung in mindestens zwei Teilböden (11, 12), die zueinander verschwenkbar oder faltbar sind.
  2. Gitterboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teilböden (11, 12) miteinander verbunden und zueinander verschwenkbar oder faltbar sind.
  3. Gitterboden nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schwenkachse parallel zu einer Auszugsebene und senkrecht zu einer Auszugsrichtung (Pfeil 22) verläuft.
  4. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teilböden (11, 12) etwa gleich groß sind.
  5. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Teilboden (12) relativ zum hinteren Teilboden (11) hochklappbar ist, insbesondere zumindest bis in eine aufrechte Position.
  6. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Teilboden (12) relativ zum hinteren Teilboden (11) herabklappbar ist, insbesondere bis in eine am hinteren Teilboden anliegende Position.
  7. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teilböden (11, 12) über Scharniere (15, 16) miteinander verbunden sind, insbesondere mit einer queraxial bewegbaren Schwenkachse.
  8. Gitterboden nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniere in Langlöchern (30) verschiebbare Scharnierzapfen (29) aufweisen, wobei die Langlöcher insbesondere gekrümmt ausgebildet sind, vorzugsweise teilkreisförmig gekrümmt.
  9. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Teilboden (11, 12) einen eigenen Teilrahmen aufweist, der einseitig offen sein kann.
  10. Gitterboden nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilrahmen zur Verbindung der Teilböden (11, 12) Scharnierzapfen (29) und der andere Teilrahmen Löcher oder Langlöcher (30) aufweist.
  11. Gitterboden nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilrahmen aufeinander schwenkbar sind, insbesondere derart, dass Unterkanten oder Unterseiten von seitlichen Rahmenelementen (17, 18) des einen Teilrahmens an Oberkanten oder Oberseiten von seitlichen Rahmenelementen (17, 18) des anderen Teilrahmens anliegen.
  12. Gitterboden nach Anspruch 9 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterkanten oder Unterseiten von seitlichen Rahmenelementen (17, 18) des einen Teilrahmens an die Oberkanten oder Oberseiten von seitlichen Rahmenelementen (17, 18) des anderen Teilrahmens angepasst sind, insbesondere derart, dass Vorsprünge (33) in den seitlichen Rahmenelementen des einen Teilrahmens in korrespondierende Vertiefungen (34) in den seitlichen Rahmenelementen des anderen Teilrahmens zu liegen kommen.
  13. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodengitter (13) zumindest im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren (15, 16) in Schwenk- oder Faltrichtung nachgiebig ausgebildet ist.
  14. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen bzw. jeder Teilrahmen gebildet ist aus äußeren Rahmenelementen (17, 18, 19) und innenliegenden Stützelementen (20, 21), wobei zumindest die Stützelemente unter dem Gitterboden (13) verlaufen und diesen stabilisieren, und wobei im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren (15, 16) keine Stützelemente verlaufen.
  15. Gitterboden nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitterboden (13) im Bereich einer Schwenkachse oder im Bereich von Scharnieren (15, 16) Verstärkungen aufweist, insbesondere zur Erhöhung der Zugfestigkeit in Auszugsrichtung des Gitterbodens.
  16. Geflügelkäfig, insbesondere Broilerkäfig, mit mindestens einem Gitterboden (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
DE200920008294 2009-06-11 2009-06-11 Gitterboden für einen Geflügelkäfig, insbesondere Broilerkäfig Expired - Lifetime DE202009008294U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2012002916A1 (en) * 2010-07-01 2012-01-05 Kutlusan Kafes Ekipman Ve Hayvancilik Tasimacilik Sanayi Ticaret Limited Sirketi Poultry cage having collapsible perforated carrier which can be positioned into or removed out of the cage by sliding
DE102019008050A1 (de) * 2019-11-20 2021-05-20 Hans-Jürgen Fienhage Vorrichtung mit Gitterboden für die Geflügelaufzucht

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Legal Events

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Effective date: 20091210

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: SALMET GMBH & CO KG, DE

Free format text: FORMER OWNER: BARKU KUNSTSTOFFTECHNIK GMBH & CO. KG, 49406 BARNSTORF, DE

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R150 Term of protection extended to 6 years
R150 Term of protection extended to 6 years

Effective date: 20121130

R151 Term of protection extended to 8 years
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R071 Expiry of right