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DE202009007416U1 - Einrichtung und Ausrüstung zum Bergen und Transportieren von Personen oder Lasten - Google Patents

Einrichtung und Ausrüstung zum Bergen und Transportieren von Personen oder Lasten Download PDF

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DE202009007416U1 DE202009007416U DE202009007416U DE202009007416U1 DE 202009007416 U1 DE202009007416 U1 DE 202009007416U1 DE 202009007416 U DE202009007416 U DE 202009007416U DE 202009007416 U DE202009007416 U DE 202009007416U DE 202009007416 U1 DE202009007416 U1 DE 202009007416U1
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Abstract

Einrichtung zum Bergen und Transportieren von Personen oder Lasten mit mindestens drei nach Art von Kettengliedern ineinandergreifenden, aus einem flexiblen Material gefertigten Rundschlingen (2–6), dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B1) der jeweils an den äußeren Enden der Einrichtung (1) angeordneten Rundschlingen (2, 6) von der Breite (B2) der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen (3, 4, 5) abweicht.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Bergen und Transportieren von Personen oder Lasten mit mindestens drei nach Art von Kettengliedern ineinandergreifenden, aus einem flexiblen Material gefertigten Rundschlingen. Ebenso betrifft die Erfindung eine solche Einrichtung sowie eine zum Verstauen dieser Einrichtung geeignete Tasche umfassende Ausrüstung zum Bergen oder Transportieren einer Person oder einer Last.
  • Von den Einsatzkräften der Wasserrettung, der Polizei und insbesondere der Feuerwehr werden vielseitig einsetzbare Bergeeinrichtungen benötigt, mit denen einerseits Lasten gehoben und gesichert werden können, andererseits aber auch Personen geborgen werden können. Dabei sollen diese Bergeeinrichtungen einen so geringen Stauraum einnehmen und ein so geringes Gewicht aufweisen, dass sie von den Einsatzkräften im praktischen Einsatz problemlos mitgeführt werden können. Gleichzeitig müssen die Bergeeinrichtungen so ausgebildet sein, dass sie auch unter härtesten Einsatzbedingungen, wie sie sich beispielsweise bei einer Brandrettung stellen, sicher und unkompliziert handhabbar sind.
  • Eine Bergeeinrichtung der eingangs angegebenen Art, die diese Anforderungen erfüllen soll, ist in der WO 00/017085 A1 beschrieben. Bei dieser bekannten Einrichtung handelt es sich um eine Kette, die aus einer Vielzahl von nach Art von Kettengliedern ineinandergreifenden Rundschlingen gebildet sind. Die Rundschlingen bestehen dabei aus konventionell gewebten textilen Gurtabschnitten, die an ihren Enden fest miteinander verbunden sind. In das Gewebe der einzelnen Rundschlingen können dabei Verstärkungsfasern eingewebt sein, um eine ausreichende Festigkeit der Schlingen zu gewährleisten.
  • Die in der Praxis bei der Rettung von Verletzten eingesetzten Ausführungen der in der WO 00/017085 A1 beschriebenen Bergeeinrichtung umfassen jeweils fünf oder mehr Rundschlingen. Beim Retten einer Person mit einer solchen fünfgliedrigen Bergeeinrichtung wird jeweils eine der jeweils am äußeren Ende der Kette angeordneten Rundschlingen über ein Bein der Person gestreift. Dann wird der der jeweiligen Körperseite zugeordnete Arm durch die nächst innenliegende, mit der jeweiligen äußeren Rundschlinge verkettete Rundschlinge geführt. Die in der Mitte angeordnete Rundschlinge kann dann in den Haken einer Hebeeinrichtung, wie einer Seilwinde oder eines Krans, oder einer anderen Trageinrichtung eingehängt werden. Auf diese Weise sitzt die zu transportierende Person während ihrer Bergung in den beiden endseitigen Rundschlingen der Bergeeinrichtung, während die mit den endseitigen Rundschlingen verketteten Rundschlingen die Person seitlich abstützen und sicher halten. Auf diese Weise ist die Person auch bei heftigen Bewegungen, wie sie während des Transports auftreten können, gesichert.
  • Die Bergung von Gütern kann mittels der bekannten Bergeeinrichtung in entsprechender Weise erfolgen.
  • Dem hohen Nutzwert der bekannten Berge- und Transporteinrichtung steht in der Praxis der Nachteil gegenüber, dass es gerade in Stresssituationen, wie sie sich bei einer Rettung aus einer Gefahrensituation ergeben, schwierig ist, der zu rettenden Person bzw. dem zu bergenden Gut die einzelnen Schlingen der Bergeeinrichtung in der richtigen Reihenfolge ordnungsgemäß anzulegen.
  • Bei der bekannten Bergeeinrichtung soll dies zwar durch eine farbliche Kennzeichnung der einzelnen Rundschlingen erleichtert werden. Jedoch zeigt sich in der Praxis, dass es gerade unter schlechten Sichtbedingungen dennoch zu Verwechslungen kommt. Auch die für die bekannte Bergeeinrichtung exakt vorgegebene, eine bestimmte Reihenfolge des Entpackens der einzelnen Rundschlingen aus der für ihre Lagerung vorgesehenen Tasche erzwingende Packvorschrift kann daran nichts ändern, da unter dem im praktischen Einsatz herrschenden Zeitdruck die Bergeeinrichtung in der Regel dennoch mehr oder weniger blind aus der Tasche gerissen und in Benutzung genommen wird.
  • Vor diesem Hintergrund lag der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine praxisgerechte Einrichtung der eingangs angegebenen Art und eine eine solche Einrichtung umfassende Ausrüstung zum Bergen von Personen oder Gütern zu schaffen, bei der mit einfachen Mitteln eine zuverlässige und sichere Handhabung auch unter ungünstigen Einsatzbedingungen gewährleistet ist.
  • Im Bezug auf die Bergeeinrichtung ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst worden, dass eine solche Einrichtung gemäß Anspruch 1 ausgebildet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen dieser Lösung sind in den auf Anspruch 1 rückbezogenen Ansprüchen angegeben.
  • In Bezug auf die Ausrüstung besteht die Lösung der oben angegebenen Aufgabe darin, dass die Ausrüstung gemäß Anspruch 17 ausgebildet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Ausrüstung sind in den auf Anspruch 17 rückbezogenen Ansprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung weist in Übereinstimmung mit der bekannten, voranstehend erläuterten Bergeeinrichtung mit mindestens drei nach Art von Kettengliedern ineinandergreifende Rundschlingen aus flexiblem Material gefertigte Rundschlingen auf. Erfindungsgemäß weicht nun die Breite der jeweils an den äußeren Enden der Einrichtung angeordneten Rundschlingen von der Breite der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen ab. Auf diese Weise sind die äußeren Rundschlingen der erfindungsgemäßen Einrichtung eindeutig unterscheidbar von den zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen. Dies erlaubt es dem Nutzer, die für die korrekte Nutzung der Bergeeinrichtung wichtigen äußeren Rundschlingen auch alleine durch Abtasten schnell zu identifizieren, so dass bei einer erfindungsgemäßen Bergeeinrichtung auch unter ungünstigen Sichtbedingungen sichergestellt ist, dass beim Anlegen jeweils mit der richtigen Rundschlinge begonnen wird.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Gestaltung einer Bergeeinrichtung der hier in Rede stehenden Art besteht darin, dass die Breite ihrer einzelnen Rundschlingen auf einfache Weise an den jeweiligen Anwendungszweck angepasst werden kann. So kann es beispielsweise bei zur Rettung von Personen bestimmten erfindungsgemäßen Einrichtungen zweckmäßig sein, die jeweils endseitigen, im praktischen Einsatz den Beinen der zu bergenden Person zugeordneten Rundschlingen breiter auszulegen als die zwischen ihnen liegenden, im praktischen Einsatz dem Armbereich zugeordneten Rundschlingen, um einerseits einen bequemen Sitz der Person in den beiden äußeren endseitigen Rundschlingen zu ermöglichen, andererseits aber auch das Anlegen der den Armbereichen zugeordneten Rundschlingen so einfach wie möglich zu machen. Die Gefahr von Verletzungen der zu bergenden Person durch örtlich hohe Belastungen der Haut durch eine zu dünne, in die Beine bzw. das Gesäß einschneidende Rundschlinge lässt sich so sicher vorbeugen.
  • Um nicht nur die äußeren, sondern auch die anderen Rundschlingen der erfindungsgemäßen Einrichtung auf einfache Weise eindeutig identifizieren zu können, kann die Breite der Rundschlingen jeweils ausgehend von den am äußeren Ende angeordneten Rundschlingen in Richtung der Mitte der Einrichtung von Rundschlinge zu Rundschlinge abnehmen.
  • Wenn hier von der ”Breite” einer Rundschlinge die Rede ist, ist damit im Übrigen das quer zur Längserstreckung der jeweiligen Rundschlinge gemessene Maß gemeint.
  • Ein auch durch einen Handschuhe tragenden Nutzer alleine durch Abtasten erfolgendes, sicheres Erkennen der jeweils außen liegenden Rundschlinge lässt sich dadurch gewährleisten, dass ein aus der Breite der äußeren Rundschlinge und der Breite der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen gebildetes Verhältnis mindestens 1,5 beträgt, dass also die Breite der jeweils äußeren Schlinge um jeweils mindestens die Hälfte größer oder kleiner ist als die Breite der nächstbenachbarten Schlinge.
  • Indem gleichzeitig ein aus der Breite der äußeren Rundschlinge und der Breite der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen gebildetes Verhältnis höchstens 2,5 beträgt, ist sichergestellt, dass sich eine erfindungsgemäße Einrichtung problemlos so packen lässt, dass sie auch unter ungünstigen Bedingungen ohne die Gefahr einer ungewollten Verkettung oder Verknotung schnell entpackt und in Benutzung genommen werden kann.
  • Insbesondere für die Personenrettung besonders geeignet sind solche erfindungsgemäßen Vorrichtungen, die eine ungerade Zahl, insbesondere mindestens fünf, von miteinander verketteten Rundschlingen aufweist. Jedoch ist es unter bestimmten Bedingungen auch zweckmäßig, eine gerade Zahl von Rundschlingen vorzusehen. Dies kann beispielsweise dann günstig sein, wenn das jeweilige Hebemittel über zwei Haken mit der Bergeeinrichtung verkoppelt wird oder eine Bergesituation gegeben ist, in der die Belastung für die zu bergende Person möglichst gering sein soll.
  • Um der unterschiedlichen Breite der verschiedenen Rundschlingen Rechnung zu tragen, kann das Material der äußeren und mittleren Rundschlingen entsprechend angepasst werden. Beispielsweise kann für die breiteren Rundschlingen ein flexibleres Material gewählt werden als für die schmaleren Rundschlingen. Auf diese Weise wird trotz der mit der größeren Breite der Rundschlingen einhergehenden höheren Steifigkeit eine Verformbarkeit der Bergeeinrichtung gewährleistet, die beispielsweise ein problemloses Verbinden des Bergegurtes mit der jeweils zu hebenden Last durch Bildung einer Schlaufe oder desgleichen ermöglicht. Ebenso können Materialien mit unterschiedlichen spezifischen Zugfestigkeiten gewählt werden, um über die Gesamtlänge der Bergeeinrichtung eine optimale Verteilung der Belastbarkeit zu erreichen.
  • Eine besonders einfache und preisgünstige Art der Herstellung der erfindungsgemäßen Einrichtung lässt sich dadurch gewährleisten, dass die Rundschlingen aus einem textilen Gurtmaterial gefertigt sind. Gegebenenfalls kann es dabei zweckmäßig sein, die einzelnen Schlingen der Einrichtung nicht als Ringe, sondern nach Art eines Möbiusbandes ineinander verdreht zu formen. Letztes kann sich optimal auswirken, wenn die Rundschlingen der erfindungsgemäßen Einrichtung um einen eckigen Gegenstand gelegt werden sollen. Auch lässt sich auf diese Weise der im praktischen Einsatz an der Oberfläche der Rundschlingen auftretende Verschleiß gleichmäßig verteilen, so dass die Einrichtung insgesamt länger nutzbar bleibt.
  • Zur Herstellung der Rundschlingen eignen sich insbesondere gewebte oder geflochtene Textilbänder oder -gurte. Gewebte Textilbänder sind auf dem Mark in verschiedenen Materialien in nahezu beliebigen Abmessungen preisgünstig verfügbar. Geflochtene Bänder haben dabei den Vorteil, dass sie sich leichter um unterschiedliche Radien führen lassen, so dass eine Faltenbildung vermieden wird. Bandförmig gewebte Textilgurte haben demgegenüber den Vorteil, dass sie ihre breite Form auch unter hoher Belastung beibehalten, so dass gerade beim Transport von Personen die Gefahr des Einschneidens in die Haut minimiert ist.
  • Neben ihrer erfindungsgemäß vorgesehenen unterschiedlichen Breite kann die eindeutige Identifikation der Rundschlingen einer erfindungsgemäßen Einrichtung auch dadurch unterstützt werden, dass mindestens eine der Rundschlingen mit einer die jeweilige Rundschlinge identifizierenden zusätzlichen Markierung versehen ist. Dabei lässt sich ein besonders sicherer Halt dieser Markierung an der jeweiligen Rundschlinge dadurch gewährleisten, dass die Markierung in die Rundschlinge eingearbeitet ist. Dieses ”Einarbeiten” kann beispielsweise durch Einweben einer zur Kennzeichnung geeigneten Faser oder Einbinden eines gesonderten Identifikationsmittels, wie einer Plakette oder desgleichen, in das Gewebe der Rundschlinge erfolgen.
  • Eine zu diesem Zweck besonders geeignete Markierung lässt sich dadurch bewerkstelligen, dass die Markierung durch mindestens eine aus einem selbstleuchtenden Material gefertigte Faser gebildet ist. Bei einem solchen selbstleuchtenden Material kann es sich beispielsweise um ein durch Bestrahlung mit Licht aktivierbares, lumineszentes Material handeln. Solches auch als ”phosphoreszierend” bezeichnetes Material leuchtet nach Bestrahlung mit einer ausreichenden Lichtmenge auch bei Dunkelheit nach. Alternativ lassen sich als selbstleuchtendes Identifikationsmittel auch solche Fasern oder Bauteile verwenden, die zu leuchten beginnen, wenn in Folge von Bewegung oder gezielter Verformung unterschiedliche in ihnen enthaltene Komponenten zusammenkommen. Ebenso ist es denkbar, eine kleine, beispielsweise durch eine LED oder ein vergleichbares lichtemmitierendes Element gebildete Lichtquelle, die Licht einer bestimmten Farbe aussendet, an der jeweiligen Rundschlinge anzubringen, um sie auch bei Dunkelheit zuverlässig und eindeutig identifizieren zu können.
  • Für solche Fälle, in denen am jeweiligen Einsatzort ausreichend Lichtquellen zur Verfügung stehen, kann es günstig sein, wenn alternativ oder ergänzend zu einer selbstleuchtenden Markierung eine lichtreflektierende Markierung vorgesehen ist.
  • Im Fall, dass die Rundschlingen aus textilem Material bestehen und als Markierung ein Garn oder ein Faserbündel verwendet wird, kann diese Markierung nach Art von Kennstreifen in das Gewebe der Rundschlinge eingewebt bzw. geflochten werden.
  • Weiter unterstützt werden kann die eindeutige Identifikation der Rundschlingen einer erfindungsgemäßen Bergeeinrichtung auch dadurch, dass eine Markierung durch mindestens einen Markierungsabschnitt der Rundschlinge gebildet ist, der sich aufgrund seiner optischen Erscheinung, seiner mechanischen Eigenschaften, seiner Oberflächenstruktur, seiner Abmessungen oder Formgebung vom einem angrenzenden Abschnitt der betreffenden Rundschlinge unterscheidet.
  • Schon durch die unterschiedliche Breite der Rundschlingen wird auf einfache Weise gewährleistet, dass die Rundschlingen im Notfall sicher zugeordnet werden können und die erfindungsgemäße Einrichtung der zu rettenden Person schnell angelegt werden kann. So kann die Orientierung des Nutzers im Hinblick auf die beim Anlegen der Bergeeinrichtung einzuhaltende Reihenfolge der Rundschlingen durch eingewebte bzw. eingeflochtene oder aufgedruckte Zahlen oder Buchstaben erleichtert werden.
  • Eine sichere Erkennung der jeweiligen Rundschlinge durch Abtasten kann auch dadurch unterstützt werden, dass die jeweilige Rundschlinge mindestens abschnittsweise eine bestimmte eindeutig erkennbare Oberflächenstruktur erhält. Dazu kann auf die Rundschlinge ein zusätzliches Material aufgebracht sein. So kann der jeweilige Markierungsabschnitt durch einen auf die Rundschlinge aufgeschobenen Abschnitt eines schlauchartigen Materials gebildet sein. Alternativ oder ergänzend ist es aber auch möglich, den Markierungsabschnitt durch eine auf die Rundschlinge applizierte Beschichtung zu bilden. Dabei kann beispielsweise die Länge, über die sich der jeweilige Markierungsabschnitt erstreckt, als die die eindeutige Identifikation sicherstellende Größe dienen.
  • Unter bestimmten Einsatzbedingungen kann es vorkommen, dass keine Hebeeinrichtung zur Verfügung steht. In diesem Fall müssen die Einsatzkräfte die Person von Hand aus dem Gefahrenbereich ziehen. Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht für diesen Fall vor, dass an einer der Rundschlingen, insbesondere der in der Mitte angeordneten Rundschlinge, ein Griff ausgebildet ist. Um dabei die Belastung der Hand des Retters zu minimieren, kann an der betreffenden Schlinge beispielsweise ein verbreiterter oder aufgedickter Griffabschnitt ausgebildet sein. Auch dieser Griffabschnitt kann durch eine Markierung der voranstehend erläuterten Art besonders hervorgehoben sein, um auch unter ungünstigen Bedingungen zu gewährleisten, dass er schnell und sicher gefunden wird.
  • Eine erfindungsgemäße Bergeausrüstung umfasst mindestens eine erfindungsgemäß ausgebildete Einrichtung und eine Tasche zum Aufbewahren der Einrichtung bei Nichtgebrauch.
  • Bevorzugt ist dabei die Tasche aus einem hitzebeständigen Material gefertigt. Die Tasche erträgt dann ohne weiteres die Temperaturen, die in der Umgebung eines Brands auftreten. Der wesentliche Vorteil einer aus hitzebeständigem, Wärmestrahlung reflektierendem Material gefertigten Tasche besteht aber darin, dass sie sich nach dem Entpacken der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Schutz des jeweiligen Nutzers oder der zu bergenden Person oder anderer Gegenstände nutzen lässt. Um diesen Nutzen besonders effektiv zu machen, kann die Tasche eine an einen Körperteil eines Menschen angepasste Form aufweisen. So kann die Tasche als eine Schutzhaube ausgebildet sein, die sich beispielsweise auf den Kopf der zu bergenden Person aufsetzen lässt. Das schnelle Anlegen der Schutzhaube kann dabei dadurch unterstützt werden, dass die Tasche mit derjenigen der Rundschlingen fest verbunden ist, die dem Körperabschnitt zugeordnet ist, welcher mit der Tasche geschützt werden soll.
  • Im Fall, dass die erfindungsgemäße Einrichtung mit einer durch Lichtbestrahlung aktivierbaren lumineszenten Markierung versehen ist, ist es zweckmäßig, wenn die Tasche einer erfindungsgemäßen Ausrüstung mit einem Fenster versehen ist, durch das bei der Lagerung der Ausrüstung eine ausreichende Menge an Lichtstrahlung auf die in der Tasche enthaltene Einrichtung fällt. Alternativ oder ergänzend kann die Tasche vollständig oder abschnittsweise eine Netzstruktur aufweisen oder in anderer Weise lichtdurchlässig ausgebildet sein.
  • Die durch die unterschiedliche Breite der Schlingen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bereits gewährleistete einfache Identifizierung der Rundschlingen kann dadurch weiter unterstützt werden, dass die Sicherheitstasche so beschaffen ist, dass die Entnahmereihenfolge der Rundschlingen des Bergegurtes eindeutig vorgegeben wird. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass Segmente der Sicherheitstasche durch Trennelemente, wie Klettverschlüsse, voneinander abgetrennt werden, in denen dann jeweils eine einzelne der Schlingen liegt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine Einrichtung zum Bergen und Transportieren einer Personen in perspektivischer Ansicht;
  • 2 die Einrichtung einer lang ausgestreckten Position in Draufsicht;
  • 3 eine eine Einrichtung der in den 1, 2 sowie eine Tasche umfassende Ausrüstung in einer perspektivischen Ansicht.
  • Die Einrichtung 1 zum Bergen und Transportieren einer nicht gezeigten Person umfasst fünf nach Art einer Kette miteinander verkettete Rundschlingen 2, 3, 4, 5, 6.
  • Die Rundschlingen 26 sind jeweils aus einem flachen Textilband gebildet, dessen Enden 7, 8 jeweils aufeinander gelegt und miteinander vernäht sind. Dabei ist beispielsweise zunächst die erste endseitig außen angeordnete Rundschlinge 2 hergestellt worden. Anschließend ist das Textilband der nächst benachbarten zweiten Rundschlinge 3 durch die von der ersten Rundschlinge 2 umschlossene Öffnung geführt worden und an seinen Enden miteinander vernäht worden. Daraufhin sind in entsprechender Weise die in der Mitte zwischen den Rundschlingen 2, 3 und 5, 6 liegende Rundschlinge 4 mit der Rundschlinge 3, die Rundschlinge 5 mit der Rundschlinge 4 und die zweite endseitig außen angeordnete Rundschlinge 6 mit der Rundschlinge 5 verkettet worden.
  • Die beiden äußeren Rundschlingen 2 und 6 weisen eine Breite B1 auf, die größer ist als die Breite der jeweils nächst benachbarten Rundschlinge 3, 5 und der mittleren Rundschlinge 4, die eine kleinere Breite B2 besitzen. In der Praxis beträgt die Breite B1 der äußeren Rundschlingen 2, 6 40 bis 55 mm, während die Breite der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen 3, 4, 5 20–30 mm beträgt.
  • Die Textilbänder der Rundschlingen 26 sind aus konventionellen Chemiefasern gewebt. Um sie zu ihrer unterschiedlichen Breite B1, B2 jeweils zusätzlich zu kennzeichnen, sind in die Rundschlingen 26 Kennstreifen 914 eingewebt, die aus einem durch Lichtbestrahlung aktivierbaren lumineszenten Fasermaterial bestehen. Die außen liegend angeordneten, endseitigen Rundschlingen 2 und 6 der Einrichtung 1 weisen dabei jeweils zwei parallel verlaufende, durchgängige Kennstreifen 9, 10 bzw. 11, 12 auf, während die nächstbenachbart zu ihnen angeordneten Rundschlingen 3 und 5 jeweils nur einen gestrichelten Kennstreifen 13 bzw. 14 aufweisen. Die mittlere Ringschlaufe 4 ist demgegenüber eindeutig dadurch erkennbar, dass bei ihr ein Kennstreifen fehlt.
  • In dem Leuchtgarn sind sowohl phosphoreszierende als auch reflektierende Partikel eingelagert. Daher leuchten die Kennstreifen auf der einen Seite nach längerer Einwirkung von optischer Strahlung nach. Auf der anderen Seite reflektieren sie auch auf sie treffendes Licht. Neben der eindeutigen Identifizierbarkeit der einzelnen Rundschlingen der Einrichtung bewirken die Kennstreifen, dass bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen die Bergeeinrichtung bzw. die zu bergende Person zu erkennen ist.
  • An der in der Mitte angeordneten Rundschlinge 4 ist ein Griffabschnitt 15 ausgebildet, an den beispielsweise im Spritzgussverfahren ein Griff 16 angegosssen ist. Der Griff 16 ist beispielsweise aus einem gummiartigen Material gefertigt, dass einem Abrutschen mit der Hand auch bei mit Wasser oder Öl benetzten Griff entgegenwirkt. Der Griff 16 bildet als solches ebenfalls eine Markierung, durch die die mittlere Rundschlinge 4 sich eindeutig von den anderen Rundschlingen 2, 3, 5, 6 der Einrichtung 1 unterscheidet.
  • Die zum Verstauen der Einrichtung vorgesehene Tasche 17 ist aus einem hitzbeständigen Gewebematerial gefertigt.
  • In die Tasche 17 sind über ihre Breite sich erstreckende Fenster 18, 19 eingeformt, durch die Licht auf die Rundschlingen 26 der in die Tasche 17 gepackte Einrichtung 1 fällt. Die Rundschlingen 26 sind dazu parallel zueinander mit ihren Flachseiten aufeinanderliegend in Längsrichtung L der Sicherheitstasche 17 eingeschoben. Die breiteren, äußeren Rundschlingen 2, 6 sind dabei außen angeordnet.
  • Über eine nicht gezeigte Befestigungseinrichtung kann die Tasche 17 am Gürtel des Nutzers befestigt werden.
  • 1
    Einrichtung zum Bergen und Transportieren einer Person
    2–6
    miteinander verkettete Rundschlingen
    7,8
    Enden der Rundschlinge 2
    9–14
    Kennstreifen
    15
    Griffabschnitt der Rundschlinge 4
    16
    Griff
    17
    Tasche
    18, 19
    Fenster der Tasche 17
    B1
    Breite der endseitig der Einrichtung 1 außen liegenden Rundschlingen 2, 6
    B2
    Breite der zwischen den Rundschlingen 2, 6 angeordneten Rundschlingen 3, 4, 5
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 00/017085 A1 [0003, 0004]

Claims (22)

  1. Einrichtung zum Bergen und Transportieren von Personen oder Lasten mit mindestens drei nach Art von Kettengliedern ineinandergreifenden, aus einem flexiblen Material gefertigten Rundschlingen (26), dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B1) der jeweils an den äußeren Enden der Einrichtung (1) angeordneten Rundschlingen (2, 6) von der Breite (B2) der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen (3, 4, 5) abweicht.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B1) der an den äußeren Enden der Einrichtung (1) angeordneten Rundschlingen (2, 6) größer ist als die Breite (B1) der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B1, B2) der Rundschlingen (26) jeweils ausgehend von den am äußeren Ende angeordneten Rundschlingen (2, 6) in Richtung der Mitte der Einrichtung (1) von Rundschlinge (26) zu Rundschlinge (26) abnimmt.
  4. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein aus der Breite (B1) der äußeren Rundschlinge (2, 6) und der Breite (B2) der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen (3, 4, 5) gebildetes Verhältnis mindestens 1,5 beträgt.
  5. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein aus der Breite (B1) der äußeren Rundschlinge (2, 6) und der Breite (B2) der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen (3, 4, 5) gebildetes Verhältnis höchstens 2,5 beträgt.
  6. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine ungerade Zahl von miteinander verketteten Rundschlingen (26) aufweist.
  7. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rundschlingen (26) aus einem textilen Gurtmaterial gefertigt sind.
  8. Einrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Rundschlingen (2, 3, 5, 6) mit einer die jeweilige Rundschlinge (2, 3, 5, 6) identifizierenden Markierung (914, 16) versehen ist.
  9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (914) in die Rundschlinge (2, 3, 5, 6) eingearbeitet ist.
  10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (914) durch mindestens eine aus einem selbstleuchtenden Material gefertigte Faser gebildet ist.
  11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das selbstleuchtende Material ein durch Bestrahlung mit Licht aktivierbares lumineszentes Material ist.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (914) ein reflektierendes Material ist.
  13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass eine Markierung (16) durch mindestens einen Markierungsabschnitt einer der Rundschlingen (4) gebildet ist, der sich aufgrund seiner optischen Erscheinung, seiner mechanischen Eigenschaften, seiner Oberflächenstruktur, seiner Abmessungen oder Formgebung von einem angrenzenden Abschnitt der betreffenden Rundschlinge (4) unterscheidet.
  14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Markierungsabschnitt (16) durch ein auf die Rundschlinge (4) aufgebrachtes zusätzliches Material gebildet ist.
  15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Markierungsabschnitt durch einen auf die Rundschlinge aufgeschobenen Abschnitt eines schlauchartigen Materials gebildet ist.
  16. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Markierungsabschnitt (16) durch eine auf die Rundschlinge (4) applizierte Beschichtung gebildet ist.
  17. Ausrüstung zum Bergen oder Transportieren einer Person oder einer Last, umfassend eine gemäß einem der voranstehenden Ansprüche ausgebildeten Einrichtung (1) und einer Tasche (17) zum Verstauen der Einrichtung (1) bei Nichtgebrauch.
  18. Ausrüstung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (17) aus einem hitzebeständigen Material gefertigt ist.
  19. Ausrüstung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (17) einen an einen Körperteil eines Menschen angepasste Form aufweist.
  20. Ausrüstung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (17) als Schutzhaube ausgebildet ist.
  21. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (1) gemäß Anspruch 11 ausgebildet ist und mindestens ein Fenster (18, 19) aufweist, durch das die lumineszente Markierung mit Licht bestrahlbar ist.
  22. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (17) mindestens einen Abschnitt mit einer lichtdurchlässigen Netzstruktur aufweist.
DE202009007416U 2009-05-25 2009-05-25 Einrichtung und Ausrüstung zum Bergen und Transportieren von Personen oder Lasten Expired - Lifetime DE202009007416U1 (de)

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