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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Bergen und Transportieren
von Personen oder Lasten mit mindestens drei nach Art von Kettengliedern
ineinandergreifenden, aus einem flexiblen Material gefertigten Rundschlingen.
Ebenso betrifft die Erfindung eine solche Einrichtung sowie eine
zum Verstauen dieser Einrichtung geeignete Tasche umfassende Ausrüstung
zum Bergen oder Transportieren einer Person oder einer Last.
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Von
den Einsatzkräften der Wasserrettung, der Polizei und insbesondere
der Feuerwehr werden vielseitig einsetzbare Bergeeinrichtungen benötigt, mit
denen einerseits Lasten gehoben und gesichert werden können,
andererseits aber auch Personen geborgen werden können.
Dabei sollen diese Bergeeinrichtungen einen so geringen Stauraum
einnehmen und ein so geringes Gewicht aufweisen, dass sie von den
Einsatzkräften im praktischen Einsatz problemlos mitgeführt
werden können. Gleichzeitig müssen die Bergeeinrichtungen
so ausgebildet sein, dass sie auch unter härtesten Einsatzbedingungen, wie
sie sich beispielsweise bei einer Brandrettung stellen, sicher und
unkompliziert handhabbar sind.
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Eine
Bergeeinrichtung der eingangs angegebenen Art, die diese Anforderungen
erfüllen soll, ist in der
WO 00/017085 A1 beschrieben. Bei dieser bekannten
Einrichtung handelt es sich um eine Kette, die aus einer Vielzahl
von nach Art von Kettengliedern ineinandergreifenden Rundschlingen
gebildet sind. Die Rundschlingen bestehen dabei aus konventionell
gewebten textilen Gurtabschnitten, die an ihren Enden fest miteinander
verbunden sind. In das Gewebe der einzelnen Rundschlingen können
dabei Verstärkungsfasern eingewebt sein, um eine ausreichende
Festigkeit der Schlingen zu gewährleisten.
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Die
in der Praxis bei der Rettung von Verletzten eingesetzten Ausführungen
der in der
WO 00/017085
A1 beschriebenen Bergeeinrichtung umfassen jeweils fünf
oder mehr Rundschlingen. Beim Retten einer Person mit einer solchen
fünfgliedrigen Bergeeinrichtung wird jeweils eine der jeweils
am äußeren Ende der Kette angeordneten Rundschlingen über
ein Bein der Person gestreift. Dann wird der der jeweiligen Körperseite
zugeordnete Arm durch die nächst innenliegende, mit der
jeweiligen äußeren Rundschlinge verkettete Rundschlinge
geführt. Die in der Mitte angeordnete Rundschlinge kann
dann in den Haken einer Hebeeinrichtung, wie einer Seilwinde oder
eines Krans, oder einer anderen Trageinrichtung eingehängt
werden. Auf diese Weise sitzt die zu transportierende Person während
ihrer Bergung in den beiden endseitigen Rundschlingen der Bergeeinrichtung,
während die mit den endseitigen Rundschlingen verketteten
Rundschlingen die Person seitlich abstützen und sicher
halten. Auf diese Weise ist die Person auch bei heftigen Bewegungen,
wie sie während des Transports auftreten können,
gesichert.
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Die
Bergung von Gütern kann mittels der bekannten Bergeeinrichtung
in entsprechender Weise erfolgen.
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Dem
hohen Nutzwert der bekannten Berge- und Transporteinrichtung steht
in der Praxis der Nachteil gegenüber, dass es gerade in
Stresssituationen, wie sie sich bei einer Rettung aus einer Gefahrensituation
ergeben, schwierig ist, der zu rettenden Person bzw. dem zu bergenden
Gut die einzelnen Schlingen der Bergeeinrichtung in der richtigen
Reihenfolge ordnungsgemäß anzulegen.
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Bei
der bekannten Bergeeinrichtung soll dies zwar durch eine farbliche
Kennzeichnung der einzelnen Rundschlingen erleichtert werden. Jedoch
zeigt sich in der Praxis, dass es gerade unter schlechten Sichtbedingungen
dennoch zu Verwechslungen kommt. Auch die für die bekannte
Bergeeinrichtung exakt vorgegebene, eine bestimmte Reihenfolge des Entpackens
der einzelnen Rundschlingen aus der für ihre Lagerung vorgesehenen
Tasche erzwingende Packvorschrift kann daran nichts ändern,
da unter dem im praktischen Einsatz herrschenden Zeitdruck die Bergeeinrichtung
in der Regel dennoch mehr oder weniger blind aus der Tasche gerissen
und in Benutzung genommen wird.
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Vor
diesem Hintergrund lag der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine
praxisgerechte Einrichtung der eingangs angegebenen Art und eine
eine solche Einrichtung umfassende Ausrüstung zum Bergen von
Personen oder Gütern zu schaffen, bei der mit einfachen
Mitteln eine zuverlässige und sichere Handhabung auch unter
ungünstigen Einsatzbedingungen gewährleistet ist.
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Im
Bezug auf die Bergeeinrichtung ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst worden, dass eine solche Einrichtung gemäß Anspruch
1 ausgebildet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen dieser Lösung
sind in den auf Anspruch 1 rückbezogenen Ansprüchen
angegeben.
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In
Bezug auf die Ausrüstung besteht die Lösung der
oben angegebenen Aufgabe darin, dass die Ausrüstung gemäß Anspruch
17 ausgebildet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Ausrüstung
sind in den auf Anspruch 17 rückbezogenen Ansprüchen
angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Einrichtung weist in Übereinstimmung
mit der bekannten, voranstehend erläuterten Bergeeinrichtung
mit mindestens drei nach Art von Kettengliedern ineinandergreifende Rundschlingen
aus flexiblem Material gefertigte Rundschlingen auf. Erfindungsgemäß weicht
nun die Breite der jeweils an den äußeren Enden
der Einrichtung angeordneten Rundschlingen von der Breite der zwischen
ihnen angeordneten Rundschlingen ab. Auf diese Weise sind die äußeren
Rundschlingen der erfindungsgemäßen Einrichtung
eindeutig unterscheidbar von den zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen.
Dies erlaubt es dem Nutzer, die für die korrekte Nutzung
der Bergeeinrichtung wichtigen äußeren Rundschlingen
auch alleine durch Abtasten schnell zu identifizieren, so dass bei
einer erfindungsgemäßen Bergeeinrichtung auch
unter ungünstigen Sichtbedingungen sichergestellt ist,
dass beim Anlegen jeweils mit der richtigen Rundschlinge begonnen wird.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Gestaltung
einer Bergeeinrichtung der hier in Rede stehenden Art besteht darin,
dass die Breite ihrer einzelnen Rundschlingen auf einfache Weise
an den jeweiligen Anwendungszweck angepasst werden kann. So kann
es beispielsweise bei zur Rettung von Personen bestimmten erfindungsgemäßen
Einrichtungen zweckmäßig sein, die jeweils endseitigen,
im praktischen Einsatz den Beinen der zu bergenden Person zugeordneten
Rundschlingen breiter auszulegen als die zwischen ihnen liegenden,
im praktischen Einsatz dem Armbereich zugeordneten Rundschlingen,
um einerseits einen bequemen Sitz der Person in den beiden äußeren
endseitigen Rundschlingen zu ermöglichen, andererseits
aber auch das Anlegen der den Armbereichen zugeordneten Rundschlingen
so einfach wie möglich zu machen. Die Gefahr von Verletzungen
der zu bergenden Person durch örtlich hohe Belastungen
der Haut durch eine zu dünne, in die Beine bzw. das Gesäß einschneidende
Rundschlinge lässt sich so sicher vorbeugen.
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Um
nicht nur die äußeren, sondern auch die anderen
Rundschlingen der erfindungsgemäßen Einrichtung
auf einfache Weise eindeutig identifizieren zu können,
kann die Breite der Rundschlingen jeweils ausgehend von den am äußeren
Ende angeordneten Rundschlingen in Richtung der Mitte der Einrichtung von
Rundschlinge zu Rundschlinge abnehmen.
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Wenn
hier von der ”Breite” einer Rundschlinge die Rede
ist, ist damit im Übrigen das quer zur Längserstreckung
der jeweiligen Rundschlinge gemessene Maß gemeint.
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Ein
auch durch einen Handschuhe tragenden Nutzer alleine durch Abtasten
erfolgendes, sicheres Erkennen der jeweils außen liegenden
Rundschlinge lässt sich dadurch gewährleisten,
dass ein aus der Breite der äußeren Rundschlinge
und der Breite der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen gebildetes
Verhältnis mindestens 1,5 beträgt, dass also die
Breite der jeweils äußeren Schlinge um jeweils
mindestens die Hälfte größer oder kleiner
ist als die Breite der nächstbenachbarten Schlinge.
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Indem
gleichzeitig ein aus der Breite der äußeren Rundschlinge
und der Breite der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen gebildetes
Verhältnis höchstens 2,5 beträgt, ist
sichergestellt, dass sich eine erfindungsgemäße
Einrichtung problemlos so packen lässt, dass sie auch unter
ungünstigen Bedingungen ohne die Gefahr einer ungewollten
Verkettung oder Verknotung schnell entpackt und in Benutzung genommen
werden kann.
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Insbesondere
für die Personenrettung besonders geeignet sind solche
erfindungsgemäßen Vorrichtungen, die eine ungerade
Zahl, insbesondere mindestens fünf, von miteinander verketteten
Rundschlingen aufweist. Jedoch ist es unter bestimmten Bedingungen
auch zweckmäßig, eine gerade Zahl von Rundschlingen
vorzusehen. Dies kann beispielsweise dann günstig sein,
wenn das jeweilige Hebemittel über zwei Haken mit der Bergeeinrichtung
verkoppelt wird oder eine Bergesituation gegeben ist, in der die
Belastung für die zu bergende Person möglichst
gering sein soll.
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Um
der unterschiedlichen Breite der verschiedenen Rundschlingen Rechnung
zu tragen, kann das Material der äußeren und mittleren
Rundschlingen entsprechend angepasst werden. Beispielsweise kann
für die breiteren Rundschlingen ein flexibleres Material
gewählt werden als für die schmaleren Rundschlingen.
Auf diese Weise wird trotz der mit der größeren
Breite der Rundschlingen einhergehenden höheren Steifigkeit
eine Verformbarkeit der Bergeeinrichtung gewährleistet,
die beispielsweise ein problemloses Verbinden des Bergegurtes mit
der jeweils zu hebenden Last durch Bildung einer Schlaufe oder desgleichen
ermöglicht. Ebenso können Materialien mit unterschiedlichen spezifischen
Zugfestigkeiten gewählt werden, um über die Gesamtlänge
der Bergeeinrichtung eine optimale Verteilung der Belastbarkeit
zu erreichen.
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Eine
besonders einfache und preisgünstige Art der Herstellung
der erfindungsgemäßen Einrichtung lässt
sich dadurch gewährleisten, dass die Rundschlingen aus
einem textilen Gurtmaterial gefertigt sind. Gegebenenfalls kann
es dabei zweckmäßig sein, die einzelnen Schlingen
der Einrichtung nicht als Ringe, sondern nach Art eines Möbiusbandes
ineinander verdreht zu formen. Letztes kann sich optimal auswirken,
wenn die Rundschlingen der erfindungsgemäßen Einrichtung
um einen eckigen Gegenstand gelegt werden sollen. Auch lässt
sich auf diese Weise der im praktischen Einsatz an der Oberfläche
der Rundschlingen auftretende Verschleiß gleichmäßig
verteilen, so dass die Einrichtung insgesamt länger nutzbar
bleibt.
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Zur
Herstellung der Rundschlingen eignen sich insbesondere gewebte oder
geflochtene Textilbänder oder -gurte. Gewebte Textilbänder
sind auf dem Mark in verschiedenen Materialien in nahezu beliebigen Abmessungen
preisgünstig verfügbar. Geflochtene Bänder
haben dabei den Vorteil, dass sie sich leichter um unterschiedliche
Radien führen lassen, so dass eine Faltenbildung vermieden
wird. Bandförmig gewebte Textilgurte haben demgegenüber
den Vorteil, dass sie ihre breite Form auch unter hoher Belastung
beibehalten, so dass gerade beim Transport von Personen die Gefahr
des Einschneidens in die Haut minimiert ist.
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Neben
ihrer erfindungsgemäß vorgesehenen unterschiedlichen
Breite kann die eindeutige Identifikation der Rundschlingen einer
erfindungsgemäßen Einrichtung auch dadurch unterstützt
werden, dass mindestens eine der Rundschlingen mit einer die jeweilige
Rundschlinge identifizierenden zusätzlichen Markierung
versehen ist. Dabei lässt sich ein besonders sicherer Halt
dieser Markierung an der jeweiligen Rundschlinge dadurch gewährleisten,
dass die Markierung in die Rundschlinge eingearbeitet ist. Dieses ”Einarbeiten” kann
beispielsweise durch Einweben einer zur Kennzeichnung geeigneten
Faser oder Einbinden eines gesonderten Identifikationsmittels, wie
einer Plakette oder desgleichen, in das Gewebe der Rundschlinge
erfolgen.
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Eine
zu diesem Zweck besonders geeignete Markierung lässt sich
dadurch bewerkstelligen, dass die Markierung durch mindestens eine
aus einem selbstleuchtenden Material gefertigte Faser gebildet ist.
Bei einem solchen selbstleuchtenden Material kann es sich beispielsweise
um ein durch Bestrahlung mit Licht aktivierbares, lumineszentes
Material handeln. Solches auch als ”phosphoreszierend” bezeichnetes
Material leuchtet nach Bestrahlung mit einer ausreichenden Lichtmenge
auch bei Dunkelheit nach. Alternativ lassen sich als selbstleuchtendes Identifikationsmittel
auch solche Fasern oder Bauteile verwenden, die zu leuchten beginnen,
wenn in Folge von Bewegung oder gezielter Verformung unterschiedliche
in ihnen enthaltene Komponenten zusammenkommen. Ebenso ist es denkbar,
eine kleine, beispielsweise durch eine LED oder ein vergleichbares
lichtemmitierendes Element gebildete Lichtquelle, die Licht einer
bestimmten Farbe aussendet, an der jeweiligen Rundschlinge anzubringen, um
sie auch bei Dunkelheit zuverlässig und eindeutig identifizieren
zu können.
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Für
solche Fälle, in denen am jeweiligen Einsatzort ausreichend
Lichtquellen zur Verfügung stehen, kann es günstig
sein, wenn alternativ oder ergänzend zu einer selbstleuchtenden
Markierung eine lichtreflektierende Markierung vorgesehen ist.
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Im
Fall, dass die Rundschlingen aus textilem Material bestehen und
als Markierung ein Garn oder ein Faserbündel verwendet
wird, kann diese Markierung nach Art von Kennstreifen in das Gewebe
der Rundschlinge eingewebt bzw. geflochten werden.
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Weiter
unterstützt werden kann die eindeutige Identifikation der
Rundschlingen einer erfindungsgemäßen Bergeeinrichtung
auch dadurch, dass eine Markierung durch mindestens einen Markierungsabschnitt
der Rundschlinge gebildet ist, der sich aufgrund seiner optischen
Erscheinung, seiner mechanischen Eigenschaften, seiner Oberflächenstruktur, seiner
Abmessungen oder Formgebung vom einem angrenzenden Abschnitt der
betreffenden Rundschlinge unterscheidet.
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Schon
durch die unterschiedliche Breite der Rundschlingen wird auf einfache
Weise gewährleistet, dass die Rundschlingen im Notfall
sicher zugeordnet werden können und die erfindungsgemäße Einrichtung
der zu rettenden Person schnell angelegt werden kann. So kann die
Orientierung des Nutzers im Hinblick auf die beim Anlegen der Bergeeinrichtung
einzuhaltende Reihenfolge der Rundschlingen durch eingewebte bzw.
eingeflochtene oder aufgedruckte Zahlen oder Buchstaben erleichtert
werden.
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Eine
sichere Erkennung der jeweiligen Rundschlinge durch Abtasten kann
auch dadurch unterstützt werden, dass die jeweilige Rundschlinge mindestens
abschnittsweise eine bestimmte eindeutig erkennbare Oberflächenstruktur
erhält. Dazu kann auf die Rundschlinge ein zusätzliches
Material aufgebracht sein. So kann der jeweilige Markierungsabschnitt
durch einen auf die Rundschlinge aufgeschobenen Abschnitt eines
schlauchartigen Materials gebildet sein. Alternativ oder ergänzend
ist es aber auch möglich, den Markierungsabschnitt durch
eine auf die Rundschlinge applizierte Beschichtung zu bilden. Dabei
kann beispielsweise die Länge, über die sich der
jeweilige Markierungsabschnitt erstreckt, als die die eindeutige
Identifikation sicherstellende Größe dienen.
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Unter
bestimmten Einsatzbedingungen kann es vorkommen, dass keine Hebeeinrichtung
zur Verfügung steht. In diesem Fall müssen die
Einsatzkräfte die Person von Hand aus dem Gefahrenbereich
ziehen. Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht für
diesen Fall vor, dass an einer der Rundschlingen, insbesondere der
in der Mitte angeordneten Rundschlinge, ein Griff ausgebildet ist.
Um dabei die Belastung der Hand des Retters zu minimieren, kann
an der betreffenden Schlinge beispielsweise ein verbreiterter oder
aufgedickter Griffabschnitt ausgebildet sein. Auch dieser Griffabschnitt
kann durch eine Markierung der voranstehend erläuterten
Art besonders hervorgehoben sein, um auch unter ungünstigen
Bedingungen zu gewährleisten, dass er schnell und sicher
gefunden wird.
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Eine
erfindungsgemäße Bergeausrüstung umfasst
mindestens eine erfindungsgemäß ausgebildete Einrichtung
und eine Tasche zum Aufbewahren der Einrichtung bei Nichtgebrauch.
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Bevorzugt
ist dabei die Tasche aus einem hitzebeständigen Material
gefertigt. Die Tasche erträgt dann ohne weiteres die Temperaturen,
die in der Umgebung eines Brands auftreten. Der wesentliche Vorteil
einer aus hitzebeständigem, Wärmestrahlung reflektierendem
Material gefertigten Tasche besteht aber darin, dass sie sich nach
dem Entpacken der erfindungsgemäßen Einrichtung
zum Schutz des jeweiligen Nutzers oder der zu bergenden Person oder
anderer Gegenstände nutzen lässt. Um diesen Nutzen besonders
effektiv zu machen, kann die Tasche eine an einen Körperteil
eines Menschen angepasste Form aufweisen. So kann die Tasche als
eine Schutzhaube ausgebildet sein, die sich beispielsweise auf den
Kopf der zu bergenden Person aufsetzen lässt. Das schnelle
Anlegen der Schutzhaube kann dabei dadurch unterstützt
werden, dass die Tasche mit derjenigen der Rundschlingen fest verbunden
ist, die dem Körperabschnitt zugeordnet ist, welcher mit
der Tasche geschützt werden soll.
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Im
Fall, dass die erfindungsgemäße Einrichtung mit
einer durch Lichtbestrahlung aktivierbaren lumineszenten Markierung
versehen ist, ist es zweckmäßig, wenn die Tasche
einer erfindungsgemäßen Ausrüstung mit
einem Fenster versehen ist, durch das bei der Lagerung der Ausrüstung
eine ausreichende Menge an Lichtstrahlung auf die in der Tasche
enthaltene Einrichtung fällt. Alternativ oder ergänzend
kann die Tasche vollständig oder abschnittsweise eine Netzstruktur
aufweisen oder in anderer Weise lichtdurchlässig ausgebildet
sein.
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Die
durch die unterschiedliche Breite der Schlingen einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung bereits gewährleistete einfache Identifizierung
der Rundschlingen kann dadurch weiter unterstützt werden,
dass die Sicherheitstasche so beschaffen ist, dass die Entnahmereihenfolge
der Rundschlingen des Bergegurtes eindeutig vorgegeben wird. Dies kann
beispielsweise dadurch erreicht werden, dass Segmente der Sicherheitstasche
durch Trennelemente, wie Klettverschlüsse, voneinander
abgetrennt werden, in denen dann jeweils eine einzelne der Schlingen
liegt.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
schematisch:
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1 eine
Einrichtung zum Bergen und Transportieren einer Personen in perspektivischer Ansicht;
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2 die
Einrichtung einer lang ausgestreckten Position in Draufsicht;
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3 eine
eine Einrichtung der in den 1, 2 sowie
eine Tasche umfassende Ausrüstung in einer perspektivischen
Ansicht.
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Die
Einrichtung 1 zum Bergen und Transportieren einer nicht
gezeigten Person umfasst fünf nach Art einer Kette miteinander
verkettete Rundschlingen 2, 3, 4, 5, 6.
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Die
Rundschlingen 2–6 sind jeweils aus einem
flachen Textilband gebildet, dessen Enden 7, 8 jeweils
aufeinander gelegt und miteinander vernäht sind. Dabei
ist beispielsweise zunächst die erste endseitig außen
angeordnete Rundschlinge 2 hergestellt worden. Anschließend
ist das Textilband der nächst benachbarten zweiten Rundschlinge 3 durch
die von der ersten Rundschlinge 2 umschlossene Öffnung geführt
worden und an seinen Enden miteinander vernäht worden.
Daraufhin sind in entsprechender Weise die in der Mitte zwischen
den Rundschlingen 2, 3 und 5, 6 liegende
Rundschlinge 4 mit der Rundschlinge 3, die Rundschlinge 5 mit
der Rundschlinge 4 und die zweite endseitig außen
angeordnete Rundschlinge 6 mit der Rundschlinge 5 verkettet
worden.
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Die
beiden äußeren Rundschlingen 2 und 6 weisen
eine Breite B1 auf, die größer ist als die Breite der
jeweils nächst benachbarten Rundschlinge 3, 5 und
der mittleren Rundschlinge 4, die eine kleinere Breite
B2 besitzen. In der Praxis beträgt die Breite B1 der äußeren
Rundschlingen 2, 6 40 bis 55 mm, während
die Breite der zwischen ihnen angeordneten Rundschlingen 3, 4, 5 20–30
mm beträgt.
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Die
Textilbänder der Rundschlingen 2–6 sind aus
konventionellen Chemiefasern gewebt. Um sie zu ihrer unterschiedlichen
Breite B1, B2 jeweils zusätzlich zu kennzeichnen, sind
in die Rundschlingen 2–6 Kennstreifen 9–14 eingewebt,
die aus einem durch Lichtbestrahlung aktivierbaren lumineszenten Fasermaterial
bestehen. Die außen liegend angeordneten, endseitigen Rundschlingen 2 und 6 der
Einrichtung 1 weisen dabei jeweils zwei parallel verlaufende,
durchgängige Kennstreifen 9, 10 bzw. 11, 12 auf,
während die nächstbenachbart zu ihnen angeordneten
Rundschlingen 3 und 5 jeweils nur einen gestrichelten
Kennstreifen 13 bzw. 14 aufweisen. Die mittlere
Ringschlaufe 4 ist demgegenüber eindeutig dadurch
erkennbar, dass bei ihr ein Kennstreifen fehlt.
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In
dem Leuchtgarn sind sowohl phosphoreszierende als auch reflektierende
Partikel eingelagert. Daher leuchten die Kennstreifen auf der einen
Seite nach längerer Einwirkung von optischer Strahlung nach.
Auf der anderen Seite reflektieren sie auch auf sie treffendes Licht.
Neben der eindeutigen Identifizierbarkeit der einzelnen Rundschlingen
der Einrichtung bewirken die Kennstreifen, dass bei unterschiedlichen
Lichtverhältnissen die Bergeeinrichtung bzw. die zu bergende
Person zu erkennen ist.
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An
der in der Mitte angeordneten Rundschlinge 4 ist ein Griffabschnitt 15 ausgebildet,
an den beispielsweise im Spritzgussverfahren ein Griff 16 angegosssen
ist. Der Griff 16 ist beispielsweise aus einem gummiartigen
Material gefertigt, dass einem Abrutschen mit der Hand auch bei
mit Wasser oder Öl benetzten Griff entgegenwirkt. Der Griff 16 bildet
als solches ebenfalls eine Markierung, durch die die mittlere Rundschlinge 4 sich
eindeutig von den anderen Rundschlingen 2, 3, 5, 6 der
Einrichtung 1 unterscheidet.
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Die
zum Verstauen der Einrichtung vorgesehene Tasche 17 ist
aus einem hitzbeständigen Gewebematerial gefertigt.
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In
die Tasche 17 sind über ihre Breite sich erstreckende
Fenster 18, 19 eingeformt, durch die Licht auf
die Rundschlingen 2–6 der in die Tasche 17 gepackte
Einrichtung 1 fällt. Die Rundschlingen 2–6 sind
dazu parallel zueinander mit ihren Flachseiten aufeinanderliegend
in Längsrichtung L der Sicherheitstasche 17 eingeschoben.
Die breiteren, äußeren Rundschlingen 2, 6 sind
dabei außen angeordnet.
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Über
eine nicht gezeigte Befestigungseinrichtung kann die Tasche 17 am
Gürtel des Nutzers befestigt werden.
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- 1
- Einrichtung
zum Bergen und Transportieren einer Person
- 2–6
- miteinander
verkettete Rundschlingen
- 7,8
- Enden
der Rundschlinge 2
- 9–14
- Kennstreifen
- 15
- Griffabschnitt
der Rundschlinge 4
- 16
- Griff
- 17
- Tasche
- 18,
19
- Fenster
der Tasche 17
- B1
- Breite
der endseitig der Einrichtung 1 außen liegenden
Rundschlingen 2, 6
- B2
- Breite
der zwischen den Rundschlingen 2, 6 angeordneten
Rundschlingen 3, 4, 5
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 00/017085
A1 [0003, 0004]