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DE202009007211U1 - Überwachungsvorrichtung zur Überwachung von Sicherungsautomaten - Google Patents

Überwachungsvorrichtung zur Überwachung von Sicherungsautomaten Download PDF

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DE202009007211U1
DE202009007211U1 DE200920007211 DE202009007211U DE202009007211U1 DE 202009007211 U1 DE202009007211 U1 DE 202009007211U1 DE 200920007211 DE200920007211 DE 200920007211 DE 202009007211 U DE202009007211 U DE 202009007211U DE 202009007211 U1 DE202009007211 U1 DE 202009007211U1
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Abstract

Überwachungsvorrichtung zur Überwachung von Sicherungsautomaten (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungsvorrichtung einen optischen Sensor (6, 8) aufweist, der in einer Überwachungsposition positionierbar ist, in der von ihm die Schaltstellung eines manuellen Schalters (4) eines oder mehrerer Sicherungsautomaten (2) detektierbar ist, und die Überwachungsvorrichtung über eine Alarmvorrichtung verfügt, mit der bei einer vom Sensor (6, 8) erkannten Verstellung des manuellen Schalters (4) ein Alarmsignal ausgebbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Überwachungsvorrichtung zur Überwachung von Sicherungsautomaten.
  • Sicherungsautomaten bzw. Leitungsschutzschalter, auch LS-Schalter oder MCB genannt, sind Überstromschutzeinrichtungen in der Elektroinstallation. Sie schützen Leitungen gegen zu hohe Stromflüsse, durch die sie geschädigt werden können. Sicherungsautomaten sind wiederverwendbare, nicht selbsttätig rückstellende Sicherungselemente. Wird der vorgegebene Nennwert des durch den Sicherungsautomaten fließenden Stromes längere Zeit erheblich überschritten, unterbricht der Sicherungsautomat den Stromfluss. Bei Kurzschlüssen im Stromkreis kann die Abschaltung innerhalb weniger Millisekunden erfolgen, die Abschaltung ist aber auch manuell über einen Kippschalter oder einen Auslöseknopf auf der Frontseite des Sicherungsautomaten möglich. Damit die Abschaltung von außen kontrollierbar ist, verändert sich bei einem Abschalten des Sicherungsautomaten die räumliche Lage des Kippschalters oder des Auslöseknopfes.
  • Sehr häufig wird die Unterbrechung des Stromflusses durch den Sicherungsautomaten von den Nutzern von Geräten, die an den Stromkreis angeschlossen sind, bemerkt. In diesen Fällen kann sofort nach der Ursache für die Auslösung des Sicherungsautomaten gesucht und der Stromfluss durch Umlegen des Kippschalters oder Betätigen des Einschaltknopfes innerhalb kurzer Zeit wieder hergestellt werden.
  • Es ist jedoch möglich, dass die Abschaltung durch einen Sicherungsautomaten nicht immer sofort erkannt wird. So kann es beispielsweise bei Nachtspeicherheizungen oder Nachtstromboilern passieren, dass erst am nächsten Tag bemerkt wird, dass die Heizung nicht geladen oder das Wasser im Boiler nicht erwärmt wurde. Bei Kühltruhen und Kühlschränken kann das darin befindliche Kühlgut verderben, bevor die Unterbrechung des Stromkreises bemerkt wird. Auch bei Alarmanlagen kann die Auslösung der Sicherung über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleiben.
  • Auch in gewerblich genutzten Gebäuden oder Fertigungsanlagen kann es vorkommen, dass die Stromflussunterbrechung durch Sicherungsautomaten nicht sofort erkannt wird und dadurch ein Folgeschaden entsteht. So ist es beispielsweise denkbar, dass bei einer Kunststoffspritzmaschine mehrere Heizungen für die Granulatvorwärmung über mehrere Sicherungsautomaten abgesichert sind. Fällt nun eine der Heizungen durch ein Auslösen der zugehörigen Sicherung aus, wird zwar das Granulat noch vorgewärmt, es wird allerdings nicht mehr die erforderliche Soll-Temperatur erreicht, oder es befinden sich noch feste Partikel im erwärmten Kunststoff, durch die die Kunststoffspritzmaschine verstopft werden kann oder Ausschuss produziert wird. In Lackieranlagen können Rührwerke ausfallen, in Kühlkreisläufen können elektrisch betriebene Pumpen ausfallen und sonstige Stromflussunterbrechungen sind denkbar, die nicht unbedingt sofort bemerkt werden müssen, jedoch bei längerer Dauer zu erheblichen Schäden führen können.
  • Demgemäß ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Überwachungsvorrichtung zur Überwachung von Sicherungsautomaten zu schaffen, durch die es möglich ist, im Falle einer Auslösung des Sicherungsautomaten einen Alarm zu geben.
  • Die Aufgabe wird gelöst, indem die Überwachungsvorrichtung einen optischen Sensor aufweist, der in einer Überwachungsposition positionierbar ist, in der von ihm die Schaltstellung eines manuellen Schalters eines oder mehrerer Sicherungsautomaten detektierbar ist, und die Überwachungsvorrichtung über eine Alarmvorrichtung verfügt, mit der bei einer vom Sensor erkannten Verstellung des manuellen Schalters ein Alarmsignal ausgebbar ist.
  • Ein manueller Schalter, wie beispielsweise eine Kippschalter oder ein Einschaltknopf, wird von einer Einschalt- in eine Ausschaltstellung bewegt, wenn ein Sicherungsautomat wegen eines Überstromes auslöst und den Stromfluss unterbricht. Die Bewegung des manuellen Schalters ist durch einen optischen Sensor kontrollierbar, wenn sich dieser in einer Überwachungsposition befindet. In der Überwachungsposition ist der optische Sensor so ausgerichtet, dass er mit seinen Sensormitteln die Schaltstellung des manuellen Schalters auswerten kann. Bewegt sich der manuelle Schalter in eine zu überwachende Position, wird dies vom optischen Sensor erkannt. Der optische Sensor gibt dann ein Signal an die Alarmvorrichtung, von der aufgrund des Sensorsignals ein Alarm ausgeben werden kann. Das Alarmsignal kann beliebig ausfallen, beispielsweise als optisches oder akustisches Signal, aber auch als SMS-Meldung an ein Handy oder eine E-Mail über das Internet an einen Empfänger, oder mehrere dieser Möglichkeiten.
  • Von der Überwachungsvorrichtung kann natürlich nicht nur eine Ausschaltung eines Sicherungsautomaten überwacht werden, der optische Sensor kann auch so positioniert werden, dass von ihm ein Einschalten oder beides überwachbar ist.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Überwachungsposition des optischen Sensors seitlich neben einem oder mehreren Sicherungsautomaten angeordnet, und das Sensorfeld des optischen Sensors ist in eine seitliche Richtung auf den oder die Sicherungsautomaten gerichtet. Eine seitliche Anordnung neben einem oder mehreren Sicherungsautomaten ist vorteilhaft, weil von dort eine gute Einsicht auf den Raum möglich ist, in dem sich ein manueller Schalter bewegt, wenn der Sicherungsautomat auslöst. Insbesondere können aus einer seitlichen Position sehr gut mehrere Sicherungsautomaten mit nur einem optischen Sensor überwacht werden. Es ist üblich, in einem Sicherungsschrank mehrere Sicherungsautomaten nebeneinander an einer Leiste zu befestigen. Ordnet man den optischen Sensor seitlich neben diesen in einer Reihe angeordneten Sicherungsautomaten an, so kann mit nur einem optischen Sensor die gesamte Reihe der Sicherungsautomaten überwacht werden. Das Sensorfeld erstreckt sich dann aus einer seitlichen Einbaulage des optischen Sensors quer über die Einbaubreite der zu überwachenden Sicherungsautomaten.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist der optische Sensor eine aktive Lichtquelle und eine passive Lichtmessvorrichtung auf. Die Verwendung einer Lichtquelle für die Überwachung ist vorteilhaft, weil die Sicherungsschränke die Sicherungsautomaten häufig vollständig oder zumindest nahezu lichtdicht abschließen. Ohne eine Beleuchtung könnte ein optischer Sensor so nur unzureichend funktionieren. Die Beleuchtung kann ein dauerndes Licht geben, oder das Licht wird zur Energieeinsparung als kurzer Impuls in festen Zeitabständen von beispielsweise einer Minute oder zehn Minuten ein- und ausgeschaltet. Schwenkt aufgrund des Auslösens des Sicherungsautomaten ein manueller Schalter in eine „aus”-Position, schattet der manuelle Schalter in dieser Position das von der aktiven Lichtquelle ausgesandte Licht zumindest teilweise ab, oder er reflektiert das ausgesandte Licht, wenn die aktive Lichtquelle und die passive Lichtmessvorrichtung passend zueinander positioniert sind. Die von der passiven Lichtmessvorrichtung messbare Lichtstärke verän dert sich infolge der Bewegung des manuellen Schalters, und die Veränderung der Lichtstärke kann an die Alarmvorrichtung als Signal für ein Schalten einer Sicherung ausgegeben werden. Die aktive Lichtquelle und die passive Lichtmessvorrichtung können in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein, es ist jedoch auch möglich, die beiden Bauteile in unterschiedlichen Gehäusen vorzusehen, die nebeneinander oder beabstandet zueinander in der Überwachungsposition positionierbar sind.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist als aktive Lichtquelle ein Laserstrahl erzeugbar. Ein Laserstrahl ist vorteilhaft, weil dieser über einen stark gebündelten energiereichen Lichtstrahl verfügt, der gut von einer passiven Lichtmesseinrichtung auswertbar ist. Wird ein Laserstrahl von einem manuellen Schalter abgeschattet oder reflektiert, kann dieses gut von der passiven Lichtmesseinrichtung erkannt werden. Lichtsignale können aber auch von anderen Leuchtquellen wie beispielsweise LEDs erzeugt werden, die ebenfalls gut auswertbare Lichtsignale emittieren.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die aktive Lichtquelle und die passive Lichtmessvorrichtung auf gegenüberliegenden Seiten eines oder mehrerer Sicherungsautomaten angeordnet. Anstelle der passiven Lichtmessvorrichtung kann auf der gegenüberliegenden Seite aber auch nur ein Reflektor zur Reflexion des darauf auftreffenden Lichts in Richtung einer an anderer Stelle angeordneten passiven Lichtmessvorrichtung vorgesehen sein. Bei dieser Anordnung befinden sich die zu überwachenden Sicherungsautomaten zwischen diesen beiden Bauteilen. Durch diese Anordnung ist die Zahl und räumliche Lage der zu überwachenden Sicherungsautomaten genau definiert, und die Funktion des optischen Sensors, wie beispielsweise Lichtstärke der Lichtquelle, Empfindlichkeit der Lichtmesseinrichtung, Ausrichtung der Sensorbauteile und dergleichen, kann zielgenau an die sich so ergebenden Einbaubedingungen angepasst werden. Es ist möglich, mit nur einem optischen Sensor eine größere Anzahl von Sicherungsautomaten zu überwachen. Es ist nicht erforderlich, jeden einzelnen Sicherungsautomaten mit einer eigenen Alarmvorrichtung zu versehen.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Außenmaße des oder der Gehäuse der Überwachungsvorrichtung an die Gehäusemaße der zu überwachenden Sicherungsautomaten angepasst. Durch die Anpassung der Gehäusemaße ist es möglich, die Überwachungsvorrichtung ebenfalls in einen Sicherungsschrank einzubauen und diesen beispielsweise auf derselben Leiste zu befestigen, an der auch die zu überwachenden Sicherungsautomaten befestigt sind. Bei zumindest gleicher Bauhöhe der Gehäuse passen diese in die vorgegebenen Schachtmaße, so dass keine besonderen Anpassungsarbeiten zum Einbau in den Sicherungsschrank erforderlich sind. Sind die Sicherungsautomaten und der zugehörige Sicherungsschrank auch an ein bestimmtes Breitenraster angepasst, sollten auch das oder die Gehäuse der Überwachungsvorrichtung an dieses Breitenraster angepasst sein. Auch die Einbautiefe sollte so gestaltet sein, dass eine bestimmungsgemäße Funktion gewährleistet ist, jedoch das Gehäuse in der Einbaulage nach hinten nicht über die Gehäuse der zu überwachenden Sicherungsautomaten übersteht.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend beschriebenen vorteilhaften Ausgestaltungen jeweils ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 beliebig kombinierbar sind, soweit sich aus den Abhängigkeiten der Unteransprüche nichts anderes ergibt.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen oder Abwandlungen der Erfindung lassen sich der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung oder der Zeichnung entnehmen.
  • Die Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
  • In der 1 ist eine Anzahl von Sicherungsautomaten 2 gezeigt, die nebeneinander in einem Sicherungsschrank eingebaut sind. Jeder Sicherungsautomat 2 verfügt über einen manuellen Schalter 4. Bei den meisten der in 1 abgebildeten Sicherungsautomaten 2 befindet sich der manuelle Schalter 4 in einer Einschaltposition, lediglich bei einem etwa mittig angeordneten Sicherungsautomaten 2 befindet sich der manuelle Schalter 4 in einer Ausschaltposition. Der zugehörige Sicherungsau tomat 2 hat also den Stromfluss wegen eines Überstroms abgeschaltet, oder er ist manuell abgeschaltet worden.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der optische Sensor der Überwachungsvorrichtung aus einer aktiven Lichtquelle 6 und einer passive Lichtmessvorrichtung 8. Die aktive Lichtquelle 6 sendet aus einer seitlich zu den zu überwachenden Sicherungsautomaten liegenden Position einen Lichtstrahl 10 aus. Der Lichtstrahl 10 ist idealisiert als gebündelter Strahl gezeichnet, er kann natürlich auch weniger fokussiert von der Lichtquelle abstrahlen. Der Lichtstrahl 10 ist so ausgerichtet, dass er den Raum durchschneidet, in den sich ein manueller Schalter 4 eines zu überwachenden Sicherungsautomaten 2 bewegen würde, wenn der Sicherungsautomaten 2 schaltet. Da sich der manuelle Schalter 4 des fünften Sicherungsautomaten von links in einer von der Sicherungsvorrichtung im Ausführungsbeispiel zu überwachenden „Aus”-Position befindet, trifft der Lichtstrahl 10 auf diesen Schalter 4 und kann deshalb nicht mehr bis zur passiven Lichtmessvorrichtung 8 strahlen. Da der Schalter 4 den Lichtstrahl 10 gegenüber der passiven Lichtmessvorrichtung 8 abschattet, ist die von dieser gemessene Lichtstärke geringer, als wenn der Lichtstrahl nicht von einem Schalter 4 abgeschattet wird. Die durch die Abschattung verursachte Veränderung der Lichtstärke ist als Signal für die Ausgabe eines Alarms auswertbar.
  • Anstelle der passiven Lichtmessvorrichtung 8 kann dort auch ein Reflektor zur Reflexion des darauf auftreffenden Lichts in Richtung einer an anderer Stelle angeordneten passiven Lichtmessvorrichtung 8 angeordnet sein. Die passive Lichtmessvorrichtung 8 kann in diesem Fall beispielsweise auch im Gehäuse der aktiven Lichtquelle 6 angeordnet sein. In diesem Fall schattet der in der „Aus”-Stellung befindliche Schalter 4 den Reflektor ab, so dass dieser kein Lichtsignal mehr reflektieren kann. Die ausbleibende Lichtreflexion kann von der Lichtmessvorrichtung 8 erkannt werden.
  • In das Gehäuse der Überwachungsvorrichtung können ein Netzteil und/oder Schaltrelais für die Stromversorgung des optischen Sensors und/oder der Alarmvorrich tung eingebaut sein. Alarmvorrichtungen als solche sind aus einer Vielzahl von Anwendungen bekannt, sie können auf einfache Art und Weise mit dem optischen Sensor funktionsmäßig verbunden werden.
  • Im Ausführungsbeispiel sind die Maße der Gehäuse für die aktive Lichtquelle 6 und die passive Lichtmessvorrichtung 8 an die Maße der Gehäuse der Sicherungsautomaten 2 angepasst, so dass diese gemeinsam in einem Sicherungsschrank einbaubar sind.
  • Die vorstehende Beschreibung dient nur der Erläuterung der Erfindung. Die Erfindung ist keinesfalls nur auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt, dem Fachmann bereitet es keine Schwierigkeiten, das vorstehende Ausführungsbeispiel abzuwandeln und dabei auf eine ihm als geeignet erscheinende Weise an einen konkreten Anwendungsfall anzupassen.

Claims (6)

  1. Überwachungsvorrichtung zur Überwachung von Sicherungsautomaten (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungsvorrichtung einen optischen Sensor (6, 8) aufweist, der in einer Überwachungsposition positionierbar ist, in der von ihm die Schaltstellung eines manuellen Schalters (4) eines oder mehrerer Sicherungsautomaten (2) detektierbar ist, und die Überwachungsvorrichtung über eine Alarmvorrichtung verfügt, mit der bei einer vom Sensor (6, 8) erkannten Verstellung des manuellen Schalters (4) ein Alarmsignal ausgebbar ist.
  2. Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungsposition des optischen Sensors (6, 8) seitlich neben einem oder mehreren Sicherungsautomaten (2) angeordnet ist, und dass das Sensorfeld des optischen Sensors (6, 8) in eine seitliche Richtung auf den oder die Sicherungsautomaten (2) gerichtet ist.
  3. Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der optische Sensor (6, 8) eine aktive Lichtquelle (6) und eine passive Lichtmessvorrichtung (8) aufweist.
  4. Überwachungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als aktive Lichtquelle (6) ein Laserstrahl erzeugbar ist.
  5. Überwachungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die aktive Lichtquelle (6) und die passive Lichtmessvorrichtung (8) oder ein Reflektor zur Reflexion des darauf auftreffenden Lichts in Richtung einer an anderer Stelle angeordneten passiven Lichtmessvorrichtung (8) auf gegenüberliegenden Seiten eines oder mehrerer Sicherungsautomaten (2) angeordnet sind.
  6. Überwachungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenmaße des oder der Gehäuse der Überwachungsvorrichtung an die Gehäusemaße der zu überwachenden Sicherungsautomaten (2) angepasst sind.
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