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DE202009007141U1 - Wasserfahrzeug mit einem Plattformlift - Google Patents

Wasserfahrzeug mit einem Plattformlift Download PDF

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DE202009007141U1
DE202009007141U1 DE202009007141U DE202009007141U DE202009007141U1 DE 202009007141 U1 DE202009007141 U1 DE 202009007141U1 DE 202009007141 U DE202009007141 U DE 202009007141U DE 202009007141 U DE202009007141 U DE 202009007141U DE 202009007141 U1 DE202009007141 U1 DE 202009007141U1
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deck
lifting device
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H and B TECHNICS GmbH and CO KG
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H & B Technics & Co KG GmbH
H and B TECHNICS GmbH and CO KG
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Abstract

Wasserfahrzeug (1) mit einem Rumpf (2), welcher mindestens ein begehbares Deck (3) aufweist, sowie mit einem Plattformlift (4) zur Anbringung im Heckbereich (2.1) des Rumpfes (2), wobei der Plattformlift (4) eine annähernd horizontale Plattform (5) aufweist, die mittels einer Hubeinrichtung (6) mit Kraftantrieb unter annähernder Beibehaltung ihrer horizontalen Ausrichtung aus einer oberen, in etwa an das Heck oder an einen bis zum Heck reichenden Decksbereich (3.1) anschließenden Ausgangsposition (L1) in eine untere, im Bereich der Wasserlinie oder darunter liegende Belade- und Entladeposition (L2) und zurück bewegbar ist, und die mittels einer Verschiebeeinrichtung (7) aus der besagten oberen Ausgangsposition (L1) in eine in Fahrtrichtung gesehen vor der Ausgangsposition (L1) gelegene Transportposition (L3) und zurück bewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die begehbare Oberfläche (5.1) der Plattform (5) in der Transportposition (L3) in der gleichen horizontalen Ebene wie eine an diese anschließende, annähernd horizontale, begehbare Decksfläche (3.2) des Rumpfes (2) angeordnet...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wasserfahrzeug mit einem Rumpf, welcher mindestens ein begehbares Deck aufweist, sowie mit einem Plattformlift zur Anbringung im Heckbereich des Rumpfes, wobei der Plattformlift eine annähernd horizontale Plattform aufweist, die mittels einer Hubeinrichtung mit Kraftantrieb unter annähernder Beibehaltung ihrer horizontalen Ausrichtung aus einer oberen, in etwa an das Heck oder an einen bis zum Heck reichenden Decksbereich anschließenden Ausgangsposition in eine untere, im Bereich der Wasserlinie oder darunter liegende Belade- und Entladeposition und zurück bewegbar ist, und die mittels einer Verschiebeeinrichtung aus der besagten oberen Ausgangsposition in eine in Fahrtrichtung gesehen vor der Ausgangsposition gelegene Transportposition und zurück bewegbar ist.
  • Wasserfahrzeuge, wie Segelboote oder Motorjachten, verfügen in bekannter Weise über einen Rumpf mit mindestens einem begehbaren Deck. Vorzugsweise im Heckbereich des Rumpfes kann eine Plattform ausgebildet sein, deren Oberfläche als Aufenthaltsfläche, Liegefläche oder Badeplattform dienen kann. Ebenso kann auf dieser Plattform ein Beiboot oder kleinere Wasser-Sportgeräte in einer entsprechenden Halterung mitgeführt werden.
  • Zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten einer derartigen Plattform ist es bekannt, dass die Plattform, beispielsweise über eine hydraulische Hubeinrichtung, höhenverstellbar ausgeführt ist. Somit kann die Plattform bis unter die Wasseroberfläche abgesenkt werden, um ein Beiboot zu Wasser zu lassen oder um mit einem Beiboot über die Plattform zu fahren und durch ein Anheben der Plattform das Beiboot dann aus dem Wasser zu heben.
  • Da im Heckbereich eines Wasserfahrzeugs unterhalb der Wasserlinie üblicherweise dessen Antriebspropeller mit einer relativ weiten Ausladung angeordnet sind, muss die Plattform für das Absenken unter die Wasserlinie ebenfalls entsprechend weit nach hinten ausragend angeordnet sein. In der angehobenen Stellung, z. B. im Transport ergibt sich für das Wasser fahrzeug daraus nicht nur eine große Belastung für die Befestigungsebene des Plattformliftes am Heck des Rumpfes, vor allem bei einer Mitführung eines Beibootes auf der Plattform, sondern es ergibt sich auch ein erheblicher Längenüberstand über das hintere Ende des Heckbereiches des Rumpfes hinaus. Dieser große Längenüberstand ist aber beim Anlegen im Hafen, besonders an Kaimauern, oder beim Befahren von Schleusen wegen der Manövrierfähigkeit, aber auch wegen höherer Gebühren unerwünscht.
  • Daher sind im Stand der Technik Lösungen bekannt geworden, die Plattformen in ihrer Ausgangsposition möglichst dicht am Heckbereich anzuordnen und sie dann beim Absenken über eine Verschiebeeinrichtung weiter nach hinten auszuschieben, um den notwendigen Freiraum für die Antriebspropeller unter der Wasserlinie zu erreichen. Dies ist z. B aus der DE 10 2007 058 831 B3 bekannt. Dabei ergibt sich aber eine insgesamt ungünstige kinematische Anordnung des Plattformlifts und seiner Bewegungsbahn, während gleichzeitig nur eine geringe nutzbare Fläche der Plattform vorhanden ist.
  • Aus der WO 2008/098393 A1 ist es auch bekannt geworden, eine kleinere feste Plattform am Heck des Rumpfes anzuordnen, um darunter eine absenkbare Plattform anzuordnen, und diese vor dem Absenken dann nach hinten auszuschieben. Bei dieser bekannten Lösung sind jedoch zwei Plattformen notwendig, von denen in der angehobenen und vorgeschobenen Position aber nur die obere, feste Plattform nutzbar ist. Dies stellt einen erheblichen Zusatzaufwand für das Wasserfahrzeug dar und hat dabei entweder nur eine kleine nutzbare Plattformfläche oder bei größeren Abmessungen eine erhebliche Belastung der Befestigungsebene im Heckbereich des Rumpfes zur Folge.
  • In der GB 2 372 495 A wird dagegen vorgeschlagen, eine absenkbare Plattform in angehobener Stellung für eine Transportposition über das Fahrzeugheck hinweg in Fahrtrichtung nach vorn zu verschieben und dort dann zu sichern. Nachteilig bei dieser bekannten Lösung ist es jedoch, dass der hintere Heckbereich dann nicht mehr nutzbar ist, da er sich großflächig unter der Plattform befindet. Gleichzeitig stehen aber immer noch die Rahmenteile des Plattformliftes nach hinten über den Heckbereich hinaus, sodass sich in der vorgeschobenen Transportstellung zwar eine gewisse Verkürzung der Fahrzeuglänge ergibt, aber gleichzeitig ein erheblicher Verlust an nutzbarer Fläche im Heckbereich des Wasserfahrzeug vorhanden ist, sodass in der genannten Schrift vorgeschlagen wird, für eine mögliche Nutzung der Heckfläche die Plattform dann auch im Transport nach hinten auszuschieben.
  • Für die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, ein Wasserfahrzeug mit einem Plattformlift zu schaffen, mit dem eine vorgeschobene Transportposition der Plattform zur Verringerung der Fahrzeuglänge bei der Fahrt und am Anleger ermöglicht wird, und bei dem gleichzeitig eine Verringerung der Rumpfbelastung im Befestigungsbereich am Heck des Wasserfahrzeugs erzielbar ist. Dabei sollen in der Transportposition die Plattformoberfläche und eine Decksfläche im Heckbereich des Wasserfahrzeuges nutzbar und begehbar bleiben, und die Plattform soll auch in der eigentlichen Ausgangsposition zum Absenken des Plattformliftes als Teil der begehbaren Decksfläche des Wasserfahrzeuges nutzbar sein.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einem Wasserfahrzeug nach Anspruch 1.
  • Dabei ist der Rumpf des Wasserfahrzeuges vorzugsweise so geformt, dass sein hinterer begehbarer Decksbereich eine Abstufung bildet, in der Art, dass die begehbare Oberfläche der Plattform in der Transportposition in der gleichen horizontalen Ebene wie eine an diese anschließende, annähernd horizontale, begehbare Decksfläche des Rumpfes angeordnet ist, und dass die begehbare Oberfläche der Plattform in der Ausgangsposition für das Absenken des Plattformliftes hinter dem Heckende des Rumpfes eine Ebene bildet, welche höchstens eine Trittstufe bildend unter oder über einem bis zum Heck reichenden Decksbereich angeordnet ist. Auf diese Weise ist die Oberfläche der Plattform sowohl in der Transportposition der Plattform als auch in der besagten Ausgangsposition betretbar und nutzbar.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführung ist dabei die Plattform so angeordnet, dass die begehbare Oberfläche der Plattform in der Ausgangsposition eine Ebene bildet, welche in der gleichen horizontalen Ebene wie eine in Fahrtrichtung gesehen anschließende, annähernd horizontale, begehbare Oberfläche eines bis zum Heck reichenden Decksbereiches angeordnet ist. Dadurch entsteht nur eine Trittstufe zum Betreten der Plattform in Ausgangsposition vom vorderen Decksbereich des Heckrumpfes aus, weil die Plattform selbst in der Ausgangsposition keine Stufe zum hinteren Decksbereich des Rumpfes bildet.
  • Für die Belastung der Befestigungsebene des Plattformliftes am Heckrumpf des Wasserfahrzeug ergibt sich eine besonders günstige weitere Ausführungsform, wenn die Plattform in der Transportposition mit ihrem in Fahrtrichtung gesehen vorderen Bereich, mit welchem sie sich an eine begehbare Decksfläche des Rumpfes anschließt, vor der besagten Befestigungsebene positionierbar ist.
  • Zur Bewegung der Plattform in Längsrichtung aus der Transportposition in die Ausgangsposition weist die Plattform einen verschiebbaren Rahmen mit einer Verschiebeeinrichtung auf. In vorteilhafter Weise ist die Verschiebeeinrichtung dabei unabhängig von der Hubeinrichtung betätigbar, um in allen Höhenpositionen der Plattform eine bestimmte Lage der Platt form in Längsrichtung anfahren zu können. Es kann allerdings auch sinnvoll sein, bei Lagen der Plattform unterhalb der Wasserlinie eine unabhängige Betätigung der horizontalen Verschiebung zu verhindern, damit bei mangelnder Sicht in trübem Wasser oder bei einem Bedienungsfehler die Plattform nicht mit den Antriebspropellern kollidieren kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die Kraftantriebe der Hubeinrichtung und der Verschiebeeinrichtung hydraulisch oder elektrisch gekoppelt sein, wobei zur Steuerung der Krafteinrichtungen weg- und/oder kraftaufnehmende Sensoren und/oder Ventile/Schalter vorgesehen sein können.
  • Eine besonders einfache und robuste Ausführungsform ergibt sich dadurch, dass die Verschiebeeinrichtung zur Verschiebung der Plattform in Fahrzeuglängsrichtung eine Einrichtung in Form mindestens eines Lenkers oder Lenkergetriebes aufweist, welche mit dem Hubgestänge der Hubeinrichtung mechanisch gekoppelt ist. Damit ist nur ein geringer Bauaufwand nötig, und auch eine modulare Bauweise mit einfacher Nachrüstungsmöglichkeit eines Verschieberahmens und des Koppelgestänges wäre denkbar.
  • Für eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die Hubeinrichtung in der Ausgangsposition und in der Transportposition durch mechanische Sicherheitsmittel, wie z. B. mechanische Verriegelungshaken, sperrbar und entsperrbar ist. Dadurch ist ein unbeabsichtigtes Absenken der Plattform verhinderbar, was in dem Bereich zwischen der Ausgangsposition und der Transportposition, wo sich noch Bereiche der Plattform über dem Heckrumpf befinden, sonst zu Beschädigungen führen könnte.
  • Dabei kann zur Verbesserung der Bedienung weiterhin vorgesehen werden, dass die Hubeinrichtung in der Ausgangsposition und in der Transportposition selbsttätig sperrbar ist und anschließend durch manuelle Betätigung oder manuelle Fernbetätigung wieder entsperrbar ist.
  • Um eine Nutzung des Plattformliftes auch für eine Aufnahme und den Transport von Beibooten und kleineren Wasser-Sportgeräten wie Jet-Skis, Tauchgeräten o. ä. zu ermöglichen, kann im Sinne der Erfindung vorgesehen werden, dass die Plattform an ihrer Oberfläche Mittel zur Befestigung und/oder zur Aufnahme eines Beibootes oder von kleineren Wasser-Sportgeräten aufweist, so dass diese in allen Positionen der Plattform gesichert werden können.
  • Im Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung mit hydraulischer und mit mechanisch gekoppelter Verschiebeeinrichtung anhand von Zeichnungen erläutert. Die Figuren der Zeichnungen zeigen:
  • 1 Die Transportposition der Plattform für beide Ausführungsbeispiele
  • 2 Eine Ausgangsposition der Plattform hinter dem Ende des Heckbereichs des Rumpfes und eine Trittstufe nach oben bildend zum hinteren Decksbereich
  • 3 Eine Position der Plattform im abgesenkter Stellung oberhalb der Wasserlinie zur Nutzung als Badeplattform
  • 4 Die untere Belade- und Entladeposition der Plattform unter der Wasserlinie
  • 5 Die Transportposition einer Plattform mit hydraulischer Verschiebeeinrichtung in einem senkrechten Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte
  • 6 Eine Ausgangsposition der Plattform hinter dem Ende des Heckbereiches und eine Trittstufe nach oben bildend zum hinteren Decksbereich des Rumpfes mit strichpunktierter Andeutung anderer möglicher Ausgangspositionen
  • 7 Die untere Belade- und Entladeposition der Plattform unterhalb der Wasserlinie, mit hydraulischer Verschiebeeinrichtung und in einem senkrechten Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte
  • 8 Die Transportposition einer Plattform mit einer mechanisch mit der Hubeinrichtung gekoppelten Verschiebeeinrichtung in einem senkrechten Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte
  • 9 Die Ausgangsposition der Plattform nach 8 hinter dem Ende des Heckbereiches des Rumpfes und eine gleiche Ebene bildend zum anschließenden hinteren Decksbereich
  • 10 Die untere Belade- und Entladeposition der Plattform unterhalb der Wasserlinie, mit gekoppelter mechanischer Verschiebeeinrichtung und in einem senkrechten Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte
  • 1 zeigt in einer räumlichen Ansicht den Heckbereich 2.1 des Rumpfes 2 eines erfindungsgemäßen Wasserfahrzeugs 1. Die Plattform 5 befindet sich hier in der Transportposition L3, in der sich die begehbare Oberfläche 5.1 der Plattform 5 in einer gleichen horizontalen Ebene wie eine an diese anschließende, annähernd horizontale, begehbare Decksfläche 3.2 des Rumpfes 2 anschließt. Dadurch wird eine praktisch durchgehend nutzbare Decksfläche im hinteren Bereich des Rumpfes 2 gebildet, welche die Oberfläche 3.2 eines begehbaren Decks 3 des Rumpfes 2 und die Oberfläche 5.1 der Plattform 5 in sich einbezieht, wobei der größere Teil der Oberfläche 5.1 auch in der gezeigten Transportposition L3 über den Heckbereich 2.1 des Rumpfes 2 nach hinten überstehen kann und sich alle Teile der Hubeinrichtung 6 und der Verschiebeeinrichtung 7 unterhalb der Plattform 5 befinden. Das Maß des Überstandes wird konstruktiv durch eine Stufe zwischen den Deckbereichen 3.2 und 3.1 am Heck des Rumpfes 2 festgelegt, derart, dass für das Wasserfahrzeug 1 eine optimale Decksfläche 3 bei einer gewünschten Verkürzung der Fahrzeuglänge in Transportposition L3 der Plattform 5 nutzbar bleibt, beispielsweise auf der Fahrt, am Anleger oder in Schleusen, wo eine kürzere Fahrzeuglänge durchaus vorteilhaft ist.
  • Die Plattform 5 ist durch den Plattformlift 4 mit einer Hubeinrichtung 6 in der Höhe verstellbar, wobei der Plattformlift 4 mit seiner Hubeinrichtung 6 am Rumpf 2 des Wasserfahrzeugs 1 in dessen Heckbereich 2.1 befestigt ist. Für ein gewünschtes Absenken der Plattform 5 in Richtung der Wasserlinie WL wird die Plattform 5 zunächst aus der Transportposition L3 in eine in Fahrtrichtung gesehen weiter hinten gelegene Ausgangsposition L1 verschoben, die dementsprechend hinter dem Heckbereich 2.1. liegen muss. In 2 ist eine beispielhafte Ausgangsposition L1 für die Plattform 5 dargestellt, wobei die begehbare Oberfläche 5.1 der Plattform 5 in der Ausgangsposition L1 erfindungsgemäß an einen Decksbereich 3.1 des Rumpfes 2 anschließt und dabei eine Ebene bildet, welche höchstens eine Trittstufe bildend unter oder über dem bis zum Heck reichenden Decksbereich (3.1) angeordnet ist. Dadurch ist die Oberfläche 5.1 der Plattform 5 auch in der Ausgangsposition L1 vom Deck 3 des Rumpfes 2 betretbar und damit flexibel nutzbar. Auch in der Ausgangsposition befinden sich alle Teile der Hubeinrichtung 6 und der Verschiebeeinrichtung 7 unterhalb der Plattform 5.
  • In der räumlichen Darstellung der 3 ist eine weiter in Richtung der Wasserlinie WL abgesenkte Zwischenposition der Plattform 5 gezeigt, wobei die Oberfläche 5.1 der Plattform 5 sich hier noch oberhalb der Wasserlinie WL befindet, was beispielsweise eine Nutzung als Badeplattform ermöglicht. Solche Zwischenpositionen können beliebig über die Hubeinrichtung 6 des Plattformlifts 4 eingestellt werden.
  • In Richtung eines weiteren Absenkens des Plattformliftes 4 erreicht die Plattform 5 mit ihrer untersten Stellung unterhalb der Wasserlinie WL eine Belade- und Entladeposition L2, in welcher beispielsweise ein Beiboot oder kleinere Wasser-Sportgeräte auf oder von der Plattform gefahren oder geladen werden können. Diese Position ist in 4 dargestellt. Die unterste Position L2 der Plattform befindet sich dabei so weit nach hinten über den Heckbereich 2.1 des Rumpfes hinausragend, dass die Antriebpropeller des Wasserfahrzeuges und sonstige Störkanten beim Absenken immer vor der Plattform 5 liegen. Die Verschiebeeinrichtung 7 des Plattformlifts 4, die dieses bewirkt, ist in den 1 bis 4 nicht erkennbar, weil sie in allen Positionen und Zwischenpositionen unterhalb der Plattform 5 verdeckt angeordnet ist.
  • 5 zeigt hierzu die Transportposition L3 einer Plattform 5 mit einer hydraulischen Verschiebeeinrichtung 7 in einem senkrechten Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte. Die Oberfläche 5.1 der Plattform 5 schließt sich hier an die Decksfläche 3.2 des begehbaren Decks 3 des Rumpfes 2 an. Dabei ist in dem begehbaren Deck 3 des Rumpfes sich an den hinteren Heckbereich 2.1 anschließend eine ebenfalls begehbare tieferliegende Decksfläche 3.1 als Ausnehmung oder Abstufung in dem Deck 3 angeordnet, welche hier in der Transportposition L3 von der Plattform 5 verdeckt wird.
  • In 6 wird dargestellt, wie die Plattform 5 mittels einer Krafteinrichtung 7.1 einer Verschiebeeinrichtung 7 in eine in Fahrtrichtung gesehen hinter der Transportposition L3 liegende Ausgangsposition L1 für das Absenken verschoben angeordnet ist. Die Verschiebeeinrichtung 7 ist dabei zwischen der Plattform 5 und der Hubeinrichtung 6 angeordnet, welche wiederum am Heckbereich 2.1 des Rumpfes 2 befestigt ist. Von der Ausgangsposition L1, in der die Oberfläche 5.1 der Plattform 5 sich hinter dem Heckbereich 2.1 des Rumpfes 2 an die Decksfläche 3.1 anschließt, kann die Plattform 5 durch Betätigung der Hubeinrichtung 6 in Richtung der Wasserlinie WL abgesenkt werden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist die Verschiebeeinrichtung 7 durch eine von der Hubeinrichtung 6 unabhängige Krafteinrichtung 7.1 betätigbar. Dadurch ist die Ausgangsposition L1 der Plattform 5 lediglich in horizontaler Richtung genau festgelegt, in der Weise, dass die Oberfläche 5.1 der Plattform 5 in der Ausgangsposition L1 eine Ebene bildet, welche höchstens eine Trittstufe bildend unter (L1') oder über (L1'') dem bis zum Heck reichenden Decksbereich 3.1 angeordnet ist. Am günstigsten ist die Anordnung natürlich, wenn die begehbare Oberfläche 5.1 der Plattform 5 in der Ausgangsposition (L1) eine Ebene bildet, welche in der gleichen horizontalen Ebene wie die anschließende, horizontale, begehbare Oberfläche des bis zum Heck reichenden Decksbereiches 3.1 angeordnet ist, weil damit nur eine Trittstufe von der Decksfläche 3.2 zur Decksfläche 3.1 besteht und zwischen der Decksfläche 3.1 und der Plattformoberfläche 5.1 dann keine weitere Trittstufe vorhanden ist. Erreichbar sind die möglichen Ausgangspositionen L1' bis L1'' dadurch, dass mittels der Verschiebeeinrichtung 7 zunächst die Plattform 5 bis in die Ausgangsposition L1 horizontal verschoben wird, wobei die Plattform 5 dann eine Stufe nach unten zur Decksfläche 3.1 bildet. Dabei ist die Hubeinrichtung 6 durch Sicherheitsmittel 8 mechanisch gegen unbeabsichtigtes Absenken gesperrt. Diese mechanischen Sicherheitsmittel 8, wie z. B. rastbare Fangriegel können beim Erreichen der höchsten Stellung der Hubeinrichtung selbsttätig einrasten und für ein beabsichtigtes Absenken der Hubeinrichtung manuell oder über eine Fernbetätigung wieder gelöst werden. Anschließend geschieht das Absenken der Plattform 5 dann mittels der Hubeinrichtung 6 so weit, bis die Plattformoberfläche 5.1 die gewünschte Ausgangsposition L1 oder L1'' in einer Ebene mit der Decksfläche 3.1 oder höchstens eine Trittstufe darunter liegend erreicht. Falls durch eine besondere Form des Heckbereichs 2.1 dabei eine Bewegung in horizontaler Richtung erforderlich wäre, um den Anschluss der Plattformoberfläche 5.1 an die Decksfläche 3.1 zu gewährleisten, so kann dies mittels der Verschiebeeinrichtung 7 erreicht werden, deren Kraftantrieb 7.1 hierzu und zur Verschiebung während eines weiteren Absenkvorgangs auch hydraulisch oder elektrisch mit der Hubvorrichtung 6 gekoppelt sein kann. In der vollständig abgesenkten Belade- und Entladeposition L2 des Plattformliftes 4 ist die Plattform 5 mittels der Verschiebeeinrichtung 7 so weit nach hinten ausgeschoben, dass genügend Freiraum für Antriebspropeller und sonstige unter Wasser liegende Störkanten des Rumpfes 2 vorhanden ist. Diese Position ist in 7 dargestellt.
  • Die 8 bis 10 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Plattformliftes 4, in welcher die Verschiebeeinrichtung 7 zur horizontalen Verschiebung der Plattform 5 in Fahrzeuglängsrichtung für ihren Antrieb eine Vorrichtung in Form mindestens eines Lenkers oder Lenkergetriebes 7.2 aufweist, welche mit dem Hubgestänge 6.1 der Hubeinrichtung 6 mechanisch gekoppelt ist.
  • Dabei wird der gesamte Bewegungsablauf von der Transportposition L3 über die Ausgangsposition L1 in die Belade- und Entladeposition L2 und zurück von der Hubeinrichtung 6 mit Kraftantrieb angetrieben. Die dabei erforderliche Verschiebung der Plattform 5 wird durch das Lenkergetriebe 7.2 erzeugt, welches das Hubgestänge 6.1 der Hubeinrichtung 6 mechanisch mit der Verschiebeeinrichtung 7 koppelt. Hierbei ist dann nur eine erfindungsgemäß definierte Ausgangsposition L1 möglich, die in 9 dargestellt ist. Geeignete Justier- oder Einstellmittel, wie längenveränderliche Lenker oder unterschiedliche Lochbilder für die Gelenkstellen, können aber auch hier eine gewisse Anpassung der Ausgangsposition L1 an verschiedene Formen des Heckbereichs 2.1 oder Toleranzen der Anbaumaße ermöglichen.
  • Das Lenkergetriebe 7.2 bewirkt auch ein weiteres Ausschieben der Plattform 5 nach hinten beim Absenkvorgang in Richtung der Wasserlinie und der Belade- und Entladeposition L2 unter der Wasserlinie, wie dies in 10 zu sehen ist. Dabei ist es beim Absenk- und beim folgenden Hubvorgang für die Kinematik des Plattformliftes und für die Reaktionskräfte seiner Befestigung am Rumpf naturgemäß am günstigsten, wenn die Befestigungsebene des Plattformliftes 4 am Heckspiegel des Rumpfes 2 möglichst weit hinten in Richtung zur Plattform 5 angeordnet ist, also ein möglichst geringes Moment auftritt. Für eine günstige Anordnung und Kräfteverteilung und für eine entsprechende Verkürzung der Fahrzeuglänge im Transport wird die Plattform dann so weit nach vorn verschiebbar angeordnet, dass in der Transportposition L3 der vordere Randbereich der Oberfläche 5.1 der Plattform 5, mit welcher diese sich an die Decksfläche 3.2 des Rumpfes 2 anschließt, in Fahrtrichtung gesehen vor der Befestigungsebene des Plattformliftes 4 am Heckspiegel des Rumpfes 2 angeordnet ist.
  • 1
    Wasserfahrzeug
    2
    Rumpf
    2.1
    Heckbereich des Rumpfes
    3
    Deck des Rumpfes
    3.1
    dem Heckbereich in Fahrtrichtung zugewandte Decksfläche
    3.2
    dem Heckbereich in Fahrtrichtung abgewandte Decksfläche
    4
    Plattformlift
    5
    Plattform
    5.1
    begehbare Oberfläche der Plattform
    6
    Hubeinrichtung des Plattformlifts
    6.1
    Hubgestänge der Hubeinrichtung
    7
    Verschiebeeinrichtung
    7.1
    Krafteinrichtung der Verschiebeeinrichtung
    7.2
    Kopplungslenker zum Antrieb der Verschiebeeinrichtung durch die Hubeinrichtung
    8
    mechanische Sicherheitsverriegelung
    L1
    Ausgangsposition hinter dem Heckbereich 2.1 des Rumpfes zum Absenken der Hubeinrichtung 6
    L2
    Belade und Entladeposition, unterste Position der Hubeinrichtung 6
    L3
    Transportposition der Plattform 5
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007058831 B3 [0005]
    • - WO 2008/098393 A1 [0006]
    • - GB 2372495 A [0007]

Claims (10)

  1. Wasserfahrzeug (1) mit einem Rumpf (2), welcher mindestens ein begehbares Deck (3) aufweist, sowie mit einem Plattformlift (4) zur Anbringung im Heckbereich (2.1) des Rumpfes (2), wobei der Plattformlift (4) eine annähernd horizontale Plattform (5) aufweist, die mittels einer Hubeinrichtung (6) mit Kraftantrieb unter annähernder Beibehaltung ihrer horizontalen Ausrichtung aus einer oberen, in etwa an das Heck oder an einen bis zum Heck reichenden Decksbereich (3.1) anschließenden Ausgangsposition (L1) in eine untere, im Bereich der Wasserlinie oder darunter liegende Belade- und Entladeposition (L2) und zurück bewegbar ist, und die mittels einer Verschiebeeinrichtung (7) aus der besagten oberen Ausgangsposition (L1) in eine in Fahrtrichtung gesehen vor der Ausgangsposition (L1) gelegene Transportposition (L3) und zurück bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die begehbare Oberfläche (5.1) der Plattform (5) in der Transportposition (L3) in der gleichen horizontalen Ebene wie eine an diese anschließende, annähernd horizontale, begehbare Decksfläche (3.2) des Rumpfes (2) angeordnet ist, und dass die begehbare Oberfläche (5.1) der Plattform (5) in der Ausgangsposition (L1) eine Ebene bildet, welche höchstens eine Trittstufe bildend unter oder über dem bis zum Heck reichenden Decksbereich (3.1) angeordnet ist.
  2. Wasserfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die begehbare Oberfläche (5.1) der Plattform (5) in der Ausgangsposition (L1) eine Ebene bildet, welche in der gleichen horizontalen Ebene wie eine in Fahrtrichtung gesehen anschließende, annähernd horizontale, begehbare Oberfläche eines bis zum Heck reichenden Decksbereiches (3.1) angeordnet ist.
  3. Wasserfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der (L3) der vordere Randbereich der Oberfläche (5.1) der Plattform (5), mit welcher diese sich an die Decksfläche (3.2) des Rumpfes (2) anschließt, in Fahrtrichtung gesehen vor der Befestigungsebene des Plattformliftes (4) am Heckspiegel des Rumpfes (2) angeordnet ist.
  4. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (7) zur Verschiebung der Plattform (5) in Fahrzeuglängsrichtung eine Krafteinrichtung (7.1) aufweist, welche von dem Kraftantrieb (6.1) der Hubeinrichtung (6) unabhängig betätigbar ist.
  5. Wasserfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (7) zur Verschiebung der Plattform (5) in Fahrzeuglängsrichtung in allen Höhenpositionen der Plattform (5) oberhalb der Wasserlinie (WL) unabhängig betätigbar ist.
  6. Wasserfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (7) zur Verschiebung der Plattform (5) in Fahr zeuglängsrichtung eine Krafteinrichtung (7.1) aufweist, welche mit dem Kraftantrieb der Hubeinrichtung (6) hydraulisch oder elektrisch gekoppelt ist.
  7. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (7) zur Verschiebung der Plattform (5) in Fahrzeuglängsrichtung eine Vorrichtung in Form mindestens eines Lenkers oder Lenkergetriebes (7.2) aufweist, welche mit dem Hubgestänge (6.1) der Hubeinrichtung (6) mechanisch gekoppelt ist.
  8. Wasserfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtung (6) in der Ausgangsposition (L1) und in der Transportposition (L3) durch mechanische Sicherheitsmittel (8) sperrbar und entsperrbar ist.
  9. Wasserfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtung (6) in der Ausgangsposition und in der Transportposition selbsttätig sperrbar ist und durch manuelle Betätigung oder manuelle Fernbetätigung entsperrbar ist.
  10. Wasserfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (5) an ihrer Oberfläche Mittel zur Befestigung und/oder zur Aufnahme eines Beibootes oder von kleineren Wasser-Sportgeräten aufweist.
DE202009007141U 2009-05-18 2009-05-18 Wasserfahrzeug mit einem Plattformlift Expired - Lifetime DE202009007141U1 (de)

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