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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Wasserfahrzeug mit einem Rumpf,
welcher mindestens ein begehbares Deck aufweist, sowie mit einem
Plattformlift zur Anbringung im Heckbereich des Rumpfes, wobei der
Plattformlift eine annähernd horizontale Plattform aufweist,
die mittels einer Hubeinrichtung mit Kraftantrieb unter annähernder
Beibehaltung ihrer horizontalen Ausrichtung aus einer oberen, in etwa
an das Heck oder an einen bis zum Heck reichenden Decksbereich anschließenden
Ausgangsposition in eine untere, im Bereich der Wasserlinie oder
darunter liegende Belade- und Entladeposition und zurück
bewegbar ist, und die mittels einer Verschiebeeinrichtung aus der
besagten oberen Ausgangsposition in eine in Fahrtrichtung gesehen
vor der Ausgangsposition gelegene Transportposition und zurück
bewegbar ist.
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Wasserfahrzeuge,
wie Segelboote oder Motorjachten, verfügen in bekannter
Weise über einen Rumpf mit mindestens einem begehbaren
Deck. Vorzugsweise im Heckbereich des Rumpfes kann eine Plattform
ausgebildet sein, deren Oberfläche als Aufenthaltsfläche,
Liegefläche oder Badeplattform dienen kann. Ebenso kann
auf dieser Plattform ein Beiboot oder kleinere Wasser-Sportgeräte
in einer entsprechenden Halterung mitgeführt werden.
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Zur
Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten einer derartigen
Plattform ist es bekannt, dass die Plattform, beispielsweise über
eine hydraulische Hubeinrichtung, höhenverstellbar ausgeführt
ist. Somit kann die Plattform bis unter die Wasseroberfläche abgesenkt
werden, um ein Beiboot zu Wasser zu lassen oder um mit einem Beiboot über
die Plattform zu fahren und durch ein Anheben der Plattform das
Beiboot dann aus dem Wasser zu heben.
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Da
im Heckbereich eines Wasserfahrzeugs unterhalb der Wasserlinie üblicherweise
dessen Antriebspropeller mit einer relativ weiten Ausladung angeordnet
sind, muss die Plattform für das Absenken unter die Wasserlinie
ebenfalls entsprechend weit nach hinten ausragend angeordnet sein.
In der angehobenen Stellung, z. B. im Transport ergibt sich für das
Wasser fahrzeug daraus nicht nur eine große Belastung für
die Befestigungsebene des Plattformliftes am Heck des Rumpfes, vor
allem bei einer Mitführung eines Beibootes auf der Plattform,
sondern es ergibt sich auch ein erheblicher Längenüberstand über
das hintere Ende des Heckbereiches des Rumpfes hinaus. Dieser große
Längenüberstand ist aber beim Anlegen im Hafen,
besonders an Kaimauern, oder beim Befahren von Schleusen wegen der Manövrierfähigkeit,
aber auch wegen höherer Gebühren unerwünscht.
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Daher
sind im Stand der Technik Lösungen bekannt geworden, die
Plattformen in ihrer Ausgangsposition möglichst dicht am
Heckbereich anzuordnen und sie dann beim Absenken über
eine Verschiebeeinrichtung weiter nach hinten auszuschieben, um
den notwendigen Freiraum für die Antriebspropeller unter
der Wasserlinie zu erreichen. Dies ist z. B aus der
DE 10 2007 058 831 B3 bekannt.
Dabei ergibt sich aber eine insgesamt ungünstige kinematische
Anordnung des Plattformlifts und seiner Bewegungsbahn, während
gleichzeitig nur eine geringe nutzbare Fläche der Plattform
vorhanden ist.
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Aus
der
WO 2008/098393
A1 ist es auch bekannt geworden, eine kleinere feste Plattform
am Heck des Rumpfes anzuordnen, um darunter eine absenkbare Plattform
anzuordnen, und diese vor dem Absenken dann nach hinten auszuschieben.
Bei dieser bekannten Lösung sind jedoch zwei Plattformen
notwendig, von denen in der angehobenen und vorgeschobenen Position
aber nur die obere, feste Plattform nutzbar ist. Dies stellt einen
erheblichen Zusatzaufwand für das Wasserfahrzeug dar und
hat dabei entweder nur eine kleine nutzbare Plattformfläche oder
bei größeren Abmessungen eine erhebliche Belastung
der Befestigungsebene im Heckbereich des Rumpfes zur Folge.
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In
der
GB 2 372 495 A wird
dagegen vorgeschlagen, eine absenkbare Plattform in angehobener Stellung
für eine Transportposition über das Fahrzeugheck
hinweg in Fahrtrichtung nach vorn zu verschieben und dort dann zu
sichern. Nachteilig bei dieser bekannten Lösung ist es
jedoch, dass der hintere Heckbereich dann nicht mehr nutzbar ist,
da er sich großflächig unter der Plattform befindet.
Gleichzeitig stehen aber immer noch die Rahmenteile des Plattformliftes
nach hinten über den Heckbereich hinaus, sodass sich in
der vorgeschobenen Transportstellung zwar eine gewisse Verkürzung
der Fahrzeuglänge ergibt, aber gleichzeitig ein erheblicher
Verlust an nutzbarer Fläche im Heckbereich des Wasserfahrzeug
vorhanden ist, sodass in der genannten Schrift vorgeschlagen wird,
für eine mögliche Nutzung der Heckfläche
die Plattform dann auch im Transport nach hinten auszuschieben.
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Für
die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, ein Wasserfahrzeug
mit einem Plattformlift zu schaffen, mit dem eine vorgeschobene Transportposition
der Plattform zur Verringerung der Fahrzeuglänge bei der
Fahrt und am Anleger ermöglicht wird, und bei dem gleichzeitig
eine Verringerung der Rumpfbelastung im Befestigungsbereich am Heck
des Wasserfahrzeugs erzielbar ist. Dabei sollen in der Transportposition
die Plattformoberfläche und eine Decksfläche im
Heckbereich des Wasserfahrzeuges nutzbar und begehbar bleiben, und
die Plattform soll auch in der eigentlichen Ausgangsposition zum
Absenken des Plattformliftes als Teil der begehbaren Decksfläche
des Wasserfahrzeuges nutzbar sein.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit
einem Wasserfahrzeug nach Anspruch 1.
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Dabei
ist der Rumpf des Wasserfahrzeuges vorzugsweise so geformt, dass
sein hinterer begehbarer Decksbereich eine Abstufung bildet, in
der Art, dass die begehbare Oberfläche der Plattform in
der Transportposition in der gleichen horizontalen Ebene wie eine
an diese anschließende, annähernd horizontale,
begehbare Decksfläche des Rumpfes angeordnet ist, und dass
die begehbare Oberfläche der Plattform in der Ausgangsposition
für das Absenken des Plattformliftes hinter dem Heckende
des Rumpfes eine Ebene bildet, welche höchstens eine Trittstufe
bildend unter oder über einem bis zum Heck reichenden Decksbereich
angeordnet ist. Auf diese Weise ist die Oberfläche der
Plattform sowohl in der Transportposition der Plattform als auch
in der besagten Ausgangsposition betretbar und nutzbar.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung ist dabei die
Plattform so angeordnet, dass die begehbare Oberfläche
der Plattform in der Ausgangsposition eine Ebene bildet, welche
in der gleichen horizontalen Ebene wie eine in Fahrtrichtung gesehen anschließende,
annähernd horizontale, begehbare Oberfläche eines
bis zum Heck reichenden Decksbereiches angeordnet ist. Dadurch entsteht
nur eine Trittstufe zum Betreten der Plattform in Ausgangsposition
vom vorderen Decksbereich des Heckrumpfes aus, weil die Plattform
selbst in der Ausgangsposition keine Stufe zum hinteren Decksbereich
des Rumpfes bildet.
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Für
die Belastung der Befestigungsebene des Plattformliftes am Heckrumpf
des Wasserfahrzeug ergibt sich eine besonders günstige
weitere Ausführungsform, wenn die Plattform in der Transportposition
mit ihrem in Fahrtrichtung gesehen vorderen Bereich, mit welchem
sie sich an eine begehbare Decksfläche des Rumpfes anschließt,
vor der besagten Befestigungsebene positionierbar ist.
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Zur
Bewegung der Plattform in Längsrichtung aus der Transportposition
in die Ausgangsposition weist die Plattform einen verschiebbaren
Rahmen mit einer Verschiebeeinrichtung auf. In vorteilhafter Weise
ist die Verschiebeeinrichtung dabei unabhängig von der
Hubeinrichtung betätigbar, um in allen Höhenpositionen
der Plattform eine bestimmte Lage der Platt form in Längsrichtung
anfahren zu können. Es kann allerdings auch sinnvoll sein,
bei Lagen der Plattform unterhalb der Wasserlinie eine unabhängige
Betätigung der horizontalen Verschiebung zu verhindern,
damit bei mangelnder Sicht in trübem Wasser oder bei einem
Bedienungsfehler die Plattform nicht mit den Antriebspropellern
kollidieren kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können
die Kraftantriebe der Hubeinrichtung und der Verschiebeeinrichtung
hydraulisch oder elektrisch gekoppelt sein, wobei zur Steuerung
der Krafteinrichtungen weg- und/oder kraftaufnehmende Sensoren und/oder
Ventile/Schalter vorgesehen sein können.
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Eine
besonders einfache und robuste Ausführungsform ergibt sich
dadurch, dass die Verschiebeeinrichtung zur Verschiebung der Plattform
in Fahrzeuglängsrichtung eine Einrichtung in Form mindestens
eines Lenkers oder Lenkergetriebes aufweist, welche mit dem Hubgestänge
der Hubeinrichtung mechanisch gekoppelt ist. Damit ist nur ein geringer
Bauaufwand nötig, und auch eine modulare Bauweise mit einfacher
Nachrüstungsmöglichkeit eines Verschieberahmens
und des Koppelgestänges wäre denkbar.
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Für
eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist es vorteilhaft,
wenn die Hubeinrichtung in der Ausgangsposition und in der Transportposition
durch mechanische Sicherheitsmittel, wie z. B. mechanische Verriegelungshaken,
sperrbar und entsperrbar ist. Dadurch ist ein unbeabsichtigtes Absenken
der Plattform verhinderbar, was in dem Bereich zwischen der Ausgangsposition
und der Transportposition, wo sich noch Bereiche der Plattform über
dem Heckrumpf befinden, sonst zu Beschädigungen führen könnte.
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Dabei
kann zur Verbesserung der Bedienung weiterhin vorgesehen werden,
dass die Hubeinrichtung in der Ausgangsposition und in der Transportposition
selbsttätig sperrbar ist und anschließend durch manuelle
Betätigung oder manuelle Fernbetätigung wieder
entsperrbar ist.
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Um
eine Nutzung des Plattformliftes auch für eine Aufnahme
und den Transport von Beibooten und kleineren Wasser-Sportgeräten
wie Jet-Skis, Tauchgeräten o. ä. zu ermöglichen,
kann im Sinne der Erfindung vorgesehen werden, dass die Plattform an
ihrer Oberfläche Mittel zur Befestigung und/oder zur Aufnahme
eines Beibootes oder von kleineren Wasser-Sportgeräten
aufweist, so dass diese in allen Positionen der Plattform gesichert
werden können.
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Im
Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
mit hydraulischer und mit mechanisch gekoppelter Verschiebeeinrichtung
anhand von Zeichnungen erläutert. Die Figuren der Zeichnungen
zeigen:
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1 Die
Transportposition der Plattform für beide Ausführungsbeispiele
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2 Eine
Ausgangsposition der Plattform hinter dem Ende des Heckbereichs
des Rumpfes und eine Trittstufe nach oben bildend zum hinteren Decksbereich
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3 Eine
Position der Plattform im abgesenkter Stellung oberhalb der Wasserlinie
zur Nutzung als Badeplattform
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4 Die
untere Belade- und Entladeposition der Plattform unter der Wasserlinie
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5 Die
Transportposition einer Plattform mit hydraulischer Verschiebeeinrichtung
in einem senkrechten Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte
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6 Eine
Ausgangsposition der Plattform hinter dem Ende des Heckbereiches
und eine Trittstufe nach oben bildend zum hinteren Decksbereich des
Rumpfes mit strichpunktierter Andeutung anderer möglicher
Ausgangspositionen
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7 Die
untere Belade- und Entladeposition der Plattform unterhalb der Wasserlinie,
mit hydraulischer Verschiebeeinrichtung und in einem senkrechten
Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte
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8 Die
Transportposition einer Plattform mit einer mechanisch mit der Hubeinrichtung
gekoppelten Verschiebeeinrichtung in einem senkrechten Längsschnitt
durch die Fahrzeugmitte
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9 Die
Ausgangsposition der Plattform nach 8 hinter
dem Ende des Heckbereiches des Rumpfes und eine gleiche Ebene bildend
zum anschließenden hinteren Decksbereich
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10 Die
untere Belade- und Entladeposition der Plattform unterhalb der Wasserlinie,
mit gekoppelter mechanischer Verschiebeeinrichtung und in einem
senkrechten Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte
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1 zeigt
in einer räumlichen Ansicht den Heckbereich 2.1 des
Rumpfes 2 eines erfindungsgemäßen Wasserfahrzeugs 1.
Die Plattform 5 befindet sich hier in der Transportposition
L3, in der sich die begehbare Oberfläche 5.1 der
Plattform 5 in einer gleichen horizontalen Ebene wie eine
an diese anschließende, annähernd horizontale,
begehbare Decksfläche 3.2 des Rumpfes 2 anschließt.
Dadurch wird eine praktisch durchgehend nutzbare Decksfläche
im hinteren Bereich des Rumpfes 2 gebildet, welche die
Oberfläche 3.2 eines begehbaren Decks 3 des
Rumpfes 2 und die Oberfläche 5.1 der
Plattform 5 in sich einbezieht, wobei der größere
Teil der Oberfläche 5.1 auch in der gezeigten
Transportposition L3 über den Heckbereich 2.1 des
Rumpfes 2 nach hinten überstehen kann und sich
alle Teile der Hubeinrichtung 6 und der Verschiebeeinrichtung 7 unterhalb der
Plattform 5 befinden. Das Maß des Überstandes wird
konstruktiv durch eine Stufe zwischen den Deckbereichen 3.2 und 3.1 am
Heck des Rumpfes 2 festgelegt, derart, dass für
das Wasserfahrzeug 1 eine optimale Decksfläche 3 bei
einer gewünschten Verkürzung der Fahrzeuglänge
in Transportposition L3 der Plattform 5 nutzbar bleibt,
beispielsweise auf der Fahrt, am Anleger oder in Schleusen, wo eine
kürzere Fahrzeuglänge durchaus vorteilhaft ist.
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Die
Plattform 5 ist durch den Plattformlift 4 mit
einer Hubeinrichtung 6 in der Höhe verstellbar, wobei
der Plattformlift 4 mit seiner Hubeinrichtung 6 am
Rumpf 2 des Wasserfahrzeugs 1 in dessen Heckbereich 2.1 befestigt
ist. Für ein gewünschtes Absenken der Plattform 5 in
Richtung der Wasserlinie WL wird die Plattform 5 zunächst
aus der Transportposition L3 in eine in Fahrtrichtung gesehen weiter
hinten gelegene Ausgangsposition L1 verschoben, die dementsprechend
hinter dem Heckbereich 2.1. liegen muss. In 2 ist
eine beispielhafte Ausgangsposition L1 für die Plattform 5 dargestellt,
wobei die begehbare Oberfläche 5.1 der Plattform 5 in
der Ausgangsposition L1 erfindungsgemäß an einen
Decksbereich 3.1 des Rumpfes 2 anschließt
und dabei eine Ebene bildet, welche höchstens eine Trittstufe
bildend unter oder über dem bis zum Heck reichenden Decksbereich
(3.1) angeordnet ist. Dadurch ist die Oberfläche 5.1 der
Plattform 5 auch in der Ausgangsposition L1 vom Deck 3 des
Rumpfes 2 betretbar und damit flexibel nutzbar. Auch in
der Ausgangsposition befinden sich alle Teile der Hubeinrichtung 6 und
der Verschiebeeinrichtung 7 unterhalb der Plattform 5.
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In
der räumlichen Darstellung der 3 ist eine
weiter in Richtung der Wasserlinie WL abgesenkte Zwischenposition
der Plattform 5 gezeigt, wobei die Oberfläche 5.1 der
Plattform 5 sich hier noch oberhalb der Wasserlinie WL
befindet, was beispielsweise eine Nutzung als Badeplattform ermöglicht. Solche
Zwischenpositionen können beliebig über die Hubeinrichtung 6 des
Plattformlifts 4 eingestellt werden.
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In
Richtung eines weiteren Absenkens des Plattformliftes 4 erreicht
die Plattform 5 mit ihrer untersten Stellung unterhalb
der Wasserlinie WL eine Belade- und Entladeposition L2, in welcher
beispielsweise ein Beiboot oder kleinere Wasser-Sportgeräte auf
oder von der Plattform gefahren oder geladen werden können.
Diese Position ist in 4 dargestellt. Die unterste
Position L2 der Plattform befindet sich dabei so weit nach hinten über
den Heckbereich 2.1 des Rumpfes hinausragend, dass die
Antriebpropeller des Wasserfahrzeuges und sonstige Störkanten
beim Absenken immer vor der Plattform 5 liegen. Die Verschiebeeinrichtung 7 des
Plattformlifts 4, die dieses bewirkt, ist in den 1 bis 4 nicht
erkennbar, weil sie in allen Positionen und Zwischenpositionen unterhalb
der Plattform 5 verdeckt angeordnet ist.
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5 zeigt
hierzu die Transportposition L3 einer Plattform 5 mit einer
hydraulischen Verschiebeeinrichtung 7 in einem senkrechten
Längsschnitt durch die Fahrzeugmitte. Die Oberfläche 5.1 der Plattform 5 schließt
sich hier an die Decksfläche 3.2 des begehbaren
Decks 3 des Rumpfes 2 an. Dabei ist in dem begehbaren
Deck 3 des Rumpfes sich an den hinteren Heckbereich 2.1 anschließend
eine ebenfalls begehbare tieferliegende Decksfläche 3.1 als
Ausnehmung oder Abstufung in dem Deck 3 angeordnet, welche
hier in der Transportposition L3 von der Plattform 5 verdeckt
wird.
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In 6 wird
dargestellt, wie die Plattform 5 mittels einer Krafteinrichtung 7.1 einer
Verschiebeeinrichtung 7 in eine in Fahrtrichtung gesehen
hinter der Transportposition L3 liegende Ausgangsposition L1 für
das Absenken verschoben angeordnet ist. Die Verschiebeeinrichtung 7 ist
dabei zwischen der Plattform 5 und der Hubeinrichtung 6 angeordnet,
welche wiederum am Heckbereich 2.1 des Rumpfes 2 befestigt
ist. Von der Ausgangsposition L1, in der die Oberfläche 5.1 der
Plattform 5 sich hinter dem Heckbereich 2.1 des
Rumpfes 2 an die Decksfläche 3.1 anschließt,
kann die Plattform 5 durch Betätigung der Hubeinrichtung 6 in
Richtung der Wasserlinie WL abgesenkt werden.
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In
diesem Ausführungsbeispiel ist die Verschiebeeinrichtung 7 durch
eine von der Hubeinrichtung 6 unabhängige Krafteinrichtung 7.1 betätigbar. Dadurch
ist die Ausgangsposition L1 der Plattform 5 lediglich in
horizontaler Richtung genau festgelegt, in der Weise, dass die Oberfläche 5.1 der
Plattform 5 in der Ausgangsposition L1 eine Ebene bildet,
welche höchstens eine Trittstufe bildend unter (L1') oder über (L1'')
dem bis zum Heck reichenden Decksbereich 3.1 angeordnet
ist. Am günstigsten ist die Anordnung natürlich,
wenn die begehbare Oberfläche 5.1 der Plattform 5 in
der Ausgangsposition (L1) eine Ebene bildet, welche in der gleichen
horizontalen Ebene wie die anschließende, horizontale,
begehbare Oberfläche des bis zum Heck reichenden Decksbereiches 3.1 angeordnet
ist, weil damit nur eine Trittstufe von der Decksfläche 3.2 zur
Decksfläche 3.1 besteht und zwischen der Decksfläche 3.1 und
der Plattformoberfläche 5.1 dann keine weitere
Trittstufe vorhanden ist. Erreichbar sind die möglichen
Ausgangspositionen L1' bis L1'' dadurch, dass mittels der Verschiebeeinrichtung 7 zunächst
die Plattform 5 bis in die Ausgangsposition L1 horizontal
verschoben wird, wobei die Plattform 5 dann eine Stufe
nach unten zur Decksfläche 3.1 bildet. Dabei ist
die Hubeinrichtung 6 durch Sicherheitsmittel 8 mechanisch
gegen unbeabsichtigtes Absenken gesperrt. Diese mechanischen Sicherheitsmittel 8,
wie z. B. rastbare Fangriegel können beim Erreichen der
höchsten Stellung der Hubeinrichtung selbsttätig
einrasten und für ein beabsichtigtes Absenken der Hubeinrichtung
manuell oder über eine Fernbetätigung wieder gelöst
werden. Anschließend geschieht das Absenken der Plattform 5 dann
mittels der Hubeinrichtung 6 so weit, bis die Plattformoberfläche 5.1 die
gewünschte Ausgangsposition L1 oder L1'' in einer Ebene
mit der Decksfläche 3.1 oder höchstens
eine Trittstufe darunter liegend erreicht. Falls durch eine besondere
Form des Heckbereichs 2.1 dabei eine Bewegung in horizontaler
Richtung erforderlich wäre, um den Anschluss der Plattformoberfläche 5.1 an
die Decksfläche 3.1 zu gewährleisten,
so kann dies mittels der Verschiebeeinrichtung 7 erreicht
werden, deren Kraftantrieb 7.1 hierzu und zur Verschiebung
während eines weiteren Absenkvorgangs auch hydraulisch
oder elektrisch mit der Hubvorrichtung 6 gekoppelt sein
kann. In der vollständig abgesenkten Belade- und Entladeposition L2
des Plattformliftes 4 ist die Plattform 5 mittels
der Verschiebeeinrichtung 7 so weit nach hinten ausgeschoben,
dass genügend Freiraum für Antriebspropeller und
sonstige unter Wasser liegende Störkanten des Rumpfes 2 vorhanden
ist. Diese Position ist in 7 dargestellt.
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Die 8 bis 10 zeigen
eine weitere Ausführungsform eines Plattformliftes 4,
in welcher die Verschiebeeinrichtung 7 zur horizontalen
Verschiebung der Plattform 5 in Fahrzeuglängsrichtung für
ihren Antrieb eine Vorrichtung in Form mindestens eines Lenkers
oder Lenkergetriebes 7.2 aufweist, welche mit dem Hubgestänge 6.1 der
Hubeinrichtung 6 mechanisch gekoppelt ist.
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Dabei
wird der gesamte Bewegungsablauf von der Transportposition L3 über
die Ausgangsposition L1 in die Belade- und Entladeposition L2 und
zurück von der Hubeinrichtung 6 mit Kraftantrieb
angetrieben. Die dabei erforderliche Verschiebung der Plattform 5 wird
durch das Lenkergetriebe 7.2 erzeugt, welches das Hubgestänge 6.1 der
Hubeinrichtung 6 mechanisch mit der Verschiebeeinrichtung 7 koppelt.
Hierbei ist dann nur eine erfindungsgemäß definierte
Ausgangsposition L1 möglich, die in 9 dargestellt
ist. Geeignete Justier- oder Einstellmittel, wie längenveränderliche
Lenker oder unterschiedliche Lochbilder für die Gelenkstellen,
können aber auch hier eine gewisse Anpassung der Ausgangsposition
L1 an verschiedene Formen des Heckbereichs 2.1 oder Toleranzen
der Anbaumaße ermöglichen.
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Das
Lenkergetriebe 7.2 bewirkt auch ein weiteres Ausschieben
der Plattform 5 nach hinten beim Absenkvorgang in Richtung
der Wasserlinie und der Belade- und Entladeposition L2 unter der
Wasserlinie, wie dies in 10 zu
sehen ist. Dabei ist es beim Absenk- und beim folgenden Hubvorgang
für die Kinematik des Plattformliftes und für
die Reaktionskräfte seiner Befestigung am Rumpf naturgemäß am günstigsten,
wenn die Befestigungsebene des Plattformliftes 4 am Heckspiegel
des Rumpfes 2 möglichst weit hinten in Richtung
zur Plattform 5 angeordnet ist, also ein möglichst
geringes Moment auftritt. Für eine günstige Anordnung
und Kräfteverteilung und für eine entsprechende
Verkürzung der Fahrzeuglänge im Transport wird
die Plattform dann so weit nach vorn verschiebbar angeordnet, dass
in der Transportposition L3 der vordere Randbereich der Oberfläche 5.1 der
Plattform 5, mit welcher diese sich an die Decksfläche 3.2 des
Rumpfes 2 anschließt, in Fahrtrichtung gesehen
vor der Befestigungsebene des Plattformliftes 4 am Heckspiegel
des Rumpfes 2 angeordnet ist.
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- 1
- Wasserfahrzeug
- 2
- Rumpf
- 2.1
- Heckbereich
des Rumpfes
- 3
- Deck
des Rumpfes
- 3.1
- dem
Heckbereich in Fahrtrichtung zugewandte Decksfläche
- 3.2
- dem
Heckbereich in Fahrtrichtung abgewandte Decksfläche
- 4
- Plattformlift
- 5
- Plattform
- 5.1
- begehbare
Oberfläche der Plattform
- 6
- Hubeinrichtung
des Plattformlifts
- 6.1
- Hubgestänge
der Hubeinrichtung
- 7
- Verschiebeeinrichtung
- 7.1
- Krafteinrichtung
der Verschiebeeinrichtung
- 7.2
- Kopplungslenker
zum Antrieb der Verschiebeeinrichtung durch die Hubeinrichtung
- 8
- mechanische
Sicherheitsverriegelung
- L1
- Ausgangsposition
hinter dem Heckbereich 2.1 des Rumpfes zum Absenken der
Hubeinrichtung 6
- L2
- Belade
und Entladeposition, unterste Position der Hubeinrichtung 6
- L3
- Transportposition
der Plattform 5
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102007058831
B3 [0005]
- - WO 2008/098393 A1 [0006]
- - GB 2372495 A [0007]