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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sonnenenergie nutzendes Fassadenelement
sowie eine Fassade, welche wenigstens ein erfindungsgemäßes Fassadenelement
umfasst. Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung ein
Gebäude, welches eine erfindungsgemäße
Fassade aufweist.
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Solarenergie
lässt sich durch Photovoltaik in elektrische Energie umwandeln
oder in Sonnenkollektoren in Wärmeenergie umwandeln. Sonnenkollektoren
sowie Photovoltaik-Anlagen werden oftmals als flächig ausgeführte
Module bereitgestellt. Die Energie der auf die Module auftreffenden
Sonnenstrahlung wird in den Modulen gespeichert bzw. umgewandelt.
Insbesondere für Photovoltaik-Module ist deren Befestigung
auf Dächern mit bestimmter Neigung hinlänglich
bekannt. Die Module werden in diesem Fall auf an der Dachoberfläche
angeordneten Befestigungssystemen fixiert. Bekannt ist außerdem die
Aufstellung von Modulen auf ebenen Oberflächen, wobei zur
Befestigung der Module ein schräg angeordnetes Befestigungssystem
dient. Die Befestigung erfolgt dabei üblicherweise mittels
Schraub- und/oder Klemmverbindungen. Bei schräg angeordneten
Modulen erzeugt die Modul-Gewichtskraft auf der Befestigungsunterlage
Reibkräfte, die der Verlagerung der Module entgegenwirken.
Die Befestigungssysteme zur schrägen Anordnung von Modulen
sind für eine senkrechte Befestigung bzw. Anordnung der
Module nicht geeignet, da bei senkrechter Befestigung der Module
nicht die entsprechenden hohen Sicherheitsanforderungen gegen Lösen
bzw. Herabfallen der Module erfüllt sind.
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Zur
Nutzung alternativer Energieressourcen wie z. B. der Sonnenenergie
ist es wünschenswert, nicht nur schräge Gebäudebestandteile
wie z. B. Gebäudedächer zur Nutzung der Sonnenenergie
zu verwenden, sondern auch senkrechte Gebäudebestandteile.
Bei an Gebäudewänden angeordneten Modulen wird
somit wesentlich mehr Fläche zur Nutzung von Sonnenenergie
zur Verfügung gestellt und demzufolge wesentlich mehr Sonnenenergie
in eine andere Energieform umgewandelt, als es durch die herkömmlichen,
lediglich auf Gebäudedächern schräg angeordneten
Solarmodule möglich ist.
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Zur
senkrechten Befestigung von Solarmodulen an Gebäuden dienende
Systeme sind aufgrund der relativ hohen Sicherheitsauflagen in ihren Herstellungs-
und Materialkosten aufwendig. Außerdem weisen sie ein relativ
hohes Gewicht auf, was sich wiederum nachteilig auf die dadurch
erforderliche hohe Stabilität eines anzuordnenden Stützsystems
auswirkt. Ein System zur senkrechten Befestigung von Solarmodulen
ist z. B. in der
EP
1 043 549 B1 offenbart, aus der zu entnehmen ist, dass
bei Befestigung von Solarmodulen mit dem dort dargestellten System
relativ große Spalte zwischen den Modulen bestehen und
das Befestigungssystem hinsichtlich der Montage sowie der Herstellung
und der Materialkosten aufwendig ist. Außerdem ergeben
sich bei Verwendung dieses Systems Probleme hinsichtlich der Belüftung
der hinter den Modulen befindlichen Häuserwand bei gleichzeitiger
Gewährleistung einer ausreichenden Regenwasserableitung.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Fassadenelement
sowie eine vorzugsweise mehrere der erfindungsgemäßen
Fassedenelemente umfassende Fassade zur Nutzung von Sonnenenergie
zur Verfügung zu stellen, wobei das Fassadenelement und
damit die daraus hergestellte Fassade ein relativ geringes Gewicht
mit geringen Herstellungs- und Materialkosten und einer sicheren
Befestigung verbinden soll, um eine optisch ansprechende Fassade
auch in größerer Höhe herstellen zu können.
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Die
vorliegende Erfindung wird durch das in Anspruch 1 beanspruchte
Fassadenelement sowie durch die in Anspruch 12 beanspruchte Fassade
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Fassadenelementes
sind in den Ansprüchen 2 bis 11 angegeben. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Fassade sind in den Unteransprüchen
13 bis 15 angegeben. Die Erfindung wird ergänzt durch ein
Gebäude, welches wenigstens eine erfindungsgemäße
Fassade umfasst.
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Erfindungsgemäß wird
ein Sonnenenergie nutzendes Fassadenelement mit einem Tragelement und
wenigstens einem darauf angeordneten Modul zur Ausnutzung von Sonnenenergie
zur Verfügung gestellt, wobei das Modul eine Absorptionsfläche
zur Aufnahme der Sonnenstrahlung und eine dieser Absorptionsfläche
gegenüber liegende Fläche aufweist und das Tragelement
wenigstens eine Einrichtung zur senkrechten Aufhängung
an einer Stützeinheit aufweist. Erfindungsgemäß ist
das Modul durch eine Verbindung wenigstens eines Bereiches seiner
der Absorptionsfläche gegenüber liegenden Fläche
mit dem Tragelement auf diesem fixiert. Das heißt, dass das
erfindungsgemäße Fassadenelement im wesentlichen
zwei Haupt-Bestandteile aufweist, nämlich das Modul zur
Nutzung von Sonnenenergie sowie ein Tragelement, auf welchem das
Modul befestigt ist. Die Besonderheit der Erfindung besteht darin,
dass die Rückseite des Moduls, nämlich die der
Absorptionsfläche gegenüber liegende Fläche,
zur Befestigung am Tragelement verwendet wird. Die der Absorptionsfläche
gegenüber liegende Fläche des Moduls ist im Verhältnis
zur Gewichtskraft des Moduls relativ groß, so dass in ein
einzelnes Flächenteil nur relativ geringe Schubkräfte
bei der Befestigung am Tragelement und Aufhängung des Tragelements
zur Herstellung einer senkrechten Fassade eingeleitet werden. Das
erfindungsgemäße Fassadenelement lässt
sich somit zur Herstellung einer Gebäudeverkleidung bzw.
einer Fassade nutzen. Dadurch, dass das Fassadenelement lediglich
an einer Stützeinheit aufgehangen wird, ist der Montageaufwand
relativ gering. Durch die Aufhängung ergibt sich außerdem der
Vorteil nur geringer Spaltmaße zwischen benachbarten Fassadenelementen.
Die Austauschbarkeit einzelner Fassadenelemente ist durch die Aufhängung
in relativ einfacher Weise gewährleistet.
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Das
Modul zur Ausnutzung von Sonnenenergie kann ein Photovoltaik-Modul
oder ein Sonnenkollektor-Modul sein. Die vorliegende Erfindung ist
allerdings bevorzugt auf die Anordnung von Photovoltaik-Modulen
bezogen. Durch das Photovoltaik-Modul lässt sich einstrahlende
Sonnenenergie in elektrische Energie umwandeln, so dass das Fassadenelement zur
Verkleidung z. B. einer Gebäudeansicht und gleichzeitiger
Herstellung von elektrischer Energie, z. B. zur autarken Energieversorgung
des Gebäudes, dienen kann.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Fassadenelementes umfasst dessen Tragelement wenigstens einen Fuß zur
formschlüssigen Abstützung des Moduls. Vorteilhafterweise
sind an einer Unterkante des Tragelements mindestens zwei Füße
angeordnet zur Einleitung zumindest eines Teils der Gewichtskraft
des Moduls in den Fuß und somit in das Tragelement. Das
heißt, dass bei dieser Ausgestaltung die Gewichtskraft
des Moduls nicht nur durch die flächige Verbindung zwischen
dem Modul und dem Tragelement an der der Absorptionsfläche
des Moduls gegenüber liegenden Fläche eingeleitet
wird, sondern dass auch zumindest ein Teil der Gewichtskräfte
durch die Füße aufgenommen werden kann. Die Füße
dienen demzufolge zur Gewichtskraftverteilung sowie als Abrutschsicherung
der Module gegen Lösen und Herabfallen.
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In
einer besonderen Ausführungsform des Tragelementes ist
vorgesehen, dass der Fuß derart ausgeführt ist,
dass durch ihn eine Klemmwirkung auf das Modul ausgeübt
werden kann bzw. ausgeübt wird. Neben der Gewichtskraftaufnahme
dient somit der Fuß auch zur Verhinderung einer Verschiebung des
Moduls senkrecht zur Gewichtskraft. Dies kann insbesondere bei Anordnung
des Fassadenelementes in Regionen mit hohen Windgeschwindigkeiten vorteilhaft
sein. Derartige eine Klemmwirkung auf das Modul ausübende
Elemente können dabei an der Unterseite als auch an den
Seiten und/oder der Oberseite des Tragelementes angeordnet sein
und an ihren Positionen Klemmkräfte auf das Modul ausüben. Das
heißt, dass neben dem durch die Auflagefläche der
Füße realisierten Formschluss auch ein Kraftschluss
zur Fixierung des Moduls vorhanden ist. Der Fuß oder die
Füße können dabei am Tragelement selbst
angeschweißt oder angenietet sein. Vorteilhafterweise bestehen
die Füße aus demselben Material wie das Tragelement,
nämlich aus Aluminium oder einer geeigneten Aluminium-Verbindung.
Daneben können aber auch Füße aus anderen
Blechwerkstoffen verwendet werden.
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Zur
Schwingungsisolierung bzw. -dämpfung sowie zur Verhinderung
von mechanischen Beschädigungen an der Unterkante der Module
kann ein verwendeter Fuß zumindest an der dem Modul zugewandten
Seite eine Kunststoffbeschichtung aufweisen. Für eine einfache
Montage kann vorgesehen sein, dass der Fuß eine Kunststoffumhüllung
bzw. eine Kunststoffkappe, die auf den Fuß aufgesteckt ist,
aufweist. Eine solche Kunststoffbeschichtung bzw. Kunststoffumhüllung
ist vorteilhafterweise aus Silikon oder einer geeigneten Silikonverbindung.
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Zur
Realisierung der Aufhängung des Fassadenelementes in senkrechter
Position ist vorgesehen, dass das Tragelement als Einrichtung zur
senkrechten Aufhängung erste Formelemente aufweist, die
in Zusammenwirkung mit komplementär ausgeformten zweiten
Formelementen an der Stützeinheit Aufhängungen
zur senkrechten Befestigung des Fassadenelementes realisieren. Vorteilhafterweise lassen
sich dafür spezielle Aufhängungen, wie sogenannte
Agraffen, verwenden, das heißt, Aussparungen im Tragelement,
die mit Zapfen an der Stützeinheit derart zusammenwirken,
dass bei Einführung der Zapfen in die Aussparungen bzw.
bei einem Überstülpen des Tragelements im Aussparungsbereich
auf die Zapfen an der Stützeinheit das Tragelement bzw.
das Fassadenelement an der Stützeinheit aufgehangen werden
kann. Somit ist eine formschlüssige Verbindung zwischen
Tragelement bzw. Fassadenelement und der Stützeinheit realisiert.
Zur Montage des Fassadenelementes ist lediglich dessen Positionierung
vor den Zapfen an der Stützeinheit, eine seitliche Verschiebung
des Fassadenelementes und ein anschließendes Absenken des
Fassadenelementes erforderlich, bis die Zapfen an den Enden der
Aussparungen im Tragelement anliegen.
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Zur
Befestigung des Moduls am Tragelement ist vorgesehen, dass das Modul
mit der der Absorptionsfläche gegenüberliegenden
Fläche an dem Tragelement mittels eines Klebstoffes befestigt
ist. Das heißt, dass eine flächige Verbindung
zwischen dem Modul und dem Tragelement durch Klebung realisiert ist.
Es bietet sich die Verwendung eines auf Silikon basierenden Klebstoffes
wie z. B. Dow Corning 993 an. Alternativ können natürlich
auch andere geeignete Klebstoffe verwendet werden. Insbesondere
kann das Modul am Tragelement auch mittels Klebebänder,
bevorzugt doppelseitig klebende Klebebänder, befestigt
werden. Dabei ist die Erfindung nicht auf die Verwendung von Klebemitteln
zur Befestigung des Moduls eingeschräntk, sondern es können
alternaitv oder hinzukommend auch sämtliche anderen geeigneten
Technologien zur Fixierung eines flächigen Baukörpers
an einer Fläche Verwendung finden.
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Zur
Realisierung einer optisch ansprechenden Fassade durch die erfindungsgemäßen
Fassadenelemente bei gleichzeitiger Gewährleistung einer ausreichenden
Effizienz der Energieumwandlung ist vorgesehen, dass das Photovoltaik-Modul
als Laminat-Modul ausgeführt ist. Das heißt, dass
das verwendete Modul aus einem Glas-Glas-Laminat bestehen sollte.
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Zur
Herstellung einer optisch ansprechenden Fassade mit einer Mehrzahl
der erfindungsgemäßen Fassadenelemente ist vorgesehen,
dass das Tragelement an seiner Oberseite eine Blechlasche und an
seiner Unterseite eine Aussparung aufweist, so dass bei reihenweiser
Anordnung von mehreren der Module übereinander die an der
Oberseite angeordnete Blechlasche eines unteren Fassadenelementes
in die Aussparung in der Unterseite eines benachbart darüber
angeordneten Fassadenelementes steckbar ist. Es wird somit eine
formschlüssige Verbindung von übereinander angeordneten
Fassadenelementen gewährleistet, die eine nahezu vollständige
Abdeckung einer dahinter befindlichen Gebäudewand, gegebenenfalls
auch einer daran befestigten Wärmeisolierung, mit einem
Schutz vor Regenwasser kombiniert. Durch die formschlüssige
Verbindung mehrerer Fassadenelemente sind diese zusätzlich gegen
ein Abheben von der Gebäudewand bei höheren Windlasten
gesichert.
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Vorteilhafterweise
ist an einer Aussparung an der Oberseite des Tragelementes ebenfalls
eine Blechlasche angeordnet, die zur flächigen Anlage an der
Blechlasche an der Unterseite des darüber angeordneten
Fassadenelementes für eine bessere Dichtungswirkung zur
Anlage bringbar ist.
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Für
eine optimale Klebewirkung zwischen Tragelement und Modul ist vorteilhafterweise
vorgesehen, dass zumindest die zur Realisierung der Klebeverbindung
dienende Fläche des Tragelements aus Aluminium oder einer
Aluminiumverbindung gebildet ist und zumindest bereichsweise eloxiert
ist. Zur Senkung der Herstellungskosten ist vorzusehen, dass das gesamte
Tragelement, welches aus Aluminium oder einer Aluminium-Verbindung
besteht, zumindest an der Außenseite komplett eloxiert
ist. Dabei ist die Erfindung nicht auf Tragelemente aus Aluminium
oder Aluminiumverbindungen eingeschränkt, sondern es können
auch Tragelemente aus anderen Materialien, bevorzugt Blechmaterialien,
verwendet werden.
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Zur
Realisierung einer ausreichend großen Klebefläche
zur Einleitung von Gewichtskräften des Moduls ist vorgesehen,
dass das Verhältnis von mit Klebstoff bedeckter Fläche
des Tragelementes zu der der Absorptionsfläche gegenüber
liegenden Fläche des Moduls 0,05 bis 0,25 beträgt.
Ein optimaler Faktor hinsichtlich des angegebenen Verhältnisses beträgt
0,14. Damit wird eine ausreichend große Fläche
für die Klebung zur Verfügung gestellt bei Verwendung
einer hinsichtlich des Materialeinsatzes und Gewichtes optimierten
Tragelementes. Bevorzugte Maße des Fassadenelementes sind
eine Breite zwischen 80 cm und 150 cm und einer Höhe zwischen
30 cm und 90 cm. Das heißt, dass ein Fassadenelement dann
hinsichtlich seiner Maße optimal ausgestaltet ist, wenn
es das folgende Verhältnis aufweist:
Breite: Höhe
= 2.
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Günstige
Maße für ein Fassadenelement sind eine Breite
von 123,5–125 cm und eine Höhe von 65 cm. Die
Tiefe eines Fassadenelementes hängt im wesentlichen von
der Dicke des Moduls und der Dicke des Tragelementes ab.
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Die
genannte Aufgabe wird außerdem durch eine Fassade, insbesondere
eine Gebäudefassade mit einer Mehrzahl von erfindungsgemäßen
Fassadenelementen gelöst. Es ist vorgesehen, dass die erfindungsgemäßen
Fassadenelemente in Reihe übereinander an einer im wesentlichen
senkrechten Wand, insbesondere einer Gebäudewand, angeordnet
sind. Durch mehrerer dieser Reihen nebeneinander sind somit die
Fassadenelemente auch nebeneinander angeordnet.
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Eine
derart hergestellte Fassade deckt eine dahinter eventuell befindliche
Wärmeisolierung sowie die Gebäudewand und eine
Befestigungskonstruktion zur Befestigung der Fassadenelemente ab. Es
ergibt sich damit ein hervorragender optischer Eindruck einer kompletten
Glasfassade. Neben dem Zweck der optischen Gestaltung einer Gebäudewand,
verbunden mit der Energieherstellung, wird außerdem der
Schutz des Gebäudes vor Regenwasser bzw. ein Schutz der
an der Gebäudewand angeordneten Wärmeisolierung
durch die erfindungsgemäße Fassade realisiert,
da die Fassadenelemente derart ausgestaltet sind, dass auf sie auftreffendes Regenwasser
vom Gebäude ferngehalten und abgeleitet wird. Die erfindungsgemäße
Fassade ist dann verbessert ausgeführt, wenn ein höheres Fassadenelement
ein benachbart darunter befindliches Fassadenelement abschnittsweise überlappend
angeordnet ist. Das heißt, dass die übereinander
angeordneten Fassadenelemente sich nach ihrer Montage gegenseitig
in einer Entfernungsbewegung von der Gebäudewand behindern
bzw. blockieren. Vorteilhafterweise erfolgt die Überlappung
der Fassadenelemente lediglich im Bereich der bereits beschriebenen
an Ober- und Unterkante angeordneten Blechlaschen.
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Durch
die sichere Verbindung des Moduls mit dem Tragelement, insbesondere
bei zusätzlicher Anordnung der Füße unter
den Modulen, lässt sich eine Fassade realisieren, die höher
ist als 8 Meter. Durch vorgegebene Sicherheitsstandards ist festgelegt,
dass Glasscheiben zur Herstellung einer Fassade in senkrechter Position
in einer Höhe über 8 m nicht mehr geklebt werden
dürfen. Durch das relativ große Verhältnis
von Klebefläche zur Modulfläche zwischen dem Modul
und dem Tragelement bzw. dem relativ großen Verhältnis
zwischen Klebefläche und Gewichtskraft des Moduls dürfen
die erfindungsgemäßen Fassadenelemente auch in
einer Höhe über 8 Meter zur Gebäudeverkleidung
in senkrechter Position eingesetzt werden. Die Klebeverbindung ist dabei
hinsichtlich des Klebstoffmaterials, der Dicke der Klebeschicht
sowie der Breite der Klebeschicht derart auszulegen, dass die durch
gegebenenfalls unterschiedliche Temperaturausdehnungen des Moduls
und des Tragelementes eingebrachten Scherkräfte von der
Klebeverbindung aufgenommen bzw. kompensiert werden können.
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Zur
Aufhängung der Fassadenelemente ist vorgesehen, dass die
Fassade eine Stützeinheit mit wenigstens einem senkrechten
Ständer, mit dem die Fassadenelemente verbunden sind, umfasst.
Der Ständer dient der Aufnahme der Gewichtskraft der Fassadenelemente
und der Einleitung der Gesamt-Gewichtskraft in die abzudeckende
Wand und/oder in den Baugrund.
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Die
Erfindung ergänzend wird ein Gebäude zur Verfügung
gestellt, welches an wenigstens einer Wand eine erfindungsgemäße
Fassade umfasst. Das Gebäude mit der erfindungsgemäßen
Fassade hat eine optisch ansprechende Anmutung, verbunden mit der
Möglichkeit, elektrische Energie zu erzeugen.
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Daneben
weist ein solches Gebäude den Vorteil der gleichzeitigen
Abdeckung einer Wärmeisolierung durch die Fassade sowie
den Schutz vor Regenwasser durch die Fassade auf.
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der beiliegenden Zeichnungen erläutert.
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Es
zeigt dabei:
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1 ein
Tragelement in perspektivischer Ansicht;
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2 ein
Tragelement in perspektivischer Ansicht mit Andeutung der nicht
sichtbaren Körperkanten;
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3 ein
Tragelement in Ansicht von vorn;
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4 ein
Tragelement in Ansicht von der Seite;
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5 eine
vergrößerte Darstellung des unteren Bereiches
des in Ansicht von der Seite dargestellten Tragelementes;
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6 eine
erfindungsgemäße Fassade in Ansicht von der Seite;
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7 eine
erfindungsgemäße Fassade in perspektivischer Ansicht.
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Aus
den 1 und 2 ist ersichtlich, dass es sich
bei dem Tragelement 10 im wesentlichen um eine Art Kassette
handelt, die, wie dargestellt, z. B. rechteckig ausgeführt
sein kann. An der Vorderseite des Tragelementes 10 ist
dieses in Form eines Rahmens ausgestaltet. Diese Vorderseite stellt
die teilweise mit Klebstoff bedeckte Fläche 19 dar,
die zur Befestigung eines Solarmoduls dient. Die mit Klebstoff bedeckte
Fläche verläuft im Wesentlichen rahmenförmig
und mit ihren Kanten parallel zu den Außenkanten des Tragelementes 10 sowie
des Moduls 30. Die innere Begrenzung der mit Klebstoff
bedeckten Fläche 19 ist durch die gestrichelte
Linie angedeutet. Bei einer Tragelement-Breite von etwa 650 mm und
einer Tragelement-Länge von etwa 1243 mm sollte die Breite
der mit Klebstoff bedeckten Fläche 19 etwa 30
mm betragen. Seitlich am Tragelement 10 sind erste Formelemente
in Form von seitlichen Aussparungen 14 angeordnet. Diese
ersten Formelemente bzw. seitlichen Aussparungen 14 wirken
wie unten beschrieben mit Formelementen an einer Stützeinheit
zur Aufhängung des Fassadenelementes zusammen. Außerdem
kann das Tragelement wie dargestellt seitlich eine oder mehrere Durchführungsöffnungen
zur Durchführung von Leitungen zum Modul aufweisen. An
der Unterseite des Tragelementes 10 sind wie dargestellt
zwei Füße 11 angeordnet. Es ist ersichtlich,
dass die beiden Füße 11 um ein gewisses
Maß über die mit Klebstoff bedeckte Fläche 19 hinausragen.
Die Füße 11 dienen zur Aufstellung eines
in den 1 und 2 nicht dargestellten Moduls,
welches an der mit Klebstoff bedeckten Fläche 19 anliegt.
An der Oberseite des Tragelementes 10 ist ein Überstand 20 ersichtlich. Ein
solcher Überstand 20 ist lediglich an einem Tragelement 10 angeordnet,
welches das höchste in einer Reihe bzw. Spalte übereinander
angeordneter Fassadenelementen zur Realisierung einer Fassade ist. Dieser Überstand 20 dient
der Ableitung von Regenwasser, so dass das Regenwasser nicht in
das Tragelement gelangt. Alle anderen darunter angeordneten Fassadenelemente
haben eine Ausgestaltung im oberen Bereich gemäß des
in 6 dargestellten unteren Fassadenelementes.
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Wie
insbesondere aus 2 ersichtlich ist, weist das
Tragelement 10 an seiner Unterseite eine in das Volumen
des Tragelementes 10 hinein ragende Blechlasche 17 auf.
Diese Blechlasche 17 dient der Anlage einer Blechlasche 15 an
der Oberseite eines darunter anzuordnenden weiteren Flächenelementes
zur Realisierung einer Fassade.
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In 3 ist
das Tragelement in Ansicht von vorne dargestellt, wobei ersichtlich
ist, dass die Füße 11 jeweils an den
unteren Ecken des Tragelementes befestigt sind und die untere Blechlasche 17 durchgehend
angeordnet ist. Außerdem ist in dieser Ansicht dargestellt,
dass die mit Klebstoff bedeckte Fläche 19 seitlich
unterbrochen sein kann um eine Lücke 22 für
eine an dieser Stelle vorzusehende Anschlussdose herzustellen. Zur
Abführung von Kondenswasser aus dem Tragelement ist die
mit Klebstoff bedeckte Fläche 19 an der unteren
Kante des Tragelementes 10 ebenfalls unterbrochen. Diese Klebstoff-Unterbrechung
stellt einen Ablauf 23 dar.
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Aus 4 und 5 ist
ersichtlich, dass die Füße 11 durch Nieten 12 an
der Unterseite des Tragelements befestigt sind. Statt eines Niet 12 lässt
sich allerdings auch eine Schraub- oder Schweißverbindung
einsetzen. Wie insbesondere aus 5 ersichtlich
ist, ist die Blechlasche 17 an der Unterseite des Tragelementes 10 durch
Umbiegen eines Gehäusewandabschnittes realisiert, so dass
an der Unterseite des Tragelementes 10 eine Aussparung 18 entsteht.
Bei Ausformung der Blechlasche 17 an der Unterseite des
Tragelementes 10, z. B. durch Umbiegung eines Gehäuseabschnittes,
wie in 3 dargestellt, ergibt sich somit eine ebenfalls über
die gesamte Breite des Tragelementes 10 verlaufende Aussparung 18.
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Ebenfalls
deutlich aus 5 erkennbar ist das erste Formelement
bzw. die seitliche Aussparung 14, die zur Aufnahme eines
Zapfens an einer Stützeinheit zur Aufhängung des
Fassadenelementes 1 dient. Dasselbe erste Formelement 14 ist,
wie in 4 dargestellt, auch im oberen Bereich des Tragelementes 10 angeordnet.
In 5 ist zudem dargestellt, an welcher Stelle die
Kunststoffbeschichtung 13 auf dem Fuß 11 vorzusehen
ist. Wie bereits beschrieben kann auch vorgesehen sein, dass statt
einer einseitigen Beschichtung eine Kunststoffummantelung des Fußes 11,
zumindest an seinem über die Fläche 19 herausragenden
Bereich, realisiert ist.
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In 6 sind
zwei erfindungsgemäße Fassadenelemente in senkrechter
Anordnung übereinander zur Herstellung einer Fassade bzw.
eines Teils einer erfindungsgemäßen Fassade dargestellt.
Es ist ersichtlich, dass im Bereich der Angrenzung der beiden Fassadenelemente 1 diese
eine unterschiedliche Gestaltung aufweisen. Das untere dargestellte Fassadenelement 1 weist
an seiner Oberseite eine Blechlasche 15 auf, die in die
Aussparung 18 an der Unterseite des oberen Fassadenelements 1 eingreift. Die
Blechlasche 15 an der Oberseite des unteren Fassadenelements
liegt dabei an der Blechlasche 17 an der Unterseite des
oberen Fassadenelementes an. Es wird dadurch eine flächige
Abdichtung am Übergangsbereich zwischen den beiden Fassadenelementen
realisiert. Das obere Fassadenelement 1 weist an seiner
Oberseite nicht die wie am unteren Fassadenelement angeordnete Blechlasche 15 auf, sondern
ist an der Oberseite komplett abgedeckt und weist dort einen Überstand 20 auf,
der ein an einem Gebäude 60 angeordnetes Fensterbrett 62 teilweise überdeckt.
Es ist ersichtlich, dass bei Regeneinfall Regenwasser durch den Überstand 20 in
das Fensterbrett geleitet wird und durch die Anlage der Blechlaschen 15 und 17 von
der Gebäudewand entfernt gehalten wird.
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An
den dargestellten Tragelementen 10 sind die Module 30 zur
Nutzung der Sonnenenergie angeordnet. Zwischen den Modulen 30 und
den Tragelementen 10 befindet sich eine Klebstoffschicht 50. Diese
Klebstoffschicht 50 ist derart ausgestaltet bzw. leitet
derart große Kohäsions- oder Adhäsionskräfte in
die mit Klebstoff bedeckte Fläche 19 des Tragelementes
und in das Modul 30 an seiner der Absorptionsfläche 31 gegenüberliegenden
Fläche 32 ein, dass das Modul 30 sicher
am Tragelement 10 befestigt ist. Zur Sicherheit bzw. zur
Einleitung eines Teils der Modul-Gewichtskraft sind wie beschrieben
an den Tragelementen 10 Füße 11 zur
Abstützung des Moduls 30 angeordnet.
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Zur
Aufhängung der Fassadenelemente 1 umfasst die
erfindungsgemäße Fassade eine Stützeinheit 40,
an der zweite Formelemente bzw. Zapfen 43 angeordnet sind.
Diese zweiten Formelemente bzw. Zapfen 43 greifen im montierten
Zustand in die ersten Formelemente bzw. seitlichen Aussparungen 14,
auch Agraffen genannt, in den Tragelementen 10 ein. Die
ersten Formelemente bzw. seitlichen Aussparungen 14 und
die zweiten Formelemente bzw. Zapfen 43 realisieren somit
eine Einrichtung zur senkrechten Aufhängung 42.
Die Stützeinheit 40 umfasst dabei einen oder mehrere
Ständer 41, an dem die zweiten Formelemente bzw.
Zapfen 43 fest angeordnet sind.
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Durch
die erfindungsgemäßen Fassadenelemente 1 lässt
sich somit eine erfindungsgemäße Fassade wie in 7 dargestellt
zur Verfügung stellen. Die Aussenseite der Fassade bildet
eine Mehrzahl von Modulen 30, die nebeneinander angeordnet
aneinander anliegen bzw. einen minimalen Abstand zueinander aufweisen.
In senkrechter Richtung sind die Module 30 ebenfalls mit
minimalen Abständen zueinander angeordnet, wobei zur Abdeckung
der Spalte zwischen den Modulen 30 waagerechte Dichtstreifen 71 angeordnet
werden können. In alternativer Ausführung können
die Fugen zwischen den Modulen auch mit Dichtband geschlossen sein,
um eine im Wesentlichen wasser- und winddichte Fassade mit dem optischen
Eindruck einer geschlossenen Fläche zu erzeugen.
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Zwischen
Gebäude 60 bzw. Wand 61 des Gebäudes 60 ist
vorteilhafterweise eine seitliche Abdeckung 70 anzuordnen,
um Verschmutzungen und/oder Eindringen von Regenwasser in den Bereich
zwischen Fassadenelementen 1 und Gebäudewand 61 zu
verhindern.
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Die
Tragelemente, wie in 6 dargestellt, bilden durch
die Anordnung der Blechlaschen 17 an der Unterseite Wasserführungsrinnen
im Tragelement 10 aus.
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Wie
in 6 und 7 dargestellt, ist auf jedem
Tragelement 10 nur jeweils ein Modul 30 angeordnet.
Die Erfindung ist allerdings nicht auf diese Ausführungsform
eingeschränkt, sondern es kann vorgesehen sein, dass auf
einem Tragelement 10 auch mehrere, bevorzugt rechteckige
Module 30 angeordnet sind. Die Tragelemente 10 weisen
somit zur Realisierung der Klebeverbindung auf einer Seite eine
im wesentlichen rechteckige glatte Fläche auf, in der gegebenenfalls,
wie in den Figuren dargestellt, eine rechteckige Aussparung angeordnet
sein kann. An dieser glatten rechteckigen Fläche des Tragelementes 10 wird
ein Klebstoff angeordnet, und das Modul mit seiner der Absorptionsfläche
gegenüber liegenden Fläche angelegt und verklebt.
Durch diese Verklebung wird ein erfindungsgemäße
Fassadenelement hergestellt.
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- 1
- Fassadenelement
- 10
- Tragelement
- 11
- Fuß
- 12
- Niet
- 13
- Kunststoffbeschichtung
- 14
- erstes
Formelement, seitliche Aussparung
- 15
- Blechlasche
an Oberseite
- 16
- Aussparung
an Oberseite
- 17
- Blechlasche
an Unterseite
- 18
- Aussparung
an Unterseite
- 19
- mit
Klebstoff bedeckte Fläche
- 20
- Überstand
- 21
- Durchführungsöffnung
- 22
- Anschlussdosenlücke
- 23
- Ablauf
- 30
- Modul
- 31
- Absorptionsfläche
- 32
- der
Absorptionsfläche gegenüberliegende Fläche
- 40
- Stützeinheit
- 41
- Ständer
- 42
- Einrichtung
zur senkrechten Aufhängung
- 43
- zweites
Formelement, Zapfen
- 50
- Klebstoff
- 60
- Gebäude
- 61
- Wand
- 62
- Fensterbrett
- 70
- Seitliche
Abdeckung
- 71
- Dichtstreifen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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