DE202009006352U1 - Leitungsdurchführung durch eine Gebäudewand - Google Patents
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Abstract
einer Dichtscheibe (16), die zum Durchführen durch eine Durchlassöffnung (4) in der Gebäudewand (1) in ihren Außenmaßen senkrecht zur Durchführungsrichtung verringert werden kann und danach zur dichtenden Anlage an einer hinsichtlich des Durchführens distalen Seite der Gebäudewand (1) vergrößert werden kann,
und einer Einrichtung (19) zum Durchführen der Dichtscheibe durch die Durchlassöffnung in der Gebäudewand von einer proximalen zu einer distalen Seite.
Description
- Diese Erfindung betrifft die Befestigung einer Leitungsdurchführung in einer Durchlassöffnung einer Gebäudewand.
- Überall dort, wo in Gebäuden Kabel und Rohre ein- oder ausgeführt werden müssen, ist eine Durchführung dieser Leitungen durch eine Durchlassöffnung in einer Gebäudewand notwendig. Dabei ist neben der mechanischen Befestigung der Leitung in der Gebäudewand vor allem die Abdichtung der Durchlassöffnung gegen den Durchtritt von Wasser oder anderen Flüssigkeiten herzustellen.
- Konventionell erfolgt dies beispielsweise durch Vermörteln, wobei die Durchlassöffnung in der Gebäudewand mit der durchgeführten Leitung auf beiden Seiten der Gebäudewand verschalt und das die Leitung umgebende Volumen innerhalb der Durchlassöffnung mit einem Mörtel gefüllt wird. Aufgrund der dafür notwendigen Verschalung und der langen Trocknungszeiten der Mörtel ist dieses Verfahren relativ aufwändig. Ein weiterer Nachteil liegt im Schrumpfen des Mörtels beim Trockenprozess.
- Darüber hinaus gibt es verschiedenste Bauformen von Leitungsdurchführungen mit Spanneinrichtungen und Elastomeren, die in eine Durchlassöffnung in einer Gebäudewand eingesetzt und darin verspannt werden, um eine Befestigung und Abdichtung zu erzielen.
- Oft werden Leitungsdurchführungen im Kellerbereich eingesetzt und sind daher vorzugsweise während des Baus und vor dem Verfüllen der Baugrube oder im oberen Bereich der Höhe des Kellergeschosses anzubringen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, die Anwendungsmöglichkeiten von Leitungsdurchführungen zu erweitern bzw. bekannte Anwendungsmöglichkeiten zu verbessern.
- Das Problem wird gelöst durch eine Leitungsdurchführung für eine Gebäudewand mit einer Dichtscheibe, die zum Durchführen durch eine Durchlassöffnung in der Ge bäudewand in ihren Außenmaßen senkrecht zur Durchführungsrichtung verringert werden kann und danach zur dichtenden Anlage an einer hinsichtlich des Durchführens distalen Seite der Gebäudewand vergrößert werden kann, und einer Einrichtung zum Durchführen der Dichtscheibe durch die Durchlassöffnung in der Gebäudewand von einer proximalen zu einer distalen Seite.
- Weiterhin richtet sich die Erfindung auf eine entsprechende Verwendung der Leitungsdurchführung und auf verschiedene in den abhängigen Ansprüchen angegebene Ausgestaltungen, die im Folgenden in weiteren Einzelheiten dargestellt werden. Zwischen der Vorrichtungskategorie und der Verwendungskategorie der Erfindung wird dabei nicht explizit unterschieden; vielmehr sind die einzelnen Merkmale grundsätzlich im Hinblick auf alle Anspruchskategorien zu verstehen.
- Die Erfindung geht von folgenden Überlegungen aus: Einerseits sind zur Herstellung einer wirklich dauerhaften und befriedigenden Dichtigkeit bei vielen Anwendungen Dichtelemente gewünscht, die nicht (nur) innerhalb einer Durchlassöffnung in der betroffenen Gebäudewand abdichten, sondern eine dichtende Anlage auf einer an die Durchlassöffnung angrenzenden Fläche der Gebäudewand bilden. Ein solches Dichtelement wird im Folgenden Dichtscheibe genannt, wobei dieser Begriff nicht zwingend eine kreisrunde Form impliziert, wenngleich diese bevorzugt ist.
- Andererseits sind Leitungsdurchführungen immer wieder in Situationen anzubringen, in denen der Zugang zu der Gebäudewandöffnung von einer Seite versperrt oder jedenfalls deutlich behindert ist. Dies betrifft insbesondere bereits im Erdreich vergrabene Kellerwände, in denen nachträglich eine Leitungsdurchführung angebracht werden soll. Es können aber auch andere Situationen betroffen sein, etwa mit einem durch äußere Gebäude oder Maschinenelemente stark behinderten Zugang zu der Gebäudewandöffnung.
- Schließlich sind die erwähnten Dichtscheiben oft gerade an der Seite mit dem eingeschränkten Zugang gewünscht, also insbesondere an der Außenseite, weil die von außen anstehende Feuchtigkeit oder andere Medien gar nicht erst in die Wandöffnung eindringen sollen. Möglicherweise sind auch Dichtscheiben auf beiden Seiten gewünscht, sodass jedenfalls eine auf der unzugänglichen Seite angebracht werden muss.
- Hierfür schlägt die Erfindung eine Leitungsdurchführung mit einer solchen Dichtscheibe vor, die hinsichtlich ihrer Außenmaße, bei einer kreisrunden Geometrie also hinsichtlich ihres Außendurchmessers senkrecht zur Leitungsrichtung bzw. Durchführungsrichtung, verringert werden kann, gewissermaßen also schmaler oder dünner gemacht werden kann. Damit kann die Dichtscheibe von der besser zugänglichen Seite, die im Folgenden als proximale Seite bezeichnet wird, aus durch die Gebäudewandöffnung durchgeführt werden. Eine dazu geeignete Einrichtung kann eine Stange, ein Element einer Spanneinrichtung oder, bevorzugt, ein Leitungsstück oder ein Rohrstück zur Aufnahme eines durchzuführenden Leitungsstücks selbst sein. Vorzugsweise umgibt die Dichtscheibe das Leitungs- oder Rohrstück dabei.
- Außerhalb der Durchlassöffnung wird dann der vergrößerte Durchmesser oder werden die vergrößerten Außenmaße wiederhergestellt, sodass die Dichtscheibe dort wie gewünscht auf die Gebäudewand gelegt werden kann, also zumindest teilweise, vorzugsweise entlang dem gesamten Umfang, die Mündung der Gebäudewandöffnung überragt.
- Eine günstige Möglichkeit zur Realisierung der Außenmaßveränderung besteht in einer Änderung eines Winkels zwischen der Durchführungsrichtung und der Dichtscheibe, d. h. genauer ihrem Profil in einem Schnitt entlang der Durchführungsrichtung. Dabei wird die Dichtscheibe mehr oder weniger konisch, bewegt sich also ähnlich wie ein Schirm beim Aufspannen und Zusammenfalten. Dies betrifft allerdings nicht zwingend das bei Schirmen übliche Entstehen von überschüssigem Material und entsprechenden Falten zwischen den Speichen. Vielmehr ist bei dieser Erfindung ein Dichtscheibenmaterial bevorzugt, das entsprechend formflexibel ist, also weitgehend faltenfrei etwas (bei einer rotationssymmetrischen Geometrie radial) zusammengedrückt werden kann.
- In diesem Zusammenhang, aber auch bei denkbaren anderen Geometrien, sind elastische Rückstellkräfte der Dichtscheibe bevorzugt, die die Außenmaßvergrößerung auf der distalen Seite selbsttätig wiederherstellen und zur Außenmaßverringerung überwunden werden müssen. Diese Rückstellkräfte können insbesondere aus einer Kompression des erwähnten formflexiblen Materials folgen, das also nicht nur formflexibel, sondern auch komprimierbar ist.
- Allerdings sind auch Ausführungsvarianten denkbar, die lediglich formflexibles Material verwenden, so wie eine Schirmbespannung lediglich formflexibel, aber weder komprimierbar noch dehnbar ist. In solchen Fällen werden bei der Außenmaßverringerung Falten entstehen. Es können Streben, Speichen oder ähnliche Stützelemente eingesetzt werden, die ihrerseits elastische Rückstellkräfte zur Verfügung stellen können oder elastisch abgestützt sind oder auch durch Bewegungsmechanismen betätigt werden.
- Bevorzugt ist allerdings eine einfache Schirmgeometrie aus formflexiblem und komprimierbarem (im Sinne von flächenflexiblem) Material, die von einem Leitungsstück oder Rohrstück zur Aufnahme eines Leitungsstücks durchsetzt ist oder werden kann.
- Hierbei und auch unabhängig von der erwähnten Schirmgeometrie weist das Kanalstück vorzugsweise einen zusätzlichen Dichteinsatz in seinem Inneren auf, der hinsichtlich der Position in Leitungsrichtung ungefähr bei der Dichtscheibe oder etwas distal davon eine Abdichtung zwischen Kanalstück und Leitungsstück herstellt. Im einfachsten Fall kann das Leitungsstück hierbei einfach durchgesteckt werden, wozu auf das Ausführungsbeispiel verwiesen wird.
- In einer weiteren Ausgestaltung wird zusätzlich eine Durchführungshülse vorgeschlagen, die die Leitungsdurchführung umschließt bzw. umschließen soll. In das Innere der Hülse wird bei der Montage eine fließfähige Füllsubstanz eingebracht, durch die die Hülse nach Einführen in die Durchlassöffnung der Gebäudewand senkrecht zur Durchführungsrichtung unter Druck gesetzt oder sogar expandiert werden kann. Je nach Ausgestaltung kann die Durchführungshülse dabei bis auf das Maß der Querschnittsfläche der Durchlassöffnung expandieren, sodass die Durchführungshülse in der Durchlassöffnung verpresst wird. Die Befestigung der Durchführungshülse innerhalb der Durchlassöffnung erfolgt dabei durch Haftreibung und/oder Formschluss. Vorzugsweise härtet die Füllsubstanz, ob nun expandierend oder nicht, in der Durchführungshülse aus, sodass die Befestigungswirkung dauerhaft erhalten bleibt.
- Die Durchführungshülse stellt ein Volumen zur Aufnahme der Füllsubstanz dar, welche vorzugsweise (etwa durch eine chemische Reaktion) ihr Volumen vergrößert, um den notwendigen Druck zur Expansion der Durchführungshülse aufzubauen. Die Füllsubstanz als (vorzugsweise) expandierendes Material, das vor dem Aushärten sein Volumen vergrößert, kann ein Zweikomponentenmaterial sein, das unter Schaumbildung expandiert, beispielsweise ein PU(PUR/PIR)-Material.
- Im Prinzip können aber auch nicht expandierende Materialien unter Druck eingefüllt werden und im eingefüllten Zustand aushärten. Schließlich sind auch Durchführungshülsen denkbar, die mit nicht aushärtenden Materialien gefüllt und unter Druck gehalten werden, insbesondere durch dichten Verschluss. Dabei kann dieser Druck der Hülse auch über eine externe Vorrichtung, beispielsweise eine Pumpe oder Presse, oder einfach durch manuelle Betätigung der Befüllvorrichtung zugeführt werden.
- Die erfindungsgemäße Durchführungshülse besitzt vorzugsweise Abschlussstücke und einen Mantel aus flexiblem Material, der die Abschlussstücke verbindet und die Leitungsdurchführung umschließt, wobei eines der Abschlussstücke die Dichtscheibe sein kann. Prinzipiell sind auch Ausführungsformen inbegriffen, bei denen die Abschlussstücke und der Mantel einstückig hergestellt sind.
- Dabei besitzen die Abschlussstücke jeweils eine Öffnung, sodass die Leitungsdurchführung durch die Hülse geführt sein oder werden kann. Es kann sowohl die Leitungsdurchführung fest mit der Hülse verbunden sein, als auch die Leitungsdurchführung erst bei der Verwendung der Durchführungshülse durch diese durchgeführt und mit einer geeigneten Haltevorrichtung befestigt werden.
- Hier zeigt sich in besonderem Maße der Vorteil der Erfindung, da die Ausgangssubstanzen von Zweikomponentenmaterialien eine niedrige Viskosität besitzen können und diese und das unter Umständen anfänglich ebenfalls relativ flüssige Reaktionsprodukt von der Hülse insbesondere für die Dauer der chemischen Reaktion am gewünschten Ort innerhalb der Durchlassöffnung gehalten werden. Diese Funktions weise der Durchführungshülse ist in besonderem Maß bei porösem Mauerwerk oder bei einem Wandaufbau mit eingeschlossenen Hohlräumen wichtig.
- Vorzugsweise erfolgt die Injektion des Zweikomponentenmaterials durch eine weitere Öffnung eines vorzugsweise proximalen Abschlussstückes, nämlich eine sogenannte Injektionsöffnung. Dabei kann die Injektionsöffnung für die Aufnahme einer Spritzdüse bzw. Kanüle einer handelsüblichen Kartusche ausgelegt sein. Weiterhin muss sie so gestaltet sein, dass durch die injizierte Füllsubstanz ein Druckaufbau im Inneren der Durchführungshülse möglich ist.
- Neben der Injektion der expansionsfähigen Füllsubstanz ist es ebenfalls möglich, dass die Komponenten der Füllsubstanz getrennt voneinander bereits in der Durchführungshülse enthalten sind und diese erst nach Einführen der Durchführungshülse in die Durchlassöffnung in Kontakt gebracht werden, um die die Expansion verursachende chemische Reaktion in Gang zu setzen.
- Erfindungsgemäß ist als Material für den Mantel der Hülse ein Elastomer vorzuziehen, welches aufgrund seiner elastischen Eigenschaften eine kontrollierte Expansion der Durchführungshülse bei einem bestimmten Druck erlaubt. Die zunehmende Dehnung des Mantels bei einem steigenden Druck im Inneren der Hülse führt zu der gewünschten Verpressung in der Durchlassöffnung. Aufgrund der elastischen Dehnung des Mantels passt sich dieser an die Topographie der Innenfläche der Durchlassöffnung an und bewirkt so einen Formschluss zwischen der Innenfläche und der Durchführungshülse. Dabei werden Risse oder Hohlräume innerhalb der Gebäudewand durch den Mantel überbrückt und eine Minderung der Befestigungswirkung der Durchführungshülse aufgrund einer übermäßigen Expansion der Füllsubstanz in diese Hohlräume vermieden.
- Vorzugsweise besitzt der flexible Mantel eine Durchlässigkeit für die Füllsubstanz ab einem bestimmten Druckschwellenwert. Der Druckschwellenwert liegt dabei in einem Bereich, dessen untere Grenze zunehmend bevorzugt bei 5, 8, 11, 14 oder 16 mbar und dessen obere Grenze zunehmend bevorzugt bei 50, 40, 30, 25 oder 20 mbar liegt. Dadurch wird erreicht, dass bei der Expansion der Füllsubstanz die Durchführungshülse in einer ersten Phase vollständig gefüllt wird, dann in einer zweiten Pha se die Expansion der Durchführungshülse senkrecht zur Durchführungsrichtung durch die Dehnung des flexiblen Mantels aufgrund des sich in der Durchführungshülse aufbauenden Druckes erfolgt und erst ab dem bestimmten Druckschwellenwert in einer dritten Phase die weiter expandierende Füllsubstanz durch den Mantel der Durchführungshülse aus dieser austritt.
- Das Austreten der Füllsubstanz ab einem bestimmten Druckschwellenwert durch den Mantel kann beispielsweise durch eine Perforation des Mantels erzielt werden, wobei sich die Perforationsöffnungen durch die Dehnung des Mantels bei der Expansion der Durchführungshülse öffnen und so den Austritt der Füllsubstanz gewährleisten. Daneben sind ebenso Mechanismen zum Austritt der Füllsubstanz durch den Mantel denkbar, die auf der Zerstörung, beispielsweise einem Zerreißen oder einem Auflösen, von Bestandteilen des Mantels durch die Füllsubstanz basieren.
- Wie zuvor dargestellt, erfolgt durch die Expansion der Durchführungshülse eine Verpressung, wodurch die Leitungsdurchführung in der Durchlassöffnung in der Wand befestigt wird. Darüber hinaus kann durch diese Verpressung bei geeigneter Oberflächenbeschaffenheit im Inneren der Durchlassöffnung eine Abdichtung der Durchlassöffnung durch die Durchführungshülse erfolgen. Diese Abdichtwirkung wird gegebenenfalls besonders bei rauen oder porösen Oberflächen bzw. bei einem Wandaufbau mit Lufteinschlüssen durch die ab einem bestimmten Druckschwellenwert aus dem Mantel austretende Füllsubstanz deutlich verbessert.
- In Verbindung mit der erfindungsgemäßen Dichtscheibe kann im Prinzip die befestigende Wirkung der Durchführungshülse im Inneren der Durchlassöffnung genügen, wenngleich eine zusätzliche Dichtwirkung der Durchführungshülse natürlich nur von Vorteil sein kann. Zusätzlich zur Befestigung der Leitungsdurchführung kann die Durchführungshülse den für die Abdichtung auf der äußeren Wandfläche notwendigen Anpressdruck der Dichtscheibe gewährleisten.
- Erfindungsgemäß sind hierbei mehrere Ausführungen möglich: Die Dichtscheibe kann, wie bereits erwähnt, mit einem Abschlussstück zusammenfallen. Dabei kann ein Teil dieses Bauteils als ”Abschlussstück” in die Durchlassöffnung hineinragen und ein anderer Teil desselben Bauteils als ”Dichtscheibe” davor liegen. Die Funktion des Abschlussstücks kann aber auch allein durch ein außerhalb der Durchlassöffnung anliegendes größeres Teil gewährleistet werden. Andererseits kann die Dichtscheibe ein zusätzliches Bauteil zu dem zweiten Abschlussstück bilden. Dichtscheibe und Abschlussstück können also zusammenfallen, müssen das aber nicht.
- Die Dichtscheibe kann insbesondere mit einer Haltevorrichtung oder in ihrer Ausgestaltung als die Durchführungshülse abschließendes Abschlussstück mit der Durchführungshülse verbunden sein und temporär mit einer Spannvorrichtung an die zu dichtende Wandfläche gepresst werden, bis die Füllsubstanz in der Durchführungshülse für eine Fixierung gesorgt hat und somit den notwendigen Anpressdruck für die Abdichtung aufrechthält.
- Ein weiteres Merkmal der Erfindung liegt in der Möglichkeit, dass sich die beiden Enden der Durchführungshülse in Durchführungsrichtung relativ zueinander annähern, wenn die Durchführungshülse expandiert wird. Bei der Expansion der Durchführungshülse schließt ab einem gewissen Zeitpunkt der flexible Mantel mit der Innenfläche der Durchlassöffnung ab und stellt so eine mechanisch feste Verbindung der Hülse mit der Gebäudewand her. Bei weiterer Expansion der Durchführungshülse vergrößert sich diese Kontaktfläche zwischen dem flexiblen Mantel und der Innenfläche der Durchlassöffnung und nähern sich die Abschlussstücke weiter an. Da jetzt die Durchführungshülse bereits fest in der Durchlassöffnung verankert ist, wird durch die weitere Annäherung der Abschlussstücke die notwendige Anpresskraft auf die Dichtscheibe zum Abdichten auf der Außenfläche der Wand aufgebaut. Das gilt analog, wenn die Dichtscheibe ein Abschlussstück ist.
- Die Erfindung kann auch so eingesetzt werden, dass die Füllsubstanz im fließfähigen Zustand zumindest auf der distalen Seite, also bei der Dichtscheibe, etwas aus der Durchlassöffnung austritt. Sie kann dann die Dichtwirkung der Dichtscheibe verbessern, insbesondere indem sie sich im Bereich der dichtenden Anlage zwischen Dichtscheibe und Gebäudewand schiebt, Restundichtigkeiten beseitigt und vorzugsweise auch eine mechanische Verbindung zwischen Dichtscheibe und Gebäudewand herstellt oder diese verbessert. Dies gilt besonders bei dichtenden Beschichtungen der Gebäudewand, etwa einem Schwarzanstrich. Typischerweise kann der Überstand der Füllsubstanz im ausgehärteten Zustand in Leitungsrichtung in der Größenordnung von 0,1 mm–10 mm liegen. Senkrecht dazu, also bei zylindrischen Geometrien radial, ist er deutlich größer, je nach Größe der Dichtscheibe.
- Speziell für Anwendungen der Erfindung bei der Montage von Leitungsdurchführungen in Gebäudewänden, bei denen auf der distalen Seite Erdreich anliegt, kann eine Erdrakete sinnvoll eingesetzt werden. Diese kann durch die Durchlassöffnung in der Gebäudewand von der proximalen Seite aus durchgeführt werden und die Durchlassöffnung durch einen Kanal durch das Erdreich verlängern. Dabei kann die Erdrakete beispielsweise eine Rohr- oder Schlauchleitung hinter sich her ziehen, um diesen Kanal zu stabilisieren und die durchzuführende Leitung durch die Rohr- oder Schlauchleitung hindurchfädeln zu können. Auch dies ist im Ausführungsbeispiel beschrieben.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, wobei die einzelnen Merkmale auch in anderen Kombinationen erfindungswesentlich sein können und sich, wie bereits erwähnt, implizit auf alle Kategorien der Erfindung beziehen.
- Im Folgenden zeigt:
-
1 zeigt eine schematische Schnittdarstellung einer Kellerwand mit einer Bohrung, -
2 zeigt die Kellerwand aus1 mit angesetzter Erdrakete, -
3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Hauses mit der Kellerwand aus den1 und2 und der daraus hervorgetriebenen Erdrakete, -
4 zeigt analog zu den1 und2 die Kellerwand mit einem Schutzrohr und einer durchzuführenden Leitung darin, -
5 zeigt die Kellerwand mit einem Reinigungsinstrument, -
6 zeigt die Kellerwand mit einem Sauger, -
7 zeigt die Kellerwand mit der durchzuführenden Leitung und einer darauf aufgesetzten erfindungsgemäßen Leitungsdurchführung, -
8 zeigt eine perspektivische Ansicht eines aufgeschnittenen Teils der Leitungsdurchführung aus7 , -
9 zeigt die Situation aus7 , jedoch mit in die Bohrung eingesteckter Leitungsdurchführung, -
10 zeigt die Situation aus9 mit einer PU-Schaum-Dosierpistole, -
11 zeigt die Kellerwand aus den1 –10 mit fertig montierter Leitungsdurchführung und -
12 zeigt analog zu3 das Haus mit der Leitungsdurchführung in der Kellerwand und dem daran anschließenden Leitungsverlauf durch das Erdreich in dem Schutzrohr. -
1 zeigt eine Kelleraußenwand1 auf einem Gebäudefundament2 , die von Erdreich3 in1 links davon und darunter umgeben sind. In die Kellerwand1 ist mit einer an sich üblichen Bohrmaschine, die über ein Führungsgestell an der Kellerwand1 befestigt wurde, eine Durchlassöffnung4 gebohrt worden. Die Bohrung erfolgte von innen nach außen, sodass die Durchlassöffnung nach außen zunehmend unregelmäßig und im äußeren Bereich ausgebrochen ist, was in1 etwas übertrieben dargestellt ist. - In
2 ist eine Erdrakete5 in die Bohrung bzw. Durchlassöffnung4 eingesetzt. Erdraketen sind an sich bekannt und dienen zur Herstellung von kleineren Kanälen durch Erdreich, um ein Aufgraben zu vermeiden. Die Erdrakete5 ist über die dargestellte Schlauchleitung mit Druckwasser angetrieben; an ihrem linken Ende ist der bewegliche Werkzeugkopf zur Herstellung des Kanals dargestellt. -
3 zeigt rechts unten die Kellerwand1 auf dem Fundament2 und darüber ein schematisch dargestelltes Haus mit Terrasse. Links hinten ist eine Straße angedeutet. Der Bereich zwischen der Terrasse und der Straße enthält eine Zielgrube6 , in der ein Anschluss an eine Telekommunikations-Versorgungsleitung vorgenommen werden soll. Dazu ist die Erdrakete4 durch die Durchlassöffnung in der Kellerwand1 und das daran angrenzende Erdreich horizontal vorgetrieben worden und hat dabei ein aus Segmenten zusammengebautes Schutzrohr7 hinter sich her gezogen. Die Erdrakete4 kann abgebaut werden, wobei das Schutzrohr7 zunächst in dem Kanal verbleibt. -
4 zeigt das rechte Ende des Schutzrohres7 in der Durchlassöffnung4 und zusätzlich die erfindungsgemäß durch die Kellerwand1 durchzuführende Leitung8 , hier eine Glasfaserleitung zur Herstellung eines Telekommunikationsanschlusses für das Haus. Prinzipiell kann die Leitung8 ebenso eine Strom-, Wasser-, Gas- oder Fernwärmeleitung sein. Die Glasfaserleitung8 kann aus dem Keller heraus einfach durch das Schutzrohr7 durchgeschoben werden, da dieses innenseitig einen sauber begrenzten und praktisch verschmutzungsfreien Kanal bildet und diesen gegen das Erdreich abstützt. Danach kann das Schutzrohr7 stückweise aus dem Kanal herausgezogen und für andere Zwecke wieder verwertet werden. -
5 zeigt die Situation nach Entfernen des Schutzrohres7 . Hier wird ein rohrförmiges Reinigungsgerät9 mit einem Handgriff10 und einem bürstenähnlichen Reinigungskopf11 über die Leitung8 in die Durchlassöffnung4 eingeschoben, um die distale Mündung der Durchlassöffnung4 etwas zu reinigen und lose Wandstücke oder Erdreich zu entfernen oder zumindest zu lockern. -
6 zeigt einen weiteren Reinigungsschritt mit einem Gewerbestaubsauger12 mit einer für die Länge der Durchlassöffnung4 ausreichenden Sauglanze13 , mit der insbesondere der distale Endbereich der Durchlassöffnung ausgesaugt werden kann. -
7 zeigt neben der Leitung8 und der Durchlassöffnung4 in der Kellerwand1 eine auf die Leitung8 aufgeschobene erfindungsgemäße Leitungsdurchführung, die insgesamt mit14 beziffert ist. Diese Vorrichtung enthält einen Kopf15 mit einer Dichtscheibe16 , einen sich daran anschließenden Mantel17 , die weiter rechts in einem Abschlussstück18 mündet, ein zentrales Rohrstück19 , das das Abschlussstück18 , den Mantel17 und den rechten Bereich des Rohrstücks15 durchsetzt, und schließlich eine relativ schmale Befüllleitung20 , die das Abschlussstück18 außerhalb des Rohrstücks19 durchsetzt und in einen von dem Mantel17 umgebenen Mantelraum führt. - Der Kopf
15 mit der Dichtscheibe16 ist in8 vergrößert und geschnitten dargestellt. Er besteht hier aus einem Rohrstück21 mit einem sich von diesem im Schnitt konisch nach rechts und radial außen erstreckenden Gummiflansch als Dichtscheibe16 und einem Elastomerdichteinsatz22 im distalen Bereich innerhalb des Rohrstücks21 . Der Dichteinsatz22 ist einfach austauschbar, um verschiedene Dimensionen von Leitungen8 gut abdichten zu können. -
9 zeigt die erfindungsgemäße Leitungsdurchführung14 in durch die Durchlassöffnung4 durchgeschobenem Zustand. Dabei hat sich der Gummiflansch als Dichtscheibe16 in seinem Außendurchmesser verringert, indem sich der Konuswinkel beim Durchschieben verkleinert hat. Damit konnte die Dichtscheibe durch die radial eigentlich zu schmale Durchlassöffnung4 hindurchgelangen und sich hinter deren distaler Mündung, in der ein etwas vergrößerter Raum hergestellt worden ist, insbesondere durch die erwähnte Reinigung, wieder radial aufspannen. Hierzu dienen die elastomeren Rückstellkräfte des Gummiflansches16 . -
10 zeigt, wie die Leitungsdurchführung14 in Leitungsrichtung etwas zurückgezogen wurde, was hier mit der Hand geschehen kann, um die Dichtscheibe16 dichtende in Anlage an die Außenfläche der Gebäudewand1 zu bringen. Dort wird sie fixiert, indem eine hier ganz einfache Spanneinrichtung in Form einer Klemmschelle23 mit einer Klemmmadenschraube aufgesteckt und befestigt wurde. Diese Klemmschelle23 liegt dann in Anlage an die proximale Außenfläche der Kellerwand1 . - In diesem provisorisch befestigten Zustand kann die symbolisch dargestellte PU-Schaum-Injektionspistole
24 mit Kartusche, die an sich konventionell ist, an die bereits erwähnte Befüllleitung20 angeschlossen werden, um ein reaktionsfähiges PU-Schaumgemisch durch die Befüllleitung20 in den Zwischenraum zwischen dem Rohrstück19 und dem Mantel17 einzubringen. Der eingebrachte PU-Schaum beginnt in der Durchführungshülse zu expandieren und füllt so das Volumen zwischen Mantel17 und Rohrstück19 . Die weitere Expansion des PU-Schaums bewirkt einen Druckanstieg im Inneren der Durchführungshülse der zur einer Expansion der Mantels17 führt, dessen Material ein Elastomer ist. Dadurch wird die Durchführungshülse im Inneren der Durchlassöffnung2 an die Gebäudewand3 gepresst und so in dieser befestigt. Der Mantel17 ist ergänzend mit einer Perforation versehen. Diese Perforation ermöglicht den Austritt des PU-Schaums aus der Durchführungshülse ab einem Druckschwellenwert von 18 mbar. Der aus dem Mantel17 austretende PU-Schaum bietet eine verbesserte Befestigung und Abdichtung der Leitungsdurchführung14 in der Durchlassöffnung4 durch den PU-Schaum zwischen Mantel17 und Innenfläche der Durchlassöffnung4 . Dies ist insbesondere bei einer Durchlassöffnung4 mit einer rauen oder mit Rissen durchzogenen Innenfläche, ebenso bei Hohlräumen innerhalb der Gebäudewand1 vorteilhaft. Wenn der PU-Schaum aus der Pistole24 erstarrt ist, kann die Pistole24 abgenommen werden. Auch die Klemmschelle23 kann abgenommen werden. - Die radiale Expansion der Durchführungshülse hat die Dichtscheibe
16 mit etwas verstärktem Druck an die Kellerwand1 angezogen. Ferner kann der PU-Schaum bis zu der Dichtscheibe16 vorgedrungen sein und deren dichtende Anlage an der Außenseite der Gebäudewand1 erreicht haben. Hier sorgt der PU-Schaum nicht für eine zusätzliche Abdichtung sondern auch für eine besonders gute Befestigung der Dichtscheibe durch eine Klebewirkung nicht nur an dieser, sondern auch an der Gebäudewand1 , insbesondere an deren Schwarzanstrich. - In dieser Situation kann gemäß
11 ein sog. Rasterbogen25 angebracht werden, nämlich eine Schutzkonstruktion aus starren Segmenten. Die Leitung8 wird auf die richtige Länge zugeschnitten, umgelegt und angeschlossen. - Damit ist gemäß
12 in dem Keller der gewünschte Anschluss vorhanden, der über die Leitung8 durch das Erdreich mit dem äußeren Anschluss verbunden ist. - Es sind auch Varianten denkbar, bei denen kein Rohrstück
19 zur Durchführung einer Leitung8 eingebracht wird, sondern die Leitung8 direkt der Füllsubstanz ausgesetzt wird. Ferner sind Varianten mit nicht perforiertem Mantel denkbar, dessen Expansion allein zur Befestigung ausreicht. Die durch die Expansion des Mantels17 hervorgerufene zusätzliche Zugkraft an der Dichtscheibe16 kann in manchen Fällen auch für die Herstellung einer ausreichenden dichtenden Anpressung genügen, wobei ganz auf eine Spanneinrichtung verzichtet wird. Umgekehrt kann auch mit einer Spanneinrichtung gearbeitet werden, die dauerhaft montiert bleibt und den nötigen Anpressdruck herstellt. Eine solche Spanneinrichtung kann beispielsweise ein das Rohrstück19 fassender Flansch sein, der innerhalb des Kellers, also vor der proximalen Mündung der Durchlassöffnung4 und diese überdeckend angebracht und beispielsweise über Schraubbolzen gegen die Kellerwand1 verspannt wird.
Claims (15)
- Leitungsdurchführung (
14 ) für eine Gebäudewand (1 ) mit einer Dichtscheibe (16 ), die zum Durchführen durch eine Durchlassöffnung (4 ) in der Gebäudewand (1 ) in ihren Außenmaßen senkrecht zur Durchführungsrichtung verringert werden kann und danach zur dichtenden Anlage an einer hinsichtlich des Durchführens distalen Seite der Gebäudewand (1 ) vergrößert werden kann, und einer Einrichtung (19 ) zum Durchführen der Dichtscheibe durch die Durchlassöffnung in der Gebäudewand von einer proximalen zu einer distalen Seite. - Leitungsdurchführung (
14 ) nach Anspruch 1, bei der die Dichtscheibe (16 ) zu einer Verringerung und Vergrößerung ihrer Außenmaße durch eine schirmartige Bewegung, d. h. eine Verringerung bzw. Vergrößerung eines Winkels zwischen der Dichtscheibe (16 ) und der Durchführungsrichtung, ausgelegt ist. - Leitungsdurchführung (
14 ) nach Anspruch 2, bei der die Dichtscheibe (16 ) flächig ein formflexibles Material aufweist. - Leitungsdurchführung (
14 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Dichtscheibe (16 ) bei dem Verringern der Außenmaße elastische Rückstellkräfte entwickelt, die zur Außenmaßverringerung überwunden werden können und zur Außenmaßvergrößerung dienen. - Leitungsdurchführung (
14 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Einrichtung (19 ) zum Durchführen der Dichtscheibe (16 ) ein Leitungsstück oder ein Kanalstück (19 ) für die Aufnahme eines Leitungsstücks (8 ) ist. - Leitungsdurchführung (
14 ) nach Anspruch 5, bei der die Einrichtung zum Durchführen der Dichtscheibe das Kanalstück (19 ) zur Aufnahme des Leitungsstücks (8 ) ist und das Kanalstück (19 ) von der Dichtscheibe (16 ) umgeben wird und einen Dichteinsatz (22 ) zur Aufnahme des Leitungsstücks aufweist. - Leitungsdurchführung (
14 ) nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einer Durchführungshülse (15 –18 ), die dazu ausgelegt ist, die Leitung (8 ) zu umgeben, proximal von der Dichtscheibe (16 ) und innerhalb der Durchlassöffnung (4 ) in der Gebäudewand (1 ) angeordnet zu werden und durch Einfüllen einer fließfähigen und nach Einfüllen aushärtenden Füllsubstanz (24 ) in der Durchlassöffnung (4 ) befestigt zu werden. - Leitungsdurchführung (
14 ) nach Anspruch 7, bei der die Durchführungshülse (15 –18 ) einen perforierten Mantel (17 ) zum Austritt der fließfähigen Füllsubstanz aufweist. - Verwendung einer Leitungsdurchführung (
14 ) nach einem der Ansprüche 1–8 zur Befestigung in einer Durchlassöffnung (4 ) in einer Gebäudewand (1 ). - Verwendung nach Anspruch 9, bei der eine fließfähige und nach Einfüllen aushärtende Füllsubstanz (
24 ) in die Durchlassöffnung (4 ) eingebracht wird und durch Aushärten die Leitungsdurchführung (14 ) in der Durchlassöffnung (4 ) befestigt. - Verwendung nach Anspruch 10, bei der die Füllsubstanz (
24 ) expandiert und im expandierten Zustand aushärtet. - Verwendung nach Anspruch 10 oder 11, insbesondere unter Verwendung einer Leitungsdurchführung (
14 ) nach Anspruch 8, bei der die fließfähige Füllsubstanz (24 ) ab einem Druckschwellenwert zwischen 5 mbar und 50 mbar aus einem Mantel (17 ) der Durchführungshülse (15 –18 ) austritt. - Verwendung nach Anspruch 11, auch in Verbindung mit Anspruch 12, bei der sich die Durchführungshülse (
15 –18 ) bei der Expansion der Füllsubstanz (24 ) in Durchführungsrichtung zusammenzieht und dabei die Dichtscheibe (16 ) auf die distale Seite der Gebäudewand (1 ) zieht. - Verwendung nach Anspruch 10, auch in Verbindung mit einem der Ansprüche 11–13, bei der die fließfähige Füllsubstanz (
24 ) auf der distalen Seite der Durchlassöffnung (4 ) durch die Gebäudewand (1 ) aus der Durchlassöffnung (4 ) etwas austritt und durch die Dichtscheibe (16 ) auf der distalen Seite der Gebäudewand (1 ) über die Außenabmessungen der Durchlassöffnung (4 ) hinaus geführt wird und dort die Dichtwirkung der Dichtscheibe (16 ) und/oder die Verbindung zwischen der Dichtscheibe (16 ) und der Gebäudewand (1 ) verbessert. - Verwendung nach einem der Ansprüche 9–14, bei der durch die Durchlassöffnung (
4 ) in der Gebäudewand (1 ) hindurch eine Erdrakete (4 ) geführt wird und auf der distalen Seite der Gebäudewand (1 ) einen Kanal (7 ) für die durchzuführende Leitung (8 ) gräbt und die Leitungsdurchführung (14 ) danach in die Durchlassöffnung (4 ) in der Gebäudewand (1 ) eingebracht wird.
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|---|---|---|---|
| DE200920006352 DE202009006352U1 (de) | 2009-05-04 | 2009-05-04 | Leitungsdurchführung durch eine Gebäudewand |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE200920006352 DE202009006352U1 (de) | 2009-05-04 | 2009-05-04 | Leitungsdurchführung durch eine Gebäudewand |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE202009006352U1 true DE202009006352U1 (de) | 2010-09-23 |
Family
ID=42779944
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200920006352 Expired - Lifetime DE202009006352U1 (de) | 2009-05-04 | 2009-05-04 | Leitungsdurchführung durch eine Gebäudewand |
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| Country | Link |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2645507A1 (de) * | 2012-03-29 | 2013-10-02 | Hauff-Technik GmbH & Co. KG | Leitungsdurchführung zur Befestigung in einer Gebäudewand |
-
2009
- 2009-05-04 DE DE200920006352 patent/DE202009006352U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2645507A1 (de) * | 2012-03-29 | 2013-10-02 | Hauff-Technik GmbH & Co. KG | Leitungsdurchführung zur Befestigung in einer Gebäudewand |
| EP2744058A3 (de) * | 2012-03-29 | 2014-07-23 | Hauff-Technik GmbH & Co. KG | Leitungsdurchführung zur Befestigung in einer Gebäudewand |
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