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DE202009005699U1 - Hebevorrichtung für flächige Gegenstände - Google Patents

Hebevorrichtung für flächige Gegenstände Download PDF

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DE202009005699U1
DE202009005699U1 DE200920005699 DE202009005699U DE202009005699U1 DE 202009005699 U1 DE202009005699 U1 DE 202009005699U1 DE 200920005699 DE200920005699 DE 200920005699 DE 202009005699 U DE202009005699 U DE 202009005699U DE 202009005699 U1 DE202009005699 U1 DE 202009005699U1
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DE
Germany
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area
belt
lifting device
loop
crane hook
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DE200920005699
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C1/00Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles
    • B66C1/10Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles by mechanical means
    • B66C1/12Slings comprising chains, wires, ropes, or bands; Nets
    • B66C1/18Band-type slings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G7/00Devices for assisting manual moving or tilting heavy loads
    • B65G7/12Load carriers, e.g. hooks, slings, harness, gloves, modified for load carrying

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Load-Engaging Elements For Cranes (AREA)

Abstract

Hebevorrichtung für flächige Gegenstände, insbesondere für Sonnenkollektoren oder Photovoltaikmodule, umfassend eine transparente Abdeckung, ein Gehäuse und/oder einen Rahmen sowie hydraulische und/oder elektrische Anschlüsse, gekennzeichnet durch mindestens ein verstellbares Element, insbesondere einem Gurt, welcher den Gegenstand mit einem ersten Bereich (1, 1') mindestens teilweise umgreift und an diesem anliegt, und welcher in einem damit verbundenen zweiten Bereich (2) eine Einhängevorrichtung (3) für einen Kranhaken aufweist.

Description

  • Die Neuerung betrifft eine Hebevorrichtung für flächige Gegenstände, insbesondere für Sonnenkollektoren oder Photovoltaikmodule, nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
  • Hebevorrichtungen sind in verschiedensten Ausführungen bekannt. Ihre Aufgabe ist, das Hochheben, Bewegen und Transportieren von schwierig zu handhabenden Gegenständen zu erleichtern. Dabei dürfen diese Gegenstände von der Hebevorrichtung nicht beschädigt werden, müssen aber andererseits gegen Abrutschen oder Hinfallen gesichert sein. Abhängig von der Beschaffenheit des zu transportierenden Gegenstandes, der üblichen Handhabung und des Transportweges werden ganz unterschiedliche Funktionsprinzipien, beispielsweise mit Haken, Gurten, Klemmen, Magneten oder pneumatischen Saugern basierend, angewendet. Auch sind aus dem Bauwesen Drahtseile, Leinen und Krangurte als sogenannte Endlosschlingen bekannt, wobei letztere meistens aus reißfesten Kunststoffen wie Nylon bestehen.
  • Bei der Handhabung von Solarkollektoren, Photovoltaikmodulen und vergleichbaren flächigen Gegenständen muss eine punktuelle Belastung der Kollektorfläche, also der transparenten, in der Regel gläsernen Abdeckung, vermieden werden. Auch das Gehäuse und der meistens vorhandene umlaufende Rahmen, oft Kunststoffteile oder relativ dünne Bleche, dürfen nicht verwinden oder eingedrückt werden. So werden die Solarkollektoren bzw. Photovoltaikmodule üblicherweise durch Transportverpackungen, wie zum Beispiel Transportecken, geschützt. Diese sind dann in der Regel auf der Baustelle auf der Palette bzw. am Boden abzunehmen, bevor die Installation auf dem Dach erfolgt. Jedoch kann sich der Transport der Solarkollektoren auf der Baustelle und die Montage auf dem Dach als schwierig erweisen, zumal hier nicht geringe Gewichte über Leitern und Dachlatten als Laufwege auf die Dachflächen bewegt werden müssen. Dies wird daher beispielsweise meistens von zwei Personen auf zwei parallelen Leitern erledigt.
  • Dabei werden als Hilfsmittel Dreipunktsauger aus dem Glaserbedarf oder Griffe als Zubehör für Solarkollektoren verwendet. Beim Krantransport, welcher sich insbesondere bei großen Gebäudehöhen und großen Kollektor- bzw. Modulfeldern anbietet, nutzen Monteure in der Regel auch Dreipunktsauger, selbst zurecht geschnürte Seile oder vorhandene Krangurte. Also kein genau maßlich passendes und vom Solarkollektor- bzw. Photovoltaikmodulhersteller freigegebenes Werkzeug. Weiterhin ist die Anbringung mit einigem Zeitaufwand verbunden sowie eventuell mit Unsicherheiten und Gefahren behaftet, wenn relativ unerfahrenes Personal die schweren und wertvollen Lasten befestigen soll.
  • Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es, eine Hebevorrichtung für flächige Gegenstände, insbesondere für Sonnenkollektoren oder Photovoltaikmodule, zu schaffen.
  • Neuerungsgemäß wird dies mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Die Hebevorrichtung ist gekennzeichnet durch mindestens ein verstellbares Element, insbesondere einem Gurt, welcher den Gegenstand mit einem ersten Bereich mindestens teilweise umgreift und an diesem anliegt, und welcher in einem damit verbundenen zweiten Bereich eine Einhängevorrichtung für einen Kranhaken aufweist.
  • Dabei besteht das mindestens eine verstellbare Element im Wesentlichen aus einem Gurt, hergestellt aus einem reißfesten Gewebe. Zur Verstellung eines Elementes ist ein Verschluss, insbesondere ein Klettverschluss oder eine Rastverschlussvorrichtung, an einer den flächigen Gegenstand umgreifenden Schlinge im ersten Bereich vorgesehen.
  • In der Mitte der den flächigen Gegenstand umgreifenden Schlinge ist im ersten Bereich mindestens ein weiterer Gurt als Steg angebracht, welcher an einer Stirnseite des Gegenstandes zur Anlage kommt und ein Verschieben der Schlinge zur Mitte des Gegenstandes hin verhindert.
  • In einer ersten Ausführungsform ist an mindestens einem Knotenpunkt zwischen dem Steg und der Schlinge im ersten Bereich mindestens ein Gurt befestigt ist, welcher den zweiten Bereich mit einer Einhängevorrichtung für einen Kranhaken am freien Ende, insbesondere mit einer Schlaufe, bildet. In diesem Fall sind zwei Elemente für das Heben eines flächigen Gegenstandes an dessen gegenüberliegenden Seiten anzuschlagen. Die Schlaufen werden dann gemeinsam in den Kranhaken eingehängt.
  • Eine Abwandlung dieser ersten Ausführungsform sieht vor, zwei den Gegenstand umgreifende erste Bereiche mit mindestens einem Gurt, welcher den zweiten Bereich mit einer Einhängevorrichtung für einen Kranhaken bildet und in der Mitte eine Schlaufe oder Öse aufweist, fest miteinander zu verbinden. Dabei ist der Gurt jeweils an mindestens einem Knotenpunkt zwischen dem Steg und der Schlinge im ersten Bereich befestigt. Hierbei bildet das gesamte erforderliche Hebegeschirr eine Einheit.
  • Für einen vertikales Anschlagen eines quaderförmigen Gegenstandes sind in einer zweiten Ausführungsform ein diesen umgreifender erster unterer Bereich sowie ein diesen umgreifender zweiter oberer Bereich vorgesehen. Diese beiden Bereiche sind auf zwei gegenüberliegenden Längsseiten mit mindestens einem vertikal verlaufenden Gurt verbunden. Dabei ist der mindestens eine Gurt auf mindestens einer Längsseite längenverstellbar und trennbar ausgebildet, um die Hebevorrichtung gut am zu transportierenden Objekt anzubringen. Nach der Oberseite hin, in Verlängerung des jeweils mindestens einen Gurtes an den Längsseiten, ist der zweite Bereich mit einer Einhängevorrichtung für einen Kranhaken, insbesondere eine Schlaufe oder eine Öse, ausgebildet.
  • Mit dieser Neuerung wird eine optimierte Hebevorrichtung für flächige Gegenstände, insbesondere für Sonnenkollektoren oder Photovoltaikmodule, geschaffen. Diese ist Produkt schonend und sicher fixierbar. Eine punktuelle Belastung der Kollektorfläche und des Gehäuses wird vermieden. Gleichzeitig wird der Transport der Solarkollektoren auf der Baustelle und die Montage auf dem Dach erleichtert, weil mit der Neuerung ein fertiges, genau maßlich passendes und vom Solarkollektor- bzw. Photovoltaikmodulhersteller freigegebenes Hilfsmittel zur Verfügung steht. Unsicherheiten und Gefahren werden vermieden, weil die neuerungsgemäße Hebevorrichtung sehr einfach, auch von relativ unerfahrenem Personal, an der Last anzubringen ist.
  • Die Zeichnung stellt ein Ausführungsbeispiel der Neuerung dar. Jeweils in perspektivischer Darstellung zeigt eine Hebevorrichtung:
  • 1: angebracht an einem horizontal zu transportierenden flächigen Gegenstand,
  • 2: in einer ersten Ausführungsform als einseitig an die Last anbringbare Schlinge,
  • 3: in einer zweiten Ausführungsform als doppelte Schlinge gemäß 2.
  • 4: in einer dritten Ausführungsform als einseitig an die Last anbringbare Schlinge,
  • 5: in einer dritten Ausführungsform als doppelte Schlinge gemäß 4 und
  • 6: angebracht an einem vertikal zu transportierenden flächigen Gegenstand.
  • Die Hebevorrichtung besteht im Wesentlichen aus mindestens einem verstellbaren Element, insbesondere einem Gurt, welcher den Gegenstand mit einem ersten Bereich 1 mindestens teilweise umgreift und an diesem anliegt, und welcher in einem damit verbundenen zweiten Bereich 2 eine Einhängevorrichtung 3 für einen Kranhaken aufweist. Zur Verstellung des Gurtes ist mindestens ein Verschluss 4, insbesondere ein Klettverschluss oder eine Rastverschlussvorrichtung, vorgesehen.
  • In der Mitte der den flächigen Gegenstand umgreifenden Schlinge ist im ersten Bereich 1 mindestens ein weiterer Gurt als Steg 5 angebracht. Dieser kommt an einer Stirnseite des Gegenstandes zur Anlage und verhindert ein Verschieben der Schlinge zur Mitte des Gegenstandes hin.
  • Gemäß 2 ist an mindestens einem Knotenpunkt zwischen dem Steg 5 und der Schlinge im ersten Bereich 1 ein Gurt befestigt, welcher den zweiten Bereich 2 mit der Einhängevorrichtung 3 für einen Kranhaken am freien Ende mit einer Schlaufe bildet. In diesem Fall sind zwei Elemente gemäß 2 für das Heben eines flächigen Gegenstandes an dessen gegenüberliegenden Seiten anzuschlagen. Die Schlaufen werden dann gemeinsam in den Kranhaken eingehängt.
  • Gemäß 3 sieht eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß 2 vor, zwei den Gegenstand umgreifende erste Bereiche 1 mit mindestens einem den zweiten Bereich 2 mit einer Einhängevorrichtung 3 bildenden Gurt fest miteinander zu verbinden. Dieser weist in der Mitte eine Schlaufe oder Öse auf und ist jeweils an einem Knotenpunkt zwischen dem Steg 5 und der Schlinge im ersten Bereich 1 befestigt. Hierbei bildet das gesamte Hebegeschirr eine Einheit.
  • Gemäß 4 und 5 handelt es sich um eine Schlinge mit zwei Stegen 5. Diese Ausführung kann aus zwei einseitig anzuschlagenden Elementen gemäß 4 oder auch aus einer Gesamteinheit mit zwei Schlingen, wie in 5 dargestellt, bestehen.
  • 6 zeigt das vertikale Anschlagen eines quaderförmigen Gegenstandes. Dazu sind in ein diesen umgreifender erster unterer Bereich 1 sowie ein zweiter oberer Bereich 1' vorgesehen. Diese beiden Bereiche 1, 1' sind auf zwei gegenüberliegenden Längsseiten mit einem vertikal verlaufenden Gurt 6 verbunden. Dabei ist dieser Gurt 6 auf mindestens einer Längsseite längenverstellbar und trennbar ausgebildet, um die Hebevorrichtung gut am zu transportierenden Objekt anzubringen. Zur der Oberseite hin, in Verlängerung des Gurtes 6 an der Längsseite, ist der zweite Bereich 2 mit einer Einhängevorrichtung 3 ausgebildet.

Claims (8)

  1. Hebevorrichtung für flächige Gegenstände, insbesondere für Sonnenkollektoren oder Photovoltaikmodule, umfassend eine transparente Abdeckung, ein Gehäuse und/oder einen Rahmen sowie hydraulische und/oder elektrische Anschlüsse, gekennzeichnet durch mindestens ein verstellbares Element, insbesondere einem Gurt, welcher den Gegenstand mit einem ersten Bereich (1, 1') mindestens teilweise umgreift und an diesem anliegt, und welcher in einem damit verbundenen zweiten Bereich (2) eine Einhängevorrichtung (3) für einen Kranhaken aufweist.
  2. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine verstellbare Element im Wesentlichen aus einem Gurt, hergestellt aus einem reißfesten Gewebe, besteht.
  3. Hebevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verstellung eines Elementes ein Verschluss (4), insbesondere ein Klettverschluss oder eine Rastverschlussvorrichtung, an einer den flächigen Gegenstand umgreifenden Schlinge im ersten Bereich (1, 1') vorgesehen ist.
  4. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Mitte der den flächigen Gegenstand umgreifenden Schlinge im ersten Bereich (1, 1') mindestens ein weiterer Gurt als Steg (5) angebracht ist, welcher an einer Stirnseite des Gegenstandes zur Anlage kommt und ein Verschieben der Schlinge zur Mitte des Gegenstandes hin verhindert.
  5. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einem Knotenpunkt zwischen dem Steg (5) und der Schlinge im ersten Bereich (1, 1') mindestens ein Gurt befestigt ist, welcher den zweiten Bereich (2) mit einer Einhängevorrichtung (3) für einen Kranhaken am freien Ende, insbesondere mit einer Schlaufe, bildet.
  6. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Elemente für das Heben eines flächigen Gegenstandes an dessen gegenüberliegenden Seiten anzuschlagen sind.
  7. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei den Gegenstand umgreifende erste Bereiche (1, 1') mit mindestens einem Gurt, welcher den zweiten Bereich (2) mit einer Einhängevorrichtung (3) für einen Kranhaken bildet und in der Mitte eine Schlaufe oder Öse aufweist, miteinander verbunden sind, wobei der Gurt jeweils an mindestens einem Knotenpunkt zwischen dem Steg (5) und der Schlinge im ersten Bereich (1, 1') befestigt ist.
  8. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass für einen vertikales Anschlagen eines quaderförmigen Gegenstandes ein diesen umgreifender erster unterer Bereich (1) sowie ein diesen umgreifender zweiter oberer Bereich (1') vorgesehen sind, welche auf zwei gegenüberliegenden Längsseiten mit mindestens einem Gurt (6) verbunden sind, wobei der mindestens eine Gurt (6) auf mindestens einer Längsseite längenverstellbar und trennbar ausgebildet ist, und wobei nach der Oberseite hin, in Verlängerung des jeweils mindestens einen Gurtes (6) an den Längsseiten, der zweite Bereich (2) mit einer Einhängevorrichtung (3) für einen Kranhaken, insbesondere eine Schlaufe oder eine Öse, ausgebildet ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2602214A1 (de) * 2011-12-08 2013-06-12 D. Lechner GmbH Handhabungsvorrichtung zum Tragen einer Möbelplatte
DE202015102013U1 (de) 2015-04-23 2015-05-15 Viessmann Werke Gmbh & Co Kg Transporthilfe
DE102017005547A1 (de) * 2017-06-13 2018-12-13 Rainer Gmbh Transportvorrichtung für quaderförmige Gegenstände

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EP2602214A1 (de) * 2011-12-08 2013-06-12 D. Lechner GmbH Handhabungsvorrichtung zum Tragen einer Möbelplatte
DE202015102013U1 (de) 2015-04-23 2015-05-15 Viessmann Werke Gmbh & Co Kg Transporthilfe
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