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Die
Erfindung betrifft ein Zerkleinerungsmesser für eine Zerkleinerungsvorrichtung
mit
- a) einem Grundkörper;
- b) wenigstens einem von dem Grundkörper getragenen Schneidelement.
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Außerdem betrifft
die Erfindung eine Zerkleinerungsvorrichtung mit
- a)
einem Gehäuse;
- b) einer in dem Gehäuse
um ihre Längsachse
verdrehbar gelagerte Messerträgerwelle,
welche eine Mehrzahl von Zerkleinerungsmessern trägt, die
mit einem gegenüber
dem Gehäuse
ortsfesten Gegenmesser zusammenwirken.
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Derartige
Zerkleinerungsvorrichtungen werden zum Zerkleinern von Holz-, Kunststoff-
oder sonstigen Recyclingmaterialien verwendet. Bei vom Markt her
bekannten Zerkleinerungsvorrichtungen ist das Gegenmesser an das
Schneidprofil angepasst, das durch die Anordnung der Zerkleinerungsmesser an
der Messerträgerwelle
vorgegeben ist. Die Zerkleinerungsmesser werden somit bei der Rotation der
Messerträgerwelle
in geringem Abstand an entsprechenden Vertiefungen im Gegenmesser
vorbeigeführt,
wobei die zu zerkleinernden Materialien durch die Relativbewegung
zwischen den Zerkleinerungsmessern und dem Gegenmesser zerschnitten werden.
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Bei
vom Markt her bekannten Zerkleinerungsmessern der eingangs genannten
Art ist der Grundkörper üblicherweise
aus Werkzeugstahl gefertigt. Das Schneidelement ist aus einem Hartmaterial
und beispielsweise auf den Grundkörper gelötet, geklebt, genietet oder
geschraubt.
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Die
so gebildeten Zerkleinerungsmesser, bei denen Grundkörper und
Schneidelement miteinander verbunden sind, werden dann mit separaten
Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsschrauben, auf
der Messerträgerwelle
der Zerkleinerungsvorrichtung befestigt. An dieser sind dazu in
der Regel passend zu den Zerkleinerungsmessern ausgebildete Messerträger angebracht.
Die Zerkleinerungsmesser weisen in der Regel eine oder mehrere Durchgangsöffnungen
auf, durch welche jeweils eine Befestigungsschraube geführt werden
kann.
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Die
Zerkleinerungsmesser werden nach einer gewissen Betriebsdauer, über welche
sie einem permanenten Verschleiß unterliegen,
ausgewechselt. Damit dies ohne Schwierigkeiten erfolgen kann, sind
die Durchgangsöffnungen
für die
Befestigungsschrauben so an den Zerkleinerungsmessern positioniert,
dass deren von außen
zugänglichen
Schraubköpfe
nicht durch den Betrieb des Zerkleinerungsmessers in Mitleidenschaft
gezogen werden, wodurch sie gegebenenfalls nicht mehr oder nur noch mit
erheblichem Aufwand gelöst
werden könnten.
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Die
Durchgangsöffnungen
für die
Befestigungsschrauben sind im Idealfall so weit wie möglich von
den aktiven Schneidkanten des jeweiligen Zerkleinerungsmessers entfernt
angeordnet. Die Verbindungsstellen zwischen dem Grundkörper und
dem Schneidelement sind daher jeweils näher an einer jeweiligen Schneidkante
des Zerkleinerungsmessers angeordnet als die Durchgangsöffnungen
für die
Befestigungsschrauben.
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Auf
Grund der Kräfte,
denen die Zerkleinerungsmesser im Betrieb der Zerkleinerungsvorrichtung
ausgesetzt werden, kann es vorkommen, dass sich das Schneidelement
von dem Grundkörper
löst. Dieser
Fall kann insbesondere dann auftreten, wenn das Schneidelement auf
den Grundkörper
gelötet oder
geklebt ist.
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Bei
einer Verbindung des Grundkörpers
mit dem Schneidelement mittels Nieten oder Schrauben kommen diese
auf Grund ihrer Anordnung in der Nähe zur Schneidkante des Zerkleinerungsmessers verstärkt mit
zu zerkleinerndem Material in Kontakt und verschleißen. Bei
Nieten verschleißt
insbesondere der Nietkopf, wodurch die Nieten ihre Spannung verlieren
und sich das Schneidelement vom Grundkörper lösen kann. Bei einer Schraubverbindung
von Grundkörper
und Schneidelement ist zwar die Gefahr geringer, dass sich das Schneidelement
bei einem Verschleiß des
Schraubenkopfs vom Grundkörper löst. Hier
ist jedoch das Auswechseln eines verschlissenen Schneidelements
auf dem Grundkörper
nicht mehr ohne weiteres möglich,
da eine Schraube mit zerstörtem
Schraubkopf nicht mehr ohne beträchtliche
Mühen gelöst werden
kann.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein Zerkleinerungsmesser
und eine Zerkleinerungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei welchen diese Schwierigkeiten verringert sind.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Zerkleinerungsmesser der eingangs genannten
Art dadurch gelöst,
dass
- c) das Schneidelement mit denselben Befestigungsmitteln
an dem Grundkörper
befestigbar ist, mit welchen das Zerkleinerungsmesser an einem Messerträger befestigbar
ist.
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Erfindungsgemäß entfällt also
eine separate Verbindung des Schneidelements mit dem Grundkörper. Die
Befestigungsmittel, mit denen das Zerkleinerungsmesser an dem Messerträger, z.
B. an einer oben erwähnten
Messerträgerwelle,
befestigt wird, dienen zugleich zur Befestigung des Schneidelements
an dem Grundkörper.
Vor der Befestigung des Zerkleinerungsmesser an dem Messerträger sind Grundkörper und
Schneidelement somit nicht, jedenfalls nur lose und nicht fest,
miteinander verbunden und können
noch voneinander getrennt werden.
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Die
Befestigungsmittel, mit denen das Zerkleinerungsmesser an dem Messerträger befestigt wird,
sind bezogen auf das montierte Zerkleinerungsmesser so angeordnet,
dass sie nicht durch den Betrieb in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Gefahr, dass ein verschlissenes Schneidelement nicht mehr oder
nur schwer von dem zugehörigen
Grundkörper getrennt
werden kann, ist hierdurch verringert.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn das Schneidelement und der Grundkörper jeweils
wenigstens eine Durchgangsöffnung
aufweisen und das Schneidelement zum Betrieb des Zerkleinerungsmessers
so gegenüber
dem Grundkörper
anordenbar ist, dass die wenigstens eine Durchgangsöffnung des
Schneidelements und die wenigstens eine Durchgangsöffnung des
Grundkörpers
koaxial verlaufen. Durch diese Durchgangsöffnungen kann dann ein entsprechendes
Befestigungsmittel, beispielsweise eine Befestigungsschraube, geführt werden,
mittels welcher das Zerkleinerungsmesser auf den Messerträger geschraubt
wird. Erst, wenn die Befestigungsschraube angezogen wird, wird das Schneidelement
gegenüber
dem Grundkörper
verklemmt und so an diesem fixiert.
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Im
Hinblick auf die Verwendung einer Befestigungsschraube ist es insbesondere
günstig,
wenn die Durchgangsöffnung
des Schneidelements ein Innengewinde aufweist.
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Es
kann herstellungstechnisch von Vorteil sein, wenn in der Durchgangsöffnung des
Schneidelements eine Gewindehülse
mit einem Innengewinde angeordnet ist. Das Schneidelement kann dann
ohne Innengewinde gefertigt werden. Auch können unterschiedliche Gewindehülsen mit
verschiedenen Innengewinden zum Einsatz kommen.
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Es
ist ferner günstig,
wenn die Innenmantelfläche
der Durchgangsöffnung
des Schneidelements und die Außenmantelfläche der
Gewindehülse
sich in Richtung auf den Grundkörper
zu mit zueinander komplementären
Konuswinkeln konisch verjüngen. In
diesem Fall kann die Durchgangsöffnung
im Schneidelement gegenüber
der Durchgangsöffnung im
Grundkörper
oder gegenüber
eine entsprechenden Befestigungsöffnung
im Messerträger
zentriert und damit das Schneidelement gegenüber dem Grundkörper oder
dem Messerträger
ausgerichtet werden, wenn die Befestigungsschraube gegen den Messerträger angezogen
wird.
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Wenn
Mittel zum Ausrichten des Schneidelements gegenüber dem Grundkörper vorgesehen wird,
kann die Ausrichtung des Schneidelements gegenüber dem Grundkörper bereits
vor der Montage des Zerkleinerungsmessers an dem Messerträger erfolgen.
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In
diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn
das Schneidelement zumindest bereichsweise in einer Ausnehmung des
Grundkörpers
aufgenommen ist, insbesondere, wenn das Schneidelement wenigstens
bereichsweise formschlüssig
in der Ausnehmung des Grundkörpers
aufgenommen ist.
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Wenn
die Ausnehmung des Grundkörpers wenigstens
bereichsweise komplementär
zur lichten Außenkontur
des Schneidelements ist, kann das Schneidelement auf einfache Weise
gegenüber
dem Grundkörper
ausgerichtet werden.
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Ergänzend kann
es zur Ausrichtung der Komponenten günstig sein, wenn der Grundkörper wenigstens
einen Positionierstift aufweist und das Schneidelement eine dazu
komplementäre
Positionierausnehmung aufweist, in welche der Positionierstift hineinragt.
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Es
wird weniger Material benötigt,
wenn der wenigstens eine Positionierstift als Hohlstift ausgebildet
ist.
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Wenn
das Schneidelement eine sechseckige lichte Außenkontur hat, können z.
B. zwei gegenüberliegende
Eckbereiche des Schneidelements als Schneidkante wirken.
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Wenn
das Zerkleinerungsmesser eine quadratische lichte Außenkontur
hat, entspricht es vorteilhaft gängigen
Zerkleinerungsmessern und kann ohne weitere Maßnahmen in herkömmlichen
Zerkleinerungsvorrichtungen verwendet werden.
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Im
Hinblick auf die Zerkleinerungsvorrichtung wird die oben gestellte
Aufgabe dadurch gelöst, dass
- c) Zerkleinerungsmesser nach einem der Ansprüche 1 bis
13 vorgesehen sind.
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Nachstehend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer schematischen Zerkleinerungsvorrichtung mit
einem mehrere Zerkleinerungsmesser tragenden Messerrotor;
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2 eine
perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Zerkleinerungsmessers,
wobei ein Grundkörper
und ein Schneidelement getrennt voneinander dargestellt sind;
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3 eine
Draufsicht auf das zusammengesetzte Zerkleinerungsmesser von 2;
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4 einen
Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 3 entlang
der dortigen Schnittlinie IV-IV;
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5 einen
Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 3 entlang
der dortigen Schnittlinie V-V;
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6 eine
perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Zerkleinerungsmessers;
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7 eine
Draufsicht auf das Zerkleinerungsmesser von 6;
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8 einen
Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 7 entlang
der dortigen gewinkelten Schnittlinie VIII-VIII;
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9 eine
perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels eines Zerkleinerungsmessers;
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10 eine
Draufsicht auf das Zerkleinerungsmesser von 9;
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11 einen
Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 10 entlang
der dortigen Schnittlinie XI-XI;
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12 eine
Draufsicht auf ein viertes Ausführungsbeispiels
eines Zerkleinerungsmessers;
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13 einen
Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 12 entlang
der dortigen Schnittlinie XIII-XIII;
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14 einen
Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 12 entlang
der dortigen Schnittlinie XIV-XIV.
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In 1 ist
mit 10 insgesamt eine Zerkleinerungsvorrichtung bezeichnet,
mit welcher beispielsweise Holz-, Kunststoff- oder sonstige Recyclingmaterialien
zerkleinert werden können.
Die Zerkleinerungsvorrichtung 10 umfasst ein Gehäuse 12,
an welchem ein Messerrotor 14 drehbar gelagert und ein Gegenmesser 16 gehäusefest
angebracht ist.
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Der
Messerrotor 14 umfasst eine Messerwelle 18, welche
in axialer Richtung gleichmäßig voneinander
beabstandete Gruppen 20 von radial abragenden Messerhaltern 22 trägt, wobei
Messerhalter 22 einer Gruppe 20 in Umfangsrichtung
der Messerwelle 18 in gleichem Abstand voneinander angeordnet sind.
Der Messerrotor 14 kann mittels eines nicht eigens dargestellten
Motors angetrieben werden.
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An
jedem Messerhalter 22 ist ein Zerkleinerungsmesser 24 befestigt.
Die Zerkleinerungsmesser 24 kämmen derart mit dem entsprechend
profilierten Gegenmesser 16, dass beim Vorbeilaufen der
Zerkleinerungsmesser 24 an dem Gegenmesser 16 zwischen
diesen jeweils lediglich ein schmaler Schneidspalt 26 verbleibt.
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In
den 2 bis 5 ist ein Zerkleinerungsmessers
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
mit dem Bezugszeichen 28 versehen. Dieses umfasst einen
aus Werkzeugstahl gefertigten Grundkörper 30 sowie ein
aus Hartmaterial gefertigtes Schneidelement 32. Die Hauptmaße sowohl
des Grundkörpers 30 als
auch des Schneidelements 32 betragen beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel 172 × 57 × 14 mm.
Die Längskanten 34 des
Schneidelements 32 bilden dessen Schneidkanten.
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In
das Schneidelement 32 sind senkrecht zu seinen Hauptflächen zwei
Durchgangsöffnungen
eingearbeitet, welche jeweils auf beiden Seiten angesenkt sind und
entsprechend konisch ausgebildete Ansenkungen 38a, 38b umfassen.
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In
den Bereich des Schneidelements 32 zwischen den Durchgangsöffnungen 36 sind
senkrecht zu seinen Hauptflächen
zwei Durchgangsöffnungen 40 mit
konstantem Querschnitt eingearbeitet.
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Der
Grundkörper 30 des
Zerkleinerungsmessers 28 weist senkrecht zu seinen Hauptflächen zwei Durchgangsöffnungen 42 mit
konstantem Querschnitt auf, welche so angeordnet sind, dass sie
jeweils koaxial zu einer der angesenkten Durchgangsöffnungen 36 des
Schneidelements 32 verlaufen, wenn das Schneidelement 32 an
dem Grundkörper 30 angeordnet
ist, wie es in den 3 bis 5 zu erkennen
ist.
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Darüber hinaus
trägt der
Grundkörper 30 zwei
von einer seiner Hauptflächen
abragende Positionierstifte 44. Diese sind als Hohlstifte
ausgebildet und derart komplementär zu den Durchgangsöffnungen 40 im
Schneidelement 32 ausgebildet, dass sie in diese hineinragen,
wenn das Schneidelement 32 an dem Grundkörper 30 angeordnet
ist. Im Betrieb des Zerkleinerungsmessers 28 wirkt nur
eine der Schneidkanten 34 des Schneidelements 32 als
aktive Schneidkante. Das Schneidelement 32 kann in insgesamt
vier Lagen zum Betrieb des Zerkleinerungsmessers 28 an
dem Grundkörper 30 angeordnet
werden. Wenn eine Schneidkante 34 nach einer gewissen Betriebsdauer
verschlissen ist, kann also das Schneidelement 32 gegenüber dem
Grundkörper 30 verdreht
oder gewendet werden, so dass eine andere Schneidkante 34 in
die Position der aktiven Schneidkante gelangt.
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In
den 6 bis 8 ist als zweites Ausführungsbeispiel
ein Zerkleinerungsmesser 46 gezeigt. Dieses umfasst einen
Grundkörper 48 aus Werkzeugstahl,
dessen lichte Außenkontur
von oben betrachtet (vgl. 7) quadratisch
ist und welcher zwei gegenüberliegende
und parallel zueinander verlaufende Hauptflächen 50, 52 hat.
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In
die Hauptfläche 50 ist
eine Aufnahmenut 54 mit rechteckigem Querschnitt eingearbeitet,
welche sich zwischen zwei sich diagonal gegenüberliegenden und senkrecht
zu den Hauptflächen 50, 52 des
Grundkörpers 48 verlaufenden
Seitenkanten 56, 58 erstreckt. Die Aufnahmenut 54 ist
stirnseitig sowohl über
der Seitenkante 56 als auch über der Seitenkante 58 des
Grundkörpers 48 offen.
Sie hat zwei parallel zueinander und senkrecht auf den Hauptflächen 50, 52 des
Grundkörpers 48 stehende
Nutwände 60, 62 und
einen im rechten Winkel zu diesen verlaufenden Nutgrund 64.
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Der
Grundkörper 48 des
Zerkleinerungsmessers 46 weist zwischen dem Nutgrund 64 und
seiner Hauptfläche 52 eine
Durchgangsöffnung 66 mit
kreisrundem Querschnitt auf.
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Das
Zerkleinerungsmesser 46 umfasst ferner ein Schneidelement 68,
dessen lichte Außenkontur
von oben betrachtet (vgl. 7) sechseckig
ist und komplementär
zu der durch den Nutgrund 64 der Aufnahmenut 54 vorgegebenen
sechseckigen Fläche
ist, so dass das Schneidelement 68 formschlüssig in
die Aufnahmenut 54 im Grundkörper 48 eingesetzt
werden kann.
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Das
Schneidelement 68 umfasst einen zentralen Abschnitt 70 mit
einer zentriert angeordneten und mit einem Innengewinde 72 versehenen
Durchgangsbohrung 74. Letztere verläuft koaxial zur Durchgangsöffnung 66 im
Grundkörper 48,
wenn das Schneidelement 68 betriebsmäßig in die Aufnahmenut 54 im
Grundkörper 68 eingesetzt
ist.
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Auf
beiden in Richtung der Seitenkanten 56 bzw. 58 des
Grundkörpers 48 weisenden
Seiten geht der zentrale Abschnitt 70 des Schneidelements 68 jeweils
einstückig
in einen prismenartigen Schneidabschnitt 76 bzw. 78 über.
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Der
Schneidabschnitt 76 weist eine vom Nutgrund 64 des
Grundkörpers 48 abliegende
Außenfläche 80 auf,
welche in von dem zentralen Abschnitt 70 des Schneidelements 68 wegweisende
Richtung gegenüber
dem Nutgrund 64 des Grundelements 48 nach oben
geneigt ist. In entsprechender Weise weist der Schneidabschnitt 78 eine
vom Nutgrund 64 des Grundkörpers 48 abliegende
Außenfläche 82 auf, welche
in Richtung von dem zentralen Abschnitt 70 des Schneidelements 68 weg
gegenüber
dem Nutgrund 64 des Grundelements 48 nach oben
geneigt ist.
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Der
zentrale Abschnitt 70 des Schneidelements 68 steht
etwas über
die Hauptfläche 50 des Grundkörpers 48 über, wenn
das Schneidelement 68 in der Aufnahmenut 54 des
Grundkörpers 48 einliegt.
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Die
freien Schneidkanten 76a, 76b und 76c des
Schneidabschnitts 76 laufen in einem Eckpunkt 84 zusammen,
welcher in derselben Ebene liegt, wie die vom Nutgrund 64 des
Grundkörpers 48 abliegende
Außenfläche des
zentralen Abschnitts 70 des Schneidelements 68.
In entsprechender Weise laufen die freien Schneidkanten 78a, 78b und 78c des Schneidabschnitts 78 des
Schneidelements 68 in einem Eckpunkt 86 zusammen,
der in derselben Ebene angeordnet ist.
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Im
Betrieb des Zerkleinerungsmessers 46 bilden entweder die
Schneidkanten 76a, 76b, 76c oder 78a, 78b, 78c dessen
aktive Schneidkanten. Wenn die aktiven Schneidkanten nach einer
gewissen Betriebsdauer verschlissen sind, kann das Schneidelement 68 zunächst von
dem Grundkörper 48 gelöst und gegenüber diesem
um 180° verdreht werden,
so dass die den ursprünglich
aktiven Schneidkanten gegenüberliegenden
Schneidkanten zum Einsatz kommen. Alternativ kann auch das ganze
Zerkleinerungsmesser 46 gegenüber dem Messerhalter 22 um
180° verdreht
werden.
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In
den 9 bis 11 ist als weiteres Ausführungsbeispiel
ein Zerkleinerungsmesser 1046 gezeigt. Bei diesem tragen
Komponenten, welche denjenigen des Zerkleinerungsmessers 46 nach
den 6 bis 8 entsprechen, dieselben Bezugszeichen
zuzüglich 1000.
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Wie
insbesondere in 11 zu erkennen ist, ist die
Durchgangsbohrung 1074 im Schneidelement 1068 konisch
ausgebildet und verjüngt
sich in Richtung auf den Grundkörper 1048.
Sie ist zudem glatt und weist kein Innengewinde auf.
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Der
Nutgrund 1064 der Aufnahmenut 1054 weist außerdem eine
Vertiefung 1088 auf, welche koaxial zur Durchgangsöffnung 1066 des
Grundkörpers 1048 ausgebildet
ist. In die konische Durchgangsbohrung 1074 des Schneidelements 1068 ist
eine Gewindehülse 1090 mit
einem Innengewinde 1092 eingesetzt, deren Außenmantelfläche zur
konischen Innenmantelfläche
der Durchgangsbohrung 1074 im Schneidelement 1068 komplementär ist. Das
dem Grundkörper 1048 zugewandte
Ende 1094 mit geringerem Querschnitt der Gewindehülse 1090 ragt
in die Vertiefung 1088 im Nutgrund 1064 der Aufnahmenut 1054 hinein.
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Ansonsten
gilt das oben zum Zerkleinerungsmesser 46 Gesagte sinngemäß entsprechend.
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In
den 12 bis 14 ist
als weiteres Ausführungsbeispiel
ein Zerkleinerungsmesser 2046 gezeigt. Komponenten, welche
denjenigen des Zerkleinerungsmessers 47 gemäß den 6 bis 8 entsprechen,
sind mit denselben Bezugszeichen zuzüglich 2000 bezeichnet.
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Bei
dem Zerkleinerungsmesser 2046 weisen der Grundkörper 2048 und
das Schneidelement 2068 in Draufsicht (vgl. 12)
eine achteckige Außenkontur
auf. Das Schneidelement 2068 ist plattenförmig ausgebildet.
Die Durchgangsöffnung 2074 im Schneidelement 2068 erstreckt
sich zwischen dessen beiden gegenüberliegenden Hauptflächen 2096 und 2098 und
ist auf beiden Seiten mit Ansenkungen 2074a bzw. 2074b versehen.
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Radial
neben seiner Durchgangsöffnung 2066 trägt der Grundkörper 2048 des
Zerkleinerungsmessers 2046 einen von seiner Hauptfläche 2050 abragenden
und als Hohlstift ausgebildeten Positionierstift 2100.
Das Schneidelement 2068 weist in einer entsprechenden Position
eine zu dem Positionierstift 2100 komplementäre Durchgangsöffnung 2102 auf.
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Wenn
der Grundkörper 2048 und
das Schneidelement 2068 so aufeinander angeordnet sind,
dass der Positionierstift 2100 des Grundkörpers 2048 in
die Durchgangsöffnung 2102 des
Schneidelements 2068 hineinragt, können das Schneidelement 68 und
der Grundkörper 48 um
die Längsachse des
Positionierstifts 2100 gegeneinander verschwenkt und so
ausgerichtet werden, dass die Durchgangsbohrungen 2074 und 2066 des
Schneidelements 2068 bzw. des Grundkörpers 2048 koaxial zueinander
angeordnet sind. Wie in 13 gut
zu erkennen ist, ist durch die Durchgangsbohrung 2074 im Schneidelement 68 und
die Durchgangsöffnung 2066 im
Grundkörper 2048 eine
Gewindehülse 2104 mit
einem Innengewinde 2106 eingeschoben, welche einen Kopfbereich 2108 aufweist,
der komplementär zu
den Ansenkungen 2074a, 2074b der Durchgangsöffnung 2074 im
Schneidelement 2068 ausgebildet ist.
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Die
Zerkleinerungsmesser 28, 46, 1046 und 2046 werden
zum Betrieb in der in 1 gezeigten Zerkleinerungsvorrich tung 10 mit
hier nicht eigens gezeigten Befestigungsschrauben jeweils an deren Messerhaltern 22 befestigt.
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Bei
dem in den 2 bis 5 gezeigten Zerkleinerungsmesser 28 wird
hierzu zunächst
das Schneidelement 32 so auf den Grundkörper 30 gesetzt, dass
dessen Positionierstifte 44 in die Durchgangsöffnungen 40 des
Schneidelements 32 ragen. So ist das Schneidelement 32 gegenüber dem Grundkörper 30 ausgerichtet.
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Nun
werden die Befestigungsschrauben durch jeweils eine der Durchgangsöffnungen 36 im Schneidelement 32 und
die zu dieser koaxial verlaufende Durchgangsöffnung 42 im Grundkörper 30 geführt und
in eine entsprechende am Messerhalter 22 vorgesehenen Gewindebohrung
getrieben. Wenn die Befestigungsschraube entsprechend angezogen
ist, ist einerseits das Schneidelement 32 gegenüber dem Grundkörper 30 verklemmt
und somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 28 als
solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.
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Bei
dem in den 6 bis 8 gezeigten Zerkleinerungsmesser 46 wird
zunächst
das Schneidelement 68 in die Aufnahmenut 54 im
Grundkörper 48 geschoben
und so grob gegenüber
diesem ausgerichtet.
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Nun
wird eine Befestigungsschraube mit zum Innengewinde 72 der
Durchgangsöffnung 74 des
Schneidelements 68 komplementären Außengewinde durch die Durchgangsöffnung 74 geschraubt, bis
sie durch die Durchgangsöffnung 66 im
Grundkörper 48 hindurchragt
und in eine entsprechende Gewindebohrung am Messerhalter 22 eingreifen
kann. Deren Gewinde kann beispielsweise dem Innengewinde 72 der
Durchgangsöffnung 74 des
Schneidelements 68 entsprechen, so dass die Befestigungsschraube
mit konstantem Querschnitt gefertigt werden kann.
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Wenn
die Befestigungsschraube entsprechend angezogen ist, ist einerseits
das Schneidelement 68 gegenüber dem Grundkörper 48 verklemmt und
somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 46 als
solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.
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Auf ähnliche
Art und Weise wird auch das in den 9 bis 11 gezeigte
Zerkleinerungsmesser 1046 an dem Messerhalter 22 der
Zerkleinerungsvorrichtung 10 befestigt. Im Unterschied
zum Zerkleinerungsmesser 46 muss dort zunächst noch die
Gewindehülse 1090 in
die Durchgangsbohrung 1074 des Schneidelements 1068 eingesetzt
werden, bevor die Befestigungsschraube eingedreht werden kann.
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Durch
die konische Ausbildung der Durchgangsbohrung 1074 und
der Gewindehülse 1090 erfolgt
beim Anziehen der Befestigungsschraube zugleich ein zentrieren des
Schneidelements 1068 bezogen auf die Längsachse der entsprechenden
Gewindebohrung im Messerhalter 22. Wenn die Befestigungsschraube
nun entsprechend angezogen ist, ist einerseits das Schneidelement 1068 gegenüber dem Grundkörper 1048 verklemmt
und somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 1046 als
solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.
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Beim
in den 12 bis 14 gezeigten Zerkleinerungsmesser 2046 wird
zunächst
das Schneidelement 2068 mit seiner Durchgangsöffnung 2102 über den
Positionierstift 2100 am Grundkörper 2048 geführt, um
das Schneidelement 2068 grob gegenüber dem Grundkörper 2048 auszurichten.
Dann wird die Gewindehülse 2104 durch
die vorher koaxial zueinander angeordneten Durchgangsbohrungen 2074 und 2066 des
Schneidelements 2068 bzw. des Grundkörpers 2048 geführt und
eine Befestigungsschraube durch diese hindurch in eine am Messerhalter 22 vorgesehene
Gewindebohrung eingedreht. Wenn die Befesti gungsschraube nun entsprechend angezogen
ist, ist einerseits das Schneidelement 2068 gegenüber dem
Grundkörper 2048 verklemmt und
somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 2046 als
solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.