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DE202009005493U1 - Zerkleinerungsmesser und Zerkleinerungsvorrichtung mit einem solchen - Google Patents

Zerkleinerungsmesser und Zerkleinerungsvorrichtung mit einem solchen Download PDF

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DE202009005493U1
DE202009005493U1 DE200920005493 DE202009005493U DE202009005493U1 DE 202009005493 U1 DE202009005493 U1 DE 202009005493U1 DE 200920005493 DE200920005493 DE 200920005493 DE 202009005493 U DE202009005493 U DE 202009005493U DE 202009005493 U1 DE202009005493 U1 DE 202009005493U1
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Abstract

Zerkleinerungsmesser für eine Zerkleinerungsvorrichtung mit
a) einem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048)
b) wenigstens einem von dem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048) getragenen Schneidelement (32; 68; 1068; 2068),
dadurch gekennzeichnet, dass
c) das Schneidelement (32; 68; 1068; 2068) mit denselben Befestigungsmitteln an dem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048) befestigbar ist, mit welchen das Zerkleinerungsmesser (28; 46; 1046; 2046) an einem Messerträger (18) befestigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Zerkleinerungsmesser für eine Zerkleinerungsvorrichtung mit
    • a) einem Grundkörper;
    • b) wenigstens einem von dem Grundkörper getragenen Schneidelement.
  • Außerdem betrifft die Erfindung eine Zerkleinerungsvorrichtung mit
    • a) einem Gehäuse;
    • b) einer in dem Gehäuse um ihre Längsachse verdrehbar gelagerte Messerträgerwelle, welche eine Mehrzahl von Zerkleinerungsmessern trägt, die mit einem gegenüber dem Gehäuse ortsfesten Gegenmesser zusammenwirken.
  • Derartige Zerkleinerungsvorrichtungen werden zum Zerkleinern von Holz-, Kunststoff- oder sonstigen Recyclingmaterialien verwendet. Bei vom Markt her bekannten Zerkleinerungsvorrichtungen ist das Gegenmesser an das Schneidprofil angepasst, das durch die Anordnung der Zerkleinerungsmesser an der Messerträgerwelle vorgegeben ist. Die Zerkleinerungsmesser werden somit bei der Rotation der Messerträgerwelle in geringem Abstand an entsprechenden Vertiefungen im Gegenmesser vorbeigeführt, wobei die zu zerkleinernden Materialien durch die Relativbewegung zwischen den Zerkleinerungsmessern und dem Gegenmesser zerschnitten werden.
  • Bei vom Markt her bekannten Zerkleinerungsmessern der eingangs genannten Art ist der Grundkörper üblicherweise aus Werkzeugstahl gefertigt. Das Schneidelement ist aus einem Hartmaterial und beispielsweise auf den Grundkörper gelötet, geklebt, genietet oder geschraubt.
  • Die so gebildeten Zerkleinerungsmesser, bei denen Grundkörper und Schneidelement miteinander verbunden sind, werden dann mit separaten Befestigungsmitteln, insbesondere mit Befestigungsschrauben, auf der Messerträgerwelle der Zerkleinerungsvorrichtung befestigt. An dieser sind dazu in der Regel passend zu den Zerkleinerungsmessern ausgebildete Messerträger angebracht. Die Zerkleinerungsmesser weisen in der Regel eine oder mehrere Durchgangsöffnungen auf, durch welche jeweils eine Befestigungsschraube geführt werden kann.
  • Die Zerkleinerungsmesser werden nach einer gewissen Betriebsdauer, über welche sie einem permanenten Verschleiß unterliegen, ausgewechselt. Damit dies ohne Schwierigkeiten erfolgen kann, sind die Durchgangsöffnungen für die Befestigungsschrauben so an den Zerkleinerungsmessern positioniert, dass deren von außen zugänglichen Schraubköpfe nicht durch den Betrieb des Zerkleinerungsmessers in Mitleidenschaft gezogen werden, wodurch sie gegebenenfalls nicht mehr oder nur noch mit erheblichem Aufwand gelöst werden könnten.
  • Die Durchgangsöffnungen für die Befestigungsschrauben sind im Idealfall so weit wie möglich von den aktiven Schneidkanten des jeweiligen Zerkleinerungsmessers entfernt angeordnet. Die Verbindungsstellen zwischen dem Grundkörper und dem Schneidelement sind daher jeweils näher an einer jeweiligen Schneidkante des Zerkleinerungsmessers angeordnet als die Durchgangsöffnungen für die Befestigungsschrauben.
  • Auf Grund der Kräfte, denen die Zerkleinerungsmesser im Betrieb der Zerkleinerungsvorrichtung ausgesetzt werden, kann es vorkommen, dass sich das Schneidelement von dem Grundkörper löst. Dieser Fall kann insbesondere dann auftreten, wenn das Schneidelement auf den Grundkörper gelötet oder geklebt ist.
  • Bei einer Verbindung des Grundkörpers mit dem Schneidelement mittels Nieten oder Schrauben kommen diese auf Grund ihrer Anordnung in der Nähe zur Schneidkante des Zerkleinerungsmessers verstärkt mit zu zerkleinerndem Material in Kontakt und verschleißen. Bei Nieten verschleißt insbesondere der Nietkopf, wodurch die Nieten ihre Spannung verlieren und sich das Schneidelement vom Grundkörper lösen kann. Bei einer Schraubverbindung von Grundkörper und Schneidelement ist zwar die Gefahr geringer, dass sich das Schneidelement bei einem Verschleiß des Schraubenkopfs vom Grundkörper löst. Hier ist jedoch das Auswechseln eines verschlissenen Schneidelements auf dem Grundkörper nicht mehr ohne weiteres möglich, da eine Schraube mit zerstörtem Schraubkopf nicht mehr ohne beträchtliche Mühen gelöst werden kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein Zerkleinerungsmesser und eine Zerkleinerungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welchen diese Schwierigkeiten verringert sind.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Zerkleinerungsmesser der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
    • c) das Schneidelement mit denselben Befestigungsmitteln an dem Grundkörper befestigbar ist, mit welchen das Zerkleinerungsmesser an einem Messerträger befestigbar ist.
  • Erfindungsgemäß entfällt also eine separate Verbindung des Schneidelements mit dem Grundkörper. Die Befestigungsmittel, mit denen das Zerkleinerungsmesser an dem Messerträger, z. B. an einer oben erwähnten Messerträgerwelle, befestigt wird, dienen zugleich zur Befestigung des Schneidelements an dem Grundkörper. Vor der Befestigung des Zerkleinerungsmesser an dem Messerträger sind Grundkörper und Schneidelement somit nicht, jedenfalls nur lose und nicht fest, miteinander verbunden und können noch voneinander getrennt werden.
  • Die Befestigungsmittel, mit denen das Zerkleinerungsmesser an dem Messerträger befestigt wird, sind bezogen auf das montierte Zerkleinerungsmesser so angeordnet, dass sie nicht durch den Betrieb in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Gefahr, dass ein verschlissenes Schneidelement nicht mehr oder nur schwer von dem zugehörigen Grundkörper getrennt werden kann, ist hierdurch verringert.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn das Schneidelement und der Grundkörper jeweils wenigstens eine Durchgangsöffnung aufweisen und das Schneidelement zum Betrieb des Zerkleinerungsmessers so gegenüber dem Grundkörper anordenbar ist, dass die wenigstens eine Durchgangsöffnung des Schneidelements und die wenigstens eine Durchgangsöffnung des Grundkörpers koaxial verlaufen. Durch diese Durchgangsöffnungen kann dann ein entsprechendes Befestigungsmittel, beispielsweise eine Befestigungsschraube, geführt werden, mittels welcher das Zerkleinerungsmesser auf den Messerträger geschraubt wird. Erst, wenn die Befestigungsschraube angezogen wird, wird das Schneidelement gegenüber dem Grundkörper verklemmt und so an diesem fixiert.
  • Im Hinblick auf die Verwendung einer Befestigungsschraube ist es insbesondere günstig, wenn die Durchgangsöffnung des Schneidelements ein Innengewinde aufweist.
  • Es kann herstellungstechnisch von Vorteil sein, wenn in der Durchgangsöffnung des Schneidelements eine Gewindehülse mit einem Innengewinde angeordnet ist. Das Schneidelement kann dann ohne Innengewinde gefertigt werden. Auch können unterschiedliche Gewindehülsen mit verschiedenen Innengewinden zum Einsatz kommen.
  • Es ist ferner günstig, wenn die Innenmantelfläche der Durchgangsöffnung des Schneidelements und die Außenmantelfläche der Gewindehülse sich in Richtung auf den Grundkörper zu mit zueinander komplementären Konuswinkeln konisch verjüngen. In diesem Fall kann die Durchgangsöffnung im Schneidelement gegenüber der Durchgangsöffnung im Grundkörper oder gegenüber eine entsprechenden Befestigungsöffnung im Messerträger zentriert und damit das Schneidelement gegenüber dem Grundkörper oder dem Messerträger ausgerichtet werden, wenn die Befestigungsschraube gegen den Messerträger angezogen wird.
  • Wenn Mittel zum Ausrichten des Schneidelements gegenüber dem Grundkörper vorgesehen wird, kann die Ausrichtung des Schneidelements gegenüber dem Grundkörper bereits vor der Montage des Zerkleinerungsmessers an dem Messerträger erfolgen.
  • In diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn das Schneidelement zumindest bereichsweise in einer Ausnehmung des Grundkörpers aufgenommen ist, insbesondere, wenn das Schneidelement wenigstens bereichsweise formschlüssig in der Ausnehmung des Grundkörpers aufgenommen ist.
  • Wenn die Ausnehmung des Grundkörpers wenigstens bereichsweise komplementär zur lichten Außenkontur des Schneidelements ist, kann das Schneidelement auf einfache Weise gegenüber dem Grundkörper ausgerichtet werden.
  • Ergänzend kann es zur Ausrichtung der Komponenten günstig sein, wenn der Grundkörper wenigstens einen Positionierstift aufweist und das Schneidelement eine dazu komplementäre Positionierausnehmung aufweist, in welche der Positionierstift hineinragt.
  • Es wird weniger Material benötigt, wenn der wenigstens eine Positionierstift als Hohlstift ausgebildet ist.
  • Wenn das Schneidelement eine sechseckige lichte Außenkontur hat, können z. B. zwei gegenüberliegende Eckbereiche des Schneidelements als Schneidkante wirken.
  • Wenn das Zerkleinerungsmesser eine quadratische lichte Außenkontur hat, entspricht es vorteilhaft gängigen Zerkleinerungsmessern und kann ohne weitere Maßnahmen in herkömmlichen Zerkleinerungsvorrichtungen verwendet werden.
  • Im Hinblick auf die Zerkleinerungsvorrichtung wird die oben gestellte Aufgabe dadurch gelöst, dass
    • c) Zerkleinerungsmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 13 vorgesehen sind.
  • Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer schematischen Zerkleinerungsvorrichtung mit einem mehrere Zerkleinerungsmesser tragenden Messerrotor;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Zerkleinerungsmessers, wobei ein Grundkörper und ein Schneidelement getrennt voneinander dargestellt sind;
  • 3 eine Draufsicht auf das zusammengesetzte Zerkleinerungsmesser von 2;
  • 4 einen Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 3 entlang der dortigen Schnittlinie IV-IV;
  • 5 einen Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 3 entlang der dortigen Schnittlinie V-V;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Zerkleinerungsmessers;
  • 7 eine Draufsicht auf das Zerkleinerungsmesser von 6;
  • 8 einen Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 7 entlang der dortigen gewinkelten Schnittlinie VIII-VIII;
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels eines Zerkleinerungsmessers;
  • 10 eine Draufsicht auf das Zerkleinerungsmesser von 9;
  • 11 einen Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 10 entlang der dortigen Schnittlinie XI-XI;
  • 12 eine Draufsicht auf ein viertes Ausführungsbeispiels eines Zerkleinerungsmessers;
  • 13 einen Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 12 entlang der dortigen Schnittlinie XIII-XIII;
  • 14 einen Schnitt durch das Zerkleinerungsmesser von 12 entlang der dortigen Schnittlinie XIV-XIV.
  • In 1 ist mit 10 insgesamt eine Zerkleinerungsvorrichtung bezeichnet, mit welcher beispielsweise Holz-, Kunststoff- oder sonstige Recyclingmaterialien zerkleinert werden können. Die Zerkleinerungsvorrichtung 10 umfasst ein Gehäuse 12, an welchem ein Messerrotor 14 drehbar gelagert und ein Gegenmesser 16 gehäusefest angebracht ist.
  • Der Messerrotor 14 umfasst eine Messerwelle 18, welche in axialer Richtung gleichmäßig voneinander beabstandete Gruppen 20 von radial abragenden Messerhaltern 22 trägt, wobei Messerhalter 22 einer Gruppe 20 in Umfangsrichtung der Messerwelle 18 in gleichem Abstand voneinander angeordnet sind. Der Messerrotor 14 kann mittels eines nicht eigens dargestellten Motors angetrieben werden.
  • An jedem Messerhalter 22 ist ein Zerkleinerungsmesser 24 befestigt. Die Zerkleinerungsmesser 24 kämmen derart mit dem entsprechend profilierten Gegenmesser 16, dass beim Vorbeilaufen der Zerkleinerungsmesser 24 an dem Gegenmesser 16 zwischen diesen jeweils lediglich ein schmaler Schneidspalt 26 verbleibt.
  • In den 2 bis 5 ist ein Zerkleinerungsmessers gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel mit dem Bezugszeichen 28 versehen. Dieses umfasst einen aus Werkzeugstahl gefertigten Grundkörper 30 sowie ein aus Hartmaterial gefertigtes Schneidelement 32. Die Hauptmaße sowohl des Grundkörpers 30 als auch des Schneidelements 32 betragen beim vorliegenden Ausführungsbeispiel 172 × 57 × 14 mm. Die Längskanten 34 des Schneidelements 32 bilden dessen Schneidkanten.
  • In das Schneidelement 32 sind senkrecht zu seinen Hauptflächen zwei Durchgangsöffnungen eingearbeitet, welche jeweils auf beiden Seiten angesenkt sind und entsprechend konisch ausgebildete Ansenkungen 38a, 38b umfassen.
  • In den Bereich des Schneidelements 32 zwischen den Durchgangsöffnungen 36 sind senkrecht zu seinen Hauptflächen zwei Durchgangsöffnungen 40 mit konstantem Querschnitt eingearbeitet.
  • Der Grundkörper 30 des Zerkleinerungsmessers 28 weist senkrecht zu seinen Hauptflächen zwei Durchgangsöffnungen 42 mit konstantem Querschnitt auf, welche so angeordnet sind, dass sie jeweils koaxial zu einer der angesenkten Durchgangsöffnungen 36 des Schneidelements 32 verlaufen, wenn das Schneidelement 32 an dem Grundkörper 30 angeordnet ist, wie es in den 3 bis 5 zu erkennen ist.
  • Darüber hinaus trägt der Grundkörper 30 zwei von einer seiner Hauptflächen abragende Positionierstifte 44. Diese sind als Hohlstifte ausgebildet und derart komplementär zu den Durchgangsöffnungen 40 im Schneidelement 32 ausgebildet, dass sie in diese hineinragen, wenn das Schneidelement 32 an dem Grundkörper 30 angeordnet ist. Im Betrieb des Zerkleinerungsmessers 28 wirkt nur eine der Schneidkanten 34 des Schneidelements 32 als aktive Schneidkante. Das Schneidelement 32 kann in insgesamt vier Lagen zum Betrieb des Zerkleinerungsmessers 28 an dem Grundkörper 30 angeordnet werden. Wenn eine Schneidkante 34 nach einer gewissen Betriebsdauer verschlissen ist, kann also das Schneidelement 32 gegenüber dem Grundkörper 30 verdreht oder gewendet werden, so dass eine andere Schneidkante 34 in die Position der aktiven Schneidkante gelangt.
  • In den 6 bis 8 ist als zweites Ausführungsbeispiel ein Zerkleinerungsmesser 46 gezeigt. Dieses umfasst einen Grundkörper 48 aus Werkzeugstahl, dessen lichte Außenkontur von oben betrachtet (vgl. 7) quadratisch ist und welcher zwei gegenüberliegende und parallel zueinander verlaufende Hauptflächen 50, 52 hat.
  • In die Hauptfläche 50 ist eine Aufnahmenut 54 mit rechteckigem Querschnitt eingearbeitet, welche sich zwischen zwei sich diagonal gegenüberliegenden und senkrecht zu den Hauptflächen 50, 52 des Grundkörpers 48 verlaufenden Seitenkanten 56, 58 erstreckt. Die Aufnahmenut 54 ist stirnseitig sowohl über der Seitenkante 56 als auch über der Seitenkante 58 des Grundkörpers 48 offen. Sie hat zwei parallel zueinander und senkrecht auf den Hauptflächen 50, 52 des Grundkörpers 48 stehende Nutwände 60, 62 und einen im rechten Winkel zu diesen verlaufenden Nutgrund 64.
  • Der Grundkörper 48 des Zerkleinerungsmessers 46 weist zwischen dem Nutgrund 64 und seiner Hauptfläche 52 eine Durchgangsöffnung 66 mit kreisrundem Querschnitt auf.
  • Das Zerkleinerungsmesser 46 umfasst ferner ein Schneidelement 68, dessen lichte Außenkontur von oben betrachtet (vgl. 7) sechseckig ist und komplementär zu der durch den Nutgrund 64 der Aufnahmenut 54 vorgegebenen sechseckigen Fläche ist, so dass das Schneidelement 68 formschlüssig in die Aufnahmenut 54 im Grundkörper 48 eingesetzt werden kann.
  • Das Schneidelement 68 umfasst einen zentralen Abschnitt 70 mit einer zentriert angeordneten und mit einem Innengewinde 72 versehenen Durchgangsbohrung 74. Letztere verläuft koaxial zur Durchgangsöffnung 66 im Grundkörper 48, wenn das Schneidelement 68 betriebsmäßig in die Aufnahmenut 54 im Grundkörper 68 eingesetzt ist.
  • Auf beiden in Richtung der Seitenkanten 56 bzw. 58 des Grundkörpers 48 weisenden Seiten geht der zentrale Abschnitt 70 des Schneidelements 68 jeweils einstückig in einen prismenartigen Schneidabschnitt 76 bzw. 78 über.
  • Der Schneidabschnitt 76 weist eine vom Nutgrund 64 des Grundkörpers 48 abliegende Außenfläche 80 auf, welche in von dem zentralen Abschnitt 70 des Schneidelements 68 wegweisende Richtung gegenüber dem Nutgrund 64 des Grundelements 48 nach oben geneigt ist. In entsprechender Weise weist der Schneidabschnitt 78 eine vom Nutgrund 64 des Grundkörpers 48 abliegende Außenfläche 82 auf, welche in Richtung von dem zentralen Abschnitt 70 des Schneidelements 68 weg gegenüber dem Nutgrund 64 des Grundelements 48 nach oben geneigt ist.
  • Der zentrale Abschnitt 70 des Schneidelements 68 steht etwas über die Hauptfläche 50 des Grundkörpers 48 über, wenn das Schneidelement 68 in der Aufnahmenut 54 des Grundkörpers 48 einliegt.
  • Die freien Schneidkanten 76a, 76b und 76c des Schneidabschnitts 76 laufen in einem Eckpunkt 84 zusammen, welcher in derselben Ebene liegt, wie die vom Nutgrund 64 des Grundkörpers 48 abliegende Außenfläche des zentralen Abschnitts 70 des Schneidelements 68. In entsprechender Weise laufen die freien Schneidkanten 78a, 78b und 78c des Schneidabschnitts 78 des Schneidelements 68 in einem Eckpunkt 86 zusammen, der in derselben Ebene angeordnet ist.
  • Im Betrieb des Zerkleinerungsmessers 46 bilden entweder die Schneidkanten 76a, 76b, 76c oder 78a, 78b, 78c dessen aktive Schneidkanten. Wenn die aktiven Schneidkanten nach einer gewissen Betriebsdauer verschlissen sind, kann das Schneidelement 68 zunächst von dem Grundkörper 48 gelöst und gegenüber diesem um 180° verdreht werden, so dass die den ursprünglich aktiven Schneidkanten gegenüberliegenden Schneidkanten zum Einsatz kommen. Alternativ kann auch das ganze Zerkleinerungsmesser 46 gegenüber dem Messerhalter 22 um 180° verdreht werden.
  • In den 9 bis 11 ist als weiteres Ausführungsbeispiel ein Zerkleinerungsmesser 1046 gezeigt. Bei diesem tragen Komponenten, welche denjenigen des Zerkleinerungsmessers 46 nach den 6 bis 8 entsprechen, dieselben Bezugszeichen zuzüglich 1000.
  • Wie insbesondere in 11 zu erkennen ist, ist die Durchgangsbohrung 1074 im Schneidelement 1068 konisch ausgebildet und verjüngt sich in Richtung auf den Grundkörper 1048. Sie ist zudem glatt und weist kein Innengewinde auf.
  • Der Nutgrund 1064 der Aufnahmenut 1054 weist außerdem eine Vertiefung 1088 auf, welche koaxial zur Durchgangsöffnung 1066 des Grundkörpers 1048 ausgebildet ist. In die konische Durchgangsbohrung 1074 des Schneidelements 1068 ist eine Gewindehülse 1090 mit einem Innengewinde 1092 eingesetzt, deren Außenmantelfläche zur konischen Innenmantelfläche der Durchgangsbohrung 1074 im Schneidelement 1068 komplementär ist. Das dem Grundkörper 1048 zugewandte Ende 1094 mit geringerem Querschnitt der Gewindehülse 1090 ragt in die Vertiefung 1088 im Nutgrund 1064 der Aufnahmenut 1054 hinein.
  • Ansonsten gilt das oben zum Zerkleinerungsmesser 46 Gesagte sinngemäß entsprechend.
  • In den 12 bis 14 ist als weiteres Ausführungsbeispiel ein Zerkleinerungsmesser 2046 gezeigt. Komponenten, welche denjenigen des Zerkleinerungsmessers 47 gemäß den 6 bis 8 entsprechen, sind mit denselben Bezugszeichen zuzüglich 2000 bezeichnet.
  • Bei dem Zerkleinerungsmesser 2046 weisen der Grundkörper 2048 und das Schneidelement 2068 in Draufsicht (vgl. 12) eine achteckige Außenkontur auf. Das Schneidelement 2068 ist plattenförmig ausgebildet. Die Durchgangsöffnung 2074 im Schneidelement 2068 erstreckt sich zwischen dessen beiden gegenüberliegenden Hauptflächen 2096 und 2098 und ist auf beiden Seiten mit Ansenkungen 2074a bzw. 2074b versehen.
  • Radial neben seiner Durchgangsöffnung 2066 trägt der Grundkörper 2048 des Zerkleinerungsmessers 2046 einen von seiner Hauptfläche 2050 abragenden und als Hohlstift ausgebildeten Positionierstift 2100. Das Schneidelement 2068 weist in einer entsprechenden Position eine zu dem Positionierstift 2100 komplementäre Durchgangsöffnung 2102 auf.
  • Wenn der Grundkörper 2048 und das Schneidelement 2068 so aufeinander angeordnet sind, dass der Positionierstift 2100 des Grundkörpers 2048 in die Durchgangsöffnung 2102 des Schneidelements 2068 hineinragt, können das Schneidelement 68 und der Grundkörper 48 um die Längsachse des Positionierstifts 2100 gegeneinander verschwenkt und so ausgerichtet werden, dass die Durchgangsbohrungen 2074 und 2066 des Schneidelements 2068 bzw. des Grundkörpers 2048 koaxial zueinander angeordnet sind. Wie in 13 gut zu erkennen ist, ist durch die Durchgangsbohrung 2074 im Schneidelement 68 und die Durchgangsöffnung 2066 im Grundkörper 2048 eine Gewindehülse 2104 mit einem Innengewinde 2106 eingeschoben, welche einen Kopfbereich 2108 aufweist, der komplementär zu den Ansenkungen 2074a, 2074b der Durchgangsöffnung 2074 im Schneidelement 2068 ausgebildet ist.
  • Die Zerkleinerungsmesser 28, 46, 1046 und 2046 werden zum Betrieb in der in 1 gezeigten Zerkleinerungsvorrich tung 10 mit hier nicht eigens gezeigten Befestigungsschrauben jeweils an deren Messerhaltern 22 befestigt.
  • Bei dem in den 2 bis 5 gezeigten Zerkleinerungsmesser 28 wird hierzu zunächst das Schneidelement 32 so auf den Grundkörper 30 gesetzt, dass dessen Positionierstifte 44 in die Durchgangsöffnungen 40 des Schneidelements 32 ragen. So ist das Schneidelement 32 gegenüber dem Grundkörper 30 ausgerichtet.
  • Nun werden die Befestigungsschrauben durch jeweils eine der Durchgangsöffnungen 36 im Schneidelement 32 und die zu dieser koaxial verlaufende Durchgangsöffnung 42 im Grundkörper 30 geführt und in eine entsprechende am Messerhalter 22 vorgesehenen Gewindebohrung getrieben. Wenn die Befestigungsschraube entsprechend angezogen ist, ist einerseits das Schneidelement 32 gegenüber dem Grundkörper 30 verklemmt und somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 28 als solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.
  • Bei dem in den 6 bis 8 gezeigten Zerkleinerungsmesser 46 wird zunächst das Schneidelement 68 in die Aufnahmenut 54 im Grundkörper 48 geschoben und so grob gegenüber diesem ausgerichtet.
  • Nun wird eine Befestigungsschraube mit zum Innengewinde 72 der Durchgangsöffnung 74 des Schneidelements 68 komplementären Außengewinde durch die Durchgangsöffnung 74 geschraubt, bis sie durch die Durchgangsöffnung 66 im Grundkörper 48 hindurchragt und in eine entsprechende Gewindebohrung am Messerhalter 22 eingreifen kann. Deren Gewinde kann beispielsweise dem Innengewinde 72 der Durchgangsöffnung 74 des Schneidelements 68 entsprechen, so dass die Befestigungsschraube mit konstantem Querschnitt gefertigt werden kann.
  • Wenn die Befestigungsschraube entsprechend angezogen ist, ist einerseits das Schneidelement 68 gegenüber dem Grundkörper 48 verklemmt und somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 46 als solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.
  • Auf ähnliche Art und Weise wird auch das in den 9 bis 11 gezeigte Zerkleinerungsmesser 1046 an dem Messerhalter 22 der Zerkleinerungsvorrichtung 10 befestigt. Im Unterschied zum Zerkleinerungsmesser 46 muss dort zunächst noch die Gewindehülse 1090 in die Durchgangsbohrung 1074 des Schneidelements 1068 eingesetzt werden, bevor die Befestigungsschraube eingedreht werden kann.
  • Durch die konische Ausbildung der Durchgangsbohrung 1074 und der Gewindehülse 1090 erfolgt beim Anziehen der Befestigungsschraube zugleich ein zentrieren des Schneidelements 1068 bezogen auf die Längsachse der entsprechenden Gewindebohrung im Messerhalter 22. Wenn die Befestigungsschraube nun entsprechend angezogen ist, ist einerseits das Schneidelement 1068 gegenüber dem Grundkörper 1048 verklemmt und somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 1046 als solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.
  • Beim in den 12 bis 14 gezeigten Zerkleinerungsmesser 2046 wird zunächst das Schneidelement 2068 mit seiner Durchgangsöffnung 2102 über den Positionierstift 2100 am Grundkörper 2048 geführt, um das Schneidelement 2068 grob gegenüber dem Grundkörper 2048 auszurichten. Dann wird die Gewindehülse 2104 durch die vorher koaxial zueinander angeordneten Durchgangsbohrungen 2074 und 2066 des Schneidelements 2068 bzw. des Grundkörpers 2048 geführt und eine Befestigungsschraube durch diese hindurch in eine am Messerhalter 22 vorgesehene Gewindebohrung eingedreht. Wenn die Befesti gungsschraube nun entsprechend angezogen ist, ist einerseits das Schneidelement 2068 gegenüber dem Grundkörper 2048 verklemmt und somit an diesem fixiert und andererseits das Zerkleinerungsmesser 2046 als solches an dem Messerhalter 22 der Messerträgerwelle 18 befestigt.

Claims (14)

  1. Zerkleinerungsmesser für eine Zerkleinerungsvorrichtung mit a) einem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048) b) wenigstens einem von dem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048) getragenen Schneidelement (32; 68; 1068; 2068), dadurch gekennzeichnet, dass c) das Schneidelement (32; 68; 1068; 2068) mit denselben Befestigungsmitteln an dem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048) befestigbar ist, mit welchen das Zerkleinerungsmesser (28; 46; 1046; 2046) an einem Messerträger (18) befestigbar ist.
  2. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidelement (32; 68; 1068; 2068) und der Grundkörper (30; 48; 1048; 2048) jeweils wenigstens eine Durchgangsöffnung (36, 42; 74, 66; 1074, 1066; 2074, 2066) aufweisen und das Schneidelement (32; 68; 1068; 2068) zum Betrieb des Zerkleinerungsmessers (28; 46; 1046; 2046) so gegenüber dem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048) anordenbar ist, dass die wenigstens eine Durchgangsöffnung (42; 74; 1074; 2074) des Schneidelements (32; 68; 1068; 2068) und die wenigstens eine Durchgangsöffnung (36; 66; 1066; 2066) des Grundkörpers (30; 48; 1048; 2048) und koaxial verlaufen.
  3. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (74) des Schneidelements (68) ein Innengewinde (72) aufweist.
  4. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Durchgangsöffnung (1074; 2074) des Schneidelements (1068; 2068) eine Gewindehülse (1090; 2104) mit einem Innengewinde (1092; 2016) angeordnet ist.
  5. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenmantelfläche der Durchgangsöffnung (1074) des Schneidelements (1068) und die Außenmantelfläche der Gewindehülse (1090) sich in Richtung auf den Grundkörper (1048) zu mit zueinander komplementären Konuswinkeln konisch verjüngen.
  6. Zerkleinerungsmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch Mittel (40, 44; 54; 1054; 2100, 2102) zum Ausrichten des Schneidelements (32; 68; 1068; 2068) gegenüber dem Grundkörper (30; 48; 1048; 2048).
  7. Zerkleinerungsmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidelement (68; 1068) zumindest bereichsweise in einer Ausnehmung (54; 1054) des Grundkörpers (48; 1048) aufgenommen ist.
  8. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidelement (68; 1068) wenigstens bereichsweise formschlüssig in der Ausnehmung (54; 1054) des Grundkörpers (48; 1048) aufgenommen ist.
  9. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (54; 1054) des Grundkörpers (48; 1048) wenigstens bereichsweise komplementär zur lichten Außenkontur des Schneidelements (68; 1068) ist.
  10. Zerkleinerungsmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (30; 2048) wenigstens einen Positionierstift (44; 2100) aufweist und das Schneidelement (32; 2068) eine dazu komplementäre Positionierausnehmung (40; 2102) aufweist, in welche der Positionierstift (44; 2100) hineinragt.
  11. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Positionierstift (44; 2100) als Hohlstift ausgebildet ist.
  12. Zerkleinerungsmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidelement (68; 1068) eine sechseckige lichte Außenkontur hat.
  13. Zerkleinerungsmesser nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es eine quadratische lichte Außenkontur hat.
  14. Zerkleinerungsvorrichtung mit a) einem Gehäuse (12); b) einer in dem Gehäuse (12) um ihre Längsachse verdrehbar gelagerten Messerträgerwelle (18), welche eine Mehrzahl von Zerkleinerungsmessern (24; 28; 46; 1046; 2046) trägt, die mit einem gegenüber dem Gehäuse (12) ortsfesten Gegenmesser (16) zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, dass c) Zerkleinerungsmesser (28; 46; 1046; 2046) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 vorgesehen sind.
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DE202014102197U1 (de) 2014-05-12 2014-06-05 Werner Steininger Schneidplatte
EP3023154A3 (de) * 2014-11-20 2016-06-15 HAAS Holzzerkleinerungs- und Fördertechnik GmbH Einrichtung zur lösbaren befestigung eines schneidzahnes

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