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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung zum Fixieren eines
Holmes oder einer Leiste an einem C-Profil einer Trägerschiene,
aufweisend ein Halteelement, das mittels einer Schraube und eines
Nutensteins mit Gewindebohrung am C-Profil befestigbar ist, welches
Halteelement den Holm oder die Leiste mit einem Abschnitt auf die
Oberseite des C-Profils drückt.
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Aus
der
DE 101 06 309
C2 ist ein Photovoltaikmodul mit einzelnen Solarzellen
zur Integration in eine Gebäudehülle, insbesondere
in ein Dach oder eine Fassade, bekannt, wobei die Zwischenräume zwischen
den Zellen lichtstreuend ausgebildet sind. Die Module weisen einen
Rahmen auf, mit dem sie an Trägerschienen befestigbar sind.
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Aus
der
DE 195 02 215
A1 ist ein dachintegriertes Photovoltaik-Modulsystem bekannt,
das einen Unterbau mit Querträgern und einer Mehrzahl von Photovoltaikmodulen
aufweist, die in Querreihen zwischen je zwei Querträgern
nebeneinander angeordnet sind. Die benachbarten Module einer jeweiligen Querreihe
sind durch ein Gummiklemmprofil miteinander verbunden, das beidseitig
Längsnuten zum losen randseitigen Einstecken der Module
sowie ein Profil zum klemmenden Zusammenpressen der Längsnutenwangen
aufweist. Jedes Modul ist an seiner Unterkante von wenigs tens einer,
an einem zugeordneten Querträger festgelegten Halteklammer
gehalten. Der Querträger kann beispielsweise eine Profilschiene
sein.
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Aus
der
DE 198 02 997
A1 ist ein Dach- und/oder Wandaufbau zur Anbringung oder
Befestigung an einem Bereich einer Gebäudewand und/oder
eines Gebäudedaches bekannt, das aus einem Dämmelement
besteht, das an dem Gebäude befestigt ist und an der vom
tragfähigen Teil des Gebäudes abgewandten Seite
zumindest eine Profilrippe aufweist. An der Profilrippe ist ein
Außen- bzw. Fassadenelement, insbesondere ein Photovoltaikelement,
mittels einer Halteeinrichtung angebracht. Dieses photovoltaische
Element ist ein Modul mit außen umlaufendem Rahmen. Benachbarte
Module werden mittels Schraubklemmen einerseits zusammengehalten
und andererseits über an den Dämmelementen vorgesehenen
Profilrippen beabstandet zur Isolierung gesichert gehalten. Hierzu
ist eine Schraube durchgeführt und in eine Bohrung in der
Schraubklemme in einen Querholm oder in eine Querleiste des Daches
eingeschraubt.
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Es
ist ferner bekannt, in einem Unterbau für Solarmodule,
die auf einem Dach befestigt werden, längs- oder querverlaufende
Profilschienen mit einem C-Profil vorzusehen, in welche Nutensteine
mit einem Gewinde einschiebbar sind. In diese Nutensteine können
Verbindungsschrauben eingeschraubt werden, die in Durchgangsbohrungen
in den Halteelementen, die als Schraub-Klemmelemente auf den Rahmen
greifen, eingeschraubt werden. Hierüber kann das Photovoltaikmodul
gesichert gehalten werden. Jedes Klemmelement besteht aus einem
U-Profil, beispielsweise aus Aluminium gefertigt, und weist obenseitig
an den Schenkelwänden außen angesetzte Spannwände
auf, die mit den Unterseiten auf die Rahmenabschnitte des Solarmoduls
greifen, das auf dem Profilträger aufliegt. Die Anordnung
erfolgt dabei so, dass die Fixierung an dem Untergestell mit den entsprechenden
Profilen durch Festschrauben des Halteelementes erfolgt. Dabei drückt
der in das C-Profil eingesetzte Nutenstein unter die Längsschienen
des C-Profils und wird hieran festgespannt. Diese Ausführungsform
hat den Nachteil, dass der Nutenstein in das C-Profil eingeschoben
werden muss, die Position vorläufig gewählt und
danach die Spannschraube mühsam in die Gewindebohrung eingeführt
werden muss, um das Halteelement an dem C-Profil befestigen zu können.
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Solche
Befestigungen sind zur Befestigung von Holmen oder Leisten an Rahmen
anderer Module ebenfalls geeignet. Die Befestigungseinrichtung ist in
der Handhabung aufwändig, da die Teile einzeln gehandhabt
werden und der Verbund durch Einfädeln der Schraube erst
gebildet wird. Da die Photovoltaikmodule auf Dächern verarbeitet
werden, bedeutet dies, dass eine umständliche Sicherung
der Module und eine zeitaufwändige, teure Befestigung gegeben
ist.
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Ausgehend
vom Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Befestigungseinrichtung der gattungsgemäßen
Art so weiterzubilden, dass sie als austauschbare Einheit in Verbindung
mit einer Unterkonstruktion aus Trägerschienen mit C-Profil
verwendet werden kann und einfach zu montieren ist, wobei das auf
den Holm oder die Leiste drückende Spannelement integrierter Bestandteil
sein soll.
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Die
Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung der Befestigungseinrichtung
gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen
Lehre, wonach in das C-Profil ein einschiebbarer Einsatz mit einer
oberen Wand mit mindestens einer Durchgangsöffnung zum
Durchführen der Schraube und mit einer Aufnahme für
den Nutenstein zum Einsatz kommt, der bzw. welche Aufnahme durch
Druckausübung auf in die Gewindebohrung des Nutensteins
mindestens teilweise eingedrehte Schraube gegen die Kraft einer
Federeinrichtung in Richtung des Bodens des C-Profils verschiebbar
ist.
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Wenn
diese Verschiebung erfolgt, greifen zugleich in dem Einsatz gelagerte
Arretierungs- oder Klemmmittel in Abhängigkeit von der
Bewegung unter die Seitenschienen des C-Profils und bilden eine Lagesicherung.
Der Nutenstein ist also nicht mehr lose in das C-Profil eingeschoben,
sondern in dem Einsatz gelagert.
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Durch
Druck auf die Schraube bzw. durch Rückhub derselben durch
die Federeinrichtung werden die Arretierungs- oder Klemmmittel automatisch wirksam
und verhindern somit ein Verschieben innerhalb es C-Profils und
bieten eine sichere Befestigung z. B. des Photovoltaikmoduls an
der Trägerschiene. Der Einsatz und das Halteelement können
dabei mittels der Schraube bereits vormontiert ausgeführt sein,
so dass beim Gebrauch lediglich ein Einschieben in das C-Profil
erforderlich ist, um den Rahmen beispielsweise eines Photovoltaikmoduls
an der Trägerschiene zu fixieren. Die Spannschraube wird dann
in den Nutenstein weiterhin eingeschraubt, bis die Oberwand des
Einsatzes die unteren Flächen der Längsschienen
des C-förmigen Profils untergreift. Durch Festdrehen der
Schraube wird dabei der Holm oder die Leiste fest gegen die Oberseite
der beiden Längsschienen des C-Profils gedrückt
und daran durch Kraftschluss gehalten.
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Wenn
der Einsatz schmaler ausgebildet ist als die Öffnungsweite
des C-Profils, kann der Einsatz mit dem Halteelement ebenfalls vormontiert
sein und auf einfache Weise in den Spalt eingedrückt werden. Durch
Druck auf die Schraube wird dabei ebenfalls erreicht, dass sich
die Arretierungs- und Klemmmittel unter die Längsschienen
bewegen, beispielsweise durch Verschwenken oder Verschieben, so
dass mit dem Einsetzen zugleich auch eine Lagesicherung gegeben
ist, ohne dass die Druckwände an dem Halteelement unter
Spannung auf dem Holm oder der Leiste liegen. Erst durch Festdrehen
der Schraube erfolgt die Kraftschlussverbindung. Das Halteelement
kann auch über Verbindungsteile an dem Einsatz vormontiert
sein. Die Aufnahme für den Nutenstein, die in dem Einsatz
vorgesehen ist, kann eine seitlich beschickbare Lagerstelle, eine
Wanne oder ein rahmenförmiges Gehäuse sein, das
gegenüber dem Boden des C-Profils federnd im Einsatz abgestützt
ist.
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Oberhalb
der Aufnahme ist in einer weiteren Ausführungsform vorgesehen,
dass als Arretierungs- und Klemmmittel ein seitlich vorschiebbarer,
die Breite des Spaltes des C-Profils nicht überschreitender Verriegelungsschieber
oder ein schwenkbares Verriegelungselement vorgesehen ist, das um
eine horizontale, also parallel zur Längsachse des C-Profils verlaufende
Schwenkachse verschwenkbar ist oder um eine senkrecht hierzu verlaufende
Schwenkachse. Dies hängt jeweils von der Ausgestaltungsform ab.
In einem Fall kann es beispielsweise ein Kniehebel sein, im anderen
Fall ein einfacher, einseitig gelagerter Hebel oder ein um die Schraube
herum schwenkbarer doppelseitiger Hebel, so dass beim Verdrehen
desselben das eine Ende unter die eine Längsschiene und
das andere Ende unter die andere Längsschiene des C-Profils
greifen können. Auch diese schwenkbaren Verriegelungselemente
sind nicht breiter ausgelegt als der Spalt in dem C-Profil, damit
der Einsatz mit dem Verriegelungselement von oben auf einfache Weise
in den Spalt des C-Profils eingesetzt werden kann. Damit beim Niederdrücken der
Schraube und der Lagerstelle und/oder des Nutensteins gegenüber
der Lagerstelle oder mit derselben die entsicherten Verriegelungselemente
in gewünschter Weise verschwenken oder verschoben werden
können, sind hierfür Federn vorgesehen, die mit
den Verriegelungselementen entsprechend zusammenwirken, so dass
beim Niederdrücken des Nutensteins in Richtung des Bodens
des C-Profils die freiwerdende Federkraft die gewünschte
Verschwenkung oder das Verschieben der Verriegelungselemente gewährleistet.
Die Verriegelungselemente bleiben in der neuen Ausrichtung, auch dann,
wenn der Nutenstein oder die Lagerstelle durch Loslassen der Schraube
wieder zurückgeführt wird. Ebenso verbleiben die
Verriegelungselemente in der Klemmposition beim Festschrauben des
Halteelementes, bei dem die seitlichen Druckwände auf die
Holme oder Leisten benachbarter Module greifen.
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Das
Verriegelungselement kann dabei ein mindestens einseitig um eine
parallel zur Schraube verschwenkbar gelagerter Hebel sein, der unter
der Kraft einer Feder nach dem Lösen eines Sicherungsmittels
beim Niederdrücken des Nutensteins seitlich unter mindestens
einer der Längsschienen des C-Profils schwenkt. Der Hebel
kann aber auch ein doppelseitiger Hebel sein, der um die Schraube
herumgeführt oder -gelagert ist und zwei Seitenschenkel aufweist,
die durch Drehung die Seitenschienen des C-Profils untergreifen.
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Als
Sicherungsmittel kann an der Unterseite der Oberwand des Einsatzes
mindestens ein Zapfen vorstehen, der in eine Bohrung in dem Hebel
greift und so ein Verschwenken durch die Feder verhindert. Erst
wenn der Nutenstein gegen die Kraft der Federeinrichtung niedergedrückt
wird, kann der Hebel durch Eigengewicht oder durch eine Feder mit
seiner Bohrung von dem Zapfen abgleiten und die Feder wirksam werden,
die den Hebel verschwenkt. Wird kein Druck auf die Schraube ausgeübt,
so bewirkt die Lagerstelle des Nutensteins oder die den Nutenstein untergreifende
Feder, dass die Lagerstelle mit Stützflächen oder
der Nutenstein selbst zur Anlage an dem Verriegelungselement, z.
B. einem Hebel, gelangt. Durch Festschrauben der Schraube kann dann der
Verbund gesichert und die Befestigung kraftschlüssig hergestellt
werden.
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Das
Halteelement mit den Druckwänden zur Befestigung eines
oder zweier parallel und im Abstand der Breite des Halteelementes
verlaufend angeordneter Holme kann ver schieden ausgeführt
sein. Beispielsweise kann das Halteelement winklig oder U-förmig,
einseitig oder beidseitig angeformte Druckwände aufweisend
ausgeführt sein. In der unteren Wand, die die beiden schmalen
Seitenwände des Halteelementes verbindet, kann eine Aufnahmebohrung
für die Schraube eingebracht sein. Damit die Schraube,
die mit ihrem Schraubenkopf auf die Innenseite der unteren Wand
dieses U-Profils greift, im Einsetzen des Einsatzes in den Spalt
des C-Profils und beim Niederdrücken der Aufnahme für
den Nutenstein nicht nach oben entweichen kann, ist in weiterer
Ausführung vorgesehen, dass der Schraubenkopf in einem
Niederhalter gelagert ist, der an der Bodenwand des Winkel- oder
U-Profils des Halteelementes und/oder an den Seitenwänden
des Halteelementes verankert ist, und dass der Niederhalter eine Einführungsbohrung
zum Durchstecken eines Schraubenwerkzeugs, z. B. eines Schraubenziehers, zum
Drehen der Schraube aufweist. Die Schraube kann in ihrem Schraubenkopf
eine schlitzförmige Aufnahme oder eine sechskantige oder
eine andere übliche Innenaufnahme zum Betätigen
aufweisen oder mit einem Betätigungsansatz aus der Bohrung im
Niederhalter hervorstehen. Der Niederhalter verhindert also, dass
beim Niederdrücken der Kopf nach oben entweichen kann.
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Der
Niederhalter kann zur Verankerung in Längsrichtung beabstandet
zwei Rastnasen an federnden Schenkeln aufweisen. Ferner kann ein
mittiges Distanzteil den Bewegungshub des Schraubenkopfes definieren.
Mit den Schenkeln mit den Rastnasen kann der Niederhalter auf einfache
Weise an dem Halteelement befestigt werden. Zu diesem Zweck sind
im Abstand der Schenkel Durchbrüche vorgesehen, in die
die Rastnasen einschiebbar sind. Nach dem Einschieben greifen die
Rastnasen unter Ausnutzung der Federspannung der Schenkel mit den
Rückzugssicherungsflächen unter die Unterseite des
Bodens des U-Profils.
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Um
bei der Vormontage eine genaue Positionierung des Halteelementes
gegenüber dem Einsatz vornehmen zu können, ist
in weiterer Ausgestaltung an der oberen Wand des Einsatzes eine
auf die Seitenschienen des C-Profils aufgreifende Stützplatte
vorgesehen, die seitlich zur Schraube Führungssäulen
aufweist, die in Führungsbohrungen in dem Niederhalter
geführt sind. Diese Anordnung ermöglicht zugleich
eine verdrehsichere Montage.
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Die
Federeinrichtung, die auf den Nutenstein direkt oder indirekt wirkt,
kann eine nach oben vorgespannte, einseitig oder zweiseitig gelagerte,
federnd ausgebildete Bodenplatte des Einsatzes sein. Bei einseitiger
Lagerung ist das Ende an einer Seitenwand des Einsatzes befestigt.
Bei zweiseitiger Lagerung ist dafür Sorge zu tragen, dass
beim Niederdrücken die Seitenwände elastisch genug
sind, um bei Ausübung eines Druckes auf den Nutenstein
der sich ändernden wirksamen Länge der unteren
Wand entsprechend folgen zu können. Auch können
Filmscharniere zwischen den Seitenwänden des Einsatzes
und der Bodenplatte vorgesehen sein, die diesen Ausgleich schaffen
oder die Federfunktion selbst wahrnehmen. Im Falle der einseitigen
Lagerung der Bodenplatte als Federelement ist diese vorzugsweise
gebogen ausgeführt. Die Teile können allesamt aus
Kunststoff hergestellt werden. An der Bodenplatte kann auch ein
Zapfen angebracht sein, ebenso an der oberen Wand des Einsatzes,
auf den eine Schraubenfeder gelagert ist, die mit einem Schenkel im
Eingriff mit schwenkbaren Arretierungs- oder Klemmmitteln steht
bzw. mit dem Verriegelungselement.
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Um
im Bedarfsfall eine Demontage bzw. ein Herausziehen des eingesetzten
Einsatzes zu ermöglichen, ist in weiterer Ausgestaltung
vorgesehen, dass in der oberen Wand des Einsatzes mindestens ein
Durchbruch vorhanden ist, über den das Arretierungs- oder
Klemmmittel zugänglich ist und zurückgeschwenkt
werden kann, wenn durch Druck die ge löste, jedoch noch
in das Gewinde in dem Nutenstein eingreifende Schraube gleichzeitig
niedergedrückt wird. Zu diesem Zweck muss die Schraube
erst soweit herausgedrückt werden, bis ein Niederdrücken überhaupt
ermöglicht wird. Auch kann zur Führung der beweglichen
Aufnahme für den Nutenstein vorgesehen sein, dass in Längsrichtung
an den beiden Seitenwänden der Aufnahme Führungsteile,
z. B. rechteckförmige Säulen, vorgesehen sind,
die in Durchbrüche in der oberen Wand geführt
gelagert sind. Die Führungssäulen können
ferner quer zur Längsrichtung des C-Profils an der Stützplatte
angebracht und das Halteelement quer verlaufend zum C-Profil angeordnet
sein.
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Das
Halteelement mit der Befestigungseinrichtung bildet mit dem Einsatz
eine vormontierte, unmittelbar in den Spalt eines C-Profils eindrückbare Einheit.
Es ist ersichtlich, dass beispielsweise beim Einsatz der Befestigungseinrichtung
zum Fixieren eines Holms oder einer Leiste, die Bestandteile eines Rahmes
eines Solar- oder Photovoltaikmoduls ist, der Monteur auf dem Dach
die Fixierung auf einfache Weise vornehmen kann, indem er nämlich
die mitgeführte Befestigungseinrichtung einfach zwischen zwei
benachbarte Module in das C-Profil der Trägerschiene eindrückt.
Automatisch wird dabei das Arretierungs- oder Klemmelement freigegeben,
so dass die damit zusammenwirkende Feder diese unter die Längsschienen
des C-Profils verschwenkt oder verschiebt, so dass die Baueinheit
bereits lagefixiert ist und auch die Module hält. Zur weiteren
Klemmsicherung wird die Schraube lediglich angezogen, so dass eine
lösbare kraftschlüssige Verbindung gegeben ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Zeichnungen dargestelltem
Ausführungsbeispiels ergänzend erläutert.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 in
einer perspektivischen Darstellung einen Ausschnitt aus einer Trägerschiene
mit C-Profil und einer darin eingesetzten, erfindungsgemäß ausgebildeten
Befestigungseinrichtung,
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2 in
perspektivischer Darstellung dieselbe Anordnung wie in 1,
jedoch mit abgenommener Seitenwand der Trägerschiene, so
dass der Einsatz der Befestigungseinrichtung sichtbar ist,
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3 die
Darstellung in 2 mit dem Halteelement in der
Seitenansicht und eingesetztem Niederhalter für die Schraube,
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4 die
aus Kunststoff bestehenden Teile der Befestigungseinrichtung nach
der Erfindung mit eingesetzter Schraube und aus einer aus Fadenstahl bestehenden
Feder in einer perspektivischen Seitendarstellung und
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5 die
in 4 dargestellten Elemente der Befestigungseinrichtung
in perspektivischer Draufsicht.
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In 1 ist
ein Ausschnitt einer Trägerschiene 1 dargestellt.
Die Trägerschiene 1 weist obenseitig ein C-Profil 2 auf,
das aus verlängerten Seitenwänden der Trägerschiene 1 einerseits
und aus obenseitigen Längsschienen 12a und 12b besteht, die
in einem bestimmten Abstand X zueinander verlaufen und einen durchgehenden
Spalt bilden. Solche C-Profile 2 sind beispielsweise auch
von Gardinenleisten bekannt. Die C-Profile 2 eignen sich
besonders für eine einfache Montage diverser einzuschiebender
Gegenstände.
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Erfindungsgemäß ist
nun in dem Darstellungsbeispiel in den zwischen den Längsschienen 12a, 12b vorgesehenen
Spalt von oben ein Einsatz 6 eingesetzt. Dieser Einsatz 6 ist
nicht breiter als der Spalt, wie auch aus der 2 ersichtlich
ist. Dieser Einsatz 6 weist eine obere Wand 7 auf,
die mit mehreren Durchbrüchen versehen ist, unter anderem
für eine Schraube 4 und für Führungsteile,
die an den Seitenwänden einer Aufnahme 9 angebracht
sind. Die Aufnahme 9 wird gebildet durch eine Bodenplatte 10,
die als federnde oder federnd gelagerte Platte ausgebildet ist,
und aus den die Aufnahme 9 bildenden Seitenwänden.
Die Bodenplatte 10 ist Bestandteil einer Federeinrichtung.
Es handelt sich dabei um den an der Seitenwand 30b bogenförmig
angebrachten Federschenkel, der an der gegenüberliegenden Seitenwand 30a des
Einsatzes 6 abgestützt ist. Dieser federnde Boden 10 gestattet
es, dass die Aufnahme 9 durch Druck auf die Schraube 4,
die in eine Gewindedurchbohrung in den in die Aufnahme 9 eingesetzten
Nutenstein 5 eingeschraubt ist, nach unten in Richtung
des Bodens 11 des C-Profils verschwenkt bzw. gedrückt
werden kann. Dieser Hub reicht aus, um einen nicht sichtbaren Zapfen,
der an der Unterseite der oberen Wand 7 angebracht ist,
aus einer Bohrung in einem Verriegelungselement 13, das
als einseitiger Hebel ausgebildet ist, herausgleiten zu lassen.
Dieser Hebel 13 ist hinter der Schraube 4 drehbar
auf einem Lagerzapfen 31 gelagert, so dass er von der Feder 14,
die als doppelseitige Schenkelfeder ausgebildet ist, nach außen
unter die Längsschiene 12a verschwenkt werden
kann. Die Federeinrichtung mit dem Boden 10 muss also um
einen definierten kleinen Hub nach unten gedrückt werden, damit
der Sicherungszapfen mit der Ausnehmung in dem Verriegelungselement 13,
das als einseitiger Hebel 13 ausgebildet ist, herausgleiten
kann. Die Feder 14 bewirkt dann ein Verschwenken in die
gewünschte Richtung, so dass bereits beim Einsetzen des
Einsatzes von oben in den Spalt des C-Profils 2 bei gleichzeitigem
Druck auf die Schraube 4 eine örtliche Fi xierung
innerhalb des C-Profils 2 erfolgt. Der Sicherungszapfen
bleibt dann außer Eingriff mit dem Hebel 13.
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Die
Feder 14 ist auf einem Ansatz 32 gelagert. Der
nach oben führende Schenkel der Feder 14, der
hinter eine Gleitfläche an dem Verriegelungselement greift,
kann dabei so ausgeführt sein, dass die Feder auch die
Abwärtsbewegung des Verriegelungselementes 13 nach
dem Niederdrücken des Nutensteins 5 unterstützt.
Die Spannfläche des Verriegelungselementes 13 bleibt
nach wie vor oberhalb des Nutensteines 5, so dass beim
Anziehen der Schraube nach dem Zurückführen der
Federeinrichtung 10 das Verriegelungselement 13 gegen
die Unterseite mindestens der Längsschiene 12a gepresst wird,
wodurch eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Halteelement 3 und
der Trägerschiene 1 hergestellt wird. Damit der
Einsatzweg begrenzt wird, ist weiterhin an der oberen Wand 7 eine
Stützplatte 20 angeformt, die, wie aus den 4 und 5 ersichtlich
ist, Ausnehmungen für das Eingleiten der Führungsteile 25 aufweist,
die an den Seitenwänden der Aufnahme 9 vorgesehen
sind. Ferner sind auch Säulen 21, die sich nach
oben erstrecken, und zwar parallel zu der Schraube 4, vorgesehen.
Die Säulen 21 gleiten in Führungsbohrungen 22 eines
Niederhalters 17 beim Anspannen der Schraube ein. An dem Niederhalter 17 befindet
sich ferner ein Distanzteil 27, der etwas höher
ist als die Kopfhöhe der Schraube 4, so dass diese
in diesen Distanzteil 27 eintreten kann, in welchem der
Kopf drehbar mit einem oberen Rand abgestützt ist. Der
Distanzteil 27 stützt sich, wie aus 3 deutlich
sichtbar ist, auf der Bodenwand 18 des Halteelementes 3 ab.
Der Niederhalter 17 wird durch die an den Rastansätzen 28 angeformten Rastnasen 29 an
dem Halteelement 3 gehalten. Die Rastnasen 29 greifen
dabei durch Durchbrüche des Halteelementes 3 in
der Bodenwand 18 hindurch und untergreifen mit ihren Auflageflächen
die Bodenwand 18 untenseitig. Damit beim Einsetzen der
Rastnasen 29 der Hub be grenzt ist, sind Hinterschnitte 33 an den
Rastansätzen 28 (Schenkel) vorgesehen.
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Aus 4 und 5 ist
ersichtlich, dass die Bohrung in dem Niederhalter 17 eine
trichterförmige Einführungsbohrung 23 aufweist,
durch die hindurch der Schraubenkopf 16 mit dem Innensechskant
zugänglich ist, in das ein Sechskantschlüssel
einsteckbar ist, um die Schraube 4 festdrehen zu können.
Die Kunststoffteile, die aus 4 und 5 ersichtlich sind,
die aus Stahl bestehende Schraube 4 und die aus Federstahl
bestehende Feder 14 sind in einer Einheit vormontierbar
und werden zusammen mit dem Halteelement 3 zusammengefügt
und bilden die verbaubare Befestigungseinrichtung, beispielsweise zum
Fixieren der Photovoltaikmodule an Trägerschienen 1.
Der Monteur kann eine so vormontierte Einheit, bei der die Schraube 4 beispielsweise
in das Gewinde des Nutensteines 5 mit einem oder zwei Gewindegängen
eingeschraubt ist, von oben in den Spalt des C-Profils 2 einstecken.
Gleichzeitig wird über den Niederhalter 17 und
die Stützplatte 20 erreicht, dass die Schraube 4 nach
unten gedrückt werden kann, wodurch die Federeinrichtung 10 nachgibt und
sich nach unten bewegt. Gleichzeitig bewegen sich die Seitenwände 30a und 30b des
Einsatzes 6 geringfügig nach außen, wenn
keine einseitige Anbindung des Bodens 10 gegeben ist. Das
Verriegelungselement 13 kann dann von dem nicht sichtbaren Verdrehungssicherungszapfen
abgleiten, so dass der Federschenkel der Feder 14 das Verriegelungselement 13 mit
dem Seitenschenkel nach außen verschwenken kann, wie dies
aus 4 und 5 ersichtlich ist. Dabei untergreift
der Schenkel des Verriegelungselementes 13 die Längsschiene 12a,
wie aus 2 ersichtlich ist. Wird nun
der Druck von den Druckwänden 15 weggenommen,
so bewirkt die Federeinrichtung 10 ein Zurückdrücken
der Aufnahme 9 in die Ausgangsposition. Das Verriegelungselement 13 behält
aber seine Sicherungsfunktion und verbleibt unter der Längsschiene 12a.
Nun kann das bereits aufgelegte oder noch aufzulegende Modul mit dem
Holm durch Festschrauben des Halteelementes 3 gesichert
werden. Zu diesem Zweck liegt der außenseitige Holm oder
die Leiste des Moduls an der Außenwand 19a bzw. 19b des
U-förmigen Profils des Halteelementes 3 an. Durch
Eindrehen der Schraube 4 erfolgt eine Festklemmung zwischen
der Oberseite der beiden Längsschienen 12a, 12b und
den unteren Auflageflächen der Druckwände 15 des
Halteelementes 3, so dass eine sichere kraftschlüssige
Verbindung gegeben ist.
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Aus 5 ist
ferner ersichtlich, dass durch den Durchbruch 26 in der
oberen Wand 7 hindurch das verschwenkbare Verriegelungselement 13 im Bedarfsfall
für die Demontage mit einem Schraubenzieher 13 bei
niedergedrückter Federeinrichtung 10 zurückgeschwenkt
werden kann. Beim Loslassen drückt dann die Federeinrichtung 10 das
Verriegelungselement mit der Sicherungsbohrung an den nicht dargestellten
Sicherungszapfen, so dass die Befestigungseinheit aus dem C-Profil 2 herausgenommen
und auch wieder eingesetzt werden kann.
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- 1
- Trägerschiene
- 2
- C-Profil
- 3
- Halteelement
- 4
- Schraube
- 5
- Nutenstein
- 6
- Einsatz
- 7
- obere
Wand
- 8
- Durchgangsöffnung
- 9
- Aufnahme
- 10
- Federeinrichtung
- 11
- Boden
- 12a
- Seitenschienen
- 12b
- Seitenschienen
- 13
- Verriegelungselement/Hebel
- 14
- Feder
- 15
- Druckwand
- 16
- Schraubenkopf
- 17
- Niederhalter
- 18
- Bodenwand
- 19a
- Seitenwand
- 19b
- Seitenwand
- 20
- Stützplatte
- 21
- Führungssäule
- 22
- Führungsbohrung
- 23
- Einführungsbohrung
- 24
- Durchbruch
- 25
- Führungsteil
- 26
- Durchbruch
- 27
- Distanzteil
- 28
- Distanzsätze
- 29
- Rastnasen
- 30a
- Seitenwand
- 30b
- Seitenwand
- 31
- Lagerzapfen
- 32
- Ansatz
- 33
- Hinterschnitte
- X
- Öffnungsweite
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10106309
C2 [0002]
- - DE 19502215 A1 [0003]
- - DE 19802997 A1 [0004]