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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft eine Kupplungsanordnung zum Verbinden zweier
Fluidleitungskomponenten mit einem Vaterstück und einem Mutterstück, die an
den Enden der Fluidleitungskomponenten angeordnet und ineinander
steckbar ausgebildet sind, und mit einem Sicherungselement, das
das Vaterstück
an dem Mutterstück
hält. Eine
solche Kupplungsanordnung ist insbesondere für Luftführungskanäle vorgesehen, grundsätzlich können jedoch
auch andere Fluide durch die Leitungen geleitet werden, die mit der
Kupplungsanordnung verbunden werden.
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Stand der Technik
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Zwei
Leitungen können
auf unterschiedliche Arten und Weisen miteinander verbunden werden, beispielsweise über zwei
an den Enden der Leitungen angeordnete Flansche, die miteinander
verschraubt werden. Eine solche Ausgestaltung einer Kupplung hat
den Vorteil einfacher Geometrien, ist jedoch nicht für eine Einhandmontage
geeignet. Darüber
hinaus müssen
eine Vielzahl an Teilen und Komponenten miteinander verbunden werden,
so dass ein erhöhter
Montageaufwand vorliegt.
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Weiterhin
sind sogenannte Schnellkupplungssysteme vorhanden, bei denen ein
Stahlbügel zwei
Rastkonturen an den Verbindungspartnern umfasst. Zum Erhalten einer
geschlossenen Verbindung dient lediglich die Vorspannung des Stahl bügels, wobei
es zu Scheinverrastungen und Undichtigkeiten kommen kann. Insbesondere
bei elastischen Materialien besteht die Gefahr, dass der Stahlbügel außer Eingriff
mit den Rastkonturen gebracht werden kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine verbesserte Kupplungsanordnung
bereitzustellen, die einfach und kompakt aufgebaut ist und eine
sichere Abdichtung bei einer möglichen
Einhandmontage bereitstellt.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Kupplungsanordnung mit den Merkmalen des Hauptanspruches
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
aufgeführt.
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Die
erfindungsgemäße Kupplungsanordnung
zum Verbinden zweier Fluidleitungskomponenten mit einem Vaterstück und einem
Mutterstück,
die an Enden der Fluidleitungskomponenten angeordnet und ineinander
steckbar ausgebildet sind, und mit einem Sicherungselement, das
das Vaterstück
an dem Mutterstück
hält, sieht
vor, dass zwischen dem Vaterstück
und dem Mutterstück
ein Dichtelement angeordnet ist, das im montierten Zustand des Vaterstückes in
dem Mutterstück
an einer Anlageschulter des Vaterstückes anliegt.
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Bevorzugt
ist das Dichtelement an der Stirnseite des Mutterstückes angeordnet,
so dass es beim Einführen
des Vaterstückes
in das Mutterstück
an der Anlageschulter des Vaterstückes angelegt wird und sicherstellt,
dass eine dichte Verbindung im Bereich der Kupplungsanordnung hergestellt
wird. Das Vaterstück und/oder
das Mutterstück
können
an den jeweiligen Leitungskomponenten im Urformverfahren angeformt
oder daran angeordnet sein, beispielsweise über eine Flanschverbindung
oder durch Anschweißen
oder Ankleben.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Dichtelement an
dem Mutterstück
angeformt ist, so dass es nicht während des Transportes und vor
der Montage verloren gehen kann. Die Anordnung des Dichtelementes
ist bevorzugt so, dass es einen stirnseitigen Vorsprung im montierten
Zustand überdeckt.
Alternativ zu einer einstückigen Ausgestaltung
von Mutterstück
und Dichtelement ist es vorgesehen, dass an dem Mutterstück ein Absatz ausgebildet
ist, auf dem das separat gefertigte Dichtelement aufgesetzt ist.
Das Dichtelement wird an dem Absatz beispielsweise durch elastische
Rückstellkräfte oder
durch geeignete Halteeinrichtungen an dem Absatz gehalten. Die separate
Ausgestaltung des Dichtelementes ermöglicht eine einfache Anpassung
an geänderte
Geometrien, beispielsweise, wenn das Vaterstück eine abgewandelte Form aufweisen
sollte oder wenn unterschiedliche Fluide durch die Leitungen und
durch die Kupplungsanordnung hindurchgeleitet werden sollen.
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An
dem Dichtelement sind vorteilhafterweise zumindest zwei Dichtlippen
vorgesehen, von denen eine an dem Vaterstück und die andere an dem Mutterstück anliegt.
Durch die Ausbildung der Dichtlippen wird neben einer hohen Dichtigkeit
der Verbindung die Montagekraft reduziert, da die einzeln an den
Komponenten anliegenden Dichtlippen leicht zu verformen und an das
Vaterstück
oder das Mutterstück
angelegt und angepresst werden können.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Anlageschulter als eine Schräge ausgebildet,
bei einer runden Querschnittsgestaltung ist die Anlageschulter dann
als ein Konus ausgebildet, der sich in Richtung von dem Mutterstück weg erweitert.
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Das
Sicherungselement kann als ein Federring ausgebildet sein, der in
Axialrichtung wirksame Formschlusselemente aufweist, die in Rastgeometrien
sowohl am Vaterstück
als auch am Mutterstück eingreifen.
Die Rastgeometrien sind stabile Formgebungen am Mutterstück und am
Vaterstück,
in die das Sicherungselement im montierten Zustand eingreift. Das
Sicherungselement ist an dem Mutterstück, das in einem Blas- oder
Spritzverfahren hergestellt sein kann, vormontiert, wobei das Sicherungselement
bevorzugt das Dichtelement im vormontierten Zustand umgibt und es
gegebenenfalls an dem Mutterstück
sichert. Durch die Ausgestaltung des Sicherungselementes als Federring
wird eine Radialkraftkomponente bereitgestellt, mit der eine sichere
Festlegung des Federringes an dem Mutterstück und dem Vaterstück gewährleistet
werden kann.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Formschlusselemente
als radial nach innen gerichtete Laschen ausgebildet sind, während die Rastgeometrien
als zu den Laschen korrespondierende Ausnehmungen, insbesondere Nuten,
ausgebildet sind. Die Nuten können
umlaufend ausgebildet sein, alternativ dazu können die Nuten oder Ausnehmungen
nur teilweise an dem Umfang ausgebildet sein, so dass eine Verdrehsicherung
des Federringes bzw. Sicherungselementes gewährleistet ist. Durch das Eingreifen
der Laschen in korrespondierende Ausnehmungen können hohe Auszugskräfte verwirklicht
werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass sich bei einem Aufweiten
des Vaterstückes
und des Mutterstückes
die Sicherung löst
und die Kupplung aufgehoben wird.
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Der
Federring ist bevorzugt mit einem offenen Querschnitt mit sich in
Umfangsrichtung überlappenden
Enden ausgestattet, wobei die Überlappung bevorzugt
in einer Umfangsebene stattfindet. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, dass
eine Überlappung
auf unterschiedlichen Radialebenen stattfindet, also dass ein Ende
radial außen über dem
anderen liegt. An den Enden sind in Umfangsrichtung wirksame Verriegelungseinrichtungen
angeordnet oder ausgebildet, die es verhindern, dass sich im verriegelten
Zustand das Sicherungselement so weit aufweitet, dass sich das Vaterstück von dem
Mutterstück
lösen kann.
Durch die Verriegelungseinrichtungen wird gewährleistet, dass sich der offene
Querschnitt des Federringes nicht beliebig weit vergrößern kann,
vielmehr wird der Grad der Aufweitung begrenzt oder vollständig verhindert.
Dabei sind die Verriegelungseinrichtungen bevorzugt als Formschlusselemente
ausgebildet, beispielsweise als Absätze, die im montierten Zustand
ineinander greifen und so eine Relativverlagerung der beiden Enden über ein
bestimmtes Maß hinaus
verhindern.
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In
einer Ausgestaltungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die
Enden des Sicherungselementes im nicht montierten Zustand einen
Versatz, insbesondere einen Axialversatz zueinander aufweisen, um
den die Verriegelungseinrichtungen getrennt sind. Dieser Versatz
kann entweder durch die ursprüngliche
Formgebung des Sicherungselementes, beispielsweise durch ein Verdrehen
oder Verbiegen erreicht werden, oder durch entsprechende Einrichtungen
an dem Mutterstück,
beispielsweise durch Nuten oder Aufnahmeeinrichtungen und Distanzelemente.
Die Rastgeometrien sind dabei so ausgebildet, dass im montierten
Zustand die Verriegelungseinrichtungen zusammen geführt sind
und das Sicherungselement gegen ein Aufweiten sichern. Der Versatz
kann dabei durch eine Montagekraft überwunden werden, wenn das
Vaterstück
in das Mutterstück eingeführt wird
und die Rastgeometrien so zueinander liegen, dass nach dem Einrasten
der Formschlusselemente des Sicherungselementes die Verriegelungseinrichtungen
zueinander ausgerichtet liegen, so dass die Formschlusselemente
ineinander eingreifen. Ein solcher Versatz kann beispielsweise dadurch
erreicht werden, dass die Rastgeometrie an dem Mutterstück ein axiales
Spiel an einem Ende des Federringes zulässt, während das andere Ende des Federringes
festliegt, um eine Verriegelung an dem Vaterstück dergestalt zu bewirken,
dass zunächst
ein Ende des Federringes vor dem anderen Ende ver riegelt wird. Der
Versatz kann auch dadurch erzeugt werden, dass ein Ende voreilend
an einer Einführschräge anliegt,
beispielsweise über
einen axial vorstehenden Absatz. Der Absatz drückt ein ende nach hinten, so
dass dieses später
in die Rastgeometrie eingreifen kann.
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Um
das Verriegeln zu erleichtern und eine werkzeuglose Einhandmontage
zu ermöglichen,
ist an dem Vaterstück
bevorzugt vor der Rastgeometrie eine Einführschräge angeordnet, auf der die
Formschlusselemente des Federringes entlang gleiten können, so
dass sich der Federring aufweitet und dann in die Rastgeometrie
an dem Vaterstück
hineinschnappt. Das Vaterstück
kann relativ zu dem Mutterstück
mit einer Verdrehsicherung versehen sein und eine asymmetrische
Querschnittsform aufweisen, um eine eindeutige Zuordnung der Komponenten
zueinander auch in rotatorischer Orientierung zu bewirken.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der beigefügten
Figuren näher erläutert. Gleiche
Bezugszeichen in unterschiedlichen Figuren bezeichnen gleiche Komponenten.
Es zeigen:
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1 eine
Kupplungsanordnung in Gesamtansicht;
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2 eine
Kupplungsanordnung gemäß 1 in
Explosionsdarstellung;
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3 eine
Schnittdarstellung durch eine Kupplungsanordnung gemäß 1;
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4 eine
vergrößerte Detaildarstellung
gemäß 3;
sowie
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5 eine
Seitenansicht einer Variante der Kupplungsanordnung mit Sekundärverriegelung.
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Ausführungsform(en)
der Erfindung
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In
der 1 ist in einer perspektivischen Ansicht eine Kupplungsanordnung 1 mit
einem Vaterstück 2 dargestellt,
das in einem Mutterstück 3 eingeführt ist.
Ein Federstahlring 4 ist als Sicherungselement sowohl um
das Vaterstück 2 als
auch um das Mutterstück 3 herum
gelegt und greift mit Formschlusselementen, die später näher erläutert werden, in
Rastgeometrien sowohl an dem Vaterstück 2 als auch an dem
Mutterstück 3 ein.
Zwischen dem Vaterstück 2 und
dem Mutterstück 3 ist
ein Dichtelement 5 unterhalb des Federringes 4 angeordnet,
der eine Abdichtung an der Verbindungsstelle zwischen dem Vaterstück 2 und
dem Mutterstück 3 bewirkt.
Das Vaterstück 2 und
das Mutterstück 3 können aus
unterschiedlichen Materialien ausgebildet sein, bevorzugt sind sie
aus Kunststoff hergestellt, beispielsweise in einem Blasverfahren
oder in einem Spritzverfahren. Das Vaterstück 2 und das Mutterstück 3 sind
an weiteren Komponenten angeordnet, insbesondere an Rohrleitungskomponenten
oder anderen Fluidleitungskomponenten. Neben einer nachträglichen
Befestigung des Vaterstückes 2 oder
des Mutterstückes 3 an
den weiteren Komponenten können
diese auch einstückig
miteinander ausgebildet sein.
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In
der 2 ist in einer Explosionsdarstellung die Kupplungsanordnung 1 dargestellt.
Das Mutterstück 3 weist
Rastgeometrien 31 in Gestalt einer im Wesentlichen umlaufenden
Nut auf. An dem vorderen Ende des Mutterstückes 3 ist stirnseitig
ein Absatz angeordnet, der später
näher erläutert wird.
Auf diesem Absatz wird das Dichtelement 5, das vorliegend
als ein Dichtring ausgebildet ist, auf das Mutterstück 3 aufgesetzt
und dort gehalten. Es findet insoweit eine Vormontage des Dichtelementes 5 auf
dem Mutterstück 3 statt.
Der Federring 4 weist einen offenen Querschnitt auf und
ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
in Axialrichtung geschlitzt. An dem Umfang sind radial nach innen
gerichtete Laschen angeordnet, die später näher erläutert werden. Die dem Mutterstück 3 zugeordneten
Laschen greifen in die Rastgeometrie 31 an dem Mutterstück 3 ein,
so dass der Dichtering 5 größtenteils von dem Federring 4 umgeben
wird. Solcher Art vormontiert wird dann das Vaterstück 2 in
das Mutterstück 3 eingeschoben,
wobei an dem Vaterstück 2 eine
Einführschräge 22 angeordnet
ist, auf der die Formschlusselemente des Federringes 4 entlang
gleiten und den Federring 4 aufweiten können. Am Ende der Einführschräge 22 ist
die Rastgeometrie 21 in Gestalt einer Nut ausgebildet,
in die die Formschlusselemente des Federringes 4 formschlüssig einrasten.
Dieser Zustand des vollständigen
Einrastens ist in der 1 dargestellt.
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In
der 3 ist der montierte Zustand gemäß 1 in
einer Schnittdarstellung im Detail dargestellt. Das Vaterstück 2 ist
in dem Mutterstück 3 eingeführt. Der
Federring 4 ist in dem dargestellten Schnittbereich mit
einem C-förmigen
Querschnitt versehen und weist einen Mittelsteg und zwei radial nach
innen weisende Laschen 42, 43 auf, die die Formschlusselemente
ausbilden. Diese Laschen 42, 43 liegen an Rastgeometrien 21, 31 des
Vaterstückes 2 und
des Mutterstückes 3 an
und verriegeln das Vaterstück 2 und
das Mutterstück 3 formschlüssig gegen
ein Auseinanderbewegen in Axialrichtung. An der dem Vaterstück 2 abgewandten
Seite des mutterstückseitigen
Formschlusselementes 43 ist ein Absatz 32 angeordnet,
der eine Axialverlagerung des Federringes 4 beim Einschieben
des Vaterstückes
in das Mutterstück
verhindert. Wird das Vaterstück 2 in das
Mutterstück 3 eingeschoben,
gleitet das Formschlusselement 42 oder die Lasche 42 auf
der Einführschräge 22 entlang,
wodurch neben einer radialen Kraftkomponente eine axiale Kraftkomponente auf
den Federring 4 wirkt. Um lediglich ein Aufweiten in Radialrichtung
oder Umfangsrichtung zu bewirken, wird an dem Absatz 32 eine
Gegenkraft zu der Axialkraft ausgeübt, so dass sich der Federring 4 aufweitet,
ohne an dem Mutterstück 3 entlang
zu gleiten.
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An
dem stirnseitigen Ende des Mutterstückes 3 ist ein Absatz 35 ausgebildet,
der sich in Axialrichtung erstreckt. Auf diesem Absatz 35 ist
das Dichtelement 5 gelagert. Beim Einführen des Vaterstückes kommt
im montierten Zustand der Dichtring 5 an der Anlageschulter 22 zu
liegen, die gleichzeitig auch die Einführschräge für die Formschlusselemente 42 bildet,
wobei das dichtende, radial in nen liegende Ende des Dichtelementes 5 insgesamt
drei Dichtlippen 51, 52, 53 aufweist.
Das Dichtelement 5 liegt mit seinen Dichtlippen sowohl
an dem Mutterstück 3 als
auch an dem Vaterstück 2 an
und verhindert, dass das durchgeleitete Fluid austreten kann. Das
Dichtelement 5 ist um den Absatz 35 herumgelegt
und bildet gleichzeitig einen stirnseitigen Abschluss und Schutz
des Mutterstückes 3.
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In
der 4 ist eine vergrößerte Detaildarstellung der
Fügestelle
dargestellt. An dem stirnseitigen Absatz 35 ist ein Wulst 34 ausgebildet,
der radial nach außen
weist, um das Dichtelement 5 gegen eine axiale Verlagerung
nach vorne zu sichern. Das Dichtelement 5 wird über den
Wulst 34 hinweg geschoben und liegt dann an dem L-förmigen Absatz 35 an.
Der Wulst 34 verhindert, dass das Dichtelement 5 axial
nach vorne wegrutscht, bevor der Federring 4 montiert wird.
Nachdem der Federring 4 auf dem Mutterstück 3 montiert
wurde, klemmt der Federring 4 das Dichtelement 5 im
Bereich des Wulstes 34 fest und verhindert zusätzlich ein
Herunterrutschen des Dichtelementes 5.
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An
dem Dichtelement 5 sind an dem im montierten Zustand innen
liegenden Ende drei Dichtlippen 51, 52, 53 ausgebildet,
von denen eine Dichtlippe 51 an dem Mutterstück 3 in
einem Eckbereich anliegt, während
zwei Dichtlippen 52, 53 an dem Vaterstück 2 anliegen.
Eine Dichtlippe 52 liegt an der Einführschräge 22, die gleichzeitig
eine Anlageschulter für
das Dichtelement 5 ist, an, die zweite Dichtlippe 53 liegt
am Fuß der
Einführschräge 22 an
dem Vaterstück 2 an.
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Eine
Variante der Erfindung ist in der 5 dargestellt.
In der 5 ist eine Draufsicht auf eine montierte Kupplungsanordnung
mit einem Vaterstück 2 und
einem Mutterstück 3 gezeigt.
Vaterstück 2 und Mutterstück 3 sind
ineinander eingeführt
und entsprechen im Wesentlichen denen gemäß der 1 bis 4.
Das Sicherungselement 5 in Gestalt eines Federringes weist
ebenfalls Formschlusselemente 42, 43 auf, die
aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht
mit einem Bezugszeichen versehen sind. Diese greifen in Rastgeometrien 21, 31 an
dem Vaterstück 2 und
dem Mutterstück 3 ein.
Anders als bei der Ausführungsform
gemäß der 1 und 2 ist
der Federring 4 nicht in Axialrichtung geschlitzt, mit
einem sich in Umfangsrichtung erstreckenden Freiraum, sondern als
ein offener Querschnitt mit sich in Umfangsrichtung überlappenden
Enden 4a, 4b. Der Schlitz innerhalb des Federringes 4 ist
im Wesentlichen stufenartig diagonal ausgeführt, wobei an jedem Ende 4a, 4b ein
Absatz 45, 44 ausgebildet ist, die korrespondierend
zueinander ausgebildet sind.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel befinden
sich die Enden 4a, 4b des Federringes 4 auf einem
radialen Durchmesser, so dass die Enden 4a, 4b in
Axialrichtung gesehen hintereinander liegen. Zwischen dem vorderen
Ende 4b und dem rückwärtigen Ende 4a ist
ein Versatz 6 vorgesehen, der dazu dient, dass das vordere
Ende 4b, also dasjenige Ende, das dem Vaterstück 2 zugewandt
ist, dem rückwärtigen Ende 4a voraus
eilt. Dadurch rastet das in Einführrichtung
vorne liegende Formschlusselement 42 zuerst in der Rastgeometrie 21 des
Vaterstückes ein.
Das rückwärtige Ende 4a wird
beim Auflaufen auf die Einführschräge 22 oder
Anlageschulter 22 zunächst
leicht nach hinten gedrückt,
so dass der Versatz 6 in Axialrichtung auftritt. Dies wird
durch eine entsprechende Ausgestaltung der Rastgeometrie 31 an
dem Mutterstück
ermöglicht.
Durch den Versatz 6 ist es möglich, dass sich die Verriegelungseinrichtungen 44, 45 in
Axialrichtung auseinander bewegen können, wodurch die Sekundärverrastung,
die verhindert, dass das Sicherungselement 4 sich in Umfangsrichtung
aufweitet, aufgehoben wird. Dadurch ist es möglich, dass die Enden 4a, 4b nach
der Auflösung
der Verriegelung durch die korrespondierend ausgebildeten Vorsprünge 44, 45 sich
in Umfangsrichtung auseinander bewegen können, so dass der Federring über die
Einführschräge 22 gleiten
kann und die Formschlusselemente 42 in die Rastgeometrie 21 am
Vaterstück 2 einrasten
können.
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Wenn
beide Enden 4a, 4b mit den dazugehörigen Formschlusselementen 42 über die
Spitze der Einlaufschräge 22 hinweg
geschoben wurden und die Formschlusselemente 42 sich in
der Rastgeometrie 21 am Vaterstück hineinbewegt haben, schließt sich
der federnde Metallring 4, so dass die Enden 4a, 4b in
Umfangsrichtung aufeinander zu bewegt werden, bis sich die beiden
Vorsprünge 44, 45 hinterschneiden
und verriegeln. Die Verriegelung durch eine Axialbewe gung aufeinander
zu kann durch die Geometrie der Formschlusselemente 42, 43 und
der Rastgeometrien 21, 31 erfolgen. Im montierten
Zustand sind die Verriegelungselemente 44, 45 formschlüssig verriegelt.
Werden bei einem erhöhten
Innendruck die beiden Kupplungspartner, nämlich das Vaterstück 2 und
das Mutterstück 3,
radial nach außen
gedrückt,
wird durch die Verriegelungseinrichtungen 44, 45 verhindert,
dass sich das Sicherungselement 4 in Umfangsrichtung aufweitet, so
dass ein Öffnen
des Sicherungselementes 4 wirksam verhindert und eine Verriegelung
der Kupplung sichergestellt wird.
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Die
Sekundärverrastung
gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 5 kann auch ohne eine Dichtung 5 zwischen
dem Vaterstück 2 und
dem Mutterstück 3 eingesetzt
werden. Die Ausgestaltung gemäß 5 ohne
Dichtung 5 ist eine eigenständige Lösung des Problems der Sicherung
gegen ungewolltes Öffnen
und einer Scheinverrastung der Kupplungskomponenten.
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Mit
den dargestellten Ausführungsbeispielen und
der dargestellten Erfindung ist es möglich, zwei Fluidleitungskomponenten
mittels einer Einhandmontage zu verbinden. Diese Montage erfolgt
im Rahmen einer einfachen Blindmontage, die ohne Sichtkontrolle
ausgeführt
werden kann. Das Vaterstück 2 wird
einfach in das vormontierte Mutterstück 3 mit dem daran
angeordneten Dichtelement 5 und dem Federring 4 als
Sicherungselement eingeschoben. Die Verbindung ist einfach und kompakt
und benötigt
weder axial noch radial einen großen Bau raum. Die Verbindung
kann in verschiedenen Werkstoffen und Technologien realisiert werden,
neben einer Ausgestaltung der Komponenten in Kunststoff können diese
auch in Metall ausgeführt
sein. Ebenfalls ist es möglich,
unterschiedliche Materialien miteinander zu kombinieren. Die Sicherungseinrichtung 5 gewährleistet,
dass hohe Auszugskräfte
notwendig sind, um die Kupplungselemente voneinander zu trennen. Eine
Scheinverrastungssicherung ist durch die Sekundärverriegelung des Sicherungselementes 4 durch
die Verriegelungseinrichtungen 44, 45 gegeben.
Neben der beschriebenen Axialverlagerung der Enden 4a, 4b ist
grundsätzlich
auch eine Radialverlagerung denkbar und möglich. Darüber hinaus kann eine Verdrehsicherung
sowohl des Sicherungselementes 4 relativ zu dem Mutterstück 3 ebenso
wie zu dem Vaterstück 2 durch
eine entsprechende Ausgestaltung der Rastgeometrien 21, 31 bereitgestellt werden.
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Der
Axialversatz 6 kann durch die Ausgestaltung einer entsprechenden
Rastgeometrie 31 oder einer in Richtung auf das Vaterstück vorgelagerten Kontaktnase
an dem Sicherungselement 4 erzielt werden, so dass das
rückwärtige Ende 4a bei
der Montage durch den Widerstand der Gegenkontur nach hinten gedrückt wird,
wodurch ein Vorbeigleiten der Verriegelungseinrichtungen 44, 45 aneinander vorbei
zum Öffnen
der Kupplung ermöglicht
wird. Wenn das Sicherungselement 4 nach dem Aufschieben über die
Einführschräge 22 am
Vaterstück 2 in die
Rastgeometrie 21 gleitet, wird das hintere Ende 4a als
letztes in die Verrastungsnut 21 eingeführt, so dass eine Scheinverrastung
ausgeschlossen wer den kann. Durch das Zusammenführen der beiden Enden 4a, 4b kann
darüber
hinaus eine akustische Rückkopplung
erfolgen, ob eine korrekte Verrastung vorliegt.