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DE202008013002U1 - Möbelauszugsführung - Google Patents

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DE202008013002U1
DE202008013002U1 DE202008013002U DE202008013002U DE202008013002U1 DE 202008013002 U1 DE202008013002 U1 DE 202008013002U1 DE 202008013002 U DE202008013002 U DE 202008013002U DE 202008013002 U DE202008013002 U DE 202008013002U DE 202008013002 U1 DE202008013002 U1 DE 202008013002U1
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Paul Hettich GmbH and Co KG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B88/00Drawers for tables, cabinets or like furniture; Guides for drawers
    • A47B88/40Sliding drawers; Slides or guides therefor
    • A47B88/423Fastening devices for slides or guides
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Möbelauszugsführung (1) für ein Möbelauszugsteil wie z. B. einen Schubkasten, umfassend eine ortsfest an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbare Führungsschiene (2) und ein längs der Führungsschiene (2) verschiebbares und mit einem Möbelauszugsteil wie z. B. einem Schubkasten koppelbares Laufteil (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Laufteiles (3), welches ausschließlich im hinteren Endbereich eines Möbelauszugsteiles mit diesem koppelbar ist, einen Bruchteil der Länge der Führungsschiene (2) beträgt und dass im vorderen Endbereich der Führungsschiene (2) eine Abstützeinrichtung zur bodenseitigen Abstützung eines Möbelauszugsteiles angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Möbelauszugsführung für ein Möbelauszugsteil wie z. B. einen Schubkasten, umfassend eine ortsfest an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbare Führungsschiene und ein längs der Führungsschiene verschiebbares und mit einem Möbelauszugsteil wie z. B. einem Schubkasten koppelbares Laufteil.
  • Möbelauszugsführungen der vorerwähnten Art sind an sich bekannt, wobei das Laufteil bislang aus einer mit einem Möbelauszugsteil koppelbaren Schiene, die allgemein auch als Laufschiene bezeichnet wird, besteht. Die Laufschienen bei vorbekannten Konstruktionen weisen eine Länge auf, die etwa der Länge der Führungsschiene entspricht. Hieraus ergibt sich ein vergleichsweise großer Materialbedarf für die Laufschiene, was sich naturgemäß negativ auf die Herstellkosten einer gattungsgemäßen Möbelauszugsführung auswirkt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möbelauszugsführung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die vergleichsweise preiswert herstellbar ist und bezüglich ihrer Funktionalität keine Nachteile gegenüber vorbekannten Konstruktionen aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Länge des Laufteiles, welches ausschließlich im hinteren Endbereich eines Möbelauszugsteiles mit diesem koppelbar ist, einen Bruchteil der Länge der Führungsschiene beträgt und dass im vorderen Endbereich der Führungsschiene eine Abstützeinrichtung zur bodenseitigen Abstützung eines Möbelauszugsteiles angeordnet ist.
  • Durch diese Maßnahmen werden die Kosten für das Laufteil beträchtlich gesenkt, da dessen Länge im Vergleich zur Länge der Führungsschiene erheblich verkürzt ist und somit der Materialeinsatz für das Laufteil drastisch gesenkt werden kann.
  • Durch die Abstützeinrichtung im vorderen Endbereich der Führungsschiene wird ein Möbelauszugsteil auch bei verkürztem Laufteil hinreichend abgestützt und stabilisiert.
  • Bevorzugt ist das Laufteil kürzer als die Hälfte der Länge der Führungsschiene ausgeführt.
  • Eine besonders hohe Materialeinsparung hinsichtlich des Laufteiles ergibt sich dann, wenn die Länge des Laufteiles etwa ein Viertel der Länge der Führungsschiene oder weniger als ein Viertel der Länge der Führungsschiene beträgt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Führungsschiene einen unrunden, vorzugsweise rechteckigen Querschnitt aufweist und dass das Laufteil diesem Querschnitt angepasst und als ein die Führungsschiene umgreifender Schlitten ausgebildet ist.
  • Der Schlitten ist also praktisch verdrehsicher auf der Führungsschiene angeordnet durch die Wahl eines entsprechenden Querschnittes, so dass insoweit keine besonderen Maßnahmen zur Verdrehsicherung des Schlittens relativ zur Führungsschiene erforderlich sind. Der Schlitten kann gleitend auf der Führungsschiene verschiebbar gelagert sein, ebenso besteht die Möglichkeit, den Schlitten unter Zwischenschaltung von Rollen, Wälzkörpern oder dergleichen auf der Führungsschiene zu lagern, wodurch sich eine besonders reibungsarme Verschiebung des Schlittens relativ zur Führungsschiene ergibt.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
  • In den beigefügten Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die im Folgenden näher beschrieben werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Möbelauszugsführung in einer Verschiebeposition, die sich bei einem vollkommen eingeschobenen Möbelauszugsteil ergibt
  • 2 eine Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung in einer mittleren Auszugsposition
  • 3 eine Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung in völlig ausgezogener Position
  • 4 eine perspektivische Sprengbilddarstellung der Möbelauszugsführung nach den 1 bis 3
  • 5 eine schematisch dargestellte Seitenansicht eines Möbels mit einer Möbelauszugsführung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • 6 eine Möbelauszugsführung gemäß 5 in einer Perspektivdarstellung
  • 7 eine Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung nach den 5 und 6 in einer mittleren Auszugsposition
  • 8 eine Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung nach den 5 bis 7 in einer völlig ausgezogenen Position
  • 9 eine perspektivische Sprengbilddarstellung der Möbelauszugsführung nach den 5 bis 8
  • 10 bis 12 Perspektivdarstellungen einer Möbelauszugsführung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung in verschiedenen Auszugspositionen
  • 13 eine perspektivische Sprengbilddarstellung der Möbelauszugsführung nach den 10 bis 12
  • 14 eine Perspektivdarstellung einer Möbelauszugsführung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • 15 eine perspektivische Rückansicht der Möbelauszugsführung gemäß 14, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit bis auf das Laufteil alle übrigen Bauteile weggelassen sind
  • 16 die in 15 mit 16 bezeichnete Einzelheit in vergrößerter Darstellung
  • 17 eine Stirnansicht in Richtung des Pfeiles 17 in 16.
  • In den 1 bis 4 ist – wie auch bei den weiteren Ausführungsbeispielen – mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt eine Möbelauszugsführung für ein Möbelauszugsteil wie z. B. einen Schubkasten bezeichnet.
  • Die Möbelauszugsführung 1 umfasst eine ortsfest an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbare Führungsschiene 2 und ein längs der Führungsschiene 2 verschiebbares und mit einem Möbelauszugsteil wie z. B. einem Schubkasten koppelbares Laufteil 3.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 4 ist die Führungsschiene 2 in ihrem vorderen Endbereich über einen Montagewinkel 4 an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbar. Wie insbesondere 4 deutlich macht, ist der Montagewinkel 4 mit einer lotrecht zur Befestigungsebene des Montagewinkels 4 verlaufenden Zunge 4a versehen, die in eine entsprechend geformte, im Querschnitt etwa C-förmige Nut 5a einer Endkappe 5 eingreift, welche ihrerseits auf das vordere Ende der Führungsschiene 2 aufgeschoben ist.
  • Die Führungsschiene 2, welche einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist, ist im Bereich ihrer beiden Seitenflanken 2a im vorderen Endbereich mit Rastausnehmungen 2b ausgestattet, in welche (nicht dargestellte) Rastvorsprünge an den korrespondierenden Innenflanken der Endkappe 5 eingreifen können, so dass die Endkappe 5 verschiebesicher auf der Führungsschiene 2 fixiert ist.
  • Die Endkappe 5 ist, was ebenso 4 sehr deutlich zeigt, mit zwei Auslegern 5b ausgestattet, die mit Lagerschlitzen 5c für die Lagerzapfen 6a einer eine Laufrolle 7 tragenden Achse 6 vorgesehen sind. Der Durchmesser der Laufrolle 7 und die Tiefe der Lagerschlitze 5c sind derart aufeinander abgestimmt, dass die Laufrolle 7 über die Oberfläche der Endkappe 5 hinaus geringfügig vorsteht.
  • Das Laufteil 3, dessen Länge nur einen Bruchteil der Länge der Führungsschiene 2 beträgt, ist dazu bestimmt, ausschließlich im hinteren Endbereich eines Möbelauszugsteiles wie beispielsweise eines Schubkasten mit diesem gekoppelt zu werden. Zu diesem Zweck ist das Laufteil 3 einerseits mit einem in Verschieberichtung verlaufenden Fanghaken 3a ausgestattet, der in eine rückwandseitige Öffnung eines Möbelauszugsteiles eingreifen kann und darüber hinaus weist das Laufteil 3 an einander gegenüberliegenden Seiten Haltezapfen 3b auf, die sich lotrecht nach oben erstrecken und von denen je nach Einbaulage der gesamten Möbelauszugsführung 1 (links- oder rechtsseitig eines Möbelkorpus) in eine Bohrung einer Seitenwand eines Möbelauszugsteiles eingreift. Durch den Fanghaken 3a und einen der Haltezapfen 3b ist somit ein Möbelauszugsteil wie beispielsweise ein Schubkasten sowohl in Verschieberichtung wie auch lotrecht zur Verschieberichtung gegenüber dem Laufteil 3 fixiert.
  • Das Laufteil 3 weist insgesamt einen rechteckigen Querschnitt und einen unterseitigen Längsschlitz 3c auf, wobei letzterer von zwei Längsstegen 3d begrenzt ist. Diese Längsstege 3d greifen in seitliche Längsnuten 2c der Führungsschiene 2 ein, so dass das Laufteil 3 insgesamt verdrehsicher auf der Führungsschiene 2 geführt und gegen Abheben von der Führungsschiene 2 gesichert ist.
  • Wie 4 weiterhin deutlich macht, ist innerhalb des Laufteiles 3 eine Führungsrolle 8 gelagert, die auf der Oberseite der Führungsschiene 2 abrollt.
  • Rückseitig ist an der Führungsschiene 2 eine Kappe 9 aufgeschoben, die einen Befestigungsflansch 9a aufweist, um die Führungsschiene 2 über die Endkappe 9 an einer Rückwand eines Möbelkorpus festlegen zu können. Um eine spielfreie Festlegung der Endkappe 9 gegenüber der Führungsschiene 2 gewährleisten zu können, kann diese wiederum auch in ihrem hinteren Endbereich mit Rastausnehmungen 2b versehen sein, in welche entsprechende Rastvorsprünge an den entsprechenden Innenflanken der Kappe 9 eingreifen können.
  • Ein Möbelauszugsteil ist in seinem hinteren Endbereich mit dem Laufteil 3 gekoppelt, wie vorstehend beschrieben. Im Übrigen ist das Möbelauszugsteil bodenseitig auf der im vorderen Endbereich der Führungsschiene 2 angeordneten Laufrolle 7 bodenseitig abgestützt. Das Laufteil 3 ersetzt insgesamt eine für vergleichbare Möbelauszugsführungen bislang zum Einsatz kommende Laufschiene, deren Länge etwa der Länge der Führungsschiene 2 entsprach.
  • Hieraus ergibt sich eine erhebliche Materialeinsparung und somit eine beträchtliche Verbilligung bei der Herstellung einer Möbelauszugsführung 1.
  • Das Laufteil 3 ist bevorzugt als einstückiges Kunststoffspritzgussteil hergestellt, so dass trotz der relativ komplizierten Form mit den vielen Funktionen eine preiswerte Fertigung des Laufteiles 3 möglich ist.
  • Auch die Endkappe 5 im vorderen Bereich der Führungsschiene 2 wie die Kappe 9 im hinteren Endbereich der Führungsschiene 2 sind bevorzugt als Kunststoffspritzgussteile ausgebildet.
  • Der Montagewinkel 4 ist hingegen aus Stabilitätsgründen vorzugsweise aus Metall hergestellt.
  • Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Laufrolle 7 im vorderen Endbereich der Führungsschiene 2 auch durch Gleitstücke ersetzt werden, wichtig ist hier zunächst einmal nur, dass sich eine stabile Abstützeinrichtung für ein Möbelauszugsteil in seinem bodenseitigen Bereich ergibt. Ebenso ist es denkbar, die Abstützeinrichtung, gleich ob in Form einer Laufrolle 7 oder eines Gleitstückes oder dergleichen, höhenverstellbar auszubilden, um eine exakte horizontale Ausrichtung eines Möbelauszugsteiles zu ermöglichen.
  • Die Länge des Laufteiles 3 ist, was die 1 bis 4 deutlich machen, kürzer als die Hälfte der Länge der Führungsschiene 2, bevorzugt ist eine Ausführung, bei der die Länge des Laufteiles 3 etwa einem Viertel der Länge der Führungsschiene 2 oder weniger als ein Viertel der Führungsschiene 2 beträgt. Es wird deutlich, dass sich hier eine beträchtliche Materialeinsparung im Vergleich zu bislang verwendeten Laufschienen mit einer der Länge der Führungsschiene 2 entsprechenden Gesamtlänge ergibt.
  • In den 5 bis 9 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, bei dem die Führungsschiene 2 sowohl in ihrem vorderen Endbereich wie auch in einem mittleren Bereich über Montagewinkel 4 an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbar ist. Dabei ist die Anordnung im vorderen Endbereich identisch mit der Anordnung gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 4, so dass diesbezüglich auf eine Wiederholung verzichtet und auf das vorgenannte Ausführungsbeispiel verwiesen werden kann.
  • Der Montagewinkel 4 im mittleren Bereich der Führungsschiene 2 greift mit seiner Zunge 4a in ein Profilstück 50 mit einer C-förmigen Nut 5a entsprechend der Nut 5a am Endkappe 5 ein. Mit dem Profilstück 50 verbunden ist ein Kulissenstein 10, dessen Querschnitt dem Querschnitt der Führungsschiene 2 entspricht und es somit ermöglicht, in die Führungsschiene 2 eingeschoben zu werden. Das Profilstück 50 kann somit über den Kulissenstein 10 gemeinsam mit dem Montagewinkel 4 längs der Führungsschiene 2 verschoben und an jeder beliebigen Stelle an einer Seitenwand eines Möbelkorpus fixiert werden.
  • Das Laufteil 3 ist beim Ausführungsbeispiel nach den 5 bis 9 noch kürzer ausgeführt als beim vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel, weist aber die gleichen Funktionen auf, d. h., auch das Laufteil 3, welches wiederum im hinteren Endbereich eines Möbelauszugsteiles mit diesem gekoppelt wird, ist mit einem Fanghaken 3a und mit lotrecht nach oben sich erstreckenden Zapfen 3b zur Fixierung eines Möbelauszugsteiles ausgestattet.
  • Im vorderen Endbereich erfolgt wiederum eine Abstützung eines Möbelauszugsteiles über die Laufrolle 7, so dass sich eine einwandfreie Abstützung und Führung eines Möbelauszugsteiles gegenüber der Führungsschiene 2 ergibt.
  • Die Besonderheit des Ausführungsbeispieles der Erfindung gemäß den 10 bis 13 besteht darin, dass die Führungsschiene 2 in ihrem hinteren Endbereich eine aufgeschobene Kappe 55 aufweist, die über Rastaussparungen 2b in der Führungsschiene 2 und entsprechende Rastvorsprünge an den entsprechenden Innenflanken der Kappe 55 endseitig auf der Führungsschiene 2 verrastet wird. Diese Kappe 55 ist analog der Endkappe 5 im vorderen Endbereich unterseitig mit einer etwa C-förmigen Nut 5a versehen, in die der Ausleger 4a des hinteren Montagewinkels 4 eingreifen kann. Somit dient die Kappe 55 beim Ausführungsbeispiel nach den 10 bis 13 sowohl dem sauberen hinteren Abschluss der Führungsschiene 2 wie auch dazu, die Führungsschiene 2 in ihrem hinteren Endbereich an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegen zu können.
  • Das Laufteil 3 entspricht hinsichtlich seiner Gestaltung und Funktion wiederum dem Laufteil 3 des Ausführungsbeispieles nach den 1 bis 4. Das gleiche gilt für die im vorderen Endbereich festgelegte Endkappe 5, welche, wie schon weiter oben beschrieben, sowohl zur Festlegung der Führungsschiene 2 im vorderen Endbereich an einer Seitenwand eines Möbelkorpus wie auch zur Aufnahme einer bodenseitigen Abstützeinrichtung für ein Möbelauszugsteil, z. B. für eine Laufrolle 7, dient.
  • In 14 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, bei dem die Montagewinkel 4 als L-förmige Winkelstücke ausgebildet sind, wobei ein Schenkel wiederum zur Befestigung an einer Seitenwand eines Möbelkorpus und der andere, hier gegenüber lotrecht abgewinkelte Schenkel 4a jeweils in eine Nut 5a eines Profilstückes 50 eingreift, welches wie beim Ausführungsbeispiel nach den 5 bis 9 beschrieben, über einen Kulissenstein 10 in der Führungsschiene 2 gehalten ist.
  • Da die beiden Montagewinkel 4 somit längs der Führungsschiene 2 frei verschiebbar sind, besteht eine große Flexibilität bzw. Freiheit hinsichtlich der Anschraubposition der Montagewinkel 4 an einer Seitenwand eines Möbelkorpus.
  • Im rückseitigen Endbereich ist beim Ausführungsbeispiel nach 14 die Führungsschiene 2 verschlossen durch einen Endstopfen 11 mit einem über die Außenkontur der Führungsschiene 2 hinaus vorstehenden Rand 11a, der als rückseitiger Endanschlag für das Laufteil 3 dient.
  • Bei einer Möbelauszugsführung 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 14 kann die Führungsschiene 2 relativ zu den in das Innere der Führungsschiene 2 eingreifenden Kulissensteinen verschoben werden, sofern keine Maßnahmen ergriffen worden sind, um eine derartige Verschiebung zu vermeiden. Daraus ergibt sich, dass beim Ausführungsbeispiel nach 14 ein Möbelauszugsteil zunächst über das Laufteil 3 bis zu dessen Anschlag an der Endkappe 5 gegenüber der Führungsschiene 2 verfahren werden kann. Anschließend kann das Laufteil gemeinsam mit der Führungsschiene 2 längs der Kulissensteine 10 in Auszugsrichtung weiter verschoben werden, so dass hier ein Vollauszug möglich ist.
  • Es ist aber auch denkbar, die Verschiebbarkeit der Führungsschiene 2 gegenüber zumindest einem Kulissenstein 10 zu blockieren, nachdem die gesamte Möbelauszugsführung 1 montiert ist. Eine derartige Blockierung kann z. B. durch partielles Verpressen der Führungsschiene 2 im Bereich eines der Kulissensteine 10 erfolgen. In diesem Falle wäre dann lediglich ein Teilauszug des Möbelauszugsteiles möglich.
  • In den 15 bis 17 ist gezeigt, dass eine erfindungsgemäße Möbelauszugsführung 1 auf einfache Art und Weise mit einer Zuhaltung ausgestattet werden kann.
  • So ist am hinteren Ende der Führungsschiene 2 eine zur Rückseite hin abfallende Zuhaltungsschräge 2d angeformt. Die Breite dieser Zuhaltungsschräge 2d ist etwas größer gewählt als die Breite der ansonsten auf der Oberseite der Führungsschiene 2 ablaufenden Führungsrolle 8, so dass diese Führungsrolle 8 bei nach hinten verschobenem Möbelauszugsteil in den Bereich der Zuhaltungsschräge 2d gelangt und entsprechend deren Neigungswinkel nach unten abgesenkt wird, wobei die Neigung der Zuhaltungsschräge 2d durchaus auch so gewählt werden kann, dass bei völlig nach hinten verschobenem Laufteil 3 dieses unmittelbar auf der Oberseite der Führungsschiene 2 aufliegt.
  • In jedem Falle ergibt sich insoweit eine Zuhaltung, als beim Herausziehen eines Möbelauszugsteiles aus einer Schließlage heraus zunächst der hintere Endbereich aus dem Wirkungsbereich der Zuhaltungsschräge 2d heraus angehoben werden muss. Sofern das Laufteil 3 auch noch auf der Oberseite der Führungsschiene 2 aufgelegen hat, muss zusätzlich eine gewisse Reibungskraft überwunden werden, um das Laufteil 3 wieder frei gegenüber der Führungsschiene 2 bewegen zu können.
  • Die Zuhaltung wird also vorrangig bestimmt durch die Kräfte, die erforderlich sind, um die Führungsrolle 8 aus der abgesenkten Position im Bereich der Zuhaltungsschräge 2d bis zur Oberseite der Führungsschiene 2 anzuheben. Durch Neigung kann die Zuhaltung weiter verstärkt werden.
  • Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in den 15 bis 17 der hintere Endstopfen 11, wie in 14 gezeigt, nicht dargestellt, es ist aber klar, dass ein derartiger Endstopfen 11 benötigt wird, um den Verschiebeweg des Laufteiles 3 in Richtung des rückseitigen Endes der Führungsschiene 2 zu begrenzen.
  • Zuhaltungen, wie vorstehend beschrieben, können bei einer erfindungsgemäßen Möbelauszugsführung 1 immer dann verwirklicht werden, wenn im hinteren Endbereich der Führungsschiene 2 ein Endstopfen 11 Verwendung findet, der auch als Endanschlag für den Einschubweg eines Möbelauszugsteiles dienen kann
  • 1
    Möbelauszugsführung
    2
    Führungsschiene
    2a
    Seitenflanke
    2b
    Rastausnehmung
    2c
    Längsnut
    2d
    Zuhaltungsschräge
    3
    Laufteil
    3a
    Fanghaken
    3b
    Haltezapfen
    3c
    Längsschlitz
    3d
    Längssteg
    4
    Montagewinkel
    4a
    Zunge
    5
    Endkappe
    5a
    Nut
    5b
    Auslegern
    5c
    Lagerschlitz
    6
    Achse
    7
    Laufrolle
    8
    Führungsrolle
    9
    Endkappe
    9a
    Befestigungsflansch
    10
    Kulissenstein
    11
    Endstopfen
    11a
    Rand
    50
    Profilstück
    55
    Kappe

Claims (23)

  1. Möbelauszugsführung (1) für ein Möbelauszugsteil wie z. B. einen Schubkasten, umfassend eine ortsfest an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbare Führungsschiene (2) und ein längs der Führungsschiene (2) verschiebbares und mit einem Möbelauszugsteil wie z. B. einem Schubkasten koppelbares Laufteil (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Laufteiles (3), welches ausschließlich im hinteren Endbereich eines Möbelauszugsteiles mit diesem koppelbar ist, einen Bruchteil der Länge der Führungsschiene (2) beträgt und dass im vorderen Endbereich der Führungsschiene (2) eine Abstützeinrichtung zur bodenseitigen Abstützung eines Möbelauszugsteiles angeordnet ist.
  2. Möbelauszugsführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (3) kürzer ist als die Hälfte der Länge der Führungsschiene (2).
  3. Möbelauszugsführung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Laufteiles (3) etwa ein Viertel der Länge der Führungsschiene (2) oder weniger als ein Viertel der Länge der Führungsschiene (2) beträgt.
  4. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (2) einen unrunden, vorzugsweise rechteckigen Querschnitt aufweist und dass das Laufteil (3) diesem Querschnitt angepasst und als ein die Führungsschiene (2) umgreifender Schlitten ausgebildet ist.
  5. Möbelauszugsführung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten gleitend auf der Führungsschiene (2) verschiebbar gelagert ist.
  6. Möbelauszugsführung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten unter Zwischenschaltung von Rollen (8), Wälzkörpern oder dergleichen auf der Führungsschiene (2) gelagert ist.
  7. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (3) an seinem hinteren Ende mit einem sich in Schieberichtung erstreckenden Fanghaken (3a) versehen ist, welcher in eine Ausnehmung in einer Rückwand eines Möbelauszugsteiles einführbar ist.
  8. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (3) in einem Abstand zu dem Fanghaken (3a) mit mindestens einem Zapfen (3b) versehen ist, welcher sich lotrecht zur Verschieberichtung nach oben erstreckt und in eine Bohrung einer Seitenwand oder dergleichen eines Möbelauszugsteiles einführbar ist.
  9. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Festlegung der Führungsschiene (2) an einer Seitenwand eines Möbelkorpus Montagewinkel (4) mit sich lotrecht zur Befestigungsebene erstreckenden Auslegern (4a) vorgesehen sind, wobei die Ausleger (4a) in etwa C-förmige Nuten (5a) von mit der Führungsschiene (2) gekoppelten Endkappen (5, 55) oder Profilstücken (50) eingreifen.
  10. Möbelauszugsführung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Endkappen (5, 55) an den Enden der Führungsschiene (2) gegenüber der Führungsschiene (2) verrastet sind.
  11. Möbelauszugsführung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilstücke (50) jeweils mit einem Kulissenstein (10) verbunden sind, der innerhalb der Führungsschiene (2) längs verschiebbar angeordnet ist.
  12. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Endkappe (5) zwei Ausleger (5b) mit Lagerschlitzen (5c) aufweist, in welche Lagerzapfen (6a) einer eine Abstützeinrichtung bildenden Laufrolle (7) tragenden Achse (6) einsetzbar sind.
  13. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der vorderen Endkappe (5) eine Abstützeinrichtung in Form eines Gleitstückes angeordnet ist.
  14. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützeinrichtung höhenverstellbar ausgebildet ist.
  15. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf das hintere Ende der Führungsschiene (2) eine Kappe (9) mit einem Anschraubflansch (9a) zur Festlegung der Kappe (9) und damit auch des hinteren Endes der Führungsschiene (2) an einer Rückwand eines Möbelkorpus aufgeschoben ist.
  16. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das hintere Ende der Führungsschiene (2) ein Verschlussstopfen (11) mit einem die Außenkontur der Führungsschiene (2) überragenden Flansch (11a) eingesetzt ist, wobei der Flansch (11a) als Endanschlag für das Laufteil (3) dient.
  17. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (3), die Endkappen (5, 55), die Kappe (9) oder der Verschlussstopfen (11) jeweils als einstückig hergestellte Kunststoffformteile ausgebildet sind.
  18. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (2) und die Montagewinkel (4) jeweils aus Metall hergestellt sind.
  19. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (3) wie die Führungsschiene (2) einen vorzugsweise rechteckigen Querschnitt aufweist und bodenseitig mit einem durchgehenden Längsschlitz (3c) versehen ist, der beidseitig durch Längsstege (3d) begrenzt ist, die in Längsnuten (2c) der Führungsschiene (2) eingreifen oder die Führungsschiene (2) unterseitig untergreifen.
  20. Möbelauszugsführung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (2) gemeinsam mit dem Laufteil (3) als auszugsverlängerndes Schienenteil längs der Kulissensteine (10) verschiebbar ist.
  21. Möbelauszugsführung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (2) im Bereich zumindest eines Kulissensteines nach Montage der Möbelauszugsführung (1) gegenüber dem besagten Kulissenstein (10) fixiert ist, beispielsweise durch Verklemmen.
  22. Möbelauszugsführung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im hinteren Endbereich der Führungsschiene (2) eine zur Rückseite hin abfallende Zuhaltungsschräge (2d) angeformt ist, in welche eine ansonsten auf der Oberseite der Führungsschiene (2) ablaufende und im Laufteil (3) gelagerte Führungsrolle (8) unter Absenkung des Laufteiles 3 einlaufen kann, sobald das Laufteil (3) bis in den hinteren Endbereich der Führungsschiene (2) verschoben ist.
  23. Möbelauszugsführung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Laufteil (3) bei in Schließstellung zurückverschobenem Möbelauszugsteil auf der Oberseite der Führungsschiene (2) aufliegt.
DE202008013002U 2008-09-30 2008-09-30 Möbelauszugsführung Expired - Lifetime DE202008013002U1 (de)

Priority Applications (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202008013002U DE202008013002U1 (de) 2008-09-30 2008-09-30 Möbelauszugsführung
EP09171187A EP2168456B1 (de) 2008-09-30 2009-09-24 Möbelauszugsführung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202008013002U DE202008013002U1 (de) 2008-09-30 2008-09-30 Möbelauszugsführung

Publications (1)

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