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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Möbelauszugsführung für ein Möbelauszugsteil wie z. B. einen
Schubkasten, umfassend eine ortsfest an einer Seitenwand eines Möbelkorpus
festlegbare Führungsschiene
und ein längs
der Führungsschiene verschiebbares
und mit einem Möbelauszugsteil
wie z. B. einem Schubkasten koppelbares Laufteil.
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Möbelauszugsführungen
der vorerwähnten Art
sind an sich bekannt, wobei das Laufteil bislang aus einer mit einem
Möbelauszugsteil
koppelbaren Schiene, die allgemein auch als Laufschiene bezeichnet
wird, besteht. Die Laufschienen bei vorbekannten Konstruktionen
weisen eine Länge
auf, die etwa der Länge
der Führungsschiene
entspricht. Hieraus ergibt sich ein vergleichsweise großer Materialbedarf
für die
Laufschiene, was sich naturgemäß negativ
auf die Herstellkosten einer gattungsgemäßen Möbelauszugsführung auswirkt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möbelauszugsführung der
gattungsgemäßen Art
zu schaffen, die vergleichsweise preiswert herstellbar ist und bezüglich ihrer
Funktionalität keine
Nachteile gegenüber
vorbekannten Konstruktionen aufweist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Länge
des Laufteiles, welches ausschließlich im hinteren Endbereich
eines Möbelauszugsteiles
mit diesem koppelbar ist, einen Bruchteil der Länge der Führungsschiene beträgt und dass im
vorderen Endbereich der Führungsschiene
eine Abstützeinrichtung
zur bodenseitigen Abstützung
eines Möbelauszugsteiles
angeordnet ist.
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Durch
diese Maßnahmen
werden die Kosten für
das Laufteil beträchtlich
gesenkt, da dessen Länge
im Vergleich zur Länge
der Führungsschiene
erheblich verkürzt
ist und somit der Materialeinsatz für das Laufteil drastisch gesenkt
werden kann.
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Durch
die Abstützeinrichtung
im vorderen Endbereich der Führungsschiene
wird ein Möbelauszugsteil
auch bei verkürztem
Laufteil hinreichend abgestützt
und stabilisiert.
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Bevorzugt
ist das Laufteil kürzer
als die Hälfte
der Länge
der Führungsschiene
ausgeführt.
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Eine
besonders hohe Materialeinsparung hinsichtlich des Laufteiles ergibt
sich dann, wenn die Länge
des Laufteiles etwa ein Viertel der Länge der Führungsschiene oder weniger
als ein Viertel der Länge
der Führungsschiene
beträgt.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Führungsschiene einen unrunden,
vorzugsweise rechteckigen Querschnitt aufweist und dass das Laufteil
diesem Querschnitt angepasst und als ein die Führungsschiene umgreifender Schlitten
ausgebildet ist.
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Der
Schlitten ist also praktisch verdrehsicher auf der Führungsschiene
angeordnet durch die Wahl eines entsprechenden Querschnittes, so
dass insoweit keine besonderen Maßnahmen zur Verdrehsicherung
des Schlittens relativ zur Führungsschiene erforderlich
sind. Der Schlitten kann gleitend auf der Führungsschiene verschiebbar
gelagert sein, ebenso besteht die Möglichkeit, den Schlitten unter
Zwischenschaltung von Rollen, Wälzkörpern oder
dergleichen auf der Führungsschiene
zu lagern, wodurch sich eine besonders reibungsarme Verschiebung
des Schlittens relativ zur Führungsschiene
ergibt.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
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In
den beigefügten
Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt, die im Folgenden näher beschrieben werden.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Möbelauszugsführung in einer Verschiebeposition,
die sich bei einem vollkommen eingeschobenen Möbelauszugsteil ergibt
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2 eine
Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung in
einer mittleren Auszugsposition
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3 eine
Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung in
völlig
ausgezogener Position
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4 eine
perspektivische Sprengbilddarstellung der Möbelauszugsführung nach den 1 bis 3
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5 eine
schematisch dargestellte Seitenansicht eines Möbels mit einer Möbelauszugsführung nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung
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6 eine
Möbelauszugsführung gemäß 5 in
einer Perspektivdarstellung
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7 eine
Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung nach
den 5 und 6 in einer mittleren Auszugsposition
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8 eine
Perspektivdarstellung der Möbelauszugsführung nach
den 5 bis 7 in einer völlig ausgezogenen Position
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9 eine
perspektivische Sprengbilddarstellung der Möbelauszugsführung nach den 5 bis 8
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10 bis 12 Perspektivdarstellungen einer
Möbelauszugsführung nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung in verschiedenen Auszugspositionen
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13 eine
perspektivische Sprengbilddarstellung der Möbelauszugsführung nach den 10 bis 12
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14 eine
Perspektivdarstellung einer Möbelauszugsführung nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung
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15 eine
perspektivische Rückansicht der
Möbelauszugsführung gemäß 14,
wobei aus Gründen
der Übersichtlichkeit
bis auf das Laufteil alle übrigen
Bauteile weggelassen sind
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16 die
in 15 mit 16 bezeichnete Einzelheit in vergrößerter Darstellung
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17 eine
Stirnansicht in Richtung des Pfeiles 17 in 16.
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In
den 1 bis 4 ist – wie auch bei den weiteren
Ausführungsbeispielen – mit dem
Bezugszeichen 1 insgesamt eine Möbelauszugsführung für ein Möbelauszugsteil wie z. B. einen
Schubkasten bezeichnet.
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Die
Möbelauszugsführung 1 umfasst
eine ortsfest an einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbare Führungsschiene 2 und
ein längs
der Führungsschiene 2 verschiebbares
und mit einem Möbelauszugsteil
wie z. B. einem Schubkasten koppelbares Laufteil 3.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach den 1 bis 4 ist die
Führungsschiene 2 in
ihrem vorderen Endbereich über
einen Montagewinkel 4 an einer Seitenwand eines Möbelkorpus
festlegbar. Wie insbesondere 4 deutlich
macht, ist der Montagewinkel 4 mit einer lotrecht zur Befestigungsebene
des Montagewinkels 4 verlaufenden Zunge 4a versehen, die
in eine entsprechend geformte, im Querschnitt etwa C-förmige Nut 5a einer
Endkappe 5 eingreift, welche ihrerseits auf das vordere
Ende der Führungsschiene 2 aufgeschoben
ist.
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Die
Führungsschiene 2,
welche einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist,
ist im Bereich ihrer beiden Seitenflanken 2a im vorderen Endbereich
mit Rastausnehmungen 2b ausgestattet, in welche (nicht
dargestellte) Rastvorsprünge
an den korrespondierenden Innenflanken der Endkappe 5 eingreifen
können,
so dass die Endkappe 5 verschiebesicher auf der Führungsschiene 2 fixiert
ist.
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Die
Endkappe 5 ist, was ebenso 4 sehr deutlich
zeigt, mit zwei Auslegern 5b ausgestattet, die mit Lagerschlitzen 5c für die Lagerzapfen 6a einer
eine Laufrolle 7 tragenden Achse 6 vorgesehen sind.
Der Durchmesser der Laufrolle 7 und die Tiefe der Lagerschlitze 5c sind
derart aufeinander abgestimmt, dass die Laufrolle 7 über die
Oberfläche
der Endkappe 5 hinaus geringfügig vorsteht.
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Das
Laufteil 3, dessen Länge
nur einen Bruchteil der Länge
der Führungsschiene 2 beträgt, ist
dazu bestimmt, ausschließlich
im hinteren Endbereich eines Möbelauszugsteiles
wie beispielsweise eines Schubkasten mit diesem gekoppelt zu werden. Zu
diesem Zweck ist das Laufteil 3 einerseits mit einem in
Verschieberichtung verlaufenden Fanghaken 3a ausgestattet,
der in eine rückwandseitige Öffnung eines
Möbelauszugsteiles
eingreifen kann und darüber
hinaus weist das Laufteil 3 an einander gegenüberliegenden
Seiten Haltezapfen 3b auf, die sich lotrecht nach oben
erstrecken und von denen je nach Einbaulage der gesamten Möbelauszugsführung 1 (links-
oder rechtsseitig eines Möbelkorpus)
in eine Bohrung einer Seitenwand eines Möbelauszugsteiles eingreift.
Durch den Fanghaken 3a und einen der Haltezapfen 3b ist
somit ein Möbelauszugsteil
wie beispielsweise ein Schubkasten sowohl in Verschieberichtung
wie auch lotrecht zur Verschieberichtung gegenüber dem Laufteil 3 fixiert.
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Das
Laufteil 3 weist insgesamt einen rechteckigen Querschnitt
und einen unterseitigen Längsschlitz 3c auf,
wobei letzterer von zwei Längsstegen 3d begrenzt
ist. Diese Längsstege 3d greifen
in seitliche Längsnuten 2c der
Führungsschiene 2 ein,
so dass das Laufteil 3 insgesamt verdrehsicher auf der Führungsschiene 2 geführt und
gegen Abheben von der Führungsschiene 2 gesichert
ist.
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Wie 4 weiterhin
deutlich macht, ist innerhalb des Laufteiles 3 eine Führungsrolle 8 gelagert, die
auf der Oberseite der Führungsschiene 2 abrollt.
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Rückseitig
ist an der Führungsschiene 2 eine Kappe 9 aufgeschoben,
die einen Befestigungsflansch 9a aufweist, um die Führungsschiene 2 über die
Endkappe 9 an einer Rückwand
eines Möbelkorpus
festlegen zu können.
Um eine spielfreie Festlegung der Endkappe 9 gegenüber der
Führungsschiene 2 gewährleisten
zu können,
kann diese wiederum auch in ihrem hinteren Endbereich mit Rastausnehmungen 2b versehen
sein, in welche entsprechende Rastvorsprünge an den entsprechenden Innenflanken
der Kappe 9 eingreifen können.
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Ein
Möbelauszugsteil
ist in seinem hinteren Endbereich mit dem Laufteil 3 gekoppelt,
wie vorstehend beschrieben. Im Übrigen
ist das Möbelauszugsteil
bodenseitig auf der im vorderen Endbereich der Führungsschiene 2 angeordneten
Laufrolle 7 bodenseitig abgestützt. Das Laufteil 3 ersetzt
insgesamt eine für
vergleichbare Möbelauszugsführungen
bislang zum Einsatz kommende Laufschiene, deren Länge etwa
der Länge
der Führungsschiene 2 entsprach.
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Hieraus
ergibt sich eine erhebliche Materialeinsparung und somit eine beträchtliche
Verbilligung bei der Herstellung einer Möbelauszugsführung 1.
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Das
Laufteil 3 ist bevorzugt als einstückiges Kunststoffspritzgussteil
hergestellt, so dass trotz der relativ komplizierten Form mit den
vielen Funktionen eine preiswerte Fertigung des Laufteiles 3 möglich ist.
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Auch
die Endkappe 5 im vorderen Bereich der Führungsschiene 2 wie
die Kappe 9 im hinteren Endbereich der Führungsschiene 2 sind
bevorzugt als Kunststoffspritzgussteile ausgebildet.
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Der
Montagewinkel 4 ist hingegen aus Stabilitätsgründen vorzugsweise
aus Metall hergestellt.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
kann die Laufrolle 7 im vorderen Endbereich der Führungsschiene 2 auch
durch Gleitstücke
ersetzt werden, wichtig ist hier zunächst einmal nur, dass sich
eine stabile Abstützeinrichtung
für ein
Möbelauszugsteil
in seinem bodenseitigen Bereich ergibt. Ebenso ist es denkbar, die
Abstützeinrichtung, gleich
ob in Form einer Laufrolle 7 oder eines Gleitstückes oder
dergleichen, höhenverstellbar
auszubilden, um eine exakte horizontale Ausrichtung eines Möbelauszugsteiles
zu ermöglichen.
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Die
Länge des
Laufteiles 3 ist, was die 1 bis 4 deutlich
machen, kürzer
als die Hälfte
der Länge
der Führungsschiene 2,
bevorzugt ist eine Ausführung,
bei der die Länge
des Laufteiles 3 etwa einem Viertel der Länge der
Führungsschiene 2 oder weniger
als ein Viertel der Führungsschiene 2 beträgt. Es wird
deutlich, dass sich hier eine beträchtliche Materialeinsparung
im Vergleich zu bislang verwendeten Laufschienen mit einer der Länge der
Führungsschiene 2 entsprechenden
Gesamtlänge
ergibt.
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In
den 5 bis 9 ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, bei dem die Führungsschiene 2 sowohl
in ihrem vorderen Endbereich wie auch in einem mittleren Bereich über Montagewinkel 4 an
einer Seitenwand eines Möbelkorpus festlegbar
ist. Dabei ist die Anordnung im vorderen Endbereich identisch mit
der Anordnung gemäß dem Ausführungsbeispiel
nach den 1 bis 4, so dass
diesbezüglich
auf eine Wiederholung verzichtet und auf das vorgenannte Ausführungsbeispiel
verwiesen werden kann.
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Der
Montagewinkel 4 im mittleren Bereich der Führungsschiene 2 greift
mit seiner Zunge 4a in ein Profilstück 50 mit einer C-förmigen Nut 5a entsprechend
der Nut 5a am Endkappe 5 ein. Mit dem Profilstück 50 verbunden
ist ein Kulissenstein 10, dessen Querschnitt dem Querschnitt
der Führungsschiene 2 entspricht
und es somit ermöglicht,
in die Führungsschiene 2 eingeschoben
zu werden. Das Profilstück 50 kann
somit über
den Kulissenstein 10 gemeinsam mit dem Montagewinkel 4 längs der
Führungsschiene 2 verschoben
und an jeder beliebigen Stelle an einer Seitenwand eines Möbelkorpus
fixiert werden.
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Das
Laufteil 3 ist beim Ausführungsbeispiel nach den 5 bis 9 noch
kürzer
ausgeführt
als beim vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel, weist aber
die gleichen Funktionen auf, d. h., auch das Laufteil 3,
welches wiederum im hinteren Endbereich eines Möbelauszugsteiles mit diesem
gekoppelt wird, ist mit einem Fanghaken 3a und mit lotrecht nach
oben sich erstreckenden Zapfen 3b zur Fixierung eines Möbelauszugsteiles
ausgestattet.
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Im
vorderen Endbereich erfolgt wiederum eine Abstützung eines Möbelauszugsteiles über die Laufrolle 7,
so dass sich eine einwandfreie Abstützung und Führung eines Möbelauszugsteiles
gegenüber
der Führungsschiene 2 ergibt.
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Die
Besonderheit des Ausführungsbeispieles
der Erfindung gemäß den 10 bis 13 besteht
darin, dass die Führungsschiene 2 in
ihrem hinteren Endbereich eine aufgeschobene Kappe 55 aufweist,
die über
Rastaussparungen 2b in der Führungsschiene 2 und
entsprechende Rastvorsprünge an
den entsprechenden Innenflanken der Kappe 55 endseitig
auf der Führungsschiene 2 verrastet
wird. Diese Kappe 55 ist analog der Endkappe 5 im
vorderen Endbereich unterseitig mit einer etwa C-förmigen Nut 5a versehen,
in die der Ausleger 4a des hinteren Montagewinkels 4 eingreifen
kann. Somit dient die Kappe 55 beim Ausführungsbeispiel
nach den 10 bis 13 sowohl
dem sauberen hinteren Abschluss der Führungsschiene 2 wie
auch dazu, die Führungsschiene 2 in
ihrem hinteren Endbereich an einer Seitenwand eines Möbelkorpus
festlegen zu können.
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Das
Laufteil 3 entspricht hinsichtlich seiner Gestaltung und
Funktion wiederum dem Laufteil 3 des Ausführungsbeispieles
nach den 1 bis 4. Das gleiche
gilt für
die im vorderen Endbereich festgelegte Endkappe 5, welche,
wie schon weiter oben beschrieben, sowohl zur Festlegung der Führungsschiene 2 im
vorderen Endbereich an einer Seitenwand eines Möbelkorpus wie auch zur Aufnahme
einer bodenseitigen Abstützeinrichtung
für ein Möbelauszugsteil,
z. B. für
eine Laufrolle 7, dient.
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In 14 ist
ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung gezeigt, bei dem die Montagewinkel 4 als L-förmige Winkelstücke ausgebildet
sind, wobei ein Schenkel wiederum zur Befestigung an einer Seitenwand
eines Möbelkorpus
und der andere, hier gegenüber
lotrecht abgewinkelte Schenkel 4a jeweils in eine Nut 5a eines
Profilstückes 50 eingreift,
welches wie beim Ausführungsbeispiel
nach den 5 bis 9 beschrieben, über einen
Kulissenstein 10 in der Führungsschiene 2 gehalten
ist.
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Da
die beiden Montagewinkel 4 somit längs der Führungsschiene 2 frei
verschiebbar sind, besteht eine große Flexibilität bzw. Freiheit
hinsichtlich der Anschraubposition der Montagewinkel 4 an
einer Seitenwand eines Möbelkorpus.
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Im
rückseitigen
Endbereich ist beim Ausführungsbeispiel
nach 14 die Führungsschiene 2 verschlossen
durch einen Endstopfen 11 mit einem über die Außenkontur der Führungsschiene 2 hinaus vorstehenden
Rand 11a, der als rückseitiger
Endanschlag für
das Laufteil 3 dient.
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Bei
einer Möbelauszugsführung 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
nach 14 kann die Führungsschiene 2 relativ
zu den in das Innere der Führungsschiene 2 eingreifenden
Kulissensteinen verschoben werden, sofern keine Maßnahmen
ergriffen worden sind, um eine derartige Verschiebung zu vermeiden.
Daraus ergibt sich, dass beim Ausführungsbeispiel nach 14 ein
Möbelauszugsteil
zunächst über das
Laufteil 3 bis zu dessen Anschlag an der Endkappe 5 gegenüber der
Führungsschiene 2 verfahren
werden kann. Anschließend
kann das Laufteil gemeinsam mit der Führungsschiene 2 längs der
Kulissensteine 10 in Auszugsrichtung weiter verschoben
werden, so dass hier ein Vollauszug möglich ist.
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Es
ist aber auch denkbar, die Verschiebbarkeit der Führungsschiene 2 gegenüber zumindest
einem Kulissenstein 10 zu blockieren, nachdem die gesamte
Möbelauszugsführung 1 montiert
ist. Eine derartige Blockierung kann z. B. durch partielles Verpressen
der Führungsschiene 2 im
Bereich eines der Kulissensteine 10 erfolgen. In diesem
Falle wäre dann
lediglich ein Teilauszug des Möbelauszugsteiles
möglich.
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In
den 15 bis 17 ist
gezeigt, dass eine erfindungsgemäße Möbelauszugsführung 1 auf einfache
Art und Weise mit einer Zuhaltung ausgestattet werden kann.
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So
ist am hinteren Ende der Führungsschiene 2 eine
zur Rückseite
hin abfallende Zuhaltungsschräge 2d angeformt.
Die Breite dieser Zuhaltungsschräge 2d ist
etwas größer gewählt als
die Breite der ansonsten auf der Oberseite der Führungsschiene 2 ablaufenden
Führungsrolle 8,
so dass diese Führungsrolle 8 bei
nach hinten verschobenem Möbelauszugsteil
in den Bereich der Zuhaltungsschräge 2d gelangt und
entsprechend deren Neigungswinkel nach unten abgesenkt wird, wobei
die Neigung der Zuhaltungsschräge 2d durchaus
auch so gewählt werden
kann, dass bei völlig
nach hinten verschobenem Laufteil 3 dieses unmittelbar
auf der Oberseite der Führungsschiene 2 aufliegt.
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In
jedem Falle ergibt sich insoweit eine Zuhaltung, als beim Herausziehen
eines Möbelauszugsteiles
aus einer Schließlage
heraus zunächst
der hintere Endbereich aus dem Wirkungsbereich der Zuhaltungsschräge 2d heraus
angehoben werden muss. Sofern das Laufteil 3 auch noch
auf der Oberseite der Führungsschiene 2 aufgelegen
hat, muss zusätzlich
eine gewisse Reibungskraft überwunden werden,
um das Laufteil 3 wieder frei gegenüber der Führungsschiene 2 bewegen
zu können.
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Die
Zuhaltung wird also vorrangig bestimmt durch die Kräfte, die
erforderlich sind, um die Führungsrolle 8 aus
der abgesenkten Position im Bereich der Zuhaltungsschräge 2d bis
zur Oberseite der Führungsschiene 2 anzuheben.
Durch Neigung kann die Zuhaltung weiter verstärkt werden.
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Aus
Gründen
der Übersichtlichkeit
ist in den 15 bis 17 der
hintere Endstopfen 11, wie in 14 gezeigt,
nicht dargestellt, es ist aber klar, dass ein derartiger Endstopfen 11 benötigt wird,
um den Verschiebeweg des Laufteiles 3 in Richtung des rückseitigen
Endes der Führungsschiene 2 zu
begrenzen.
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Zuhaltungen,
wie vorstehend beschrieben, können
bei einer erfindungsgemäßen Möbelauszugsführung 1 immer
dann verwirklicht werden, wenn im hinteren Endbereich der Führungsschiene 2 ein Endstopfen 11 Verwendung
findet, der auch als Endanschlag für den Einschubweg eines Möbelauszugsteiles
dienen kann
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- 1
- Möbelauszugsführung
- 2
- Führungsschiene
- 2a
- Seitenflanke
- 2b
- Rastausnehmung
- 2c
- Längsnut
- 2d
- Zuhaltungsschräge
- 3
- Laufteil
- 3a
- Fanghaken
- 3b
- Haltezapfen
- 3c
- Längsschlitz
- 3d
- Längssteg
- 4
- Montagewinkel
- 4a
- Zunge
- 5
- Endkappe
- 5a
- Nut
- 5b
- Auslegern
- 5c
- Lagerschlitz
- 6
- Achse
- 7
- Laufrolle
- 8
- Führungsrolle
- 9
- Endkappe
- 9a
- Befestigungsflansch
- 10
- Kulissenstein
- 11
- Endstopfen
- 11a
- Rand
- 50
- Profilstück
- 55
- Kappe