-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine aus einem im Walzverfahren zu
einem rohrartigen Profil umgeformten Blechstreifen hergestellte
Schiene für eine
Auszugsführung
eines Möbelauszugsteiles,
wobei die Schiene einen im Wesentlichen mehreckigen, vorzugsweise
rechteckigen Querschnitt aufweist und mit einem in Längsrichtung
durchgängigen
Schlitz versehen ist.
-
Schienen
der gattungsgemäßen Art
sind an sich bekannt und sind bislang derart gestaltet, dass der
in Längsrichtung
durchgängige
Schlitz seitlich jeweils begrenzt ist durch die einander gegenüberliegenden
Stirnkanten des als Ausgangsmaterial dienenden Blechstreifens.
-
Durch
unvermeidbare Toleranzen schon bezüglich der Breite der als Ausgangsmaterial
verwendeten Blechstreifen wie auch aufgrund von Toleranzen bei der
Umformung derartiger Blechstreifen, ergibt sich der Nachteil, dass
die angesprochenen Toleranzen sich auf die Lage und lichte Breite
des Schlitzes auswirken. So kann der Schlitz toleranzabhängig unterschiedliche
Breiten aufweisen und bezüglich
seiner Lage beispielsweise gegenüber
einer gedachten Mittelebene der Schiene asymmetrisch versetzt sein.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schiene
der gattungsgemäßen Art
so zu gestalten, dass sowohl die Lage des Schlitzes wie auch dessen
lichte Breite zumindest unabhängig
von Breitentoleranzen des als Ausgangsmaterial verwendeten Blechstreifens
ist.
-
Diese
Aufgabe wird bei einer Schiene gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1 dadurch gelöst, dass
von mindestens einer Seitenbegrenzung des Schlitzes ausgehend ein
Stegabschnitt abgewinkelt ist.
-
Daraus
ergibt sich, dass der Schlitz zumindest im Bereich einer seiner
Seitenbegrenzungen unabhängig
ist von vorgegebenen Maßabweichungen bezüglich der
Breite des Ausgangsmateriales des Blechstreifens, da die Abwinkelung
des betreffenden Stegabschnittes konstruktiv vorgegeben werden kann
und somit nur geringfügigste
Toleranzen auftreten können
bedingt durch das Walzverfahren selbst.
-
Ein
zusätzlicher
Vorteil der erfindungsgemäßen Gestaltung
der Schiene liegt darin, dass das Profil durch mindestens eine zusätzliche
Abwinklung oder Abkantung ein erhöhtes Widerstandsmoment aufweist
und somit eine erhöhte
Formstabilität
gewährleistet
ist.
-
Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass an beiden
Seitenbegrenzungen des Schlitzes ein abgewinkelter Stegabschnitt
vorgesehen ist.
-
Hierdurch
ergibt sich sowohl eine weitere Unabhängigkeit der lichten Breite
des Schlitzes von der lichten Breite des als Ausgangsmaterial dienenden
Blechstreifens und eine zusätzliche
Stabilisierung durch eine weitere Erhöhung des Widerstandsmomentes.
-
Durch
weitere, zusätzliche
Abwinkelungen kann das Widerstandsmoment der Schiene gegebenenfalls
derart erhöht
werden, dass trotz der Tatsache, dass aufgrund der zusätzlichen
Stegabschnitte mit eventuell weiteren Abwinkelungen oder Abkantungen
ein gegenüber
dem Stand der Technik verbreiterter Blechstreifen eingesetzt werden
muss, insgesamt eine Materialersparnis erzielt wird, da die Di cke
des Blechstreifens erheblich herabgesetzt werden kann, ohne dass
hiermit ein Stabilitätsverlust
einhergeht.
-
Weitere
Merkmale der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
-
Es
zeigen:
-
1 eine
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Schiene
-
2 eine
vergrößerte Darstellung
der in 1 mit II bezeichneten Einzelheit
-
3 eine
gegenüber
den 1 und 2 vergrößerte Stirnansicht der Schiene
-
4 eine
perspektivische Darstellung einer Schiene nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung
-
5 eine
vergrößerte Darstellung
der in 4 mit V bezeichneten Einzelheit
-
6 eine
gegenüber
den 4 und 5 vergrößerte Stirnansicht der Schiene
-
7 eine
Perspektivdarstellung einer Schiene nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung
-
8 eine
vergrößerte Darstellung
der in 7 mit VIII bezeichneten Einzelheit
-
9 eine
Perspektivdarstellung einer Schiene nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung
-
10 eine
vergrößerte Darstellung
der in 9 mit X bezeichneten Einzelzeit
-
11 einen
Schnitt nach der Linie XI-XI in 9
-
12 eine
Schiene nach einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung in perspektivischer Darstellung
-
13 eine
vergrößerte Darstellung
der in 12 mit XIII bezeichneten Einzelheit
-
14 eine
Schiene nach einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung in perspektivischer Darstellung
-
15 eine
vergrößerte Darstellung
der in 14 mit XV bezeichneten Einzelheit
-
16 eine
Schiene mit Ausstanzungen zur Aufnahme von Funktionselementen
-
17a und b eine Schiene mit in die Ausstanzungen
eingesetztem Funktionselement (Aktivator)
-
18 eine
Schiene mit Ausstellungen zur Aufnahme von Funktionselementen
-
19a und b eine Schiene mit in die Ausstellungen
eingesetztem Funktionselement (Aktivator)
-
20 eine
Schiene mit ausgestellter Öffnung
zur Aufnahme von Funktionselementen
-
21a und b eine Schiene mit in die Öffnung eingesetztem
Funktionselement (Aktivator)
-
22a–28b Darstellungen weiterer Schienen gemäß vorliegender
Erfindung mit jeweils einer Perspektivdarstellung und einer Stirnansicht.
-
In
den Zeichnungen sind verschiedene Ausführungsformen von erfindungsgemäßen Schienen dargestellt,
die durchgängig
mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet sind. Jede Schiene 1 ist
aus einem im Walzverfahren zu einem rohrartigen Profil umgeformten
Blechstreifen einstückig
hergestellt.
-
Die
Schienen 1 sind dabei jeweils für eine Auszugsführung eines
Möbelauszugsteiles
bestimmt. Dies bedeutet, dass die Schienen 1 mit einem
Möbelauszugsteil,
beispielsweise einem Schubkasten gekoppelt werden, um gemeinsam
mit dem Möbelauszugsteil
längs einer
an einem Möbelkorpus befestigten
Führungsschiene
oder alternativ hierzu längs
einer zwischen einer derartigen Führungsschiene und der Schiene 1 angeordneten,
auszugsverlängernden
Mittelschiene verschoben als Laufschiene werden zu können.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung kann die Schiene 1 am Korpus
festgelegt werden und dient somit in Kombination beispielsweise
eines Gleitelementes als Führungs- oder Korpusschiene
einer Auszugsführung
eines Möbelauszugsteiles.
-
Weiterhin
kann die Schiene 1 in Kombination mit einer Führungsschiene
oder Führungselementen und
beispielsweise einem Gleitelement als Mittelschiene einer Auszugsführung eines
Möbelauszugsteiles
dienen.
-
Die
Schienen 1 weisen einen im Wesentlichen mehreckigen, vorzugsweise
rechteckigen Querschnitt auf. Außerdem ist jede Schiene 1 mit
einem in Längsrichtung
der Schiene 1 durchgängigen Schlitz 2 versehen,
durch den eine Führungsschiene, Führungselemente
oder eine Mittelschiene in das rohrartige Profil hineinragen kann.
-
Die
vorstehenden Ausführungen
treffen für alle
in den Zeichnungen dargestellten Schienen 1 übereinstimmend
zu.
-
Im
Folgenden wird nun – jeweils
unter Bezugnahme auf die relevanten Figuren – die jeweilige Besonderheit
der einzelnen Schienen 1 beschrieben.
-
Die 1 bis 6 zeigen
eine Schiene 1, bei der von den Seitenbegrenzungen 2a des
Schlitzes 2 ausgehend jeweils ein Stegabschnitt 3 nach außen vorstehend
abgewinkelt ist. Dabei weist jeder der Stegabschnitte 3 in
seinem Endbereich zum jeweiligen Stegabschnitt 3 eine rechtwinklig
verlaufende Abkantung 4 auf, wobei die Abkantungen 4 voneinander
weg weisend ausgerichtet sind.
-
Dadurch
ergibt sich der insbesondere aus 6 sehr anschaulich
erkennbare, etwa Ω-förmige Querschnitt
der gesamten Schiene 1, weshalb das Profil einer derartigen
Schiene 1 im weitesten Sinne auch als Ω-Profil bezeichnet werden kann.
-
Die
doppelte zusätzliche
Abkantung der beiden Stegabschnitte 3 sowie der hiervon
wiederum ausgehenden Abkantungen 4, ergibt eine beträchtliche
Erhöhung
des Widerstandsmomentes des entsprechenden Profiles, so dass als
Ausgangsmaterial für
die Herstellung der Schiene 1 ein vergleichsweise dünnes Blech
verwendet werden kann, wodurch unter Umständen die größere benötigte Ausgangsbreite des Bleches,
bedingt durch die zusätzlichen
Stegabschnitte 3 und die Abkantungen 4 durchaus
kompensiert werden kann.
-
In
jedem Falle ergibt sich der Vorteil, dass Toleranzen in der Ausgangsbreite
des verwendeten Bleches praktisch keinen Einfluss haben auf die
Breite des Schlitzes 2 und dessen Lage in Bezug auf eine gedachte
Mittelebene des Profiles. Somit können für die Bleche, die für die Herstellung
entsprechender Schienen 1 Verwendung finden, große Toleranzbereiche
gewählt
werden, was sich auf die Kosten des Ausgangsmaterials günstig auswirkt.
-
In
den 7 und 8 ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung gezeigt, bei dem in Abweichung zum vorher beschriebenen
Ausführungsbeispiel
die Abkantungen 4 doppellagig ausgeführt sind, wodurch sich eine
zusätzliche
Versteifung des gesamten Profiles ergibt. Im Übrigen gelten alle vorstehend
genannten Vorteile auch für
das Profil der Schiene 1 gemäß den 7 und 8.
-
Das
Ausführungsbeispiel
nach den 9 bis 11 entspricht
bezüglich
der Querschnittsgestaltung des Profiles der Schiene 1 dem
Ausführungsbeispiel
nach den 7 und 8. Der Unterschied dieses
Ausführungsbeispieles
liegt darin, dass in den Endbereichen der Schiene 1 Freischnitte 5 bzw. Durchbrechungen 6 vorgesehen
sind, welche der Festlegung von Zusatz-Funktionsteilen an der Schiene 1 dienen
können.
Diese Freischnitte 5 oder Ausstanzungen 6 können vorteilhafterweise
beim Ablängen
entsprechender Abschnitte zur Bildung einer Schiene 1 von
einem im Durchlaufverfahren hergestellten Profil angebracht werden.
-
In
den 12 und 13 ist
ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung gezeigt, welches hinsichtlich seiner Querschnittsgestaltung
dem Ausführungsbeispiel
nach den 1 und 2 entspricht, d.
h., dass auch hier von einem Ω-Profil
gesprochen werden kann.
-
Abweichend
von den vorher dargestellten Ausführungsbeispielen ist bei der
Schiene 1 gemäß den 12 und 13 aber
im Bereich der Abkantungen 4 eine Rändelung oder Riffelung 7 angebracht,
die in 13 nur im vorderen Bereich der
Abkantungen 4 dargestellt ist, tatsächlich aber über die gesamte
Länge dieser
Abkantungen 4 verläuft.
Diese Rändelung
oder Riffelung 7 kann dazu genutzt werden, an einer entsprechend
gestalteten Schiene 1 Zusatzfunktionsteile in unterschiedlichen
Verschiebepositionen längs
der Schiene 1 anzubringen und zu verrasten.
-
Die
gleiche Möglichkeit
ist gegeben beim Ausführungsbeispiel
der Erfindung nach den 14 und 15, bei
dem eine Rändelung
oder Riffelung 7 an den Außenseiten der Stegabschnitte 3 vorgesehen
ist.
-
Abweichend
von den Ausführungsbeispielen gemäß den 12 bis 15 können selbstverständlich Riffelungen
oder Rändelungen 7 sowohl
an den Stegabschnitten 3 wie auch den Abkantungen 4 vorgesehen
sein, ebenfalls ist es denkbar, die Riffelungen oder Rändelungen 7 auch
an den einander gegenüberliegenden
Flächen
der Stegabschnitte 3 und/oder an den unteren Flächen der
Abkantungen 4 anzubringen.
-
Die 16 bis 21b zeigen weitere Varianten zur Festlegung
von Funktionselementen 11 an der Schiene 1. Als
Beispiel für
ein Funktionselement dient hier der Aktivator der beim Einsatz z.
B. einer Selbsteinzugseinrichtung benötigt wird. Die 16 bis 17b zeigen die Festlegung des Funktionselementes 11 in
Ausstanzungen 8 in der Schiene 1. In den 18 bis 19b sind Ausstellungen 9 in Form
von Haken zur Festlegung eines Funktionselementes 11 dargestellt.
Die 20 bis 21b zeigen
eine Öffnung 10 zur
Aufnahme eines Funktionselementes 11 an der Schiene 1.
-
Die
bislang beschriebenen Ausführungsbeispiele
weisen, von den besonders hervorgehobenen Unterschieden abgesehen,
alle einen etwa Ω-förmigen Querschnitt
auf.
-
In
den 22a und 22b ist
ein vereinfachtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, bei dem die Schiene 1 lediglich
die beiden nach außen gerichteten
Stegabschnitte 3 aufweist. Auch hier ist das gesamte Profil
noch um eine Mittelebene symmetrisch gestaltet. Auf die zusätzlichen
Abkantungen, wie bei verschiedenen, vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen,
ist hier verzichtet worden, so dass der gesamte erforderliche Materialeinsatz
etwas kleiner ist.
-
Ein
ebenfalls symmetrisches Profil zeigt das Ausführungsbeispiel nach den 23a und 23b.
Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel
nach den 22a und 22b sind
hier die Stegabschnitte 3 in das Innere der Schiene 1 hinein
gerichtet, ansonsten ist die Schiene 1 praktisch identisch
mit der Schiene 1 nach den 22a und 22b.
-
Beim
Ausführungsbeispiel
der Erfindung nach den 24a und 24b ist lediglich an einem nach außen gerichteten
Stegabschnitt 3 eine weitere Abkantung 4 vorgenommen
worden, die im gezeigten Ausführungsbeispiel
doppellagig ist, selbstverständlich
aber auch nur einlagig ausgeführt
sein kann.
-
Beim
Ausführungsbeispiel
der Erfindung nach den 25a und 25b ist lediglich an einem nach außen gerichteten
Stegabschnitt 3 eine weitere Abkantung 4 vorgenommen
worden, die im gezeigten Ausführungsbeispiel 24 doppellagig
ist, hier nur einlagig ausgeführt
ist.
-
Das
Ausführungsbeispiel
gemäß den 26a und 26b zeigt,
dass sich im Bereich einer zweiten Begrenzung 2a des Schlitzes 2 ein
nach außen
gerichteter Seitensteg 3 sowie eine daran anschließende Abkantung 4 in
der gezeigten doppellagigen Ausführung
anschließen
kann, während
die gegenüberliegende
Seitenbegrenzung 2a des Schlitzes 2 keinen abgewinkelten
Stegabschnitt aufweist.
-
Noch
weiter vereinfacht ist das Profil der Schiene 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
nach den 27a und 27b.
Hier ist der Schlitz 2 einerseits begrenzt durch eine Seitenbegrenzung 2a mit
sich daran anschließendem,
nach außen
abgewinkeltem Stegabschnitt 3, an dem sich wiederum eine
Abwinkelung 4 anschließt,
im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist diese doppellagig ausgebildet. Bei der gegenüberliegenden Seitenbegrenzung 2a des
Schlitzes 2 handelt es sich um das untere, nicht umgebogene
Ende einer Seitenwandung 1a der Schiene 1.
-
Beim
Ausführungsbeispiel
der Erfindung nach den 28a und 28b sind einander gegenüberliegende Seitenwandungen 1a und 1b der
Schiene 1 unterschiedlich lang ausgeführt, diese beiden Seitenwandungen 1a und 1b sind
in ihrem unteren Endbereich bis zu den Seitenbegrenzungen 2a des
Schlitzes 2 aufeinander zu laufend abgewinkelt, wobei sich nun
wieder an die Seitenbegrenzungen 2a des Schlitzes 2 nach
außen
gerichtete Stegabschnitte 3 mit zusätzlichen Abwinkelungen 4 anschließen.
-
Selbstverständlich können die
einzelnen Varianten, so wie sie dargestellt sind, auch vielfältig kombiniert
ausgeführt
sein. Dies bedeutet, dass z. B. überall
da, wo Ab winkelungen 4 vorgesehen sind, diese doppel- oder
einlagig ausgeführt
sein können, unabhängig davon,
wie die Gestaltung des Gesamtprofiles im Übrigen gewählt ist. Ebenso ist es denkbar,
unabhängig
von der Ausführungsform
des Profiles im Übrigen,
Rastungen oder Rändelungen 7 sowohl
an den Stegabschnitten 3 wie auch den zusätzlichen
Abkantungen 4 vorzusehen. Dies gilt dann wiederum unabhängig davon,
ob die Abkantungen 4 doppellagig oder einlagig ausgeführt sind.
-
Die
Ausführungsbeispiele
sollen lediglich eine Vorstellung davon vermitteln, dass durch unterschiedliche,
zusätzliche
Abwinkelungen eines im Wesentlichen rechteckigen Rohrprofiles zusätzliche
Stabilität
gewonnen werden kann und dass die Abwinkelungen und Abkantungen
so gelegt werden können, dass
sich Breitentoleranzen des als Ausgangsmaterial verwendeten Blechstreifens
nicht auf die Breite des Schlitzes 2 und dessen Lage zu
einer gedachten Mittelebene des Schienenprofiles auswirken können.
-
- 1
- Schiene
- 2
- Schlitz
- 2a
- Seitenbegrenzungen
- 3
- Stegabschnitt
- 4
- Abkantung
- 5
- Freiabschnitte
- 6
- Ausstanzungen
- 7
- Rastung,
Riffelung oder Rändelung
- 8
- Ausstanzung
- 9
- Ausstellung
- 10
- Öffnung
- 11
- Funktionselement