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DE202008011656U1 - Reinigungsvorrichtung - Google Patents

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DE202008011656U1 DE200820011656 DE202008011656U DE202008011656U1 DE 202008011656 U1 DE202008011656 U1 DE 202008011656U1 DE 200820011656 DE200820011656 DE 200820011656 DE 202008011656 U DE202008011656 U DE 202008011656U DE 202008011656 U1 DE202008011656 U1 DE 202008011656U1
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    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/16Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using chemical substances
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Abstract

Reinigungsvorrichtung (100) mit einem Reinigungsbereich (1) und einem Versorgungsbereich (2), dadurch gekennzeichnet, dass in den Reinigungsbereich (1) Stiefel und/oder ein Helm einbringbar sind und in dem Reinigungsbereich (1) Ozon vorgesehen ist, und der Reinigungsbereich (1) zumindest weitgehend ozondicht gegenüber seiner Umgebung abdichtbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung zur Reinigung von Helmen und/oder Stiefeln durch Behandlung mit einem Gas.
  • Bestimmte Gase eignen sich gut dazu, Geruchsstoffe in geruchsneutrale Stoffe umzuwandeln. Nachteilig ist, dass diese Gase oft auch giftig sind, wodurch ihr Einsatz in von Menschen frequentierten Räumen Einschränkungen unterliegt.
  • Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Reinigungsvorrichtung zur Reinigung eines Helmes und/oder Stiefeln zu schaffen, bei der mittels eines Gases eine gründliche Reinigungswirkung erreicht wird und die sich zum Betrieb innerhalb eines von Menschen frequentierten Raumes eignet.
  • Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung ist in einen Reinigungsbereich und einen Versorgungsbereich unterteilt.
  • Der Reinigungsbereich ist so dimensioniert, dass er Platz für Stiefel und/oder mindestens einen Helm bietet.
  • In dem Reinigungsbereich ist Ozongas vorgesehen. Ozon eignet sich zur Reinigung besonders, da es eines der stärksten technisch verfügbaren Oxidationsmittel und eines der wirksamsten Desinfektionsmittel ist. Dabei ist es umweltfreundlich, denn es besteht nur aus drei Atomen Sauerstoff und trägt keine andere Chemikalie in den Prozess ein. Durch Oxidation werden Gerüche von Tabak, Tieren, Abwässern, Ammoniak und auch Brandgerüche entfernt. Ozon entfernt Gerüche, indem es die Moleküle, die für die Gerüche verantwortlich sind, wie zum Beispiel Schwefelwasserstoff (H2S), Ammoniak und andere organische Verbindungen durch chemische Reaktionen zerstört. Sämtliche Keime, Bakterien und Viren werden durch Ozon abgetötet. Zurück bleiben in der Regel geringe Mengen Kohlendioxid und Wasser.
  • Der Reinigungsbereich ist gegenüber seiner Umgebung zumindest weitgehend ozondicht schließbar. Hiermit ist gemeint, dass die Umgrenzung des Reinigungsbereiches im geschlossenen Zustand dazu beiträgt, dass zumindest nahezu kein Ozon ungewollt aus dem Reinigungsbereich heraus gelangt. Nicht ausgeschlossen werden soll durch die Verwendung dieses Begriffes eine Anordnung, bei der Ozon gewollt aus dem Reinigungsbereich heraus, etwa in den Versorgungsbereich leitbar ist.
  • Vorzugsweise sind Mittel zur Neutralisation des Ozons, welches nicht während des Reinigungsvorganges umgewandelt wurde (überschüssiges Ozon), vorgesehen.
  • Durch diese Anordnung ist gewährleistet, dass Ozon in für eine schnelle und gründliche Reinigung ausreichender Konzentration verwendet werden kann und dieses dennoch nicht in einer für den Menschen gesundheitsgefährdeten Konzentration in die Umgebung entweicht. Denn die Anordnung stellt sicher, dass das Ozon während des Reinigungsvorganges von der Umgebung abgeschottet ist und das überschüssige Ozon anschließend unschädlich gemacht wird, sodass, etwa während des Entnahmevorgangs der gereinigten Gegenstände, allenfalls noch Restozon in unbedenklichen Konzentrationen austritt. Die Halbwertszeit von Ozon bei 20 Grad Raumtemperatur liegt bei etwa 20 Minuten. In normaler Umgebung zerfällt das Ozon innerhalb von ca. einer Stunde komplett zu Sauerstoff. Daher findet selbst bei einem Betrieb in einem geschlossen Raum und wiederholt in geringen Mengen austretendem Restozon keine bedenkliche Steigerung der Ozonkonzentration in dem Raum statt.
  • Bevorzugt wird das überschüssige Ozon von dem Reinigungsbereich in den Versorgungsbereich geleitet und die Mittel zur Neutralisation des überschüssigen Ozons sind in dem Versorgungsbereich vorgesehen.
  • Diese Mittel umfassen vorzugsweise einen Filter, besonders bevorzugt einen Aktivkohlefilter.
  • Bevorzugt ist das Ozon durch Ozon-Generatoren aus Sauerstoff/Stickstoff-Mischungen mittels elektrischer Entladung bereitgestellt. Diese Gasmischung findet sich in der normalen Luft, so dass in der bevorzugten Ausführungsform keine weiteren Betriebsstoffe notwendig sind. Hierdurch ist die Reinigungsvorrichtung einfach zu bedienen.
  • Das Ozon kann auch durch UV-Bestrahlung von Luft oder UV-C Bestrahlung von Sauerstoff erzeugt werden.
  • Vorzugsweise ist das Ozon unmittelbar vor seiner Anwendung – bevorzugt in dem Versorgungsbereich – bereitgestellt und ist in den Reinigungsbereich leitbar.
  • Vorzugsweise ist ein Schlauch vorgesehen, der von dem Versorgungsbereich durch ein Loch etwa in der Mitte des Bodens des Reinigungsbereiches führt und das Ozon von dem Versorgungsbereich in den Reinigungsbereich leitet.
  • In einer wichtigen Ausführungsform sind in dem Reinigungsbereich Ozonaustrittsvorrichtungen vorgesehen, die so an einen Helm angepasst sind, dass sie in den dort eingebrachten Helm hineinragen und/oder es sind Ozonaustrittsvorrichtungen vorgesehen, die entsprechend an Stiefel angepasst sind. Hierdurch wird erreicht, dass das Ozon im Inneren des Helmes und/oder der Stiefel und damit in den besonders reinigungsbedürftigen Bereichen austritt, was zu einer besonders effektiven Reinigung führt. Vorzugsweise sind die Austrittsvorrichtungen so vorgesehen, dass Helm und/oder Stiefel über diese gestülpt werden können.
  • Mit Vorteil weist der Boden des Reinigungsbereiches in der Nähe seines Randes mindestens eine Durchbrechung auf, durch welche das überschüssige Ozon in den Versorgungsbereich absaugbar ist. Die Anordnung der Absaugdurchbrechung am Boden des Reinigungsbereichs ist unter anderem deshalb vorteilhaft, weil Ozon schwerer als Luft ist. Es sinkt also zu Boden und konzentriert sich von unten nach oben auf. Daher kann es am Boden besonders effektiv abgesaugt werden.
  • Es kann ein Luftentfeuchter vorgesehen sein, der die Luftfeuchtigkeit der Luft im Reinigungsbereich nicht über einen bestimmten Wert ansteigen lässt. Vorzugsweise lässt der Luftentfeuchter die Luftfeuchtigkeit der Luft im Reinigungsbereich nicht über 70% ansteigen. Hierdurch ist die Wirksamkeit der Ozonreinigung auch dann gewährleistet, wenn die Reinigungsvorrichtung in einer Umgebung mit hoher Luftfeuchtigkeit betrieben wird. Es kann auch eine Heizung und/oder eine Kühlung vorgesehen sein, die die Luft in der Reinigungsvorrichtung in einem für die Wirksamkeit der Reinigung erforderlichen Temperaturrahmen hält. In einer Ausführungsform liegt dieser Temperaturrahmen zwischen –10 Grad Celsius und +35 Grad Celsius, da sich gezeigt hat, dass die Wirksamkeit in diesem Bereich gegeben ist. Es kann auch eine Heizung zur Einhaltung des oben erwähnten Luftfeuchtigkeitsgrenzwertes vorgesehen sein. Es können ein Sensor und ein Regelungselement vorhanden sein, die die Luftfeuchtigkeit und/oder Lufttemperatur in dem Reinigungsbereich selbsttätig überwachen und regeln.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Reinigungsbereich einen Deckel auf. Hierdurch wird eine besonders einfache und zuverlässig abdichtbare Zugriffsmöglichkeit geschaffen.
  • Der Reinigungsbereich umfasst vorzugsweise Glas, besonders bevorzugt Plexiglas.
  • Zweckmäßiger Weise weist der Reinigungsbereich und bevorzugt auch der Versorgungsbereich die Form eines Quaders auf.
  • Vorzugsweise stimmen die – bevorzugt quadratischen – Grundflächen der beiden Quader zumindest annähernd überein.
  • In der bevorzugten Ausführungsform ist der Reinigungsbereich unmittelbar auf dem Versorgungsbereich angeordnet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Reinigungsbereich so an die Größe eines Helms und/oder Stiefel angepasst, dass er nicht wesentlich größer ist, als es zur Aufnahme von einem Helm und/oder zwei Stiefeln erforderlich ist.
  • Als besonders bevorzugt hat sich eine Grundfläche der beiden Quader von etwa 501 mm mal 501 mm erwiesen. Die Höhe des Versorgungsbereichs beträgt vorzugsweise etwa 720 mm, die Höhe des Reinigungsbereiches vorzugsweise etwa 500 mm.
  • In einer weiteren Ausführungsform beträgt die Höhe des Versorgungsbereiches 800 mm.
  • Der Ozongenerator arbeitet in der bevorzugten Ausführungsform mit einer Leistung von etwa 400 mg/h. Dies ist ausreichend, um Helm und Stiefel innerhalb von etwa 20 Minuten gründlich zu reinigen.
  • Um die Bedienungsfreundlichkeit der Reinigungsvorrichtung zu steigern, sind in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung voreingestellte Zeitintervalle als Reinigungsdauer wählbar.
  • Diese Zeitintervalle betragen vorzugsweise zehn, 20 und 30 Minuten.
  • Um die Reinigungsvorrichtung auch an ungewöhnliche Verschmutzungsgrade anpassbar zu gestalten, weist sie in einer Ausführungsform eine Wählbarkeit der Reinigungsdauer in Minutenschritten auf. Die maximal wählbare Reinigungsdauer beträgt hierbei bevorzugt 90 Minuten.
  • Vorzugsweise weist die Reinigungsvorrichtung ein Bedienfeld auf, welches eine Folientastatur umfasst.
  • Um dem Benutzer eine Rückmeldung über die noch zu verbleibende Reinigungszeit zu geben, umfasst die Vorrichtung vorzugsweise eine Anzeige, auf der diese verbleibende Reinigungszeit angezeigt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die das Ozon leitenden Schläuche aus Silikon vorgesehen und 100% ozonbeständig.
  • Bevorzugt ist eine Vorrichtung vorgesehen, die das Ozon über den Schlauch unter den Helm und/oder die Stiefel bläst. Da Ozon schwerer als Luft ist, sinkt überschüssiges Ozon nach unten.
  • Mit Vorteil ist eine Absaugpumpe vorgesehen, die das überschüssige Ozon bevorzugt jeweils rechts und links in dem Reinigungsbereich ansaugt, und die dreimal so viel Gas absaugt, wie der Ozongenerator produziert.
  • Vorzugsweise ist eine Steuerung der Absaugpumpe vorgesehen, die sie nach Abschalten des Ozongenerators noch mehrere Minuten weiterlaufen lässt, um eventuell vorhandenes Ozon abzusaugen.
  • Die Erfindung soll nun an Hand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen weiter verdeutlicht werden. Es zeigen:
  • 1 eine Frontalansicht einer besonders zur Helmreinigung geeigneten Vorrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht einer Vorrichtung nach 1;
  • 3 eine Frontalansicht einer besonders zur Stiefelreinigung geeigneten Vorrichtung;
  • 4 eine Seitenansicht einer Vorrichtung nach 3.
  • Die als Ganzes mit 100 bezeichnete Reinigungsvorrichtung unterteilt sich in einen Reinigungsbereich 1 und einen Versorgungsbereich 2. In der in 1 und 2 dargestellten, für die Reinigung von Helmen optimierten Ausführungsform, umfasst der Reinigungsbereich eine mittig angeordnete Ozonaustrittsvorrichtung 4. In dem für die Reinigung von Stiefeln optimierten Ausführungsbeispiel, das in 3 und 4 gezeigt ist, umfasst der Reinigungsbereich zwei Ozonaustrittsvorrichtungen 4, über die jeweils ein Stiefel gestülpt werden kann.
  • Das Ozon wird durch einen Ozongenerator in dem Versorgungsbereich aus der in der normalen Luft vorhandenen Sauerstoff/Stickstoff-Mischung mittels elektrischer Entladung erzeugt und über einen Schlauch oder mehrere Schläuche in den Reinigungsbereich geleitet. Der Ozongenerator arbeitet mit einer Leistung von etwa 400 mg/h.
  • Die das Ozon leitenden Schläuche sind aus Silikon vorgesehen und 100% ozonbeständig.
  • Der Ozongenerator bläst das Ozon über den Schlauch oder die Schläuche unter den Helm und/oder die Stiefel. Da Ozon schwerer als Luft ist, sinkt überschüssiges Ozon nach unten.
  • Der Versorgungsbereich 2 umfasst eine Absaugpumpe. Die Absaugpumpe saugt überschüssiges Ozon jeweils rechts und links am Boden in dem Reinigungsbereich 1 an. Die Pumpe saugt dreimal so viel Gas ab, wie der Ozongenerator produziert. In dem Versorgungsbereich 2 ist ein Aktivkohlefilter vorgesehen, der das abgesaugte Ozon neutralisiert.
  • Die Absaugpumpe ist so gesteuert, dass sie nach Abschalten des Ozongenerators noch mehrere Minuten weiterläuft, um eventuell vorhandenes Ozon abzusaugen.
  • Seitlich, im oberen Bereich des Versorgungsbereiches 2, weist die Reinigungsvorrichtung (100) ein Bedienfeld 5 auf, welches eine Folientastatur 5a umfasst, über die die erwünschte Reinigungsdauer eingebbar ist. Der Ozonisierungsvorgang ist über das Bedienfeld 5 in Gang setzbar und auch abbrechbar. Im gleichen Bereich ist eine Anzeige 6 vorgesehen, welche die noch jeweils verbleibende Restreinigungszeit anzeigt.
  • Der Versorgungsbereich 2 ist über eine Tür 7 zugänglich.
  • Der Reinigungsbereich 1 weist einen Deckel auf.
  • Der Reinigungsbereich hat die Form eines Würfels mit etwa 50 cm Kantenlänge. Er ist unmittelbar auf dem quaderförmigen Versorgungsbereich 2 mit gleicher Grundfläche angeordnet, dessen Höhe etwa 72 cm beträgt. Der Reinigungsbereich umfasst Plexiglas.
  • 100
    Reinigungsvorrichtung
    1
    Reinigungsbereich
    2
    Versorgungsbereich
    3
    Boden des Reinigungsbereiches
    4
    Ozonaustrittsvorrichtung
    5
    Bedienfeld
    5a
    Folientastatur
    6
    Anzeige
    7
    Tür

Claims (18)

  1. Reinigungsvorrichtung (100) mit einem Reinigungsbereich (1) und einem Versorgungsbereich (2), dadurch gekennzeichnet, dass in den Reinigungsbereich (1) Stiefel und/oder ein Helm einbringbar sind und in dem Reinigungsbereich (1) Ozon vorgesehen ist, und der Reinigungsbereich (1) zumindest weitgehend ozondicht gegenüber seiner Umgebung abdichtbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Neutralisation des überschüssigen Ozons vorgesehen sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel in dem Versorgungsbereich (2) vorgesehen sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel einen Aktivkohlefilter umfassen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ozon aus Sauerstoff-/Stickstoff-Mischungen mittels elektrischer Entladung bereitgestellt ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ozon in dem Versorgungsbereich (2) bereitgestellt ist und in den Reinigungsbereich (1) leitbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Ozon über einen Schlauch durch ein Loch etwa in der Mitte des Bodens (3) des Reinigungsbereiches (1) von dem Versorgungsbereich (2) in den Reinigungsbereich (1) leitbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an einen Helm angepasste Ozonaustrittsvorrichtungen (4) und/oder an Stiefel angepasste Ozonaustrittsvorrichtungen (4) in dem Reinigungsbereich (1) vorgesehen sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe des Randes des Bodens (3) des Reinigungsbereiches (1) mindestens eine Durchbrechung vorgesehen ist, durch welche das überschüssige Ozon in den Versorgungsbereich (2) absaugbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsbereich (1) den gleichen quadratischen Grundriss wie der Versorgungsbereich (2) aufweist und auf diesem angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsbereich (1) an die Größe eines Helms und/oder Stiefel angepasst ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Maße der Grundfläche etwa 501 dm × 501 dm sind und die Höhe des Versorgungsbereiches (2) etwa 720 dm und die Höhe des Reinigungsbereiches etwa 500 dm beträgt.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene voreingestellte Zeitintervalle als Reinigungsdauer wählbar sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitintervalle zehn, 20 und 30 min. betragen.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsdauer in Minutenschritten wählbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die maximal wählbare Reinigungsdauer 90 min. beträgt.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsvorrichtung (100) ein Bedienfeld (5) aufweist, welches eine Folientastatur (5a) umfasst.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeige (6) zur Anzeige der verbleibenden Reinigungszeit vorgesehen ist.
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