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Die
Erfindung betrifft ein Haarform- oder -pflegegerät, umfassend
ein in einem Gehäuse angeordnetes Gebläse zum
Fördern eines Luftstroms, eine Öffnung, aus der
geförderte Luftstrom austritt, eine wenigstens eine zum
Emittieren von Elektronen in Richtung der Achse der Luftaustrittsöffnung
angeordnete Ionisierungselektrode aufweisende Ionisierungseinrichtung
sowie einen an die Luftaustrittsöffnung lösbar
anschließbaren Aufsatz.
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Bei
derartigen Haarform- oder -pflegegeräten handelt es sich
beispielsweise um Haartrockner, Aircurler oder dergleichen, mithin
um Geräte, mit denen Haar geformt und/oder gepflegt werden
kann. Derartige Haarform- oder -pflegegeräte verfügen über
ein Gebläse zum Fördern eines durch das Gerät geleiteten
Luftstroms. Typischerweise verfügt ein solches Gerät
zudem über eine Heizeinrichtung zum Erwärmen des
geförderten Luftstroms. Der geförderte Luftstrom
tritt aus einer Luftaustrittsöffnung aus dem Gehäuse
des Gerätes aus. Mitunter sind derartige Haarform- oder
-pflegegeräte auch mit einer Ionisierungseinrichtung ausgerüstet.
Eine solche Ionisierungseinrichtung umfasst einen Hochspannungsgenerator
und eine oder mehrere an den Hochspannungsgenerator angeschlossene
Ionisierungselektroden. Bei einem Betrieb der Ionisierungseinrichtung werden
von der oder den Elektrodenspitzen Elektronen emittiert und die
daran angrenzende Umgebungsluft ionisiert, mit dem Effekt, dass
das zu behandelnde Haar einen Ionenstrom ausgesetzt ist. Die eine
oder die mehreren Ionisierungselektroden sind so angeordnet, dass
die Ionen dem zu behandelnden Haar zugeführt werden. Dieses
unterstützt den Haarform- bzw. Haarpflegeprozess. Typischerweise
sind derartige Ionisierungselektroden in der Luftaustrittsöffnung
oder in unmittelbarer Nachbarschaft dazu angeordnet.
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Es
ist mitunter notwendig, auf ein solches Haarform- oder -pflegegerät
einen Aufsatz, beispielsweise eine Ondulierdüse, einen
Volumizer oder dergleichen aufzusetzen, um ein bestimmtes Pflege- oder
Formergebnis erzielen zu können. Wird ein solcher Aufsatz
an die Luftaustrittsöffnung eines solchen, eine Ionisierungseinrichtung
aufweisenden Gerätes ange schlossen, typischerweise durch
Aufstecken desselben, ist der Betrieb der Ionisierungseinrichtung
wirkungslos, da der generierte Ionenstrom vor Erreichen des zu pflegenden
Haares neutralisiert wird. Eine Haarbehandlung kann daher mit einem
solchermaßen konzipierten Gerät mit auf dessen
Luftaustrittsöffnung aufgesetztem Aufsatz nur ohne den
mitunter gewünschten Ionenstrom erfolgen.
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Neben
den vorbeschriebenen Haarform- oder -pflegegeräten sind
solche bekanntgeworden, bei denen das Gerät selbst nicht
mit einer Ionisierungselektrode ausgerüstet ist, dagegen
jedoch einen elektrischen Kontakt aufweist, an dem eine in einem
Aufsatz befindliche Ionisierungselektrode angeschlossen werden kann.
Diesbezüglich kann auf
DE 20 2005 015 599 U1 verwiesen werden. Mit
diesen Geräten ist eine Haarbehandlung mit einem diesem zugeführten
Ionenstrom nur möglich, wenn der Aufsatz an das Gerät
angeschlossen ist.
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Ausgehend
von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher
die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Haarform- oder -pflegegerät
dergestalt weiterzubilden, dass wirkungsvoll Ionen dem zu behandelnden
Haar zugeführt werden können, und zwar sowohl
mit auf dem Gerät aufgesetzten Aufsatz als auch ohne aufgesetzten
Aufsatz.
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Gelöst
wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch ein eingangs
genanntes, gattungsgemäßes Haarform- oder -pflegegerät,
bei dem der Aufsatz wenigstens eine Ionisierungselektrode aufweist
und über einen Kontakt zum Anschließen seiner
wenigstens einen Ionisierungselektrode an die Ionisierungseinrichtung
des Haarform- oder -pflegegerätes verfügt, wobei
zum Übertragen von Hochspannung auf den aufsatzseitigen
Kontakt, wenn der Aufsatz an das Gerät angeschlossen ist,
dieser Kontakt sich entweder mit geringem Abstand zu dem freien
Ende einer geräteseitigen Ionisierungselektrode befindet oder
diese körperlich kontaktiert.
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Bei
diesem Haarform- oder -pflegegerät verfügt der
diesem Gerät zugeordnete Aufsatz ebenso wie das Gerät
selbst über eine Ionisierungselektrode. Zum Anschließen
seiner wenigstens einen Ionisierungselektrode an die Ionisierungseinrichtung
dient ein Kontakt aus einem elektrisch leitfähigem Material. Zum Übertragen
von Hochspannung auf diesen aufsatzsei tigen Kontakt befindet sich
dieser entweder in einem körperlichen Kontakt zu der geräteseitigen Elektrode,
wenn der Aufsatz an die Luftaustrittsöffnung des Geräts
angeschlossen ist, oder – was bevorzugt ist – in
einem geringen Abstand zu der geräteseitigen Elektrode.
Somit wird die Elektrode des Aufsatzes über die geräteseitig
angeordnete Elektrode kontaktiert. Dieses hat zum Vorteil, dass
keine zusätzlichen elektrischen Anschlüsse zum
Zuführen der für die Elektronenemittierung notwendigen
Hochspannung an die aufsatzseitige Ionisierungselektrode bereitgestellt
werden müssen. Hierdurch werden in geschickter Weise die
Elektronen emittierenden Eigenschaften der geräteseitigen
Elektrode ausgenutzt, um Hochspannung der aufsatzseitigen Elektrode
beim Betrieb der Ionisierungseinrichtung zuzuführen. Aufgrund
der an der geräteseitigen Elektrode bei einem Betrieb der
Ionisierungseinrichtung anliegenden Hochspannung springt diese durch
die Elektronemittierung auf den in einem geringen Abstand hierzu
angeordneten Kontakt der aufsatzseitigen Elektrode über.
Da dieser Kontakt elektrisch leitend ist, werden von diesem die
von der geräteseitig angeordneten Ionisierungselektrode
emittierten Elektronen abgesaugt. Eine bestimmungsgemäße
Funktion der aufsatzseitigen Ionisierungselektrode ist somit auch dann
gewährleistet, wenn eine körperliche Kontaktierung
der geräteseitigen Elektrode nicht vorliegt. Daher braucht
bei dieser Kontaktierung die ansonsten für kontaktierende
elektrische Verbindungen notwendige Anpresskraft der Kontakte nicht
vorhanden zu sein. Vielmehr ist es sogar bevorzugt, den aufsatzseitigen
elektrischen Kontakt in einem geringen Abstand zu der geräteseitigen
Elektrode anzuordnen, damit diese bei einem Aufsetzen des Aufsatzes
oder bei einem Abziehen desselben nicht beschädigt wird.
Besonders zweckmäßig ist der Einsatz einer Karbonfaserbündelelektrode
als geräteseitige Elektrode, da diese einen Elektronenstrom
in hoher Dichte abgeben kann und hierdurch eine Spannungsübertragung auf
den Kontakt und die aufsatzseitige Elektrode unterstützt
wird. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung befindet
sich die geräteseitige Ionisierungselektrode in einer axialen
Anordnung innerhalb der Luftaustrittsöffnung des Gerätes.
Entsprechend axial bezüglich ihrer Luftaustrittsöffnung
ist ebenfalls die aufsatzseitige Elektrode angeordnet, die sodann
in axialer Richtung als Verlängerung der geräteseitigen Ionisierungselektrode
verstanden werden kann.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine schematisierte Querschnittsdarstellung durch den Bereich des
Luftaustrittes eines Haartrockners als Haarform- oder -pflegegerät
mit einem dem Haartrockner zugeordnetem Ondulierdüsenaufsatz
und
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2:
der Haartrockner der 1 mit dem auf seine Luftaustrittsöffnung
aufgesetzten Aufsatz.
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Ein
im Übrigen nicht näher dargestellter Haartrockner 1 verfügt über
ein Gebläse zum Fördern eines das Gehäuse 2 durchströmenden
Luftstromes. Der Luftstrom tritt durch eine Luftaustrittsöffnung 3 aus.
Zentral und in einer axialen Ausrichtung ist innerhalb der Luftaustrittsöffnung 3 des
Haartrockners 1 die Elektrodeneinheit 4 einer
im Übrigen nicht nicht dargestellten Ionisierungseinrichtung
angeordnet. Gehalten ist die Elektrodeneinheit 4 innerhalb der
Luftaustrittsöffnung 3 durch mehrere radiale Speichen 5.
Die Elektrodeneinheit 4 umfasst ein hülsenartiges
Gehäuse 6, in dem als Ionisierungselektrode eine
Karbonfaserbündelelektrode 7 angeordnet ist. Zur
Vereinfachung der Darstellung ist die elektrische Kontaktierung
der Karbonfaserbündelelektrode 7 nicht dargestellt.
Die freien, der Elektrodenabgabe dienenden Enden 8 der
einzelnen Karbonfasern der Karbonfaserbündelelektrode 7 befinden
sich noch innerhalb des Gehäuses 2 des Haartrockners 1.
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Dem
Haartrockner 1 zugeordnet ist ein Ondulierdüsenaufsatz 9.
Zum Anschließen des Ondulierdüsenaufsatzes 9 an
den Haartrockner 1 verfügt dieser über
einen ringförmigen, zylindrischen Kupplungsabschnitt 10,
der in die Luftaustrittsöffnung 3 des Haartrockners 1 eingeschoben
werden kann. Ein umlaufender Absatz 10.1 begrenzt als Anschlag
den Kupplungsabschnitt 10 des Aufsatzes 9. Zum
Anschließen des Ondulierdüsenaufsatzes 9 an
den Haartrockner 1 verfügt der Haartrockner 1 innerhalb seiner
Luftaustrittsöffnung 3 über eine zu der äußeren
Mantelfläche des Kupplungsabschnittes 10 komplementäre
Kupplungsfläche 11. Zentrisch und mit axialer
Ausrichtung ist innerhalb des Ondulierdüsenaufsatzes 9 eine
Elektrodeneinheit 12 angeordnet. Die Elektrodeneinheit 12 umfasst
ein Gehäuseteil 13, in dem eine Metallhülse 14 angeordnet
ist. Die Metall hülse 14 ist an ihrem zu dem Kupplungsabschnitt 10 weisenden
Ende um den in diese Richtung weisenden Abschluss des Gehäuseteils 13 zur
Ausbildung eines elektrischen Kontaktringes 15 nach außen
umbördelt. An die Metallhülse 14 ist
an ihrem dem Kupplungsring 15 gegenüberliegenden
Ende eine Ionisierungselektrode 16 angeschlossen. Diese ist
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls als
Karbonfaserbündelelektrode ausgeführt. Das freie
Ende der Karbonfasern der Karbonfaserbündelelektrode 16 befindet
sich in einem geringen Abstand innenseitig von dem äußeren
Abschluss des Ondulierdüsenaufsatzes 9 entfernt.
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Der
Haartrockner 1 kann ohne Ondulierdüsenaufsatz 9 betrieben
werden. Gleiches gilt für die Ionisierungseinrichtung,
bei deren Betrieb über die Karbonfaserbündelelektrode 7 Elektronen
emittiert werden, ein Ionenstrom generiert und dem zu behandelnden
Haar zugeführt wird. Ist der Ondulierdüsenaufsatz 9 an
die Luftaustrittsöffnung 3 des Haartrockners 1 angeschlossen,
wie in 2 gezeigt, befindet sich der Kontaktring 15 in
einem geringen Abstand zu den freien Enden 8 der Karbonfasern
der Karbonfaserbündelelektrode 7. Wird bei einem
Betrieb des Haartrockners 1 mit aufgesetztem Ondulierdüsenaufsatz 9 die
Ionisierungseinrichtung eingeschaltet, um dem zu behandelnden Haar
Elektronen zuzuführen, dient die Karbonfaserbündelelektrode 7 zum
Herstellen eines Hochspannungskontaktes mit dem Kontaktring 15 der
aufsatzseitigen Karbonfaserbündelelektrode 16.
Die von der Karbonfaserbündelelektrode 7 emittierten
Elektronen werden von dem unmittelbar vor den freien Enden der Karbonfasern
liegendem Kontaktring 15 aufgefangen und zu der an die
Metallhülse 14 angeschlossenen aufsatzseitigen
Karbonfaserbündelelektrode 16 weitergeleitet,
die sodann ihrerseits an den freien Enden der Karbonfasern ihrer Karbonfaserbündelelektrode 16 Elektronen
zum Generieren eines den zu behandelnden Haar zuzuführenden
Ionenstromes abgibt. Somit kann mit diesem Haartrockner 1 sowohl
ohne Aufsatz als auch mit Aufsatz eine Haarbehandlung unter gleichzeitiger wirkungsvoller
Ionenstrombeaufschlagung durchgeführt werden.
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Die
Anordnung des Kontaktringes 15 zu den freien Enden der
Karbonfasern der Karbonfaserbündelelektrode 7 macht
deutlich, dass eine Montage und Demontage des Ondulierdüsenaufsatzes 9 mangels
eines Kontaktes des Kontaktringes 15 zu den freien Enden
der Karbonfasern der Kar bonfaserbündelelektrode 7 oder
anderer Teile des Ondulierdüsenaufsatzes 9 diese
nicht beschädigt werden. Somit werden die Eigenschaften
der geräteseitigen Ionisierungselektrode 7 bei
Vorhandensein eines Aufsatzes 9 sinnvoll genutzt, um die
abgegebenen Elektronen weiterzuleiten, und zwar zu einer in dem
Aufsatz 9 angeordneten Ionisierungselektrode 16.
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Die
Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben
worden. Für einen Fachmann erschließen sich, ohne
den Umfang des unabhängigen Anspruchs zu verlassen, zahlreiche
weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten, die beanspruchte Erfindung
zu realisieren. Beispielsweise kann eine Kontaktierung der aufsatzseitigen
Elektrode auch bei Vorsehen von einer oder mehreren geräteseitig
angeordneten Nadelelektroden erfolgen. Gleichermaßen lässt
sich die beschriebene Spannungsweiterleitung auch bei anderen Aufsätzen
nutzen, wenn diese keine Ionisierungselektrode aufweisen. Grundsätzlich
ließen sich auch andere aufsatzseitige Aktoren durch die
beschriebene Kontaktierung der geräteseitigen Ionisierungselektrode
betreiben.
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- 1
- Haartrockner
- 2
- Gehäuse
- 3
- Luftaustrittsöffnung
- 4
- Elektrodeneinheit
- 5
- Speicher
- 6
- Gehäuse
- 7
- Karbonfaserbündelelektrode
- 8
- freies
Ende
- 9
- Ondulierdüsenaufsatz
- 10
- Kupplungsabschnitt
- 10.1
- Absatz
- 11
- Kupplungsfläche
- 12
- Elektrodeneinheit
- 13
- Gehäuseteil
- 14
- Metallhülse
- 15
- Kontaktring
- 16
- Karbonfaserbündelelektrode
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202005015599
U1 [0004]