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DE202008011426U1 - Tragbare Signalvorrichtung - Google Patents

Tragbare Signalvorrichtung Download PDF

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DE202008011426U1
DE202008011426U1 DE200820011426 DE202008011426U DE202008011426U1 DE 202008011426 U1 DE202008011426 U1 DE 202008011426U1 DE 200820011426 DE200820011426 DE 200820011426 DE 202008011426 U DE202008011426 U DE 202008011426U DE 202008011426 U1 DE202008011426 U1 DE 202008011426U1
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Germany
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signaling device
portable signaling
holding device
hand
portable
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DE200820011426
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MUNK LUDWIG
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MUNK LUDWIG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B5/00Visible signalling systems, e.g. personal calling systems, remote indication of seats occupied
    • G08B5/004Reflective safety signalling devices attached on persons

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Audible And Visible Signals (AREA)

Abstract

Tragbare Signalvorrichtung für Fußgänger, Jogger, Läufer etc. mit einem direkt oder indirekt manuell betätigbaren Signalgeber (1, 1'), der an einer vom betroffenen Träger mitführbaren Halteeinrichtung (2, 2') angebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine tragbare Signalvorrichtung für Fußgänger, Jogger, Läufer oder andere sich bewegende Personen.
  • Es sind Signalvorrichtungen aus dem Stand der Technik bekannt, die jedoch an Gegenstände gebunden sind. Beispielsweise sind Fahrräder in der Regel jeweils mit einer Signalvorrichtung ausgestattet, die es dem Fahrer ermöglicht, insbesondere auf öffentlichen Gehwegen, Fahrradwegen oder auch Plätzen, durch Abgeben von Warnsignalen auf sich aufmerksam zu machen.
  • Des Weiteren sind auch auf derartigen Wegen und Plätzen häufig Inline-Skater, Rollschuhfahrer oder sogar Skateboardfahrer unterwegs, die mit ihrem Gefährt ähnlich hohe Geschwindigkeiten erreichen wie die Fahrradfahrer. Diese Personen haben zwar die Möglichkeit sich durch Rufsignale den Mitmenschen gegenüber bemerkbar zu machen. Meist jedoch wird das Rufsignal überhört oder gar nicht als Warnsignal wahrgenommen. Außerdem kann ein ständiges Rufen den Atemrhythmus und die Konzentration stören. Dies betrifft auch Jogger oder Läufer, die ebenfalls nur durch Rufen die Aufmerksamkeit der weiteren Verkehrsteilnehmer bzw. Mitmenschen erlangen können. Insbesondere für diese Sport treibenden Personen ist ein Zurufen meist erschwerlich, da sie durch die Anstrengung außer Atem geraten. Es kann daher zu Behinderungen bzw. Unfällen kommen.
  • Folglich ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dem abzuhelfen und eine Vorrichtung zu schaffen, die einfach aufgebaut ist und von einer Person als tragbare Vorrichtung überall mithingenommen werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße tragbare Signalvorrichtung ist hauptsächlich für Fußgänger, Jogger, Läufer, Inline-Skater, Rollschuhfahrer, Skateboardfahrer oder andere sich bewegende Personen geeignet, wobei die Signalvorrichtung einen direkt oder indirekt manuell betätigbaren Signalgeber aufweist, der an einer vom betroffenen Träger mitführbaren Halteeinrichtung angebracht ist.
  • Der Signalgeber kann manuell betätigt werden, so dass dieser einen Laut bzw. ein Warnsignal abgibt, das den weiteren Verkehrsteilnehmern als Hinweis darauf dient, sich vorsichtig und nicht behindernd zu verhalten. Ein Signal einer Vorrichtung wird daher wesentlich leichter als Warnsignal erkannt als ein Rufen. Der Benutzer der Signalvorrichtung kann somit diese aufgrund ihrer Handlichkeit überall mithinnehmen und zu jeder Zeit ein Warnsignal abgeben, ohne dass er auf jegliche Art überanstrengt oder in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. Daher können nun auf einfache Weise Unfälle verhindert und Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr oder auf Plätzen vermieden werden.
  • Die Halteeinrichtung kann vorteilhafterweise zumindest an einem Teil einer menschlichen Hand aufnehmbar sein. Dies hat den Vorteil, dass der Träger der Signalvorrichtung sehr schnell reagieren und ein Warnsignal abgeben kann.
  • Vorteilhaft kann dabei die Halteeinrichtung der Signalvorrichtung wenigstens einen an einen Finger der Hand aufnehmbaren Ring aufweisen. Die Signalvorrichtung ist somit als eine Art Fingerring ausgestaltet, wobei der Signalgeber an der Handinnenfläche teilweise anliegt, so dass dieser vorzugsweise mit dem Daumen betätigt werden kann.
  • Eine alternative Ausgestaltung der Halteeinrichtung der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung kann darin bestehen, dass die Halteeinrichtung wenigstens eine mit mehreren Fingern der Hand durchgreifbare Schlaufe aufweist. Besonders vorteilhaft wäre dabei, wenn alle Finger mit Ausnahme des Daumens die Schlaufe durchgreifen, wodurch dann die Schlaufe im Bereich des Daumens an der kompletten Handfläche anliegt und so ein sicheres Tragen der Signalvorrichtung erreicht wird.
  • Denkbar wäre anstatt einer Schlaufe auch eine Spange bzw. ein Bügel, der um mehrere Finger der Hand legbar ist.
  • Damit der Signalgeber der Signalvorrichtung ein Warnsignal abgeben kann, kann es zweckmäßig sein, wenn der Signalgeber ein vorzugsweise mittels des Daumens der zugeordneten Hand betätigbares Betätigungsorgan aufweist, so dass die Signalvorrichtung als Klingel bzw. Glocke ausgebildet ist.
  • Eine Alternative zur Ausbildung der Signalvorrichtung als Klingel kann darin bestehen, dass der Signalgeber durch Zusammendrücken betätigbar ist und somit als Hupe ausgebildet ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen. Die einzelnen Merkmale der Ansprüche lassen sich dabei, soweit es sinnvoll erscheint, beliebig kombinieren.
  • Nachfolgend wird anhand der beiliegenden Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung prinzipmäßig erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung in Seitenansicht; und
  • 2 eine zweite Ausführungsform der Signalvorrichtung in Seitenansicht.
  • Die in der 1 dargestellte Signalvorrichtung weist einen direkt manuell betätigbaren Signalgeber 1 auf, der an einer Halteeinrichtung 2 befestigt ist. Der Signalgeber 1 weist dabei ein vorzugsweise rundes oder eiförmiges Gehäuse 3 auf, das an der Halteeinrichtung 2 beispielsweise über Verschweißen, Verkleben oder über ähnliche Verbindungsverfahren befestigt ist. Die Halteeinrichtung 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel als Ring ausgebildet, der über einen Finger, vorzugsweise über den Zeigefinger, gesteckt wird, so dass der Signalgeber 1 vom Benutzer mittels des Daumens betätigt werden kann. Die Betätigung erfolgt hierbei mit Hilfe eines Betätigungsorgans 4, das hier an der Halteeinrichtung 2 angebracht ist und an seinem der Halteeinrichtung 2 fernen Ende eine Verdickung, beispielsweise in Form einer Kugel, aufweist, die zum Gehäuse 3 des Signalgebers 1 beabstandet ist. Selbstverständlich wäre es auch denkbar, das Betätigungsorgan 4 an dem Signalgeber 2 direkt anzubringen.
  • Das Betätigungsorgan 4 ist vorzugsweise aus einem elastischen Material, so dass dieses bei Betätigung bzw. bei der Auslenkung weg und zum Gehäuse 3 des Signalgebers 1 hin nicht brechen kann. Auch wäre es möglich, das Betätigungsorgan 4 federnd an dem Gehäuse 3 oder der Halteeinrichtung 2 zu lagern. Das heißt, dass das Betätigungsorgan 4 über ein Federelement an dem Gehäuse 3 oder der Halteeinrichtung 2 befestigt ist. Auf diese Weise kann auch ein nicht-elastisches Material für das Betätigungsorgan 4 eingesetzt werden.
  • Um die in 1 dargestellte Signalvorrichtung als Klingel bzw. Glocke zu benutzen, wird mittels des Daumens das Betätigungsorgan 4 betätigt, so dass dieses unter elastischer Durchbiegung in Richtung weg vom Gehäuse 3 ausgelenkt und danach losgelassen wird, so dass das Betätigungsorgan 4 mit der Verdickung auf das Gehäuse 3 aufschlägt. Der Benutzer der Signalvorrichtung kann somit mittels eines Warnsignals, das durch Auftreffen des Betätigungsorgans 4 auf das Gehäuse 3 erzeugt wird, auf sich aufmerksam machen.
  • Eine alternative, nicht dargestellte Ausführungsform des Betätigungsorgans kann wie folgt beschrieben werden. Dem Signalgeber 1 ist eine mit einem Energiespeicher und dem Betätigungsorgan 4 versehene Betätigungseinrichtung zugeordnet, die manuell auslösbar ist. Als Energiespeicher kann dabei beispielsweise eine Batterie zum Einsatz kommen. Die Batterie ist vorzugsweise mit einem als Warnsignal-Auslöser ausgebildeten Druckknopf beispielsweise an der Halteeinrichtung 2 und mit dem Betätigungsorgan 4 gekoppelt, so dass bei Betätigen des Druckknopfes das Betätigungsorgan 4 selbsttätig auf das Gehäuse 3 aufschlägt und ein Warnsignal erzeugt wird.
  • 2 zeigt alternativ eine insgesamt als Hupe ausgebildete Signalvorrichtung, die ebenfalls am Finger einer menschlichen Hand getragen wird. Ein Signalgeber 1', der an einer als Ring ausgebildeten Halteeinrichtung 2' angebracht ist, dient hier als Hupe und ist hierzu als eine Art mit Luft gefüllter Ballon ausgeführt, der auf einer Seite eine Öffnung 5 aufweist. Dabei wird durch Zusammendrücken des Signalgebers 1' mittels des Daumens und des Zeigefingers, an dem die Signalvorrichtung hier aufgesteckt ist, die Luft aus dem Signalgeber 1' gepresst und dadurch ein Laut erzeugt, der als Warnsignal für andere Personen bzw. Verkehrsteilnehmer zu hören ist.
  • Bei beiden oben beschriebenen Ausführungsformen gemäß den 1 und 2 kann die Halteeinrichtung 2 bzw. 2' auch als Schleife ausgebildet sein, durch die mehrere Finger, z. B. drei nebeneinander angeordnete Finger, der bevorzugten Hand durchgreifen. Die als Schleife ausgebildete Halteeinrichtung 2 bzw. 2' kann vorzugsweise als dünner Riemen, Klettband, Gummiband oder auch als Zurrkordel ausgeführt sein.
  • Die Halteeinrichtung 2 bzw. 2' gemäß den 1 und 2 kann aber genauso als Spange bzw. Bügel ausgeführt sein, die um mehrere Finger der bevorzugten Hand gelegt wird, wobei der Signalgeber 1 bzw. 1' in Richtung Handinnenfläche zeigt. Die Spange kann vorteilhaft aus Edelstahl, Aluminium oder auch aus Titan zur Vermeidung von Allergien hergestellt sein.
  • Es ist nicht nur möglich, dass die Finger der Hand die Halteeinrichtung 2 bzw. 2' aufnehmen, sondern die Halteeinrichtung 2 bzw. 2' kann auch um die gesamte Handinnenfläche als Schleife oder Spange legbar sein, so dass insbesondere bei der Ausbildung des Signalgebers 1' als Hupe dieser von mehreren Fingern umschlossen und zusammengedrückt werden kann. Ist der Signalgeber 1 als Klingel ausgebildet, so ist es dann möglich, das Betätigungsorgan 4 nicht nur mit dem Daumen der Hand zu betätigen, sondern auch mit irgend einem anderen Finger bzw. mit mehreren Fingern, z. B. mittels des Mittelfingers oder mittels des Mittelfingers und des Ringfingers.
  • Bei einer weiteren, nicht dargestellten Möglichkeit der Ausgestaltung der tragbaren Signalvorrichtung kann der an einer Halteeinrichtung befestigte Signalgeber als Gehäuse ausgestaltet sein, in dessen Innerem ein frei bewegliches Element, beispielsweise eine Kugel, aufgenommen ist. Das vorzugsweise aus Metall oder Hartplastik gefertigte Gehäuse wird zur Erzeugung des Warnsignals hin- und herbewegt bzw. geschüttelt, so dass die im Innern befindliche Kugel an die Gehäuseinnenwand anschlägt und so das Warnsignal erzeugt wird. Auch bei dieser Signalvorrichtung kann die Halteeinrichtung wie oben beschrieben als Schleife oder Spange bzw. Bügel ausgeführt sein und entsprechend an nur einem Finger, mehreren Fingern oder um die gesamte Handfläche getragen werden.
  • Selbstverständlich sind Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise ist es auch denkbar, die Signalvorrichtung nicht an der Hand, sondern am Bauch, z. B. mittels eines Gürtels, oder um den Hals mittels einer Kette oder einem Band zu tragen.
  • Die beschriebenen Signalvorrichtungen sind hauptsächlich für Jogger, Läufer, Skateboardfahrer, Inline-Skater, Rollschuhfahrer oder auch für Fußgänger zum Abgeben von Warnsignalen geeignet. Die Signalvorrichtungen können aber auch anderweitig eingesetzt werden, beispielsweise in Restaurants zum Herbeirufen des Kellners, bei Sportveranstaltungen als Signal; also bei jeglichen Veranstaltungen, Sitzungen, Festen oder ähnlichem zur Erlangung von Aufmerksamkeit.

Claims (11)

  1. Tragbare Signalvorrichtung für Fußgänger, Jogger, Läufer etc. mit einem direkt oder indirekt manuell betätigbaren Signalgeber (1, 1'), der an einer vom betroffenen Träger mitführbaren Halteeinrichtung (2, 2') angebracht ist.
  2. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (2, 2') zumindest an einem Teil einer menschlichen Hand aufnehmbar ist.
  3. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (2, 2') wenigstens einen an einem Finger der Hand aufnehmbaren Ring aufweist.
  4. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (2, 2') wenigstens eine mit mehreren Fingern der Hand durchgreifbare Schlaufe aufweist.
  5. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (2, 2') einen mit mehreren Fingern der Hand durchgreifbaren Bügel aufweist.
  6. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgeber (1) ein vorzugsweise mittels des Daumens der zugeordneten Hand betätigbares Betätigungsorgan (4) aufweist.
  7. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (4) federnd an einem Gehäuse (3) des Signalgebers (1) gelagert ist.
  8. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgeber (1) als Klingel ausgebildet ist.
  9. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgeber (1') durch Zusammendrücken betätigbar ist.
  10. Tragbare Signalvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgeber (1') als Hupe ausgebildet ist.
  11. Tragbare Signalvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Signalgeber (1) eine mit einem Energiespeicher versehene Betätigungseinrichtung zugeordnet ist, die manuell auslösbar ist.
DE200820011426 2008-08-27 2008-08-27 Tragbare Signalvorrichtung Expired - Lifetime DE202008011426U1 (de)

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