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Die
Erfindung betrifft eine tragbare Signalvorrichtung für Fußgänger, Jogger,
Läufer
oder andere sich bewegende Personen.
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Es
sind Signalvorrichtungen aus dem Stand der Technik bekannt, die
jedoch an Gegenstände
gebunden sind. Beispielsweise sind Fahrräder in der Regel jeweils mit
einer Signalvorrichtung ausgestattet, die es dem Fahrer ermöglicht,
insbesondere auf öffentlichen
Gehwegen, Fahrradwegen oder auch Plätzen, durch Abgeben von Warnsignalen
auf sich aufmerksam zu machen.
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Des
Weiteren sind auch auf derartigen Wegen und Plätzen häufig Inline-Skater, Rollschuhfahrer
oder sogar Skateboardfahrer unterwegs, die mit ihrem Gefährt ähnlich hohe
Geschwindigkeiten erreichen wie die Fahrradfahrer. Diese Personen
haben zwar die Möglichkeit
sich durch Rufsignale den Mitmenschen gegenüber bemerkbar zu machen. Meist jedoch
wird das Rufsignal überhört oder
gar nicht als Warnsignal wahrgenommen. Außerdem kann ein ständiges Rufen
den Atemrhythmus und die Konzentration stören. Dies betrifft auch Jogger
oder Läufer, die
ebenfalls nur durch Rufen die Aufmerksamkeit der weiteren Verkehrsteilnehmer
bzw. Mitmenschen erlangen können.
Insbesondere für
diese Sport treibenden Personen ist ein Zurufen meist erschwerlich, da
sie durch die Anstrengung außer
Atem geraten. Es kann daher zu Behinderungen bzw. Unfällen kommen.
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Folglich
ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dem abzuhelfen
und eine Vorrichtung zu schaffen, die einfach aufgebaut ist und
von einer Person als tragbare Vorrichtung überall mithingenommen werden
kann.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße tragbare
Signalvorrichtung ist hauptsächlich
für Fußgänger, Jogger, Läufer, Inline-Skater,
Rollschuhfahrer, Skateboardfahrer oder andere sich bewegende Personen
geeignet, wobei die Signalvorrichtung einen direkt oder indirekt
manuell betätigbaren
Signalgeber aufweist, der an einer vom betroffenen Träger mitführbaren Halteeinrichtung
angebracht ist.
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Der
Signalgeber kann manuell betätigt
werden, so dass dieser einen Laut bzw. ein Warnsignal abgibt, das
den weiteren Verkehrsteilnehmern als Hinweis darauf dient, sich
vorsichtig und nicht behindernd zu verhalten. Ein Signal einer Vorrichtung
wird daher wesentlich leichter als Warnsignal erkannt als ein Rufen.
Der Benutzer der Signalvorrichtung kann somit diese aufgrund ihrer
Handlichkeit überall
mithinnehmen und zu jeder Zeit ein Warnsignal abgeben, ohne dass
er auf jegliche Art überanstrengt
oder in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. Daher können nun
auf einfache Weise Unfälle
verhindert und Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern im
Straßenverkehr
oder auf Plätzen
vermieden werden.
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Die
Halteeinrichtung kann vorteilhafterweise zumindest an einem Teil
einer menschlichen Hand aufnehmbar sein. Dies hat den Vorteil, dass
der Träger
der Signalvorrichtung sehr schnell reagieren und ein Warnsignal
abgeben kann.
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Vorteilhaft
kann dabei die Halteeinrichtung der Signalvorrichtung wenigstens
einen an einen Finger der Hand aufnehmbaren Ring aufweisen. Die
Signalvorrichtung ist somit als eine Art Fingerring ausgestaltet,
wobei der Signalgeber an der Handinnenfläche teilweise anliegt, so dass
dieser vorzugsweise mit dem Daumen betätigt werden kann.
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Eine
alternative Ausgestaltung der Halteeinrichtung der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung kann
darin bestehen, dass die Halteeinrichtung wenigstens eine mit mehreren
Fingern der Hand durchgreifbare Schlaufe aufweist. Besonders vorteilhaft wäre dabei,
wenn alle Finger mit Ausnahme des Daumens die Schlaufe durchgreifen,
wodurch dann die Schlaufe im Bereich des Daumens an der kompletten Handfläche anliegt
und so ein sicheres Tragen der Signalvorrichtung erreicht wird.
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Denkbar
wäre anstatt
einer Schlaufe auch eine Spange bzw. ein Bügel, der um mehrere Finger der
Hand legbar ist.
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Damit
der Signalgeber der Signalvorrichtung ein Warnsignal abgeben kann,
kann es zweckmäßig sein,
wenn der Signalgeber ein vorzugsweise mittels des Daumens der zugeordneten
Hand betätigbares Betätigungsorgan
aufweist, so dass die Signalvorrichtung als Klingel bzw. Glocke
ausgebildet ist.
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Eine
Alternative zur Ausbildung der Signalvorrichtung als Klingel kann
darin bestehen, dass der Signalgeber durch Zusammendrücken betätigbar ist und
somit als Hupe ausgebildet ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den übrigen
Unteransprüchen.
Die einzelnen Merkmale der Ansprüche
lassen sich dabei, soweit es sinnvoll erscheint, beliebig kombinieren.
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Nachfolgend
wird anhand der beiliegenden Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung prinzipmäßig erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Signalvorrichtung
in Seitenansicht; und
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2 eine
zweite Ausführungsform
der Signalvorrichtung in Seitenansicht.
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Die
in der 1 dargestellte Signalvorrichtung weist einen direkt
manuell betätigbaren
Signalgeber 1 auf, der an einer Halteeinrichtung 2 befestigt ist.
Der Signalgeber 1 weist dabei ein vorzugsweise rundes oder
eiförmiges
Gehäuse 3 auf,
das an der Halteeinrichtung 2 beispielsweise über Verschweißen, Verkleben
oder über ähnliche
Verbindungsverfahren befestigt ist. Die Halteeinrichtung 2 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
als Ring ausgebildet, der über
einen Finger, vorzugsweise über
den Zeigefinger, gesteckt wird, so dass der Signalgeber 1 vom Benutzer
mittels des Daumens betätigt
werden kann. Die Betätigung
erfolgt hierbei mit Hilfe eines Betätigungsorgans 4, das
hier an der Halteeinrichtung 2 angebracht ist und an seinem
der Halteeinrichtung 2 fernen Ende eine Verdickung, beispielsweise
in Form einer Kugel, aufweist, die zum Gehäuse 3 des Signalgebers 1 beabstandet
ist. Selbstverständlich
wäre es auch
denkbar, das Betätigungsorgan 4 an
dem Signalgeber 2 direkt anzubringen.
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Das
Betätigungsorgan 4 ist
vorzugsweise aus einem elastischen Material, so dass dieses bei Betätigung bzw.
bei der Auslenkung weg und zum Gehäuse 3 des Signalgebers 1 hin
nicht brechen kann. Auch wäre
es möglich,
das Betätigungsorgan 4 federnd
an dem Gehäuse 3 oder
der Halteeinrichtung 2 zu lagern. Das heißt, dass
das Betätigungsorgan 4 über ein
Federelement an dem Gehäuse 3 oder
der Halteeinrichtung 2 befestigt ist. Auf diese Weise kann auch
ein nicht-elastisches Material für
das Betätigungsorgan 4 eingesetzt
werden.
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Um
die in 1 dargestellte Signalvorrichtung als Klingel bzw.
Glocke zu benutzen, wird mittels des Daumens das Betätigungsorgan 4 betätigt, so dass
dieses unter elastischer Durchbiegung in Richtung weg vom Gehäuse 3 ausgelenkt
und danach losgelassen wird, so dass das Betätigungsorgan 4 mit
der Verdickung auf das Gehäuse 3 aufschlägt. Der
Benutzer der Signalvorrichtung kann somit mittels eines Warnsignals,
das durch Auftreffen des Betätigungsorgans 4 auf
das Gehäuse 3 erzeugt
wird, auf sich aufmerksam machen.
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Eine
alternative, nicht dargestellte Ausführungsform des Betätigungsorgans
kann wie folgt beschrieben werden. Dem Signalgeber 1 ist
eine mit einem Energiespeicher und dem Betätigungsorgan 4 versehene
Betätigungseinrichtung
zugeordnet, die manuell auslösbar
ist. Als Energiespeicher kann dabei beispielsweise eine Batterie
zum Einsatz kommen. Die Batterie ist vorzugsweise mit einem als Warnsignal-Auslöser ausgebildeten
Druckknopf beispielsweise an der Halteeinrichtung 2 und
mit dem Betätigungsorgan 4 gekoppelt,
so dass bei Betätigen des
Druckknopfes das Betätigungsorgan 4 selbsttätig auf
das Gehäuse 3 aufschlägt und ein
Warnsignal erzeugt wird.
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2 zeigt
alternativ eine insgesamt als Hupe ausgebildete Signalvorrichtung,
die ebenfalls am Finger einer menschlichen Hand getragen wird. Ein
Signalgeber 1',
der an einer als Ring ausgebildeten Halteeinrichtung 2' angebracht
ist, dient hier als Hupe und ist hierzu als eine Art mit Luft gefüllter Ballon
ausgeführt,
der auf einer Seite eine Öffnung 5 aufweist.
Dabei wird durch Zusammendrücken
des Signalgebers 1' mittels
des Daumens und des Zeigefingers, an dem die Signalvorrichtung hier
aufgesteckt ist, die Luft aus dem Signalgeber 1' gepresst und
dadurch ein Laut erzeugt, der als Warnsignal für andere Personen bzw. Verkehrsteilnehmer
zu hören ist.
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Bei
beiden oben beschriebenen Ausführungsformen
gemäß den 1 und 2 kann
die Halteeinrichtung 2 bzw. 2' auch als Schleife ausgebildet
sein, durch die mehrere Finger, z. B. drei nebeneinander angeordnete
Finger, der bevorzugten Hand durchgreifen. Die als Schleife ausgebildete
Halteeinrichtung 2 bzw. 2' kann vorzugsweise als dünner Riemen,
Klettband, Gummiband oder auch als Zurrkordel ausgeführt sein.
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Die
Halteeinrichtung 2 bzw. 2' gemäß den 1 und 2 kann
aber genauso als Spange bzw. Bügel
ausgeführt
sein, die um mehrere Finger der bevorzugten Hand gelegt wird, wobei
der Signalgeber 1 bzw. 1' in Richtung Handinnenfläche zeigt. Die
Spange kann vorteilhaft aus Edelstahl, Aluminium oder auch aus Titan
zur Vermeidung von Allergien hergestellt sein.
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Es
ist nicht nur möglich,
dass die Finger der Hand die Halteeinrichtung 2 bzw. 2' aufnehmen,
sondern die Halteeinrichtung 2 bzw. 2' kann auch um
die gesamte Handinnenfläche
als Schleife oder Spange legbar sein, so dass insbesondere bei der
Ausbildung des Signalgebers 1' als Hupe dieser von mehreren Fingern
umschlossen und zusammengedrückt
werden kann. Ist der Signalgeber 1 als Klingel ausgebildet,
so ist es dann möglich,
das Betätigungsorgan 4 nicht
nur mit dem Daumen der Hand zu betätigen, sondern auch mit irgend
einem anderen Finger bzw. mit mehreren Fingern, z. B. mittels des
Mittelfingers oder mittels des Mittelfingers und des Ringfingers.
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Bei
einer weiteren, nicht dargestellten Möglichkeit der Ausgestaltung
der tragbaren Signalvorrichtung kann der an einer Halteeinrichtung
befestigte Signalgeber als Gehäuse
ausgestaltet sein, in dessen Innerem ein frei bewegliches Element,
beispielsweise eine Kugel, aufgenommen ist. Das vorzugsweise aus
Metall oder Hartplastik gefertigte Gehäuse wird zur Erzeugung des
Warnsignals hin- und herbewegt bzw. geschüttelt, so dass die im Innern
befindliche Kugel an die Gehäuseinnenwand
anschlägt
und so das Warnsignal erzeugt wird. Auch bei dieser Signalvorrichtung
kann die Halteeinrichtung wie oben beschrieben als Schleife oder
Spange bzw. Bügel ausgeführt sein
und entsprechend an nur einem Finger, mehreren Fingern oder um die
gesamte Handfläche
getragen werden.
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Selbstverständlich sind
Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform
möglich,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise ist es
auch denkbar, die Signalvorrichtung nicht an der Hand, sondern am
Bauch, z. B. mittels eines Gürtels, oder
um den Hals mittels einer Kette oder einem Band zu tragen.
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Die
beschriebenen Signalvorrichtungen sind hauptsächlich für Jogger, Läufer, Skateboardfahrer, Inline-Skater,
Rollschuhfahrer oder auch für
Fußgänger zum
Abgeben von Warnsignalen geeignet. Die Signalvorrichtungen können aber
auch anderweitig eingesetzt werden, beispielsweise in Restaurants zum
Herbeirufen des Kellners, bei Sportveranstaltungen als Signal; also
bei jeglichen Veranstaltungen, Sitzungen, Festen oder ähnlichem
zur Erlangung von Aufmerksamkeit.