DE202008011279U1 - Wärmeisolierte Gebäudewand mit einer Türe und/oder einem Fenster - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Gebäudewand mit einer Wandung, die an ihrer Außenseite mit einer Wärmedämmschicht beschichtet ist, wobei die Gebäudewand eine Wandöffnung aufweist, in der eine Türe und/oder ein Fenster angeordnet ist, wobei die seitlichen Leibungen der Wandöffnung jeweils mit einem wärmedämmenden Leibungselement abgedeckt sind, wobei das Leibungselement, ausgehend von der Türe und/oder dem Fenster zu der der Wandung abgewandten Außenfläche der Wärmedämmschicht einen inneren, die Leibung der Wandung überdeckenden Plattenabschnitt sowie einen äußeren, die Leibung der Wärmedämmschicht überdeckenden Plattenabschnitt aufweist, und wobei an den Leibungselementen Führungsschienen für einen Sonnenschutzbehang angeordnet sind.
- Zur Energieeinsparung und Reduzierung der Emission von CO2 ist es bekannt, an älteren Gebäuden nachträglich eine wärmeisolierende Außenwanddämmung anzubringen. Dabei wird auf die äußeren Wandungen des Gebäudes eine Wärmedämmschicht beispielsweise aus Hartschaumstoff- oder Mineralfaserplatten aufgebracht, die etwa eine Wandstärke von 10–20 cm aufweisen. Die Hartschaumstoff- oder Mineralfaserplatten werden so verlegt, dass Sie lückenlos aneinander angrenzen. An den Stellen, an denen die Wandungen des Geäudes Wandöffnungen aufweisen, in denen Türen und/oder Fenster angeordnet sind, wird in die Wärmedämmschicht eine der Wandöffnung entsprechende Öffnung eingebracht. Die der Wandöffnung zugewandten seitlichen Begrenzungsflächen der Wandung und der Wärmedämmschicht, werden mit wärmeisolierenden Leibungsplatten verkleidet, die eine geringere Wandstärke aufweisen als die Hartschaumstoff- oder Mineralfaserplatten. Durch die Leibungsplatten sollen Kältebrücken, die von den Leibungen Wandöffnung über die Wandung zur Innenfläche der Gebäudewand verlaufen und dort in der kalten Jahreszeit Kondesnwasser- und/oder Schimmelbildung hervorrufen können, vermieden werden. Durch die Wandstärke der Leibungsplatten reduziert sich jedoch die lichte Öffnungsweite der Wandöffnung. Dabei kann es vorkommen, dass der seitlich am Fenster- oder Türrahmen eines vorhandenen Bestandsfensters oder einer vorhandenen Bestandstüre verbleibende Platz nicht mehr ausreicht, um auf den Leibungsplatten Führungsschienen für einen Sonnenschutzbehang, wie z. B. einen Rollladen montieren zu können, ohne dass die Führungsschienen eine Glasscheibe des Fensters oder der Türe überdecken.
- Aus
DE 195 25 798 A1 ist auch bereits eine Kellerwand mit einer Wandöffnung für ein Fenster bekannt. Die Kellerwand hat eine gemauerte oder aus Beton bestehende Wandung, die an ihrer Außenseite mit einer Wärmedämmschicht beschichtet ist. An den seitlichen Leibungen der Wandöffnung ist ein wärmedämmendes Leibungselement vorgesehen, das einen von einer ebenen Platte abweichenden Verlauf mit einer Schräge aufweist, die ausgehend vom Fenster unter Vergrößerung der lichten Öffnungsweite nach außen verläuft. Die Leibung der Wandung hat Schrägflächen, die an die der Form des Leibungselements angepasst sind. Derartige Schrägflächen sind jedoch bei älteren Gebäuden in der Regel nicht vorhanden. Auch lassen sie sich dort nicht ohne Weiteres anbringen, weil das Abschrägen des Mauerwerks mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist und die Gebäudestatik beeinträchtigen kann. Die Leibungselemente sind deshalb für eine nachträgliche Wärmeisolierung von vorhandenen Gebäuden praktisch nicht geeignet. Außerdem sind an der Wandöffnung auch keine Führungsschienen für einen Sonnenschutzbehang vorgesehen. - Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Gebäudewand der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine gute Wärmedämmung ermöglicht und bei der auch bei einer nachträglichen Anbringung der Leibungselemente und der Wärmedämmschicht Platz für die Aufnahme der Führungsschienen vorhanden ist.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Leibungselemente zwischen den Plattenabschnitten einen Verbindungsabschnitt aufweisen, der quer zu den Erstreckungsebenen der Plattenabschnitte verläuft und diese derart miteinander verbindet, dass die Wandöffnung zwischen den äußeren Plattenabschnitten eine größere lichte Öffnungsweite hat als zwischen den inneren Plattenabschnitten, und dass die Verbindungsabschnitte und die Führungsschienen in einem in seitlicher Verlängerung der Wärmedämmschicht befindlichen Freiraum außen vor der Wandung angeordnet sind.
- Zwischen der seitlichen Leibung der Wandung bzw. der geraden Verlängerung der Leibung und der Wärmedämmschicht ist also jeweils ein Freiraum gebildet, in dem die lichte Öffnungsweite zwischen den Leibungselementen vergrößert ist und in dem die der Leibung zugeordnete Führungsschiene angeordnet ist. Dadurch ist es möglich, bei einer nachträglichen Wärmedämmung einer vorhandenen Gebäudewand Führungsschienen für einen Rolladen, ein Rollo, eine Jalousie, ein Fliegengitter oder dergleichen Behang auch dann zu montieren, wenn die lichte Öffnungsweite zwischen den Leibungselementen in dem die Wandung durchsetzenden Teilbereich der Wandöffnung nicht ausreicht, um die Führungsschienen dort anzubringen.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verlaufen der innere Plattenabschnitt und der äußere Plattenabschnitt mit ihren Erstreckungsebenen etwa parallel zueinander, und der Verbindungsabschnitt ist mit seiner Erstreckungsebene rechtwinklig zu den Erstreckungsebenen der Plattenabschnitte angeordnet. Die Leibungselemente können dann an vorhandenen Wandöffnungen mit rechteckigem Öffnungsquerschnitt auf einfache Weise montiert werden.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen zumindest die äußeren Plattenabschnitte und/oder die Verbindungsabschnitte eine Wärmeisolierschicht vorzugsweise aus Hartschaumstoff auf, in die Befestigungselemente eingelassen sind, die aus einem Werkstoff bestehen, der eine größere Festigkeit aufweist als der Werkstoff der Wärmeisolierschicht, wobei die Führungsschienen an den Befestigungselementen fixiert sind. An den Führungsschienen auftretende Kräfte können dann besser über die Leibungselemente an der Wandung abgestützt werden.
- Zweckmäßigerweise sind die Befestigungselemente als Dübel ausgestaltet. Die Führungsschienen können dann bei ihrer Montage ohne zu bohren auf einfache Weise an dem Leibungselement angeschraubt werden.
- Vorteilhaft ist, wenn der äußere Plattenabschnitt an seinem dem Verbindungsabschnitt abgewandten Randbereich eine Putzleiste aufweist. Die Wärmedämmschicht kann dann nach der Montage des Leibungselements auf einfache Weise verputzt werden. Außerdem schützt die Putzleiste den Übergangsbereich zwischen der Außenfläche der Gebäudewand und der der Wandöffnung zugewandten Seitenfläche vor mechanischer Beschädigung.
- Vorzugsweise ist mit der Putzleiste eine Netzstruktur und/oder eine Gewebe verbunden, die sich in einer Putzschicht erstreckt, die auf der Außenfläche der Wärmedämmschicht angeordnet ist. Die Putzschicht ist dadurch besser mit der Putzleiste verbunden. Außerdem wird durch die Netzstruktur bzw. das Gewebe die mechanische Belastbarkeit der Putzschicht vergrößert.
- Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der innere Plattenabschnitt an seinem dem Fenster oder der Türe zugewandten Randbereich eine Dichtung auf, die vorzugsweise eine Schutzlippe und ein hinter dieser angeordnetes Dichtband umfasst. Dadurch wird ein sauberer Anschluss des Leibungselements an einen Fenster- oder Türrahmen ermöglicht. Um eine Relativbewegung zwischen dem Leibungselement und dem Fenster- oder Türrahmen zu ermöglichen, besteht die Schutzlippe und/oder das Dichtband vorzugsweise aus einem elastischen Werkstoff, wie zum Beispiel aus Gummi, Silikon oder Kunststoff.
- Vorteilhaft ist, wenn der dem Verbindungsabschnitt abgewandte Randbereich des äußeren Plattenabschnitts an seiner der Wandöffnung abgewandten Rückseite eine Schräge aufweist, an welcher die Wandstärke des äußeren Plattenabschnitts, ausgehend von dem dem Verbindungsabschnitt zugewandten Rand der Schräge zu dem dem Verbindungsabschnitt abgewandten Rand der Schräge abnimmt. Durch die Schräge können bei der Montage des Leibungselements Toleranzen ausgeglichen werden.
- Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zweigt:
-
1 einen in horizontale Richtung verlaufenden Teilquerschnitt durch eine Gebäudewand, die eine Wandöffnung aufweist, in der ein Fenster angeordnet ist, wobei der mittlere Teil der Wandöffnung nicht dargestellt ist, -
2 einen Querschnitt durch ein Leibungselement mit einer daran angeordneten Führungsschiene für einen Rollladen, -
3 eine dreidimensionale Teilansicht des Leibungselements mit der daran angeordneten Führungsschiene, -
4 einen Querschnitt durch den von dem Fenster entfernten Randbereich des Leibungselements, -
5 eine Teilaufsicht auf das Leibungselement vor der Montage an der Wandöffnung, und -
6 einen Querschnitt durch den dem Fenster abgewandten Randbereich des Leibungselements. - Eine im Ganzen mit
1 bezeichnete Gebäudewand weist eine Wandung2 auf, die an ihrer Außenseite mit einer Wärmedämmschicht3 beschichtet ist. Die Wandung2 kann ein Mauerwerk mit einer ggf. daran angebrachten Putzschicht umfassen. Selbstverständlich kann die Wandung aber auch aus Beton bestehen, der ggf. in seinem Inneren eine Stahlarmierung aufweisen kann. - Wie in
1 erkennbar ist weist die Gebäudewand1 eine Wandöffnung4 auf, in der ein Fenster angeordnet ist. Das Fenster hat einen in die Wandöffnung4 eingepassten Fensterrahmen5 , an dem ein Fensterflügel verschwenkbar gelagert ist. Der Fensterflügel hat ein Rahmenteil6 , in das eine Fensterscheibe7 eingesetzt ist. - Die seitlichen Leibungen
8a ,8a' ,8b ,8b' der Wandöffnung4 sind jeweils mit einem wärmedämmenden Leibungselement9a ,9b verkleidet. Jedes Leibungselement9a ,9b weist, ausgehend vom Fensterrahmen5 zu der der Wandung2 abgewandten Außenfläche10 der Wärmedämmschicht3 jeweils einen inneren, die Leibung8a ,8b der Wandung2 überdeckenden Plattenabschnitt11a, 11b sowie einen äußeren, die Leibung8a' ,8b' der Wärmedämmschicht3 überdeckenden Plattenabschnitt12a ,12b auf Der innere Plattenabschnitt11a, 11b und der äußere Plattenabschnitt12a ,12b jedes Leibungselements9a ,9b sind jeweils durch einen Verbindungsabschnitt13a ,13b miteinander verbunden, der ebenfalls plattenförmig ausgestaltet ist. - In
2 ist erkennbar, dass der innere Plattenabschnitt11a, 11b und der äußere Plattenabschnitt12a ,12b mit ihren Erstreckungsebenen etwa parallel zueinander versetzt sind, und dass der Verbindungsabschnitt13a ,13b mit seiner Erstreckungsebene rechtwinklig zu den Erstreckungsebenen der Plattenabschnitten11a, 11b ,12a ,12b angeordnet ist. Dadurch ergibt sich in einer Horizontalebene sowohl an der der Wandung2 bzw. der Wärmedämmschicht3 zugewandten Rückseite als auch an der gegenüberliegenden Vorderseite des Leibungselements9a ,9b jeweils ein etwa stufenförmiger Verlauf des Leibungselements9a ,9b . - In
2 ist außerdem erkennbar, dass die Plattenabschnitte11a, 11b ,12a ,12b und der Verbindungsabschnitt13a ,13b etwa die gleiche Wandstärke d aufweisen. An ihren einander zugewandten Rändern haben der innere Plattenabschnitt11a, 11b und der Verbindungsabschnitt13a ,13b jeweils etwa parallel zueinander verlaufende Gehrungsflächen, die über eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte erste Klebstoffschicht miteinander verbunden sind. An den einander zugewandten Rändern des äußeren Plattenabschnitts12a ,12b und des Verbindungsabschnitts13a ,13b sind entsprechende, durch eine zweite Klebstoffschicht miteinander verbundene Gehrungsflächen vorgesehen. - In
1 ist erkennbar, dass die lichte Öffnungsweite der Wandöffnung4 zwischen den Leibungen8a' ,8b' der Wärmedämmschicht3 größer ist als die lichte Öffnungsweite zwischen den Leibungen8a ,8b der Wandung2 in dem Bereich, der sich zwischen dem Fensterrahmen5 und einer der Wärmedämmschicht3 zugewandten Außenfläche14 der Wandung2 befindet. - Die Leibungen
8a' ,8b' der Wärmedämmschicht3 sind jeweils seitlich von dem Raum, der sich zwischen der geraden Verlängerung Leibungen8a ,8b befindet, durch einen Freiraum15a ,15b beabstandet. Die Verbindungsabschnitte13a ,13b sind jeweils in dem ihnen zugeordneten, in gerader Verlängerung der Wärmedämmschicht3 befindlichen Freiraum15a ,15b außen vor der Wandung2 angeordnet. - Das Maß a zwischen dem dem Fensterrahmen
5 zugewandten Rand des inneren Plattenabschnitts11a, 11b , und der der Wandung2 zugewandten Rückseitenfläche des Verbindungsabschnitts13a ,13b entspricht jeweils etwa dem Abstand, den der Fensterrahmen5 zu der Außenfläche14 der Wandung hat. Das Maß b zwischen der Rückseitenfläche des Verbindungsabschnitts13a ,13b und dem am weitesten von dem Fensterrahmen5 entfernten Rand des äußeren Plattenabschnitts12a ,12b entspricht etwa Wandstärke der aus der Wärmedämmschicht3 und einer auf deren Außenseite aufgebrachten Putzschicht16 gebildeten Schichtanordnung. - In den Freiräumen
15a ,15b ist jeweils eine Führungsschiene17a ,17b für einen in der Zeichnung nicht näher dargestellten Sonnenschutzbehang, wie zum Beispiel einen Rollladenpanzer oder ein Fliegengitter, angeordnet. Zwischen den Führungsschienen17a ,17b ist der Sonnenschutzbehang in die Wandöffnung4 hinein und aus dieser heraus verschiebbar. Die Führungsschienen17a ,17b verlaufen in vertikaler Richtung. Sie haben jeweils zwei Seitenwände20 und zwei rechtwinklig dazu angeordnete, die Seitenwände20 miteinander verbindende Querwände21 . Zwischen den Seitenwänden20 jeder Führungsschiene17a ,17b ist ein Führungsschlitz19 gebildet, der zu der gegenüberliegenden anderen Führungsschiene17b ,17a hin offen ist. - In
1 bis3 ist erkennbar, dass eine an der Rückseite jeder Führungsschiene17a ,17b angeordnete Querwand21 an dem der betreffenden Führungsschiene17a ,17b zugewandten äußeren Plattenabschnitt12a ,12b außenseitig anliegt. Die entsprechende Querwand ist mit Hilfe von Schrauben mit in der Zeichnung nicht näher dargestellten Kunststoffdübeln verschraubt, die in einen wärmeisolierenden Werkstoff des äußeren Plattenabschnitts12a ,12b eingelassenen sind. Die dem Fenster zugewandte Seitenwand20 jeder Führungsschiene17a ,17b liegt jeweils flächig an der Vorderseite des der Führungsschiene17a ,17b zugeordneten Verbindungsabschnitts13a ,13b an. Die Tiefe der Führungsschienen17a ,17b ist so gewählt, dass die von den Querwänden21 beabstandeten freien Enden der Seitenwände20 etwa in Höhe der der Wandöffnung4 zugewandten Außenfläche des inneren Plattenabschnitts11a, 11b bzw. der geraden Verlängerung dieser Außenfläche zu liegen kommen. - In der vergrößerten Darstellung in
4 ist erkennbar, dass der äußere Plattenabschnitt12a ,12b an seinem dem Verbindungsabschnitt13a ,13b abgewandten Randbereich eine in vertikale Richtung verlaufende Putzleiste23 aufweist, die bereichsweise in den wärmeisolierenden Werkstoff des Leibungselements9a ,9b eingelassen ist. Mit der Putzleiste23 ist eine Netzstruktur24 oder ein Gewebe verbunden, die in die Putzschicht16 eingelassen ist. Vor dem Aufbringen der Putzschicht16 ist die Netzstruktur24 bzw. das Gewebe mit ihrer bzw. seiner Erstreckungsebene um die Längsachse der Putzleiste23 verschwenkbar. - Benachbart zu der Putzleiste
23 weist der äußere Plattenabschnitt12a ,12b eine Schräge22 auf, an der die Wandstärke des äußeren Plattenabschnitts12a ,12b , ausgehend von dem dem Verbindungsabschnitt13a ,13b zugewandten Rand der Schräge22 zu dem dem Verbindungsabschnitt13a ,13b abgewandten Rand der Schräge22 zu der Putzleiste23 hin abnimmt. - In
6 ist noch erkennbar, dass der innere Plattenabschnitt11a ,11b an seinem dem Fensterrahmen5 zugewandten Randbereich jeweils eine elastische Dichtung18 aufweist. Die Dichtung18 hat an der der Wandung2 abgewandten Seite des inneren Plattenabschnitts11a, 11b eine Schutzlippe25 , die mit ihrem vom inneren Plattenabschnitt11a, 11b entfernten Endbereich am Fensterrahmen5 zur Anlage kommt. Die Schutzlippe25 ist mit einem Verankerungsteil26 einstückig verbunden, das bereichsweise in den wärmeisolierenden Werkstoff des inneren Plattenabschnitts11a, 11b eingelassenen ist. Zwischen der Schutzlippe25 und der Wandung2 ist auf einem die Schutzlippe25 mit dem Verankerungsteil26 verbindenden Stegteil27 ein Dichtband28 angeordnet, das an dem Fensterrahmen5 anliegt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19525798 A1 [0003]
Claims (9)
- Gebäudewand (
1 ) mit einer Wandung (2 ), die an ihrer Außenseite mit einer Wärmedämmschicht (3 ) beschichtet ist, wobei die Gebäudewand (1 ) eine Wandöffnung (4 ) aufweist, in der eine Türe und/oder ein Fenster angeordnet ist, wobei die seitlichen Leibungen (8a ,8b ,8a' ,8b' ) der Wandöffnung (4 ) jeweils mit einem wärmedämmenden Leibungselement (9a ,9b ) abgedeckt sind, wobei das Leibungselement (9a ,9b ), ausgehend von der Türe und/oder dem Fenster zu der der Wandung (2 ) abgewandten Außenfläche der Wärmedämmschicht (3 ) einen inneren, die Leibung (8a ,8b ) der Wandung (2 ) überdeckenden Plattenabschnitt (11a ,11b ) sowie einen äußeren, die Leibung (8a' ,8b' ) der Wärmedämmschicht (3 ) überdeckenden Plattenabschnitt (12a ,12b ) aufweist, und wobei an den Leibungselementen (9a ,9b ) Führungsschienen (17a ,17b ) für einen Sonnenschutzbehang angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Leibungselemente (9a ,9b ) zwischen den Plattenabschnitten (11a ,11b ,12a ,12b ) einen Verbindungsabschnitt (13a ,13b ) aufweisen, der quer zu den Erstreckungsebenen der Plattenabschnitte (11a ,11b ,12a ,12b ) verläuft und diese derart miteinander verbindet, dass die Wandöffnung (2 ) zwischen den äußeren Plattenabschnitten (12a ,12b ) eine größere lichte Öffnungsweite hat als zwischen den inneren Plattenabschnitten (11a ,11b ), und dass die Verbindungsabschnitte (13a ,13b ) und die Führungsschienen (17a ,17b ) in einem in seitlicher Verlängerung der Wärmedämmschicht (3 ) befindlichen Freiraum (15a ,15b ) außen vor der Wandung (2 ) angeordnet sind. - Gebäudewand (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Plattenabschnitt (11a ,11b ) und der äußere Plattenabschnitt (12a ,12b ) mit ihren Erstreckungsebenen etwa parallel zueinander verlaufen, und dass der Verbindungsabschnitt (13a ,13b ) mit seiner Erstreckungsebene rechtwinklig zu den Erstreckungsebenen der Plattenabschnitte (11a ,11b ,12a ,12b ) angeordnet ist. - Gebäudewand (
1 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die äußeren Plattenabschnitte (11a ,11b ) und/oder der Verbindungsabschnitt (13a ,13b ) eine Wärmeisolierschicht vorzugsweise aus Hart schaumstoff aufweisen, in die Befestigungselemente eingelassen sind, die aus einem Werkstoff bestehen, der eine größere Festigkeit aufweist als der Werkstoff der Wärmeisolierschicht, und dass die Führungsschienen (17a ,17b ) an den Befestigungselementen fixiert sind. - Gebäudewand (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente als Dübel ausgestaltet sind. - Gebäudewand (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Plattenabschnitt (12a ,12b ) an seinem dem Verbindungsabschnitt (13a ,13b ) abgewandten Randbereich eine ggf. eine Dichtung aufweisende Putzleiste (23 ) hat. - Gebäudewand (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Putzleiste (23 ) eine Netzstruktur (24 ) und/oder ein Gewebe verbunden ist, die sich in einer Putzschicht (16 ) erstreckt, die auf der der Außenfläche der Wärmedämmschicht (3 ) angeordnet ist. - Gebäudewand (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Plattenabschnitt (11a ,11b ) an seinem dem Fenster oder der Türe zugewandten Randbereich eine Dichtung (18 ) aufweist, die vorzugsweise eine Schutzlippe und ein dahinter angeordnetes Dichtband umfasst. - Gebäudewand (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Verbindungsabschnitt (13a ,13b ) abgewandte Randbereich des äußeren Plattenabschnitts (12a ,12b ) an seiner der Wandöffnung (4 ) abgewandten Rückseite eine Schräge (22 ) aufweist, an welcher die Wandstärke des äußeren Plattenabschnitts (12a ,12b ), ausgehend von dem dem Verbindungsabschnitt (13a ,13b ) zugewandten Rand der Schräge (24 ) zu dem dem Verbindungsabschnitt (13a ,13b ) abgewandten Rand der Schräge (24 ) abnimmt. - Gebäudewand (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattenabschnitte (11a ,11b ,12a ,12b ) und der Verbin dungsabschnitt (13a ,13b ) des Leibungselements (9a ,9b ) einstückig miteinander verbunden sind.
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| DE19525798A1 (de) | 1995-07-15 | 1997-01-16 | Schoeck Bauteile Gmbh | Vorrichtung zur Wärmedämmung |
-
2008
- 2008-08-25 DE DE200820011279 patent/DE202008011279U1/de not_active Expired - Lifetime
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