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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Atemhilfesystem zur Erweiterung der
Nasenflügel, wie in Schutzanspruch 1 beschrieben. Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Zur
Unterstützung der Atmung sind verschiedene Atemhilfesysteme
bekannt. Beispielsweise werden insbesondere im Bereich des Sports
Heftpflaster genutzt, die über die Nase geklebt werden und
so die Nasenflügel leicht nach oben ziehen, um derart die
Atemwege zu vergrößern.
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Darüber
hinaus sind auch Elemente zum Einführen in die Nasenlöcher
bekannt, die ebenfalls dazu dienen, die Nasenflügel zu
erweitern.
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Die
DE 298 20 401 U1 offenbart
ein längliches Kunststoffrohr bzw. einen länglichen
Kunststoffschlauch, der im mittleren Bereich eine Ausnehmung aufweist,
die sich über den größten Teil seines
Querschnitts erstreckt. Beim Einsetzen in die Nase kann nun der
Kunststoffschlauch im Bereich der Ausnehmung so gebogen werden,
dass die beiden links und rechts der Ausnehmung liegenden Enden
des Schlauches nach dem Biegen parallel zueinander liegen, wodurch
die Ausnehmung aufgebogen und zur Sauerstoffaufnahme geöffnet
wird. Den derart gebogenen Schlauch kann nun der Anwender in die
Nasenlöcher einführen, wobei der untere Bereich
mit der Ausnehmung aus der Nase herausschaut und den Bereich zwischen
den Nasenlöchern überbrückt.
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Die
DE 197 14 001 A1 zeigt
eine Atemhilfe aus Silikon, die im Wesentlichen rohrförmig
ist, der Nasenlochinnenform angepasst ist und zur Einführung
in das Nasenloch vorgesehen ist.
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Diese
Atemhilfen sind teilweise optisch beeinträchtigend, da
sie nicht vollständig in die Nase eingebracht werden können
und für den Anwender oft unangenehm, da entweder eine große
Fläche der Nasenaußenseite beklebt wird, wie beim
Nasenpflaster, oder der Naseninnenraum vollständig durch
die Atemhilfe abgedeckt wird.
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Es
besteht daher ein Bedarf nach einer Atemhilfe, die das Wohlbefinden
und das Aussehen des Anwenders so wenig wie möglich beeinträchtigt. Die
Lösung dieser Aufgabe gelingt mit der Atemhilfe nach Anspruch
1. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Eine
erfindungsgemäße Atemhilfe besteht aus einem Kunststoffmaterial,
das wenigstens eine Oberfläche zur Anlage an die Nasenwände
aufweist, wobei diese Oberfläche eine Mehrzahl von Öffnungen
aufweist. Durch die Öffnungen in der Oberfläche kann
sich die Atemhilfe mit ihrer Oberfläche an die Naseninnenwand
anlegen, ohne dabei die Naseninnenwand von der Belüftung
abzuschneiden. Das Hautgewebe an der Naseninnenwand ist damit auch bei
eingesetzter Atemhilfe ausreichend mit Sauerstoff versorgt, so dass
weder ein Austrocknen noch eine zu große Feuchtigkeit bedingt
durch eine vollflächig anliegende Oberfläche,
wie bei den Atemhilfesystemen nach dem Stand der Technik üblich,
besteht. Die Abmessungen der erfindungsgemäßen Atemhilfe
sind dabei so bemessen, dass sie vollständig in das Naseninnere
eingesetzt werden kann.
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Die Öffnungen
in der Oberfläche können dabei prinzipiell äußerst
unterschiedlich geformt sein, wichtig ist lediglich, dass zwischen
den Öffnungen zumindest schmale, stegartige Bereiche der
Oberfläche „stehen" bleiben, um an die Naseninnenwand angelegt
zu werden, so dass die Naseninnenwände durch die Atemhilfe
nach außen gedrückt werden und derart den Atemweg
erweitern, so dass der Patient oder Anwender leichter atmen und
eine größere Menge Luft bzw. Sauerstoff durch
die Nase aufnehmen kann.
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Es
ist dabei vorteilhaft, wenn die Atemhilfe gemäß der
Erfindung eine gewisse Elastizität besitzt. So kann die
Atemhilfe durch die Naseninnenwände teilweise verformt
werden, erhält aber eine Spannung gegen die Naseninnenwand
aufrecht, die notwendig ist, um die Atemwege der Nase entsprechend zu
erweitern. Die Elastizität von Kunststoffen wird hierbei
maßgeblich von der so genannten Shore-Härte bestimmt,
die bei einem Atemhilfesystem gemäß der Erfindung
immer passend zur Form des einzelnen Atemhilfeelements ausgewählt
werden kann.
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So
benötigt beispielsweise ein Atemhilfesystem, bei dem die
Stege zwischen den Öffnungen relativ breit und/oder dick
sind, eine geringere Shore-Härte als ein Atemhilfe-Element
mit dünnen, filigranen Stegen zwischen den Öffnungen.
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Zur
leichteren Einführung des Atemhilfesystems in das Naseninnere
ist eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung mit einer Vorrichtung
zum Aufstecken auf eine spezielle Pinzette ausgerüstet.
Diese Vorrichtung besteht aus einem oder mehreren verbreiterten
Elementen im Atemhilfesystem, die eine längliche, zur Nasenaußenseite
gerichtete Öffnung bzw. einen Hohlraum aufweisen. In diesen
Hohlraum kann die Spitze einer speziellen, passend geformten Pinzette
eingeführt werden, so dass das Atemhilfeelement auf der
Spitze der Pinzette geführt wird. Mit Hilfe der Pinzette
kann nun das Atemhilfeelement in das Naseninnere eingeführt
werden, wobei nach dem Einführen die Pinzette aus der Öffnung
bzw. dem Hohlraum herausgezogen wird und das Atemhilfeelement im
Naseninneren verbleibt, so dass sich die atemverbessernde Wirkung
des Atemhilfesystems entfaltet.
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Für
die äußere Form der Atemhilfe bieten sich unterschiedliche
Ausführungsformen an. In einer ersten Ausführungsform
der Erfindung besteht die Atemhilfe aus einer im Wesentlichen rechteckigen, flachen
Oberfläche, wobei an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten die oben erwähnten Elemente zum Einführen
mit der Pinzette angeordnet sind. Die flache, rechteckige Oberfläche
zwischen den beiden Einführhilfeelementen ist von Öffnungen
durchsetzt, die unterschiedliche Formen aufweisen können,
beispielsweise rautenförmig, viereckig, rund oder ähnliches,
wobei die Öffnungen durch Stege voneinander getrennt sind.
Diese flache Oberfläche weist entsprechend der Shore-Härte
des verwendeten Kunststoffs eine elastische Formbarkeit auf, so
dass sie zum Einführen in die Nase des Patienten bzw. Nutzers
um eine Achse gebogen werden kann, die parallel zu den beiden Einführhilfeelementen
oberhalb der Atemhilfe verläuft. Indem die Atemhilfe derart
gebogen wird, erhält sie eine Form, die im Wesentlichen
einem Teil der Außenfläche eines Zylinders entspricht.
In dieser gebogenen Form lässt sich die Atemhilfe einfach
und bequem auf der Pinzette in das Naseninnere einführen
und streckt sich dort nach dem Entfernen der Pinzette durch die
ihr innewohnende Elastizität entlang der Naseninnenwand
aus und drückt derart von innen gegen die Nasenwand, so
dass der Atemweg erweitert wird und dem Patienten bzw. Nutzer das
Atmen leichter fällt.
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In
einer alternativen Ausführungsform weist die Atemhilfe
bereits eine kegelstumpf- oder zylinderähnliche Grundform
auf, bei der die Mantelfläche und die Grundflächen
des Zylinders/Kegelstumpf Öffnungen aufweisen. Vorzugsweise
bestehen die Grundflächen des Zylinders/Kegelstumpfs bei
dieser alternativen Ausführungsform der Erfindung im Wesentlichen
aus Kreisringen, so dass die Luft praktisch ungehindert durch das
Zylinderinnere hindurchströmen kann. Die Mantelfläche
der Zylinder-/Kegelstumpfform wird von Stegen gebildet, zwischen
denen sich Öffnungen befinden, so dass auch bei dieser
Ausführungsform die Versorgung der Naseninnenwand mit Luft
gewährleistet ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Stegelemente, die die Mantelfläche bilden, in einer Helixform
entlang der äußeren Mantelfläche der
Atemhilfe angeordnet. Dadurch kann die Atemhilfe durch eine Drehbewegung
beim Einführen in die Nase unterstützt werden,
so dass die Atemhilfe in einer Art Schraubbewegung durch das Entlanggleiten
der helixförmigen Stege in das Naseninnere eingeführt
wird. Die Elemente zur Aufnahme der Stützen der Pinzette
sind vorzugsweise senkrecht zu den Grundflächen des Zylinders/Kegelstumpfs
ausgerichtet und weisen somit Schnittpunkte mit den helixförmigen
Stegen auf.
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Weitere
Vorteile, Merkmale, Merkmalskombinationen und Eigenschaften der
vorliegenden Erfindung werden deutlicher anhand der nachfolgenden Beschreibung
einiger bevorzugter Ausführungsformen und den Figuren.
Diese zeigen in:
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1 eine
Atemhilfe gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 die
Atemhilfe aus 1 in um eine zentrale Achse
gebogenen Zustand;
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3 die
Atemhilfe aus 1 in einer Ansicht von oben;
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4 die
Atemhilfe aus 2 in einer Ansicht von oben;
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5 die
Atemhilfe aus 1 in isometrischer Darstellung;
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6 die
Atemhilfe aus 2 in isometrischer Darstellung;
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7 das
Einführen einer Atemhilfe gemäß den 1–6 in
das Naseninnere eines Patienten;
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8 ein
Atemhilfesystem mit Atemhilfeelementen unterschiedlicher Größe
und einer Pinzette zum Einführen;
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9a–9h verschiedene Öffnungsformen
in der Oberfläche einer Atemhilfe gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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10 eine
zylinderförmige Atemhilfe gemäß einer
alternativen Ausführungsform der Erfindung, von oben gesehen;
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11 die
Atemhilfe aus 10 in isometrischer Darstellung;
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12 die
Atemhilfe aus 10 von der Seite dargestellt;
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13 die
Atemhilfe aus 12, um 90° gedreht
von der Seite dargestellt;
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14 eine
alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Atemhilfe;
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15 die
Atemhilfe aus 14 in isometrischer Darstellung;
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16 die
Atemhilfe aus 14 in seitlicher Darstellung;
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17 die
Atemhilfe aus 16, um 90° gedreht
in seitlicher Darstellung;
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18 eine
weitere, alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
in Darstellung von oben;
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19 zeigt
eine isometrische Darstellung der Ausführungsform aus 18;
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20 zeigt
die Ausführungsform aus 18 in
seitlicher Darstellung;
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21 zeigt
die Ausführungsform aus 20 um
90° gedreht von der Seite.
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform einer Atemhilfe gemäß der
vorliegenden Erfindung. Die flächige, rechteckige Oberfläche 2 ist
mit Öffnungen 4 durchsetzt und besteht aus einem
Kunststoff, der hautverträglich und elastisch biegsam ist.
An den beiden Schmalseiten der Oberfläche befinden sich
die Einführhilfeelemente 3, die, wie in 3 sichtbar, eine
im Wesentlichen zylinderförmige Ausbildung haben. Im Inneren
der Einführhilfeelemente 3 befindet sich die Öffnung
bzw. der Hohlraum 1, der im in 1 dargestellten
Beispiel ebenfalls zylinderförmig ist. Es ist aber ebenso
möglich, andere Formen, beispielsweise mit einem rechteckigen
oder dreieckigen Querschnitt, vorzusehen. Die Öffnung bzw.
der Hohlraum 1 ist bei der in den 1–8 dargestellten
Ausführungsform zu einer Längsseite der Oberfläche
hin geöffnet, während zur anderen Längsseite
der Oberfläche hin die Öffnung bzw. der Hohlraum
verschlossen ist. Somit kann die Spitze der Pinzette (siehe 7)
von einer Seite sicher eingeführt werden, und ein Hindurchtreten
der Pinzettenspitze und eine damit verbundene Verletzungsgefahr
ist sicher ausgeschlossen. In 2 ist die
Atemhilfe aus 1 um die Achse a gebogen dargestellt.
In dieser, gebogenen Form kann die Atemhilfe mit Hilfe der Pinzette (siehe 7)
bequem und sicher in das Naseninnere eingeführt Werden.
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3 zeigt
die Atemhilfe aus 1 in der Sicht von oben. Die
zylindrischen Elemente 3 mit den Hohlräumen 1 an
den Schmalseiten sind erkennbar. Die Oberfläche 2 weist
eine bestimmte Dicke auf, die abhängig ist von der Shore-Härte
des verwendeten Kunststoffs und den Abmessungen der Stege zwischen
den Öffnungen 4. In 4 ist die
um die Achse a gebogene Atemhilfe aus 2 von oben
dargestellt.
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Die 5 und 6 zeigen
noch einmal eine isometrische Darstellung der Atemhilfe aus 1 (5)
und aus 2 (6).
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In 7 ist
dargestellt, wie ein Atemhilfeelement 8, das gebogen auf
eine Pinzette 6 gesteckt ist, in eine Nase 5 eingeführt
wird. Mittels der Pinzette lässt sich das Atemhilfeelement 8 biegen,
um in das Naseninnere eingeführt werden zu können.
Dies geschieht zweckmäßig durch Druck auf die
beiden Schenkel der Pinzette 6. 8 zeigt
ein Gesamtset, das aus unterschiedlich großen Atemhilfeelementen 8,
die je nach Größe der Atemwegsöffnung
ausgesucht werden können, einer Pinzette 6 und
einem Spiegel 9 besteht. Der Spiegel weist hierbei eine
Plane und eine vergrößernde Seite auf, so dass
der Anwender die Atemhilfe einfach und sicher einführen kann.
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Die 9a–9h zeigen
unterschiedliche Ausführungen der Öffnungen, beispielsweise
rautenförmige, viereckige oder runde Öffnungen.
Grundsätzlich sind je nach Einsatzzweck nahezu beliebige Öffnungsformen
möglich, solange sichergestellt ist, dass die zwischen
den Öffnungen liegenden Stege stark genug sind, um einen
ausreichenden Druck auf das Naseninnere auszuüben und so
die Atemwege zu erweitern.
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10 zeigt
eine alternative Ausführungsform der Erfindung mit einer
kreisförmigen Grundfläche 10, in der
die Einführhilfeelemente 11 mit den Hohlräumen
bzw. Öffnungen 12 einander bezüglich des
Mittelpunkts gegenüberliegend angeordnet sind. Die äußere
Form des Atemhilfeelements gemäß 10 besteht
im Wesentlichen aus einem Kegelstumpf oder Zylinder, dessen Mantelfläche
durch einen oder mehrere Stege 13 gebildet werden, wie
in 11 dargestellt. Dieser Steg bzw. diese Stege winden
sich in einer Helixform von der einen zur anderen Grundfläche
und bilden so die Mantelfläche des Kegelstumpfes bzw. Zylinders.
Die Ausführung der Atemhilfe in einer kegelstumpfähnlichen
Grundform ermöglicht eine leichtere Einführbarkeit,
wobei es vorteilhaft ist, wenn die obere, kleinere Grundfläche in
ihrer Größe nur relativ wenig von der unteren Grundfläche
abweicht, so dass der Kegelstumpf nahe an einer zylinderähnlichen
Grundform ist. Die Einführhilfeelemente 11 weisen
dabei Verbindungspunkte mit dem Steg 13 auf.
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14 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung.
Auch diese ist eine im Wesentlichen kegelstumpf- oder zylinderförmige
Grundform, wobei wie bei der Ausführungsform in 10 die
Einführhilfeelemente einander gegenüberliegend in
den Grundflächen angeordnet sind. Der Steg 13 ist bei
dieser Ausführungsform ebenfalls helixförmig ausgeführt,
weist aber eine größere Dicke auf, so dass eine
geringe Anzahl von Windungen ausreichend ist, um die nötige
Festigkeit im Druck gegen die Innenseite der Atemwege zu erzeugen.
Zusätzlich zu den Einführhilfeelementen, die mit
dem Steg 13 verbunden sind und zu dessen Stabilisierung
beitragen, weist die Ausführungsform nach 14 zusätzliche
Stabilisierungsstege 14 auf, wie in 15, 16 und 17 dargestellt.
Diese Stabilisierungsstege 14 befinden sich auf dem Grundkreis
bezogen jeweils um etwa 90° entlang des Kreisumfangs von
den Einführhilfeelementen entfernt, so dass der Steg jeweils
nach einer Vierteldrehung um die Zylinder- oder Kegelstumpfaußenseite
durch die zusätzlichen Stabilisierungsstege 14 stabilisiert
wird.
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18–21 zeigen
eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der die
Einführhilfeelemente stärker nach außen
gerückt sind und somit mehr zur Stabilisierung des Stegs 13,
der auch hier im Vergleich zur Ausführungsform aus den 10–13 stärker
und somit biegesteifer ausgeführt ist. Somit genügt
bei der Ausführungsform in den 18–21 die
Verwendung eines verwindungssteiferen Steges 13 in Verbindung
mit den stark in den Steg eingerückten Einführhilfeelementen 12, um
die notwendige Festigkeit der Kegelstumpf- bzw. Zylindergrundform
auch beim Einführen in die Nase zu erhalten.
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- 1
- Hohlraum
- 2
- Oberfläche
- 3
- Einführhilfeelemente
- 4
- Öffnung
- 5
- Nase
- 6
- Pinzette
- 8
- Atemhilfeelement
- 9
- Spiegel
- 10
- Grundfläche
- 11
- Einführhilfeelemente
- 12
- Hohlraum
- 13
- Steg
- 14
- Stabilisierungssteg
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 29820401
U1 [0004]
- - DE 19714001 A1 [0005]