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DE202008017831U1 - Überwachungssystem zur Überwachung der Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs - Google Patents

Überwachungssystem zur Überwachung der Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs Download PDF

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DE202008017831U1
DE202008017831U1 DE202008017831U DE202008017831U DE202008017831U1 DE 202008017831 U1 DE202008017831 U1 DE 202008017831U1 DE 202008017831 U DE202008017831 U DE 202008017831U DE 202008017831 U DE202008017831 U DE 202008017831U DE 202008017831 U1 DE202008017831 U1 DE 202008017831U1
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  • Alarm Systems (AREA)

Abstract

Überwachungssystem (1) zur Überwachung der Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs (2), das einen oder mehrere Akkumulatoren aufweist, mit einem Ladegerät (3) zum Aufladen des oder der Akkumulatoren und einer den Ladestrom überwachenden externen Überwachungseinrichtung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Überwachungssystem zur Überwachung der Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs, das einen oder mehrere Akkumulatoren aufweist.
  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, Krankenwagen etc. weisen häufig Akkumulatoren auf, um im Einsatz elektrische Geräte betreiben zu können. Um bei Beginn eines Einsatzes vollständig aufgeladene Akkumulatoren zu haben, werden diese Einsatzfahrzeuge zwischen den Einsätzen an ein Ladegerät angeschlossen.
  • Durch das häufige Anschließen und Entfernen des Ladegeräts kann es zu Beschädigungen eines Steckkontakts kommen, sodass eine Aufladung der Akkumulatoren unter Umständen nicht erfolgt. Eine unzureichende Aufladung der Akkumulatoren wird oft zu spät bemerkt. Wenn zusätzlich noch die Fahrzeugbatterie mit den Akkumulatoren in Verbindung steht, kann es vorkommen, dass sogar die Batterie des Fahrzeugs auf einen so geringen Ladestand entladen ist, dass das Einsatzfahrzeug nicht einmal mehr gestartet werden kann. In einem solchen Fall geht wertvolle Zeit verloren, bis das Einsatzfahrzeug zum Einsatz gelangen kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Überwachungssystem bereitzustellen, mit dem die Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs überwacht werden kann, insbesondere erkannt werden kann, wenn keine oder eine unzureichende Aufladung der Akkumulatoren eines Fahrzeugs erfolgt.
  • Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch ein Überwachungssystem zur Überwachung der Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs, das einen oder mehrere Akkumulatoren aufweist, mit einem Ladegerät zum Aufladen des oder der Akkumulatoren und einer den Ladestrom überwachenden externen Überwachungseinrichtung. Der Vorteil einer externen Überwachungseinrichtung liegt darin, dass auch von außerhalb des Einsatzfahrzeugs erkannt werden kann, ob die Akkumulatoren aufgeladen werden oder ob ein Kontaktierungsproblem oder ein defektes Ladegerät vorliegt.
  • Somit kann praktisch im Vorbeigehen überwacht und kontrolliert werden, ob ein Fahrzeug, insbesondere ein Einsatzfahrzeug, für den nächsten Einsatz vorbereitet wird. Eine externe Überwachungseinrichtung hat weiterhin den Vorteil, dass kein zusätzlicher Platzbedarf am Fahrzeug entsteht und das Gewicht des Fahrzeugs nicht unnötig erhöht wird. Außerdem ist eine externe Überwachungseinrichtung für unterschiedliche Fahrzeuge verwendbar. Das erfindungsgemäße Überwachungssystem kann bei Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, des Technischen Hilfswerks, des Grenzschutzes, der Bundeswehr oder bei Krankenwagen eingesetzt werden. Es ist jedoch auch denkbar, das System beispielsweise bei Wohnmobilen einzusetzen.
  • Vorzugsweise ist die Überwachungseinrichtung zwischen einer Energiequelle, z. B. einem Netzanschluss, und dem Ladegerät angeordnet. Theoretisch ist es auch denkbar, die Überwachungseinrichtung zwischen Ladegerät und aufzuladendem Akkumulator anzuordnen. Ein aussagekräftiges Signal kann jedoch einfacher auf der Primärseite des Ladegeräts abgegriffen werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Ladegerät in der Regel einen Transformator aufweist und primärseitig an eine Netzspannung von 220 V angeschlossen ist und sekundärseitig eine Ladespannung von beispielsweise 12 V oder 24 V zur Verfügung stellt. Schwankungen im Ladestrom können auf der Sekundärseite schwieriger detektiert werden bzw. es müssten präzisere und teurere Messtechnik eingesetzt werden, um auf der Sekundärseite den Ladestrom überwachen zu können.
  • Eine besonders einfache Ausgestaltung der Überwachungseinrichtung und der Ladestromüberwachung ergibt sich, wenn die Überwachungseinrichtung einen Grenzwertschalter aufweist. Durch den Grenzwertschalter kann eine Stromschwelle eingestellt werden. Wenn ein Strom die Schwelle unterschreitet, kann erkannt werden, dass ein zu geringer Ladestrom vorliegt und somit eine Aufladung der Akkumulatoren nicht sichergestellt ist.
  • Das Ladegerät kann ebenfalls extern oder im Fahrzeug angeordnet sein. Der Vorteil einer externen Anordnung ist, dass das Ladegerät nicht mit dem Fahrzeug mitgeführt werden muss. Außerdem können sowohl die Überwachungseinrichtung als auch das Ladegerät stationär beispielsweise in einem Feuerwehrgerätehaus, installiert werden.
  • Vorteilhafterweise ist eine Anzeigeeinrichtung zur Anzeige eines fehlerfreien Ladevorgangs vorgesehen. Somit ist leicht zu erkennen, ob die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs hergestellt wird. Die Anzeigeeinrichtung kann dabei als Ampel ausgebildet sein, wobei bei fehlerfreiem Betrieb ein grünes Licht aufleuchtet und bei einer Störung ein rotes Licht aufleuchtet. Eine andersfarbige Leuchte kann weiterhin vorgesehen sein, um einen weiteren Zustand des Überwachungssystems anzuzeigen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann als Anzeigeeinrichtung ein Bildschirm vorgesehen sein. Auf einem Bildschirm können auch die Signale mehrerer Überwachungseinrichtungen zusammengeführt werden, sodass beispielsweise mehrere Einsatzfahrzeuge zentral überwacht werden können.
  • Besondere Vorteile ergeben sich, wenn ein automatisches Wähl- und Ansagegerät vorgesehen ist. Insbesondere bei freiwilligen Feuerwehren ist nicht sichergestellt, dass die Überwachungseinrichtung bzw. die Anzeige der Überwachungseinrichtung ständig oder in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden kann. Tritt eine Störung beim Aufladen der Akkumulatoren auf, wenn sich niemand im Feuerwehrgerätehaus aufhält, so kann eine Fehlermeldung an eine vorgegebene Telefonnummer abgegeben werden. Somit kann auch eine Benachrichtigung außerhalb des Feuerwehrgerätehauses erfolgen.
  • Ein Fahrzeug ist eine Feuergefahr. Daher ist es vorteilhaft, wenn ein Rauchmelder vorgesehen ist. Der Rauchmelder kann mit der Überwachungseinrichtung in Verbindung stehen. Auch ein Feueralarm kann über ein automatisches Wähl- und Ansagegerät abgesetzt werden.
  • Weitere Vorteile ergeben sich, wenn an der Überwachungseinrichtung eine Schnittstelle zur Verbindung mit einem Kommunikationsnetzwerk vorgesehen ist. Beispielsweise kann dadurch eine Verbindung zu einer Leitstelle hergestellt werden. Somit kann auch von der Leitstelle aus überwacht werden, ob die Einsatzfahrzeuge fehlerfrei aufgeladen werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine unterbrechungsfreie Stromversorgung vorgesehen ist. Wenn das Spannungsversorgungsnetz ausfällt, kann dadurch trotzdem noch die Überwachungseinrichtung betrieben werden und kann beispielsweise über ein automatisches Wähl- und Ansagegerät eine Nachricht abgesandt werden, beispielsweise darüber, dass wegen des Stromausfalls die Akkumulatoren nicht weiter aufgeladen werden können. Der zuverlässige Betrieb des Überwachungssystems wird dadurch sichergestellt.
  • Besondere Vorteile ergeben sich, wenn mehrere Überwachungseinrichtungen miteinander vernetzt sind. Somit können auch mehrere Überwachungseinrichtungen überwacht werden.
  • Wenn die Überwachungseinrichtung einen Anschluss zur Überwachung des Zustands in einem Druckluftspeicher des Fahrzeugs und/oder einer Druckluftzuleitung zum Fahrzeug aufweist, ergeben sich weitere Vorteile. Beispielsweise kann ein Sensor oder eine Sonde im Druckluftspeicher des Fahrzeugs vorgesehen sein und die Druckluft im Druckluftspeicher überwachen. Diese Druckluft kann beispielsweise zur Erzeugung eines ausreichenden Bremsdrucks erforderlich sein. Durch Überwachung des Drucks im Druckluftspeicher kann sichergestellt werden, dass das Einsatzfahrzeug auch einsatzbereit ist, wenn ein Einsatz ansteht. Zusätzlich oder alternativ kann eine Druckluftleitung überwacht werden, an die das Fahrzeug angeschlossen ist, wenn es sich gerade nicht im Einsatz befindet. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Druckluftspeicher auf den erforderlichen Druck aufgeladen wird bzw. dass der Druck im Druckluftspeicher erhalten bleibt.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung kann ein Sensor zur Erfassung eines Fahrzeugs vorgesehen sein. Eine Überwachung der Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs ist nur notwendig, wenn auch ein Fahrzeug da ist. Wenn die Überwachungseinrichtung so ausgebildet ist, dass ein Fehlersignal ausgegeben wird, wenn der Ladestrom unter einen gewissen Wert fällt, so wird bei nicht vorhandenem Fahrzeug, wenn also keine Aufladung erfolgen soll, diese Schwelle unterschritten, und es würde ein Fehlersignal ausgegeben. Durch den Sensor kann sichergestellt werden, dass die Überwachungseinrichtung nur aktiv ist und ein Fehlersignal ausgibt, wenn auch ein Fahrzeug vorhanden ist.
  • In einer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der Sensor als Lichtschranke ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise weist die Überwachungseinrichtung eine speicherprogrammierbare Steuerung auf. Durch die speicherprogrammierbare Steuerung kann analysiert werden, ob ein ausreichender Ladestrom vorliegt oder nicht, und kann eine Anzeigeeinrichtung angesteuert werden. Auch weitere Funktionen können durch die speicherprogrammierbare Steuerung ausgeführt werden, wie beispielsweise die Ansteuerung eines automatischen Wähl- und Ansagegeräts.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn ein Modul zum Anschluss an eine Haustechnik bzw. Gebäudetechnik vorgesehen ist. Dies kann beispielsweise über einen EIB-Bus erfolgen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung, das erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, sowie aus den Ansprüchen. Die dort gezeigten Merkmale sind nicht notwendig maßstäblich zu verstehen und derart dargestellt, dass die erfindungsgemäßen Besonderheiten deutlich sichtbar gemacht werden können. Die verschiedenen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten der Erfindung verwirklicht sein.
  • In der schematischen Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt ein Überwachungssystem 1. Überwacht wird ein Fahrzeug 2, welches Akkumulatoren aufweist, die über ein in diesem Fall externes Ladegerät 3 aufgeladen werden. Das Ladegerät 3 ist an einen Grenzwertschalter 4 einer Überwachungseinheit angeschlossen. Der Grenzwertschalter 4 gibt ein Signal an eine speicherprogrammierbare Steuerung 5, die ebenfalls Bestandteil der Überwachungseinrichtung ist. Durch die speicherprogrammierbare Steuerung 5 wird das Signal ausgewertet und über eine Anzeigeeinrichtung 6 ein Signal ausgegeben. Erfolgt eine fehlerfreie Aufladung der Akkumulatoren des Fahrzeugs 2, leuchtet beispielsweise eine grüne Lampe. Wird dagegen ein Fehler festgestellt, beispielsweise weil der Ladestrom zu gering ist, wird eine rote Leuchte eingeschaltet.
  • Das Überwachungssystem 1 kann weiterhin einen Rauchmelder 7 und ein automatisches Wähl- und Ansagegerät 8 umfassen. Sowohl der Rauchmelder 7 als auch das automatische Wähl- und Ansagegerät 8 können Bestandteil der Überwachungseinrichtung sein oder extern zu dieser angeordnet sein. Jedenfalls stehen sie auch mit der speicherprogrammierbaren Steuerung 5 in Verbindung, sodass diese ggf. ein Warnsignal erzeugen kann oder, wenn ein Feuer detektiert wird, über das automatische Wähl- und Ansagegerät 8 eine Warnmeldung absetzen kann.
  • Die speicherprogrammierbare Steuerung 5 kann weiterhin eine Schnittstelle 9 umfassen, um an ein Kommunikationsnetzwerk angeschlossen werden zu können. Auch ein Modul 10 zum Anschluss an eine Haustechnik kann vorgesehen sein. Eine Energiequelle 11 ist an die Überwachungseinrichtung angeschlossen, sodass das Ladegerät 3 über die Überwachungseinrichtung mit Energie versorgt werden kann. Im Ladegerät 3 erfolgt eine Transformation auf die benötigte Ladespannung.
  • Durch einen Sensor 12, der im Fahrzeug 2 oder außerhalb in einer Druckluftleitung angeordnet sein kann, kann auch noch die Druckluft des Fahrzeugs 2 überwacht werden, insbesondere kann der Druck in einem Druckluftbehälter im Fahrzeug 2 überwacht werden, oder es kann der Druck in einer Zuleitung zum Fahrzeug 2 überwacht werden. Der Sensor 12 steht mit der speicherprogrammierbaren Steuerung 5 und damit mit der Überwachungseinrichtung in Verbindung. Dort kann das Signal ausgewertet werden und kann ein Signal, beispielsweise an die Anzeigeeinrichtung 6, abgegeben werden.
  • Ein als Lichtschranke ausgebildeter Sensor 13 ist ebenfalls mit der Überwachungseinrichtung verbunden, um feststellen zu können, ob überhaupt ein Fahrzeug 2 vorhanden ist, dessen Akkumulatoren aufgeladen werden müssen bzw. dessen Druckluft überwacht werden muss. Die Überwachungseinrichtung ist vorzugsweise stationär in einem Gebäude angeordnet.
  • Durch das erfindungsgemäße Überwachungssystem kann somit ein Kontaktierungsfehler zwischen der Energiequelle 11 und einer Steckereinheit am Fahrzeug 2 bzw. zwischen dem Ladegerät 3 und der Steckereinheit auf eine optische Anzeigeeinrichtung 6 weitergeleitet werden. Wenn mehrere Überwachungseinrichtungen verwendet werden, besteht die Möglichkeit, Fehlermeldungen auf eine separate Anzeige, beispielsweise einen Bildschirm, aufzuschalten.
  • Die einzelnen Meldungen können durch das automatische Wähl- und Ansagegerät 8 auf eine von einem Benutzer gewünschte Rufnummer weitergeleitet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Fehlermeldungen an die Haustechnik oder ein Datennetzwerk weiterzuleiten. Der Zustand eines Druckluftsystems eines Kraftfahrzeugs kann ebenfalls optisch angezeigt werden. Nach Einbau einer Messsonde im Druckspeicher bzw. Vorratsbehälter für den Bremsdruck des zu überwachenden Fahrzeugs kann der Bremsdruck ebenfalls erfasst werden und optisch angezeigt werden.

Claims (17)

  1. Überwachungssystem (1) zur Überwachung der Einsatzbereitschaft eines Fahrzeugs (2), das einen oder mehrere Akkumulatoren aufweist, mit einem Ladegerät (3) zum Aufladen des oder der Akkumulatoren und einer den Ladestrom überwachenden externen Überwachungseinrichtung.
  2. Überwachungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinrichtung zwischen einer Stromversorgung (11) und dem Ladegerät (3) angeordnet ist.
  3. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinrichtung einen Grenzwertschalter (4) aufweist.
  4. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ladegerät (3) ebenfalls extern oder im Fahrzeug (2) angeordnet ist.
  5. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigeeinrichtung (6) zur Anzeige eines fehlerfreien Ladevorgangs vorgesehen ist.
  6. Überwachungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Anzeigeeinrichtung (6) eine Ampel vorgesehen ist.
  7. Überwachungssystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass als Anzeigeeinrichtung ein Bildschirm vorgesehen ist.
  8. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein automatisches Wähl- und Ansagegerät (8) vorgesehen ist.
  9. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rauchmelder (7) vorgesehen ist.
  10. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Überwachungseinrichtung eine Schnittstelle (9) zur Verbindung mit einem Kommunikationsnetzwerk vorgesehen ist.
  11. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine unterbrechungsfreie Stromversorgung vorgesehen ist.
  12. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Überwachungseinrichtungen miteinander vernetzt sind.
  13. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinrichtung einen Anschluss zur Überwachung des Zustands in einem Druckluftspeicher des Fahrzeugs und/oder einer Druckluftzuleitung zum Fahrzeug aufweist.
  14. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor (13) zur Erfassung eines Fahrzeugs (2) vorgesehen ist.
  15. Überwachungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (13) als Lichtschranke ausgebildet ist.
  16. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinrichtung eine speicherprogrammierbare Steuerung (5) aufweist.
  17. Überwachungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Modul (10) zum Anschluss an eine Haustechnik vorgesehen ist.
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