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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fenster oder eine Tür
mit einem Blend- und Flügelrahmen nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Derartige
Fenster oder Türen sind in vielfältigen Ausführungen
bereits bekannt geworden. Aus der
DE 201 05 296 U1 ist eine Lüftungsvorrichtung für
ein Fenster oder eine Tür bekannt geworden, die in einem
zwischen dem Blendrahmen und Flügelrahmen angeordneten
Falzraum angeordnet ist, der zur Lüftung über Öffnungen
mit einem Innenraum und einer Umgebung verbindbar ist, um einen
begrenzten Luftaustausch zwischen Innenraum und Umgebung zu ermöglichen.
Dazu ist ein Kasten der Lüftungsvorrichtung an dem Blendrahmen
befestigt, der die Anschlagdichtung am Flügelrahmen soweit
zusammendrückt, dass ein Öffnungsspalt entsteht,
oder dass die Anschlagdichtung im Bereich des Kastens ausgespart
ist. Um den Luftaustausch zwischen Innenraum und Umgebung zu verschließen,
ist an der raumseitigen Stirnfläche des Flügelrahmens
ein Schieber angeordnet.
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Nach
der
DE 199 29 133
C2 ist ein Kunststofffenster bekannt geworden, bei dem
im Falzraum wenigstens ein Falzlüfter vorgesehen ist, der
eine Luftführungskammer und einen Volumenstrombegrenzer
aufweist, und dass der Falzlüfter am Blendrahmen befestigt
ist. Im Bereich des Falzlüfters, ist auf der gegenüberliegenden
Seite am Flügelrahmen eine Lufterdichtung vorgesehen, die
als Scheindichtung ausgeführt und entsprechend schmaler
ausgebildet ist, als die an den jeweiligen Enden des Falzlüfters
auf der Flügelrahmenseite der Scheindichtung anschließende
Flügeldichtung.
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Nachteilig
bei dem voran beschriebenen Kunststofffenster ist, dass bei einer
Relativverschiebung des Flügelrahmens zum Blendrahmen der
Falzlüfter an die Flügeldichtung und nicht an
die Scheindichtung anstößt, was zu einer Beeinträchtigung beim
Schließen des Fensters oder der Tür führen kann.
Des Weiteren ist der Falzlüfter im Falzraum angeordnet.
Mit Anordnung der Funktionsbeschlagbauteile zum Verschließen
oder Kippen des Fensters oder der Tür, die den Bereich
des Falzraums allein für sich in Anspruch nehmen, ist die
Lage des Falzlüfters im Fenster oder der Tür bereits
eingeschränkt vorgegeben. Die Ausgestaltung der Lüftungsvorrichtung nach
der
DE 201 05 296
U1 weist zum Verschließen des Luftstroms einen
an der raumseitigen Stirnfläche des Flügelrahmens
verstellbaren Schieber auf. Nachteilig dabei ist, dass es beim Lagern,
beim Transport oder beim Reinigen von Fenster oder Türen
durch an der raumseitigen Stirnfläche des Flügelrahmens überstehende
Bauteile zu möglichen Beschädigungen oder Verletzungen
kommen kann. Des Weiteren ist der Schieber dem Flügelüberschlag masslich
anzupassen. Demnach ist die Lüftungsvorrichtung in nachteiliger
Art und Weise für unterschiedliche Flügelrahmen
anzupassen, was auch mehrere Ausführungen ausmacht.
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Aus
der
DE 20 2005
002 132 U1 ist eine Lüftungsvorrichtung zu entnehmen,
mit einem Flügelrahmen und einem Blendrahmen und mindestens
einem Lüftungskanal zwischen einer Außenseite
und einer Innenseite der Rahmen-Baugruppe. Mit einer Luftstrombegrenzungseinrichtung,
welche ein Begrenzungselement aufweist, wobei das Begrenzungselement
in einer Offenstellung den Lüftungskanal freigibt und in
einer Schließstellung den Lüftungskanal teilweise
verschließt.
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Die
Lüftungsvorrichtung ist dabei an dem Flügelrahmen
befestigt, wobei das Kanalelement auch in einen Abschnitt der Beschlagaufnahmenut des
Flügelrahmens für die innere Anschlagdichtung einrasten
kann.
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Nachteilig
bei diesen bekannten Ausgestaltungen ist, insbesondere bei der
DE 20 2005 002 132 U1 mit
der Anordnung der Lüftungsvorrichtung am Flügelrahmen,
dass durch die Nutzung der Höhe des gesamten Falzbereiches
es beim Schließen oder beim Öffnen des Fensters
oder der Tür zu Schleifgeräuschen kommen kann,
beispielsweise bei Maßungenauigkeiten des Flügelrahmens
zum Blendrahmen. Aber auch bei dieser Ausführung ist der Luftaustausch
zwischen Innenraum und Umgebung durch einen an der raumseitigen
Stirnfläche angeordneten Schieber einstellbar.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Fenster oder Tür
mit einer einfach aufgebauten und funktionssicheren Lüftungsvorrichtung bereitzustellen,
die sich besonders leicht montieren lässt und alle voran
beschriebenen Nachteile beseitigt.
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Die
Lösung dieser Aufgabe gelingt mit den Mitteln des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1.
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Die
Anordnung bewirkt, dass die Lüftungsvorrichtung im geschlossenen
Zustand des Fensters oder der Tür mit einem Stellglied
einen Luftstrom zu regulieren bzw. gegebenenfalls zu Öffnen
oder zu Schließen. Außerdem ist die Lüftungsvorrichtung
einfach aufgebaut und lässt sich nur durch wenige Bauteile
herstellen und einfach montieren. Besonders vorteilhaft ist, dass
die Lüftungsvorrichtung in zwei Abschnitte aufgeteilt ist.
Der erste Abschnitt besteht aus einem Gehäuseteil, welches
die Lüftungsvorrichtung mit dem Blendrahmen oder Flügelrahmen
verbindet. Der zweite Abschnitt ist ein Stellglied, welches drehbar
in dem Gehäuseteil gehalten ist, wobei die Drehachse in
Längsrichtung zum Luftführungskanal gerichtet
ist. Selbst bei einer Verstellung der Lüftungsvorrichtung
zur Regulierung des Luftstroms verändern sich nicht die
Größe und die äußere Ausgestaltung
der Lüftungsvorrichtung. Durch die Flügelüberschlag
und Blendrahmen unabhängige Anordnung der Lüftungsvorrichtung,
lässt sich die Lüftungsvorrichtung sowohl in Geschlossenstellung
als auch mit Öffnen des Flügelrahmens in Drehstellung auch
im bereits eingebauten Zustand nachträglich problemlos
Montieren als auch Demontieren. Durch Unterbrechung der Dichtung
und Anbringung der Lüftungsvorrichtung am Flügelrahmen,
ist das Schließen des Fensters oder der Tür funktionssicher,
da die Dichtung mit der Anordnung der Lüftungsvorrichtung sich
als nicht störend auswirkt.
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Es
hat sich außerdem als vorteilhaft erwiesen, dass das Stellglied
im Querschnitt eine Kreisbogenform aufweist und das Gehäuseteil
an seinen den tragenden Enden der Kreisbogenform des Stellglieds angepasst
ist. Mit der abgerundeten Form erhält die Lüftungsvorrichtung
eine optisch vorteilhafte Ausgestaltung, die den sichtbaren Bauteilen
beispielweise den Bändern bzw. Scharnieren des Fensters
oder der Tür anpasst ist. Des Weiteren passt sich die Kreisbogenform
der Dreh- oder Kippachse des Flügelrahmens an, d. h. dass
auch die Drehachse der Kreisbogenform mit der Dreh- oder Kippachse
des Fensters oder der Tür deckungsgleich ist, so dass die
Lüftungsvorrichtung ohne weitere Bearbeitung am Flügel-
oder Blendrahmen auch auf den Dreh- oder Kippachsenseiten montiert
werden kann.
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Vorteilhaft
ist auch, dass das Stellglied der Lüftungsvorrichtung zwischen
der Drehachse und der raumseitigen Stirnfläche einen Lüftungskanal aufweist,
der mit Drehen um die Drehachse aus einer ersten überdeckenden
Lage in eine zweite freigegebene Lage verlagerbar ist und den Luftdurchtritt
des Luftstroms in der zweiten Lage durch die Luftdurchtrittsöffnungen
ermöglicht. Die Lüftungsvorrichtung erhält
so eine größtmögliche Öffnung
für den Luftstrom, der in geöffneter Position
ungehindert in das Rauminnere einströmen kann. Die Einstellung
des Luftstroms lässt sich einfach betätigen, da
das Stellglied vorzugsweise auf der freien Fläche zur Raumseite
am Stellglied selbst zu Betätigen ist. Auch mit Verstellung
des Stellglieds durch Drehen um die Drehachse bleibt die Lüftungsvorrichtung
in vorteilhafter Weise in allen möglichen Schaltstellungen
gemessen von der raumseitigen Stirnfläche des Blendrahmens
bis zum sichtbaren freien Ende sowohl optisch als auch von der Größe
unverändert gleich. Somit wird die Höhe des Flügelüberschlags
selbst bei Verstellung der Lüftungsvorrichtung nicht übergriffen.
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Nach
einem weiteren Vorteil weist das Gehäuseteil an den tragenden
Enden und an den freien Enden des Stellglieds eine Drehbegrenzung
auf.
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Mit
Verstellung des Stellglieds um die Drehachse, wird der im Stellglied
angeordnete Lüftungskanal aus einer ersten überdeckenden
Lage in eine zweite freigegebene Lage verlagert, wobei der Luftdurchtritt
des Luftstroms in der zweiten Lage durch die Luftdurchtrittsöffnungen
ermöglicht wird. Die Drehbegrenzung bewirkt dabei eine
optimale Lüftungs- und Lüftungssperrposition in
den Endstellungen. Eine Fehlschaltung ist damit ausgeschlossen.
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Nach
einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung, bildet die Lüftungsvorrichtung,
enthaltend zumindest ein Gehäuseteil und das Stellglied, ein
Bauteil. Mit dieser Ausgestaltung lässt sich die Lüftungsvorrichtung
einfach montieren.
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Der
Aufbau der Lüftungsvorrichtung erstreckt sich ausgehend
von der raumseitigen Stirnfläche des Blendrahmens, den
Flügelüberschlag umgreifend auf der Flügelüberschlag
Umfangsfläche und ist dabei geringer bemessen, als die
Höhe des Flügelüberschlags. Die Ausgestaltung
der Lüftungsvorrichtung hat damit optische Vorteile, wodurch
zugleich mögliche Beschädigungen beim Lagern oder beim
Transport von Fenster oder Türen ausgeschlossen werden.
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Es
hat sich weiterhin als Vorteil erwiesen, dass das Gehäuseteil
Bohrungen für den Durchgriff einer Befestigungsschraube
zur kraftschlüssigen Verbindung am Flügelrahmen
aufweist. So kann relativ einfach die Montage der Lüftungsvorrichtung
am Flügelrahmen oder am Blendrahmen des Fensters oder der
Tür vorgenommen werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass sich mit Anlage
des Gehäuseteils zum Blendrahmen ein umschlossener Raum
oder Ausnehmung mit einer Luftdurchtrittsöffnung für
den Luftstrom bildet, die mit ihrem freien Ende an den Luftführungskanal
im Falzraum heranreicht. Dabei ist das freie Ende des Gehäuseteils
nicht breiter als der Abstand im Bereich der Dichtung zwischen Flügelrahmen
und Blendrahmen. Der Querschnitt des Luftführungskanals
bleibt im Bereich der Lüftungsvorrichtung unverändert.
Somit kann der Luftstrom ungehindert in die Lüftungsvorrichtung
strömen und die Lüftungsvorrichtung selbst ohne
Berücksichtigung der im Falzraum zum Verschließen
oder Kippen des Fensters oder der Tür angeordneten Funktionsbeschlagbauteile
montiert werden. Der auf dem Flügelüberschlag
angeordnete Aufbau der Lüftungsvorrichtung ist so bemessen,
dass mit Vorgabe der Abmaße ein größtmöglicher
Luftstrom erzielt werden kann.
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Um
ein Entweichen des Luftstroms zu verhindern, ist an der Ausnehmung
auf der vom Übergang des Gehäuseteils zum Stellglied
weisenden Seite in Längsrichtung zur Drehachse und damit
zum Luftführungskanal eine Dichtung angeordnet. Die Dichtung
umschließt eine mögliche Freifläche oder den
Spiel zwischen dem Gehäuseteil und dem Stellglied.
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Um
eine kostengünstige Herstellung als auch eine einfache
und schnelle Montage der Lüftungsvorrichtung zu realisieren,
ist das Stellglied vorzugsweise zweiteilig und Halbkreisförmig
ausgebildet und durch Formschlusselemente verbindbar. Vereinfacht
wird die Herstellung dadurch, dass das Gehäuseteil und
das Stellglied vorzugsweise aus einem dünnwandigen Kunststoffmaterial
gefertigt ist.
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Besonders
Vorteilhaft ist außerdem, dass die Lüftungsvorrichtung
ohne weiteren Montageaufwand oder Bearbeitung des Flügel-
oder Blendrahmens an weitere beispielweise an den Luftführungskanal
im Falzraum angeordnete Lüftungsvorrichtungen koppelbar
ist.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Fensters mit schematisch dargestellter
Lüftungsvorrichtung;
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2 eine
perspektivische Darstellung der Lüftungsvorrichtung mit
dem Flügel- und Blendrahmen des Fensters oder der Tür,
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3 die
Lüftungsvorrichtung in perspektivischer Darstellung in überdeckender
Lage der Öffnung für den Luftstrom,
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4 die
Lüftungsvorrichtung in perspektivischer Darstellung nach 3 in
freigegebener Lage der Öffnung für den Luftdurchtritt
des Luftstroms,
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5 eine
Querschnittansicht durch das Fenster oder die Tür der 1 mit
Schnitt durch die Lüftungsvorrichtung in überdeckender
Lage der Öffnung für den Luftstroms nach 3,
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6 eine
Querschnittansicht durch das Fenster oder die Tür der 1 mit
Schnitt durch die Lüftungsvorrichtung in freigegebener
Lage der Öffnung für den Luftdurchtritt des Luftstroms
nach 4,
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7 eine
Querschnittansicht durch das Fenster oder die Tür der 1 mit
Schnitt durch die Lüftungsvorrichtung nach 5 und
einer weiteren Lüftungsvorrichtung mit einem Volumenstrombegrenzer,
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8 eine
Querschnittansicht durch das Fenster oder die Tür der 1 mit
Schnitt durch die Lüftungsvorrichtung nach 6 und
einer weiteren Lüftungsvorrichtung mit einem Volumenstrombegrenzer,
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9 eine
Explosionsdarstellung der Lüftungsvorrichtung mit einem
Gehäuse und dem Stellglied in zweigeteilter Ausführung,
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10 eine
Explosionsdarstellung der Lüftungsvorrichtung mit einem
Gehäuse und dem Stellglied nach 9 in einer
Formschlussverbindung,
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11 eine
Querschnittsansicht durch ein tragendes Ende des Gehäuseteils
und einem freien Ende des Stellglieds der Lüftungsvorrichtung
mit einer Drehbegrenzung in überdeckender Lage der Öffnung
für den Luftstrom nach 3 und 5,
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12 eine
Querschnittsansicht durch ein tragendes Ende des Gehäuseteils
und einem freien Ende des Stellglieds der Lüftungsvorrichtung
mit einer Drehbegrenzung in freigegebener Lage der Öffnung
für den Luftdurchtritt des Luftstroms nach 4 und 6.
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In 1 ist
ein Fenster oder eine Tür mit einem Blendrahmen 1 und
einem Flügelrahmen 2 gezeigt, wobei der Blendrahmen 1 von
dem Flügelrahmen 2 mit einem Flügelüberschlag 12 überdeckt. Zwischen
Blendrahmen 1 und Flügelrahmen 2 sind mehrere
Luftdurchtrittsöffnungen 4 zur Zwangsbelüftung
vorgesehen, wobei die Luftströmung 13 schematisch
mit Pfeilen dargestellt ist. Der Flügelrahmen 2 ist
mittels nicht dargestellter Funktionsbeschlagbauteile über
einen Betätigungsgriff 3 ganz oder teilweise zu öffnen.
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In 2 ist
der Blendrahmen 1, der Flügelrahmen 2 und
eine Lüftungsvorrichtung 10 in einer Perspektive
dargestellt. Der Flügelrahmen 2 rahmt eine Glasscheibe 6,
die zwischen einer nicht dargestellten Dichtung und einer an einer
Glashalteleiste aufgenommenen Dichtung eingefügt ist.
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Zwischen
Blendrahmen 1 und Flügelrahmen 2 ist
im Falz ein Luftführungskanal 5 ausgebildet, wobei
an der nach außen gerichteten Seite eine Dichtung 7 und
an der nach innen gerichteten Seite eine an der Lüftungsvorrichtung 10 nach 2 erkennbare
Dichtung 9 vorgesehen ist.
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Je
nach Auslegungsweise des Fensters oder der Tür, d. h. ob
das Fenster oder die Tür nach außen oder nach
innen zu öffnen ist, können die Begriffe „außen
liegend" oder „innen liegend" auch entsprechend vertauscht
werden.
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In
der Dichtung 7 und der Dichtung 9 sind jeweils
nicht dargestellte Aussparungen vorgesehen, so dass ein Luftstrom 13 von
der äußeren zur inneren Seite erfolgen kann. Der
Falz bildet den hier angedeuteten Luftführungskanal 5,
durch den der Luftstrom 13 in diesem Ausführungsbeispiel
schließlich zu dem oberen horizontal verlaufenden Fenster-
oder Türschenkel geleitet und durch die Lüftungsvorrichtung 10 in
das Rauminnere geführt werden kann.
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Nach 2 bis 12 besteht
die Lüftungsvorrichtung 10 aus einem Gehäuseteil 20 und
einem Stellglied 14, die zwischen dem Blendrahmen 1 und dem
Flügelüberschlag 12 nach 2 und 5 bis 8 angeordnet
und befestigt ist.
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Um
ein einwandfreies Schließen des Fensters oder der Tür
zu gewährleisten, ist es besonders wichtig, dass das freie
Ende 23 des Gehäuseteils 20 nicht breiter
als der Abstand 22 zwischen Flügelrahmen 2 und
Blendrahmen 1 im Bereich der nicht dargestellten Dichtung 9 ist.
Mit Anlage des Gehäuseteils 20 zum Blendrahmen 1 bildet sich
ein umschlossener Raum oder Ausnehmung 21 mit einer Luftdurchtrittsöffnung 4 für
den Luftstrom 13. Die Ausnehmung 21 bildet mit
Anlage zum Blendrahmen 1 im Bereich des Flügelüberschlags
einen umschlossenen Raum mit einer Luftdurchtrittsöffnung 4 für
den Luftstrom 13. Die Ausnehmung 21 kann so maßlich genau
auf die Menge des Luftstroms 13 abgestimmt werden. Um einen
möglichst großen Luftaustausch bei einem kleinem
Spalt zwischen Blendrahmen 1 und Flügelüberschlag 12 zu
erreichen, ist eine zur raumseitigen Stirnfläche 17 weisende
Wand vorzugsweise entfallen. Somit kann die Ausnehmung 21 bei einer
möglichen Demontage der Lüftungsvorrichtung 10 einfach
gereinigt werden. Ferner ist das Gehäuseteil 20 nach 5 und 6 so
konzipiert, dass das freie Ende 23 an den Luftführungskanal 5 im
Falzraum heranreicht, und somit eine Anbindung an den Luftführungskanal 5 erreicht,
der aufgrund der dort angeordneten Funktionsbeschlagbauteile des
Fensters oder der Tür und für den Luftstrom 13 bereits
genutzt wird.
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Nach 5 und 6 ist
an der Ausnehmung 21 auf der vom Übergang des
Gehäuseteils 20 zum Stellglied 14 weisenden
Seite in Längsrichtung zur Drehachse 8 und damit
zum Luftführungskanal 5 eine Dichtung 28 angeordnet.
Die Dichtung 28 umschließt eine mögliche
Freifläche zwischen dem Gehäuseteil 20 und
dem Stellglied 14 und verhindert ein Entweichen des Luftstroms 13.
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Die
Lüftungsvorrichtung 10 bildenden Bauteile bestehend
aus dem Gehäuseteil 20 und einem Stellglied 14 umgreifen
den Flügelüberschlag 12 nach 2 und 5 bis 8,
ausgehend von einer raumseitigen Stirnfläche 17 des
Blendrahmens 1, wobei die Höhe 18 des
Flügelüberschlags 12 nicht überschritten
wird. Dadurch das die Lüftungsvorrichtung 10 nicht über
die Höhe 18 des Flügelüberschlags 12 herausragt
also nicht übersteht, sondern in einer Ebene liegend oder
geringer bemessen ist, ergeben sich beim Transport, beim Lagern
und beim Reinigen der Fenster oder Türen keine Beschädigungen
bzw. Verletzungen.
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Das
Stellglied 14 ist drehbar über eine Drehachse 8,
die in Längsrichtung zum Luftführungskanal 5 gerichtet
ist, in dem Gehäuseteil 20 begrenzt verstellbar
gehalten. Um einen möglichst großen Luftstrom 13 zur
Verteilung in das Rauminnere zu erreichen, weist das Stellglied 14 nach 2 bis 8 sowie
nach 11 und 12 einen
Lüftungskanal 15 auf, der mit Drehen um die Drehachse 8 in
einer ersten überdeckenden Lage nach 3 und 5 in eine
zweite freigegebene Lage nach 4 und 6 verlagerbar
ist und den Luftdurchtritt des Luftstroms 13 in der zweiten
Lage durch die Luftdurchtrittsöffnungen 4 und
durch den Lüftungskanal 15 des Stellglieds 14 ermöglicht.
Die Luftdurchtrittsöffnungen 4 bestehend aus den
Ausnehmungen 21 und dem Lüftungskanal 15 können
so ausgelegt sein, dass sie je nach Konzeption der Lüftungsvorrichtung 10 in
der Anzahl variieren können.
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Ferner
ist nach 2 bis 4 das Stellglied 14 im
Querschnitt Kreisbogenförmig ausgebildet. Das Gehäuseteil 20 ist
ebenfalls an seinen tragenden Enden 16 dem Stellglied 14 mit
Ausbildung einer Kreisbogenform angepasst. Außerdem ist
Einerseits die Formgebung den Funktionsbauteilen beispielsweise
den Scharnieren bzw. Bändern des Fensters oder der Tür
optisch angepasst, andererseits lässt sich der Luftstrom 13 durch
die Lüftungsvorrichtung 10 einfach regulieren.
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Da
die Drehachse 8 die Achse der Kreisbogenform des Stellglieds 14 und
des Gehäuseteils 20 bildet und gleichzeitig auch
deckungsgleich mit der Dreh- oder Kippachse des Fensters oder der
Tür konzipiert ist, ist die Position der Lüftungsvorrichtung 10 an
dem Fenster oder der Tür frei wählbar.
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Nach 9 bis 12 weist
die Lüftungsvorrichtung 10 an den tragenden Enden 16 des
Gehäuseteils 20 und an den freien Enden 19 des
Stellglieds 14 eine Drehbegrenzung 11 auf. Bei
manueller Betätigung der Lüftungsvorrichtung 10 über
das Stellglied 14, erhält die Lüftungsvorrichtung 10 über die
Drehbegrenzung 11 eine optimale Position in den Endanschlägen
in der überdeckenden Lage, d. h. bis ein vollständiger
Verschluss des Luftstroms 13 erfolgt, oder in der freigegebenen
Lage für den größtmöglichen
Luftstrom 13. Innerhalb des Verstellweges kann der Luftstrom 13 je
nach Lage des Stellgliedes 14 und damit der Position des
Lüftungskanals 15 reguliert werden.
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Zur
Vereinfachung der Montage und als optischer Vorteil, bilden nach 3 und 4 das
Gehäuseteil 20 und das Stellglied 14 ein
Bauteil.
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Nach 9 und 10 weist
die erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung 10 am
Gehäuseteil 20 zur Stirnfläche 17 des
Blendrahmens 1 entsprechend Bohrungen 25 für
den Durchgriff einer Befestigungsschraube 26 auf, die an
der Stirnfläche 17 die Lüftungsvorrichtung 10 mit
dem Blendrahmen 1 kraftschlüssig verbindet. Die
Dichtung 9 ist dabei im Bereich der Anordnung der Lüftungsvorrichtung 10 in vorteilhafter
Weise unterbrochen.
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Zeichnerisch
nicht dargestellt aber auch möglich ist, dass die Lüftungsvorrichtung 10 auf
der zum Flügelüberschlag 12 gerichteten
Seite befestigbar ist.
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Um
eine einfache Herstellung bei geringem Materialaufwand und genauen
Funktionseigenschaften zu erwirken, ist das Stellglied 14 nach 9 und 10 Halbkreisförmig
ausgebildet. Zur Verbindung sind entsprechende Formschlusselemente 24 vorgesehen,
die die Formteile miteinander verbinden. Eine kraftschlüssige
Verbindung oder ein einteiliges Bauteil, kann ebenfalls gewählt
werden.
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Zur
Vereinfachung der Herstellung und eine kostengünstige Lüftungsvorrichtung 10 zu
konzipieren, ist das Gehäuseteil 20 und das Stellglied 13 vorzugsweise
aus einem Kunststoffmaterial gefertigt.
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Nach 7 und 8 ist
die Lüftungsvorrichtung 10 mit einer oder mehreren
beispielsweise im Luftführungskanal 5 oder Falz
angeordneten Lüftungsvorrichtungen 27 koppelbar,
die zusätzliche Volumenstrombegrenzer zur Regulierung des
Luftstroms 13 aufweisen.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Lüftungsvorrichtung 10 zwischen
einem Blendrahmen 1 und einem Flügelrahmen 2 moniert.
Es ist auch möglich mehrere Lüftungsvorrichtungen 10 pro Fenster
oder Tür, je nach Volumenstrom zur Belüftung,
vorzusehen.
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Ferner
kann die erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung 10 auch
bei anderen Hohlräumen eines Fassadenelementes vorgesehen
sein.
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- 1
- Blendrahmen
- 2
- Flügelrahmen
- 3
- Betätigungsgriff
- 4
- Luftdurchtrittsöffnung
- 5
- Luftführungskanal
- 6
- Glasscheibe
- 7
- Dichtung
- 8
- Drehachse
- 9
- Dichtung
- 10
- Lüftungsvorrichtung
- 11
- Drehbegrenzung
- 12
- Flügelüberschlag
- 13
- Luftstrom
- 14
- Stellglied
- 15
- Lüftungskanal
- 16
- Ende
- 17
- Stirnfläche
- 18
- Höhe
- 19
- Ende
- 20
- Gehäuseteil
- 21
- Ausnehmung
- 22
- Abstand
- 23
- Freies
Ende
- 24
- Formschlusselement
- 25
- Bohrung
- 26
- Befestigungsschraube
- 27
- Lüftungsvorrichtung
- 28
- Dichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20105296
U1 [0002, 0004]
- - DE 19929133 C2 [0003]
- - DE 202005002132 U1 [0005, 0007]