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DE202008016456U1 - Gewindebolzen und Aufsteckadapter - Google Patents

Gewindebolzen und Aufsteckadapter Download PDF

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DE202008016456U1
DE202008016456U1 DE200820016456 DE202008016456U DE202008016456U1 DE 202008016456 U1 DE202008016456 U1 DE 202008016456U1 DE 200820016456 DE200820016456 DE 200820016456 DE 202008016456 U DE202008016456 U DE 202008016456U DE 202008016456 U1 DE202008016456 U1 DE 202008016456U1
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shaft
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Fairchild Fasteners Europe Camloc GmbH
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Abstract

Gewindebolzen mit einem zumindest bereichsweise mit einem Gewinde (3) versehenen Schaft (2) und einem Kopfbereich (4) zur Einleitung eines Drehmoments, wobei der Kopfbereich (4) derart ausgebildet ist, dass zumindest in einer ersten Drehrichtung ein in den Kopfbereich eingeleitetes Drehmoment nur bis zu einer definierten Obergrenze auf den Schaft (2) übertragbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gewindebolzen mit einem Schaft, der zumindest bereichsweise mit einem Gewinde versehen ist, sowie mit einem Kopfbereich, der zur Einleitung eines Drehmoments, insbesondere über ein Werkzeug, ausgebildet ist. Weiter betrifft die Erfindung einen Aufsteckadapter, der zwischen einem herkömmlichen Gewindebolzen (Standardschraube) und einem Werkzeug eingesetzt werden kann.
  • Zur lösbaren Verbindung von Bauteilen werden häufig Schrauben oder dgl. Gewindebolzen verwendet. In vielen Anwendungsbereichen ist es erforderlich, dass eine solche Verbindung eine definierte Klemmkraft in einer axialen Richtung, d. h. in der Längsrichtung des Gewindebolzens, erzeugt. Eine solche definierte Klemmkraft muss einerseits groß genug sein, um eine sichere Befestigung der Bauteile aneinander zu erlauben und ist häufig auch hinsichtlich der maximalen Kraft begrenzt, um eine Beschädigung an den Bauteilen zu vermeiden. Hierzu ist es bekannt, drehmomentgesteuerte Werkzeuge einzusetzen, mit denen eine definierte axiale Klemmkraft bei einer solchen Schraubverbindung erzeugt werden kann.
  • Bei drehmomentgesteuerten Werkzeugen beginnt bei einem meist voreinstellbaren Drehmoment das Werkzeug durchzurutschen, d. h. es wird kein höheres Drehmoment von dem Werkzeug abgegeben. Hierbei ist zu beachten, dass das jeweils richtige maximale Drehmoment für die jeweilige Anmeldung eingestellt wird. Dies ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden und kann zu Bedienfehlern führen. Darüber hinaus stehen drehmomentgesteuerte Werkzeuge nicht immer zur Verfügung, so dass eine Schraubverbindung in solchen Fällen nicht mit einer definierten Klemmkraft hergestellt werden kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber einen Gewindebolzen sowie einen Aufsteckadapter bereitzustellen, die es mit besonders einfachen Mitteln und möglichst unter Ausschluss von Bedienfehlern ermöglichen, eine definierte axiale Klemmkraft bei einer Schraubverbindung herzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch gelöst, dass bei einem Gewindebolzen der eingangs genannten Art der Kopfbereich derart ausgebildet ist, dass zumindest in einer ersten Drehrichtung ein in den Kopfbereich eingeleitetes Drehmoment nur bis zu einer definierten Obergrenze auf den Schaft übertragbar ist. Mit anderen Worten soll in dem Gewindebolzen selbst eine Einrichtung vorgesehen sein, die eine Drehmomentsteuerung ermöglicht. Der Einsatz eines aufwändigen drehmomentgesteuerten Werkzeugs kann somit entfallen, so dass auch bei der Verwendung von Standardwerkzeugen eine definierte axiale Klemmkraft mit dem erfindungsgemäßen Gewindebolzen erzeugt werden kann. Zumindest in einer Drehrichtung des Gewindebolzens um dessen Längsachse ist der Kopfbereich dabei so ausgebildet, dass bei Erreichen eines definierten maximalen Drehmoments ein Mechanismus in dem Gewindebolzen durchrutscht, d. h. es wird kein weiteres Drehmoment in den Schaft des Gewindebolzens eingeleitet.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird dies dadurch erreicht, dass der Kopfbereich eine erste Reibfläche, eine mit der ersten Reibfläche zusammenwirkende zweite Reibfläche sowie Anpressmittel zum Andrücken der beiden Reibflächen gegeneinander aufweist. Die Anpressmittel sind dabei so gewählt, dass in Abhängigkeit des aufgebrachten Drehmoments an den Reibflächen entweder ein Haftreibungszustand oder ein Gleitreibungszustand eintritt. Bei einer Haftreibung ist die Anpresskraft der beiden Reibflächen aneinander so groß, dass keine Relativbewegung der beiden Reibflächen auftritt, so dass ein in dem Gewindebolzen eingeleitetes Drehmoment auch in den Schaft und das Gewinde übertragen wird. Dagegen können sich die beiden Reibflächen bei der Gleitreibung relativ zueinander bewegen, d. h. sie rutschen durch, so dass kein zusätzliches Drehmoment übertragen wird.
  • Die Anpressmittel des Gewindebolzens können dabei wenigstens ein Federelement sowie ein mit dem Schaft verbundenes oder verbindbares Abstützelement für das wenigstens eine Federelement aufweisen. Auf Grund des in axialer Richtung kleinen Bauraums eignen sich insbesondere Tellerfedern als ein Federelement für die Anpressmittel.
  • Das Abstützelement kann erfindungsgemäß als ein mit dem Schaft verbundener Nietkopf oder ein umgebördelter Stift ausgebildet sein. Dieser Stift oder Nietkopf ragt in axialer Richtung von dem Kopfbereich des Schaftes weg, so dass eine der Reibflächen sowie ein oder mehrere Federelemente auf oder an dem Nietkopf oder Stift aufgebracht werden können. Durch ein Umbördeln wird die Reibfläche und das Federelement dann so an dem Schaft befestigt, dass die beiden Reibflächen gegeneinander gedrückt werden.
  • Alternativ zu dem Nietkopf oder umgebördelten Stift kann das Abstützelement auch als ein mit dem Schaft verbindbarer Gewindebolzen oder als ein Presspassungs- oder Rändelbolzen ausgebildet sein. Bei der Verwendung eines Gewindebolzens kann durch eine Veränderung der Einschraubtiefe in den Schaft ggf. die Federkraft beeinflusst werden oder es kann das Federelement ausgetauscht werden. Auf diese Weise lässt sich das maximal übertragbare Drehmoment einstellen.
  • Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass wenigstens eine der Reibflächen mit einer Profilierung versehen ist. Eine solche Profilierung kann das maximal übertragbare Drehmoment vergrößern. Andererseits ist es durch eine Profilierung auch möglich, abhängig von der Drehrichtung unterschiedliche maximal übertragbare Drehmomente vorzusehen.
  • In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist es vorgesehen, dass die Reibflächen derart mit Rampen versehen sind, dass in einer ersten Drehrichtung ein in den Kopfbereich eingeleitetes Anzugsdrehmoment nur bis zu einer definierten Obergrenze auf den Schaft übertragbar ist, während in einer der ersten Drehrichtung entgegen gesetzten zweiten Drehrichtung ein gegenüber dem definierten Anzugsdrehmoment höheres Drehmoment auf den Schaft übertragbar ist. Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn zur Herstellung einer Schraubverbindung eine definierte axiale Klemmkraft erforderlich ist und gleichzeitig zum Lösen der Verschraubung ein ggf. höheres Drehmoment aufgebracht werden soll, beispielsweise weil die Verschraubung in Folge von Korrosion oder dgl. nicht mit dem Anzugsdrehmoment lösbar ist.
  • Die Rampen der Reibflächen sind dabei so ausgebildet, dass in der Drehrichtung, in welcher der Gewindebolzen zum Herstellen der Schraubverbindung gedreht werden muss, zunächst mit ihren gegenüber der Längsachse des Gewindebolzens schräg verlaufenden Flächen aneinander anliegen, bis das maximal übertragbare Drehmoment erreicht wird. Dann können die schrägen Rampenflächen aufeinander gleiten, wobei die Reibflächen gegen die Kraft des wenigstens einen Federelements voneinander abgehoben werden. In der entgegengesetzten Drehrichtung hintergreifen beispielsweise etwa parallel zu der Längsrichtung des Gewindebolzens ausgerichtete Anschlagflächen der beiden Reibflächen einander, so dass die Reibflächen nicht relativ zueinander verdreht werden können, d. h. sie rutschen nicht durch. Auch festsitzende Schraubverbindungen lassen sich auf diese Weise lösen.
  • Es wird bevorzugt, wenn die erste Reibfläche einstückig mit dem Schaft ausgebildet ist, beispielsweise als ein sich etwa quer zu der Längsrichtung des Ge windebolzens erstreckender flanschartiger Abschnitt. Die zweite Reibfläche ist dagegen erfindungsgemäß als ein separates, mit dem Schaft verbindbares Bauteil mit einer Durchgangsöffnung ausgebildet. Die Verbindung zwischen dem Schaft und der zweiten Reibfläche erfolgt derart, dass die zweite Reibfläche beispielsweise verliersicher an dem Schaft gehalten ist, jedoch gegenüber dem Schaft sowohl gedreht als auch zumindest geringfügig axial verschoben werden kann.
  • Eine besonders kompakte Bauweise des erfindungsgemäßen Gewindebolzens kann dadurch erreicht werden, dass das die zweite Reibfläche aufweisende Bauteil eine Öffnung aufweist, in welcher die Anpressmittel zumindest teilweise aufgenommen sind. Besonders bevorzugt wird es, wenn diese Öffnung zur Aufnahme der Anpressmittel konzentrisch zu der Durchgangsöffnung ausgebildet ist bzw. als ein vergrößerter Bereich dieser Durchgangsöffnung. Die Anpressmittel können auch vollständig in dieser Öffnung aufgenommen sein, so dass der erfindungsgemäße Gewindebolzen einen gegenüber Standardschrauben nicht nennenswert vergrößerten Kopfbereich aufweist.
  • Der Kopfbereich des Gewindebolzens ist mit Mitteln zum Angriff eines Werkzeugs versehen. So kann beispielsweise das die zweite Reibfläche aufweisende Bauteil an seinem Außenumfang eine Sechskantkontur zum Angriff eines Werkzeugs aufweisen. Andere Angriffsformen, wie bspw. Dreikant, Kreuzschlitz, Inbus oder dgl., sind in gleicher Weise geeignet.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird weiter mit einem Aufsteckadapter zur Übertragung eines Drehmoments zwischen einem Gewindebolzen und einem Werkzeug gelöst. Dieser Aufsteckadapter weist erfindungsgemäß ein erstes Verbindungselement zur drehfesten, lösbaren Verbindung mit dem Kopfbereich eines Gewindebolzens sowie ein zweites Verbindungselement zur drehfesten, lösbaren Verbindung mit einem Werkzeug auf, wobei der Aufsteckadap ter zwischen den beiden Verbindungselementen derart ausgebildet ist, dass zumindest in einer ersten Drehrichtung ein in das zweite Verbindungselement eingeleitetes Drehmoment nur bis zu einer definierten Obergrenze auf das erste Verbindungselement übertragbar ist. Mit anderen Worten ist der erfindungsgemäße Aufsteckadapter dem Kopfbereich des oben beschriebenen erfindungsgemäßen Gewindebolzens ähnlich, wobei der Aufsteckadapter anders als der Kopfbereich des Gewindebolzens nicht fest mit dem Schaft des Gewindebolzens verbunden ist, sondern als ein separates Bauteil vorgesehen werden kann, das zum Herstellen einer Schraubverbindung bei einer Vielzahl von Standardschrauben zusammen mit einem Standardwerkzeug eingesetzt werden kann. Der Aufsteckadapter ist somit wiederverwendbar.
  • Bevorzugt besteht der Aufsteckadapter aus zwei Elementen, die derart miteinander verbunden sind, dass diese eine Drehbewegung relativ zueinander sowie eine begrenzte axiale Bewegung relativ zueinander ausführen können. Jedes dieser Elemente bildet eine Reibfläche, wobei die beiden Reibflächen, die beispielsweise mit Rampen oder dgl. Profilierungen versehen sind, über Federn gegeneinander gepresst werden. Weiter ist jeder der Reibflächen ein Verbindungselement zugeordnet, wobei eines der Verbindungselemente zum Angriff eines Werkzeugs und das andere Verbindungselement zur Anbindung an einen Gewindebolzen ausgebildet sind.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Ausführungsbeispiele und die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen schematisch:
  • 1 in Perspektivansicht einen Gewindebolzen nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 in Perspektivansicht die Bauteile des Gewindebolzens nach 1,
  • 3 einen Schnitt durch den Gewindebolzen nach 1,
  • 4 in Perspektivansicht die Bauteile eines Gewindebolzens nach einer zweiten Ausführungsform und
  • 5 in Perspektivansicht die Bauteile eines Gewindebolzens nach einer dritten Ausführungsform.
  • Der in 1 dargestellte Gewindebolzen 1 hat im Wesentlichen die Gestalt einer Standardschraube, d. h. der Gewindebolzen 1 umfasst einen zylindrischen Schaft 2, der bereichsweise mit einem Gewinde 3 versehen ist, sowie einen dem Gewinde 3 abgewandten Kopfbereich 4, der zum Angriff eines Werkzeugs ausgestaltet ist. Wie aus den 2 und 3 ersichtlich ist, ist der Kopfbereich 4 des Gewindebolzens 1 anders als bei Standardschrauben nicht vollständig einstückig mit dem Schaft 2 ausgebildet. Vielmehr sind lediglich eine flanschartige Auskragung 5 sowie ein sich in axialer Richtung des Gewindebolzens 1 erstreckender Stift 6 einstückig mit dem Schaft 2 verbunden.
  • Die Auskragung 5 ist dabei auf ihrer dem Gewinde 3 abgewandten Seite als eine Reibfläche 7 ausgebildet, auf der eine durch Rampen 8 definierte Profilierung vorgesehen ist. Ein Schraubenkopf 9 ist als ein separates Bauteil ausgebildet, wobei der Schraubenkopf 9 in der dargestellten Ausführungsform bereichsweise eine Sechskant-Außenkontur zum Angriff eines Werkzeugs aufweist, wobei andere Außenkonturen ebenfalls möglich sind. Auf der dem Schaft 2 zugewandten Seite des Schraubenkopfes 9 ist eine zweite Reibfläche 10 ausgebildet, die ebenfalls Rampen 11 aufweist. Die Rampen 8 und 11 der Reibflächen 7 bzw. 10 sind so gestaltet, dass der Schraubenkopf 9 relativ zu dem Schaft 2 im Uhrzeigersinn gedreht werden kann, so dass die Rampen 8, 11 übereinander gleiten, während eine Drehung in der entgegen gesetzten Richtung durch die Rampengeometrie blockiert wird. Die Festlegung, in welcher Drehrichtung ein größeres Drehmoment übertragen werden kann, kann den Anforderungen an den Gewindebolzen entsprechend gewählt werden. So kann bei einem Linksgewinde die Ausrichtung der Rampen genau umgekehrt erfolgen.
  • Der Schraubenkopf 9 ist mit einer Durchgangsöffnung 12 versehen, mit welcher der Schraubenkopf 9 auf den Stift 6 derart aufsetzbar ist, dass der Schraubenkopf 9 relativ zu dem Schaft 2 frei gedreht werden kann. Wie insbesondere aus 3 ersichtlich, ist die Durchgangsöffnung 12 in dem Schraubenkopf 9 auf der dem Schaft 2 abgewandten Seite vergrößert ausgebildet, so dass auf den Stift 6 mehrere Tellerfedern 13 sowie eine Scheibe 14 aufsteckbar sind.
  • Zur Verbindung des Schraubenkopfes 9 mit dem Schaft 2 wird das dem Gewinde 3 abgewandte Ende des Stiftes 6 umgebördelt bzw. in der Art eines Nietkopfes aufgeweitet. Der so gebildete Nietkopf wirkt damit als ein Gegenlager, an welchem sich die Tellerfedern 13 abstützen, um den Schraubenkopf 9 gegen die Auskragung 5 zu pressen. Mit anderen Worten werden die Reibflächen 7 und 10 durch die Kraft der Tellerfedern 13 gegeneinander gedrückt. Die Durchgangsöffnung 12 kann zusätzlich durch eine Kappe 15 verschlossen werden.
  • Wird nun über ein Werkzeug, beispielsweise einen herkömmlichen Schraubschlüssel, ein Drehmoment in den Schraubenkopf 9 eingeleitet, so ist die Reibkraft zwischen den Reibflächen 7 und 10 auf Grund des Anpressdrucks der Tellerfedern 13 so groß, dass der Schaft 2 zunächst einer Drehung des Schraubenkopfes 9 folgt. Wenn das Drehmoment weiter gesteigert wird, wird der Schraubenkopf 9 bei einem vorbestimmten maximal übertragbaren Drehmoment durch die Rampengeometrie gegen die Kraft der Tellerfedern 13 von der Auskragung 5 abgehoben, so dass sich der Schraubenkopf 9 relativ zu dem Schaft 2 drehen kann, wobei die Rampen 11 des Schraubenkopfes ratschenartig über die Rampen 8 der Auskragung 5 gleiten. In diesem Zustand kann kein größeres Drehmoment von dem Schraubenkopf 9 in den Schaft 2 übertragen werden.
  • Umgekehrt wird bei einer entgegen gesetzten Drehung des Schraubenkopfes 9 mit einem Werkzeug der Schraubenkopf 9 wieder durch die Kraft der Tellerfedern 13 in Richtung zu der Auskragung 5 gedrängt, wodurch die Rampen 8 und 11 wieder miteinander in Eingriff treten. Die Rampengeometrie ist dabei so gewählt, dass keine relative Drehbewegung zwischen dem Schraubenkopf 9 und dem Schaft 2 auftreten kann. Der Gewindebolzen kann folglich mit einem Drehmoment aus der Verschraubung gelöst werden, das größer ist als das maximal übertragbare Anzugsdrehmoment.
  • In den 4 und 5 sind weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gewindebolzens 1 dargestellt, die gegenüber der Ausführungsform nach den 1 bis 3 lediglich hinsichtlich der Befestigung der zweiten Reibfläche sowie der Federelemente an dem Schaft 2 verändert ist. Hierbei ist jeweils der Stift 6, der in der Ausführungsform nach den 1 bis 3 einstückig mit dem Schaft 2 ausgebildet ist, durch einen in den Schaft 2 einschraubbaren Gewindebolzen 16 (4) bzw. einen Presspassungs- oder Rändelbolzen 17 (5) ersetzt, welcher ebenfalls fest mit dem Schaft zwei verbunden werden kann. Das Umbördeln oder die Ausformung eines Nietkopfes nach der Ausführungsform der 1 bis 3 kann auf diese Weise entfallen.
  • 1
    Gewindebolzen
    2
    Schaft
    3
    Gewinde
    4
    Kopfbereich
    5
    Auskragung
    6
    Nietkopf bzw. Stift
    7
    erste Reibfläche
    8
    Rampe
    9
    Schraubenkopf (Antrieb)
    10
    zweite Reibfläche
    11
    Rampe
    12
    Durchgangsöffnung
    13
    Tellerfedern
    14
    Scheibe
    15
    Kappe
    16
    Gewindebolzen
    17
    Presspassungs- oder Rändelbolzen

Claims (12)

  1. Gewindebolzen mit einem zumindest bereichsweise mit einem Gewinde (3) versehenen Schaft (2) und einem Kopfbereich (4) zur Einleitung eines Drehmoments, wobei der Kopfbereich (4) derart ausgebildet ist, dass zumindest in einer ersten Drehrichtung ein in den Kopfbereich eingeleitetes Drehmoment nur bis zu einer definierten Obergrenze auf den Schaft (2) übertragbar ist.
  2. Gewindebolzen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfbereich (4) eine erste Reibfläche (7), eine mit der ersten Reibfläche (7) zusammenwirkende zweite Reibfläche (10) sowie Anpressmittel (6, 13, 14; 16; 17) zum Andrücken der beiden Reibflächen (7, 10) gegeneinander aufweist.
  3. Gewindebolzen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpressmittel (6, 13, 14; 16; 17) wenigstens ein Federelement, insbesondere Tellerfedern (13), sowie ein mit dem Schaft (2) verbundenes oder verbindbares Abstützelement (6; 16; 17) für das wenigstens eine Federelement (13) aufweisen.
  4. Gewindebolzen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (6, 13, 14; 16; 17) als ein mit dem Schaft (2) verbundener Nietkopf (6) oder ein umgebördelter Stift ausgebildet ist.
  5. Gewindebolzen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (6, 13, 14; 16; 17) als ein mit dem Schaft (2) verbindbarer Gewindebolzen (16) ausgebildet ist.
  6. Gewindebolzen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (6, 13, 14; 16; 17) als ein mit dem Schaft (2) verbindbarer Presspassungs- oder Rändelbolzen (17) ausgebildet ist.
  7. Gewindebolzen nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Reibflächen (7, 10) mit einer Profilierung (8, 11) versehen ist.
  8. Gewindebolzen nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibflächen (7, 10) derart mit Rampen (8, 11) versehen sind, dass in einer ersten Drehrichtung ein in den Kopfbereich (4) eingeleitetes Anzugsdrehmoment nur bis zu einer definierten Obergrenze auf den Schaft (2) übertragbar ist, während in einer der ersten Drehrichtung entgegengesetzten zweiten Drehrichtung ein höheres Drehmoment auf den Schaft (2) übertragbar ist.
  9. Gewindebolzen nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Reibfläche (7) einstückig mit dem Schaft (2) ausgebildet ist, und dass die zweite Reibfläche (10) als ein separates, mit dem Schaft (2) verbindbares Bauteil (9) mit einer Durchgangsöffnung (12) ausgebildet ist.
  10. Gewindebolzen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das die zweite Reibfläche (10) aufweisende Bauteil (9) eine Öffnung (12) aufweist, in welcher die Anpressmittel (6, 13, 14; 16; 17) zumindest teilweise aufgenommen sind.
  11. Gewindebolzen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfbereich (4), insbesondere das die zweite Reibfläche (10) aufweisende Bauteil (9), Mittel zum Angriff eines Werkzeugs aufweist.
  12. Aufsteckadapter zur Übertragung eines Drehmoments zwischen einem Gewindebolzen und einem Werkzeug, mit einem ersten Verbindungselement zur drehfesten, lösbaren Verbindung mit dem Kopfbereich eines Gewindebolzens und einem zweiten Verbindungselement zur drehfesten, lösbaren Verbindung mit einem Werkzeug, wobei der Aufsteckadapter zwischen den beiden Verbindungselementen derart ausgebildet ist, dass zumindest in einer ersten Drehrichtung ein in das zweite Verbindungselement eingeleitetes Drehmoment nur bis zu einer definierten Obergrenze auf das erste Verbindungselement übertragbar ist.
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