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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Transportfahrzeug-Bodensystem,
das geeignet ist zum Einbau in einen Laderaum eines Transportfahrzeugs, der
aus einer Metallblechkonstruktion gebildet ist und einen Boden aufweist,
auf den das Bodensystem auflegbar ist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein Transportfahrzeug, das mit
einem solchen Bodensystem versehen ist.
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Fahrzeuge
der Fahrzeugkategorie Kastenwagen bzw. Transporter weisen einen
Laderaum aus einer Metallblechkonstruktion auf, mit einem Boden in
Form eines in Außenfarbe lackierten Trapezblechs bzw. Riffelblechs
und zerklüfteten Wänden.
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Um
einen ebenen, stolperfreien Laderaumboden zu erhalten, auf dem zu
ladende Gegenstände auch leicht verschiebbar sind, wurde
beispielsweise gemäß
EP 1 136 636 B1 vorgeschlagen
eine Holzpartikelplatte in einteiliger Form als Wagenboden zu verwenden.
Laderäume von Transportfahrzeugen können bis zu
mehrere Meter Länge aufweisen, was bedeutet, dass die einzusetzende
Bodenplatte ebenfalls mehrere Meter aufweisen muss. Dadurch wird diese
nur schwer handhabbar, insbesondere kann sie nicht von einer einzigen
Person und wegen ihres Gewichts nicht ohne Hebewerkzeug gehandhabt werden.
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Da
die Endausstattung des Laderaums häufig nicht vom Fahrzeughersteller
erfolgt, sondern vom Erwerber des Transportfahrzeugs nachträglich
eingebaut wird, tritt bei derartig großen Bodenplatten auch
das Problem ihres Transportes vom Hersteller zum Verwender auf.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Transportfahrzeug-Bodensystem
zu schaffen, welches leicht, insbesondere von einer einzigen Person
handhabbar und in das Fahrzeug nachträglich leicht und
insbesondere ohne Hebewerkzeuge einbaubar ist, wobei es auch entsprechend
kompakt und unproblematisch versendet werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß zeichnet
sich das Transportfahrzeug-Bodensystem dadurch aus, dass eine Mehrzahl
von Holzwerkstoffplatten vorgesehen ist, welche jeweils ausgehend
von einer rechteckigen Basisbodenplatte vorbestimmter einheitlicher
Größe, mittels Kantenbearbeitung, insbesondere
Kantenfräsen, der Kontur des Laderaums des Transportfahrzeugs
angepasst sind, wobei der Rand der einen Längsseite der
Basisbodenplatte einen zungenartigen oder -förmigen Vorsprung
aufweist, und der Rand der anderen Längsseite eine zur
Aufnahme des zungenförmifgen Vorsprungs einer benachbarten
Basisbodenplatte komplementäre Vertiefung aufweist, wodurch
nach Einsetzen des Vorsprungs in die Vertiefung eine Verriegelung
zweier Platten miteinander sowohl in horizontaler als auch in vertikaler
Richtung geschaffen wird.
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Vorteilhafterweise
wird dadurch erreicht, dass die Handhabung sehr vereinfacht wird
und insbesondere das Transportfahrzeug-Bodensystem von einer Bedienungsperson
in das Transportfahrzeug eingebracht werden kann, wobei zusätzliche
Hebewerkzeuge entfallen können. Die Form der einzelnen Bodenplatten
kann auf einfache Weise ausgehend von der rechteckigen Basisbodenplatte
der Kontur des Laderaums angepasst werden, sodass sich das erfindungsgemäße
Transportfahrzeug-Bodensystem praktisch für alle Laderäume
von Transportfahrzeugen eignet.
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Durch
die einfache Ineinandersteckverbindung wird eine besonders einfache
Montage- und gegebenenfalls Demontagemöglichkeit geschaffen, was
die Möglichkeit des Austausches einzelner Platten oder
auch des gesamten Bodensystems einschließt. Zudem wird
vorteilhafterweise eine Lagesicherung der einzelnen Platten untereinander
und damit des gesamten Bodensystems geschaffen.
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Weiterhin
ist vorteilhaft, dass die Holzwerkstoffplatten je aus einer Holzpartikelplatte
mit einem aus OSB (Oriented Strength Board) gebildeten Kern gebildet
sind. Beispielsweise kann eine OSB-Platte der Werkstoffklasse 3
mit sehr feuchtbeständiger und formaldehydfreier PMDI-Verleimung
verwendet werden. PMDI ist die Abkürzung für Polymeres-Diphenylmethan-Diisocyanat.
Derartige OSB-Platten sind sehr stabil, wodurch eine Optimierung
des Transportfahrzeug-Bodensystems möglich ist, so dass
die Holzpartikelplatten entsprechend dünn und damit mit entsprechend
geringem Gewicht ausgebildet sein können, was deren Handhabbarkeit
vorteilhafterweise fördert.
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Vorteilhafterweise
sind die Holzwerkstoffplatten an ihrer Ober- und Unterseite mit
einem Kunstharzfilm beschichtet. Dabei kann der Kunstharzfilm vorteilhafterweise
aus Melaminharz gebildet sein. Der Vorteil von Melaminharz gegenüber
Phenolharz ist dessen universelle farbliche Anpassung an die Corporate
Identity der Verwender, weil eine große Farbauswahl vorhanden
ist. Phenolharze sind dagegen dunkel und unansehnlich.
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Weiterhin
ist vorteilhaft, dass die Kunstharzfilmbeschichtung an der Oberseite
der Holzwerkstoffplatten rutschhemmend ausgebildet ist. Diese Rutschhemmung
kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass die Kunstharzfilmbeschichtung heiß verpresst
und dann mittels eines Prägeblechs mit entsprechenden Mustern,
wie beispielsweise Vertiefungen, Aufrauungen etc., versehen wird,
wodurch einerseits vorteilhafterweise erreicht wird, dass das darauf
abgestellte Ladegut in der Regel nicht rutscht und andererseits
die Bedienungsperson im Laderaum nicht ausrutscht. Dies erhöht
den Schutz gegen Unfälle.
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Grundsätzlich
sind eine Vielzahl von Beschichtungen im Rahmen der vorliegenden
Erfindung möglich. Diese umfassen Lackierungen, Beschichtungen
mit Teppichboden, Noppenboden, Fließen etc.
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Weiterhin
entspricht vorteilhafterweise die Länge der Holzwerkstoffplatten
der maximalen Innenbreite im Markt befindlicher Transportfahrzeuge. Dies
schafft den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Transportfahrzeug-Bodensystem
bei allen im Markt befindlichen Transportfahrzeugen eingesetzt werden kann.
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Weiterhin
ist vorteilhaft, dass die Länge der Holzwerkstoff-Basisplatten
im Wesentlichen 1800 mm und die Breite im Wesentlichen 1000 mm beträgt.
Dadurch wird der Vorteil erreicht, dass die einzelnen Platten des
Bodensystems inklusive eines Umkartons sich in eine sichere Transportfähigkeit bringen
lassen, wie sie beispielsweise in Europa gewünscht ist,
indem sie hochkant in Gitterboxen verstaut und versendet werden.
Der Käufer und Nutzer des erfindungsgemäßen
Transportfahrzeug-Bodensystems muss dann die einzelnen Platten nur
noch auspacken, kann diese einzeln und ohne Hebewerkzeuge in das
Transportfahrzeug einsetzen und miteinander verbinden.
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Aufgrund
der handlichen Größe kann somit auch ein kostengünstiges
Versenden mit modernen ”Übernachtversendern” erreicht
werden.
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Weiterhin
ist vorteilhaft, dass die Dicke der Holzwerkstoffplatten 8 bis 18
mm und vorzugsweise 11 mm beträgt. Dies führt
zu einer weiteren Gewichtsreduzierung, einfacheren Handhabbarkeit
und kostengünstigeren Versandmöglichkeit.
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Dadurch,
dass die Längsseitenränder der Holzwerkstoffplatten
im zusammengesetzten Zustand an der Oberseite bündig aneinander
stoßen wird erreicht, dass eine ebene, völlig
durchgehende obenseitige Oberfläche des Bodensystems geschaffen
wird, und dadurch der Vorteil einer ununterbrochenen Oberfläche
beibehalten werden kann.
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Dadurch,
dass die Kunstharzfilmbeschichtung an der Oberseite farbig ausgebildet
sein kann, kann die farbliche Ausgestaltung des Bodensystems den
Kundenwünschen angepasst, insbesondere der jeweiligen Corporate
Identity/Ausgestaltung angepasst werden.
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Die
Befestigung der einzelnen Holzwerkstoffplatten im Laderaum erfolgt
beispielsweise durch Kleben, beispielsweise mit so genannten Kleberaupen.
Andere Befestigungen, wie beispielsweise Schrauben, Nieten, Klemmen
sind selbstverständlich auch möglich.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen. Darin zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf die rechteckige einheitliche Basis-Bodenplatte vor
Anpassung an die jeweilige Kontur des Laderaums im Maßstab
1:10;
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2 in
verkürzter und gleichzeitig gegenüber der Darstellung
von 1 eine maßstabsvergrößerte
Darstellung der Basisbodenplatte von 1 im Maßstab
1:1 und in Schnittansicht entlang der Linie A-A von 1;
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3 eine
Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Transportfahrzeug-Bodensystems, gebildet aus drei entsprechend zugeschnittenen
und zusammenmontierten Basisbodenplatten im Maßstab 1:15;
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4 eine
verkürzte Schnittansicht entlang der Linie A-A von 3,
jedoch im Maßstab 1:1;
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5 in
weiter vergrößertem Maßstab und in Schnittansicht
die miteinander verbundenen Längsseitenränder
zweier benachbarter Basisbodenplatten;
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6 eine
weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Transportfahrzeug-Bodensystems, gebildet aus vier untereinander
verbundenen Basisbodenplatten im Maßstab 1:15; und
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7 eine
verkürzte Schnittansicht entlang der Linie A-A von 6 im
Maßstab 1:1.
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In 1 ist
eine Basisbodenplatte 5 eines erfindungsgemäßen
Transportfahrzeug-Bodensystems in Draufsicht und im Maßstab
1:10 dargestellt. Die Basisbodenplatte 5 weist eine Rechteckform
auf mit zwei Längsseiten 7 und 9 und
zwei Stirnseiten 11 und 13.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform beträgt die
Länge einer Längsseite 7 und 9 im
Wesentlichen 1.800 mm und die Länge einer Stirnseite 11 und 13 beträgt
im Wesentlichen 1.000 mm. Die Länge der Längsseiten 7 und 9 hängt
im Wesentlichen von der Breite des Laderaums des Transportfahrzeugs
ab. Bei Sonderfahrzeugen kann die Breite des Laderaums diesen Wert übersteigen,
so dass dann die Basisbodenplatte 5 entsprechend länger
ausgebildet ist. Im Rahmen der Erfindung ist es selbstverständlich
auch andere Maße vorzusehen. Dabei umfaßt die
Erfindung auch solche Ausführungsformen mit einem Längsstoß im
Fahrzeug, was unter noch näher erläutert wird.
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In 2 ist
in vergrößertem Maßstab, nämlich
im Maßstab 1:1 und verkürzt, mit weggelassenem
Mittenabschnitt, die Basisbodenplatte 5 im Querschnitt
entlang der Linie A-A von 1 dargestellt.
Die Basisbodenplatte 5 weist entlang ihrer Längsseite 9 einen
Randabschnitt 15 auf, der einen zungenförmigen
Vorsprung 17 aufweist. Der zungenförmige Vorsprung 17 weist
an der Unterseite eine gebogene Kontur 19 auf, die in Richtung
Basisbodenplatte in eine Nut 21 mündet. Der zungenförmige
Vorsprung 17 springt an der Längsseite 9 unterhalb
der Oberseite 23 der Basisbodenplatte 5 etwas
hervor.
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Entlang
der Längsseite 7 ist ein Randabschnitt 25 ausgebildet,
der eine Vertiefung 27 aufweist, die eine zur gebogenen
Kontur 19 passende Kontur 29 aufweist. Das Zusammenspiel
beider Längsseiten 7 und 9 im montierten
Zustand wird weiter unten unter Bezugnahme auf 5 näher
erläutert werden.
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In 3 ist
eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Transportfahrzeug-Bodensystems in Draufsicht im Maßstab
1:15 dargestellt. Es handelt sich dabei um ein Bodensystem für
das Fahrzeugmodell VW T5. In der Draufsicht gemäß 3 befindet sich
die Frontseite des Fahrzeugs rechts und die Heckseite des Fahrzeugs
links. Das zusammengesetzte Bodensystem 1 besteht aus drei
Teilen, nämlich einem ersten Teil 31, einem zweiten
Teil 33 und einem dritten Teil 35. Alle drei Holzwerkstoffplatten-Teile 31, 33, 35 wurden
ausgehend von identischen Basisbodenplatten 5 mittels Kantenfräsen
entsprechend der Kontur des Laderaums des Fahrzeugs angepasst, wodurch
sich die in 3 dargestellte Gesamtkontur
des Transportfahrzeug-Bodensystems 1 ergibt. Weiterhin
sind in alle drei Teile 31, 33 und 35 Durchgangsöffnungen 43 für
entsprechende Zurrösen eingebracht.
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Im
montierten Zustand ergeben sich zwischen den Teilen 31 und 33 bzw. 33 und 35 Verbindungsbereiche 36,
die als ”Klickverbindung” bezeichnet werden.
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Ähnlich
zur Darstellung von 2 sind in 4 die
Teile 31 bis 35 im vergrößerten
Maßstab 1:1, teilweise weggebrochenem und somit verkürzten und
montiertem Zu stand im Schnitt gemäß der Linie A-A
von 3 dargestellt. Wie ersichtlich, befindet sich
der zungenförmige Vorsprung 17 des zweiten und
dritten Teils 33 und 35 in der entsprechenden Vertiefung 27 des
ersten Teils 31 bzw. zweiten Teils 33.
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Es
wird nunmehr Bezug genommen auf 5, in der
die Klickverbindung zwischen zwei Basisbodenplatten 5 näher
dargestellt ist. Durch einfaches Einsetzen des zungenförmigen
Vorsprungs 17 in die gebogene Kontur 29 und zwar
durch schräges Einführen von rechts oben und dann
Verschwenken der Bodenplatte nach unten wird eine Lagesicherung beider
Platten 5 sowohl in vertikaler Richtung als auch in horizontaler
Richtung erreicht.
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Die
Platten 5 sind an ihrer Oberseite 23 mit einem
Kunstharzfilm 66 bevorzugt aus Melamin beschichtet. Dieser
Kunstharzfilm 66 ist rutschfest beispielsweise durch entsprechende
Prägung ausgebildet. An der Unterseite ist ebenfalls eine
Beschichtung 68 aus Kunstharz aufgebracht, die bevorzugt
glatt ist.
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Wie
weiter aus 5 ersichtlich, schließen die
Oberseiten 23 bündig an den Grenzflächen
an, so dass eine völlig ebene und homogene Oberfläche
auf der Oberseite 23 entsteht. Wie weiter aus 5 ersichtlich,
besteht nach Montage von zwei Basisbodenplatten 5 weiterhin
von unten ein Spalt 22 in der Nut 21 zwischen
der Längsseite 7 der linken Basisbodenplatte und
der Längsseite 9 der rechten Basisbodenplatte.
Dieser Spalt 22 ist aus fertigungstechnischen Gründen
vorhanden.
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Wie
weiterhin insbesondere aus 5 deutlich
ersichtlich, weisen der zungenförmige Vorsprung 17 und
die Vertiefung 27 sowie die Mittenabschnitte 15 und 25,
wie in 2 dargestellt, zueinander passende Konturen auf,
wodurch eine gute Verbindung zwischen den Basisbodenplatten 5 ermöglicht
wird. Dabei ist die Kontur des zungenförmigen Vorsprungs etwas
größer als jene der Kontur 29 des Randabschnitts 25,
wodurch sich im Wesentlichen eine Drucklinie ergibt, die beim Einsetzten
des zungenförmigen Vorsprungs 17 in die Vertiefung 27 und durch
Verschwenken überwunden wird. Diese Ausgestaltung schafft
somit eine ”Totpunktlinie” und schafft eine leichte
Verspannung der Konturen des Randabschnitts 15 und des
Randabschnitts 25 untereinander.
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In 6 ist
eine weitere Ausführungsform für die Modelle Mercedes
Benz Sprinter und VW Crafter im Maßstab 1:15 dargestellt,
wobei das erfindungsgemäße Transportfahrzeug-Bodensystem
in dieser Ausführungsform insgesamt vier Bodenplatten-Teile aufweist,
nämlich ein erstes Teil 51, ein zweites Teil 52,
ein drittes Teil 53 und ein viertes Teil 54, wobei wiederum
das erste Teil 51 Richtung Fahrzeugfront, das vierte Teil 54 Richtung
Fahrzeugheck angeordnet ist, und sich bei dieser Ausführungsform
insgesamt drei Klickverbindungslinien 61, 62 und 63 ergeben.
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Auch
bei dieser Ausführungsform gemäß 6 sind
Durchgangsöffnungen 57 für. Zurrösen vorgesehen.
Schematisch sind auch Ausnehmungen 59 dargestellt, die
sich im montierten Zustand um die Radkästen der Hinterachse
(nicht dargestellt) erstrecken.
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7 zeigt
wiederum eine schematische verkürzte Schnittansicht der
vier Teile 51 bis 54 mit Klickverbindungen 61, 62 und 63 im
Maßstab 1:1.
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In
alternativen Ausführungsformen kann das erfindungsgemäße
Transportfahrzeug-Bodensystem anstelle von Querstößen 36 bzw. 61 bis 63 Längsstöße
aufweisen.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird ein vorteilhaftes Transportfahrzeug-Bodensystem
geschaffen, das auf einfache Weise in den Laderaum eines Transportfahrzeugs
eingebracht werden kann und dort montiert werden kann, wobei das
Einbringen und Montieren durch eine Person erfolgen kann und keine
weiteren Hebewerkzeuge notwendig sind.
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Darüber
hinaus umfasst die vorliegende Erfindung auch ein Transportfahrzeug,
das mit einem solchen Bodensystem versehen ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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