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DE202008015601U1 - System zum Aufbauen einer Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken - Google Patents

System zum Aufbauen einer Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken Download PDF

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DE202008015601U1
DE202008015601U1 DE202008015601U DE202008015601U DE202008015601U1 DE 202008015601 U1 DE202008015601 U1 DE 202008015601U1 DE 202008015601 U DE202008015601 U DE 202008015601U DE 202008015601 U DE202008015601 U DE 202008015601U DE 202008015601 U1 DE202008015601 U1 DE 202008015601U1
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Abstract

Platten- oder strebenförmiges Element zum Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken mit wenigstens einer auf wenigstens einer Oberfläche vorzugsweise kantenparallel angeordneten T-Nut (2) und in der T-Nut (2) mit ihren Mittelpunkten (9) in ein Rastermaß (A) bestimmenden regelmäßigen Abständen angeordneten, auf der Längsachse der T-Nut (2) liegenden kreisrunden Bohrungen (3), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine, vorzugsweise alle der Bohrungen (3) an ihrem Rand (5) mit einem Innengewinde versehen ist bzw. sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein platten- oder strebenförmiges Element zum Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Die Erfindung betrifft ferner ein Anbauteil zum Verbinden mit einem solchen platten- oder strebenförmigen Element. Weiterhin sind Gegenstand der Erfindung ein System zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken sowie eine Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken selbst.
  • Insbesondere, um komplex geformte, dreidimensionale Werkstücke positionsgenau aufzuspannen, ist es seit langem bekannt, hierzu besondere Vorrichtungen zum Aufspannen dieser Werkstücke bereitzustellen. Diese werden häufig aus streben- oder plattenförmigen Einzelkomponenten zusammengesetzt und mit Anbauteilen zum Anbringen an solchen Einzelkomponenten versehen. Insoweit bilden derartige streben- oder plattenförmige Elemente zusammen mit Anbauelementen ein System zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken.
  • Ein seit vielen Jahren am Markt etabliertes und gut angenommenes solches System ist das von der Anmelderin vertriebene System Alufix®, welches aus quaderförmigen Streben aus einer Aluminiumlegierung nebst Anbauteilen und plattenförmigen Elementen, insbesondere Grundplatten gebildet ist, wobei diese Elemente und Teile in beliebiger Weise miteinander kombiniert verbaut werden kön nen. Einmal aufgebaute Vorrichtungen können wieder in ihre Einzelkomponenten zerlegt und diese Komponenten zum Aufbau neuer, anders gestalteter Vorrichtungen verwendet werden.
  • Bei dem System Alufix® sind in die einzelnen Streben- und Plattenelemente in einem Rasterabstand Bohrungen eingebracht, in denen weitere Anbauteile, z. B. Streben oder Platten, aber auch Klemmen und dgl. festgelegt werden können. Durch dieses besondere Rastermaß können zuverlässig Vorrichtungen mit unterschiedlichen, jedoch definierten gerasterten Abmessungen gebaut werden.
  • Eine Weiterentwicklung des Systems Aluxfix® besteht in einem solchen System, in dem die Grundelemente (Platten oder Streben) T-Nuten aufweisen, in welche in Rasterabständen die Nutenöffnung erweiternde Bohrungen eingebracht sind. Beispiele für solche Systeme und spezielle Anbauteile sind in den auf Patentanmeldungen desselben Erfinders zurückgehenden EP 1 621 283 A1 und EP 1 645 756 A1 gezeigt und offenbart. Diese Systeme vereinen den Vorteil einer freien Verschiebbarkeit von Anbauteilen in Längsrichtung der T-Nut mit den Vorteilen eines vorgegebenen Rasters, in welchem die Bohrungen in den T-Nuten angeordnet sind.
  • Bei diesen Systemen sind jedoch vergleichsweise komplizierte Elemente erforderlich, um im Rastermaß der Bohrungen in den T-Nuten Anbauteile festzulegen. Hierfür sind in der EP 1 621 283 besondere Nutensteine vorgeschlagen, die einen bauchigen Abschnitt aufweisen, der kreisrund gebildet ist und in seinem Durchmesser dem Durchmesser der Bohrungen entspricht. Diese Nutensteine müssen mit Spezialwerkzeug in den T-Nuten festgelegt werden. Ein weiterer Vorschlag aus der EP 1 645 756 A1 besteht in besonders geformten Anbauelementen, die speziell geformte Nutensteinabschnitte aufweisen und mit vielen Befestigungsschrauben in den T-Nuten der einzelnen Elemente festzulegen sind.
  • Hier sucht die Erfindung nach einer Verbesserung. Mit ihr soll ein verbessertes platten- oder strebenförmiges Element mit T-Nuten und darin eingebrachten Bohrungen angegeben werden, welches sich für eine vereinfachte Anbringung von Anbauteilen eignet. Ferner sollen zum Verbinden mit einem solchermaßen ver besserten Element speziell gestaltete Anbauteile angegeben werden sowie ein aus solchen Anbauteilen und platten- oder strebenförmigen Elementen bestehendes System zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken. Schließlich ist es auch Ziel der Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken an sich anzugeben, die einfacher aufzubauen ist.
  • Diese Aufgabe wird mit ihren Teilaspekten gelöst zunächst durch ein Platten- oder strebenförmiges Element zum Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken mit den Merkmalen des Anspruches 1. Ferner stellt ein Anbauteil mit einem solchen platten- oder strebenförmigen Element, wie es in Anspruch 4 in seinen Merkmalen beschrieben ist, eine Lösung dieser Aufgabe dar. Hinsichtlich des Systems zum Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken ist eine erfindungsgemäße Lösung in Anspruch 10 gegeben, eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken selbst ist in Anspruch 11 in ihren Merkmalen beschrieben.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen eines platten- oder strebenförmigen Elementes der Erfindung sind in den Ansprüche 2 und 3 genannt, vorteilhafte Ausgestaltungen erfindungsgemäßer Anbauteile lassen sich den Ansprüchen 5 bis 9 entnehmen, in Anspruch 12 ist eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird bei einem platten- oder strebenförmigen Element zum Aufbau von Vorrichtungen, das mit wenigstens einer T-Nut und in der T-Nut in ein Rastermaß bestimmenden regelmäßigen Abständen angeordneten, auf der Längsachse der T-Nut liegenden kreisförmigen Bohrungen versehen ist, zumindest eine, vorzugsweise jedoch alle dieser Bohrungen an ihrem nach innen weisenden Rand mit einem Innengewinde versehen. Durch diese Maßnahme ist es möglich, entsprechend komplementär gestaltete Anbauelemente an dem Platten- oder strebenförmigen Element durch einfaches Einschrauben in die Bohrungen festzulegen. Hierzu bedarf es in der Regel keines Spezialwerkzeuges, und es müssen keine Nutensteine kompliziert eingeführt und im Grund der T-Nut hinter den Überständen festgelegt werden. Mit solchen erfindungsgemäßen Platten- oder strebenförmigen Elementen ist der Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken erheblich vereinfacht, wie es auch ein Abbau ist, wenn entsprechende Anbauteile wieder aus den Bohrungen in den T-Nuten entfernt werden sollen.
  • Auf diese Weise können also an dem platten- oder strebenförmigen Element auf einfache Weise im Rastermaß Anbauteile festgelegt werden. Frei von dem Rastermaß und beliebig entlang der T-Nuten verschoben können andere Anbauelemente nach wie vor unter Verwendung von Nutensteinen oder vergleichbaren Befestigungselementen angeordnet werden, so dass auch dieser Freiheitsgrad beim Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken mit Hilfe der erfindungsgemäßen platten- oder strebenförmigen Elemente nicht verloren geht.
  • Bevorzugt entspricht der Durchmesser der Bohrungen im Wesentlichen der maximalen Nutenbreite und übersteigt diese insbesondere um ein geringes Maß. Dadurch ergibt sich ein ausreichend großer Umfangsabschnitt, in den das erfindungsgemäße Innengewinde eingebracht werden kann.
  • Mit Vorteil sind, wenn entlang einer Oberfläche eines erfindungsgemäßen platten- oder strebenförmigen Elementes zwei oder gar mehr parallel geführte T-Nuten vorgesehen sind, nicht nur die Mittelpunkte der Bohrungen im Abstand des Rastermaßes zueinander beabstandet, sondern auch die Mittellinie benachbarter T-Nuten.
  • Ein Anbauteil zum Verbinden mit einem wie oben beschriebenen platten- oder strebenförmigen Element weist entsprechend und erfindungsgemäß einen in seinem Außendurchmesser dem Innendurchmesser der Bohrungen in der T-Nut des platten- oder strebenförmigen Elementes entsprechenden Gewindeabschnitt mit einem Außengewinde auf, welches Außengewinde zum Verschrauben mit dem Innengewinde an dem Rand der Bohrung ausgelegt ist. Je nach Anwendung können das Außengewinde an dem Anbauteil und das Innengewinde an dem Platten- oder strebenförmigen Element, genauer an seiner Bohrung, Links- oder Rechtsgewinde sein.
  • Bei dem Anbauteil wird bevorzugt, dass es in einem in die T-Nut des platten- oder strebenförmigen Elementes einzuschraubenden Bereich des Gewindeabschnittes ein an die Form des Grundes der T-Nut angepasstes Profil aufweist. Durch diese Maßnahme kann sich das Anbauteil zusätzlich am Grund der T-Nut abstützen und gewinnt zusätzlichen Halt durch einen Formschluss oder eine zumindest an einen Formschluss angenäherte Verbindung.
  • Erfindungsgemäße Anbauteile können grundsätzlich jedweder Natur sein, z. B. Auflagedorne, Klemmbleche, Kniehebelspanner oder dgl. Eine besondere Variante ergibt sich in den in den Ansprüchen 6 und 7 bzw. 8 und 9 näher gekennzeichneten Anbauteilen. Beide sind mit ihren wesentlichen Bestandteilen im Wesentlichen scheiben- oder linsenförmig gebildet und haben ihren größten Durchmesser im Bereich des Gewindes. Diese Tatsache sorgt dafür, dass das Anbauteil so in die Bohrung eingeschraubt werden kann, dass es mit dem Gewindebereich entweder in der Bohrung versenkt ist oder jedenfalls mit der Oberfläche fluchtend verläuft.
  • Das erste der besonderen in den Ansprüchen 6 und 7 bzw. 8 und 9 näher gekennzeichneten Anbauteile weist ein im Wesentlichen entlang der Gewindeachse verlaufendes Sackloch auf, das zweite ist mit einem über den Gewindeabschnitt vorstehenden, im Wesentlichen entlang der Gewindeachse verlaufenden Zapfen versehen. Diese besonderen Anbauteile können insbesondere verwendet werden, um zwei platten- oder strebenförmige Elemente miteinander zu verbinden. Dabei wird in eines der Elemente in eine Bohrung ein mit dem Sackloch ausgebildetes Anbauteil eingeschraubt, in eine Bohrung des zweiten Elementes wird ein mit dem Zapfen versehenes Element eingeschraubt. Der Zapfen und das Sackloch sind dabei so ausgelegt, dass sie ineinander passen, vorzugsweise sind ihre Durchmesser bis auf ein erforderliches Spiel im Wesentlichen identisch. Diese Anbauteile können so insbesondere zum Verkleben von zwei erfindungsgemäßen streben- bzw. plattenförmigen Elementen verwendet werden, indem in das Sackloch ein Kleber, z. B. ein Epoxidharzkleber, eingefüllt und der Zapfen des weiteren Anbauteils anschließend in dieses Sackloch eingebracht wird. So verklebt der Zapfen mit seinen Außenflächen im Inneren des Sackloches und führt zu einer festen Verbindung. Dabei ist es besonders förderlich, wenn das Sackloch oder der Zapfen, insbesondere aber beide dieser Elemente wie in den Ansprüchen 7 bzw. 10 angegeben erweitert bzw. mit zunehmenden Durchmesser verlaufen, wobei hier jeweils konische Erweiterungen bevorzugt werden insbesondere mit den in den Ansprüchen 7 bzw. 10 angegebenen Winkelbereichen des Konuswinkels von 3° bis 10°, insbesondere 6°.
  • Bei einem Verkleben der genannten Elemente miteinander führt die Erweiterung, insbesondere Konizität zu einem verbesserten Halt, da in Richtung der Gewindeachsen und damit in Richtung der Längserstreckung des Zapfens bzw. des Sackloches ausgeübte Kräfte besser gehalten werden durch den von dem Kleber umgebenen und zurückgehaltenen Materialüberstand in dem Sackloch bzw. an dem Zapfen.
  • Aus den obigen Ausführungen ergeben sich unmittelbar auch die Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Systems sowie einer mit den erfindungsgemäßen platten- oder strebenförmigen Elementen gebildeten Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Schilderung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
  • 1 in einer Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Strebenelementes mit an allen vier Längsseiten in Längsrichtung geführten T-Nuten und jeweils zwei in einem Rasterabstand darin eingebrachten Bohrungen;
  • 2 eine dreidimensionale isometrische Ansicht des Strebenelementes aus 1;
  • 3 eine Aufsicht auf eine Stirnseite des Strebenelementes aus 1;
  • 4 ein Ausführungsbeispiel eines Plattenelementes gemäß der Erfindung mit auf den Hauptflächen parallel zueinander geführten zwei T-Nuten im Abstand des Rastermaßes und in den T-Nuten eingebrachten, ebenfalls im Rastermaß beabstandeten Bohrungen;
  • 5 eine Ansicht des Plattenelementes aus 4 von der Stirnseite her;
  • 6a und b in einer Seitenansicht sowie einer Aufsicht ein erfindungsgemäßes Anbauteil mit angeformtem Verbindungszapfen; und
  • 7 in einer geschnittenen Seitendarstellung sowie einer Aufsicht ein weiteres erfindungsgemäßes Anbauteil mit einem Sackloch zur Aufnahme eines Verbindungszapfens des in den 6a und b gezeigten Anbauteils.
  • In den Figuren sind in schematischen und nicht maßstabsgerechten Darstellungen, die lediglich der Erläuterung dienen, Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Gleiche Elemente und Strukturen sind dabei mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In den 13 ist ein erfindungsgemäßes Strebenelement in einer Seitenansicht, einer dreidimensionalen Ansicht und einer Ansicht auf eine Stirnseite gezeigt und allgemein mit der Bezugsziffer 1 gekennzeichnet. Dieses Strebenelement ist quaderförmig gebildet und weist auf seinen langgestreckten Seitenflächen jeweils eine in Längsrichtung verlaufende, mittig über das Strebenelement 1 geführte T-Nut 2 auf. In die T-Nut 2 sind in diesem Ausführungsbeispiel zwei kreisförmige Bohrungen 3 geführt, deren Durchmesser im Wesentlichen der maximalen Breite der T-Nut entsprechen. Dabei sind die Bohrungen 3 insbesondere in die überstehenden Bereiche 4 eingebracht, die die T-Nut 2 an ihrer oberflächennahen Seite überdecken und die Zugangsöffnung der T-Nut 2 dort verjüngen, und haben dort Material entfernt. In dem die Bohrung 3 begrenzenden Abschnitt 5 des überstehenden Bereiches (in den Figuren nicht näher dargestellt) sind Gewindezüge eingeschnitten, die ein Gewinde mit einer senkrecht zu der Oberfläche des Strebenelementes 1 gerichteten Gewindeachse bilden.
  • Durch diese Ausgestaltung können Anbauteile mit zu den Gewinden in den die Bohrung 3 begrenzenden Abschnitten 5 korrespondierenden Gewindeabschnitten eingeschraubt und so auf einfache Weise im Rasterabstand festgelegt werden.
  • Ein weiteres Beispiel für ein erfindungsgemäßes Element zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken ist in den 4 und 5 dargestellt. Hier ist ein Plattenelement 6 gezeigt, welches auf seinen einander gegenüberliegenden Hauptoberflächen 7 jeweils zwei, parallel zueinander angeordnet und in Längsrichtung des Plattenelementes 6 verlaufende T-Nuten 2 aufweist. Die beiden T-Nuten sind mit ihren Mittellinien 8 um das Rastermaß A voneinander beabstandet, um welches auch die in die T-Nuten in wie oben beschriebener Weise eingebrachten Bohrungen 3 mit ihren Mittelpunkten 9 voneinander beabstandet liegen. Die Bohrungen 3 sind auch hier in gleicher Weise ausgebildet und weisen den identischen Durchmesser auf wie in dem Beispiel des zuvor anhand der 13 beschriebenen Strebenelementes 1. Auch hier sind in erfindungswesentlicher Weise die Abschnitte 5, in denen die Bohrung durch den überstehenden Bereich 4 geführt sind, mit einem Innengewinde versehen zum Festlegen von Anbauteilen. In 4 ist auf der linken Seite in gestrichelter Linie die maximale Breite der T-Nut angedeutet.
  • Wie in 5 zu erkennen ist, sind bei dem Plattenelement 6 nicht nur auf den Hauptoberflächen 7 T-Nuten 2 angeordnet, sondern auch auf den Seitenflächen 10, dort jedoch nur jeweils eine T-Nut 2. In der Figur nicht zu erkennen sind auch in den T-Nuten 2 an den Seitenflächen 10 Bohrungen 3 im Rastermaß A angeordnet und in der erfindungsgemäßen Weise mit Gewindezügen versehen.
  • In den 6a, b und 7a, b sind zwei Ausführungsbeispiele von Anbauteilen dargestellt, die zum Einschrauben in die mit den Gewinden versehenen Bohrungen 3 vorgesehen und geeignet sind.
  • In den 6a und b ist ein Zapfenelement 11, in den 7a und b ein Buchsenelement 12 dargestellt. Beide Elemente verfügen über einen im Wesentlichen identisch ausgebildeten Gewindeabschnitt 13, der im Wesentlichen scheiben- bzw. linsenförmig gestaltet und in dem Bereich mit dem größten Durchmes ser mit einem Außengewinde 14 versehen ist. Noch zu dem Gewindeabschnitt gehörig ist eine Verlängerung 15, die sowohl das Zapfenelement 11 als auch das Buchsenelement 12 gleichermaßen aufweisen. Diese Verlängerung 15 ist in ihrem Querschnittsprofil dem Profil der T-Nut in dem Strebenelement 1 bzw. dem Plattenelement 6 nachgebildet.
  • Auf der der Verlängerung 15 gegenüberliegenden Seite ist bei dem Zapfenelement 11 an den Gewindeabschnitt 13 ein Zapfen 16 angeformt, der mit seiner Längsrichtung in Richtung der Gewindeachse 17 des Außengewindes 14 verläuft. Dieser Zapfen 16 verläuft konisch mit einem sich ausgehend von dem Gewindeabschnitt hin zu dem freien Ende des Zapfens 16 erweiternden Durchmesser. Am äußersten Ende des Zapfens 16 ist ein Abschnitt, in welchen eine entgegen der konischen Erweiterung verlaufende Fase 18 angeordnet ist.
  • Das Zapfenelement 11 kann mit der Verlängerung 15 voran in eine Bohrung 3 in einer der T-Nuten 2 eingesetzt und mit dem Außengewinde 14 in das in den Abschnitten 5 der Bohrungen 3 eingebrachte Innengewinde eingeschraubt werden.
  • In gleicher Weise kann auch das Buchsenelement 12 mit dem Abschnitt 15 voran in eine Bohrung in einer T-Nut 2 eingesetzt und mit dem Außengewinde 14 in das Innengewinde in den Abschnitten 5 eingeschraubt werden. Das Buchsenelement 12 weist ein in das Innere der Verlängerung 15 hinein geführtes Sackloch 19 auf, welches zum Grund hin, also in Richtung des freien Endes der Verlängerung 15 konisch erweitert verläuft. Die konische Erweiterung des Sackloches 19 entspricht dabei in ihrem Konuswinkel α, der hier 6° beträgt, dem Konuswinkel des Zapfens 16.
  • Zum einfachen Einschrauben des Zapfenelementes 11 bzw. Buchsenelementes 12 in die Bohrung 3 bzw. zum Lösen dieser Elemente können diese in üblicher Weise mit einem Schlitz 20 versehen sein, in den mit einem Werkzeug, wie etwa einem üblichen Schraubendreher, eingegriffen und dieses Element verdreht werden kann.
  • Aus der Zusammenschau zwischen den 6a und 7a ist ohne weiteres und leicht zu erkennen, dass das Zapfenelement 11 mit seinem Zapfen 16 in das Sackloch 19 des Buchsenelementes 12 eingeführt werden kann, wobei die Fase 18 einem leichteren Einführen dient. Diese Möglichkeit der Verbindung zwischen dem Zapfenelement 11 und dem Buchsenelement 12 dient der einfachen Verbindung zweier mit in erfindungsgemäßer Weise mit Gewinde versehenen Bohrungen 3 ausgestatteten T-Nuten 2 gebildeten Elemente, von denen in eines zumindest ein Zapfenelement 11 und in das andere zumindest ein Buchsenelement 12 eingeschraubt und festgelegt sind. Das Sackloch 19 kann nämlich mit einem Kleber, z. B. einem Epoxidkleber befüllt und anschließend der Zapfen 16 in das Sachloch 19 eingepresst werden. Der Kleber wird dabei zum Grund des Sackloches und von da aus an dem Zapfen 16 vorbeigedrückt. Durch die konische Ausgestaltung von Sackloch 19 und Zapfen 16 ist sichergestellt, dass in der Klebeverbindung keine Luft verbleibt und der Kleber zuverlässig überall eine feste Verbindung zwischen den Oberflächen des Sackloches 19 und des Zapfens 16 bildet. Dadurch, dass sowohl bei dem Zapfenelement 11 als auch bei dem Buchsenelement 12 der breiteste Durchmesser im Bereich des Außengewindes 14 gestaltet ist und die Höhe der Elemente genommen von dem äußersten Ende der Verlängerung 15 bis zur diesem Ende gegenüberliegenden Oberkante des Außengewindes 14 in etwa der Tiefe der Bohrung 3 bzw. der T-Nut 2 in diesem Bereich entspricht, können die Elemente Zapfenelement 11 bzw. Buchsenelement 12 so in ihre jeweiligen Bohrungen eingeschraubt werden, dass diese bündig mit der Oberfläche des jeweiligen Elementes abschließen. So kann eine spielfreie Verbindung zwischen zwei Elementen durch Verkleben mittels der Elemente Buchsenelement 12 und Zapfenelement 11 geschaffen werden. Für eine sichere Verbindung können selbstverständlich an den beteiligten Strebenelementen 1 bzw. Plattenelementen 6 in mehrere Bohrungen paarweise Zapfenelemente 11 und Buchsenelement 12 eingebracht und beim Verkleben ineinander gefügt werden.
  • Aus der vorstehenden Beschreibung sollte ohne weiteres klar werden, dass den Elementen Zapfenelement 11 und Buchsenelement 12 entsprechende Elemente ebenso gut verwendet werden können, bei denen anstelle von zu verklebenden konischen oder auch zylindrischen Zapfen 16 und Sackloch 19 ein Passzapfen und eine Passbohrung angeordnet sein können, die eine formschlüssige Verbindung bewirken. Diese können durch entsprechende Gestaltung auch so gebildet sein, dass sie eine Orientierung der Verbindung hinsichtlich der Drehstellung um die Längsachse des Zapfens vorgeben bzw. mehrere distinkte Positionen.
  • Natürlich sind als Anbauteile weitere Elemente denkbar mit anderen Ausgestaltungen als die hier gezeigten Zapfenelement 11 und Buchsenelement 12. So können entsprechend mit einem Gewindeabschnitt 13, vorzugsweise mit Verlängerung 15, versehene Anbauteile auch Klemmen, Auflagedorne, Kniehebel oder dgl. tragen.
  • Aus der vorstehenden Figurenbeschreibung ist noch einmal deutlich geworden, welchen klaren Vorteil die Erfindung mit sich bringt, insbesondere hinsichtlich eines einfachen Aufbaus von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken, die durch die mit Bohrungen 3 mit Innengewinden versehenen T-Nuten 2 die Vorteile eines Rastermaßes mit den Vorteilen einer freien Verlagerbarkeit von Anbauteilen entlang der Längsrichtung der T-Nuten in sich vereinen.
  • 1
    Strebenelement
    2
    T-Nut
    3
    Bohrung
    4
    überstehender Bereich
    5
    Abschnitt
    6
    Plattenelement
    7
    Hauptoberfläche
    8
    Mittellinie
    9
    Mittelpunkt
    10
    Seitenfläche
    11
    Zapfenelement
    12
    Buchsenelement
    13
    Gewindeabschnitt
    14
    Außengewinde
    15
    Verlängerung
    16
    Zapfen
    17
    Gewindeachse
    18
    Fase
    19
    Sackloch
    20
    Schlitz
    α
    Konuswinkel
    A
    Rastermaß
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1621283 A1 [0005]
    • - EP 1645756 A1 [0005, 0006]
    • - EP 1621283 [0006]

Claims (12)

  1. Platten- oder strebenförmiges Element zum Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken mit wenigstens einer auf wenigstens einer Oberfläche vorzugsweise kantenparallel angeordneten T-Nut (2) und in der T-Nut (2) mit ihren Mittelpunkten (9) in ein Rastermaß (A) bestimmenden regelmäßigen Abständen angeordneten, auf der Längsachse der T-Nut (2) liegenden kreisrunden Bohrungen (3), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine, vorzugsweise alle der Bohrungen (3) an ihrem Rand (5) mit einem Innengewinde versehen ist bzw. sind.
  2. Platten- oder strebenförmiges Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Bohrungen (3) im Wesentlichen der maximalen Breite der T-Nut (2) entspricht, diese dabei insbesondere um ein geringes Maß übersteigt
  3. Platten- oder strebenförmiges Element nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass entlang wenigstens einer seiner Oberflächen zumindest zwei mit Bohrungen (3) versehene T-Nuten (2) parallel verlaufend angeordnet sind, wobei der Abstand der Mittelachsen (8) der T-Nuten (2) gleich dem Rastermaß (A) des Abstandes der Mittelpunkte (9) der Bohrungen (3) ist.
  4. Anbauteil zum Verbinden mit einen platten- oder strebenförmigen Element nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens einen in seinem Außendurchmesser dem Innendurchmesser der Bohrungen (3) in der T-Nut (2) des platten- oder strebenförmigen Elementes (1, 6) entsprechenden Gewindeabschnitt (13) mit einem Außengewinde (14) aufweist, das zum Verschrauben mit dem Innengewinde an dem Rand (5) der Bohrung (3) ausgelegt ist.
  5. Anbauteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es in einem in die T-Nut (2) des platten- oder strebenförmigen Elementes (1, 6) einzu schraubenden Bereich (15) des Gewindeabschnittes (13) ein an die Form des Grundes der T-Nut (2) angepasstes Profil aufweist.
  6. Anbauteil nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass es im Wesentlichen scheiben- oder linsenförmig gebildet ist und seinen größten Durchmesser im Bereich des Außengewindes (14) aufweist und dass es ein im wesentlichen entlang der Gewindeachse (17) verlaufendes Sackloch (19) aufweist.
  7. Anbauteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sackloch (19) zum Grund hin erweitert ist, insbesondere konisch erweitert, insbesondere mit einem Konuswinkel (α) von vorzugsweise 3° bis 10°, vorzugsweise 6°.
  8. Anbauteil nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass es eine im wesentlichen scheiben- oder linsenförmige Basis aufweist, deren größter Durchmesser im Bereich des Außengewindes (14) liegt, mit einem an der Basis angeformten, von dieser im wesentlichen entlang der Gewindeachse (17) vorstehenden Zapfen (16).
  9. Anbauteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (16) ausgehend von der Basis zu seinem freien Ende hin einen zunehmenden Durchmesser aufweist, insbesondere konisch verläuft mit einem Konuswinkel von vorzugsweise 3° bis 10°, insbesondere 6°.
  10. System zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken mit wenigstens einem platten- oder strebenförmigen Element (1, 6) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 sowie wenigstens einem Anbauteil (11, 12) nach einem der Ansprüche 4 bis 9.
  11. Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus platten- oder strebenförmigen Elementen (1, 6) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 gebildet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens zwei platten- oder strebenförmige Elemente (1, 6) je wenigstens ein Anbauteil (12) nach den Ansprüchen 6 oder 7 und ein Anbauteil (11) nach den Ansprüchen 8 oder 9 in entsprechende Bohrungen (3) eingeschraubt sind und dass die beiden platten- oder strebenförmigen Elemente (1, 6) durch Einführen des Zapfens (16) des einen Anbauteils (11) nach einem der Ansprüche 8 oder 9 in das Sackloch (19) des Anbauteils (12) nach einem der Ansprüche 6 oder 7 und formschlüssiges Verpressen und/oder Verkleben des Zapfens (16) in dem Sackloch (19) miteinander verbunden sind.
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