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Die
Erfindung betrifft ein platten- oder strebenförmiges Element
zum Aufbau von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Die Erfindung
betrifft ferner ein Anbauteil zum Verbinden mit einem solchen platten-
oder strebenförmigen Element. Weiterhin sind Gegenstand
der Erfindung ein System zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen
von Werkstücken sowie eine Vorrichtung zum Aufspannen von
Werkstücken selbst.
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Insbesondere,
um komplex geformte, dreidimensionale Werkstücke positionsgenau
aufzuspannen, ist es seit langem bekannt, hierzu besondere Vorrichtungen
zum Aufspannen dieser Werkstücke bereitzustellen. Diese
werden häufig aus streben- oder plattenförmigen
Einzelkomponenten zusammengesetzt und mit Anbauteilen zum Anbringen
an solchen Einzelkomponenten versehen. Insoweit bilden derartige
streben- oder plattenförmige Elemente zusammen mit Anbauelementen
ein System zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken.
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Ein
seit vielen Jahren am Markt etabliertes und gut angenommenes solches
System ist das von der Anmelderin vertriebene System Alufix®, welches aus quaderförmigen
Streben aus einer Aluminiumlegierung nebst Anbauteilen und plattenförmigen
Elementen, insbesondere Grundplatten gebildet ist, wobei diese Elemente
und Teile in beliebiger Weise miteinander kombiniert verbaut werden
kön nen. Einmal aufgebaute Vorrichtungen können
wieder in ihre Einzelkomponenten zerlegt und diese Komponenten zum
Aufbau neuer, anders gestalteter Vorrichtungen verwendet werden.
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Bei
dem System Alufix® sind in die
einzelnen Streben- und Plattenelemente in einem Rasterabstand Bohrungen
eingebracht, in denen weitere Anbauteile, z. B. Streben oder Platten,
aber auch Klemmen und dgl. festgelegt werden können. Durch
dieses besondere Rastermaß können zuverlässig
Vorrichtungen mit unterschiedlichen, jedoch definierten gerasterten
Abmessungen gebaut werden.
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Eine
Weiterentwicklung des Systems Aluxfix
® besteht
in einem solchen System, in dem die Grundelemente (Platten oder
Streben) T-Nuten aufweisen, in welche in Rasterabständen
die Nutenöffnung erweiternde Bohrungen eingebracht sind.
Beispiele für solche Systeme und spezielle Anbauteile sind
in den auf Patentanmeldungen desselben Erfinders zurückgehenden
EP 1 621 283 A1 und
EP 1 645 756 A1 gezeigt
und offenbart. Diese Systeme vereinen den Vorteil einer freien Verschiebbarkeit
von Anbauteilen in Längsrichtung der T-Nut mit den Vorteilen
eines vorgegebenen Rasters, in welchem die Bohrungen in den T-Nuten
angeordnet sind.
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Bei
diesen Systemen sind jedoch vergleichsweise komplizierte Elemente
erforderlich, um im Rastermaß der Bohrungen in den T-Nuten
Anbauteile festzulegen. Hierfür sind in der
EP 1 621 283 besondere Nutensteine
vorgeschlagen, die einen bauchigen Abschnitt aufweisen, der kreisrund
gebildet ist und in seinem Durchmesser dem Durchmesser der Bohrungen
entspricht. Diese Nutensteine müssen mit Spezialwerkzeug
in den T-Nuten festgelegt werden. Ein weiterer Vorschlag aus der
EP 1 645 756 A1 besteht
in besonders geformten Anbauelementen, die speziell geformte Nutensteinabschnitte
aufweisen und mit vielen Befestigungsschrauben in den T-Nuten der
einzelnen Elemente festzulegen sind.
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Hier
sucht die Erfindung nach einer Verbesserung. Mit ihr soll ein verbessertes
platten- oder strebenförmiges Element mit T-Nuten und darin
eingebrachten Bohrungen angegeben werden, welches sich für
eine vereinfachte Anbringung von Anbauteilen eignet. Ferner sollen
zum Verbinden mit einem solchermaßen ver besserten Element
speziell gestaltete Anbauteile angegeben werden sowie ein aus solchen
Anbauteilen und platten- oder strebenförmigen Elementen
bestehendes System zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen
von Werkstücken. Schließlich ist es auch Ziel
der Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken
an sich anzugeben, die einfacher aufzubauen ist.
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Diese
Aufgabe wird mit ihren Teilaspekten gelöst zunächst
durch ein Platten- oder strebenförmiges Element zum Aufbau
von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken mit den
Merkmalen des Anspruches 1. Ferner stellt ein Anbauteil mit einem
solchen platten- oder strebenförmigen Element, wie es in
Anspruch 4 in seinen Merkmalen beschrieben ist, eine Lösung
dieser Aufgabe dar. Hinsichtlich des Systems zum Aufbau von Vorrichtungen
zum Aufspannen von Werkstücken ist eine erfindungsgemäße
Lösung in Anspruch 10 gegeben, eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken selbst ist in
Anspruch 11 in ihren Merkmalen beschrieben.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen eines platten- oder strebenförmigen Elementes
der Erfindung sind in den Ansprüche 2 und 3 genannt, vorteilhafte
Ausgestaltungen erfindungsgemäßer Anbauteile lassen sich
den Ansprüchen 5 bis 9 entnehmen, in Anspruch 12 ist eine
bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Aufspannen von Werkstücken angegeben.
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Erfindungsgemäß wird
bei einem platten- oder strebenförmigen Element zum Aufbau
von Vorrichtungen, das mit wenigstens einer T-Nut und in der T-Nut
in ein Rastermaß bestimmenden regelmäßigen Abständen
angeordneten, auf der Längsachse der T-Nut liegenden kreisförmigen
Bohrungen versehen ist, zumindest eine, vorzugsweise jedoch alle
dieser Bohrungen an ihrem nach innen weisenden Rand mit einem Innengewinde
versehen. Durch diese Maßnahme ist es möglich,
entsprechend komplementär gestaltete Anbauelemente an dem
Platten- oder strebenförmigen Element durch einfaches Einschrauben in
die Bohrungen festzulegen. Hierzu bedarf es in der Regel keines
Spezialwerkzeuges, und es müssen keine Nutensteine kompliziert
eingeführt und im Grund der T-Nut hinter den Überständen
festgelegt werden. Mit solchen erfindungsgemäßen
Platten- oder strebenförmigen Elementen ist der Aufbau
von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken erheblich
vereinfacht, wie es auch ein Abbau ist, wenn entsprechende Anbauteile
wieder aus den Bohrungen in den T-Nuten entfernt werden sollen.
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Auf
diese Weise können also an dem platten- oder strebenförmigen
Element auf einfache Weise im Rastermaß Anbauteile festgelegt
werden. Frei von dem Rastermaß und beliebig entlang der
T-Nuten verschoben können andere Anbauelemente nach wie
vor unter Verwendung von Nutensteinen oder vergleichbaren Befestigungselementen
angeordnet werden, so dass auch dieser Freiheitsgrad beim Aufbau
von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken mit Hilfe
der erfindungsgemäßen platten- oder strebenförmigen
Elemente nicht verloren geht.
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Bevorzugt
entspricht der Durchmesser der Bohrungen im Wesentlichen der maximalen
Nutenbreite und übersteigt diese insbesondere um ein geringes
Maß. Dadurch ergibt sich ein ausreichend großer
Umfangsabschnitt, in den das erfindungsgemäße Innengewinde
eingebracht werden kann.
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Mit
Vorteil sind, wenn entlang einer Oberfläche eines erfindungsgemäßen
platten- oder strebenförmigen Elementes zwei oder gar mehr
parallel geführte T-Nuten vorgesehen sind, nicht nur die
Mittelpunkte der Bohrungen im Abstand des Rastermaßes zueinander
beabstandet, sondern auch die Mittellinie benachbarter T-Nuten.
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Ein
Anbauteil zum Verbinden mit einem wie oben beschriebenen platten-
oder strebenförmigen Element weist entsprechend und erfindungsgemäß einen
in seinem Außendurchmesser dem Innendurchmesser der Bohrungen
in der T-Nut des platten- oder strebenförmigen Elementes
entsprechenden Gewindeabschnitt mit einem Außengewinde
auf, welches Außengewinde zum Verschrauben mit dem Innengewinde
an dem Rand der Bohrung ausgelegt ist. Je nach Anwendung können
das Außengewinde an dem Anbauteil und das Innengewinde
an dem Platten- oder strebenförmigen Element, genauer an
seiner Bohrung, Links- oder Rechtsgewinde sein.
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Bei
dem Anbauteil wird bevorzugt, dass es in einem in die T-Nut des
platten- oder strebenförmigen Elementes einzuschraubenden
Bereich des Gewindeabschnittes ein an die Form des Grundes der T-Nut
angepasstes Profil aufweist. Durch diese Maßnahme kann
sich das Anbauteil zusätzlich am Grund der T-Nut abstützen
und gewinnt zusätzlichen Halt durch einen Formschluss oder
eine zumindest an einen Formschluss angenäherte Verbindung.
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Erfindungsgemäße
Anbauteile können grundsätzlich jedweder Natur
sein, z. B. Auflagedorne, Klemmbleche, Kniehebelspanner oder dgl.
Eine besondere Variante ergibt sich in den in den Ansprüchen
6 und 7 bzw. 8 und 9 näher gekennzeichneten Anbauteilen.
Beide sind mit ihren wesentlichen Bestandteilen im Wesentlichen
scheiben- oder linsenförmig gebildet und haben ihren größten
Durchmesser im Bereich des Gewindes. Diese Tatsache sorgt dafür,
dass das Anbauteil so in die Bohrung eingeschraubt werden kann,
dass es mit dem Gewindebereich entweder in der Bohrung versenkt
ist oder jedenfalls mit der Oberfläche fluchtend verläuft.
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Das
erste der besonderen in den Ansprüchen 6 und 7 bzw. 8 und
9 näher gekennzeichneten Anbauteile weist ein im Wesentlichen
entlang der Gewindeachse verlaufendes Sackloch auf, das zweite ist
mit einem über den Gewindeabschnitt vorstehenden, im Wesentlichen
entlang der Gewindeachse verlaufenden Zapfen versehen. Diese besonderen Anbauteile
können insbesondere verwendet werden, um zwei platten-
oder strebenförmige Elemente miteinander zu verbinden.
Dabei wird in eines der Elemente in eine Bohrung ein mit dem Sackloch
ausgebildetes Anbauteil eingeschraubt, in eine Bohrung des zweiten
Elementes wird ein mit dem Zapfen versehenes Element eingeschraubt.
Der Zapfen und das Sackloch sind dabei so ausgelegt, dass sie ineinander
passen, vorzugsweise sind ihre Durchmesser bis auf ein erforderliches
Spiel im Wesentlichen identisch. Diese Anbauteile können
so insbesondere zum Verkleben von zwei erfindungsgemäßen
streben- bzw. plattenförmigen Elementen verwendet werden, indem
in das Sackloch ein Kleber, z. B. ein Epoxidharzkleber, eingefüllt
und der Zapfen des weiteren Anbauteils anschließend in
dieses Sackloch eingebracht wird. So verklebt der Zapfen mit seinen
Außenflächen im Inneren des Sackloches und führt
zu einer festen Verbindung. Dabei ist es besonders förderlich,
wenn das Sackloch oder der Zapfen, insbesondere aber beide dieser
Elemente wie in den Ansprüchen 7 bzw. 10 angegeben erweitert
bzw. mit zunehmenden Durchmesser verlaufen, wobei hier jeweils konische
Erweiterungen bevorzugt werden insbesondere mit den in den Ansprüchen
7 bzw. 10 angegebenen Winkelbereichen des Konuswinkels von 3° bis
10°, insbesondere 6°.
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Bei
einem Verkleben der genannten Elemente miteinander führt
die Erweiterung, insbesondere Konizität zu einem verbesserten
Halt, da in Richtung der Gewindeachsen und damit in Richtung der Längserstreckung
des Zapfens bzw. des Sackloches ausgeübte Kräfte
besser gehalten werden durch den von dem Kleber umgebenen und zurückgehaltenen Materialüberstand
in dem Sackloch bzw. an dem Zapfen.
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Aus
den obigen Ausführungen ergeben sich unmittelbar auch die
Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Systems
sowie einer mit den erfindungsgemäßen platten-
oder strebenförmigen Elementen gebildeten Vorrichtung zum
Aufspannen von Werkstücken.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Schilderung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Figuren.
Dabei zeigen:
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1 in
einer Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Strebenelementes mit an allen vier Längsseiten in Längsrichtung
geführten T-Nuten und jeweils zwei in einem Rasterabstand
darin eingebrachten Bohrungen;
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2 eine
dreidimensionale isometrische Ansicht des Strebenelementes aus 1;
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3 eine
Aufsicht auf eine Stirnseite des Strebenelementes aus 1;
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4 ein
Ausführungsbeispiel eines Plattenelementes gemäß der
Erfindung mit auf den Hauptflächen parallel zueinander
geführten zwei T-Nuten im Abstand des Rastermaßes
und in den T-Nuten eingebrachten, ebenfalls im Rastermaß beabstandeten
Bohrungen;
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5 eine
Ansicht des Plattenelementes aus 4 von der
Stirnseite her;
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6a und b in einer Seitenansicht sowie
einer Aufsicht ein erfindungsgemäßes Anbauteil
mit angeformtem Verbindungszapfen; und
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7 in
einer geschnittenen Seitendarstellung sowie einer Aufsicht ein weiteres
erfindungsgemäßes Anbauteil mit einem Sackloch
zur Aufnahme eines Verbindungszapfens des in den 6a und
b gezeigten Anbauteils.
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In
den Figuren sind in schematischen und nicht maßstabsgerechten
Darstellungen, die lediglich der Erläuterung dienen, Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Gleiche Elemente und Strukturen sind
dabei mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In
den 1–3 ist ein
erfindungsgemäßes Strebenelement in einer Seitenansicht,
einer dreidimensionalen Ansicht und einer Ansicht auf eine Stirnseite
gezeigt und allgemein mit der Bezugsziffer 1 gekennzeichnet.
Dieses Strebenelement ist quaderförmig gebildet und weist
auf seinen langgestreckten Seitenflächen jeweils eine in
Längsrichtung verlaufende, mittig über das Strebenelement 1 geführte
T-Nut 2 auf. In die T-Nut 2 sind in diesem Ausführungsbeispiel
zwei kreisförmige Bohrungen 3 geführt,
deren Durchmesser im Wesentlichen der maximalen Breite der T-Nut
entsprechen. Dabei sind die Bohrungen 3 insbesondere in
die überstehenden Bereiche 4 eingebracht, die
die T-Nut 2 an ihrer oberflächennahen Seite überdecken
und die Zugangsöffnung der T-Nut 2 dort verjüngen,
und haben dort Material entfernt. In dem die Bohrung 3 begrenzenden Abschnitt 5 des überstehenden
Bereiches (in den Figuren nicht näher dargestellt) sind
Gewindezüge eingeschnitten, die ein Gewinde mit einer senkrecht
zu der Oberfläche des Strebenelementes 1 gerichteten Gewindeachse
bilden.
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Durch
diese Ausgestaltung können Anbauteile mit zu den Gewinden
in den die Bohrung 3 begrenzenden Abschnitten 5 korrespondierenden
Gewindeabschnitten eingeschraubt und so auf einfache Weise im Rasterabstand
festgelegt werden.
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Ein
weiteres Beispiel für ein erfindungsgemäßes
Element zum Aufbauen von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken
ist in den 4 und 5 dargestellt.
Hier ist ein Plattenelement 6 gezeigt, welches auf seinen
einander gegenüberliegenden Hauptoberflächen 7 jeweils
zwei, parallel zueinander angeordnet und in Längsrichtung
des Plattenelementes 6 verlaufende T-Nuten 2 aufweist.
Die beiden T-Nuten sind mit ihren Mittellinien 8 um das Rastermaß A
voneinander beabstandet, um welches auch die in die T-Nuten in wie
oben beschriebener Weise eingebrachten Bohrungen 3 mit
ihren Mittelpunkten 9 voneinander beabstandet liegen. Die
Bohrungen 3 sind auch hier in gleicher Weise ausgebildet und
weisen den identischen Durchmesser auf wie in dem Beispiel des zuvor
anhand der 1–3 beschriebenen
Strebenelementes 1. Auch hier sind in erfindungswesentlicher
Weise die Abschnitte 5, in denen die Bohrung durch den überstehenden
Bereich 4 geführt sind, mit einem Innengewinde
versehen zum Festlegen von Anbauteilen. In 4 ist auf der
linken Seite in gestrichelter Linie die maximale Breite der T-Nut
angedeutet.
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Wie
in 5 zu erkennen ist, sind bei dem Plattenelement 6 nicht
nur auf den Hauptoberflächen 7 T-Nuten 2 angeordnet,
sondern auch auf den Seitenflächen 10, dort jedoch
nur jeweils eine T-Nut 2. In der Figur nicht zu erkennen
sind auch in den T-Nuten 2 an den Seitenflächen 10 Bohrungen 3 im
Rastermaß A angeordnet und in der erfindungsgemäßen Weise
mit Gewindezügen versehen.
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In
den 6a, b und 7a,
b sind zwei Ausführungsbeispiele von Anbauteilen dargestellt,
die zum Einschrauben in die mit den Gewinden versehenen Bohrungen 3 vorgesehen
und geeignet sind.
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In
den 6a und b ist ein Zapfenelement 11,
in den 7a und b ein Buchsenelement 12 dargestellt.
Beide Elemente verfügen über einen im Wesentlichen
identisch ausgebildeten Gewindeabschnitt 13, der im Wesentlichen
scheiben- bzw. linsenförmig gestaltet und in dem Bereich
mit dem größten Durchmes ser mit einem Außengewinde 14 versehen
ist. Noch zu dem Gewindeabschnitt gehörig ist eine Verlängerung 15,
die sowohl das Zapfenelement 11 als auch das Buchsenelement 12 gleichermaßen
aufweisen. Diese Verlängerung 15 ist in ihrem
Querschnittsprofil dem Profil der T-Nut in dem Strebenelement 1 bzw.
dem Plattenelement 6 nachgebildet.
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Auf
der der Verlängerung 15 gegenüberliegenden
Seite ist bei dem Zapfenelement 11 an den Gewindeabschnitt 13 ein
Zapfen 16 angeformt, der mit seiner Längsrichtung
in Richtung der Gewindeachse 17 des Außengewindes 14 verläuft.
Dieser Zapfen 16 verläuft konisch mit einem sich
ausgehend von dem Gewindeabschnitt hin zu dem freien Ende des Zapfens 16 erweiternden
Durchmesser. Am äußersten Ende des Zapfens 16 ist
ein Abschnitt, in welchen eine entgegen der konischen Erweiterung verlaufende
Fase 18 angeordnet ist.
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Das
Zapfenelement 11 kann mit der Verlängerung 15 voran
in eine Bohrung 3 in einer der T-Nuten 2 eingesetzt
und mit dem Außengewinde 14 in das in den Abschnitten 5 der
Bohrungen 3 eingebrachte Innengewinde eingeschraubt werden.
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In
gleicher Weise kann auch das Buchsenelement 12 mit dem
Abschnitt 15 voran in eine Bohrung in einer T-Nut 2 eingesetzt
und mit dem Außengewinde 14 in das Innengewinde
in den Abschnitten 5 eingeschraubt werden. Das Buchsenelement 12 weist
ein in das Innere der Verlängerung 15 hinein geführtes
Sackloch 19 auf, welches zum Grund hin, also in Richtung
des freien Endes der Verlängerung 15 konisch erweitert
verläuft. Die konische Erweiterung des Sackloches 19 entspricht
dabei in ihrem Konuswinkel α, der hier 6° beträgt,
dem Konuswinkel des Zapfens 16.
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Zum
einfachen Einschrauben des Zapfenelementes 11 bzw. Buchsenelementes 12 in
die Bohrung 3 bzw. zum Lösen dieser Elemente können
diese in üblicher Weise mit einem Schlitz 20 versehen sein,
in den mit einem Werkzeug, wie etwa einem üblichen Schraubendreher,
eingegriffen und dieses Element verdreht werden kann.
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Aus
der Zusammenschau zwischen den 6a und 7a ist ohne weiteres und leicht zu erkennen,
dass das Zapfenelement 11 mit seinem Zapfen 16 in
das Sackloch 19 des Buchsenelementes 12 eingeführt
werden kann, wobei die Fase 18 einem leichteren Einführen
dient. Diese Möglichkeit der Verbindung zwischen dem Zapfenelement 11 und
dem Buchsenelement 12 dient der einfachen Verbindung zweier
mit in erfindungsgemäßer Weise mit Gewinde versehenen
Bohrungen 3 ausgestatteten T-Nuten 2 gebildeten
Elemente, von denen in eines zumindest ein Zapfenelement 11 und
in das andere zumindest ein Buchsenelement 12 eingeschraubt
und festgelegt sind. Das Sackloch 19 kann nämlich
mit einem Kleber, z. B. einem Epoxidkleber befüllt und
anschließend der Zapfen 16 in das Sachloch 19 eingepresst werden.
Der Kleber wird dabei zum Grund des Sackloches und von da aus an
dem Zapfen 16 vorbeigedrückt. Durch die konische
Ausgestaltung von Sackloch 19 und Zapfen 16 ist
sichergestellt, dass in der Klebeverbindung keine Luft verbleibt
und der Kleber zuverlässig überall eine feste
Verbindung zwischen den Oberflächen des Sackloches 19 und
des Zapfens 16 bildet. Dadurch, dass sowohl bei dem Zapfenelement 11 als
auch bei dem Buchsenelement 12 der breiteste Durchmesser
im Bereich des Außengewindes 14 gestaltet ist
und die Höhe der Elemente genommen von dem äußersten
Ende der Verlängerung 15 bis zur diesem Ende gegenüberliegenden Oberkante
des Außengewindes 14 in etwa der Tiefe der Bohrung 3 bzw.
der T-Nut 2 in diesem Bereich entspricht, können
die Elemente Zapfenelement 11 bzw. Buchsenelement 12 so
in ihre jeweiligen Bohrungen eingeschraubt werden, dass diese bündig
mit der Oberfläche des jeweiligen Elementes abschließen.
So kann eine spielfreie Verbindung zwischen zwei Elementen durch
Verkleben mittels der Elemente Buchsenelement 12 und Zapfenelement 11 geschaffen
werden. Für eine sichere Verbindung können selbstverständlich
an den beteiligten Strebenelementen 1 bzw. Plattenelementen 6 in
mehrere Bohrungen paarweise Zapfenelemente 11 und Buchsenelement 12 eingebracht
und beim Verkleben ineinander gefügt werden.
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Aus
der vorstehenden Beschreibung sollte ohne weiteres klar werden,
dass den Elementen Zapfenelement 11 und Buchsenelement 12 entsprechende
Elemente ebenso gut verwendet werden können, bei denen
anstelle von zu verklebenden konischen oder auch zylindrischen Zapfen 16 und
Sackloch 19 ein Passzapfen und eine Passbohrung angeordnet sein
können, die eine formschlüssige Verbindung bewirken.
Diese können durch entsprechende Gestaltung auch so gebildet
sein, dass sie eine Orientierung der Verbindung hinsichtlich der
Drehstellung um die Längsachse des Zapfens vorgeben bzw.
mehrere distinkte Positionen.
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Natürlich
sind als Anbauteile weitere Elemente denkbar mit anderen Ausgestaltungen
als die hier gezeigten Zapfenelement 11 und Buchsenelement 12.
So können entsprechend mit einem Gewindeabschnitt 13,
vorzugsweise mit Verlängerung 15, versehene Anbauteile
auch Klemmen, Auflagedorne, Kniehebel oder dgl. tragen.
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Aus
der vorstehenden Figurenbeschreibung ist noch einmal deutlich geworden,
welchen klaren Vorteil die Erfindung mit sich bringt, insbesondere hinsichtlich
eines einfachen Aufbaus von Vorrichtungen zum Aufspannen von Werkstücken,
die durch die mit Bohrungen 3 mit Innengewinden versehenen T-Nuten 2 die
Vorteile eines Rastermaßes mit den Vorteilen einer freien
Verlagerbarkeit von Anbauteilen entlang der Längsrichtung
der T-Nuten in sich vereinen.
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- 1
- Strebenelement
- 2
- T-Nut
- 3
- Bohrung
- 4
- überstehender
Bereich
- 5
- Abschnitt
- 6
- Plattenelement
- 7
- Hauptoberfläche
- 8
- Mittellinie
- 9
- Mittelpunkt
- 10
- Seitenfläche
- 11
- Zapfenelement
- 12
- Buchsenelement
- 13
- Gewindeabschnitt
- 14
- Außengewinde
- 15
- Verlängerung
- 16
- Zapfen
- 17
- Gewindeachse
- 18
- Fase
- 19
- Sackloch
- 20
- Schlitz
- α
- Konuswinkel
- A
- Rastermaß
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1621283
A1 [0005]
- - EP 1645756 A1 [0005, 0006]
- - EP 1621283 [0006]