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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Lichtbandsystem mit einem länglichen
Trägerelement, an dem Leuchteneinheiten befestigt sind.
Das Lichtbandsystem ist dabei derart ausgestaltet, dass das nachträgliche
Anbringen von transparenten Abdeckungen für die Leuchteneinheiten
ermöglicht ist.
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Lichtbandsysteme
sind in unterschiedlichen Formen bekannt. Sie finden vielfach Verwendung,
da sie gegenüber fest installierten oder eingebauten Leuchten
eine hohe Flexibilität bei der individuellen Planung von
Beleuchtungsstrukturen bieten. Da derartige Systeme aus einzelnen
Elementen bestehen, die nach dem Baukasten-Prinzip zusammengesetzt werden,
kann die gesamte Anordnung in einfacher Weise an die zu beleuchtenden
Räumlichkeiten angepasst werden.
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Ein
bekanntes Lichtbandsystem, welches bspw. in der
DE 100 25 647 A1 der Anmelderin
beschrieben ist, ist in
1 dargestellt. Das Grundgerüst
des bekannten Lichtbandsystems
100 wird durch eine längliche
Tragschiene
10 gebildet, welche durch ein zur Unterseite
hin offenes, U-förmiges Profilelement gebildet ist. Diese
Tragschiene
10 kann entweder unmittelbar an einer Decke
oder abgehängt befestigt werden und dient der Halterung
mehrerer Leuchteneinheiten, wobei in
1 eine einzelne Leuchteneinheit
dargestellt ist, welche mit dem Bezugszeichen
30 versehen
ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass
1 lediglich
einen kurzen Abschnitt des Lichtbandsystems
100 zeigt.
Tatsächlich ist die Tragschiene
10 deutlich länger
als die daran befestigte Leuchteneinheit
30, so dass in
der Regel mehrere Leuchteneinheiten
30 hintereinander an
der Tragschiene
10 befestigt sind.
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Die
Leuchteneinheit 30 wiederum besteht zunächst aus
einer länglichen Abdeckschiene 31, welche von
der Unterseite her an die Tragschiene 10 angesetzt und
befestigt wird. Mit Hilfe von Betätigungselementen, welche über Öffnungen 35 in
der Abdeckschiene 31 zugängig sind, kann dabei
sowohl eine mechanische Befestigung an der Tragschiene 10 als
auch eine elektrische Kontaktierung innerhalb der Tragschiene 10 verlaufender
Stromleitungen erfolgen. Das dargestellte Lichtbandsystem 100 zeichnet
sich dabei dadurch aus, dass eine freie Anordnung der Leuchteneinheiten 30 an
der Tragschiene 10 ermöglicht ist, was die Flexibilität
des Lichtbandsystems 100 zusätzlich erhöht.
Es sind allerdings auch Lichtbandsysteme bekannt, bei denen die Leuchteneinheiten
lediglich an fest vorgegebenen Positionen angeordnet werden können.
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Die
Leuchteneinheit 30 weist weiterhin an den beiden Stirnseiten
Halteelemente 32 auf, welche der Halterung von Lampenfassungen 33 dienen.
In diese Fassungen 33 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
eine längliche Lichtquelle 34 in Form einer Leuchtstofflampe
eingesetzt. Die Stromversorgung der Lampe 34 erfolgt über
Lampenbetriebsmittel, welche an der Oberseite der Abdeckschiene 31 angeordnet
und dementsprechend nach Montage der Leuchteneinheit 30 in
dem Aufnahmeraum 11 der Tragschiene 10 angeordnet
sind.
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Die
an der Tragschiene befestigen Leuchteneinheiten können
unterschiedlich ausgestaltet sein und insbesondere auch Reflektoren
oder andere optische Elemente zur Beeinflussung der Lichtabgabe aufweisen.
Nicht selten werden allerdings auch Leuchteneinheiten in der in 1 dargestellten
Form verwendet, welche lediglich die Lichtquelle aufweisen, nicht
jedoch weitere Elemente, welche die Lichtquelle umschließen.
Dabei werden die Leuchteneinheiten üblicherweise unmittelbar
hintereinander an der Tragschiene montiert, so dass keine Freiräume zwischen
diesen verbleiben.
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Es
hat sich nunmehr herausgestellt, dass oftmals das Bedürfnis
besteht, bei derartigen Lichtbändern, bei denen derart
einfache Leuchteneinheiten verwendet werden, die Lichtquellen nachträglich
mit einer transparenten, bspw. quaderförmigen Abdeckung
umgeben zu können. Derartige Abdeckungen ermöglichen
einerseits eine Beeinflussung des von der Lichtquelle abgegebenen
Lichts, auf der anderen Seite werden sie vielfach aus optischen
Gründen gewünscht. Hierbei ergibt sich dann allerdings
das Problem, dass sich derartige transparente Abdeckungen aufgrund
des hierbei verwendeten Materials infolge von Temperaturschwankungen
verhältnismäßig stark ausdehnen bzw.
zusammenziehen, was während des Betriebs zu nicht unbeträchtlichen
Problemen führen kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde,
die Möglichkeit zu eröffnen, bei einem Lichtbandsystem
der oben beschriebenen Art den Leuchteneinheiten nachträglich eine
transparente bzw. opale Abdeckung zuzuordnen.
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Die
Aufgabe wird durch ein Lichtbandsystem, welches die Merkmale des
Anspruchs 1 aufweist, gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
erfindungsgemäße Lösung beruht auf der
Idee, Abdeckungen zu verwenden, die ein oder mehrere Leuchteneinheiten,
bevorzugt maximal drei, gleichzeitig überdecken und lösbar
an der Tragschiene oder der Leuchteneinheit befestigt werden können.
Dabei sind die Abdeckungen derart ausgestaltet, dass sie sich ungehindert
in Längsrichtung ausdehnen können, was dadurch
erzielt wird, dass diese ein im Wesentlichen U-förmig ausgebildetes
und an seinen Stirnseiten offenes Profilelement aufweisen.
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Dementsprechend
wird erfindungsgemäß ein Lichtbandsystem mit einem
länglichen Trägerelement vorgeschlagen, an dem
mindestens eine Leuchteneinheit mit einer länglichen Lichtquelle
lösbar befestigt ist, wobei der Leuchteneinheit eine die Lichtquelle
umgebende opale Abdeckung zugeordnet ist, welche ein zumindest teilweise
transparentes Profilelement aufweist, das lösbar an dem
Trägerelement oder der Leuchteneinheit befestigt ist, im
Wesentlichen U-förmig und an seinen Stirnseiten offen ist
und dessen Länge in etwa der Länge der Leuchteneinheit
oder einem ganzzahligen Vielfachen der Länge der Leuchteneinheit
entspricht.
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Vorzugsweise
ist dabei vorgesehen, dass das Profilelement eine Länge
aufweist, die geringfügig kürzer ist als die Länge
der Leuchteneinheit bzw. des ganzzahligen Vielfachen der Leuchteneinheit.
In Fällen, in denen mehrere Leuchteneinheiten unmittelbar
aufeinanderfolgend an der Tragschiene montiert sind, ist dann vorgesehen,
dass die Abdeckungen nicht direkt aneinander stoßend sondern
mit einem Abstand von etwa 5 mm montiert werden. Diese Freiräume
ermöglichen selbst im Falle hoher Temperaturschwankungen
ein ungehindertes Ausdehnen der Abdeckungen. Vorzugsweise ist dabei
vorgesehen, dass das Profilelement mit dem Trägerelement oder
der bzw. den Leuchteneinheiten bzw. Teilen davon verrastbar ist.
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Eine
weitere Problematik bei Verwendung derartiger transparenter Abdeckungen
besteht darin, dass Insekten, die ins Innere der Abdeckung gelangen
und verenden, von außen als dunkle, unschöne Flecken
sichtbar sind. Um derartige Effekte bei dem Lichtbandsystem gemäß der
vorliegenden Erfindung zu vermeiden, ist gemäß einem
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass
die nachträglich anbringbare Abdeckung zuzüglich
zu dem Profilelement davon getrennte Stirnteile aufweist, welche
an den Stirnseiten der Leuchteneinheiten befestigbar sind. Hierbei
ist insbesondere vorzugsweise vorgesehen, dass die Stirnteile auf
Fassungshalter der Leuchteneinheiten aufsetzbar bzw. aufschnappbar
sind. Diese Stirnteile werden dann von der Abdeckung übergriffen
und zwar derart, dass sie die temperaturbedingte Längenänderung
der Abdeckung nicht beeinträchtigen. Die Stirnteile sind
vorzugsweise ebenfalls lichtdurchlässig bzw. opal ausgeführt, was
einerseits den Vorteil mit sich bringt, dass sie sich auf der Abdeckung
nicht abbilden. Ferner wird der gleichmäßige opale
Eindruck der gesamten Anordnung nicht gestört.
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Die
Anordnung der zuvor beschriebenen Stirnteile erfolgt selbstverständlich
lediglich an den beiden Enden der gesamten Anordnung. Im Stoßbereich
zwischen zwei benachbarten Profilelementen hingegen ist ein Einsatz
dieser Stirnteile nicht sinnvoll, sodass hier ein Luftspalt von
etwa 5 mm verbleiben würde, der die Ausdehnung der Profilelemente bei
Temperaturschwankungen ermöglicht. Da aus optischen Gründen
allerdings auch derartige Luftspalte vermieden werden sollten, kann
gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung zusätzlich ein spezielles Verbindungselement eingesetzt
werden. Dieses ist derart gestaltet, dass es ebenso wie die Profilelemente
lösbar an dem Trägerelement oder der Leuchteneinheit
befestigt werden kann. Es befindet sich hierbei zwischen den einzelnen
Optiken bzw. Profilelementen und wird von diesen übergriffen.
Durch die Anordnung des Verbindungselements innerhalb der Profilelemente
wird weiterhin die Längenausdehnung der Profilelemente nicht
beeinträchtigt. Gleichzeitig folgt allerdings von der Innenseite
her eine Abdeckung des Luftspalts, was einerseits optische Vorteile
mit sich bringt, andererseits wiederum verhindert, dass von Außen
her Insekten oder dergleichen in das Innere der Anordnung gelangen
können.
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Letztendlich
bietet die vorliegende Erfindung die Möglichkeit, bestehende
Lichtbandsysteme in einfacher Weise mit transparenten Abdeckungen nachzurüsten,
um den optischen Gesamteindruck des Lichtbandsystems zu verbessern.
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Nachfolgend
soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher
erläutert werden. Es zeigen:
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1 einen
Ausschnitt eines aus dem Stand der Technik bekannten Lichtbandsystems;
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2 das
in 1 gezeigte Lichtbandsystem, welches erfindungsgemäß durch
eine transparente Abdeckung ergänzt wurde;
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3 bis 5 unterschiedliche
Ansichten eines die transparente Abdeckung bildenden U-fömigen
Profilelements;
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6 eine
Schnittdarstellung der an der Tragschiene befestigten transparenten
Abdeckung;
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7 bis 9 Ansichten
eines opalen Stirnteils der erfindungsgemäßen
Abdeckung;
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10 den
Endbereich eines an einer Tragschiene befestigten Leuchtenmoduls
bei dem Lichtbandsystem gemäß 1;
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11 eine
der Darstellung in 10 vergleichbare Darstellung,
wobei nun ein transparentes Stirnteil an der Leuchteneinheit befestigt
wurde;
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12 bis 16 Ansichten
eines im Stoßbereich zwischen zwei transparenten Abdeckungen anzuordnenden
Verbindungselements und
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17 bis 21 Ansichtens
des an der Tragschiene angeordneten Verbindungselements.
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Das
in
1 dargestellte Lichtbandsystem
100 wurde
bereits eingangs erläutert, wobei ergänzend hierzu
auf die
DE 100 25
647 A1 verwiesen wird, in der dieses Lichtbandsystem detailliert
beschrieben ist. Die vorliegende Erfindung stellt nun eine Ergänzung
zu diesem Lichtbandsystem
100 dar, welche es ermöglicht,
die Leuchteneinheiten
30 nachträglich mit einer
transparenten bzw. opalen Abdeckung zu umgeben, wie dies in
2 gezeigt
ist. Die Abdeckung
50 soll hierbei die Lichtquellen der Leuchteneinheit
30 bzw.
mehrerer Leuchteneinheiten quaderförmig umschließen,
wobei selbstverständlich auch andere Formen für
die Abdeckung
50 denkbar wären.
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Aufgrund
des für derartige Abdeckungen üblicherweise verwendeten
Kunststoff-Materials besteht allerdings das Problem, dass infolge
von Temperaturschwankungen sich die Abdeckung 50 im Vergleich
zu der Tragschiene 10, welche üblicherweise aus
Metall gefertigt ist, unterschiedlich stark ausdehnt. Diesem Problem
wird mit einer speziellen Ausgestaltung der Abdeckung 50 Rechnung
getragen, was nachfolgend näher erläutert werden
soll.
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Die
Besonderheit der Abdeckung 50 besteht in der Verwendung
unterschiedlicher Bauteile. So ist die Abdeckung 50 einerseits
aus einem im Wesentlichen U-förmigen Profilelement 51 sowie
andererseits aus zwei Stirnteilen 60 gebildet, deren Ausgestaltung nachfolgend
anhand der 3 bis 11 näher
erläutert werden soll.
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Die 3 bis 5 zeigen
dabei zunächst die Ausgestaltung des U-förmigen
Profilelements 51, welches von der Unterseite her an dem
Lichtbandsystem 100 befestigt werden kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist dabei die Bodenseite 52 des Profilelements 51 ebenso
wie die beiden Seitenwände 53 transparent ausgebildet,
so dass über sämtliche Flächen hinweg
eine Lichtabgabe erfolgen kann. Selbstverständlich wäre
es allerdings auch möglich, die Seitenwände 53 lichtundurchlässig
zu gestalten, falls eine Lichtabgabe lediglich zur Unterseite hin
gewünscht ist. Auch die Verwendung von Farbfiltern für die
verschiedenen Flächen wäre denkbar, um die Farbe
des über die Abdeckung 51 abgegebenen Lichts in
gewünschter Weise zu beeinflussen.
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Die
Befestigung des Profilelements 51 an der Leuchteneinheit
erfolgt im dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch, dass
das Profilelement 51 mit der Leuchteneinheit verrastet
wird. Hierzu sind an den oberen Enden der Seitenwände 53 jeweils
zur Innenseite ragende Vorsprünge 54 ausgebildet,
welche ein einfaches Einrasten ermöglichen. Entsprechend der
Darstellung in 6, welche einen Schnitt I-I
der 2 zeigt, ist hierbei vorgesehen, dass die Vorsprünge 54 in
entsprechende Ausnehmungen 36 an der Abdeckschiene 31 der
Leuchteneinheit 30 eingreifen. Das Abdeckprofil 51 kann
dementsprechend in einfacher Weise von der Unterseite her an die Leuchteneinheit 30 angesetzt
und mit dieser verrastet werden. Alternativ hierzu wäre
allerdings auch ein Verrasten mit der Tragschiene 10 denkbar.
Die Schnittdarstellung in 6 zeigt
ferner auch das Lampenbetriebsgerät 40 sowie das
Kontaktierungselement 41 zur mechanischen Verankerung der Leuchteneinheit 30 an
der Tragschiene 10 und zur elektrischen Kontaktierung,
wobei auf diese Elemente allerdings im Folgenden nicht näher
eingegangen werden soll, da sie bereits aus dem Stand der Technik
bekannt sind.
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Eine
Besonderheit des Profilelements 51 besteht ferner darin,
dass dieses an seinen Stirnseiten offen ist und seine Länge
auf die Länge der Leuchteneinheit 30 abgestimmt
ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass das Profilelement 51 geringfügig
kürzer ist als die Leuchteneinheit 30. Für
den Fall, dass bei dem mit den transparenten Abdeckungen 50 nachzurüstenden
Lichtbandsystem 100 die Leuchteneinheiten 30 unmittelbar
aufeinander folgend angeordnet sind, hat dies zur Folge, dass die
nachträglich daran befestigten Profilelemente 50 jeweils
einen geringfügigen Abstand untereinander aufweisen. Bspw.
beträgt dieser Abstand im montierten Zustand etwa 5 mm,
was zur Folge hat, dass sich aufgrund von Temperaturänderungen
ergebende Längenveränderungen der Profilelemente 51 aufgefangen
werden können. Trotz allem bleibt der Eindruck einer die
Leuchteneinheiten 30 über die gesamte Länge
hinweg umfassenden transparenten Abdeckung im Wesentlichen erhalten.
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Dabei
ist anzumerken, dass nicht zwingend jeder Leuchteneinheit eine separate
Abdeckung zugeordnet sein muss. Denkbar wäre auch, mehrere, vorzugsweise
allerdings maximal drei Leuchteneinheiten gleichzeitig mit der Abdeckung
zu umgeben. In diesem Fall entspricht dann die Länge des
Profilelements in etwa der Gesamtlänge der zu umgebenden Leuchteneinheiten,
ist allerdings vorzugsweise wiederum etwas kürzer bemessen,
um eine temperaturbedingte Längenveränderung auffangen
zu können.
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Zusätzlich
wird die Funktion sowie der optische Eindruck des gesamten Systems
durch den Einsatz von Stirnteilen verbessert, die nachfolgend beschrieben
werden sollen. Die Ausgestaltung der Stirnteile, die vorzugsweise
ebenfalls transparent ausgestaltet sind, ist dabei in den 7 bis 9 dargestellt,
wobei 7 eine perspektivische Ansicht, 8 eine
Seitenansicht sowie 9 eine Ansicht der Stirnteile
von der Oberseite her zeigt.
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Die
Stirnteile 60 weisen zunächst eine Platte 61 auf,
deren Abmessungen dem Innenquerschnitt des Profilelements 51 entsprechen.
Im oberen Bereich dieser Platte 61 ist dann eine Tasche 62 ausgebildet,
welche es ermöglicht, das Stirnteil 60 auf einen
Fassungshalter der Leuchteneinheit 30 aufzusetzen und mit
diesem zu verrasten. Die Tasche 62 weist dementsprechend
an ihrer Unterseite eine Abrundung auf, die der Form eines üblichen
Fassungshalters entspricht. Ferner sind zur Innenseite vorragende
Schnappelemente 63 vorgesehen, welche ein Einrasten ermöglichen.
Die Oberseite der Platte 61 ist ferner derart ausgeführt,
dass sich das Stirnteil 60 im montierten Zustand möglichst
exakt an die Leuchteneinheit 30 anschmiegt.
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10 zeigt
hierbei den Endbereich einer an einer Tragschiene 10 montierten
Leuchteneinheit 30, während hingegen 11 den
gleichen Ausschnitt mit montiertem Stirnteil 60 zeigt.
Der Darstellung in 10 ist hierbei entnehmbar, dass
an den Seiten der Fassungshalter 32 Ausnehmungen 37 ausgebildet
sind, in welche die Schnappelemente 63 der Stirnteile 60 eingreifen
können. Zum Montieren der Stirnteile 60 werden
diese also von der Unterseite her an die Leuchteneinheit 30 angesetzt
und derart nach oben geschoben, dass die Tasche 62 auf
die Fassungshalter 32 geschoben wird, bis letztendlich
die Schnappelemente 63 in die Ausnehmungen 37 eingreifen.
Hierdurch wird eine sichere Halterung der Stirnteile 60 ermöglicht.
Auch das nachträgliche Montieren der Stirnteile 60 ist
dementsprechend sehr einfach durchzuführen.
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Die
Stirnteile 60 sind wie zuvor erläutert ebenfalls
vorzugsweise transparent ausgeführt. Dies hat zur Folge,
dass sie sich nicht auf den transparenten Profilelementen 51 abzeichnen
und dementsprechend der Eindruck einer die Leuchteneinheiten vollständig
umschließenden transparenten Abdeckung verstärkt
wird. Ferner verhindern die Stirnteile 60 ein Eindringen
von Insekten oder großen Staubpartikeln in das Innere der
Abdeckung 50, welche sich in unschöner Weise als
dunkle Flecken abzeichnen würden. Letztendlich kann also
durch den kombinierten Einsatz des Profilelements 51 mit
den Stirnteilen 60 ein Schutzgrad für die transparente
Abdeckung 50 gemäß IP40 erzielt werden.
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Schließlich
sind die Stirnteile ferner auch derart ausgeführt, dass
sie die temperaturbedingte Längenänderung der
länglichen Profilelemente 51 nicht behindern.
Diese können an den Außenseiten der Stirnteile 60 ungehindert
entlang gleiten, so dass jederzeit eine vollständige Umschließung
der Leuchteneinheiten 30 gewährleistet ist. Die
Höhe zwischen der Rückwand der Tasche 62 und
der Platte 61 eines Stirnteils beträgt dabei ca.
9 mm bis 10 mm. Diese Höhe hat sich als optimal herausgestellt,
um temperaturbedingte Längsausdehnungen der Abdeckung 50 auszugleichen,
sofern diese maximal drei Leuchteneinheiten gleichzeitig überdeckt.
Ist dabei die Länge des Profilelements 51 derart,
dass mehrere Leuchteneinheiten gleichzeitig umschlossen werden, so
werden selbstverständlich die Stirnteile 60 ausschließlich
an den jeweiligen letzten Fassungshaltern der gesamten Anordnung
montiert.
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Mit
Hilfe der zuvor beschriebenen Stirneile 60 kann also die
Anordnung an ihren beiden Enden elegant und einfach abgeschlossen
werden. Sollten allerdings mehrere Profilelemente 51 hintereinander angeordnet
werden, so stellt sich dann das Problem, dass in den Übergangsbereichen
Luftspalte auftreten, welche aus optischen Gründen vorzugsweise ebenfalls
abgeschlossen werden sollten. Hierfür sind allerdings die
vorgeschriebenen Stirnteile 60 offensichtlich nicht geeignet.
Stattdessen werden in diesen Übergangsbereich spezielle
Verbindungselemente angeordnet, wie sie in den 12–16 dargestellt
sind.
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Die 12–16 zeigen
hierbei unterschiedliche Ansichten eines Verbindungselements 70,
welches plattenförmig ausgestaltet ist. Die in etwa der
Querschnittsform eines Profilelements 51 entsprechende
Platte 71 ist hierbei an der Unterseite sowie seitlich
von einem U-förmigen Rahmen 72 umgeben, wobei
die Seitenwände 73 des Rahmens 72 an
Ihren oberen Enden zur Innenseite ragende Vorsprünge 74 aufweisen.
Diese Vorsprünge 74 dienen dazu, dass Verbindungselement 70 mit
der Tragschiene 100 oder der Leuchteneinheit 30 zu
verrasten.
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Wie
in den 17 bis 21 dargestellt wird
nunmehr das Verbindungselement 70 derart angeordnet, dass
sich die Platte 71 zwischen den Fassungshaltern 32 zweier
benachbarter Leuchteneinheiten 30 befindet. Der umlaufende
Rahmen 72 ist dabei derart bemessen, dass er den Luftspalt
zwischen zwei aneinandergrenzenden Profilelementen 51 abdeckt.
Genau genommen ist die Form des Rahmens 72 derart gewählt,
dass die Profilelemente 51 diesen übergreifen
und sich dementsprechend nach wie vor bei Temperaturänderungen
ungehindert ausdehnen bzw. zusammenziehen können. Das Verbindungselement 70 ist
also vollständig innerhalb der Profilelemente 51 angeordnet,
allerdings derart, dass grundsätzlich der Spalt zwischen
zwei Profilelementen 51 geschlossen wird.
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Die
Verbindungselemente 70 sind ebenso wie die Stirnteile 60 vorzugsweise
aus einem transparentem Material gebildet, was den Vorteil mit sich bringt,
dass im Stoßbereich zweier benachbarter Profilelemente 51 keine
Dunkelstellen auftreten, da das Licht durch die Verbindungselemente 70 nicht abgeschottet
wird. Wiederum wird allerdings der Vorteil erhalten, dass das Eindringen
von Insekten oder anderen Partikeln, welche zu dunklen Flecken führen könnten,
weitestgehend verhindert wird.
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Letztendlich
wird also durch die zuvor beschriebene transparente Abdeckung die
Möglichkeit geschaffen, Lichtbandsysteme in einfacher Weise nachzurüsten.
Dies stellt eine deutliche Erleichterung im Vergleich zu bekannten
Lösungen dar. Bislang war nämlich bei bereits
installierten Lichtbändern eine nachträgliche
Ergänzung der Systeme mit Optiken, welche Endkappen benötigen,
nur möglich, wenn die Leuchteneinheiten nachträglich
verschoben bzw. nachgesetzt wurden, um einen Freiraum zum Anbringen
der Endkappen zu ermöglichen. Durch die Verwendung der
U-förmigen Profilelemente, welche vorzugsweise als extrudierte
Kunststoffteile ausgebildet sind, ist dieses nachträgliche
Versetzen bereits installierter Leuchteneinheiten allerdings nicht
mehr erforderlich. Trotz allem kann durch die ergänzende
Verwendung der Stirnteile und Verbindungselemente ein vollständiges
Umschließen der Leuchteneinheiten erzielt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10025647
A1 [0003, 0026]