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Die
Erfindung betrifft eine Schwenkhebelbetätigung mit einem
in einer Mulde einschwenkbaren Betätigungshebel für
ein Stangenverschluss oder dgl., mit einer in die Mulde integrierten
Sicherheitseinrichtung für den Betätigungshebel
und die Stangen des Stangenverschlusses einer Schaltschranktür,
einer Gehäuseklappe, einer Gehäuserahmenwandverkleidung
oder dgl., welcher Stangenverschluss an der Tür, der Klappe
oder der Wandverkleidung befestigt ist, mit einem ersten Sensor
für die eingeklappte Stellung des Betätigungshebels
und einem zweiten Sensor für die geschlossene Stellung der
Tür, Klappe oder Wandverkleidung am Rahmen, und mit einer
elektromechanischen Verriegelung für die Stange(n) des
Stangenverschlusses oder dem Antrieb.
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Eine
Sicherheitseinrichtung für einen Schwenkhebelstangenverschluss
einer Schaltschranktür, einer Gehäuseklappe, einer
Gehäuserahmenwandverkleidung oder dgl., welcher Schwenkhebelstangenverschluss
an der Tür, der Klappe oder der Wandverkleidung befestigt
ist und einen ausklappbaren Bedienungshebel umfasst, mit dem innere
Sensoren verknüpft sind, ist bereits aus der
EP 0 824 624 B1 bekannt.
Die Anordnung dient dort im wesentlichen dazu, ein Öffnen
des Verschlusses zu verhindern, so lange noch Betriebsspannung innerhalb
des Schaltschrankes oder der Gehäuseumkleidung vorhanden
ist, um so zu verhindern, dass die Bedienungsperson gefährdet
wird. Eine Zugangskontrolle wird auch durch einen Schließzylinder
verwirklicht, der in einem vorhandenen Schwenkhebel angeordnet ist,
wobei der Zylinder mit seinem Daumen ein Herausklappen des Schwenkhebels
verhindert.
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Eine
Zugangskontrolle mittels einer Tastatur, Chipkarte, Magnetstreifenkarte
oder Fingerabdruckscanner wird in der
US 2004/0089035 A1 beschrieben.
Diese verschiedenen Möglichkeiten der Zugangskontrolle
finden sich auch in der
DE
100 17 217 A1 . Auch hier wird ein Schwenkhebel in einer
Mulde festgehalten, und zwar durch einen Stift, der ausgefahren
werden kann, gesteuert durch ein elektrisches Signal. Eine Anordnung
dieses schwenkbaren Verschlusses mit elektronischer Verriegelung
findet sich in der
DE
10 2004 013 369 A1 .
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Schwenkhebelbetätigung der eingangs
genannten Art weiterzubilden, insbesondere soll der Schwenkhebelverschluss
Einrichtungen umfassen, der die o. g. Möglichkeiten erweitert.
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Gelöst
wird die Aufgabe dadurch, dass zumindest einer der Sensoren und
die Steuerung der elektromechanischen Verriegelung in der Mulde
untergebracht sind.
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Bei
der erfindungsgemäßen Schwenkhebelbetätigung
befindet sich eine Sicherungseinrichtung, die sowohl den Zustand
des Schwenkhebels bzw. der Mulde, in der der Schwenkhebel einklappbar
ist, überprüft, wie auch den Zustand der Türöffnung,
d. h., ob das Türblatt sich von dem Türrahmen
entfernt befindet und somit eine Bedienungsperson u. U. gefährdet
ist. Damit ist die Sicherheitseinrichtung, die in der Erfindung
benutzt wird, kompakter und umfassender als der Stand der Technik.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung trägt das freie Ende des Betätigungshebels
eine Verschlusseinrichtung, wie einen Schließzylinder,
der oder dessen Daumen mit einem von der Sicherheitseinrichtung
gebildeten Schieber oder Falle sowie mit dem zweiten Sensor zusammenwirkt.
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Gemäß einer
noch anderen Ausführungsform sind zumindest einige der
Komponenten der Sicherheitseinrichtung wie Stangenschloss, Stangenführung,
Betätigungshebelverriegelung, Sensoren auf einer auf der
Innenfläche der Tür, Klappe oder Wand befestigbaren
Grundplatte angeordnet, die Teil der Mulde ist oder in diese einsetzbar
ist.
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Gemäß einer
noch anderen Ausführungsform der Erfindung ist auf die
Grundplatte ein Deckel aufsetzbar, der die Komponenten staubdicht
umschließt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sind die Komponenten derart um
eine Mittellinie der Grundplatte symmetrisch angeordnet, dass sie
als Einrichtung wahlweise für rechts oder links angeschlagene
Türen, Klappen oder Wände eingesetzt werden kann
oder dass der Schwenkhebel z. B. zwei Schließzylinder umfasst.
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Gemäß einer
noch anderen Ausführungsform ist der Schwenkhebelstangenverschluss
zur Betätigung in zwei Durchbrüchen, wie Rechteckdurchbrüchen
in der Tür, Klappe oder Wand, vorgesehen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform wird die Grundplatte von den durch
die ggf. rechteckigen Durchbrüche hindurchragenden Komponenten
des Verschlusses, wie Schlosskasten und/oder Mulde für den
Betätigungshebel festgehalten.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist ein Hubmagnet mittig auf der
Mittellinie der Grundplatte oder im Abstand in der Mulde angeordnet.
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Insbesondere
ist der Hubmagnet zur Mulde so angeordnet, dass er den Schieber
oder die Falle betätigt, der andererseits vom Daumen des
einen oder der zwei Zylinderschlösser betätigbar
ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sind die Sensoren und die elektromechanische
Verriegelung mit einer digitalen Steuerungseinrichtung verbunden,
die eine Schnittstelle für eine Autorisierungseinrichtung
der Verschlussbetätigung umfasst, und die Schnittstelle
Kartenleser oder Transponderleser und die Autorisierungseinrichtung
eine Chipkarte oder einen Transponder umfasst.
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Gemäß einer
noch anderen Alternative sind die Sensoren und die elektromechanische
Verriegelung mit einer digitalen Steuerungseinrichtung verbunden,
die eine Schnittstelle für eine Autorisierungseinrichtung
und der Verschlussbetätigung umfasst, und dass die Schnittstelle
eine Tastatureingabe, einen Fingerabdruckscanner oder eine Iriserkennungseinrichtung
umfasst.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung ist die Schwenkhebelbetätigung dadurch
gekennzeichnet, dass die Sensoren Berührungskontakte, Näherungsschalter
oder optische Sensoren darstellen.
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Andererseits
kann die mechanische Verriegelung einen Hubmagnete umfassen. Der
Hubmagnet kann eine Umkapselung aufweisen. Die Umkapselung kann
Wärmeableitungseinrichtungen, wie Rippen und/oder engen
Wärmekontakt mit dem Schlossgehäuse und/oder mit
der Tür, Klappe oder Wand aufweisen.
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Bei
der erfindungsgemäßen Einrichtung werden damit
sowohl der Zustand des Schwenkhebels bzw. der Mulde, in der der
Schwenkhebel einklappbar ist, geprüft, wie auch der Zustand
der Türöffnung, d. h., ob das Türblatt
sich von dem Türrahmen entfernt befindet und somit eine
Bedienungsperson u.U. gefährdet ist. Damit sichert die
erfindungsgemäße Einrichtung umfassender als der
Stand der Technik.
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Die
Schnittstelle kann ein Kartenleser oder Transponderleser sein, und
die Autorisierungseinrichtung kann eine Chipkarte oder einen Transponder umfassen.
Dies sind besonders bequeme Autorisierungsmittel für einen
Stangenverschluss.
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Alternativ
kann die Schnittstelle auch eine Tastatureingabe, einen Fingerabdruckscanner
oder eine Iriserkennungseinrichtung umfassen.
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Bei
den Sensoren kann es sich um Berührungskontakte, Näherungsschalter
oder optische Sensoren handeln, wichtig ist nur, dass sie feststellen,
ob sich beispielsweise der Schwenkhebel noch in der in aufnehmenden
Mulde befindet, und dass die Tür sich noch nicht von dem
Rahmen entfernt hat.
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Die
Verriegelung erfolgt ebenfalls in doppelter Weise, einmal durch
bereits geschilderten Verriegelungsmechanismus des Handhebels in
der in die Mulde eingeschwenkten Stellung, zum anderen aber auch
elektromechanisch durch eine Verriegelungseinrichtung, die die Bewegung
der Schubstangen oder sonstiger Riegeleinrichtungen unterdrückt.
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Zu
diesem Zweck kann die elektromechanische Verriegelung einen Hubmagneten
umfassen, der gegen Federspannung einen zumindest eine Stange verriegelnden
Stift bei Beaufschlagung mit einer elektrischen Spannung zurückzieht
und dadurch die Bewegung der Stange freigibt. Zum Schutz gegen Staub
und Feuchtigkeit kann der Hubmagnet eine Umkapselung aufweisen.
Die Umkapselung kann Wärmeableitungseinrichtungen wie Rippen
und/oder engen Wärmekontakt mit dem Schlossgehäuse und/oder
mit der Tür, Klappe oder Wand aufweisen.
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Das
freie Ende des Betätigungshebels kann eine Verschlusseinrichtung,
wie Schließzylinder tragen, der oder dessen Daumen mit
einem von der Sicherungseinrichtung gebildeten Hintergriff sowie
mit dem zweiten Sensor zusammenwirkt. So kann der Sensor anzeigen,
dass sich der Daumen in einer Schließstellung befindet.
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Die
Komponenten der Sicherheitseinrichtung, wie Stangenschloss, Stangenführungen,
Betätigungshebel-Verriegelung, Sensoren können
auf einer auf der Innenfläche der Tür, Klappe
oder Wand befestigbaren Grundplatte angeordnet sein. Diese Grundplatte
kann einen Deckel aufweisen, der die Komponenten staubdicht und
feuchtigkeitsdicht umschließt. Die Komponenten können
derart um eine Mittelinie der Grundplatte symmetrisch angeordnet sein,
dass die Sicherheitseinrichtung wahlweise für rechts- oder
links angeschlagene Türen, Klappen oder Wände
eingesetzt werden kann.
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Der
Schwenkhebelstangenverschluss kann zur Befestigung in zwei Rechteckdurchbrüchen
in der Tür, Klappe oder Wand vorgesehen sein.
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Die
Grundplatte kann durch die Rechteckdurchbrüche hindurchragenden Komponenten
des Verschlusses, wie Schlosskasten und/oder Mulde für den
Betätigungshebel festgehalten werden.
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Der
Hubmagnet ist zweckmäßigerweise mittig auf der
Mittellinie der Grundplatte angeordnet. Das kommt der Symmetrie
zugute. Der Hubmagnet kann eine Stangenführung für
die zu arretierende Stange bilden, was die Verkantungsgefahr verringert. Dargestellt
im folgenden ist jedoch eine Anordnung, bei der die Stangen z. B.
oberhalb der Anordnung verlaufen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt
sind.
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Es
zeigt:
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1 in
perspektivischer Ansicht einen Schaltschrank mit einer Tür,
die die erfindungsgemäßen Einrichtung aufweist;
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2 eine
auf der Innenseite des Türblatts angeordnete Sicherheitseinrichtung;
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3 eine
erfindungsgemäße Anordnung mit Einfachhebel, bei
der die Sensoren und ggf. die elektromechanische Verriegelung in
der Mulde unterbringbar ist;
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4 die
durch das Türblatt hindurchragenden Teile der Schwenkhebelbetätigung
gemäß 3;
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5 und 6 eine
perspektivische Seitenansicht des unteren Teils der in 4 dargestellten
Anordnung;
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7 in
einer ähnlichen Ansicht wie in 3 eine weitere
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schwenkhebelbetätigung;
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8 die
Rückseite der in der 7 dargestellten
Anordnung, die für links anschlagende Türen vorgesehen
ist;
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9A eine
Schnittdarstellung durch die Anordnung gemäß der 8 in
einer ersten Stellung des Hubmagneten, wobei jedoch die Anordnung
für rechts anschlagende Türen;
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9B die
Ansicht der 9A, jedoch mit einer anderen
Stellung des Hubmagneten;
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9C die
Anordnung der 9A, jedoch mit aufgeschraubten
Deckel;
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10A und 10B entsprechende
Darstellungen, jedoch perspektivisch;
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10C und 10D Darstellungen
des unteren Bereichs der Mulde;
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11 in
einer Seitenansicht ähnlich der 3, und 8 eine
Ausführungsform mit Doppelzylinderverschluss;
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12 die
rückseitige Ansicht der Anordnung gemäß 11;
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13A und 13B Schnittansichten
der Anordnung gemäß 12 mit
zwei verschiedenen Stellungen des Hubmagneten;
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14A und 14B entsprechende
perspektivische Darstellungen;
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14C und 14D Darstellungen
des unteren Bereichs;
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15 eine
Alternative zur 10C mit einer Anordnung der
Falle für eine links angeschlagene Tür; und
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16 eine
Blockdarstellung der Öffnungsprozedur der Sicherheitseinrichtung.
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1 zeigt
in einer perspektivischen Darstellung einen Schaltschrank 10 mit
einer Schaltschranktür 12, welche Tür
mit einem Schwenkhebelstangenverschluss 14 angebracht ist,
wobei es sich bei dem Bauteil 10 auch um ein Gehäuserahmen
allgemeiner Art handeln kann, in dem eine Tür, Klappe oder
Wandverkleidung angeschlagen ist. Der Schwenkhebelstangenverschluss 14 umfasst
einen ausklappbaren Betätigungshebel 20 mit einem
ersten Sensor 18, siehe 2, für
die eingeklappte Stellung des Betätigungshebels 20,
und mit einem zweiten Sensor 16 für die geschlossene
Stellung der Tür, Klappe oder Wandverkleidung 12 am
Rahmen 10, und mit einer elektromechanischen Verriegelung 22 für
die Stange(n) 24 des Stangenverschlusses 26.
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Die
Sensoren 16, 18 und die elektromechanische Verriegelung 22 sind über
Kabel 28, 30, 32 mit einer digitalen
Steuerungseinrichtung 34 verbunden, wobei die Verbindung
auch über drahtlose Funkverbindung erfolgen kann, welche
Steuerungseinrichtung 34 eine Schnittstelle für
Autorisierungseinrichtungen für die Betätigung
des Verschlusses aufweist.
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Diese
nicht dargestellte Schnittstelle kann ein Kartenleser oder ein Transponderleser
sein, und die Autorisierungseinrichtung kann eine Chipkarte oder
einen Transponder umfassen.
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Diese
Schnittstelle kann aber auch eine Tastatureingabe, einen Fingerabdruckscanner
oder eine Iriserkennungseinrichtung umfassen, wobei die Tastatureingabe
beispielsweise in dem Betätigungshebel
20 untergebracht
sein könnte, wie in der Entgegenhaltung
DE 10 2004 013 369 A1 oder
in der
US 2004/0089035
A1 beschrieben.
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Die
Sensoren 16, 18 können Berührungskontakte,
Näherungsschalter oder optische Sensoren sein. Diese sind
an jeweils geeigneten Stellen angeordnet, wie auch die Schnittstelle,
diese kann beispielsweise wie die Tastureingabe auf dem Hebel oder
neben dem Hebel 20 oder in der Mulde 76 angeordnet
sein.
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Die
elektromechanische Verriegelung 22 umfasst einen Hubmagneten 26,
der den verschiebbaren Stift 38 umfasst. Der Stift 38 kann
in eine Bohrung 40 in der Stange 24 einfahren,
wenn sich diese in der verriegelten Stellung befindet, also eine
Stellung, in der dann der Daumen 42 sich in der Nähe
des Näherungsschalters 18 befindet. Zu welchem
Zeitpunkt die Stange(n) 24, 25 die dargestellte
Stellung aufweist. Diese Stellung des Daumens 42 ist nur
bei eingeklapptem Schwenkhebel möglich, da ansonsten sich
der Daumen außerhalb des Türblatts am Ende des
Klapphebels befindet. Geführt sind die Stangen 24, 25 am
Türblatt 12 mittels Stangenführungen 44, 46.
Ein Ausklappen des Betätigungshebels 20 und ein
anschließendes Schwenken führen zu einer Drehbewegung
des Ritzels in dem Schlosskasten 48 und zu einer entsprechenden
axialen Verschiebung der Stangen 24, 25 aufgrund
von Verzahnungen der Stangen 24, 25, die mit dem
Ritzel, nicht dargestellt, kämmen.
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An
den oberen und unteren Enden der Stange(n) 24, 25 könnten
Auflaufrollen angebracht sein, nicht dargestellt, die hinter Hintergriffflächen
des Rahmens 10 auflaufen und dadurch die Tür 12 in dem
Rahmen 10 festhalten, das ist in der Stellung, die in 1, 2 dargestellt
ist.
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Die
in 3, 4, 5 und 6 dargestellte
Ausführungsform unterscheidet sich von der in 2 insbesondere
dadurch, dass die Sensoren und die Steuerung für die elektromechanische
Verriegelung in der Mulde, von der das den Blechteil durchragende
Teil 150 dargestellt ist, untergebracht sind.
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Wie 2 zeigt,
wirkt die elektromechanische Blockierungseinrichtung beispielsweise dadurch,
dass ein Stift 38 eines Hubmagneten 36, der Teil
der mechanischen Verriegelungseinrichtung 22 ist, in eine
Bohrung 40 einer Verriegelungsstange 24 einfährt.
Demgegenüber ist bei der Ausführungsform gemäß 3 bis 9B ein
Schieber oder Falle 100 vorgesehen, der eine fallenartige
Einlauffläche 101 und eine Haltefläche 102 aufweist.
Der Schieber 100 kann durch einen Hubmagneten 136 betätigt
werden, oder durch den Daumen des Zylinderschlosses 103. Die
Stellung des Schiebers 100 kann von einer Sensoreinrichtung 118 festgestellt
werden, die gemäß 9A in
deren Nähe montiert ist.
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Dieser
Sensor 118 wirkt wie ein Schalter und reagiert auf die
Stellung der Schieber- oder Falleneinrichtung 100 mit Ein-
oder Ausschalten, je nachdem, ob der Stift 138 ausgefahren
und der Handhebel blockiert ist oder nicht. Im Gegensatz zur Konstruktion
in 2 bildet gemäß 9A der
Hubmagnet 136 mit dem Muldenteil nach Montage eine kompakte
Einheit. Diese ist dann auch durch eine gemeinsame Umkapselung 150 umschlossen.
Durch Federkraft oder durch den Baumen 142 wird die Falle 100 zurückgezogen.
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7 zeigt
ein Türblatt 112 mit aufgesetzter Mulde 176,
in der der Schwenkhebel 120 um eine zum Türblatt 112 parallele
Achse herausklappbar und dann um eine Achse 109 verschwenkbar
angelenkt ist, welche Achsen 106, 109 in 7 und 9A zu
erkennen sind. Die Drehung um die Achse 109 treibt einen
hier nicht näher dargestelltes Verschlusssystem an, beispielsweise
einen Schlosskasten, der gemäß 2 Verschlussstangen
antreibt, um die Tür zu schließen. Am unteren
freien Ende des Hebels 120 ist ein Zylinderverschluss eingebaut
und durch die wegschwenkbare Abdeckung 178 geschützt.
Auf die Grundplatte 150 kann ein Deckel aufgesetztwerden
und mit Schrauben 108 festgelegt werden. Während 9A den
verriegelten Zustand mit im Zylinder 103 verschwundenem
Daumen 142 zeigt, ist in 9B, mit
zurückgezogenem Stift 138 der Magneteinrichtung 136,
die geöffnete Stellung zu erkennen, bei der der Daumen 142 des
Schlosszylinders 103 in den Schieber 100 hineinreicht.
Geöffnet werden kann die Anordnung also nur dadurch, dass der
Hubmagnet 136 in seine in 5B dargestellte Stellung
verschoben wird, wodurch die Falle 100 durch den Daumen 142 außer
Eingriff mit der Mulde kommt. Die Anordnung ist um die Mittellinie 80 symmetrisch,
so dass gemäß 15 die
Falle 100 auch auf der anderen Seite montiert werden kann.
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11 bis 14D zeigen Ausführungsformen mit Doppelzylinderverschluss,
bei der der Sensor 272 mittig montiert ist, siehe 12 und 13A, auch der Schieber 200 ist mittig
angeordnet, ebenso die Hubmagnet-Anordnung 236, letzten mittels
eines Adapters 41.
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In 15 ist
ein Diagramm dargestellt, um die Öffnungsprozedur des elektromechanischen Schlosses
selbst zu erläutern. Ausgehend von einem geschlossenen
Schrank wird zunächst die Transponderkarte oder dgl. durch
den Kartenleser eingelesen, siehe Block 11. Anschließend
erfolgt gemäß Block 13 eine Prüfung
der Karte durch das Kunden-Managementsystem, in dem die Daten der
einzelnen Kunden niedergelegt sind.
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Stimmen
die Daten überein, wird die Karte autorisiert, Block 15.
Andernfalls wird die Karte nicht autorisiert, Block 33.
Bei autorisierter Karte fährt der Hubmagnet den Stößel
zurück und entriegelt das Gestänge, Block 17 und 14A, 13B, 10B, 9B. Im anderen Falle verweigert
die das Kunden-Managementsystem die Öffnungsprozedur, Block 35.
Der Hubmagnet-Stößel bleibt ausgefahren und blockiert
die Verriegelung, siehe 9A, 10A, 13A, 14A. Nach Zurückfahren des Hubmagneten
und Öffnen des Profilhalbzylinders durch die entsprechenden
Schlüssel, Block 19, kann der Schwenkhebel ausgeklappt
und gedreht werden. Andernfalls bleibt der Hubmagnet-Stößel ausgefahren
und blockiert die Verriegelung, so dass trotz Benutzung des Schlüssels
das Verschlusssystem nicht geöffnet werden kann, Block 37.
Nach Öffnen gemäß Block 19 wird
der Näherungsschalter angeregt und meldet an das Managementsystem,
dass der Profilhalbzylinder geöffnet ist, siehe Block 21.
Im anderen Fall bleibt der Schrank verriegelt, Block 39. Im
ersten Fall wird die Betätigung des Schwenkgriffs bzw.
der Verriegelung möglich, siehe Block 23, woraufhin
die Tür geöffnet werden kann, Block 27.
Der Türkontakt meldet daraufhin, dass die Schranktür ordnungsgemäß geöffnet
worden ist, Block 31.
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- 10
- Schaltschrank
- 11
- Block
- 12,
112, 212
- Schaltschranktür
- 13
- Block
- 14,
114
- Schwenkhebelstangenverschluss
- 15
- Block
- 16
- zweiter
Sensor
- 17
- Block
- 18,
118, 218
- erster
Sensor
- 19
- Block
- 20,
120, 220
- Betätigungshebel
- 21
- Block
- 22,
122, 222
- elektromechanische
Verriegelung
- 23
- Block
- 24,
224
- Stange
- 25,
225
- Stange
- 26
- Stangenverschluss
- 227
- angetriebene
Verriegelungstange
- 28
- Kabel
- 29
- Block
- 30
- Kabel
- 31
- Block
- 32
- Kabel
- 33
- Block
- 34
- digitale
Steuerungseinrichtung
- 35
- Block
- 36,
136, 236
- Hubmagnet
- 37
- Block
- 38,
238
- Stift
- 39
- Block
- 40
- Bohrung
- 41
- Adapter
- 42,
142, 242
- Daumen
- 44
- Stangenführung
- 46
- Stangenführung
- 48,
248
- Schlosskasten
- 50
- Umkapselung
- 52
- Spule
- 54
- Kontakte,
Kabeldurchführung
- 56
- Rippen
- 58
- Wärmekontakt
mit ggf. Deckel
- 60
- Wärmekontakt
mit Grundplatte
- 62
- Stangenführung
in Hubmagnet-Umkapselung
- 64
- Mehrfachbalg
- 66
- Beilagscheiben
- 68
- Schrauben
- 70
- Gewindebohrungen
- 72,
172, 272
- Grundplatte
- 74
- Dichtungstreifen
- 76,
176, 276
- Mulde
- 78,
178, 278
- Zylinderschloss-Abdeckung
- 80
- Mittellinie
- 82
- Türdurchbruch
- 84,
284
- Schließzylinder
- 86
- Abkantungen
- 88
- Durchbrüche
- 90,
190, 290
- Kabelverteiler
- 92
- Bohrung
- 100,
200
- Schieber,
Falle
- 101,
201
- Einlauffläche
- 102
- Haltefläche
- 103
- Zylinder
- 106
- Achse
- 107
- Deckel
- 108
- Schrauben
- 109
- Achse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0824624
B1 [0002]
- - US 2004/0089035 A1 [0003, 0054]
- - DE 10017217 A1 [0003]
- - DE 102004013369 A1 [0003, 0054]