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DE202008003720U1 - Schwenkhebelbetätigung mit einer Sicherheitseinrichtung - Google Patents

Schwenkhebelbetätigung mit einer Sicherheitseinrichtung Download PDF

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DE202008003720U1
DE202008003720U1 DE202008003720U DE202008003720U DE202008003720U1 DE 202008003720 U1 DE202008003720 U1 DE 202008003720U1 DE 202008003720 U DE202008003720 U DE 202008003720U DE 202008003720 U DE202008003720 U DE 202008003720U DE 202008003720 U1 DE202008003720 U1 DE 202008003720U1
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DIRAK Dieter Ramsauer Konstruktionselemente GmbH and Co KG
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Priority to PCT/EP2009/001779 priority patent/WO2009115229A1/de
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B17/00Accessories in connection with locks
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
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    • E05B2047/0067Monitoring
    • E05B2047/0068Door closed
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Abstract

Schwenkhebelbetätigung mit einem in einer Mulde einschwenkbaren Betätigungshebel für einen Stangenverschluss od. dgl., mit einer in die Mulde integrierte Sicherheitseinrichtung für den Betätigungshebel und die Stangen des Stangenverschlusses einer Schaltschranktür (12), einer Gehäuseklappe, einer Gehäuserahmenwandverkleidung od. dgl., welcher Stangenverschluss (14) an der Tür (12), der Klappe oder der Wandverkleidung befestigt ist, mit einem ersten Sensor für die eingeklappte Stellung des Betätigungshebels (20), mit einem zweiten Sensor (16) für die geschlossene Stellung der Tür (12), Klappe oder Wandverkleidung am Rahmen (10), und mit einer elektromechanischen Verriegelung (22, 122) für die Stange(n) (24, 224, 25, 225) des Stangenverschlusses (14) oder den Antrieb (20), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Sensoren (18) und die Steuerung der elektromechanischen Verriegelung (22, 122) in der Mulde untergebracht sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schwenkhebelbetätigung mit einem in einer Mulde einschwenkbaren Betätigungshebel für ein Stangenverschluss oder dgl., mit einer in die Mulde integrierten Sicherheitseinrichtung für den Betätigungshebel und die Stangen des Stangenverschlusses einer Schaltschranktür, einer Gehäuseklappe, einer Gehäuserahmenwandverkleidung oder dgl., welcher Stangenverschluss an der Tür, der Klappe oder der Wandverkleidung befestigt ist, mit einem ersten Sensor für die eingeklappte Stellung des Betätigungshebels und einem zweiten Sensor für die geschlossene Stellung der Tür, Klappe oder Wandverkleidung am Rahmen, und mit einer elektromechanischen Verriegelung für die Stange(n) des Stangenverschlusses oder dem Antrieb.
  • Eine Sicherheitseinrichtung für einen Schwenkhebelstangenverschluss einer Schaltschranktür, einer Gehäuseklappe, einer Gehäuserahmenwandverkleidung oder dgl., welcher Schwenkhebelstangenverschluss an der Tür, der Klappe oder der Wandverkleidung befestigt ist und einen ausklappbaren Bedienungshebel umfasst, mit dem innere Sensoren verknüpft sind, ist bereits aus der EP 0 824 624 B1 bekannt. Die Anordnung dient dort im wesentlichen dazu, ein Öffnen des Verschlusses zu verhindern, so lange noch Betriebsspannung innerhalb des Schaltschrankes oder der Gehäuseumkleidung vorhanden ist, um so zu verhindern, dass die Bedienungsperson gefährdet wird. Eine Zugangskontrolle wird auch durch einen Schließzylinder verwirklicht, der in einem vorhandenen Schwenkhebel angeordnet ist, wobei der Zylinder mit seinem Daumen ein Herausklappen des Schwenkhebels verhindert.
  • Eine Zugangskontrolle mittels einer Tastatur, Chipkarte, Magnetstreifenkarte oder Fingerabdruckscanner wird in der US 2004/0089035 A1 beschrieben. Diese verschiedenen Möglichkeiten der Zugangskontrolle finden sich auch in der DE 100 17 217 A1 . Auch hier wird ein Schwenkhebel in einer Mulde festgehalten, und zwar durch einen Stift, der ausgefahren werden kann, gesteuert durch ein elektrisches Signal. Eine Anordnung dieses schwenkbaren Verschlusses mit elektronischer Verriegelung findet sich in der DE 10 2004 013 369 A1 .
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schwenkhebelbetätigung der eingangs genannten Art weiterzubilden, insbesondere soll der Schwenkhebelverschluss Einrichtungen umfassen, der die o. g. Möglichkeiten erweitert.
  • Gelöst wird die Aufgabe dadurch, dass zumindest einer der Sensoren und die Steuerung der elektromechanischen Verriegelung in der Mulde untergebracht sind.
  • Bei der erfindungsgemäßen Schwenkhebelbetätigung befindet sich eine Sicherungseinrichtung, die sowohl den Zustand des Schwenkhebels bzw. der Mulde, in der der Schwenkhebel einklappbar ist, überprüft, wie auch den Zustand der Türöffnung, d. h., ob das Türblatt sich von dem Türrahmen entfernt befindet und somit eine Bedienungsperson u. U. gefährdet ist. Damit ist die Sicherheitseinrichtung, die in der Erfindung benutzt wird, kompakter und umfassender als der Stand der Technik.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung trägt das freie Ende des Betätigungshebels eine Verschlusseinrichtung, wie einen Schließzylinder, der oder dessen Daumen mit einem von der Sicherheitseinrichtung gebildeten Schieber oder Falle sowie mit dem zweiten Sensor zusammenwirkt.
  • Gemäß einer noch anderen Ausführungsform sind zumindest einige der Komponenten der Sicherheitseinrichtung wie Stangenschloss, Stangenführung, Betätigungshebelverriegelung, Sensoren auf einer auf der Innenfläche der Tür, Klappe oder Wand befestigbaren Grundplatte angeordnet, die Teil der Mulde ist oder in diese einsetzbar ist.
  • Gemäß einer noch anderen Ausführungsform der Erfindung ist auf die Grundplatte ein Deckel aufsetzbar, der die Komponenten staubdicht umschließt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Komponenten derart um eine Mittellinie der Grundplatte symmetrisch angeordnet, dass sie als Einrichtung wahlweise für rechts oder links angeschlagene Türen, Klappen oder Wände eingesetzt werden kann oder dass der Schwenkhebel z. B. zwei Schließzylinder umfasst.
  • Gemäß einer noch anderen Ausführungsform ist der Schwenkhebelstangenverschluss zur Betätigung in zwei Durchbrüchen, wie Rechteckdurchbrüchen in der Tür, Klappe oder Wand, vorgesehen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird die Grundplatte von den durch die ggf. rechteckigen Durchbrüche hindurchragenden Komponenten des Verschlusses, wie Schlosskasten und/oder Mulde für den Betätigungshebel festgehalten.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist ein Hubmagnet mittig auf der Mittellinie der Grundplatte oder im Abstand in der Mulde angeordnet.
  • Insbesondere ist der Hubmagnet zur Mulde so angeordnet, dass er den Schieber oder die Falle betätigt, der andererseits vom Daumen des einen oder der zwei Zylinderschlösser betätigbar ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Sensoren und die elektromechanische Verriegelung mit einer digitalen Steuerungseinrichtung verbunden, die eine Schnittstelle für eine Autorisierungseinrichtung der Verschlussbetätigung umfasst, und die Schnittstelle Kartenleser oder Transponderleser und die Autorisierungseinrichtung eine Chipkarte oder einen Transponder umfasst.
  • Gemäß einer noch anderen Alternative sind die Sensoren und die elektromechanische Verriegelung mit einer digitalen Steuerungseinrichtung verbunden, die eine Schnittstelle für eine Autorisierungseinrichtung und der Verschlussbetätigung umfasst, und dass die Schnittstelle eine Tastatureingabe, einen Fingerabdruckscanner oder eine Iriserkennungseinrichtung umfasst.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist die Schwenkhebelbetätigung dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoren Berührungskontakte, Näherungsschalter oder optische Sensoren darstellen.
  • Andererseits kann die mechanische Verriegelung einen Hubmagnete umfassen. Der Hubmagnet kann eine Umkapselung aufweisen. Die Umkapselung kann Wärmeableitungseinrichtungen, wie Rippen und/oder engen Wärmekontakt mit dem Schlossgehäuse und/oder mit der Tür, Klappe oder Wand aufweisen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung werden damit sowohl der Zustand des Schwenkhebels bzw. der Mulde, in der der Schwenkhebel einklappbar ist, geprüft, wie auch der Zustand der Türöffnung, d. h., ob das Türblatt sich von dem Türrahmen entfernt befindet und somit eine Bedienungsperson u.U. gefährdet ist. Damit sichert die erfindungsgemäße Einrichtung umfassender als der Stand der Technik.
  • Die Schnittstelle kann ein Kartenleser oder Transponderleser sein, und die Autorisierungseinrichtung kann eine Chipkarte oder einen Transponder umfassen. Dies sind besonders bequeme Autorisierungsmittel für einen Stangenverschluss.
  • Alternativ kann die Schnittstelle auch eine Tastatureingabe, einen Fingerabdruckscanner oder eine Iriserkennungseinrichtung umfassen.
  • Bei den Sensoren kann es sich um Berührungskontakte, Näherungsschalter oder optische Sensoren handeln, wichtig ist nur, dass sie feststellen, ob sich beispielsweise der Schwenkhebel noch in der in aufnehmenden Mulde befindet, und dass die Tür sich noch nicht von dem Rahmen entfernt hat.
  • Die Verriegelung erfolgt ebenfalls in doppelter Weise, einmal durch bereits geschilderten Verriegelungsmechanismus des Handhebels in der in die Mulde eingeschwenkten Stellung, zum anderen aber auch elektromechanisch durch eine Verriegelungseinrichtung, die die Bewegung der Schubstangen oder sonstiger Riegeleinrichtungen unterdrückt.
  • Zu diesem Zweck kann die elektromechanische Verriegelung einen Hubmagneten umfassen, der gegen Federspannung einen zumindest eine Stange verriegelnden Stift bei Beaufschlagung mit einer elektrischen Spannung zurückzieht und dadurch die Bewegung der Stange freigibt. Zum Schutz gegen Staub und Feuchtigkeit kann der Hubmagnet eine Umkapselung aufweisen. Die Umkapselung kann Wärmeableitungseinrichtungen wie Rippen und/oder engen Wärmekontakt mit dem Schlossgehäuse und/oder mit der Tür, Klappe oder Wand aufweisen.
  • Das freie Ende des Betätigungshebels kann eine Verschlusseinrichtung, wie Schließzylinder tragen, der oder dessen Daumen mit einem von der Sicherungseinrichtung gebildeten Hintergriff sowie mit dem zweiten Sensor zusammenwirkt. So kann der Sensor anzeigen, dass sich der Daumen in einer Schließstellung befindet.
  • Die Komponenten der Sicherheitseinrichtung, wie Stangenschloss, Stangenführungen, Betätigungshebel-Verriegelung, Sensoren können auf einer auf der Innenfläche der Tür, Klappe oder Wand befestigbaren Grundplatte angeordnet sein. Diese Grundplatte kann einen Deckel aufweisen, der die Komponenten staubdicht und feuchtigkeitsdicht umschließt. Die Komponenten können derart um eine Mittelinie der Grundplatte symmetrisch angeordnet sein, dass die Sicherheitseinrichtung wahlweise für rechts- oder links angeschlagene Türen, Klappen oder Wände eingesetzt werden kann.
  • Der Schwenkhebelstangenverschluss kann zur Befestigung in zwei Rechteckdurchbrüchen in der Tür, Klappe oder Wand vorgesehen sein.
  • Die Grundplatte kann durch die Rechteckdurchbrüche hindurchragenden Komponenten des Verschlusses, wie Schlosskasten und/oder Mulde für den Betätigungshebel festgehalten werden.
  • Der Hubmagnet ist zweckmäßigerweise mittig auf der Mittellinie der Grundplatte angeordnet. Das kommt der Symmetrie zugute. Der Hubmagnet kann eine Stangenführung für die zu arretierende Stange bilden, was die Verkantungsgefahr verringert. Dargestellt im folgenden ist jedoch eine Anordnung, bei der die Stangen z. B. oberhalb der Anordnung verlaufen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
  • Es zeigt:
  • 1 in perspektivischer Ansicht einen Schaltschrank mit einer Tür, die die erfindungsgemäßen Einrichtung aufweist;
  • 2 eine auf der Innenseite des Türblatts angeordnete Sicherheitseinrichtung;
  • 3 eine erfindungsgemäße Anordnung mit Einfachhebel, bei der die Sensoren und ggf. die elektromechanische Verriegelung in der Mulde unterbringbar ist;
  • 4 die durch das Türblatt hindurchragenden Teile der Schwenkhebelbetätigung gemäß 3;
  • 5 und 6 eine perspektivische Seitenansicht des unteren Teils der in 4 dargestellten Anordnung;
  • 7 in einer ähnlichen Ansicht wie in 3 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schwenkhebelbetätigung;
  • 8 die Rückseite der in der 7 dargestellten Anordnung, die für links anschlagende Türen vorgesehen ist;
  • 9A eine Schnittdarstellung durch die Anordnung gemäß der 8 in einer ersten Stellung des Hubmagneten, wobei jedoch die Anordnung für rechts anschlagende Türen;
  • 9B die Ansicht der 9A, jedoch mit einer anderen Stellung des Hubmagneten;
  • 9C die Anordnung der 9A, jedoch mit aufgeschraubten Deckel;
  • 10A und 10B entsprechende Darstellungen, jedoch perspektivisch;
  • 10C und 10D Darstellungen des unteren Bereichs der Mulde;
  • 11 in einer Seitenansicht ähnlich der 3, und 8 eine Ausführungsform mit Doppelzylinderverschluss;
  • 12 die rückseitige Ansicht der Anordnung gemäß 11;
  • 13A und 13B Schnittansichten der Anordnung gemäß 12 mit zwei verschiedenen Stellungen des Hubmagneten;
  • 14A und 14B entsprechende perspektivische Darstellungen;
  • 14C und 14D Darstellungen des unteren Bereichs;
  • 15 eine Alternative zur 10C mit einer Anordnung der Falle für eine links angeschlagene Tür; und
  • 16 eine Blockdarstellung der Öffnungsprozedur der Sicherheitseinrichtung.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung einen Schaltschrank 10 mit einer Schaltschranktür 12, welche Tür mit einem Schwenkhebelstangenverschluss 14 angebracht ist, wobei es sich bei dem Bauteil 10 auch um ein Gehäuserahmen allgemeiner Art handeln kann, in dem eine Tür, Klappe oder Wandverkleidung angeschlagen ist. Der Schwenkhebelstangenverschluss 14 umfasst einen ausklappbaren Betätigungshebel 20 mit einem ersten Sensor 18, siehe 2, für die eingeklappte Stellung des Betätigungshebels 20, und mit einem zweiten Sensor 16 für die geschlossene Stellung der Tür, Klappe oder Wandverkleidung 12 am Rahmen 10, und mit einer elektromechanischen Verriegelung 22 für die Stange(n) 24 des Stangenverschlusses 26.
  • Die Sensoren 16, 18 und die elektromechanische Verriegelung 22 sind über Kabel 28, 30, 32 mit einer digitalen Steuerungseinrichtung 34 verbunden, wobei die Verbindung auch über drahtlose Funkverbindung erfolgen kann, welche Steuerungseinrichtung 34 eine Schnittstelle für Autorisierungseinrichtungen für die Betätigung des Verschlusses aufweist.
  • Diese nicht dargestellte Schnittstelle kann ein Kartenleser oder ein Transponderleser sein, und die Autorisierungseinrichtung kann eine Chipkarte oder einen Transponder umfassen.
  • Diese Schnittstelle kann aber auch eine Tastatureingabe, einen Fingerabdruckscanner oder eine Iriserkennungseinrichtung umfassen, wobei die Tastatureingabe beispielsweise in dem Betätigungshebel 20 untergebracht sein könnte, wie in der Entgegenhaltung DE 10 2004 013 369 A1 oder in der US 2004/0089035 A1 beschrieben.
  • Die Sensoren 16, 18 können Berührungskontakte, Näherungsschalter oder optische Sensoren sein. Diese sind an jeweils geeigneten Stellen angeordnet, wie auch die Schnittstelle, diese kann beispielsweise wie die Tastureingabe auf dem Hebel oder neben dem Hebel 20 oder in der Mulde 76 angeordnet sein.
  • Die elektromechanische Verriegelung 22 umfasst einen Hubmagneten 26, der den verschiebbaren Stift 38 umfasst. Der Stift 38 kann in eine Bohrung 40 in der Stange 24 einfahren, wenn sich diese in der verriegelten Stellung befindet, also eine Stellung, in der dann der Daumen 42 sich in der Nähe des Näherungsschalters 18 befindet. Zu welchem Zeitpunkt die Stange(n) 24, 25 die dargestellte Stellung aufweist. Diese Stellung des Daumens 42 ist nur bei eingeklapptem Schwenkhebel möglich, da ansonsten sich der Daumen außerhalb des Türblatts am Ende des Klapphebels befindet. Geführt sind die Stangen 24, 25 am Türblatt 12 mittels Stangenführungen 44, 46. Ein Ausklappen des Betätigungshebels 20 und ein anschließendes Schwenken führen zu einer Drehbewegung des Ritzels in dem Schlosskasten 48 und zu einer entsprechenden axialen Verschiebung der Stangen 24, 25 aufgrund von Verzahnungen der Stangen 24, 25, die mit dem Ritzel, nicht dargestellt, kämmen.
  • An den oberen und unteren Enden der Stange(n) 24, 25 könnten Auflaufrollen angebracht sein, nicht dargestellt, die hinter Hintergriffflächen des Rahmens 10 auflaufen und dadurch die Tür 12 in dem Rahmen 10 festhalten, das ist in der Stellung, die in 1, 2 dargestellt ist.
  • Die in 3, 4, 5 und 6 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der in 2 insbesondere dadurch, dass die Sensoren und die Steuerung für die elektromechanische Verriegelung in der Mulde, von der das den Blechteil durchragende Teil 150 dargestellt ist, untergebracht sind.
  • Wie 2 zeigt, wirkt die elektromechanische Blockierungseinrichtung beispielsweise dadurch, dass ein Stift 38 eines Hubmagneten 36, der Teil der mechanischen Verriegelungseinrichtung 22 ist, in eine Bohrung 40 einer Verriegelungsstange 24 einfährt. Demgegenüber ist bei der Ausführungsform gemäß 3 bis 9B ein Schieber oder Falle 100 vorgesehen, der eine fallenartige Einlauffläche 101 und eine Haltefläche 102 aufweist. Der Schieber 100 kann durch einen Hubmagneten 136 betätigt werden, oder durch den Daumen des Zylinderschlosses 103. Die Stellung des Schiebers 100 kann von einer Sensoreinrichtung 118 festgestellt werden, die gemäß 9A in deren Nähe montiert ist.
  • Dieser Sensor 118 wirkt wie ein Schalter und reagiert auf die Stellung der Schieber- oder Falleneinrichtung 100 mit Ein- oder Ausschalten, je nachdem, ob der Stift 138 ausgefahren und der Handhebel blockiert ist oder nicht. Im Gegensatz zur Konstruktion in 2 bildet gemäß 9A der Hubmagnet 136 mit dem Muldenteil nach Montage eine kompakte Einheit. Diese ist dann auch durch eine gemeinsame Umkapselung 150 umschlossen. Durch Federkraft oder durch den Baumen 142 wird die Falle 100 zurückgezogen.
  • 7 zeigt ein Türblatt 112 mit aufgesetzter Mulde 176, in der der Schwenkhebel 120 um eine zum Türblatt 112 parallele Achse herausklappbar und dann um eine Achse 109 verschwenkbar angelenkt ist, welche Achsen 106, 109 in 7 und 9A zu erkennen sind. Die Drehung um die Achse 109 treibt einen hier nicht näher dargestelltes Verschlusssystem an, beispielsweise einen Schlosskasten, der gemäß 2 Verschlussstangen antreibt, um die Tür zu schließen. Am unteren freien Ende des Hebels 120 ist ein Zylinderverschluss eingebaut und durch die wegschwenkbare Abdeckung 178 geschützt. Auf die Grundplatte 150 kann ein Deckel aufgesetztwerden und mit Schrauben 108 festgelegt werden. Während 9A den verriegelten Zustand mit im Zylinder 103 verschwundenem Daumen 142 zeigt, ist in 9B, mit zurückgezogenem Stift 138 der Magneteinrichtung 136, die geöffnete Stellung zu erkennen, bei der der Daumen 142 des Schlosszylinders 103 in den Schieber 100 hineinreicht. Geöffnet werden kann die Anordnung also nur dadurch, dass der Hubmagnet 136 in seine in 5B dargestellte Stellung verschoben wird, wodurch die Falle 100 durch den Daumen 142 außer Eingriff mit der Mulde kommt. Die Anordnung ist um die Mittellinie 80 symmetrisch, so dass gemäß 15 die Falle 100 auch auf der anderen Seite montiert werden kann.
  • 11 bis 14D zeigen Ausführungsformen mit Doppelzylinderverschluss, bei der der Sensor 272 mittig montiert ist, siehe 12 und 13A, auch der Schieber 200 ist mittig angeordnet, ebenso die Hubmagnet-Anordnung 236, letzten mittels eines Adapters 41.
  • In 15 ist ein Diagramm dargestellt, um die Öffnungsprozedur des elektromechanischen Schlosses selbst zu erläutern. Ausgehend von einem geschlossenen Schrank wird zunächst die Transponderkarte oder dgl. durch den Kartenleser eingelesen, siehe Block 11. Anschließend erfolgt gemäß Block 13 eine Prüfung der Karte durch das Kunden-Managementsystem, in dem die Daten der einzelnen Kunden niedergelegt sind.
  • Stimmen die Daten überein, wird die Karte autorisiert, Block 15. Andernfalls wird die Karte nicht autorisiert, Block 33. Bei autorisierter Karte fährt der Hubmagnet den Stößel zurück und entriegelt das Gestänge, Block 17 und 14A, 13B, 10B, 9B. Im anderen Falle verweigert die das Kunden-Managementsystem die Öffnungsprozedur, Block 35. Der Hubmagnet-Stößel bleibt ausgefahren und blockiert die Verriegelung, siehe 9A, 10A, 13A, 14A. Nach Zurückfahren des Hubmagneten und Öffnen des Profilhalbzylinders durch die entsprechenden Schlüssel, Block 19, kann der Schwenkhebel ausgeklappt und gedreht werden. Andernfalls bleibt der Hubmagnet-Stößel ausgefahren und blockiert die Verriegelung, so dass trotz Benutzung des Schlüssels das Verschlusssystem nicht geöffnet werden kann, Block 37. Nach Öffnen gemäß Block 19 wird der Näherungsschalter angeregt und meldet an das Managementsystem, dass der Profilhalbzylinder geöffnet ist, siehe Block 21. Im anderen Fall bleibt der Schrank verriegelt, Block 39. Im ersten Fall wird die Betätigung des Schwenkgriffs bzw. der Verriegelung möglich, siehe Block 23, woraufhin die Tür geöffnet werden kann, Block 27. Der Türkontakt meldet daraufhin, dass die Schranktür ordnungsgemäß geöffnet worden ist, Block 31.
  • 10
    Schaltschrank
    11
    Block
    12, 112, 212
    Schaltschranktür
    13
    Block
    14, 114
    Schwenkhebelstangenverschluss
    15
    Block
    16
    zweiter Sensor
    17
    Block
    18, 118, 218
    erster Sensor
    19
    Block
    20, 120, 220
    Betätigungshebel
    21
    Block
    22, 122, 222
    elektromechanische Verriegelung
    23
    Block
    24, 224
    Stange
    25, 225
    Stange
    26
    Stangenverschluss
    227
    angetriebene Verriegelungstange
    28
    Kabel
    29
    Block
    30
    Kabel
    31
    Block
    32
    Kabel
    33
    Block
    34
    digitale Steuerungseinrichtung
    35
    Block
    36, 136, 236
    Hubmagnet
    37
    Block
    38, 238
    Stift
    39
    Block
    40
    Bohrung
    41
    Adapter
    42, 142, 242
    Daumen
    44
    Stangenführung
    46
    Stangenführung
    48, 248
    Schlosskasten
    50
    Umkapselung
    52
    Spule
    54
    Kontakte, Kabeldurchführung
    56
    Rippen
    58
    Wärmekontakt mit ggf. Deckel
    60
    Wärmekontakt mit Grundplatte
    62
    Stangenführung in Hubmagnet-Umkapselung
    64
    Mehrfachbalg
    66
    Beilagscheiben
    68
    Schrauben
    70
    Gewindebohrungen
    72, 172, 272
    Grundplatte
    74
    Dichtungstreifen
    76, 176, 276
    Mulde
    78, 178, 278
    Zylinderschloss-Abdeckung
    80
    Mittellinie
    82
    Türdurchbruch
    84, 284
    Schließzylinder
    86
    Abkantungen
    88
    Durchbrüche
    90, 190, 290
    Kabelverteiler
    92
    Bohrung
    100, 200
    Schieber, Falle
    101, 201
    Einlauffläche
    102
    Haltefläche
    103
    Zylinder
    106
    Achse
    107
    Deckel
    108
    Schrauben
    109
    Achse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0824624 B1 [0002]
    • - US 2004/0089035 A1 [0003, 0054]
    • - DE 10017217 A1 [0003]
    • - DE 102004013369 A1 [0003, 0054]

Claims (15)

  1. Schwenkhebelbetätigung mit einem in einer Mulde einschwenkbaren Betätigungshebel für einen Stangenverschluss od. dgl., mit einer in die Mulde integrierte Sicherheitseinrichtung für den Betätigungshebel und die Stangen des Stangenverschlusses einer Schaltschranktür (12), einer Gehäuseklappe, einer Gehäuserahmenwandverkleidung od. dgl., welcher Stangenverschluss (14) an der Tür (12), der Klappe oder der Wandverkleidung befestigt ist, mit einem ersten Sensor für die eingeklappte Stellung des Betätigungshebels (20), mit einem zweiten Sensor (16) für die geschlossene Stellung der Tür (12), Klappe oder Wandverkleidung am Rahmen (10), und mit einer elektromechanischen Verriegelung (22, 122) für die Stange(n) (24, 224, 25, 225) des Stangenverschlusses (14) oder den Antrieb (20), dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Sensoren (18) und die Steuerung der elektromechanischen Verriegelung (22, 122) in der Mulde untergebracht sind.
  2. Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Betätigungshebels (20) eine Verschlusseinrichtung wie Schließzylinder (84) trägt, der oder dessen Daumen (42) mit einem von der Sicherungseinrichtung gebildeten Schieber oder Falle (100, 200) sowie mit dem zweiten Sensor (18) zusammenwirkt.
  3. Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Komponenten der Sicherheitseinrichtung, wie Stangenschloss, Stangenführungen, Betätigungshebel-Verriegelung, Sensoren auf einer auf der Innenfläche der Tür (12), Klappe oder Wand befestigbaren Grundplatte (72) angeordnet sind, die Teil der Mulde ist oder in diese einsetztbar ist.
  4. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Grundplatte (72) ein Deckel (107) aufsetzbar ist, der die Komponenten staubdicht umschließt.
  5. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten derart um eine Mittelinie (80) der Grundplatte (272) symmetrisch angeordnet werden können, und dass die Sicherheitseinrichtung wahlweise für recht- oder links angeschlagene Türen, Klappen oder Wände eingesetzt werden kann oder der Schwenkhebel zwei Schlosszylinder umfasst.
  6. Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebelstangenverschluss (14) zur Befestigung in zwei Durchbrüchen, insbesondere Rechteckdurchbrüchen (82, 182) in der Tür (12), Klappe oder Wand vorgesehen ist.
  7. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (272) von den durch die Rechteckdurchbrüche (82, 182) hindurchragenden Komponenten des Verschlusses, wie Schlosskasten (182) und/oder Mulde (76) für den Betätigungshebel (78) festgehalten wird.
  8. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmagnet (36) mittig auf der Mittellinie (80) der Grundplatte (272) oder im Abstand dazu in der Mulde angeordnet ist.
  9. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmagnet (36) so angeordnet ist, dass er den Schieber oder die Falle (100, 200) betätigt, der andererseits vom Daumen des einen oder der zwei Zylinderschlösser (103) betätigbar ist.
  10. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer digitalen Steuerungseinrichtung (34) verbunden ist, und dass sie eine Schnittstelle für eine Autorisierungseinrichtung der Verschlussbetätigung umfasst, und dass die Schnittstelle ein Kartenleser oder Transponderleser und die Autorisierungseinrichtung eine Chipkarte oder einen Transponder umfasst.
  11. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer digitalen Steuerungseinrichtung (34) verbunden ist, die die Schnittstelle für eine Autorisierungseinrichtung der Verschlussbetätigung umfasst, und dass die Schnittstelle eine Tastatureingabe, einen Fingerabdruckscanner oder eine Iriserkennungseinrichtung umfasst.
  12. Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoren (16, 18, 118), Berührungskontakte (16), Näherungsschalter (18, 118) oder optische Sensoren darstellen.
  13. Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die elektromechanische Verriegelung (22, 122) einen Hubmagneten (36) umfasst.
  14. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmagnet (36) eine Umkapselung umfasst.
  15. Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Umkapselung Wärmeableitungseinrichtungen wie Rippen (56) und/oder engen Wärmekontakt mit den Schloßgehäuse (60, 58) und/oder der Tür (12), Klappe oder Wand aufweist.
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