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DE202008003193U1 - Fixieranordnung - Google Patents

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DE202008003193U1
DE202008003193U1 DE200820003193 DE202008003193U DE202008003193U1 DE 202008003193 U1 DE202008003193 U1 DE 202008003193U1 DE 200820003193 DE200820003193 DE 200820003193 DE 202008003193 U DE202008003193 U DE 202008003193U DE 202008003193 U1 DE202008003193 U1 DE 202008003193U1
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clamping
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clamping devices
fixing arrangement
fixing
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GERHARD FETZER GmbH
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Abstract

Fixieranordnung (10, 110) mit wenigstens zwei werkzeuglos einstellbaren Klemmeinrichtungen (11, 111), die für eine Fixierung von Werkstücken (34), insbesondere von zumindest im Wesentlichen plattenförmigen Gegenständen, vorgesehen sind und die jeweils eine Anschlagfläche (40, 138) und dazu im Wesentlichen orthogonal ausgerichtete, paarweise einander gegenüberliegend angeordnete Klemmflächen (32, 36) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass Flächennormalen (37, 39; 137, 139) der Anschlagflächen (40; 138) benachbarter Klemmeinrichtungen (11, 111) zumindest im Wesentlichen in entgegengesetzte Richtungen weisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fixieranordnung mit wenigstens zwei werkzeuglos einstellbaren Klemmeinrichtungen, die für eine Fixierung von Werkstücken, insbesondere von zumindest im Wesentlichen plattenförmigen Gegenständen, vorgesehen sind und die jeweils eine Anschlagfläche und dazu im Wesentlichen orthogonal ausgerichtete, paarweise einander gegenüberliegend angeordnete Klemmflächen aufweisen.
  • Eine aus der DE 33 38 912 A1 bekannte Fixieranordnung ist für die Aufnahme zweier Platten, Bretter oder ähnlicher Werkstücke vorgesehen, die mit Bohrungen für eine nachfolgende Verdübelung versehen werden sollen. Dazu weist die Fixieranordnung zwei Werkstückaufnahmeräume auf, die durch ein von einer Grundplatte rechtwinklig abragendes Distanzstück getrennt sind. An diesem Distanzstück können beide Werkstücke flachseitig und mit an die Grundplatte anstoßenden Stirnflächen gleichzeitig festgespannt werden. Anschließend können in die Stirnflächen der Werkstücke durch Ausnehmungen in der Grundplatte Bohrungen eingebracht werden, die beispielsweise eine stirn-stirnseitige Verdübelung der Werkstücke ermöglichen.
  • Die bekannte Fixiereinrichtung ermöglicht auch das Einbringen von Bohrungen in die Stirnflächen von Werkstücken, die zur Aufnahme von Scharnieren dienen können, um beispielsweise Schranktüren an einem Schrankkorpus schwenkbeweglich anbringen zu können. Aufgrund der stirnseitigen Anordnung an den Werkstücken sind diese Scharniere jedoch auch bei geschlossenen Schranktüren sichtbar. Hingegen ist es mit der bekannten Fixiereinrichtung nicht möglich, Bohrungsmittelpunkte für die Anbringung von Scharnieren an größten Oberflächen der Werkstücke anzuzeichnen, bzw. an diesen Oberflächen entsprechende Bohrungen einzubringen, durch die die Anbringung von Scharnieren ermöglicht wird, die im geschlossenen Zustand der Schranktür verdeckt sind.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Fixiereinrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die die Anbringung von verdeckten Scharnieren für Schranktüren erleichtert.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Fixiereinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die zwischen den Klemmflächen angeordneten Anschlagflächen, die dem Anschlag der schmalen Stirnflächen der Werkstücke an der Fixieranordnung dienen, sind derart ausgerichtet, dass die jeweiligen Flächennormalen zumindest im Wesentlichen in entgegengesetzte Richtungen weisen. Die Klemmflächen der Klemmeinrichtungen bilden jeweils die Schenkel C-förmiger Werkstückaufnahmeräume. Eine Verbindung zwischen den Schenkeln wird jeweils durch die Anschlagfläche gebildet. Erfindungsgemäß sind die Klemmeinrichtungen derart angeordnet, dass Werkstücke mit ihren größten Oberflächen zumindest im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet werden können, wie dies auch bei der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung der Fall ist. Zudem können die Werkstücke jedoch abweichend von der bekannten Vorrichtung mit ihren Schmalseiten gegenüberliegend angeordnet werden. Dies wird möglich, weil die Flächennormalen der Anschlagflächen in entgegengesetzte Richtungen weisen. Somit können die über Scharniere miteinander zu verbindenden Werkstücke mit im We sentlichen parallel zueinander ausgerichteten größten Oberflächen und mit gegenüberliegend angeordneten Stirnflächen bzw. Schmalseiten an der Fixieranordnung aufgenommen und fixiert werden. Dabei liegen die Klemmflächen der Fixieranordnung an den größten Oberflächen der Werkstücke an und stellen somit eine reibschlüssige Fixierung der Werkstücke sicher.
  • Vorteilhaft ist es, wenn Klemmflächen benachbarter Klemmeinrichtungen im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind. Dadurch können die üblicherweise als Planparallelplatten ausgeführten Werkstücke ebenfalls parallel zueinander ausgerichtet werden. Somit kommen die größten Oberflächen der zu klemmenden Werkstücke in parallelen Ebenen, vorzugsweise in einer gemeinsamen Ebene, zum Liegen. Somit können durch Anlegen einer geeigneten Messeinrichtung, insbesondere einer Schablone oder einer Bohrlehre, die zur Anbringung der verdeckten Scharniere notwendigen Markierungen angezeichnet oder in einem einzigen Arbeitsschritt die entsprechenden Bohrungen in die Werkstücke eingebracht werden.
  • Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Anschlagflächen an einem Zugmittel ausgebildet sind, das zur gemeinsamen Zugkraftübertragung zwischen den Klemmflächen benachbarter Klemmeinrichtungen dient. Bei der Fixierung der Werkstücke zwischen den Klemmflächen der Klemmeinrichtungen werden Normalkräfte auf die voneinander abweisenden größten Oberflächen der Werkstücke aufgebracht. Diese Normalkräfte rufen in den Klemmeinrichtungen zumindest bereichsweise Zugkräfte hervor, die über Zugmittel zwischen den Klemmflächen übertragen werden. Die Zugmittel sind unmittelbar oder mittelbar mit den jeweiligen Klemmflächen gekoppelt und dienen bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Doppelfunktion auch als Anschlagflächen für die Werkstücke. Durch die gemeinsame Zugkraftübertragung benachbarter Klemmeinrichtungen über ein gemeinsames Zugmittel kann ein einfacher Aufbau der Fixieranordnung erreicht werden. Vorzugsweise teilen sich die Klemmflächen benachbarter Klemmeinrichtungen einen entsprechend dimensionierten Steg, der im Wesentlichen orthogonal zu den Klemmflächen ausgerichtet ist und der die Zugkraftübertragung zwischen den Klemmflächen für beide Klemmeinrichtungen gewährleistet.
  • Vorzugsweise sind Klemmflächen benachbarter Klemmeinrichtungen an Schenkeln eines H-förmigen Grundkörpers angeordnet. Ein derartiger Grundkörper kann in einfacher Weise aus mehreren Platten, insbesondere Metallplatten, oder als Kunststoff-Spritzgussteil, Kunststoff-Extrusionsteil oder Aluminium-Strangpressteil kostengünstig hergestellt werden. Vorzugsweise sind Klemmflächen benachbarter Klemmeinrichtungen jeweils an Innenflächen der Schenkel des H-förmigen Grundkörpers angeordnet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Anschlagflächen an einem Mittelsteg des H-förmigen Grundkörpers ausgebildet sind. Damit lässt sich ein besonders einfacher Aufbau der Fixieranordnung erreichen. Die minimale Beabstandung der zu verarbeitenden plattenförmigen Gegenstände wird durch die Stärke des Mittelstegs festgelegt, der als Zugmittel zur Übertragung von Zugkräften zwischen den jeweiligen Klemmflächen dient. Bei einer bevorzugten Ausbildungsform der Erfindung ist der Mittelsteg federelastisch, insbesondere aus federelastischem Stahlblech, ausgebildet. Eine Materialstärke des Mittelstegs ist so gewählt, dass trotz der Elastizität des Mittelstegs eine Festlegung an einem Werkstück möglich ist.
  • Das heißt, dass die bei der Klemmung des Werkstücks auftretenden Normalkräfte zwar den Mittelsteg deformieren, jedoch zumindest so große Normalkräfte aufgebaut werden können, dass die Fixieranordnung ihr eigenes Gewicht tragen kann. Durch eine derartige Dimensionierung des Mittelstegs sind die Werkstücke mit einem geringen Abstand zueinander anordenbar. Dieser Abstand gleicht vorzugsweise dem Abstand der Werkstücke nach Anbringung des verdeckten Scharniers, wodurch eine besonders rasche Verarbeitung der Werkstücke ermöglicht wird.
  • Vorteilhaft ist es, wenn zur Einstellung der Beabstandung der Klemmflächen der Klemmeinrichtungen vorgesehene Stelleinrichtungen, insbesondere Gewindespindeln, an Schenkeln des H-förmigen Grundkörpers angeordnet sind. Dabei können die Stelleinrichtungen entweder an Schenkeln angebracht sein, die an einem der beiden Endbereiche des Mittelstegs angrenzen. Alternativ können die Stelleinrichtungen an jeweils unterschiedlichen Enden des Mittelstegs, insbesondere an jeweils in unterschiedliche Richtungen abragenden Schenkeln des H-förmigen Grundkörpers angeordnet sein.
  • Vorzugsweise sind die Klemmeinrichtungen unabhängig voneinander einstellbar. Somit kann die Fixiereinrichtung zunächst an einem der beiden Werkstücke festgelegt werden, indem die erste Klemmeinrichtung werkzeuglos von einem Bediener betätigt wird. Anschließend kann das zweite Werkstück in die zweite Klemmeinrichtung eingeführt und unabhängig vom ersten Werkstück fixiert werden, wodurch sich eine vorteilhafte Handhabung der Werkstücke erreichen lässt. Vorzugsweise weist die Fixierein richtung genau zwei Klemmeinrichtungen auf, von denen die Eine zur Fixierung des ersten Werkstücks und die andere zur Fixierung des zweiten Werkstücks dient.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden in der Zeichnung dargestellt. Dabei zeigt:
  • 1: eine erste Ausführungsform einer Fixiereinrichtung in einer Seitenansicht;
  • 2: eine zweite Ausführungsform einer Fixiereinrichtung in einer Seitenansicht.
  • Die in der 1 dargestellte Fixiereinrichtung 10 umfasst einen als Aluminiumstrangpressteil ausgeführten Grundkörper 12 mit H-förmigem Querschnitt und daran linear verstellbar angebrachte Klemmplatten 14. Die Klemmplatten 14 sind über Drehgelenke 18 mit Gewindespindeln 16 gekoppelt. Die Gewindespindeln 16 sind an Schenkeln 20, 22 des Grundkörpers 12 in nicht dargestellten Innengewinden eingeschraubt und ermöglichen durch Rotation um Mittelachsen 28, 30 die lineare Verstellung der Klemmplatten 14, um Werkstücke 34 zeitweilig klemmen zu können. Die Klemmplatten 14 bilden mit den Gewindespindeln und dem Grundkörper 12 zwei unabhängig voneinander einstellbare Klemmeinrichtungen 11.
  • Die jeweils den Gewindespindeln 16 abgewandten Oberflächen der Klemmplatten 14 sind mit Gummipolstern 32 belegt, da sie in Anlage mit größten Oberflächen 33 der gestrichelt dargestellten Werkstücke 34 kommen. In gleicher Weise sind die den Klemmplatten 14 gegenüberliegenden Innenflächen der Schenkel 24 und 26 mit Gummipolstern 36 versehen. Zudem sind die als Anschlagflächen dienenden Oberflächen des Mittelstegs 38 des H-förmigen Grundkörpers 12 mit Gummipolstern 40 belegt, da an diesen Oberflächen Schmalseiten 35 der Werkstücke 34 zu Anlage kommen sollen. Die Gummipolster 40 erstrecken sich nahezu über die gesamte Länge des Mittelstegs 38, so dass unabhängig von der linearen Positionierung der Klemmplatten 14 ein Kontakt zwischen den Werkstücken 34 und der Oberfläche des Mittelstegs 38 verhindert werden kann. Normalenvektoren 37, 39 der mit den Gummipolstern 40 belegten Oberflächen des Mittelstegs 38 weisen in entgegengesetzte Richtungen.
  • Die Innenflächen der Schenkel 24, 26 liegen ebenso wie die den Werkstücken 34 zugewandten Oberflächen der Gummipolster 36 jeweils in gemeinsamen Ebenen, so dass die daran anliegenden Werkstücke 34 nicht nur parallel zueinander ausgerichtet werden, sondern mit ihren den Gummipolstern 36 zugewandten größten Oberflächen 33 ebenfalls in parallelen Ebenen zu liegen kommen.
  • Bei den Werkstücken 34 kann es sich insbesondere um einen Korpus eines Schranks und eine am Korpus anzubringende Schranktür handeln, die mit nicht dargestellten, bei geschlossenen Schranktüren unsichtbaren, da innenliegenden, Scharnieren miteinander verbunden werden sollen. Zur Anbringung dieser Scharniere ist es erforderlich, in beiden Werkstücken 34 entsprechende Bohrungen anzubringen. Zu diesem Zweck werden in einem ersten Arbeitsschritt entsprechende, nicht dargestellte Bohrungen in die größten Oberflächen 33 des Korpus eingebracht. Ausgehend von diesen Bohrungen wird in einem darauffolgenden Arbeitsschritt die Lage der Bohrungen in der Schranktür be stimmt. Hierbei ist die Fixiereinrichtung 10 hilfreich einzusetzen, da sie eine zeitweilige Festlegung der Schranktür am Korpus ermöglicht, bis die Lage der entsprechenden Bohrungen festgelegt ist bzw. die Bohrungen in die Schranktür eingebracht wurden.
  • Durch die H-förmige Gestalt des Grundkörpers 12 und die daran verstellbar angebrachten Klemmplatten 14 werden zwei Werkstückaufnahmeräume 41, 42 geschaffen, in die die Werkstücke 34 eingebracht werden können und mit im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichteten größten Oberflächen 33 sowie mit gegenüberliegend angeordneten Schmalseiten 35 zu liegen kommen. Somit kann eine Schablone oder eine Bohrlehre auf die größten Oberflächen 33 der Werkstücke 34 aufgelegt werden und zur Markierung oder Einbringung entsprechender Bohrungen in die Werkstücke genutzt werden.
  • Bei der in 2 dargestellten zweiten Ausführungsform der Erfindung ist anstelle des einstückigen Grundkörpers 12 ein aus mehreren separaten Elementen aufgebauter Grundkörper 112 für die Fixiereinrichtung 110 vorgesehen. Der Grundkörper 112 ist, wie auch aus der teilweise geschnittenen Darstellung der 2 hervorgeht, aus zwei Halteplatten 150, 152 und einem die Halteplatten 150, 152 verbindenden, federelastischen Mittelsteg 138 aufgebaut, der jeweils durch entsprechende Ausnehmungen in den Halteplatten 150, 152 geführt ist und endseitig durch Schweißen mit den Halteplatten 150, 152 verbunden ist. Somit werden die Klemmeinrichtungen 111 durch die Klemmplatten 14, die Gewindespindeln 16 und den Grundkörper 112 gebildet.
  • Die Materialstärke und die Materialauswahl für den federelastischen Mittelsteg 138 werden derart getroffen, dass eine Festlegung der Fixiereinrichtung 110 an einem der beiden Werkstücke trotz der Federelastzität und der daher bei der Festlegung auftretenden Krümmung des Mittelstegs 138 erfolgen kann. Auch bei dieser Ausführungsform weisen die Normalenvektoren 137, 139 in entgegengesetzte Richtungen.
  • Durch diese äußerst schlanke Gestaltung des federelastischen Mittelstegs 138 sind die Werkstückaufnahmeräume 141 und 142 sehr nah zueinander angeordnet. Somit können die Werkstücke 34 mit ihren Schmalseiten 35 derart aneinander angenähert werden, dass ein Spalt zwischen den Werkstücken 34 dem späteren Zustand nach Anbringung des nicht dargestellten, verdeckten Scharniers entspricht. Dadurch wird eine besonders rasche Anbringung von Markierungen zur Einbringung von Bohrungen für die Scharniere unterstützt.
  • Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind anstelle der als Planflächen ausgeführten Anschlagflächen gemäß 1 und 2 gekrümmte Anschlagflächen vorgesehen, beispielsweise ist der Mittelsteg als Rundstab ausgeführt. Auch in diesem Fall gilt, dass die mit den Schmalseiten der Werkstücke in Berührung kommenden Flächenbereiche des Mittelstegs jeweils in entgegengesetzten Richtungen verlaufende Normalenvektoren aufweisen. In gleicher Weise gilt dies auch für windschief gegenüber den Klemmflächen ausgerichtete Anschlagflächen. Entscheidend ist, dass eine Anbringung der Fixiereinrichtung an den miteinander zu verbindenden Werkstücken derart erfolgen kann, dass sich die Schmalseiten der Werkstücke gege nüberliegen und die größten Oberflächen der Werkstücke zumindest im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.

Claims (7)

  1. Fixieranordnung (10, 110) mit wenigstens zwei werkzeuglos einstellbaren Klemmeinrichtungen (11, 111), die für eine Fixierung von Werkstücken (34), insbesondere von zumindest im Wesentlichen plattenförmigen Gegenständen, vorgesehen sind und die jeweils eine Anschlagfläche (40, 138) und dazu im Wesentlichen orthogonal ausgerichtete, paarweise einander gegenüberliegend angeordnete Klemmflächen (32, 36) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass Flächennormalen (37, 39; 137, 139) der Anschlagflächen (40; 138) benachbarter Klemmeinrichtungen (11, 111) zumindest im Wesentlichen in entgegengesetzte Richtungen weisen.
  2. Fixieranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Klemmflächen (32, 36) benachbarter Klemmeinrichtungen (11, 111) im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
  3. Fixieranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagflächen (40; 138) an einem Zugmittel (38; 138) ausgebildet sind, das zur gemeinsamen Zugkraftübertragung zwischen den Klemmflächen (32, 36) benachbarter Klemmeinrichtungen (11, 111) dient.
  4. Fixieranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmflächen (32, 36) benachbarter Klemmeinrichtungen (11, 111) an Schenkeln, (24, 26; 152) eines H-förmigen Grundkörpers (12; 112) ausgebildet sind.
  5. Fixiereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Einstellung der Beabstandung der Klemmflächen (32, 36) der Klemmeinrichtungen (11, 111) vorgesehene Stelleinrichtungen (16; 116), insbesondere Gewindespindeln, an Schenkeln (20, 22; 150) des H-förmigen Grundkörpers (12; 112) angeordnet sind.
  6. Fixieranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtungen (11, 111) unabhängig voneinander einstellbar sind.
  7. Fixieranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass genau zwei Klemmeinrichtungen (11, 111) vorgesehen sind.
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