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DE202008003107U1 - Einrichtung zur Feuchtigkeitsabsorption - Google Patents

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DE202008003107U1
DE202008003107U1 DE200820003107 DE202008003107U DE202008003107U1 DE 202008003107 U1 DE202008003107 U1 DE 202008003107U1 DE 200820003107 DE200820003107 DE 200820003107 DE 202008003107 U DE202008003107 U DE 202008003107U DE 202008003107 U1 DE202008003107 U1 DE 202008003107U1
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    • B01D53/263Drying gases or vapours by absorption

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Abstract

Einrichtung zur Feuchtigkeitsabsorption in insbesondere Luft, mit einer zumindest teilweise durchlässigen Hülle (1, 2) und wenigstens einer Kammer (4, 7) in der Hülle (1, 2), wobei die Kammer (4, 7) eine Füllung (6) aus zumindest einem Trockenmittel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllung (6) zusätzlich zu dem Trockenmittel zumindest ein natürliches Feuchtigkeitsbindemittel aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Feuchtigkeitsabsorption in insbesondere Luft, mit einer zumindest teilweise durchlässigen Hülle und wenigstens einer Kammer in der Hülle, wobei die Kammer eine Füllung aus zumindest einem Trockenmittel aufweist.
  • Solche Einrichtungen zur Feuchtigkeitsabsorption sind allgemein bekannt und dienen entsprechend der EP 1 328 448 B1 beispielsweise dazu, in Containern befindliche Waren vor Feuchtigkeitseinflüssen zu bewahren. Dabei wird meistens so vorgegangen, dass die mit Hilfe des Trockenmittels gebundene Flüssigkeit von dem Trockenmittel separiert wird und einen getrennten Behälter füllt. Das hat sich bewährt.
  • Ähnlich geht die AT 49 134 B vor, die eine gattungsgemäße Einrichtung mit einer biegsamen oder halbsteifen Hülle beschreibt. Auch in diesem Fall sind letztlich zwei Kammern vorgesehen, nämlich eine obere Kammer für das Trockenmittel und eine untere Kammer, die einen Aufnahmebehälter bildet. Eine zusätzliche Rückschlagkappe zwischen den Kammern soll das Übertreten von Flüssigkeit von der unteren zur oberen Kammer verhindern.
  • Die bekannten Einrichtungen werden regelmäßig hängend befestigt, beispielsweise am Dach eines Containers. An dieser Stelle können Probleme dergestalt auftreten, dass insbesondere beim Entladen des Containers die hängende Einrichtung verkantet und die zuvor gesammelte Flüssigkeit unkontrolliert austritt oder die Ware schädigt.
  • Aus diesem Grund verfolgt die vorliegende Erfindung die Aufgabenstellung, eine derartige Einrichtung so weiter zu entwickeln, dass das unkontrollierte Austreten von Flüssigkeit vermieden wird.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Einrichtung zur Feuchtigkeitsabsorption in insbesondere Luft im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Füllung zusätzlich zu dem Trockenmittel zumindest ein natürliches Feuchtigkeitsbindungsmittel aufweist.
  • Die Erfindung greift also auf eine spezielle Füllung zurück, nämlich eine solche, die sich aus einem üblicherweise natürlichen hygroskopischen Salz als Feuchtigkeitssammler bzw. Trockenmittel und zusätzlich einem die entstehende Feuchtigkeit bindenden ebenfalls natürlichen Feuchtigkeitsbindemittel zusammensetzt. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Füllung insgesamt als ungiftig, nicht feuergefährlich, nicht toxisch und umweltfreundlich eingestuft werden kann, was die Verwendung und anschließende Entsorgung vereinfacht. Tatsächlich zeichnen sich Trockenmittel und hier insbesondere hygroskopische Salze bei der üblicherweise angewandten Feuchtigkeitsaufnahme aus Luft dadurch aus, dass sie zu klumpen beginnen und in einen gelartigen Charakter übergehen. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird nun aber die aufgenommene Flüssigkeit nicht (mehr) von diesem hygroskopischen Salz räumlich getrennt, sondern unmittelbar am Ort der Entstehung mit Hilfe des natürlichen Feuchtigkeitsbindungsmittels aufgenommen.
  • Denn bei der Füllung handelt es sich um eine Mischung aus Körnern des Trockenmittels und solchen des Feuchtigkeitsbindemittels. Die Korngröße liegt dabei im Bereich weniger Millimeter oder auch darunter, sodass die Füllung letztlich aus einem Granulat mit den beschriebenen Eigenschaften gebildet wird. Dabei hat sich als Trockenmittel besonders Calciumchlorid oder ein vergleichbares hygroskopisches Salz als besonders günstig erwiesen. Als organisches Bindemittel kommt regelmäßig ein Polysaccharid, und hier vorzugsweise Stärke, zum Einsatz. Derartige Stärke zeichnet sich durch eine hohe Aufnahmefähigkeit für Wasser aus und lässt sich besonders kostengünstig und praktisch unbegrenzt herstellen, beispielsweise aus Kartoffeln oder Getreide gewinnen. Grundsätzlich kann als Feuchtigkeitsbindemittel alternativ oder zusätzlich ein natürliches Mineral, insbesondere ein Dreischichtmineral wie beispielsweise Bentonit zum Einsatz kommen, das sich ebenfalls durch eine hohe Wasseraufnahmefähigkeit bei gleichzeitig nicht toxischem und umweltfreundlichem Charakter auszeichnet und lebensmittelrechtlich unbedenklich ist.
  • Meistens wird bei der Füllung mit einer bestimmten Mischung zwischen dem Trockenmittel und dem Feuchtigkeitsbindemittel gearbeitet, wobei das Trockenmittel regelmäßig den größeren Mischungsbestandteil und das Feuchtigkeitsbindemittel den kleineren Mischungsbestandteil in der Mischung darstellt. Tatsächlich werden hier Gewichtsverhältnisse des Trockenmittels zum Feuchtigkeitsbindemittel von ca. 60 Gew.-% zu 40 Gew.-% beobachtet. Insbesondere haben sich Gewichtsverhältnisse von ca. 65 Gew.-% für das Trockenmittel ca. 35 Gew.-% für das Feuchtigkeitsbindemittel als günstig erwiesen.
  • Die Handhabung der erfindungsgemäßen Einrichtung ist für den Fall besonders einfach und vorteilhaft, dass die Hülle und damit die Einrichtung als Ganzes insgesamt flexibel und kissenartig ausgestaltet ist. Dabei verfügt die kissenartige Hülle über eine Oberseite und Unterseite, die in der Regel unterschiedlich gestaltet sind. Tatsächlich wird nämlich meistens auf eine luftdurchlässige Oberseite aus beispielsweise einem Vlies zurückgegriffen, währenddessen die Unterseite flüssigkeitsdicht und damit natürlich auch luftundurchlässig ausgebildet ist und beispielsweise aus einem Kunststoff gefertigt sein kann.
  • Wenn nun die Einrichtung als Ganzes bzw. die Hülle auf eine Unterlage oder eine Ware aufgelegt wird, so sorgt die flüssigkeitsdicht ausgestaltete Unterseite dafür, dass in der Kammer bzw. Füllung aufgenommene Flüssigkeit nicht nach unten aus der Hülle austritt, sondern vielmehr von der flüssigkeitsdichten Unterseite zurückgehalten wird. Die Oberseite stellt demgegenüber sicher, dass die Luft und somit auch die Feuchtigkeit in die Hülle eindringen kann. Dabei hat es sich besonders bewährt, wenn die Hülle insgesamt aus recyclebarem Material gefertigt ist, beispielsweise die Unterseite aus Polyethylen und die Oberseite aus einem Faservlies. Dadurch wird nicht nur die Wiederverwertbarkeit und einfache Entsorgung ermöglicht, sondern die Hülle ist insgesamt auch alterungs-, hitze- und kältebeständig ausgestaltet sowie lebensmittelunbedenklich.
  • Um zu gewährleisten, dass die von dem Trockenmittel gebundene Flüssigkeit einwandfrei mit Hilfe des Feuchtigkeitsbindemittels aufgenommen wird und das Trockenmittel nicht verklumpt, hat es sich bewährt, wenn die Hülle in mehrere Längs- und oder Querkammern aufgeteilt wird. Denn dadurch ist die Füllung gleichsam portioniert und wird ein Verklumpen verhindert. Das erreicht die Erfindung im Detail dadurch, dass die Hülle mit Längskammern ausgerüstet ist, in welchen jeweils Füllungsschläuche aufgenommen werden, die die Füllung beinhalten und regelmäßig in Querrichtung unterteilt sind. Auf diese Weise stellt sich insgesamt der kissenartige Charakter der Hülle mit den Längs- und Querkammern ein. Damit die in den Füllungsschläuchen aufgenommene Füllung problemlos mit der Luft kommunizieren kann, sind die fraglichen Füllungsschläuche aus einem luft- und flüssigkeitsdurchlässigen Material gefertigt, beispielsweise einem Vlies.
  • Insgesamt hat sich gezeigt, dass die erfindungsgemäße Einrichtung besonders vorteilhaft bei in Stapeln bevorrateten Produkten eingesetzt werden kann, beispielsweise in Containern. Denn aufgrund der kissenartigen Hülle reicht es aus, die fragliche Einrichtung kopfseitig eines Stapels zu platzieren, sodass praktisch kein Stauraum verloren geht. Dabei steht die Bevorratung von Produkten wie Konserven, Lebensmitteln, aber auch Maschinen, Papierwaren, Lederwaren oder Holzprodukten in Containern im Vordergrund. Das Feuchtigkeitsaufnahmevermögen ist enorm und kann mehr als das Zweifache des Eigengewichtes betragen.
  • Aufgrund des in der Füllung zusätzlich vorhandenen Feuchtigkeitsbindungsmittels besteht darüber hinaus die Option, dass die hierin gebundene Flüssigkeit bei beispielsweise abnehmender Luftfeuchtigkeit nach außen wieder abgegeben wird, sodass zum Teil eine natürliche Regenerierung der Füllung stattfindet. Nach dem Lagerungsvorgang kann die besagte Einrichtung problemlos entsorgt werden, weil insgesamt umweltfreundliche und unbedenkliche Materialien zum Einsatz kommen. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 die erfindungsgemäße Einrichtung in einer schematischen Ansicht und
  • 2 den Gegenstand nach 1 im Schnitt entlang der Linie A-A.
  • In den Figuren ist eine Einrichtung zur Feuchtigkeitsabsorption in insbesondere Luft dargestellt. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels und nicht einschränkend wird die besagte Einrichtung innerhalb von Transportcontainern genutzt, um dort bevorratete Waren vor Feuchtigkeitsschäden zu bewahren. Das ist selbstverständlich nur beispielhaft zu verstehen.
  • Um dieser Zweckbestimmung genüge zu tun, verfügt die Einrichtung über eine flexible und teilweise durchsichtige Hülle 1, 2, die sich im Wesentlichen aus einer luftdurchlässigen Oberseite und eine luft- und flüssigkeitsundurchlässigen Unterseite zusammensetzt. Die Oberseite 2 und die Unterseite 1 sind jeweils randseitig in der Art eines Kissens und zusätzlich noch im Bereich von Längsnähten 3 miteinander verbunden. Die Oberseite 2 ist aus einem Vlies gefertigt, wohingegen die Unterseite aus einer Kunststofffolie, im Ausführungsbeispiel einer PE-Folie, produziert worden ist.
  • Infolge der durchlaufenden Längsnähte 3 bilden sich im Inneren der Hülle 1, 2 Längskammern 4. In diesen Längskammern 4 werden Füllungsschläuche 5 aufgenommen, wie man am besten anhand der Schnittdarstellung in 2 erkennt. In diesen Füllungsschläuchen 5 bzw. den Längskammern 4 respektive den einzelnen in der Hülle 1, 2 definierten Kammern 4, 7 findet sich eine Füllung 6, die erfindungsgemäß aus wenigstens einem Trockenmittel und einem natürlichen Feuchtigkeitsbindemittel zusammengesetzt ist. Als Trockenmittel kommt Calciumchlorid zum Einsatz, während es sich bei dem Feuchtigkeitsbindemittel um Stärke handelt.
  • Man erkennt, dass die in den Längskammern 4 aufgenommenen Füllungsschläuche 5 in Querrichtung in Querkammern 7 unterteilt sind. Auf diese Weise finden sich in der Hülle 1, 2 Längskammern 4 und Querkammern 7, die den insgesamt kissenartigen Charakter der Hülle 1, 2 mit der jeweils in den Kammern 4, 7 aufgenommen Füllung 6 begründen.
  • Die Füllungsschläuche 5 sind aus einem luft- und flüssigkeitsdurchlässigen Material wie beispielsweise Vlies hergestellt. Auf diese Weise kann die mit Feuchtigkeit belastete Luft ungehindert über die ebenfalls luftdurchlässige Oberseite 2 der Hülle 1, 2 ins Innere der Füllungsschläuche 5 vordringen und trifft hier auf die Füllung 6. Bei dieser handelt es sich um die Mischung aus Calciumchlorid und Stärke, wobei das Calciumchlorid für die Feuchtigkeitsaufnahme sorgt und die Stärke die aufgenommene Feuchtigkeit bindet. Damit es bei diesem Vorgang nicht zu Verklumpungen kommt, sind die Kammern 4, 7 vorgesehen, welche die jeweiligen von der Füllung 6 ausgefüllten Volumina klein halten.
  • Anhand der Schnittdarstellung gemäß 2 wird deutlich, dass die Unterseite 1 der Hülle 1, 2 mit mehreren Befestigungsmitteln 8 ausgerüstet ist. Bei diesen Befestigungsmitteln 8 handelt es sich im Ausführungsbeispiel und nicht ein schränkend um Selbstklebepunkte, mit deren Hilfe die Hülle 1, 2 und folglich die Einrichtung als Ganzes auf einer Verpackung oder dergleichen liegend fixiert werden kann. In diesem Zusammenhang sorgen zusätzlich seitliche Handhaben 9 dafür, dass die Anbringung problemlos gelingt.
  • Das Trockenmittel und das Feuchtigkeitsbindemittel liegen in der Füllung 6 im Gewichtsverhältnis von ca. 65 Gew.-% zu ca. 35 Gew.-% vor. Auf diese Weise ist die Füllung 6 in der Lage, mehr als das Doppelte ihres Eigengewichtes an Flüssigkeit aufnehmen zu können. Zugleich kann das Feuchtigkeitsbindemittel darin gebundene Flüssigkeit bei abnehmendem Feuchtigkeitsgehalt wieder nach außen abgeben. Dadurch regeneriert sich die Füllung 6 in gewisser Weise selbst. Aufgrund des natürlichen und nicht toxischen sowie lebensmittelunbedenklichen Charakters der Füllung 6, der Füllungsschläuche 5 sowie schließlich der Hülle 1, 2 lässt sich die gesamte Einrichtung nach ihrem Einsatz problemlos entsorgen und kann unschwer recycelt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1328448 B1 [0002]
    • - AT 49134 B [0003]

Claims (10)

  1. Einrichtung zur Feuchtigkeitsabsorption in insbesondere Luft, mit einer zumindest teilweise durchlässigen Hülle (1, 2) und wenigstens einer Kammer (4, 7) in der Hülle (1, 2), wobei die Kammer (4, 7) eine Füllung (6) aus zumindest einem Trockenmittel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllung (6) zusätzlich zu dem Trockenmittel zumindest ein natürliches Feuchtigkeitsbindemittel aufweist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1, 2) kissenartig mit einer Oberseite (2) und einer Unterseite (1) ausgebildet ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (2) luftdurchlässig aus beispielsweise einem Vlies und die Unterseite (1) flüssigkeitsdicht aus beispielsweise einem Kunststoff gefertigt ist.
  4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (1) mit zumindest einem Befestigungsmittel (8) zur Festlegung der Hülle (1, 2) zum Beispiel auf einer Ware oder einer vergleichbaren Unterlage ausgerüstet ist.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1, 2) mehrere Längs- und/oder Querkammern (4, 7) aufweist.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1, 2) mit Längskammern (4) ausgerüstet ist, in welchen in Querrichtung unterteilte Füllungsschläuche (5) aufgenommen werden, die die Füllung (6) beinhalten.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllungsschläuche (5) aus einem luft- und flüssigkeitsdurchlässigen Material, beispielsweise einem Vlies, hergestellt sind.
  8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Trockenmittel und das Feuchtigkeitsbindemittel in der Füllung (6) in einem Gewichtsverhältnis von ca. 60 Gew.-% zu 40 Gew.-%, insbesondere ca. 65 Gew.-% zu ca. 35 Gew.-% vorliegen.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Trockenmittel Calciumchlorid oder ein vergleichbares hygroskopisches Salz und als organisches Feuchtigkeitsbindemittel ein Polysaccharid zum Einsatz kommen.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (1, 2) seitliche Handhaben (9) aufweist.
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JP2018177360A (ja) * 2017-04-21 2018-11-15 三井化学株式会社 包装体、金属部材の保存または運搬方法、および金属/樹脂複合構造体の製造方法

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