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DE202008003089U1 - Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung - Google Patents

Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung Download PDF

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DE202008003089U1
DE202008003089U1 DE200820003089 DE202008003089U DE202008003089U1 DE 202008003089 U1 DE202008003089 U1 DE 202008003089U1 DE 200820003089 DE200820003089 DE 200820003089 DE 202008003089 U DE202008003089 U DE 202008003089U DE 202008003089 U1 DE202008003089 U1 DE 202008003089U1
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DE200820003089
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Heßler Christoph Dr
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Heßler Christoph Dr
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27DWORKING VENEER OR PLYWOOD
    • B27D5/00Other working of veneer or plywood specially adapted to veneer or plywood
    • B27D5/006Trimming, chamfering or bevelling edgings, e.g. lists
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23CMILLING
    • B23C3/00Milling particular work; Special milling operations; Machines therefor
    • B23C3/12Trimming or finishing edges, e.g. deburring welded corners
    • B23C3/126Portable devices or machines for chamfering edges

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Abstract

Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung von plattenförmigen Werkstücken, insbesondere zur Bearbeitung von an plattenförmigen Werkstücken befestigten, überstehenden Kantenstreifen oder anderer überstehender Materialien, für Holz, Holzersatzwerkstoffe, Kantenstreifenwerkstoffe und dergleichen aufweisend mindestens eine Antriebseinheit, insbesondere eine pneumatisch angetriebene Antriebseinheit (17), mindestens ein auf einer angetriebenen Welle befestigtes Werkzeug (18) und mindestens einen auf der Werkzeugseite (10) einer maschinengebundenen Auflageebene (9) auf eine Hauptfläche (39), (40) eines Werkstückes (38) von Hand gleitfähig aufdrückbaren Anschlag (23), bei dessen Auflage auf der oberen Hauptfläche (39) eines waagrecht liegenden Werkstückes (38) ein auf einer angetriebenen Welle befestigtes Werkzeug (18) um eine hauptflächenparallele Achse (21) in Dickenrichtung des Werkstückes (38) durch Schwenken insbesondere kantenbearbeitend führbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass von dieser Anschlagart höchstens ein Anschlag (23) pro Antriebseinheit (17) vorhanden ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein mobile Maschine zur Kantenbearbeitung, die die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist.
  • Stand der Technik
  • Es ist bekannt, den Überstand von Kantenstreifen an den Schmalflächen eines plattenförmigen Werkstücks durch spanabhebende Bearbeitung an allen Seiten zu entfernen. Die nivellierende Bearbeitung des Kantenstreifens wird Bündigfräsen genannt. Daran kann sich eine weitere Formgebung durch Kantenrunden oder auch Kantenfasen anschließen. Für die Anforderungen an das Bearbeitungsaggregat ist zu unterscheiden zwischen der Bearbeitung des Kantenstreifens längs des Übergangs von den Hauptflächen zu den Schmalflächen des Werkstücks und der Bearbeitung der Stoßstelle der Kantenstreifen an den Werkstückecken.
  • Aus der Patentschrift EP 0 583 753 B1 ist eine Kantenfräse mit Anschlagvorrichtung bekannt, bei der zu beiden Seiten der Fräserwelle zu dieser parallele, getrennte Führungselemente angeordnet sind. Eines der Führungselemente bildet zusammen mit einer gleichachsig auf der Fräserwelle gelagerten Tastrolle einen zur Fräserwelle parallelen Anschlag. Die Führungselemente befinden sich auf der Werkzeugseite und werden in dem senkrechten Anschlagorgan entnehmbar festgeklemmt. Die Werkzeugachse liegt parallel zu den Hauptflächen eines waagrecht aufliegenden Werkstückes. Es kann senkrecht zu den Hauptflächen gefräst werden und insbesondere die Werkstückecke vertikal bearbeitet werden.
  • In der Gebrauchsmusteranmeldung DE 17 77 041 U ist eine Führungsplatte für Handoberfräsen oder andere Geräte beschrieben zur Bearbeitung von Körperkanten aus Holz, Kunstholz oder Kunststoffen. An der Führungsplatte ist zu beiden Seiten der Maschine je ein Handgriff über der Längsachse der Führungsplatte befestigt. Die Werkzeugachse steht senkrecht zu den Hauptflächen des Werkstückes. Eine Werkstückecke kann bei aufliegender Führungsplatte horizontal bearbeitet werden. Bei einer vertikalen Bearbeitung liegt die Führungsplatte nur teilweise an der Schmalseite an, so dass das Fräsergebnis und der Arbeitsablauf durch Verwackeln beeinträchtigt wird.
  • Bei der Kantenfräsmaschine nach DE 18 50 992 U kann der Motor sowohl waagrecht als auch senkrecht angeordnet werden. Dazu sind paarweise parallel verlaufende Bohrungen vorhanden, in die zwei am Motor vorgesehene Zapfen wahlweise einsteckbar sind, so dass der Motor in eine Lage parallel zur Grundplatte oder senkrecht zur Grundplatte eingesteckt werden kann. Da die Grundplatte mit einer ebenen Fläche auf dem Werkstück aufliegt, können bei auf der Hauptfläche des Werkstückes aufliegender Grundplatte Werkstückecken nicht mit zur Hauptfläche des Werkstückes senkrechtem Vorschub bearbeitet werden.
  • Um bei einem Wechsel der Bearbeitungslage von senkrecht auf waagrecht die Führung zu verbessern ist bei der Kantenfräs- und Kappmaschine Hebor P 72 von Bösch Maschinenbau, 9524 Zuzwil, Schweiz, in Deutschland vertrieben von BRAUN Maschinenvertrieb GmbH 82538 Geretsried, dokumentiert in der Bedienungsanleitung Kantenfräs- und Kappmaschine Dok: 1.05.2007 CH von Bösch Maschinenbau, ein über die Hauptfläche des Werkstückes einschwenkbarer, federbelasteter Teller mit Führungsstange, deren Achse senkrecht zur Werkzeugachse verläuft, vorhanden. Bei vertikaler Bearbeitung der Ecke mit waagrechter Werkzeugachse wird die Gefahr des Verwackelns kaum verringert, da der Teller durch die wirkenden Drehmomente leicht vom Werkstück abhebt. Wird der Teller nicht benötigt, hat er keine weitere Funktion und wirkt störend.
  • In US 4763 707 A wird eine Oberfräse beschrieben, bei der zwei werkzeugachsenparallele Anschlagfinger zur Selbstzentrierung eines Fräsers ohne Anlauflager senkrecht zu einer Werkstückschmalseite verwendet werden. Die Anschlagfinger sind axial verstellbar und können so an verschiedene Falztiefen angepasst werden. Das Abfräsen überstehender Kantenstreifen ist nicht möglich.
  • Nachteile des Standes der Technik
  • Die oben aufgeführten Geräte sind für die Bearbeitung des Überstands von Kantenstreifen an den Schmalflächen eines plattenförmigen Werkstücks vornehmlich auf einzelne Aspekte ausgerichtet. Sofern mit dem gleichen Gerät sowohl Längskanten von plattenförmigen Werkstücken mit geradlinigen und geschwungenen Hauptflächenbegrenzungen sowie mit veränderlicher Werkstückdicke als auch die Stoßstellen der Kantenstreifen an den Werkstückecken bearbeitet werden sollen, ist dies entweder nicht oder nur nach Umbau eingeschränkt möglich.
  • Aufgabe
  • Aufgabe der voliegenden Erfindung ist es, mit schnellem Wechsel zwischen verschiedenen Anschlagpositionen, insbesondere zwischen einer geführten Längskantenbearbeitung und einer geführten, verwacklungssicheren Eckenbearbeitung, die Überstände von Kantenstreifen an plattenfömnigen Werkstücken mit insbesondere rechtwinkligen Ecken mit einer gut handhabbaren, mobilen und kostenmäßig vorteilhaften Maschine sicher geführt zu bearbeiten. Dabei sollen Werkstücke mit geradlinigen und geschwungenen Hauptflächenbegrenzungen sowie mit veränderlicher Werkstückdicke bearbeitbar sein.
  • Lösung, Vorteile
  • Diese Aufgabe wird durch eine mobile Maschine zur Kantenbearbeitung gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Auf einer mobilen Grundplatte sind senkrecht zu dieser eine Antriebseinheit und ein Anschlag befestigt. An der Spindel der bevorzugt pneumatischen Antriebseinheit ist koaxial ein Werkzeug mit koaxialer Tastrolle befestigt, das durch eine Ausnehmung in der Grundplatte hindurchragt und axial einstellbar ist. Der bevorzugt zylindrisch stabförmig ausgebildete Anschlag ist ebenfalls durch eine Ausnehmung in der Grundplatte durchführbar und verschiebbar. Durch Bewegung in seiner Führung, insbesondere durch Verschieben in seiner axialen Richtung, ist der zylindrische Anschlag auf der Werkzeugseite der Grundplatte positionierbar und in der gleichen Führung komplett von der Werkzeugseite entfernbar. Der Anschlag ist bevorzugt zum Gleiten und Schwenken auf einer Hauptfläche eines Werkstückes gleitfähig aufdrückbar. Die Länge des Anschlages ist so bemessen, dass er auf der Antriebsseite der Grundplatte auch im vorgeschobenen Zustand mit einer Hand umfaßbar ist. Die Aufnahme für den Anschlag ist griffartig ausgebildet.
  • Ein Anschlag kann auch durch Schenken um eine Achse an der Maschine und auch ohne die Grundplatte zu durchdringen auf deren Werkzeugseite positionierbar und in der gleichen Führung komplett von der Werkzeugseite entfernbar sein.
  • Die Werkstückauflage der Grundplatte ist in mindestens zwei Bereiche eingeteilt. Ein Bereich schließt das Werkzeug mit der Tastrolle nicht ein. Stattdessen ist eine V-förmig begrenzte Vertiefung vorhanden, in der über die Auflagefläche des Werkstückes hinausragende Kantenstreifenüberstände aufnehmbar sind. Ein weiterer Bereich schließt das Werkzeug mit der Tastrolle teilweise ein, so dass bei Auflage dieses Bereiches auf einem Werkstück und Anlage der Tastrolle an der Schmalfläche die Hauptfläche des Werkstückes einschließlich des Kantenstreifens überdeckbar ist.
  • Weiterhin ist die Grundplatte mit parallel angeordneten Profilen an ihren parallelen Seiten verstärkt, die zusätzlich zur Stabilisierungsfunktion noch eine Befestigungs- und eine Führungsfunktion haben. In oder an den Hohlprofilen sind Adapterelemente positionier- und befestigbar. Ebenso ist die Grundplatte mit den Profilen als Führungsschlitten in einer Führungsschiene einsetzbar. So sind insbesondere Halte- oder Führungswinkel, auch stufenlos winkeleinstellbare, adaptierbar.
  • Mit einer Antriebseinheit und einem Anschlag, die senkrecht auf einer Grundplatte lösbar befestigt sind, sind verschiedene Bearbeitungsmöglichkeiten vorteilhaft zusammengeführt. Mit einer Antriebseinheit in einer Aufnahme, insbesondere mit integriertem, kreisrunden Auflageteller, ist bereits ohne Grundplatte in bekannter Weise eine Kantenrundung durchführbar. Diese Antriebseinheit ist zur besseren Führung an einer Grundplatte mit Anschlag und 2-Bereich-Werkstückauflage befestigbar. Bei waagrecht liegendem Werkstück und darauf aufliegender Grundplatte sind bei senkrechter Antriebseinheit auch nicht gerade, geschwungene Werkstückseiten bearbeitbar. Der werkzeugachsenparallele Anschlag ist in seiner Führung aus- und zurückschiebbar. Er wird für die vertikale Eckbearbeitung werkzeugseitig bei waagrechter Antriebseinheit auf dem Werkstück gleitfähig aufgelegt. Er bildet mit der Tastrolle des Werkzeugs eine Anschlagebene. Es lassen sich auch Kantenüberstände an Schmalflächen von dickenveränderlichen Werkstücken bearbeiten. Der Nachteil des Verwackeln gerade bei der vertikalen Eckbearbeitung wird ausgeschaltet. Durch Vorschieben und Zurückziehen des Anschlages kann schnell und sicher bei laufender Maschine zwischen senkrechter und waagrechter Bearbeitung gewechselt werden.
  • Über die ursprüngliche Aufgabenstellung hinausgehend sind auf Basis der beschriebenen Lösung und in überraschendem Umfang weitere Konfigurationen möglich. Damit werden in einem durchgängigen Maschinenkonzept ein schneller Werkzeugwechsel, gleichzeitige Bearbeitung mit mehreren Werkzeugen, gleichzeitige Bearbeitung von Oberseiten- und Unterseitenkante und die ein- und mehrdimensionale Eckenbearbeitung an nicht rechtwinkligen Ecken möglich. Es sind die beschriebene Lösung einschließend in einer Maschine mindestens eine Antriebseinheit und mindestens ein werkzeugseitig wirkender, senkrecht zur Grundplatte stehender, auf die Hauptfläche eines Werkstückes zum Schwenken des Werkzeuges senkrecht zur Hauptfläche gleitfähig aufdrückbarer Anschlag, jedoch höchstens ein Anschlag pro Antriebseinheit, befestigt. Der Anschlag übernimmt je nach Ausführung neben der Funktion des Auflegens weitere Funktionen wie Verbinden und Drehmomentleiten. Er wird im Folgenden weiterhin als Anschlag bezeichnet.
  • Für einen schnellen Werkzeugwechsel werden zwei oder mehr Antriebseinheiten auf einer ebenen Grundplatte oder einer abgewinkelten Grundplatte oder Wippe befestigt. Wegen des heute geringen Gewichtes pneumatischer Antriebseinheiten ist das Gesamtgewicht der Maschine weiterhin gut handhabbar.
  • Zur gleichzeitigen Bearbeitung von Oberseiten- und Unterseitenkanten sind zwei Maschineneinheiten mit einander zugekehrten Auflageflächen mittels eines zylindrischen Anschlages abstandsvariabel gekoppelt. Bei rechtsdrehender, oberer Antriebseinheit, ist die untere Antriebseinheit bevorzugt linksdrehend. Da die Grundplattenlängsachsen in einem Winkel zueinander winkelfixiert sind, rollen die Tastrollen der Werkzeuge mit einem Abstand zueinander und unabhängig voneinander auf jeder Seite eines Kantenstreifens schneidennah ab. Unebenheiten und Winkelfehler des Kantenstreifens werden ausgeglichen. Dies ist gerade bei dicken Platten von Vorteil gegenüber einem Werkzeug mit zwei Werkzeugköpfen und einer mittigen Tastrolle.
  • Der Einsatz der Grundplatte als Gleitschuh in einem auf einem waagrechten Werkstück aufliegenden Führungswinkel schafft die Möglichkeit der stufenlosen Winkeleinstellung der Werkzeugachse zum Werkstück und des tastrollenfreien Fräsen. Ein Gewinde im Anschlag nimmt eine Stellschraube auf, die sich in der Winkelführung abstützt und den vertikalen Abstand des Werkzeuges zum Werkstück festlegt. Nach Ausheben der Stellschraube und Drehen des Anschlages um 90° oder dessen Verschieben ist das Werkzeug über die Werkstückdicke bis auf die Unterseite des Werkstückes bewegbar. Mit mehreren winkelversetzten und in einem Abstand zueinander angebrachten Stellschrauben sind mehrere Positionen eines Werkzeuges voreinstellbar.
  • Für das Bündigfräsen von Kantenstreifenüberständen an deren Stoßstelle in Werkstückecken wird vorteilhaft durch Entfernen der kleineren Auflageplatte eine zweite Auflageebene geschaffen, aus der ein mit der bisherigen Auflageebene bündig eingestellter Fräser herausragt. Mit dem herausragenden Teil des Werkzeuges ist eine Kantenstreifenüberstand abtrennbar und bei Anlage der bündigen Auflagefläche am Kantenstreifen und gleichzeitiger Auflage des Anschlages auf der Hauptfläche eines Werkstückes ist der noch verbliebene Restüberstand bündig abfräsbar. Zur Linearisierung der Schwenkbewegung am Restüberstand dient ein in geeigneter Weise konturiertes, am Kantenstreifen anliegendes, stabförmiges, die Gleitbewegung des Anschlages auf dem Werkstück festlegendes Anlageelement, das in einem Führungsrahmen an der Grundplatte längsverschiebbar befestigbar ist. Das Anlageelement verhindert, in seinem Führungsrahmen entsprechend positioniert, auch das Verletzen des Werkstücks beim Abtrennen des Kantenstreifenüberstandes. Mit dieser Konfiguration ist in einfacher Weise und mit geringem Aufwand das Bündigfräsen der Kantenstreifenstöße an beliebigen Eckwinkeln realisierbar. Die erzeugbare Schnittfläche ist im wesentlichen eben.
  • Um das tastende Übertragen einer nicht ebenen, in zwei Dimensionen definierten Kontur eines Kantenstreifens, insbesondere eines oberen und unteren Radius oder eines Softformingprofils, auf einen zweiten, in einer nicht rechtwinkligen Werkstückecke stoßenden Kantenstreifen durchzuführen, ist die Aufnahme einer Antriebseinheit winkelverstellbar gegenüber der Grundplatte. Da bei Drehung um die Schwenkachse des auf dem Werkstück aufliegenden Anschlages die Werkzeugachse auf einem Kegelmantel liegt, ist der Abstand zwischen Werkzeugachse und Schwenkachse durch eine lange Grundplatte und eine Verlängerung vergrößerbar. Ein dadurch verringerter Schwenkwinkel bewirkt eine Annäherung an eine lineare, vertikale Bewegung. Diese mechanisch einfache, kostengünstige Lösung ist besonders für dünne Platten geeignet.
  • Für Platten auch größerer Dicke ist in einer weiteren Ausführung das Parallelogrammprinzip eingesetzt. Durch eine parallelogrammartige Verbindung von einem auf einem waagrechten Werkstück drehblockiert aufliegenden, um eine zur Grundplatte senkrechte Achse drehbaren Anschlag mit einer um eine zur Grundplatte senkrechten Achse drehbaren Aufnahme einer Antriebseinheit bleibt die Lage eines entsprechend einem Eckwinkel geschwenkten Werkzeuges bei vertikalem Vorschub wie bei einer Linearführung unverändert. Anders als bei einer Linearführung ist die Maschine jedoch sehr kompakt.
  • Um den Eckwinkel eines Werkstückes abzunehmen, ist ein werkzeugachsenparalleler Antriebsanschlag an der schwenkbaren Aufnahme der Antriebseinheit befestigt. Dieser Antriebsanschlag schwenkt mit der Antriebseinheit mit. Die Befestigung ist lösbar ausführbar oder der Antriebsanschlag längsachsenverschiebbar ausführbar. Damit die Winkelabnahme ohne Fehler erfolgt, ist zum hauptflächenparallelen Ausrichten für den Ausgleich des Durchmessers zwischen dem auf der Grundplatte befestigten, auf der Hauptfläche des Werkstückes aufliegendem Anschlag und dem kleineren Durchmesser der Tastrolle des Werkzeuges eine Tastrolle nunterlage vorhanden und vorteilhaft im Antriebsanschlag verschiebbar gelagert. Die Tastrollenunterlage schützt zusätzlich bei der Winkelabnahme die Werkstückoberfläche vor den Schneiden des Werkzeuges. Eine weitere Funktion des Antriebsanschlages ist die Begrenzung des Fräsweges parallel zur Hauptfläche des Werkstückes, einstellbar über ein- und ausschwenkbare Anschlagschrauben. Der Querschnitt des Antriebsanschlages einschließlich ausschwenkbarer Anschlagschrauben ist auch so ausführbar, dass ein Abrollen der Tastrolle auf der Hauptfläche des Werkstückes nicht begrenzt ist.
  • Die Werkstückauflage der Grundplatte ist statt mit einer ebenen Gleitfläche mit vorstehenden Gleitelementen, die durch einen Zwischenraum getrennt sind, ausführbar, so dass auch geschwungene Schmalflächen anlegbar sind. Gleiches gilt für den Antriebsanschlag.
  • Ein senkrecht auf der Grundplatte befestigter Anschlag und Antriebseinheiten sind einzeln und austauschbar auf einer Grundplatte in jeweiligen Aufnahmen befestigbar oder funktionsgleich in einem Monoblockkörper befestigbar.
  • Ausführungsbeispiel
  • Die vorliegende Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen anhand der dargestellten Ausführungsbeispiele beschrieben.
  • 1 zeigt eine Ansicht der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung in der Basisausfürung mit einer Antriebseinheit und einem Anschlag,
  • 2 zeigt die Draufsicht der Maschine nach 1 ohne Werkstück,
  • 3 zeigt die Draufsicht der Maschine nach 1 mit auf einem waagrecht liegenden Werkstück aufgedrückten Anschlag,
  • 4 bis 6 zeigen in der Ansicht X die Maschine nach 3 in aufeinander folgenden Bearbeitungszuständen,
  • 7 zeigt eine Ansicht der Ausführung der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung mit 2 Antriebsaggregaten und einem mittigen Anschlag,
  • 8 zeigt eine Ansicht der Ausführung der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung mit 2 Antriebseinheiten auf einer Wippe und einem mittigen Anschlag,
  • 9 zeigt eine Ansicht der Ausführung der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung mit 2 gekoppelten Maschineneinheiten, darstellungstechnisch in die Zeichenebene gedreht,
  • 10 zeigt die Draufsicht der Maschine nach 9 mit Winkel δ,
  • 11 zeigt eine Ansicht der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung nach 1 in einem Führungswinkel,
  • 12 zeigt eine Ansicht einer Einschraubführung mit Anschlag,
  • 13 zeigt eine schematisierte Draufsicht der Maschine nach 1 mit Schwenkbegrenzern,
  • 14 zeigt in der Draufsicht die Ausführung der Maschine nach 1 mit zwei versetzten Auflageebenen und einem Anlageelement in einem Führungsrahmen bei Anlage an der Schmalfläche eines waagrecht liegenden Werkstückes,
  • 15 zeigt die Maschine nach 14 bei Anlage an der anderen Schmalseite des Werkstückes,
  • 16 zeigt ein Anlageelement der Maschine nach 14,
  • 17 zeigt ein Anlageelement der Maschine nach 14 mit zwei Konturen,
  • 18 zeigt eine Draufsicht der Ausführung der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung mit drei Befestigungsstellen und einer schwenkbaren Antriebseinheit,
  • 19 zeigt einen Schnitt AB der Maschine nach 18 bei eingeschobener Tastrollenunterlage ohne schnittferne Teile,
  • 20 zeigt einen Schnitt CD der Maschine nach 18,
  • 21 zeigt die Maschine nach 18 mit einem Führungseinsatz und einem Verlängerungshebel,
  • 22 zeigt die Ansicht der Ausführung der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung mit schwenkbarer und parallelogrammartig drehbarer Antriebseinheit,
  • 23 zeigt eine Draufsicht der Maschine nach 22,
  • 24 zeigt die Ansicht der Ausführung der mobilen Maschine zur Kantenbearbeitung mit einem blockförmigen Maschinenkörper.
  • Eine mobile Maschine zur Kantenbearbeitung 1 besteht aus den Modulen Grundplatte 2.1, Antrieb 3.1 und Führung 4.1.
  • Das Modul Grundplatte 2.1 besteht aus der Grundplatte 5 mit daran lösbar befestigten Auflageplatten 6, 7 und aus parallel zur Längsachse 12 angeordneten Profilen 27 und 28, die mit der Grundplatte 5 verbunden sind. Die Grundplatte hat eine längsachsensymmetrische Form mit parallelen Längsseiten 29, 30. Die Auflageplatten 6, 7 sind mittels der Langlöcher 45, 46 positionierbar.
  • Das Modul Antrieb 3.1 besteht aus einer Antriebseinheit 17, bevorzugt einem Pneumatikmotor, in einer tellerförmig zylindrischen Aufnahme 13 und Feststellring 16. Die Antriebseinheit 17 hat eine um die Achse 20 rotierende Welle, an der das Schneidwerkzeug 18 mit gleichachsigem Anlauflager 19 koaxial befestigt ist. Die Antriebseinheit 17 ist mittels der Gewindehülse 22 in der Aufnahme 13 axial verstellbar und mit dem Feststellring 16 fixierbar.
  • Das Modul Führung 4.1 besteht aus einer tellerförmig zylindrischen Aufnahme 14 mit griffartigem oberen Ende 37 und einem zentrischen Durchgangsloch 15 als Führung, in dem der zylindrische Anschlag 23 mit der seiner Längsachse 21 gelagert ist und axial stufenlos positionierbar ist. Die Länge des Anschlages 23 ist mindestens so bemessen, dass er von der Antriebsseite durch die Grundplatte auf die Werkzeugseite schiebbar ist und in der vorderen Position auf der Antriebsseite mit einer Hand gut umfassbar und rückziehbar ist. Das federnde Druckstück 24 wirkt radial auf den Anschlag 23 und hält ihn in jeder Position fest. Der Anschlag 23 hat bevorzugt eine gleitfähige Oberfläche aus Kunststoff.
  • Das Modul Antrieb 3.1 und das Modul Führung 4.1 sind an dem Modul Grundplatte 2.1 lösbar mittels Schrauben 44 derart befestigt, dass die Werkzeugachse 20 und die Anschlaglängsachse 21 die Längsachse 12 der Grundplatte 5 schneiden. Durch Öffnungen in der Grundplatte 5 sind das Werkzeug 18 und der Anschlag 23 durchschiebbar.
  • Die Auflageplatte 7 weist eine längsachsensymmetrische V-förmige Begrenzung 48 auf. Sie umschließt das Werkzeug 18 mit dem Anlauflager 19 nicht. In dem Raum zwischen dem Anlauflager 19 und der Auflageplatte 7 ist ein geradliniger oder geschwungener Überstand 35 eintauchbar und dem Werkzeug 18 zuführbar. Die Auflageplatte 6 mit der Begrenzung 47 dagegen umschließt das Werkzeug 18 mit dem Anlauflager 19 teilweise. Wird die Auflageplatte 6 auf eine Hauptfläche 33 eines Werkstückes 32 aufgelegt, so überdeckt sie bei am Kantenstreifen 34 anliegendem Anlauflager 19 den Kantenstreifen 34.
  • In einer anderen Ausführungsform werden nach 7 die Module Antrieb 3.1 und Führung 4.2 durch lösbare Befestigung an dem Grundplattenmodul 2.2 zu einer Maschine 49 mit zwei Antrieben und einer zentralen Führung kombiniert. An den Antriebseinheiten 53, 59 sind unterschiedliche Fräser 57, 62 mit Anlauflager 58, 63 befestigt. Der Durchmesser des Anschlages 64 ist mindestens so groß, dass bei einer Bearbeitung entsprechend 4 die Schneiden des Fräsers 62 der Antriebseinheit 59 nicht mit dem Werkstück in Berührung kommen, während der Fräser 57 im Eingriff ist. Der Anschlag 64 hat eine umlaufende Nut 65, in die ein Kantenstreifenüberstand eintauchbar ist. Die umlaufende Nut ist auch in alle anderen Anschläge, insbesondere Anschlag 23, einbringbar.
  • In einer anderen Ausführungsform sind nach 8 zwei Module Antrieb 3.1 auf einer abgewinkelten Wippe 73 und diese am Grundplattenmodul 2.2 befestigt. Bei Arbeitsposition eines Werkzeuges ist das andere Werkzeug über die Hauptfläche 81 eines Werkstückes gehoben und mittels Abstandhaltern 74, 75 positioniert. In Arbeitsposition befindet sich die jeweilige Aufnahme 82, 80 in einem Zentrierelement 78, 79. Auch das Grundplattenmodul 2.2 ist mit direkt daran befestigten Modulen 3.1 wie ein Wippe ausführbar.
  • In einer weiteren Ausführungsform nach 9, 10 sind zwei Maschineneinheiten 86 und 87 mit einander gegenüberliegenden Auflageflächen 88 und 89 mittels eines winkelpositionierenden Anschlages 95 gekoppelt. Die Maschineneinheit 86 besteht aus einem mittig angeordneten Antriebsmodul 3.1, dem Führungsmodul 4.1 mit Anschlag 96 und der Aufnahme 93, jeweils senkrecht auf dem Grundplattenmodul 2.2 befestigt. Die Maschineneinheit 87 besteht aus einem Antriebsmodul 3.2 und einer Aufnahme 100 mit Anschlag 95, die senkrecht auf dem Grundplattenmodul 2.1 befestigt sind. An dem Grundplattenmodul 2.1 ist die Auflageplatte 6 durch die einen Kantenstreifenüberstand aufnehmende Auflageplatte 109 ersetzt. Das Antriebsmodul 3.2 hat bevorzugt eine entgegengesetzt zu Antriebseinheit 90 drehende Antriebseinheit 97 mit entsprechendem Werkzeug 98. In Aufnahme 100 und Aufnahme 93 sind Zylinderstifte 107, 108 radial positioniert, die in axiale Nuten des zylindrischen Anschlages 95 eingreifen. Am unteren Ende des Anschlages 95 befindet sich eine das Gewicht der Maschineneinheit 87 aufnehmende, auf dem Anschlag 95 mittels eines Gewindes 101 befestigte Scheibe 102. Am oberen Ende der Anschlages 95 befindet sich eine weitere, axial mit dem Gewinde 103 verstellbare Scheibe 104. Auf die Scheibe 104 wirkt das Gewicht der Maschineneinheit 87 übertreffend die Kraft der Druckfeder 105. Durch Verstellen der Scheibe 104 ist die Kraft der Druckfeder 105 einstellbar. Die Druckfeder 105 ist auch durch einen handbetätigten Hebel ersetzbar. Während die obere Maschineneinheit 86 auf der Hauptfläche 114 des Werkstückes 113 aufliegt, wird die untere Maschineneinheit 87 mit der Auflagefläche 89 gleitfähig gegen die entgegengesetzte Hauptfläche 115 angedrückt. Block 106 ist zwischen den Auflageflächen positioniert und hält die Maschineneinheiten 86 und 87 bei nicht vorhandenem Werkstück 113 mindestens so weit auf Distanz, dass die Werkzeuge 98, 91 nicht die gegenüberliegenden Auflageplatten berühren. Gemäß 10 schließen die Längsachsen 111, 112 der Grundplatten der Maschineneinheiten 86 und 87 einen Winkel δ ein. Dieser bewirkt einen Abstand der Werkzeuge 91, 98. Unabhängig von Winkelfehlern der Schmalfläche zur Hauptfläche 114, 115 sind bei auf der Hauptfläche 114 des Werkstückes 113 aufliegender oberer Maschineneinheit 86 beide Anlauflager 92, 99 immer an der Schmalfläche 116 abrollbar. Zum vereinfachten Einschalten der Antriebseinheiten von der oberen Maschineneinheit 86 aus hat die Antriebseinheit 97 der unteren Maschineneinheit 87 einen Dauereinschalter 85.
  • In einer weiteren Ausführungsform nach 11 wird eine Maschine entsprechend 1 an den parallelen Seitenprofilen 27, 28 des Grundplattenmoduls 2.1 durch Umfassen der Seitenprofile 27, 28 mit den Führungselementen 117 und 118 in einem Führungswinkel 119 linear bewegbar aufgenommen. Die Grundplatte 5 bildet dabei mit der Hauptfläche 120 des Werkstückes 121 einen Winkel α. Der Winkel α ist mit dem Stellelement 126 verstellbar. Für kleine Winkeländerungen wird dazu die Elastizität der Brücke 127 genutzt. Für große Winkeländerungen wird die Brücke 127 durch ein Gelenk ersetzt. Der Abstand des tastrollenlosen Werkzeuges 132 zur Hauptfläche 120 des Werkstückes 121 ist unter Nutzung der Anschlages 122 durch eine in einem radialen Innengewinde des Anschlages 122 drehbare Stellschraube 123 einstellbar. Die Stellschraube 123 ist auf dem Block 124 in einem Sackloch abgestützt. Der Anschlag ist in der Aussparung 133 bewegbar. Nach Ausheben der Stellschraube 123 aus dem Sackloch des Blockes 124 ist der Anschlag 122 um seine Achse drehbar oder linear verschiebbar, so dass der Anschlag 122 auf den Block 124 auflegbar ist. Das Werkzeug 132 befindet sich in dieser Stellung unterhalb des Werkstückes 121. Mehrere Stellschrauben 123 in radialen, axial versetzten Gewinden des Anschlages 122 sind sternförmig mit unterschiedlichen Auskraglängen einstellbar. Ein auf die Kantenstreifenaußenseite 129 wirkender Anschlag 130 ist mit Stellschraube 131 einstellbar.
  • Ein Führungseinsatz 134 nach 12 für einem Anschlag 136 ist mit dem Gewinde 135 in die Aufnahme eines Führungsmoduls 3.1 einschraubbar. Ohne Wechseln der Aufnahmen auf den Grundplatten sind damit Antriebseinheiten oder Anschläge austauschbar.
  • Zur Begrenzung des Fräsweges um eine Ecke mit Winkel β herum sind nach 13 Führungselemente 137, 110 an den Seitenprofilen 27, 28 verschiebbar und befestigbar. Die Hebel 138, 139 befinden sich oberhalb der Grundplatte, kreisförmige Kontaktelemente 140, 141 befinden sich unterhalb der Grundplatte. Zur Umfräsung einer Ecke mit dem Winkel β sind zunächst das Anlauflager 19 und beide Kontaktelement 140, 141 gegen die Kantenstreifenaußenseiten 142, 143 anlegbar, anschließend ist bei Kontakt von nur noch einem Kontaktelement 140 und der Tastrolle 19 dieses über die Eckenspitze abrollend führbar bis zur erneuten Anlage der Kontaktelemente 140, 141 entsprechend 13 und anschließendem Wegschwenken der Tastrolle 19 vom Werkstück.
  • In einer weiteren Ausführungsform nach 14 hat eine modifizierte mobile Maschine zur Kantenbearbeitung 1 nach 1 zwei Auflageflächen 8 und 145, wobei die Auflagefläche 145 gegenüber der Auflagefläche 8 zurückversetzt ist. Das Werkzeug 147, bevorzugt ein Nutfräser oder Stiftfräser, ist mit seiner Stirnfläche 148 bündig zur Auflagefläche 8 eingestellt. Weiterhin ist ein Führungsrahmen 149 vorhanden, in dem ein zylindrisches Anlageelement 152.1, das sich mindestes über die Breite der Grundplatte 5 erstreckt, gehalten ist. Der Führungsrahmen 149 Ist längs der Profile 28, 27 von einer Seite des Antriebsmoduls 3.1 zur dessen anderer Seite verschiebbar. Das Anlageelement 152.1 ist für das Trennen des Kantenstreifenüberstandes 146 bei am Kantenstreifen 156 anliegender Auflagefläche 145 so an den Seitenprofilen 28, 27 positionierbar, dass durch die Anlage des zylindrischen Anlageelementes 152.1 am Kantenstreifen 153 ein schützender Abstand zwischen dem Werkzeug 147 und dem Kantenstreifen 153 vorhanden ist. Zum Abtrennen des Restüberstandes 157 liegt das Anlageelement 152.1 mit einer anderen Seite am Kantenstreifen 156 an. Das Anlageelement 152.2 nach 16 hat eine gegenüber einer rein zylindrischen Form derart geänderte Außenkontur 158, dass die Gleitbewegung des Anschlages 23 auf der Hauptfläche 154 des waagrechten Werkstück 155 so erfolgt, dass die vertikale Vorschubbewegung des Fräsers 147 entlang der Stoßstelle der Kantenstreifen 156 und 153 in Annäherung an eine vertikale Linearführung erfolgt. Wegen der dadurch besseren Überdeckung von Fräserstirnfläche 148 und Soll-Schnittfläche sind Fräser mit kleinerem Durchmesser einsetzbar, was wiederum für das Trennen des Kantenstreifenüberstandes 146 vorteilhaft ist. Nach 17 hat ein Anlageelement 152.3 zwei Außenkonturen 160 und 159, die für das Trennen und Bündigfräsen unabhängig voneinander optimierbar sind.
  • In einer weiteren Ausführungsform nach 18 sind auf einem Grundplattenmodul 2.3 ein Führungsmodul 4.3, eine Aufnahme 163 und ein Schwenkmodul 3.3 befestigt. Das Führungsmodul 4.3 besteht auf einer zylindrischen Aufnahme 164 mit Teller und einem koaxialen Führungseinsatz 134 mit koaxialem, verschiebbaren Anschlag 136. Das Schwenkmodul 3.3 besteht aus einer Antriebseinheit 167, die mit einer Gewindehülse 178 in der Aufnahme 165 mit beidseitigen Schwenksegmenten 179 axial verstellbar und mit Einstellring 180 fixierbar ist. Auf jeder Seite der Grundplatte 162 des Grundplattenmoduls 2.3 sind Schwenklager 166 mit kreisförmigen Nuten befestigt. Die Aufnahme 165 ist mit den Schwenksegmenten 179 in den Schwenklagern 166 geführt und durch beidseitige Hebel 183 fixierbar. Die zur Grundplatte 162 parallele Schwenkachse geht durch den Punkt 168, der zugleich in der Verlängerung der Auflagefläche 184 und auf dem Flugkreis der Schneiden des Werkzeuges 170 liegt. So steht zur Entfernung eines Überstandes 182 bei jedem Winkel φ eine ausreichende Schneidenlänge des Werkzeuges 170 zur Verfügung. Parallel zur Werkzeugachse 171 ist ein Antriebsanschlag 173 mit der Aufnahme 165 verbunden oder er ist ein Teil der Aufnahme 165. Der Antriebsanschlag 173 hat eine obere 190 und untere Anlagefläche 191 zur stoppenden Anlage an der Außenseite des Kantenstreifens 185 bei auf den Hauptseiten des Werkstückes 186 befindlicher Tastrolle 174 und auf die Hauptfläche 187 des Werkstückes 186 aufgedrücktem Anschlag 136. Zur Einstellung der stoppenden Anlage ist auf dem Antriebsanschlag 173 ein Schraubenanschlag 175 mit verstellbaren Anschlagschrauben 176, 188 vorhanden. Die Anschlagschrauben sind im Drehpunkt 177 um die Achse 189 drehbar. Im Antriebsanschlag 173 ist weiterhin eine Tastrollenunterlage 192 mit einer oberen Unterlage 193 und einer unteren Unterlage 194 in schlitzförmigen Öffnungen des Antriebsanschlages 173 geführt und mit federndem Druckstück 195 positionierbar. In der vorgeschobenen Position nach 19 reicht die Tastrollenunterlage 192 über die Tastrolle 174 hinaus. Die Dicke einer Unterlage 193, 194 entspricht der halben Differenz aus dem Durchmesser des Anschlages 136 und dem Durchmesser der Tastrolle 174.
  • In einer weiteren Ausführung nach 21 hat für die Maschine nach 18 ein Verlängerungshebel 196 ein Stabelement 197 mit daran befestigten, stiftförmigen Elementen 198, 199 mit dem Durchmesser des Anschlages 136 und mit der Aufnahme 201 mit der Anlagefläche 202 und mit dem Anschlag 203. Führungseinsatz 200 ist in Aufnahme 163 einschraubbar und die Elemente 198, 199 in die gleichabständigen Aufnahmen 163 und 164 Anschlag 136 verdrängend einschiebbar. In der eingeschobene Position befindet sich die Anlagefläche 202 in der Verlängerung der Auflagefläche 184.
  • In einer weiteren Ausführungsform nach 22 sind ein Führungsmodul 4.4 und ein Doppelschwenkmodul 3.4 auf einem Grundplattenmodul 2.4 senkrecht befestigt.
  • Das Führungsmodul 4.4 besteht aus der Aufnahme 210, dem Führungseinsatz 213 und dem axial verschiebbaren und drehbaren Gelenkanschlag 205. Die Aufnahme 210 ist bis auf einen zusätzlich eingebrachten Stift 218 mit der Aufnahme 13 identisch. Der pilzförmig zylindrische Führungseinsatz 213 ist in der Aufnahme 210 koaxial und drehbar gelagert und liegt mit seiner glatten Außenwand an dem Innengewinde der Aufnahme 210 an. Der Führungseinsatz 213 hat eine umlaufende Nut, in die der Stift 218 radial hineinragt. In den über der Aufnahme 210 liegenden Teil des Führungseinsatzes 213 ist eine Nut 216 eingebracht, in die das vordere Ende des federnden Druckstückes 217 hineinragt. Weiterhin sind an dem Führungseinsatz 213 die Bolzen 219 und 220 achsenparallel befestigt. Der Anschlag 205 ist in dem Führungseinsatz 213 koaxial, verschiebbar und drehbar gelagert. Er hat eine Gelenk 209, mit dem ein über die Auflageebene 206 hinausragender Teil 211 gegenüber dem im Führungseinsatz 213 befindlichen Teil 212 abwinkelbar ist. Teile 211 und 212 haben den gleichen Außendurchmesser. An dem Teil 212 des Anschlages 205 ist radial ein Stift 215 befestigt, der in die Nut 216 gegen die Kraft des federnden Druckstückes 217 einbringbar und aus der Nut 216 mittels des Anschlages 205 wieder ausschiebbar ist.
  • Das Doppelschwenkmodul 3.4 besteht aus der Antriebseinheit 207, der Aufnahme 236 den Schwenklagern 233, 234 und der Bodenplatte 225. Die Antriebseinheit 207 ist mit einer Gewindehülse 242 in der Aufnahme 236 axial verstellbar und mit Einstellring 243 fixierbar. Die Aufnahme 236 hat beidseitig Schwenksegmente 237, 238, an denen die beidseitigen Hebel 240, 241 befestigt sind. Die Schwenksegmente 237, 238 sind in den Schwenklagern 233, 234 gehalten und mit den in der kreisförmigen Nut 235 mitschwenkenden Hebeln 240, 241 winkelvariabel fixierbar. Die Schwenklager 233, 234 sind auf der Bodenplatte 225 befestigt, die mit durch die kreisförmige Nuten 229, 230 führend durchreichenden Elementen 231, 232 auf den Seitenprofilen 227, 228 aufliegend drehbar befestigt ist. Mit der Aufnahme 236 ist parallel zur Werkzeugachse 239 ist ein Anschlag 173 verbunden, der die gleichen Funktionen wie in der Ausführungsform nach 18 hat.
  • Das Grundplattenmodul 2.4 besteht aus der Grundplatte 226 den daran fixierten und verschiebbaren und lösbaren Auflageplatten 248, 249 und den an der Grundplatte 226 befestigten Seitenprofilen 227, 228. Die zur Grundplatte 226 parallele Schwenkachse für einen Schwenkwinkel δ geht durch den Punkt 246, der zugleich in der Auflageebene 206 und auf dem Flugkreis der Schneiden des Werkzeuges 208 liegt. Die zur Grundplatte senkrechte Drehachse der Bodenplatte 225 für einen Schwenkwinkel ε schneidet die Grundplattenlängsachse 247. In der Grundplatte 226 befindet sich ein Durchbruch 244 für die nach beiden Seiten mit Anschlag 173 schwenkbare Aufnahme 236. Ein entsprechender Durchbruch 245 befindet sich in der Bodenplatte 225.
  • Die Bodenplatte 225 und der Führungseinsatz 213 sind mit den Parallelogrammelementen 221 und 222 durch die in ihnen drehbaren Bolzen 219 und 223 sowie Bolzen 220 und 224 verbunden. Die Verbindungslinien der Bolzenmittelpunkte von Bolzen 219 und 220 sowie 223 und 224 sind wegen der Parallelogrammelemente 221, 222 bei jedem Winkel ε parallel. Die Parallelogrammelemente 221, 222 verlaufen teilweise zwischen Bodenplatte 225 und Grundplatte 226 und sind dadurch senkrecht zur Grundplatte fixiert.
  • In einer weiteren Ausführungsform nach 24 werden Anschläge 23 und Antriebseinheiten 17 nicht in getrennten Aufnahmen aufgenommen sondern in einem Monoblockkörper 250, beispielsweise aus Kunststoff oder einem andern Leichtbauwerkstoff, mit oder ohne integrierte Auflageplatten.
  • Arbeitsablauf
  • Stellvertretend für die vielfältigen Ausführungen wird für die mobile Maschine zur Kantenbearbeitung 1 nach 1 ein Arbeitsablauf für Fräsen mit senkrechter Antriebseinheit nach 1 und waagrechter Antriebseinheit nach 3 bis 6 erläutert.
  • Auf ein waagrecht auf einer Werkbank aufliegendes Werkstück 32 mit an einer Schmalfläche angeleimtem Kantenstreifen 34, der den Kantenüberstand 35 aufweist, wird die Maschine 1 mit der Auflageplatte 7 so aufgestellt, dass der Kantenüberstand 35 zwischen der Auflageplatte 7 und dem Werkzeug 18 zu liegen kommt. Der Anschlag 23 wird dabei aus einer Position außerhalb der Grundplatte auf Seite 10 der die Auflagefläche 8 einschließenden Auflageebene 9 selbsttätig in die Aufnahme 14 zurückgedrückt oder ist vorher von der Antriebsseite 11 her zurückgezogen worden. Zur Axialeinstellung wird die Antriebseinheit 17 in der Aufnahme 13 mit der Gewindehülse 22 verdreht und mit Feststellring 16 fixiert. Die Maschine wird mit einer Hand an der Antriebseinheit 17 und mit der anderen Hand am Anschlag 23 und an dem griffartigen Absatz 37 der Aufnahme 14 gleitend auf der Hauptfläche 33 des Werkstückes 32 geführt. Nach Umlegen des Sicherheitshebels 26 und Drücken der Starthebels 25 jeweils gegen Federkraft wird das Anlauflager 19 gegen den Kantenstreifen 34 gedrückt und der Überstand 35 mit aus Antriebssicht rechtsdrehendem Werkzeug 18 entfernt.
  • Um den schmalseitigen Überstand 42 nach 3 bis 6 zu entfernen, wird der Anschlag 23 von der Antriebseite 11 soweit vorgeschoben, dass er auf der Antriebsseite 11 noch gut mit einer Hand zu führen oder zu fassen ist. Der auf der Werkzeugseite 10 überstehende Teil des Anschlages 23 wird auf die Hauptfläche 39 des Werkstückes 38 gleitfähig aufgedrückt und die Maschine 1 gleichzeitig durch eine Hand an der Antriebseinheit 17 gegen die Außenseite der Kantenstreifens 41 mit den Auflageplatten 6 und 7 flächig angedrückt. Mit der Hand an der Antriebseinheit 17 wird die Tastrolle 19 bei auf der Hauptfläche 39 des Werkstückes 38 gleitendem Anschlag 23 entsprechend Pfeil 43 und 4 bis 6 in Dickenrichtung des Werkstückes schwenkend von einer Hauptseite 39 zur anderen Hauptseite 40 geführt und dabei der Überstand 42 entfernt.
  • Für das Auflegen des Anschlages an einer Stelle der Hauptfläche mit noch vorhandenem Kantenüberstand ist eine umlaufende Nut 65 vorhanden.
  • Bei einem erneuten Positionswechsel von Waagrecht auf Senkrecht wird der Anschlag 23 durch Aufstellen der Maschine 1 selbsttätig in die Aufnahme 14 zurückgedrückt.
  • Soll der Höhenbezug nicht nur durch die Hauptfläche 33 eines Werkstückes 32 erfolgen sondern zusätzlich durch einen beispielsweise bereits in einer Kantenanleimmaschine teilweise bearbeiteten, möglicherweise noch einen Zehntelmillimeter über der Hauptfläche überstehenden Kantenstreifen, so wird statt der Auflageplatte 7 die Auflageplatte 6 auf das Werkstück 32 aufgelegt.
  • Mit dem Anschlag 23 kann die Maschine 1 auch in eine Spannvorrichtung eingespannt werden und kleine Werkstücke können an der nun ruhenden Maschine 1 bearbeitet werden.
  • Bei zwei Antriebseinheiten entsprechend Maschine 49 wird der Anschlag 64 wie bei Maschine 1 auf der Hauptfläche eines Werkstückes gleitfähig aufgedrückt. Wenn sich eines der Werkzeug 57, 62 wie in 4 bis 6 im Eingriff befindet, ist das andere Werkzeug vom Werkstück 38 abgehoben (nicht zeichnerisch dargestellt). Ein Werkzeugwechsel ist schneller als an üblichen CNC-Maschine möglich. Die Arbeitsweise der anderen Ausführungsformen leitet sich aus der Arbeitsweise der Maschine 1 nach 1 ab und ergibt sich aus den Lösungs- und Ausführungsbeschreibungen.

Claims (90)

  1. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung von plattenförmigen Werkstücken, insbesondere zur Bearbeitung von an plattenförmigen Werkstücken befestigten, überstehenden Kantenstreifen oder anderer überstehender Materialien, für Holz, Holzersatzwerkstoffe, Kantenstreifenwerkstoffe und dergleichen aufweisend mindestens eine Antriebseinheit, insbesondere eine pneumatisch angetriebene Antriebseinheit (17), mindestens ein auf einer angetriebenen Welle befestigtes Werkzeug (18) und mindestens einen auf der Werkzeugseite (10) einer maschinengebundenen Auflageebene (9) auf eine Hauptfläche (39), (40) eines Werkstückes (38) von Hand gleitfähig aufdrückbaren Anschlag (23), bei dessen Auflage auf der oberen Hauptfläche (39) eines waagrecht liegenden Werkstückes (38) ein auf einer angetriebenen Welle befestigtes Werkzeug (18) um eine hauptflächenparallele Achse (21) in Dickenrichtung des Werkstückes (38) durch Schwenken insbesondere kantenbearbeitend führbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass von dieser Anschlagart höchstens ein Anschlag (23) pro Antriebseinheit (17) vorhanden ist.
  2. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag (23) mittels einer Führung bewegbar gelagert ist.
  3. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag (23) in einer Führung (15) linear bewegbar gelagert ist.
  4. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag (23) eine die maschinengebundene Auflageebene (9) durchstoßende Drehachse hat.
  5. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag (23) in einer Schwenkführung um eine Achse schwenkbar ist.
  6. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anschlag (23) entnehmbar befestigt ist.
  7. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag (23) wechselweise von einer Seite (10) der maschinengebundenen Auflageebene (9) zur anderen Seite (11) der Auflageebene (9) ganz oder teilweise bewegbar ist und positionierbar ist.
  8. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag (23) eine stabförmige Gestalt aufweist und in einer Führung (15) parallel zu seiner Längsachse (21) linear bewegbar, um seine Längsachse (21) drehbar, jeweils stufenlos verstellbar und aus der führenden Aufnahme (14) entnehmbar ist.
  9. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag ganz oder teilweise durch Drehung um eine Achse auf der Werkzeugseite (10) der Maschine (1) positionierbar ist.
  10. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Werkzeugachse (20) und die Längsachse (21) eines Anschlages (23) in einer auf der maschinengebundenen Auflageebene (9) senkrecht stehenden Ebene liegen.
  11. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag (23) mindestens so lang ist, dass nach Vorschieben des Anschlages (23) in der Führung (15) bis zu Auflageebene (9) der Anschlag (23) auf der Antriebsseite (11) mit der gesamten Handbreite eines erwachsenen Menschen mitteleuropäischer Herkunft umfaßbar ist.
  12. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Maschine aus mindestes einem Antriebsmodul (3.1), mindestens einem Führungsmodul (4.1) und mindestens einem Grundplattenmodul (2.1) besteht.
  13. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Antriebsmodul (3.1) eine Antriebseinheit (17) und eine Aufnahme (13) beinhaltet.
  14. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Führungsmodul (4.1) einen Anschlag (23) und eine Aufnahme (14) mit Führung (15) beinhaltet.
  15. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Grundplattenmodul (2.1) aus einer Grundplatte (5), Auflageplatten (6), (7) und Seitenprofilen (27), (28) besteht und zwei oder mehrere Stellen zur Befestigung von mindestens einem Führungsmodul (4.1) und mindestens einem Antriebsmodul (3.1) mit Ausnehmungen zum Durchdringen des Grundplattenmoduls (2.1) hat.
  16. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der annähernd V-förmigen Begrenzung (48) der Auflageplatte (7) und dem Werkzeug (18) ein Zwischenraum zum Eintauchen eines Kantenstreifenüberstandes (35) vorhanden ist und die Auflageplatte (6) mit der Begrenzung (47) das Werkzeug (18) teilweise umschließt.
  17. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kreisförmige Begrenzung (31) den Kreismittelpunkt auf der Werkzeugachse (20) hat.
  18. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Werkzeugachse (20) und die Längsachse (21) eines Anschlages (23) in einer auf der maschinengebundenen Auflageebene (9) senkrecht stehenden Ebene liegen, die eine Symmetrieebene des Grundplattenmoduls (2.1) ist.
  19. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Führung (15) und Anschlag (23) eine Reibkraft einstellbar ist.
  20. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Reibkraft zwischen Anschlag (23) und Führung (15) durch ein federndes Druckstück (24) erzeugbar ist.
  21. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (14) auf einem Teil (37) ihrer Länge einen größeren, griffähnlichen Durchmesser aufweist.
  22. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Basiskonfiguration genau eine Antriebseinheit (17) und genau einen Anschlag (23) hat.
  23. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei auf der Hauptfläche (39) eines Werkstückes (38) gleitfähig aufgedrücktem Anschlag (23) und bei gleichzeitig auf einem seitlichen Kantenstreifen (41) flächig aufliegenden Auflageplatten (6), (7) mit einem Werkzeug (18) mit koaxialer Tastrolle (19) der allseitige Überstand (42) des Kantenstreifens (41) durch Umfahren des Werkstücks (38) entsprechend Pfeil (43) tastend entfernbar ist.
  24. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Antriebseinheiten (53), (59) mit auf der jeweiligen Antriebswelle befestigten Werkzeugen (57), (62), ein Anschlag (64) und eine Grundplatte (56) mit 3 Ausnehmungen vorhanden sind.
  25. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Anschlages (64) größer ist als der größte Durchmesser der Schneidenflugkreise der Werkzeuge (57), (62).
  26. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (64) bei Aufdrücken auf eine Hauptfläche eines Werkstückes eine Ausnehmung (65) zur Aufnahme eines Kantenstreifenüberstandes hat.
  27. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die maschinengebundene Auflageebene (70) bei einem waagrecht liegenden Werkstück (38) bei gleichzeitig ober- und unterseitig spanenden Werkzeugen (57), (62), deren Tastrollen (58), (63) auf den Hauptflächen (39), (40) abrollen, dadurch senkrecht zur Hauptfläche (39) gehalten wird, dass auf der oberen Hauptfläche (39) ein mit Anschlag (64) verbundenes Führungselement angedrückt bewegbar ist, das ein gegen Federkraft oder Hebelkraft parallel zur Auflageebene (70) bewegbares, mit der Maschine verbundenes Führungselement ist oder hat.
  28. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Antriebseinheiten (71), (72) mit auf der Antriebswelle befestigten Werkzeugen (76), (77) an einer zwischen den Antriebseinheiten (71), (72) schwenkbar gelagerten, abgewinkelten Wippe (73) befestigt sind.
  29. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Werkzeug (77) über der Werkstückoberfläche (81) in Ruheposition befindet, wenn das andere Werkzeug (76) in Bearbeitungsposition ist.
  30. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verhinderung eines Kontaktes zwischen ausgeschwenktem Werkzeug (77) oder (76) und der Werkstückoberfläche (81) Abstandshalter (75), (74) vorhanden sind.
  31. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeuge (76), (77) über die Aufnahmen (82), (80) in den Zentrierelementen (78), (79) auf der Grundplatte (84) zentrierbar sind.
  32. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Antriebseinheiten (71), (72) mit auf der Antriebswelle befestigten Werkzeugen (76), (77) und ein Anschlag (64) auf einer entsprechend der Wippe (73) abgewinkelten Grundplatte (84) direkt und ohne Wippe (73) befestigt sind.
  33. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Maschinen (86), (87) mit gegenüberliegenden Auflageflächen (88), (89) in einen Winkel δ zueinander winkelfixiert sind, wobei die obere Maschine (86) eine mittig angeordnete Antriebseinheit (90) mit auf der angetriebenen Welle befestigtem Werkzeug (91) mit koaxialer Tastrolle (92) und zwei seitlichen Aufnahme (93), (94) mit Anschlag (96) aufweist und die gegenüberliegende Maschine (87) eine Antriebseinheit (97) mit auf der angetriebenen Welle befestigtem Werkzeug (98) mit koaxialer Tastrolle (99) sowie eine Aufnahme (100) für Anschlag (95) aufweist.
  34. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein parallel zu seiner Längsachse bewegbarer Anschlag (95) am unteren Ende ein kurzes Gewinde (101) zur Befestigung einer Scheibe (102) hat und am oberen Ende eine langes Gewinde (103) für die Axialverstellung einer zweiten, durch die Kraft der Feder (105) beaufschlagten Scheibe (104) hat.
  35. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Drehmoment von der Aufnahme (100) der unteren Maschine (87) über den axial in der Aufnahme (93) bewegbaren Anschlag (95) zu der Aufnahme (93) der oberen Maschine (86) leitbar ist.
  36. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aus Sicht der Antriebseinheit (90) die Antriebseinheit (97) gleichsinnig dreht.
  37. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Block (106) zwischen den Auflageflächen (88), (89) positioniert ist.
  38. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine 1 in einem Führungswinkel (119) entnehmbar geführt ist.
  39. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Grundplatte (5) mit parallelen Seitenprofilen (27), (28) durch Umfassen der parallelen Seitenprofilen (27), (28) mit Elementen (117), (118) in dem Führungswinkel (119) mit Winkel α gegenüber der Hauptfläche (120) des Werkstückes (121) in den Elementen (117), (118) linear bewegbar ist.
  40. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine in einem radialen Muttergewinde in dem Anschlag (122) drehbare und axialverstellbare Stellschraube (123) in einem Block (124) abgestützt ist.
  41. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Anschlag (122) mehrere Stellschrauben (123) in radialen, axial versetzten Gewinden geführt werden.
  42. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel α durch das an den Böcken (124) und (125) angreifende Stellelement (126) mittels der Werkstoffelastizität der Brücke (127) feineinstellbar ist.
  43. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass statt der Brücke (127) ein Gelenkelement vorhanden ist und der Winkel α von kleiner 45° bis über 90° verstellbar ist.
  44. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Auflageebene (128) und der Kantenstreifenaußenseite (129) ein mit Anschlag (130) und Stellschraube (131) einstellbarer Abstand vorhanden ist.
  45. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Führungseinsatz (134) für einen Anschlag (136) ein Außengewinde (135) hat, das in die Aufnahme (61), (55), (163), (164) einer Antriebseinheit einschraubbar ist.
  46. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seiten mit den Seitenprofilen (27), (28) positionsvariabel Führungselemente (137), (110) mit Hebel (138), (139) befestigbar sind, die auf der Unterseite der Grundplatte Kontaktelemente (140), (141) zur Anlage an den Kantenstreifenaußenseiten (142), (143) eines Werkstückes (144) mit dem Eckwinkel β aufweisen.
  47. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (8) zur Auflagefläche (145) um mindestens die Dicke des Kantenstreifens (156) versetzt ist und die Stirnseite (148) von einem Werkzeug (147) mehr als die Dicke des Kantenstreifenendes (146) aus der Auflagefläche (145) hinaussteht.
  48. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein an den Seitenprofilen (28), (27) längsverschiebbarer und mit Hebel (150), (151) oder gegen Anschlag fixierbarer Führungsrahmen (149) ein Anlageelement (152.1) zur Anlage an der Außenseite des Kantenstreifens (153) oder der zugehörigen Schmalfläche eines Werkstückes (155) mit Eckwinkel γ hat.
  49. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Anlage des Anlageelementes (152.1) an dem Kantenstreifen (153) des Werkstückes (155) und gleichzeitiger Anlage der Auflagefläche (145) der Maschine an dem Kantenstreifen (156) ein Abstand zwischen dem Werkzeug (147) und dem Kantenstreifen (153) vorhanden ist.
  50. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseite (148) des Werkzeuges (147) in der Verlängerung der Auflagefläche (8) liegt.
  51. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Auflage des Anschlages (23) auf der Hauptfläche (154) des Werkstückes (155) und Anlage der Auflagefläche (8) an der Außenseite des Kantenstreifens (153) und der Anlage des Anlageelementes (152.1) an der Außenseite des eckstoßenden Kantenstreifens (156) dessen Überstand (157) durch Schwenken des Werkzeuges (147) um die Achse (21) des Anschlages (23) bei gleichzeitigem Gleiten des Anschlages (23) auf der Hauptfläche (154) entfernbar ist.
  52. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (152.2) von einer Seite der Grundplatte (5) zur anderen Seite der Grundplatte (5) reicht und eine rotationssymmetrische Außenkontur (158) derart hat, dass der Flugkreis der Schneiden an der Stirnseite (148) des Werkzeuges (147) bei Anlage des Anlageelementes (152.2) am Kantenstreifen (156) im Vergleich zu einer zylindrischen Außenkontur des Anlageelementes (152.1) angenähert an eine zur Hauptfläche (154) senkrechte, lineare Bewegung eine größere Überdeckung mit der zum Kantenstreifen (153) bündigen Schnittfläche am Kantenstreifen (156) aufweist.
  53. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anlageelement (152.3) zwei oder mehrere unterschiedliche Außenkonturen (159), (160) aufweist, die jeweils durch Drehung einer Schnittlinie um die Längsachse (161) des Anlageelementes (152.3) erzeugbar sind.
  54. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Grundplatte (162) zwei Aufnahmen (163), (164) in zur Grundplatte (162) senkrechter Stellung fixiert sind und eine dritte Aufnahme (165) bewegbar befestigt ist.
  55. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle drei Aufnahmen (163), (164), (165) dieselben Innengewinde aufweisen.
  56. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (165) mit der Antriebseinheit (167) um eine Achse schwenkbar ist.
  57. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse der Aufnahme (165) parallel zur Auflageebene (169) ist und durch den anschlagseitigen Schnittpunkt (168) des Flugkreises der Schneiden des Werkzeuges (170) mit der Schnittlinie aus Auflageebene (169) und der zu dieser senkrecht stehenden, die Längsachsen (172), (171) von Antriebseinheit (167) und Anschlag (136) enthaltende Ebene liegt.
  58. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zur Werkzeugachse (171) ein mit der Aufnahme (165) schwenkbarer, über die Grundplatte (162) herausragender Antriebsanschlag (173) vorhanden ist.
  59. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsanschlag (173) lösbar, verschiebbar oder klappbar mit der Aufnahme (165) verbunden ist.
  60. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Schnitt senkrecht zur Werkzeugachse (171) der Antriebsanschlag (173) eine obere Anlagefläche (190) oberhalb der Tastrolle (174) und eine untere Anlagefläche (191) unterhalb der Tastrolle (174) hat.
  61. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Schnitt senkrecht zur Werkzeugachse (171) der Querschnitt des Antriebsanschlages (173) mit eingeklappten Auflageflächen (190), (191) nicht höher ist als der Durchmesser der Tastrolle (174).
  62. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Antriebsanschlag (173) mindestens ein weiterer Schraubenanschlag (175) mit verstellbaren Anschlagschrauben (176), (188) vorhanden ist, die um eine durch den Drehpunkt (177) gehende Achse (189) drehbar sind.
  63. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Antriebsanschlag (173) eine Tastrolle mit dem Durchmesser der Tastrolle (174) radial verstellbar auf Koaxialiät mit der Werkzeugachse (171) befestigt ist.
  64. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine auf der dem Werkstück zugewandten Grundplattenseite statt der ebenen Auflagefläche (184) zwei Auflagesegmente mit Zwischenraum für die Anlage an einer in der Draufsicht auf eine Werkstückhauptfläche gekrümmten Schmalfläche hat und in den Zwischenraum eine nach außen gekrümmte Schmalfläche teilweise eintauchbar ist.
  65. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass statt der flächigen Anlagen (190), (191) des mit der Aufnahme (165) verbundenen Anschlages (173) punkt- oder linienförmige Anlagesegmente mit Zwischenraum zum Eintauchen einer in der Draufsicht auf eine Werkstückhauptfläche gekrümmten Schmalseite vorhanden sind.
  66. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tastrollenunterlage (192) vorhanden ist.
  67. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tastrollenunterlage (192) senkrecht zur Werkzeugachse (171) verschiebbar ist und eine obere Unterlage (193) und eine untere Unterlage (194) aufweist.
  68. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tastrollenunterlage (192) mittels schlitzförmiger Öffnungen im Anschlag (173) in eine vordere Stellung bis über die Werkzeugachse (171) hinaus verschiebbar ist und in einer hinteren Stellung im Anschlag (173) positionierbar ist.
  69. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verlängerungshebel (196) ein Stabelement (197) mit daran senkrecht befestigten stiftförmigen Elementen (198), (199) mit dem Durchmesser des Anschlages (136) hat sowie eine Aufnahme (201) mit der Auflagefläche (202) und dem festen oder axial verschiebbaren Anschlag (203).
  70. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Mittelachsen der stiftförmigen Elemente (198), (199) dem Abstand der Mittelachsen der Aufnahmen (163) und (164) entspricht und die stiftförmigen Elemente (198), (199) in die Führungseinsätze (200) und (134) einschiebbar sind.
  71. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine (204) einen Anschlag (205) zur Auflage auf der Hauptfläche eines Werkstückes und eine zur Auflageebene (206) um den Winkel δ um eine zur Auflageebene (206) parallele Achse schwenkbare Antriebseinheit (207) mit auf der angetriebenen Welle befestigtem Werkzeug (208) hat.
  72. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (207) in einer weiteren Ebene um eine zur Auflageebene (206) senkrechte Achse um den Winkel ε schwenkbar ist.
  73. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch Schwenkung des Anschlages (205) um einen Winkel ε der Schwenkwinkel der Antriebseinheit (207) parallelogrammartig ebenfalls ε ist und die Schwenkrichtung übereinstimmt.
  74. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (205) ein Gelenk (209) aufweist und über seine ganze Länge einschließlich Gelenk (209) in dem Führungseinsatz (213) axial verschiebbar ist.
  75. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Teil (211) des Anschlages (205) abgewinkelt auf eine Hauptfläche eines Werkstückes aufdrückbar ist und der hintere Teil (212) in dem Führungseinsatz (213) drehbar um seine Längsachse (214) und axial verschiebbar gelagert ist.
  76. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Teil (211) des Anschlages (205) plattenförmig ausgebildet ist und eine Auflageebene hat und ohne Gelenk mit dem hinteren Teil (212) verbunden ist und der hintere Teil (212) axial und radial in dem Führungseinsatz (213) drehmomentübertragend fixiert ist.
  77. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im hinteren Teil (212) des Anschlages (205) ein Stift (215) senkrecht zur Längsachse (214) befestigt ist, der in eine Nut (216) des Führungseinsatzes (213) gegen die Federkraft eines Druckstückes (217) einschiebbar und ausschiebbar ist.
  78. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinsatz (213) in der Aufnahme (210) drehbar um seine Längsachse (214) gelagert ist und ein Sicherungsstift (218) in eine am Führungseinsatz (213) mindestens teilweise umlaufende Nut eingreift.
  79. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Führungseinsatz (213) befestigte Bolzen (219), (220) in die Parallelogrammelemente (221), (222) eintauchen und in diesen schwenkbar sind.
  80. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Parallelogrammelemente (221), (222) über Bolzen (223), (224) mit der schwenkbaren Bodenplatte (225) schwenkbar um die Bolzenmittelachsen verbunden sind.
  81. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Parallelogrammelemente (221), (222) teilweise zwischen schwenkbarer Bodenplatte (225) und Grundplatte (226) verlaufen.
  82. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Bodenplatte (225) an den Seitenprofilen (227), (228) der Grundplatte (226) anliegt und konzentrische Nuten (229), (230) aufweist.
  83. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Bodenplatte (225) durch die nutübergreifenden Elemente (231), (232) an den Seitenprofilen (227), (228) drehbar befestigt ist.
  84. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der schwenkbaren Bodenplatte (225) die Schwenklager (233), (234) befestigt sind und die Schwenklager (233), (234) je eine kreisförmige Nut (235) aufweisen.
  85. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Aufnahme (236) für die Antriebseinheit (207) Schwenksegmente (237), (238) vorhanden sind, die an den Schwenklagern (233), (234) gelagert sind.
  86. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine durch einen Winkel δ beschriebene Schwenkung der Werkzeugachse (239) durch die mit der Aufnahme (236) verbundenen, durch die Nuten (235) durchgeführten Hebel (240), (241) fixierbar ist.
  87. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (18), (147), (170), (208) ein 135°-Profil mit Radius zwischen den Winkelschenkeln hat.
  88. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (18), (147), (170), (208) ein 90°-Profil mit Radius zwischen den Winkelschenkeln hat.
  89. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Anschläge (23) und Antriebseinheiten (17) in einem einzigen Maschinenkörper (250) aufgenommen sind, der die Lager- und Führungsfunktionen einzelner Aufnahmen und der Grundplatte hat.
  90. Mobile Maschine zur Kantenbearbeitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein einziger Maschinenkörper die Funktionen der Aufnahmen für Anschläge und Antriebseinheiten, der Grundplatte und der Auflageplatten hat.
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