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Die
Erfindung betrifft einen Halter für ein Endstück einer elektrisch betriebenen
Zahnbürste
in Form eines Zahnbürstenaufsatzes
oder eines Endstückes
einer Munddusche in Form eines Düsenaufsatzes,
die einen Aufnahmebereich für
eine innerhalb der Endstücke
vorhandenen Bohrung aufweisen, gemäß den Ansprüchen 1, 7 und 11.
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Als
Endstücke
im Sinne der Erfindung werden Zahnbürstenaufsätze und Düsenendstücke für elektrisch betriebene Geräte verstanden.
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Bei
elektrisch betriebenen Zahnbürsten
ist in der Regel ein Behältnis
mit der Ladestation verbunden, in der in begrenzter Anzahl entsprechende Zahnbürstenaufsätze, gekennzeichnet
durch unterschiedliche Farbringe oder dergleichen, vorhanden sind.
Jedoch ist diese Anzahl der Plätze
für Zahnbürstenaufsätze begrenzt,
insbesondere dann, wenn Zahnbürstenaufsätze unterschiedlicher
Härtegrade bzw.
in einer größeren Anzahl
als Platz in dem bei gelieferten Halter ist, vorhanden sind. Das
gleiche trifft für
Düsenaufsätze von
Mundduschen zu.
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Es
ist deshalb Aufgabe der Erfindung für derartige auswechselbare
Endstücke
von elektrisch betriebenen Mundhygieneeinrichtungen Halter zu schaffen,
die den individuellen Bedürfnissen
gerecht werden.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung wird nur noch auf Zahnbürstenaufsätze Bezug
genommen; es versteht sich aber, dass auch die Düsenaufsätze von Mundduschen darunter
zu verstehen sind.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch die Merkmale der Ansprüche 1, 7 und 11. Die Unteransprüche geben
dabei eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens
wieder.
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In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
wird ein Halter vorgeschlagen, der dazu verwendet werden kann, in
oder an einem Glas oder einem Becher platziert zu werden und der
gleichzeitig einen Zahnbürstenaufsatz
oder dergleichen aufnehmen kann. Der Vorteil einer solchen Unterbringung
liegt darin, dass vorhandene Nässe
von dem Glas oder Becher aufgefangen wird.
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Da
innerhalb der Zahnbürstenaufsätze Bohrungen
oder Durchbrüche
vorhanden sind, die die Verbindung zu der elektrisch betriebenen
Zahnbürste herstellen,
wird diese Bohrung oder dieser Durchbruch verwendet, um an einem
Halter, der einen Aufnahmebereich hat, der in die Bohrung oder den Durchbruch
eindringen kann, diese zu verwenden.
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In
der nachfolgenden Beschreibung wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nur noch von
Bohrungen in den Zahnbürstenaufsätzen oder
den Düsenaufsätzen die
Rede sein, wobei auch alle anderen Vertiefungen darunter zu verstehen
sind.
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In
dieser bevorzugten ersten Ausführungsform
kann beispielsweise der Halter aus einem Grundschenkel bestehen,
der eine Abwinkelung in Form eines Distanzstückes aufweist und an dem sich der
Aufnahmebereich für
den Zahnbürstenaufsatz
erstreckt. Damit der Zahnbürstenaufsatz
nicht allein durch den Aufnahmebereich gehalten wird, befindet sich
an dem Grundschenkel ein von einer Bohrung durchsetzter Kranz, um
so dem Zahnbürstenaufsatz Halt
zu geben. In Fortführung
des Grundschenkels ist ein Haltebereich vorhanden, der dem ganzen
Halter die Möglichkeit
eröffnet,
innerhalb eines Gefäßes oder
an ein Gefäß angehängt zu werden.
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Der
Halter selbst oder auch nur ein Teil des Halters, vorzugsweise der
Haltebereich, der aus dem Gefäß herausragt,
können
durch entsprechend gestaltete Flächen
für Werbung
oder dergleichen oder beispielsweise in Form einer Nummer oder einer
Namensbezeichnung verwendet werden.
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In
einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
wird der Zahnbürstenaufsatz
nur durch die Bohrung auf einem Zapfen gehalten, wobei sich der
Zapfen beispielsweise auf einem Halter befindet, der einen Mittelsteg
aufweist und seitliche Abwinkelungen aufweist. Bei dieser Ausführungsform
wird der Zahnbürstenaufsatz
nur durch den Zapfen gehalten. Es versteht sich, dass der Zapfen
in mehrfacher Ausführung,
je nach gewünschter
Anzahl der Zahnbürstenaufsätze, die
verwendet werden, sich auf dem Steg (Halter) befinden können.
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Ferner
können
in dem Halter noch Bohrungen für
Reinigungsgeräte
der Zahnbürstenaufsätze bzw.
andere Zahnreinigungsgeräte
vorhanden sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
kann der Halter so gestaltet sein, dass er aus einem Profil besteht,
das als Hohlprofil ausgebildet ist. Innerhalb des Hohlprofils sind
die bereits bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel angesprochenen
Zapfen in Form eines Haltebereiches ausgebildet. Da es sich um ein
Hohlprofil handelt, ist der Zapfen in einem unteren Boden oder in
einer Wand des Profiles befestigt und die darüber befindliche Wand wird von
einer entsprechenden größeren Bohrung durchsetzt,
so dass auch bei diesem Ausführungsbeispiel
der Zahnbürstenaufsatz
ausschließlich durch
den Zapfen und über
die in ihm vorhandene Bohrung gehalten wird.
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In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
kann dieser vor beschriebene Halter, der als Standhalter oder dergleichen
verwendet werden kann, auch mit entsprechenden Wandhaltern komplettiert
werden, um so den gesamten Halter an einer Wand oder dergleichen
zu befestigen.
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Die
unterschiedlichsten Ausführungen
der vor beschriebenen Art, die nicht abschließend zu sehen sind, können fertigungstechnisch
aus Kunststoff, vorzugsweise in einem Spritzgussverfahren, hergestellt
werden bzw. ebenfalls in einem Spritzgussverfahren aus Metall. Bei
der Metallausführung
kann es sich vorzugsweise um ein Leichtmetall handeln. Auch bei
der dritten Ausführungsform
ist es möglich, entsprechende
Werbe- oder Namensbezeichnungen auf
dem Halter anzubringen.
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Es
können
die Halter auch z.B. aus Draht oder einem Stangenmaterial gefertigt
werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von mehreren schematisch in den
Figuren wiedergegebenen Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
Eine perspektivische Darstellung eines Halters, der in einem Gefäß an- oder
eingehängt werden
kann;
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2:
wie 1; jedoch der Halter von der Rückseite betrachtet;
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3:
wie 1, jedoch der Halter in einer perspektivischen
Darstellung;
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4:
eine Verwendung des Halters innerhalb eines Gefäßes;
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5:
eine zweite Ausführungsform
eines Halters für
Zahnbürstenaufsätze;
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6:
einen Zahnbürstenaufsatz
gemäß dem Stand
der Technik in der Perspektive;
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7:
eine perspektivische Darstellung gemäß der Ausführungsform nach 5;
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8:
eine perspektivische Darstellung einer weiteren bevorzugten Ausführungsform;
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9:
wie 8, jedoch mit zusätzlichen Wandhaltern;
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10:
ein in perspektivischer Darstellung gezeigter Wandhalter gemäß der Verwendung
nach 9.
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Eine
erste Ausführungsform
eines Halters 1 kann der 1 ist einer
perspektivischen Darstellung entnommen werden. Dabei weist der Halter 1 einen Grundschenkel 8 auf,
von dem ein Distanzteil 7 abgewinkelt in einen Aufnahmebereich 5 für einen,
in der 6 dargestellten Zahnbürstenaufsatz 16, der
gemäß dem Stand
der Technik geeignet ist. Der Zahnbürstenaufsatz 16 gemäß der 6 weist
eine Bohrung 17 auf, einen Hals 18, an den sich
ein Bürstenteil 19 anschließt.
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Die
Bohrung 17 wird dafür
verwendet, dass sie auf den Aufnahmebereich 5 des Halters 1 aufgesetzt
wird. Um dem Zahnbürstenaufsatz 16 jedoch
einen größeren Halt
innerhalb eines Gefäßes zu geben,
und damit es auch zu keinen Beschädigungen kommt, ist an dem
Grundschenkel 8 über
ein Befestigungsschenkel ein Kranz 11 mit einer Aufnahmebohrung 10 vorhanden.
Innerhalb der Aufnahmebohrung 10 kann sich somit der Hals 18 des
Zahnbürstenaufsatzes 16 anlegen.
Durch die Ausgestaltung des Kranzes 11 ist es möglich, dass
auch innerhalb eines Gefäßes mehrere
Halter gemäß 1 eingesetzt
werden können.
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Um
das Einsetzten zu bewerkstelligen, befindet sich an dem Grundschenkel 8 ein
Halteteil 12 in Form einer Aufhängung 6, deren Ende
eine Abwinkelung 14 aufweist.
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Der
rückseitige
Teil eines Halters 2 ist in einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der 2 zu entnehmen. Dieser Halter 2 weist
im Gegensatz zu dem Halter 1 an dem Bereich der Aufhängung 6 eine
Werbefläche
oder Fläche
für das
Anbringen entsprechender Bezeichnungen oder Namen oder dergleichen
auf.
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Im Übrigen ist
der Halter 2 gemäß 2 in der
gleichen Ausführung
aufgebaut, wie der Halter 1 gemäß der 1, was aus
der 3 zu entnehmen ist.
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Innerhalb
eines Gefäßes 15 ist
in der 4 ein Halter 1 eingesetzt, wobei in dieser
Darstellung der Zahnbürstenaufsatz 16 nicht
mit dargestellt worden ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist in der 5 eine Ausführung eines Halters 23 wiedergegeben.
Der Halter 23 weist ein Basisteil 33 auf, das
in diesem Ausführungsbeispiel
seitliche Abwinkelungen 21 aufweist. Anstatt der Abwinkelungen
kann auch in einer weiteren Ausführungsform das
Basisteil 33 in seiner Stärke dicker ausgeführt werden.
Auf oder an dem Basisteil 33 sind Zapfen 20, die
in mehrfacher Ausführung
angebracht sein können,
vorhanden. In dem Ausführungsbeispiel
der 5 sind nur zwei Zapfen 20 vorhanden,
wobei auf einem der Zapfen 20 ein Zahnbürstenaufsatz 16 aufgesetzt
ist.
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Des
Weiteren befindet sich innerhalb des Basisteiles 33 eine
Bohrung 22, die für
Reinigungsgeräte
oder dergleichen verwendet werden kann.
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Die 7 zeigt
in einer perspektivischen Draufsicht den Halter 23 ohne
den vor aufgesetzten Zahnbürstenhalter 16.
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Eine
weitere Ausführungsform
eines Halters 24 ist der 8 zu entnehmen.
Dieser Halter 24 ist als lang gestrecktes Bauteil für mehrere
Zahnbürstenaufsätze 16 gedacht
und zeichnet sich dadurch aus, dass er ein Hohlprofil 26 ist.
Das Hohlprofil 26 hat einen Bodenschenkel 31,
von dem seitliche Schenkel 3 abgehen. Die seitlichen Schenkel 3 treffen
sich oben in einem Obersteg 32. Den Aufnahmebereich für den Zahnbürstenaufsatz 16 bilden
in diesem Ausführungsbeispiel
Zapfen 20, die auf dem Bodenschenkel 31 befestigt
oder an diesem angeformt sind. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
wird der Zahnbürstenaufsatz 16 ausschließlich durch
seine Bohrung 17 in Verbindung mit dem Zapfen 20 gehalten.
Damit der Zahnbürstenaufsatz 16 auch
in dem Obersteg 32 genügend
Platz hat, sind entsprechende Bohrungen 25 im Bereich der
Zapfen 20 vorhanden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
gemäß der 9 wird
der Halter 24 als Halter dargestellt, der durch Aufhängungen 27 an
einer Wand oder dergleichen befestigt werden kann. Die zur Verwendung
kommenden Aufhängungen 27 können noch
einmal aus einer Detailzeichnung der 10 entnommen
werden. Innerhalb eines Befestigungsschenkels 28 ist eine
Bohrung 30 vorhanden, die zur Befestigung an einer Wand
oder dergleichen verwendet werden kann. Der Halter 24 selbst
wird durch entsprechende, nicht dargestellte Durchbrüche auf
Haltesschenkel 29 gesetzt und kann so in zweifacher Ausführung sowohl
als Standhalter als auch als Hängeschalter
Verwendung finden.
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Die
hier nicht abschließend
dargestellten Ausführungsbeispiele
eines externen Halters für
einen Zahnbürstenaufsatz 16 sind
entweder aus Kunststoff oder aus Metall gefertigt und sind so gefertigt,
dass die dort verwendeten Zahnbürstenaufsätze 16 an
der Umgebungsluft besser abtrocknen können und sich somit kein Milieu
von Bakterien innerhalb des Bürstenteiles 19 bildet.
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Es
sei angemerkt, dass auch der Halter 24 dazu geeignet ist,
an seiner Vorderfront entsprechende Beschriftungen oder Werbungen
anzubringen.
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Ferner
gelten die verschiedenen Ausführungsformen
auch für
Düsenaufsätze von
Mundduschen.
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- 1
- Halter
- 2
- Halter
- 3
- Schenkel
- 4
- Haltebereich
- 5
- Aufnahmebereich
- 6
- Aufhängung
- 7
- Distanzteil
- 8
- Grundschenkel
- 9
- Befestigungsschenkel
- 10
- Aufnahmebohrung
- 11
- Kranz
- 12
- Halteteil
- 13
- Werbefläche
- 14
- Abwinkelung
- 15
- Gefäß
- 16
- Zahnbürstenaufsatz
- 17
- Bohrung
- 18
- Hals
- 19
- Bürstenteil
- 20
- Zapfen
- 21
- Abwinkelung
- 22
- Bohrung
- 23
- Halter
- 24
- Halter
- 25
- Durchbruch
- 26
- Hohlprofil
- 27
- Aufhängung
- 28
- Befestigungsschenkel
- 29
- Halteschenkel
- 30
- Bohrung
- 31
- Bodenschenkel
- 32
- Obersteg
- 33
- Basisteil