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Die
Erfindung betrifft eine Kappsäge mit den Merkmalen des
Oberbegriffs von Anspruch 1 oder des Oberbegriffs von Anspruch 5.
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Kappsägen
der in Rede stehenden Art sind seit Jahrzehnten bekannt (
EP-A-1 557 231 ).
Sie werden zur Bearbeitung aller Arten von Werkstoffen eingesetzt.
Ein besonderes Anwendungsfeld finden Kappsägen bei der
Holzbearbeitung. Sie sind aber auch für die Kunststoffbearbeitung
und die Metallbearbeitung zu finden.
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Eine
typische Kappsäge hat ein um eine Querachse schwenkbar
angebrachtes Sägeaggregat, dessen Sägeblatt aus
einer angehobenen Ruhestellung in eine abgesenkte Sägestellung
und umgekehrt schwenkbar ist. Mit dieser Bewegung des Sägeblattes
kann ein auf einer Werkstückauflagefläche eines
Trägers befindliches Werkstück abgeschnitten – gekappt – werden.
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Kappsägen
sind aber nicht nur mit um eine Querachse schwenkbar angebrachtem
Sägeaggregat bekannt, sondern auch mit einem in Längsrichtung über
die Werkstückauflagefläche ziehbaren Sägeaggregat
als sog. Radialarmsägen.
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Das
Sägeaggregat einer Kappsäge ist normalerweise
in Richtung der Ruhestellung vorgespannt. Das geschieht meist durch
eine Federanordnung, bei älteren Konstruktionen auch noch
durch ein Gegengewicht. Entgegen der Vorspannkraft wird das Sägeaggregat
an einem Betätigungshandgriff angefaßt und zum
Ausführen des Sägeschnittes nach unten geschwenkt
bis das auf der Werkstückauflagefläche befindliche
Werkstück vollständig durchtrennt ist. Dabei tritt
ein kleines Teilstück des Sägeblattes des Sägeaggregates
randseitig in einen Eintauchschlitz in der Werkstückauflagefläche
ein.
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Die
bekannte Kappsäge, von der die Erfindung ausgeht (
DE-U-203 13 885 ),
ist eine Kapp-, Gehrungs- und Zugsäge, mit der Kappschnitte,
Gehrungsschnitte und Schifterschnitte (Doppel-Gehrungs-Schnitte)
ausgeführt werden können. Wegen der außerdem
wie bei einer Radialarmsäge realisierten Zugfunktion können
die ausgeführten Schnitte länger sein als es der
wirksame Schnitthalbmesser des Sägeblattes vorgibt.
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Bei
der bekannten Kappsäge ist das Sägeaggregat mittels
einer Halterung am Träger angebracht. Bei der Kappfunktion
wird das Sägeaggregat um eine Querachse aus der angehobenen
Ruhestellung in die abgesenkte Sägestellung und umgekehrt geschwenkt.
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An
der Halterung, meist zwischen Halterung und Träger, ist
hier im übrigen eine Neigungsverstellung vorgesehen. Die
Neigungsverstellung dient dazu, das Sägeaggregat gegenüber
dem Träger um eine in Sägerichtung verlaufende
horizontale Schwenkachse schwenken zu können, um eben einen
Gehrungsschnitt in gewünschtem Gehrungswinkel ausführen
zu können. Dazu hat die Neigungsverstellung eine Neigungs-Schwenkachse.
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Die
Neigungsverstellung erlaubt es, das Sägeaggregat gegenüber
der Werkstückauflagefläche seitlich zu neigen,
so daß entsprechende Gehrungsschnitte mit einem durch die
Neigungsverstellung vorgegebenen Gehrungswinkel ausgeführt
werden können. Typische Gehrungswinkel wie 45° oder
30°, zusätzlich zu dem Winkel von ±0° für
die Normalstellung, sind durch Bolzen oder Hebel, die von Hand betätigt
werden, einrastend fixierbar. Bekannt ist häufig aber auch
nur eine stufenlose Verstellung und eine Fixierung mittels einer
Spannschraube mit Spannknebel. So ist das auch bei der bekannten
Kappsäge, von der die Erfindung ausgeht (
DE-U-203 13 885 ).
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Ist
eine einrastende Fixierung bestimmter definierter Neigungspositionen
vorgesehen, so ist es meist so, daß die einrastende Fixierung
unter Federbelastung erfolgt, während sie durch eine manuelle Handhabung,
insbesondere das Rückziehen eines federbelasteten Bolzens,
lösbar ist.
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Da
sich die Neigungsverstellung hinten an der Werkstückauflagefläche
bzw. dem Träger befindet, muß man als Bedienungsperson
hier sehr aufmerksam sein. Normalerweise erfolgt die manuelle Handhabung
zum Lösen der einrastenden Fixierung mit einer Hand hinten
an der Halterung, während die andere Hand der Bedienungsperson
das Sägeaggregat am Betätigungshandgriff festhält.
Die manuelle Betätigung erfordert also den Einsatz beider
Hände und mehrere aufeinanderfolgende Handhabungsschritte.
Da man nach hinten an das Sägeaggregat bzw. die Halterung
greifen muß, besteht immer auch ein gewisses Verletzungsrisiko.
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Bei
der bekannten Kappsäge, ist auch eine Staubabsaugung am
Sägeaggregat vorgesehen. Dazu befindet sich an der Kappsäge
ein Absaugstutzen. An diesem kann ein Absaugschlauch oder ein Staubfangsack
einer Staubfangvorrichtung angeschlossen werden.
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Die
bekannte Kappsäge, von der die Erfindung ausgeht, hat eine
Staubfangvorrichtung, die unten an der Halterung nahe der Werkstückauflagefläche
sitzt. Aus der Praxis bekannt ist es aber auch, an der feststehenden
Schutzhaube eines Sägeaggregates einen Absaugstutzen einer
Staubfangvorrichtung anzuordnen, der dann über einen Absaugschlauch mit
einer Absaugvorrichtung verbunden ist, die einen starken Saugluftstrom
an einer Staubeinlaßöffnung nahe dem Sägeblatt
erzeugt (siehe auch die
EP-A-1 557
231 ).
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Bislang
ist so, daß der Anschluß eines Absaugschlauches
an den Absaugstutzen des Sägeaggregates zu einer Anordnung
des Absaugschlauches führt, die weitgehend beliebig ist.
Man sieht solches in der
EP-A-1
557 231 . Problematisch ist aber insbesondere das Mitbewegen
des Absaugschlauches bei der Längsverschiebung des Sägeaggregates
mittels der Zugführung. Beschädigungen des Absaugschlauches
und andere Schwierigkeiten sind an der Tagesanordnung.
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Der
Lehre liegt daher das Problem zugrunde, die bekannte Kappsäge
mit einer Zugführung so auszugestalten und weiterzubilden,
daß die Anordnung der Bauteile für die Staubabsaugung
optimiert ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei einer Kappsäge
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale
des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß wird
die Tatsache ausgenutzt, daß sich zwischen sich den Zugstangen
der Zugführung ein Zwischenraum befindet. In diesen Zwischenraum
zwischen den Zugstangen verlegt man einen ersten Teil des Absaugschlauches,
nämlich einen Schlauch, der sich vom Anschlußstutzen am
Sägeaggregat selbst bis zu einem Schlauchanschluß an
dem Abstandshalter erstreckt, der die beiden Zugstangen am rückwärtigen
Ende voneinander beabstandet hält und relativ zueinander
fixiert.
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Die
Anordnung des Schlauches zwischen dem Anschlußstutzen und
diesem Schlauchanschluß am Abstandshalter erfordert einen
Schlauch, der hinreichend flexibel ist. Dieser muß die
Relativbewegung des Anschlußstutzens gegenüber
dem Abstandshalter beim Ausführen des Sägeschnittes,
also beim Abwarts- und Aufwärtsschwenken des Sägeaggregates
verläßlich mitmachen, ohne brüchig zu werden.
Insbesondere kommt dafür ein Wellschlauch aus Kunststoff
oder Metall in Betracht.
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Die
Lage des Anschlußstutzens, der Schwenkwinkel des Sägeaggregates
aus der Ruhestellung in die Sägestellung und die Lage des
Abstandshalters relativ zum Absaugstutzen sind feststehende Parameter,
die bei Anordnung, Bemessung und Führung des Schlauches
optimal berücksichtigt werden können. Diese Parameter ändern
sich während des Betriebs der Kappsäge nicht.
Dementsprechend ist die Anordnung und betriebliche Organisation
der Staubabsaugung insgesamt optimiert.
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Der
Anschlußpunkt zum externen Absaugschlauch oder zu einem
Auffangsack der Staubfangvorrichtung ist an das hinterste Ende der
Kappsäge verlegt worden und befindet sich dort an einer
definierten Stelle, nämlich etwa in der Längsmitte
des Sägeaggregates. Weder der häufig recht sperrige Absaugschlauch
noch der entsprechend sperrige Auffangsack der Staubfangvorrichtung
stören bei dieser Anordnung. Die eigentlichen Sägefunktionen der
Kappsäge – Kappfunktion, Gehrungsfunktion und Zugfunktion – werden
von den Notwendigkeiten der Staubfangvorrichtung kaum beeinträchtigt.
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Nach
einer weiteren, nebengeordneten Lehre weist die Kappsäge
gemäß Anspruch 5 eine sich nach rückwärts
erstreckende, mantelartige Verkleidung auf. Diese ist an der Halterung
fest angebracht oder, vorzugsweise, mit der Halterung einstückig ausgeführt.
Sie umschließt nach Art eines Hohlprofils die Zugführung.
Diese Anordnung schafft eine hohe Steifigkeit im Bereich der Halterung,
so daß sehr exakte Sägeschnitte ausgeführt
werden können.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Bei der
Erläuterung der Zeichnung werden auch weitere Vorteile
und Besonderheiten der Erfindung im Detail angesprochen und erläutert.
In der Zeichnung zeigt
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1 in
perspektivischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Kappsäge,
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2 die
Kappsäge aus 1 in einer Draufsicht,
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3 die
Kappsäge aus 1 in einem Schnitt gemäß III-III
in 2.
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1 zeigt
eine Kappsäge, genauer gesagt eine Kapp-, Gehrungssäge-
und Zugsäge.
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Die
in 1 dargestellte Kappsäge weist zunächst
einen Träger 1 auf, der eine Werkstückauflagefläche 2 bildet.
Das rückwärtige Ende der Werkstückauflagefläche 2 bildet
hier eine Anschlagschiene 3, an der ein Werkstück,
beispielsweise eine Holzleiste, angelegt werden kann. Am Träger 1 ist
eine Halterung 4 angebracht, die rückwärtig
hinter der Werkstückauflagefläche 2 liegt.
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An
der Halterung 4 oberhalb des Trägers 1 angebracht
ist ein Sägeaggregat 5. Dieses ist im dargestellten
und bevorzugten Ausführungsbeispiel um eine Querachse 6 schwenkbar
und befindet sich oberhalb der Werkstückauflagefläche 2.
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Bei
einer Radialarmsäge entfiele die Querachse. Das Sägeaggregat
würde hier an Zugstangen gezogen, die auslegerartig über
die Werkstückauflagefläche ragen.
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Bei
der dargestellten Kappsäge wird das Sägeaggregat 5 um
die Querachse 6 aus einer angehobenen Ruhestellung, die
in 1 zu erkennen ist, in eine abgesenkte Sägestellung,
die hier nicht dargestellt ist, und umgekehrt geschwenkt. Das Sägeaggregat 5 ist
dabei in Richtung der Ruhestellung, also nach oben hin vorgespannt,
insbesondere durch eine Feder. Dadurch kehrt das Sägeaggregat 5,
wenn man es losläßt, von selbst wieder in die
angehobene Ruhestellung zurück.
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Das
Sägeaggregat 5 weist auf,
- – einen
Betätigungshandgriff 7,
- – einen Antriebsmotor 8
- – ein vom Antriebsmotor 8 angetriebenes, auf
einer Welle 9 gelagertes Sägeblatt 10,
- – eine das Sägeblatt 10 von oben
her etwa über die Hälfte abdeckende feststehende
Schutzhaube 11,
- – eine Pendelschutzhaube 12, die in der in 1 dargestellten
Ruhestellung den unteren Teil des Zahnkranzes des Sägeblattes 10 abdeckt,
- – einen Absaugstutzen 13 einer Staubfangvorrichtung
und
- – eine im Bereich zwischen der Halterung 4 und der
Welle 9 unterhalb der feststehenden Schutzhaube 11 angeordnete
bewegliche Staubfanghaube 14.
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Letzteres
ist eine besondere Ausstattung der Kappsäge, die nicht
immer verwirklicht sein muß, aber in besonders zweckmäßiger
Weise hier verwirklicht ist.
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Die
dargestellte Kappsäge hat neben der zuvor bereits beschriebenen
Kappfunktion eine Gehrungsfunktion. Es handelt sich also zunächst
bereits um eine Kapp- und Gehrungssäge.
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Dazu
weist die Kappsäge an der Halterung 4 ihrerseits
eine Neigungsverstellung 15 auf. Mit der Neigungsverstellung 15 läßt
sich das Sägeaggregat 5 gegenüber dem
Träger 1 um eine in Sägerichtung verlaufende,
horizontale Neigungs-Schwenkachse 16 schwenken. 3 zeigt
die Neigungs-Schwenkachse 16 körperlich vorhanden.
Grundsätzlich ist auch eine kulissenartige Gestaltung möglich,
bei der die Neigungs-Schwenkachse 16 nur geometrisch vorhanden
ist und die Schwenkbewegung um diese virtuelle Schwenkachse über
andere Konstruktionsmittel verwirklicht wird.
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An
der Neigungsverstellung 15 erkennt man in 1 eine
Winkelskala 17, an der man den eingestellten Neigungswinkel
ablesen kann. Durch die Neigung um die Neigungs-Schwenkachse 16 läßt
sich der Gehrungswinkel des auszuführenden Sägeschnittes
einstellen und an der Winkelskala 17 ablesen.
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Die
dargestellte und bevorzugte Kappsäge hat jedoch nicht nur
eine Kappfunktion und eine Gehrungsfunktion, sie hat auch eine Zugfunktion.
Das Sägeaggregat 5 ist an der Halterung 4 nicht
nur mittels der Querachse 6 schwenkbar gelagert, sondern zusätzlich
auch noch mittels einer in Sägerichtung verlaufenden Zugführung 18 aus
zwei parallel zueinander verlaufenden Zugstangen 18a, b
verschiebbar gelagert. Mit dieser Zugfunktion läßt
sich der vom Sägeaggregat 5 ausführbare
Sägeschnitt verlängern.
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Das
dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt am
Träger 1 einen eingelassenen Drehteller 19 mit
einem nach vorne vorspringenden Auslegerarm 20 und mit
einem Eintauchschlitz 21, in den in Sägestellung
der Rand des Sägeblattes 10 eintritt. Die Länge
des Eintauchschlitzes 21 ist wesentlich größer
als es für den Durchmesser des Sägeblattes 10 erforderlich
ist. Das liegt an der zuvor erläuterten Zugführung 18,
die eben auch ein Ziehen des Sägeblattes 10 durch
das Werkstück über einen bestimmten Weg erlaubt.
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2 zeigt
in der Draufsicht hier zwei parallel zueinander liegende Zugstangen 18a,
b, die die Zugführung 18 bilden und rückwärtig
mittels eines Abstandshalters 22 fest miteinander verbunden
sind. Die Zugstangen 18a, b sind mit dem Sägeaggregat 5 fest
verbunden und laufen an der Halterung 4 in in 3 erkennbaren
Führungen 23.
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Bei
einer Radialarmsäge, die also keine Kappfunktion, nur eine
Zugfunktion und ggf. eine Gehrungsfunktion hat, ist auch eine kinematisch
umgekehrte Anordnung mit feststehenden Zugstangen und daran mittels
Führungen verschiebbar geführtem Sägeaggregat
möglich.
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Die
voranstehenden Ausführungen betreffen die dargestellte
Kapp-, Gehrungs- und Zugsäge im allgemeinen. Die in der
vorliegenden Anmeldung betroffene Erfindung wird nachfolgend beschrieben.
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Wie
sich aus den voranstehenden Ausführungen ergibt sind die
Zugstangen 18a, b der Zugführung 18 mit
Abstand nebeneinander und parallel zueinander verlaufend angeordnet.
Zieht man am Sägeaggregat 5, so laufen die Zugstangen 18a,
b in den Führungen 23, die selbst gegenüber
dem Träger 1 nicht verschiebbar sind. Die Führungen 23 sind
im dargestellten Ausführungsbeispiel allerdings entsprechend
dem Sägeaggregat 5 um die Neigungs-Schwenkachse 16 seitlich
neigbar.
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Das
dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Kappsäge zeigt nun, daß der Absaugstutzen 13 hier
rückwärtig am Sägeaggregat 5 angeordnet
ist. Er ist von der Werkstückauflagefläche 2 weggerichtet
offen und hier als Schlauchanschluß ausgeführt. 2 läßt
ahnen, daß der Absaugstutzen 13 in Projektion
etwa mittig zwischen den Zugstangen 18a, b angeordnet ist. 3 zeigt, daß der
Absaugstutzen 13 bei der konkreten Konstruktion mit Querachse 6 unmittelbar
oberhalb der Querachse 6 und auf der von den Zugstangen 18a,
b abgewandten Seite der Querachse 6 liegt.
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1 und 2 lassen
erkennen, daß der Abstandshalter 22 am hintersten
Ende der Zugstangen 18a, b angeordnet ist. Das muß nicht
unbedingt so sein, der Abstandshalter 22 kann ggf. auch
etwas vor dem mechanischen Ende der Zugstangen 18a, b angeordnet
sein.
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3 läßt
erkennen, daß nach der Lehre der Erfindung der Abstandshalter 22 eine
weitere Funktion hat. Dazu weist er etwa mittig zwischen den Zugstangen 18a,
b einen zur Werkstückauflagefläche 2 hin
gerichteten Schlauchanschluß 24 auf. 3 läßt gut
erkennen, daß der Anschlußstutzen 13 mit
dem Schlauchanschluß 24 über einen Schlauch 25 verbunden
ist. Dieser ist etwa mittig zwischen den Zugstangen 18a,
b angeordnet. Dies gilt im Bereich des Abstandshalters geometrisch,
im Bereich zum Absaugstutzen 13 hin in Projektion. Wesentlich
ist, daß der Schlauch 25 zwischen den Zugstangen 18a,
b geschützt verläuft und sich in einem Bereich
befindet, der im Betrieb der Kappsäge gleichbleibende Randbedingungen
aufweist.
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Weil
sich das Sägeaggregat 5 der Kappsäge im
Betrieb aus der in 1 und 3 erkennbaren Ruhestellung
durch Schwenken um die Querachse 6 nach unten zur Werkstückauflagefläche 2 hin
bewegt, verlagert sich auch der Absaugstutzen 13 in 3 nach
rechts. Diese Relativbewegung des Absaugstutzens 13 gegenüber
dem Schlauchanschluß 24 des Abstandshalters 22 muß vom
Schlauch 25 aufgenommen werden können. Dieser
muß also hinreichend flexibel sein. Besonders zweckmäßig
ist es deshalb, den Schlauch 25 als Wellschlauch aus Kunststoff
oder Metall auszuführen. Die Relativbewegung des Absaugstutzens 13 gegenüber
dem Schlauchanschluß 24 des Abstandshalters 22 ist aber
genau bestimmt und auf ein relativ geringes Ausmaß begrenzt.
Deshalb sind die Randbedingungen für den Einbau des Schlauches 25 und
für seinen Betrieb genau vorgegeben. Sie verändern
sich nicht. Das ist ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen
Konstruktion.
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Der
Schlauch 25 bewegt sich mit dem Sägeaggregat 5 beim
Ziehen in Sägerichtung mittels der Zugführung 18.
In gleicher Weise bewegt sich auch der Abstandshalter 22 am
Ende der Zugstangen 18a, b. Der Abstandshalter 22 weist
ne ben dem Schlauchanschluß 24 einen Anschluß 26 für
einen externen Absaugschlauch oder einen Auffangsack einer Staubfangvorrichtung
auf. Dieser Anschlußpunkt ist erfindungsgemäß weit
entfernt vom Sägebereich des Sägeaggregates 5 und
von der Werkstückauflagefläche 2. Der
häufig unflexible Absaugschlauch oder ein sperriger Auffangsack
stören im Bereich des Sägeaggregates 5 selbst
nicht. Die Bewegungen des Sägeaggregates 5 werden
von der Staubfangvorrichtung in keiner Weise behindert.
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Zweckmäßigerweise
ist der Abstandshalter 22 als Metallteil, insbesondere
als Aluminium-Druckgußteil ausgeführt. Das schafft
eine hohe Festigkeit. Grundsätzlich ist es aber auch möglich,
den Abstandshalter 22 als Kunststoffteil, insbesondere
aus faserverstärktem Kunststoff, auszuführen.
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Die
Figuren zeigen schließlich noch eine eigenständige
Besonderheit der erfindungsgemäßen Konstruktion,
die eine hohe Stabilität und Verwindungssteifigkeit der
Anordnung im Bereich der Halterung 4 erbringt. An der Halterung 4 ist
nämlich auf der von der Werkstückauflagefläche 2 abgewandten
Seite der Querachse 6 eine sich nach rückwärts
erstreckende, mantelartige Verkleidung 27 vorgesehen. Die
Zugführung 18 verläuft durch die Verkleidung 27. Vorzugsweise
liegen auch die Führungen 23 innerhalb der Verkleidung 27.
Für die Verwindungssteifigkeit wesentlich ist, daß die
Verkleidung 27 an der Halterung 4 fest angebracht
oder, noch besser, mit der Halterung 4 einstückig
ausgeführt ist.
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Im
dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen,
daß eine Neigungsverstellung mit einem mit dem Träger 1 verbundenen feststehenden
Teil 28 und einem mit der Halterung 4 verbundenen
neigungsschwenkbaren Teil 29 vorgesehen ist und daß die
Verkleidung 27 mit dem neigungsschwenkbaren Teil 29 fest
verbunden oder, vorzugsweise, einstückig ausgeführt
ist.
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Schließlich
ist im dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel
vorgesehen, daß die Verkleidung 27 mit der Halterung 4 bzw.
mit dem neigungsschwenkbaren Teil 29 als Metallteil, insbesondere
als Aluminium-Druckgußteil, ausgeführt ist.
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Insgesamt
schafft die Verkleidung eine hohlprofilartige Konstruktion im Bereich
der Halterung 4. Es ergibt sich eine besonders hohe Verwindungssteifigkeit
der Gesamtanordnung. Die Ausführung der Sägeschnitte
ist sehr exakt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1557231
A [0002, 0013, 0014]
- - DE 20313885 U [0006, 0009]