DE202008001326U1 - Verschlusskappe - Google Patents
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Abstract
Verschlusskappe für Behälter mit Entnahmeöffnung für Flüssigkeiten, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe eine Befestigung für die Trägerfläche aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft Verschlusskappen von Behältern für Flüssigkeiten, die in ihrer Fließfähigkeit gehemmt sind, wobei die Verschlusskappe auf einer Trägerfläche befestigt ist.
- Behälter für Flüssigkeiten, die in ihrer Fließfähigkeit gehemmt sind, sind beispielsweise Tuben.
- Eine Tube besteht bekannterweise aus einem Tubenkörper und einem Verschluss. Ein Tubenkörper ist ein längliches, festes, aber formbares Behältnis, das weiche Substanzen wie z. B. Creme oder Zahnpasta, aber auch Lebensmittel oder technische Massen, enthalten kann. Die runde oder ovale Hülle ist meist aus Plastik oder Blech gefertigt. Der Entnahme des Inhalts dient eine Öffnung mit einem Verschluss an einem Ende. Diese meist runde Öffnung sitzt in der Mitte der sog. Tubenschulter und wird durch eine sog. Kappe verschlossen, die beispielsweise aus Plastik oder Metall sein kann.
- Der Inhalt der Tube besteht im Allgemeinen aus weichen Substanzen, bevorzugt aus thixotropen Massen.
- Bei der Benutzung von Tuben ist das stetige Auf- und Zuschrauben der Tuben lästig, wird darum oft vergessen und führt zu ausgetrockneten Tuben. Darüber hinaus machen aufrecht stehende Tuben einen optisch günstigeren Eindruck.
- Es gibt zahlreiche Lösungen, um das Öffnen und Verschließen von Tuben und auch das aufrechte Stehen von Cremebehältern zu verbessern.
- So sind beispielsweise Stehkolbenflaschen im Handel, bei denen die Creme über einen Kolben nach oben und aus dem Behälter gefördert wird. Diese Art der Verpackung ist jedoch sehr teuer und hat daher kommerziell wenig Bedeutung.
- Bekannt sind auch membranverschlusshaltige Stehtuben. Diese Verschlüsse sind aus dem Bereich der Duschprodukte sowie aus dem Lebensmittelbereich (Honig und Ketchup) seit langem bekannt. Insbesondere für Zahncreme sind diese Verpackungen zu teuer und nicht sehr hygienisch, weil trotz der Membran oft Produktreste in dem mitgelieferten Ständer verbleiben.
- Es sind auch als Ständer ausgebildete Tubenverschlusskappen bekannt, bei denen jedoch das Abdichten und das Verschließen der Tube unzureichend gelöst wird.
- In der
DE 196 39 124 A1 wird ein Tubenverschluss mit einem als Tubenschulter ausgebildeten zylinderförmigen Unterteil (1 ) beschrieben, welches an einer Stirnseite eine Auslassöffnung (2 ) aufweist, und einer auf das Unterteil (1 ) aufbringbaren Verschlusskappe (3 ), welche im auf das Unterteil (1 ) aufgebrachten Zustand die Auslassöffnung (2 ) verschließt, bei dem das Unterteil (1 ) an seinem Umfang Vertiefungen (4 ) aufweist, welche sich etwa über ein Viertel des Umfangs erstrecken und zur Achse (5 ) des Unterteils (1 ) in einem Winkel von 85 bis 60 Grad, vorzugsweise 80 bis 70 Grad, verlaufen, und die Verschlusskappe (3 ) innen an ihrem Umfang Hervorstehungen (6 ) („Rastnoppen") aufweist, welche bei auf das Unterteil (1 ) aufgesetzter Verschlusskappe (3 ) in die Vertiefungen (4 ) eingreifen. - In Spalte 2, Zeilen 16 bis 33 des Dokuments wird eine Führung der Tube in den Tubenverschluss beschrieben. Die Führung wird durch die Steigung des Rastnuts erreicht (Bajonettverschluss).
- In der
DE 21 61 237 A1 wird eine Vorrichtung zur Halterung von Tuben und Plastikflaschen beschrieben, bei der beide mit einem außen konisch geformten, innen mit Durchlass versehenen Mundstück ausgestattet sind und senkrecht in einer innen saugend zum Mundstückkonus gefertigten Halterung ruhen, wobei das Mundstück mit Innengewinde auf dem im Sockel des Verschlusses befestigten Gewindestutzen geschraubt wird und damit der Durchlass im Mundstück blockiert wird. - In der
DE 199 24 730 A1 wird ein bajonettartiger Tubenverschluss beschrieben. - In der
DE 74 09 723 U1 wird eine Wandhalterung für Tuben beschrieben. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Zurverfügungstellung eines beispielsweise aufrecht stehenden Behälters mit Entnahmeöffnung für Flüssigkeiten mit einer Verschlusskappe, die es gestattet, den Behälter jederzeit ohne Öffnungsvorgang zu entnehmen und nach Gebrauch ebenso unkompliziert wieder in Verschlusskappe zu verbringen, und dies ohne dass die Verschlusskappe umfällt oder verrutscht. Die Entnahme und das Zurückstellen des Behälters soll in Einhandbedienung möglich sein.
- Es wurden Verschlusskappen für Behälter mit Entnahmeöffnung für Flüssigkeiten gefunden, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe eine Befestigung für die Trägerfläche aufweist.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einem oder mehreren Saugnäpfen, bevorzugt einem Saugnapf, ausgestattet ist, die durch Andrücken auf die Trägerfläche fixiert werden.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einer Klebefolie ausgestattet ist. Es können hierbei handelsübliche Klebefolien oder Magnete verwendet werden.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einem Klettband ausgestattet ist. Es können hierbei handelsübliche Klettbänder verwendet werden.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einem Rastnoppen ausgestattet ist, der in einer Ausnehmung an der Trägerfläche einrastet.
- Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung auf einer Überkappe angebracht ist, die über die Verschlusskappe geschoben ist.
- Die erfindungsgemäßen Verschlusskappen können bevorzugt zum Verschließen von Behältern verwendet werden, die eine Flüssigkeit enthalten, die auf Grund ihrer physikalischen Eigenschaften (Thixotropie) geringe Fließfähigkeit aufweist oder der Fließfähigkeit beispielsweise durch eine Membran gehemmt ist. Beispielsweise seien hier Tuben, Flaschen oder Tuschestifte, bevorzugt Tuben, genannt.
- Eine besondere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung betrifft Verschlusskappen von Tubenkörpern, wobei die Grundfläche der Verschlusskappe zu einer geschlossenen Trägerfläche und die gegenüberliegende Seite der Verschlusskappe zu einer Ausnehmung zur Einführung des Tubenkörpers ausgebildet ist, wobei am oberen Rand der Ausnehmung entweder Rastnocken oder ein Dichtkonus mit Verriegelungsnasen und am Auslass des Tubenkörpers entsprechend zumindest eine Rastnut angebracht ist, wobei am Boden der Verschlusskappe in der Mitte eine Abdichtung angebracht ist, die den Auslass des Tubenkörpers verschließt, und eine Führung zur Zentrierung des Tubenkörpers bei der Einführung in die Verschlusskappe angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite des Bodens der Verschlusskappe eine Befestigung zur Verbindung mit der Trägerfläche angebracht ist.
- Durch die Befestigung der Verschlusskappe eines Tubenkörpers auf einer Trägerfläche, z. B. einer Arbeitsfläche, gelingt auf einfache Weise das schnelle Aufnehmen und Ablegen des Tubenkörpers bei der Anwendung. Durch die Befestigung wird ein Verrutschen und/oder Umfallen der Verschlusskappe ausgeschlossen und eine Einhandbedienung ermöglicht. Eine Arretierung der Verschlusskappe ist nicht erforderlich.
- Die Grundfläche der Verschlusskappe kann verschiedene Formen annehmen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird bevorzugt, dass die Grundfläche der Verschlusskappe kreisförmig oder elliptisch ist.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung erfolgt die Befestigung der Verschlusskappe eines Tubenkörpers über die Außenseite der Verschlusskappe. Die Befestigung kann permanent, aber auch lösbar sein.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden die folgenden Ausführungsformen der Verschlusskappe und des Tubenkörpers bevorzugt:
Nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform (Variante A) sind am oberen Rand der Ausnehmung Rastnocken und am Auslass des Tubenkörpers entsprechend zumindest eine Rastnut angebracht, - • wobei in der Mitte des Bodens der Kappe ein Dichtsitz angebracht ist, der den Auslass des Tubenkörpers abdichtet, und
- • wobei an der Tubenschulter eine Führung zur Zentrierung des Tubenkörpers bei der Einführung in die Verschlusskappe angebracht ist.
- Der Dichtsitz in der Mitte des Bodens der Verschlusskappe kann eine Form aufweisen, die als Halbkugel, als Dorn, als Kegel oder Pyramide ausgebildet ist. Dieser Dichtsitz hat im allgemeinen eine Höhe von 0,5 bis 10 mm, bevorzugt von 2 bis 5 mm, und greift im offenen Zustand der Tube in deren Auslass ein und dichtet die Tube gegen austretendes Produkt und gegen von außen eindringenden Schmutz ab.
- Der erfindungsgemäße Tubenkörper mit Verschlusskappe (Variante A) gestattet überraschenderweise, die Tube jederzeit ohne Öffnungsvorgang zu entnehmen und nach Gebrauch ebenso unkompliziert wieder in den Ständer zu verbringen, und dies ohne Austrocknen der Tube und ohne große Zusatzkosten. Durch Drehen der Verschlusskappe rasten die Rastnocken in die Rastnut ein, so dass die Tube beispielsweise für einen Transport stabil verschlossen ist.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform (Variante B) der Erfindung ist der Auslass des Tubenkörpers zu einem Dichtkonus ausgebildet, wobei dieser in einen Dichtsitz am Boden der Verschlusskappe greift, und dessen Verbindung zur Tube als Zentrierhilfe ausgebildet ist, wobei in der Verschlusskappe beweglich gelagerte Kappenverriegelungsnasen angebracht sind, die bei dem Verschließen der Tube in eine Nut oberhalb des Dichtkonus an der Tubenschulter einrasten.
- Der Dichtsitz am Boden der Verschlusskappe kann als Zylinder, auf dem der Dichtkonus aufsitzt, ausgebildet sein. Er kann auch als Halbkugel, als Dorn, als Kegel oder Pyramide ausgebildet sein, die in die Tubenöffnung eingreifen und dadurch den Tubeninhalt abdichten.
- Der erfindungsgemäße Tubenkörper mit Verschlusskappe entsprechend Variante B gestattet, wie bei Variante A überraschenderweise, die Tube jederzeit ohne Öffnungsvorgang zu entnehmen und nach Gebrauch ebenso unkompliziert wieder in den Ständer zu verbringen, und dies ohne Austrocknen der Tube und ohne große Zusatzkosten. Durch Drücken der Tube in die Verschlusskappe werden die über Filmscharniere beweglich mit Verschlusskappe und Dichtsitz verbundenen Verriegelungsnasen aus ihrer stabilen Endlage in geöffneter Position in eine andere stabile Endlage in geschlossener Position verbracht und rasten dort in die Rastnut am Tubenkörper ein, so dass die Tube beispielsweise für einen Transport stabil verschlossen ist.
- Das Öffnen der Tube erfolgt entsprechend durch Herausziehen des Tubenkörpers aus der Verschlusskappe, wodurch die über Filmscharniere beweglich mit Verschlusskappe und Dichtsitz verbundenen Verriegelungsnasen aus der geschlossenen stabilen Endlage in die geöffnete stabile Endlage gekippt werden und so den Tubenkörper freigeben.
- Beide Varianten sind hervorragend für die Verpackung thixotroper Massen geeignet.
- Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann die Führung zur Zentrierung des Tubenkörpers vorzugsweise an der Tubenschulter angebracht sein.
- Thixotrope Massen im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind „Nicht-Newtonsche Flüssigkeiten", die bei einer konstanten Scherung die Viskosität abbauen. Nach Aussetzung der Scherbeanspruchung wird die Ausgangsviskosität wieder aufgebaut.
- Beide Varianten der Ständerkappe können als Zylinder oder aber, wegen der besseren Standfestigkeit, als Kegelstumpf ausgebildet sein, wobei die Grundfläche kreisförmig oder elliptisch sein kann, so dass die Tube in jedem Fall sicher aufrecht stehen kann.
- Die Höhe der Tubenkappe liegt im Allgemeinen im Bereich von 20 bis 50 mm.
- Die Tubenkappe mit den einzelnen Elementen kann im Allgemeinen in einem üblichen Spritzgussverfahren hergestellt werden.
- Die Herstellung des Tubenkörpers mit der Rastnut kann ebenfalls in an sich bekannter Weise, z. B. durch Spritzguss, erfolgen.
- Der erfindungsgemäße Tubenkörper mit Verschlusskappe soll durch die
1 bis3 näher erläutert werden. -
1 zeigt die Variante A in Transportposition,2 in geöffnetem Zustand, also in Gebrauchsposition jeweils in Vorder- und in Seitenansicht. - In beiden Fällen bezeichnen (
1 ) den Tubenkörper und (2 ) die Verschlusskappe, die am oberen Rand die Rastnocken (3 ) aufweist, die in die Rastnut in2 nicht, wohl aber in der Position der1 (Transportposition) eingreift. Die Tubenschulter ist als Zentrierkragen ausgebildet. Die Tubenöffnung wird durch einen Dichtsitz abgedichtet. An der Außenseite des Bodens der Tubenkappe (4 ) ist ein Saugnapf (5 ) angebracht.2 zeigt den Saugnapf (5a ) in angepresster Form. -
3 zeigt die Verschlusskappe der Variante B und4 in Gebrauchsposition 1 (1 ) bezeichnet den Tubenkörper und (2 ) die Verschlusskappe, der Dichtkonus (7 ) und die Kappenverriegelungen stehen hier anstelle von Nut und Nocken der Variante A; der Zentrierkragen (5 ) sowie Dichtsitz (7 ) sind hier analog zu Variante A. Der Saugnapf (5 ) und die Dichtung (6 ) sind aus dem gleichen Material gefertigt. -
5 zeigt den Tubenkörper (1 ), mit der Kappe (2 ), den Rastnocken (3 ) und den Boden (4 ), wobei der Saugnapf (5 ) an den Boden (4 ) gespritzt ist. - Bei der
6 wird der Saugnapf (5 ) an einer Überkappe (8 ) befestigt, die auf die Kappe (2 ) geschoben wird, - In
7 wird die Überkappe (9 ) und der Saufnapf (5 ) aus einem Material gefertigt (Spritzguss) und über die Kappe (2 ) geschoben. - Bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines Tubenkörpers mit Verschlusskappe zur Aufbewahrung und Anwendung von kosmetischen Zubereitungen.
- Bevorzugte kosmetische Zubereitungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung können Pasten, Cremes oder Gele sein.
- Kosmetische Zubereitungen mit thixotropen Eigenschaften können z. B. Zahnpasten, Sonnengele oder Cremes sein.
- Bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines Tubenkörpers mit Verschlusskappe zur Aufbewahrung und Anwendung von technischen Materialien mit thixotropen Eigenschaften.
- Technische Materialien mit thixotropen Eigenschaften können z. B. Dichtungsmassen und Farbe sein.
- Bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines Tubenkörpers mit Verschlusskappe zur Aufbewahrung und Anwendung von Lebensmitteln mit thixotropen Eigenschaften.
- Lebensmittel mit thixotropen Eigenschaften können beispielsweise Senf, Ketchup und Honig sein.
-
- 1
- Tubenkörper
- 2
- Kappe
- 3
- Rastnocke
- 4
- Boden
der Tubenkappe (
2 ) - 5
- Saugnapf
- 5a
- Saugnapf angesaugt
- 6
- Dichtung aus Weichmaterial des Saugnapfes gefertigt
- 7
- Dichtkonus
- 8
- Überkappe (Überkappe, einteilig mit Saugnapf gespritzt)
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
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- - DE 2161237 A1 [0012]
- - DE 19924730 A1 [0013]
- - DE 7409723 U1 [0014]
Claims (14)
- Verschlusskappe für Behälter mit Entnahmeöffnung für Flüssigkeiten, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe eine Befestigung für die Trägerfläche aufweist.
- Verschlusskappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einem oder mehreren Saugnäpfen ausgestattet ist.
- Verschlusskappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einer Klebefolie oder Magnete ausgestattet ist.
- Verschlusskappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einem Klettband ausgestattet ist.
- Verschlusskappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Bodens der Verschlusskappe mit einem Rastnoppen ausgestattet ist, der in einer Ausnehmung an der Trägerfläche einrastet.
- Verschlusskappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung auf einer Überkappe angebracht ist, die über die Verschlusskappe geschoben ist.
- Verschlusskappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Behälter eine Tube ist.
- Verschlusskappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Behälter eine Flasche ist.
- Verschlusskappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Behälter ein Tuschestift ist.
- Verschlusskappe von Tubenkörpern nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Grundfläche der Verschlusskappe zu einer geschlossenen Trägerfläche und die gegenüberliegende Seite der Verschlusskappe zu einer Ausnehmung zur Einführung des Tubenkörpers ausgebildet ist, wobei am oberen Rand der Ausnehmung entweder Rastnocken oder ein Dichtkonus mit Verriegelungsnasen und am Auslass des Tubenkörpers entsprechend zumindest eine Rastnut angebracht ist, wobei am Boden der Verschlusskappe in der Mitte eine Abdichtung angebracht ist, die den Auslass des Tubenkörpers verschließt, und eine Führung zur Zentrierung des Tubenkörpers bei der Einführung in die Verschlusskappe angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite des Bodens der Verschlusskappe eine Befestigung zur Verbindung mit der Trägerfläche angebracht ist.
- Verschlusskappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundfläche der Verschlusskappe kreisförmig oder elliptisch ist.
- Verschlusskappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Rand der Ausnehmung in der Verschlusskappe Rastnocken und am Auslass des Tubenkörpers entsprechend zumindest eine Rastnut angebracht ist, wobei in der Mitte des Bodens der Kappe ein Dichtsitz angebracht ist, der den Auslass des Tubenkörpers abdichtet, und wobei an der Tubenschulter eine Führung zur Zentrierung des Tubenkörpers bei der Einführung in die Verschlusskappe angebracht ist.
- Verschlusskappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtsitz in der Verschlusskappe eine Höhe von 0,5 bis 10 mm aufweist und im offenen Zustand der Tube in deren Auslass eingreift.
- Verschlusskappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslass des Tubenkörpers zu einem Dichtkonus ausgebildet ist, wobei dieser in einen Dichtsitz am Boden der Verschlusskappe greift und dessen Verbindung zur Tube als Zentrierhilfe ausgebildet ist, wobei am Boden der Verschlusskappe federnd gelagerte Kappenverriegelungsnasen angebracht sind, die bei dem Verschließen der Tube in eine Nut oberhalb des Dichtkonus an der Tubenschulter einrasten.
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