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DE202008001089U1 - Service-Arbeitsstand für ein Schienenfahrzeug - Google Patents

Service-Arbeitsstand für ein Schienenfahrzeug Download PDF

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DE202008001089U1
DE202008001089U1 DE202008001089U DE202008001089U DE202008001089U1 DE 202008001089 U1 DE202008001089 U1 DE 202008001089U1 DE 202008001089 U DE202008001089 U DE 202008001089U DE 202008001089 U DE202008001089 U DE 202008001089U DE 202008001089 U1 DE202008001089 U1 DE 202008001089U1
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    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
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    • B66C19/00Cranes comprising trolleys or crabs running on fixed or movable bridges or gantries
    • B66C19/005Straddle carriers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61KAUXILIARY EQUIPMENT SPECIALLY ADAPTED FOR RAILWAYS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61K13/00Other auxiliaries or accessories for railways

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)

Abstract

Service-Arbeitsstand für ein Schienenfahrzeug, mit einer Hubeinrichtung, die wenigstens ein den Wagenkasten des Fahrzeugs erfassendes Hubwerkzeug aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Hubeinrichtung (3) unter Last, bei angehobenem Fahrzeug (2), mitsamt dem Fahrzeug (2) verfahrbar ist,
und dass die Hubeinrichtung (3) eine Wartungsarbeiten im Dachbereich des Fahrzeugs (2) ermöglichende Arbeitsbühne (5) aufweist, welche etwa in Höhe des Fahrzeugdaches angeordnet ist.

Description

  • Die Neuerung betrifft einen Service-Arbeitsstand für ein schienengebundenes Fahrzeug. Als schienengebundene Fahrzeuge kommen insbesondere Lokomotiven, Triebwagen und Waggons von Eisenbahnzügen, beispielsweise Passagierwagen oder Frachtwaggons, in Betracht.
  • Aus der Praxis sind Service-Arbeitsstände für solche Fahrzeuge bekannt, die beispielsweise zur Wartung von Drehgestellen dienen und fest neben dem Gleis aufgestellte Hubsäulen aufweisen. Die fest installierten Hubsäulen sind in Abständen angeordnet, die jeweils den Hebestellen des Wagenkastens der einzelnen Fahrzeuge entsprechen, so dass ein Fahrzeug positionsgenau auf dem Gleis abgestellt werden muss, um mittels der Hubsäulen angehoben werden zu können, so dass dann der Zugang zu den Drehgestellen dieses Fahrzeugs ermöglicht ist.
  • Weiterhin sind ebenfalls zur Wartung von Drehgestellen Service-Arbeitsstände bekannt, bei denen fest installierte Unterflur-Hubanlagen in einer zwischen den Schienen des Gleises angeordneten Grube vorgesehen sind. Die fest installierten Unterflur-Hubsäulen sind in Abständen angeordnet, die der Lage der Achsen bzw. Drehgestelle der einzelnen Fahrzeuge entsprechen, so dass ein Fahrzeug positionsgenau auf dem Gleis abgestellt werden muss, um mittels der fest installierten Unterflur-Hubsäulen angehoben werden zu können.
  • Als gattungsbildender Stand der Technik sind Arbeitsstände mit frei verfahrbaren Hebeböcke bekannt. Jeder Hebebock kann bei einem auf dem Gleis abgestellten Fahrzeug an eine Hebestelle des Fahrzeugs herangefahren werden. Vier solcher frei verfahr barer Hebeböcke können beispielsweise dazu genutzt werden, ein gesamtes Fahrzeug von den Schienen abzuheben.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Service-Arbeitsstand dahingehend zu verbessern, dass dieser möglichst vielseitig einsetzbar ist und möglichst vielseitige Arbeiten an dem jeweiligen Fahrzeug ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird vorschlagsgemäß dadurch gelöst, dass der Service-Arbeitsstand eine Hubeinrichtung aufweist, welche gemäß einem ersten wesentlichen Element der Neuerung auch unter Last, also bei angehobenem Fahrzeug, verfahrbar ist.
  • Die Verfahrbarkeit unter Last ermöglicht es dieses angehobene Fahrzeug oberhalb der Schienen und längs der Schienen zu verfahren. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, zunächst einen kompletten Zug in eine Wartungshalle einfahren zu lassen. Anschließend können die einzelnen Waggons des Zuges vereinzelt werden, indem diese gegenüber dem nächstbenachbarten Waggon verfahren werden, so dass beispielsweise auch Arbeiten an den einzelnen Kupplungen der Fahrzeuge möglich sind.
  • Eine derartige Vereinzelung der einzelnen Wagen eines Zuges kann – beispielsweise im Rahmen einer Minimalausrüstung einer Betriebsstätte – dadurch erfolgen, dass mit Hilfe einer minimalen erforderlichen Anzahl von Hubwerkzeugen zunächst der erste, vom übrigen Zug entkoppelte Wagen von den Schienen abgehoben und dann oberhalb der Schienen um ein sehr großes Maß verbracht wird. Dort wird er anschließend auf den Schienen abgestellt. Die Hubwerkzeuge werden nun zum nächsten Wagen verfahren, nehmen diesen Wagen auf und verbringen diesen um ein etwas geringeres Maß auf den Schienen, so dass auf diese Weise nach und nach sämtliche Wagen gegenüber den anderen Wagen vereinzelt werden können.
  • Als zweites wesentliches Element der Neuerung ist vorgesehen, dass der Service-Arbeitsstand eine Dach-Arbeitsbühne aufweist, welche Wartungsarbeiten im Dachbereich des Fahrzeugs ermöglicht. Je nach nationalen, berufsgenossenschaftlichen oder betriebsinternen Arbeitsvorschriften kann zu diesem Zweck die erforderliche Höhe der Arbeitsbühne selbst bei demselben Fahrzeugtyp unterschiedlich sein. Zudem kann je nachdem, wie der Fahrzeugtyp ausgestaltet ist und welche Arbeiten an seinem Dach oder an Aufbauten auf dem Dach durchzuführen sind, die erforderliche Höhe der Arbeitsbühne unterschiedlich hoch bemessen sein. Jedoch ist stets die Bedingung zu erfüllen, dass das Dach erreichbar sein muss, so dass dementsprechend die Arbeitsbühne etwa in Höhe des Fahrzeugdaches angeordnet ist.
  • Dadurch, dass nicht nur im Inneren des Fahrzeugs, sondern mittels des vorschlagsgemäßen Service-Arbeitsstandes gleichzeitig auch an der Unterseite des angehobenen Fahrzeugs und an dessen Dach gearbeitet werden kann, wird eine zeitsparende, wirtschaftliche Wartung des Fahrzeugs unterstützt und die Durchführung vielseitiger Arbeiten an dem Fahrzeug ermöglicht.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass die Hubeinrichtung als Portal ausgestaltet ist, dessen zwei Säulen auf gegenüberliegenden Seiten des Gleises angeordnet sind und Teil eines etwa U-förmigen, nach unten offenen Gestells sind. Durch das so geschaffene Portal kann das Fahrzeug auf dem Gleis verfahren werden bzw. kann umgekehrt das Portal mit seinen beiden Hubeinrichtungen bei auf dem Gleis befindlichem Fahrzeug am Fahrzeug entlang verfahren werden und genau zu den Hebestellen des Fahrzeugs verbracht werden.
  • Während es unüblich, aber grundsätzlich denkbar ist, lediglich ein einziges Portal bei einem Fahrzeug zu verwenden, um beispielsweise lediglich an einer einzigen Achse des Fahrzeugs Arbeiten durchzuführen, kann insbesondere vorteilhaft vorgesehen sein, dass jeweils zwei Portale zusammenwirkend eingesetzt werden, so dass ein Fahrzeug durch diese zwei Portale komplett von den Schienen abgehoben werden kann.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass das Portal mehrere Hubwerkzeuge aufweist, beispielsweise zwei Hubwerkzeuge. Die mehreren Hubwerkzeuge ermöglichen eine gleichmäßige Verteilung der beim Anheben des Fahrzeugs auftretenden Kräfte. Dies erleichtert erstens die Konstruktion der Hubeinrichtung wegen der verteilt angreifenden Hubkräfte und der kleiner bemessenen Hubwerkzeuge im Vergleich zu der Verwendung eines einzigen Hubwerkzeugs pro Portal, und stellt zweitens sicher, dass das Fahrzeug möglichst gleichmäßig angehoben wird.
  • Insbesondere vorteilhaft kann vorgesehen sein, jedem Wagen eines Zuges zwei Portale zuzuordnen, so dass gleichzeitig sämtliche Wagen des Zuges angehoben werden können. Nun kann entweder der komplette Zug in seiner zusammenhängenden Anordnung verfahren werden oder es können die einzelnen Wagen des Zuges vereinzelt werden und es können insbesondere an sämtlichen Achsen bzw. Rädern des Zuges gleichzeitig Arbeiten durchgeführt werden, so dass der Wartungsaufenthalt des Zuges auf eine optimal kurze Zeit verkürzt werden kann.
  • Dadurch, dass die Portale ein nach unten offenes „U" beschreiben, können bei angehobenen Fahrzeugen einzelne Radsätze oder gesamte Drehgestelle, die zuvor von dem Wagenkasten getrennt wurden, auf den Schienen verfahren werden und beispielsweise ausgetauscht werden.
  • Die Verfahrbarkeit eines Portals kann beispielsweise dadurch ermöglicht werden, dass parallel zu den Zug-Schienen, nämlich zu dem für die Schienenfahrzeuge vorgesehenen Gleis, und jeweils außerhalb des Gleises rechts und links, weitere sogenannte Portalschienen vorgesehen sind, auf denen das Portal läuft, wobei eine Portalstütze rechts vom Gleis und eine andere Portalstütze links vom Gleis des Zuges verläuft. Jede Portalstütze kann dabei ein einzelnes Laufrad aufweisen. Es kann jedoch beispielsweise vorgesehen sein, dass sich jede Hubeinrichtung des Portals mittels eines Laufradpendels, welches wenigstens zwei Laufräder aufweist, am unteren Portalfuß auf dieser äußeren Portalschiene abstützt. Jedenfalls wird durch die Schienenführung sichergestellt, dass das Portal zuverlässig parallel zu den Zug-Schienen und längs entlang der Zug-Schienen verfahrbar ist.
  • Dadurch, dass das Portal unter Last verfahrbar ist, ist es nicht erforderlich, bei einem Radsatz- oder Drehgestellwechsel das Fahrzeug zwischenzeitlich mittels sogenannter Hilfsradsätze oder Hilfsdrehgestelle auf die Schienen zu stellen, so dass die mit solchen Hilfsradsätzen oder Hilfsdrehgestellen verbundenen Kosten bei Verwendung einer neuerungsgemäßen Hubanlage ebenso eingespart werden können wie der Zeitaufwand für das ansonsten erforderliche Verbringen der Drehgestelle und Hilfsdrehgestelle.
  • Vorteilhaft können jeweils zwei Portale miteinander verbunden sein, so dass eine insgesamt verfahrbare Einheit geschaffen wird, die einem Fahrzeug zugeordnet werden kann, da stets zwei Portale erforderlich sind, um ein Fahrzeug von den Schienen abzuheben. Die Verbindung zwischen diesen beiden Portalen kann vorteilhaft mittels einer Arbeitsbühne erfolgen, die im oberen Bereich des Portals vorgesehen ist, jedenfalls in einer Höhe, welche die Arbeiten am Dach des Fahrzeuges zulässt.
  • Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass das Schienenfahrzeug innerhalb des Arbeitsstandes querbeweglich gelagert ist, also quer zu seinem Gleis beziehungsweise quer zu seiner Längsachse. Diese Querbeweglichkeit ermöglicht es beispielsweise, nach der Demontage eines Drehgestells den Wagenkasten präzise zu einem neuen Drehgestell auszurichten, welches auf das Gleis gestellt und unter den angehobenen Wagenkasten gefahren worden ist. Die Lage der Befestigungsstellen kann an den Drehgestellen beispielsweise im Bereich von mehreren Millimetern oder sogar Zentimetern, beispielsweise bis zu etwa 40 mm, unterschiedlich sein, so dass diese Toleranzen durch die Querbeweglichkeit des Wagenkastens innerhalb des Arbeitsstandes ausgeglichen werden können. Hierzu können beispielsweise die Hubpratzen zweier in der Hubeinrichtung verwendeter Hubwerkzeuge synchronisiert quer zum Schienenfahrzeug beweglich sein, so dass durch diese Synchronbewegung das Schienenfahrzeug innerhalb des Arbeitsstandes bewegt wird.
  • Eine Höhenverfahrbarkeit der Arbeitsbühne am Arbeitsstand kann vorgesehen sein, um die optimale Arbeitshöhe in Anpassung an unterschiedliche Tätigkeiten einrichten zu können oder in Anpassung an unterschiedliche Fahrzeugabmessungen, nämlich unterschiedliche Fahrzeughöhen.
  • Die Arbeitsbühne kann vorteilhaft teleskopierbar ausgestaltet sein, um an einen unterschiedlichen Abstand der Hubwerkzeuge angepasst zu werden. Wenn die Arbeitsbühne einen Verbund zweier Portale schafft, kann sie teleskopierbar sein, um einen unterschiedlichen Abstand der beiden Portale überhaupt einstellen zu können. Auf diese Weise kann der Arbeitsstand, der zwei Portale und die Dacharbeitsbühne umfasst, an unterschiedliche Fahrzeugabmessungen angepasst werden, nämlich unterschiedliche Fahrzeuglängen, bzw. an unterschiedliche Abstände der Hebestellen von Fahrzeugen.
  • Vorteilhaft kann an dem Service-Arbeitsstand eine Steighilfe in Form einer Leiter oder Treppe vorgesehen sein, die den Zugang in das Fahrzeuginnere auch im angehobenen Zustand des Fahrzeuges ermöglicht. Zudem kann dieselbe Steighilfe den Zugang bis zu der oberen Arbeitsbühne und somit zum Fahrzeugdach ermöglichen.
  • Der vorschlagsgemäße Service-Arbeitsstand kann insbesondere vorteilhaft bei Zügen verwendet werden, bei denen die einzelnen Wagen nicht jeweils zwei Drehgestelle aufweisen, nämlich an jedem Ende des Wagens eines, sondern bei denen jeweils ein Drehgestell an der Kopplungsstelle zweier Wagen vorgesehen ist, so dass sich die beiden benachbarten Enden der beiden Wagen auf dieses eine Drehgestell abstützen, also jedem Wagen rechnerisch lediglich ein einziges Drehgestell zugeordnet ist. Bei derartigen Zügen ist das Vereinzeln der Wagen besonders schwierig, da jeder Wagen nicht einzeln und unabhängig von dem Nachbarwagen verfahrbar ist. In derartigen Fällen wäre es erforderlich, den abzutrennenden Wagenkasten zunächst mittels eines Hilfs-Drehgestells abzustützen, bevor der zu wartende Wagenkasten von dem eigentlichen Drehgestell, auf welches sich auch der benachbarte Wagenkasten abstützt, getrennt werden kann.
  • Der vorschlagsgemäße Service-Arbeitsstand hingegen kann den Wagenkasten eines solchen Wagens anheben, so dass der Wagenkasten von dem Drehgestell gelöst werden kann. Während der Wagenkasten des benachbarten Wagens nach wie vor auf dem Drehgestell abgestützt verbleiben kann, kann der im Arbeitsstand befindliche Wagenkasten weiter angehoben und von dem benachbarten Wagen des Zugs entfernt werden.
  • Bei Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten, also bei Anordnung einer Arbeitsbühne im oberen Bereich und wenn auf irgendeine Weise, beispielsweise mittels separater Leitern, Treppen od. dgl. oder mittels der erwähnten, am Portal vorgesehenen Leiter, Treppe od. dgl., ein Zugang in das Innere des Fahrzeuges ermöglicht wird, können mit dem vorschlagsgemäßen Service-Arbeitsstand gleichzeitig Arbeiten am, in unter dem und auf dem Fahrzeug durchgeführt werden, so dass eine optimal schnelle Wartung eines Fahrzeuges bzw. eines gesamten Zuges ermöglicht wird.
  • Zur Unterstützung dieser Arbeiten kann der vorgeschlagene Service-Arbeitsstand eine Pressluftversorgung mit geölter und mit ungeölter Luft aufweisen, so dass Verbraucher wie beispielsweise Ausblaspistolen mit ungeölter Pressluft versorgt werden können, während andere Verbraucher wie beispielsweise Schraubwerkzeuge mit geölter Pressluft versorgt werden können.
  • Zudem kann eine Absauganlage vorgesehen sein, an welche Staubsauger zur Reinigung des Innenraums angeschlossen werden können.
  • Auch kann ein Anschluss zur elektrischen Energieversorgung vorgesehen sein, wobei gegebenenfalls mehrere Anschlüsse für unterschiedliche Spannungen vorgesehen sein können.
  • Vorteilhaft kann am Service-Arbeitsstand ein Werkzeugkasten oder Werkzeugschrank vorgesehen sein, so dass das Wartungspersonal das Werkzeug am Arbeitsstand – und damit an den zu wartenden Wagen – einsatzbereit vorfindet und das Werkzeug nicht erst dorthin transportieren muss. Gegebenenfalls können für die unterschiedlichen Wartungsarbeiten und insbesondere für die unterschiedlichen am Wagen vorgesehenen Wartungsstellen zwei oder mehrere Werkzeugkästen oder Werkzeugschränke am Arbeitsstand vorgesehen sein, beispielsweise einerseits im unteren Bereich, wo an den Drehgestellen gearbeitet wird, und andererseits im Bereich der Arbeitsbühne für die Arbeiten auf dem Wagendach.
  • Vorteilhaft ist bei der vorschlagsgemäßen Service-Arbeitsstand, dass keine Grube im Boden der Wartungshalle erforderlich ist, um Wartungsarbeiten von unten am Fahrzeug durchführen zu können. Auch bei einem aufgeständerten Gleis, wie es aus Bahnbetriebswerken bekannt ist, kann der vorschlagsgemäße Service-Arbeitsstand verwendet werden.
  • Vorteilhaft ist weiterhin, dass nur geringfügige Fundamentarbeiten erforderlich sind. So muss beispielsweise die erwähnte Gru be nicht geschaffen werden, sondern es reicht, parallel zum Gleis die beiden Schienen für die Portale zu installieren.
  • Gegebenenfalls kann – allerdings vermutlich mit einem großen konstruktiven Aufwand – ein hängender Transport des Fahrzeugs vorgesehen sein, so dass die Schienen ähnlich wie für einen Hängekran im Abstand vom Flur oberhalb der Schienenfahrzeuge verlaufen und sich der Arbeitssand nicht auf dem Boden abstützt, jedenfalls nicht in einem Maß, dass er die gesamte Last des angehobenen Schienenfahrzeugs direkt in den Boden ableitet.
  • Insbesondere wenn statt eines schienengebundenen Fahrwerks ein Flurfahrwerk vorgesehen ist, kann gegebenenfalls auf Fundamentarbeiten völlig verzichtet werden. Zudem ermöglicht ein Flurfahrwerk ein besonders hohes Maß an Beweglichkeit für den Arbeitsstand und das vom Arbeitsstand angehobenen Fahrzeug: so kann beispielsweise das angehobene Schienenfahrzeug mittels des Flurfahrwerks quer zum Gleis verfahren werden, so dass zur Vereinzelung der Wagen eines Zuges auch eine Halle mit einem extrem kurzen Gleis genutzt werden kann.
  • Vorteilhaft ist weiterhin, dass durch die Verfahrbarkeit der Hubeinrichtung unter Last, also bei angehobenem Fahrzeug, kein Rangierfahrzeug erforderlich ist, um die einzelnen Fahrzeuge zu verfahren, beispielsweise wenn die Fahrzeuge eines Zuges vereinzelt werden sollen.
  • Vorteilhaft ist auch, dass beim Einrichten der Hubanlage, also bei der Anpassung der Hubanlage an die einzelnen Fahrzeugtypen, ein sehr schnelles Arbeiten möglich ist. Dies resultiert daraus, dass zwei Hubelemente gleichzeitig an Ort und Stelle verfahren werden, da sie ja durch das Portal miteinander gekoppelt sind. Statt zweier einzeln beweglicher Hebeböcke rechts und links des Gleises, wird stets ein Portal verfahren, so dass beide Hebeeinrichtungen des Portals gleichzeitig zu ihrer entspre chenden Hebestelle am Fahrzeug verfahren werden. Insbesondere wenn beide Portalarme des Portals eigene Antriebsmittel aufweisen, ist eine Schrägstellung oder Verschränkung des Portals gegenüber den das Portal führenden Schienen problemlos vermeidbar. Wirtschaftlich vorteilhaft kann es allerdings vorgesehen sein, am Portal nur eine einzige Antriebseinheit vorzusehen, insbesondere wenn über die vorerwähnte Dacharbeitsbühne ein Verbund zwischen zwei Portalen geschaffen wird und somit in der Draufsicht ein fest miteinander verbundenes Rechteck geschaffen wird. Bestehend aus den beiden Portalen und zwei Laufgängen für die Dacharbeitsbühne kann ggf. auch mit einem einseitigen Antrieb des Portals, oder sogar mit nur einem einzigen Antrieb für die gesamte Portalbaugruppe, bestehend aus zwei Portalen und der Dacharbeitsbühne, eine verzugs- und verwindungsfreie Beweglichkeit dieser Portalbaugruppe auf den Portalschienen sichergestellt werden.
  • Der vorschlagsgemäß ausgestaltete Service-Arbeitsstand, der beispielsweise als „Universell einsetzbarer Hubarbeitsstand mit integrierter Dacharbeitsbühne" bezeichnet werden kann, oder als „Usa – Universalservicearbeitsstand", ermöglicht beispielsweise folgendes Verfahren bei der Durchführung von Wartungsarbeiten an einem Zug:
    Das Anheben des Zuges, das anschließende Verfahren des kompletten Zuges im angehobenen Zustand, oder alternativ zunächst das Anheben des kompletten Zuges und anschließend das Verfahren der einzelnen Fahrzeuge des Zuges, beispielsweise um den Zug zu trennen und die einzelnen Fahrzeuge zu vereinzeln.
  • Ggf. kann vorgesehen sein, vor dem Anheben des Zuges die zu wartenden Räder bzw. Achsen bzw. Drehgestelle zu lösen, so dass diese auf dem Gleis des Zuges verbleiben, wenn die Wagenkästen des Zuges angehoben werden. Auf diese Weise sind keine eigens vorgesehenen Stützen erforderlich, sowie eine ei gens vorgesehene Senkvorrichtung, um beim angehobenen Zug bzw. bei einem angehobenen Fahrzeug die entsprechenden Fahrwerkskomponenten lösen und auf das Gleis absenken zu können, um sie dort auf dem Gleis zu verfahren und beispielsweise gegen bereits gewartete Komponenten auszutauschen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung wird anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigen die
  • 1-6 einen Zug auf einem Gleis, mit am Zug befindlichen Hubeinrichtungen, und zwar aus mehreren unterschiedlichen Blickrichtungen,
  • 7 eine Ansicht in Gleislängsrichtung auf ein Fahrzeug,
  • 8 und 9 perspektivische Ansichten auf einen Zug bzw. ein einzelnes Fahrzeug, mit dem Zuggleis und den daneben angeordneten Schienen für die Hubeinrichtung, und zwar in einem gegenüber den 1 bis 6 vergrößerten Maßstab, und die
  • 10 bis 13 unterschiedliche Ansichten auf ein Geländer-Element einer oberen Arbeitsbühne.
  • 1 zeigt einen Zug 1, bestehend aus vier Fahrzeugen 2, wobei dieser Zug 1 in eine mehrere Hubeinrichtungen 3 aufweisende Wartungseinrichtung eingefahren ist. An jedem Fahrzeug 2 des Zuges 1 befinden sich zwei Portale 4, die in ihrem oberen Bereich, und zwar oberhalb des Zugdaches, über Arbeitsbühnen 5 miteinander verbunden sind. In der dargestellten Anordnung befinden sich die Portale 4 dort am Fahrzeug 2, wo die Hubpratzen jedes Portals 4 an die entsprechenden Hubstellen des Wagenkastens des entsprechenden Fahrzeugs 2 angreifen. Der Zug 1 weist Drehgestelle 6 auf, die auf Zugschienen 7 stehend verbleiben, wenn die Wagenkästen der Fahrzeuge 2 angehoben werden.
  • 2 zeigt in einer Draufsicht die Situation von 1, nämlich die Portale 4, wobei jeweils zwei Portale 4 über die Arbeitsbühnen 5 miteinander zu einem insgesamt größeren Verbund zusammengefasst sind.
  • 3 zeigt die Fahrzeuge 2 des Zuges 1 von 1 im auseinandergezogenen Zustand. Die Drehgestelle 6 des Zuges sind verfahren worden, so dass 3 lediglich die angehobenen Wagenkästen der einzelnen Fahrzeuge 2 zeigt. Die angehobenen Wagenkästen sind anschließend gegenüber ihrer aus 1 ersichtlichen Anordnung verfahren worden. Zu diesem Zweck sind die Portale 4 unter Last, also mit angehobenem Fahrzeug, verfahrbar ausgestaltet. Auf diese Weise werden Freiräume zwischen den einzelnen Fahrzeugen 2 des Zuges 1 geschaffen, die eine Wartung auch beispielsweise an den Kupplungen jedes eigenen Fahrzeuges 2 ermöglichen.
  • 4 zeigt in einer 2 vergleichbaren Darstellung die Draufsicht auf den Zug 1, allerdings in seinem Zustand gemäß 3, also mit entkoppelten und vereinzelten Fahrzeugen 2.
  • 5 zeigt eine alternative Hubvariante: Im Gegensatz zu dem System der 1 bis 4 befinden sich hier die beiden Portale 4 außerhalb der Radsätze bzw. Drehgestelle 6 des Fahrzeuges 2. Obwohl die Portale 4 nun einen erheblich größeren Abstand voneinander aufweisen, nämlich nahezu 25 m im Vergleich zu einem Abstand von etwa 6 m, den die Portale 4 bei der Anordnung gemäß der 1 bis 4 aufweisen, handelt es sich um dieselben Hubeinrichtungen 3. Die Längenanpassung jeder einzelnen Hubeinrichtung 3, die jeweils zwei Portale 4 umfasst, wird durch die Teleskopierbarkeit der oberen Arbeitsbühnen 5 ermöglicht.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht auf die Situation der 3 und 4, wobei in dieser perspektivischen Ansicht einzelne Hubpratzen 8 der Portale 4 deutlicher sichtbar sind. Weiterhin ist ersichtlich, dass die Arbeitsbühnen 5, die höhenbeweglich an den Portalen 4 angeordnet und in Anpassung an die Fahrzeughöhe ausgerichtet sind, am vorderen und hinteren Ende durch Verbindungsgitter 9 miteinander verbunden sind, so dass eine insgesamt sehr steife, rechteckige Struktur einer Hubeinrichtung 3 geschaffen wird.
  • 7 zeigt eine Ansicht in Gleislängsrichtung auf ein umrissartig und rein schematisch angedeutetes Fahrzeug 2, auf ein Portal 4, und auf die beiden Hubpratzen 8 des Portals 4. Während das Fahrzeug 2 mit seinen Laufrädern des Drehgestells 6 auf den Zug-Schienen 7 aufsteht, steht das Portal 4 mit eigenen Laufrädern 10 auf eigens vorgesehenen Portalschienen 11 auf, die beiderseits außerhalb des Zuggleises angeordnet sind.
  • Es ist ersichtlich, dass die Arbeitsbühnen 5 im oberen Bereich des Portals 4 drei nebeneinander angeordnete Geländer 12 aufweisen. Diese drei Geländer 12 sind teleskopierbar angeordnet und ermöglichen die Längenanpassung einer Hubeinrichtung 3, indem die beiden Portale 3 einer Hubeinrichtung 3 auf die unterschiedlichen Abstände beispielsweise der 3 und 5 gebracht werden können.
  • 8 zeigt die Situation von 6 oder 3 aus einer anderen Perspektive, und 9 zeigt für ein Fahrzeug 2 die Situation von 8 noch einmal in weiter vergrößertem Maßstab. Hier sind vier Rahmen 14 erkennbar, die an den vier Säulen der beiden Portale 4 vorgesehen sind. Die drei teleskopierbaren Geländer 12 auf jeder Seite des Fahrzeugdaches sind jeweils in zwei dieser Rahmen 14 geführt.
  • Die 10 bis 13 zeigen unterschiedliche Ansichten auf ein Geländer 12 einer oberen Arbeitsbühne 5: 10 zeigt eine Seitenansicht. 11 zeigt eine Draufsicht, aus der auch ein an dem Geländer befestigtes Stirngeländer 15 ersichtlich ist. 12 zeigt eine Stirnansicht auf das Geländer 12, aus der insbeson dere dieses Stirngeländer 15 ersichtlich ist. 13 zeigt einen Schnitt, in Längsrichtung gesehen, durch das seitliche Geländer 12. Dessen Längsstreben 16 sind durch quadratische Hohlprofile gebildet, wobei die Hohlprofile zugunsten einer besonders hohen Biegesteifigkeit hochkant angeordnet sind, also mit vertikal und horizontal ausgerichteten Spitzen des Profilquerschnitts.

Claims (12)

  1. Service-Arbeitsstand für ein Schienenfahrzeug, mit einer Hubeinrichtung, die wenigstens ein den Wagenkasten des Fahrzeugs erfassendes Hubwerkzeug aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtung (3) unter Last, bei angehobenem Fahrzeug (2), mitsamt dem Fahrzeug (2) verfahrbar ist, und dass die Hubeinrichtung (3) eine Wartungsarbeiten im Dachbereich des Fahrzeugs (2) ermöglichende Arbeitsbühne (5) aufweist, welche etwa in Höhe des Fahrzeugdaches angeordnet ist.
  2. Arbeitsstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtung (3) als U-förmiges, nach unten offenes Portal (4) ausgestaltet ist, wobei das Portal (4) zwei beiderseits des Fahrzeugs (2) angeordnete Säulen aufweist.
  3. Arbeitsstand nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Säule des Portals (4) ein Hubwerkzeug aufweist.
  4. Arbeitsstand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Portale (4) miteinander verbunden sind, derart, dass ein Fahrzeug (2) an insgesamt vier Hebepunkten von der Hubeinrichtung (3) anhebbar ist.
  5. Arbeitsstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Portale (4) mittels einer Arbeitsbühne (5) miteinander verbunden sind.
  6. Arbeitsstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (2) innerhalb des Arbeitsstands querbeweglich gelagert ist.
  7. Arbeitsstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (5) höhenverstellbar ausgestaltet ist.
  8. Arbeitsstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (5) längenverstellbar ausgestaltet ist.
  9. Arbeitsstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (5) längs verlaufende Geländer (12) aufweist, die in Längsrichtung zueinander beweglich sind, derart, dass das Geländer (12) insgesamt teleskopierbar ausgestaltet ist.
  10. Arbeitsstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (5) quer verlaufende Verbindungsgitter (9) aufweist, derart, dass die Arbeitsbühne (5) mit zwei Portalen (4) einen stabilen Verbund bildet.
  11. Arbeitsstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Laufräder (10), wobei Portalschienen (11) vorgesehen sind, auf denen die Portale (4) mit ihren Laufrädern (10) aufstehen und die außerhalb von und parallel zu dem Gleis verlaufen, welches durch Zugschienen (7) gebildet ist, die für das Fahrzeug (2) vorgesehen sind.
  12. Arbeitsstand nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsstand mittels eines Flurfahrwerks unabhängig von Schienen (7, 11) beweglich ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102015003616A1 (de) * 2015-03-23 2016-09-29 Otech Gmbh Arbeitsbühne
CN112706798A (zh) * 2021-01-12 2021-04-27 北京格灵深瞳信息技术股份有限公司 跨股道检修方法、装置、系统、控制中心和存储介质

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