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Die
Erfindung betrifft einen Drehschrauber mit
einem einen Antriebsmotor enthaltenden
Antriebsteil, der einen ersten Handgriff mit einer ersten Schalteinrichtung
aufweist,
einem Transmissionsteil, der eine Ausgangswelle zum
Anstecken einer Schlüsselnuss aufweist,
und einem
an dem Transmissionsteil drehfest angebrachten Stützfuß zum
Abstützen des Gehäuses gegen ein ortsfestes Widerlager.
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Zum
Festziehen und Lösen von Schrauben sind beispielsweise
aus
WO 02/085568
A1 Drehschrauber bekannt, die einen elektrischen oder pneumatischen
Drehmotor enthalten und von Hand an einen zu drehenden Schraubenkopf
angesetzt werden. Solche Verschraubungsgeräte sind für
Einhandbedienung ausgeführt. Sie weisen einen Handgriff
auf, der mit einer Hand erfasst werden kann, wobei gleichzeitig
mit der selben Hand eine Schalteinrichtung betätigt wird,
welche den Antriebsmotor in Betrieb setzt. Zur Ableitung des beim
Schrauben entstehenden hohen Reaktionsmoment, welches bestrebt ist,
das Gehäuse zu drehen, ist das Gehäuse mit einem
drehfest angebrachten Stützfuß versehen, der gegen
ein ortsfestes Widerlager gesetzt werden kann.
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In
WO 2004/073005 A1 ist
ein Elektrowerkzeug beschrieben, das an dem Gehäuse eines
Antriebsteiles einen Handgriff mit einer Schalteinrichtung aufweist.
Ein weiterer Handgriff mit einer zweiten Schalteinrichtung befindet
sich am rückwärtigen Ende des Gehäuses,
das den Antriebsteil enthält. Beide Handgriffe sind mit
dem Gehäuse fest verbunden. Der Anwender muss, um das Elektrowerkzeug in
Funktion zu setzen, zwei Schalteinrichtungen gleichzeitig betätigen.
Somit ist gewährleistet, dass beide Hände zur
Bedienung verwendet werden müssen und die freie Hand nicht
in den Gefahrenbereich eingreifen kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Drehschrauber der genannten
Art zu schaffen, bei dem die Gefahr von Verletzungen der den Drehschrauber
haltenden Person verringert ist, wobei die Handhabung bzw. das Ansetzen
an eine zu drehende Schraube, erleichtert ist.
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Der
erfindungsgemäße Drehschrauber ist durch den Anspruch
1 bezeichnet.
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Er
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Transmissionsteil mit dem Stützfuß relativ
zu dem Antriebsteil drehbar ist.
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Die
Drehbarkeit des Transmissionsteils relativ zu dem Antriebsteil bewirkt,
dass beim Ansetzen der Schlüsselnuss an eine zu drehende
Schraube nach dem Einschalten des Antriebsteils der Transmissionsteil
sich um seine Längsachse dreht und dabei langsam den Stützfuß schwenkt
bis dieser gegen ein ortsfestes Widerlager trifft. Erst dann beginnt
der eigentliche Schraubvorgang, bei dem der Schraubenkopf gedreht
wird. Der Benutzer braucht also kein Widerlager für den
Stützfuß zu suchen. Er kann nach dem Einschalten
des Antriebsteils warten bis der Stützfuß bei
seiner Drehung gegen ein Widerlager stößt. Der
Antriebsteil und der zugehörige Handgriff können
dabei jede beliebige Ausrichtung annehmen, die für den
Benutzer angenehm ist. An schwer zugänglichen Stellen kann
der Benutzer den Handgriff so drehen, dass dieser für ihn
gut erreichbar ist, ohne dass der Benutzer eine für ihn
unbequeme Lage oder Position einnehmen muss.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist ein zweiter Handgriff
mit zugehöriger zweiter Schalteinrichtung vorgesehen, wobei
der Antriebsmotor nur dann lauffähig ist, wenn beide Schalteinrichtungen
betätigt sind. Die Betätigung der beiden Schalteinrichtungen
setzt voraus, dass der Benutzer seine Hand an dem zugehörigen
Handgriff hat. Somit ist gewährleistet, dass beide Hände
zur Bedienung verwendet werden müssen. Dabei ist es unerheblich,
ob beide Schalteinrichtungen gleichzeitig oder zeitlich versetzt
betätigt werden müssen. Wenn eine Schalteinrichtung
während des Betriebes nicht betätigt wird oder
die Betätigung einer Schalteinrichtung aufhört,
schaltet das Gerät automatisch ab. Die Handgriffe sind
so weit auseinander angeordnet, dass mit der Hand, die einen Handgriff
erfasst, der andere Handgriff bzw. die zugehörige Schalteinrichtung
nicht erreicht werden können. Dadurch wird ausgeschlossen,
dass mit einer einzigen Hand beide Schalteinrichtungen gleichzeitig
betätigt werden können. Dadurch, dass mindestens
ein Handgriff relativ zu dem Transmissionsteil drehbar ist, wird
erreicht, dass der Benutzer den drehbaren Handgriff in eine Position
bringen kann, in welcher er für den jeweiligen Anwendungsfall
gut festgehalten werden kann.
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Vorzugsweise
ist der Transmissionsteil in Bezug auf beide Handgriffe drehbar.
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Vorzugsweise
ist die erste und/oder die zweite Schalteinrichtung in den jeweiligen
Handgriff integriert. Mit einer dieser Schalteinheiten, oder beiden, kann
auch ein langsames Anlaufen des Drehschraubers gesteuert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist der erste Handgriff Bestandteil
eines Handschutzbügels, der eine umschlossene Durchgriffsöffnung aufweist.
Ein solcher Handgriff wird auch als Spatengriff bezeichnet. Der
Handschutz schützt den Handrücken und Fingerrücken
gegen Kontakt mit verletzungsgefährdenden Teilen.
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Durch
den Handschutzbügel können Versorgungsleitungen
für den Motor hindurchgeführt werden.
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Im
Folgenden werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele
der Erfindung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Drehschrauber als Elektroschrauber,
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2 einen
erfindungsgemäßen Drehschrauber als Pneumatikschrauber,
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3 eine
dritte Ausführungsform, ähnlich derjenigen von 1 und
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4 eine
vierte Ausführungsform, ähnlich derjenigen von 2.
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Der
Elektroschrauber nach 1 weist ein langgestrecktes
Gehäuse 10 mit einem einen Antriebsmotor enthaltenden
Antriebsteil 11 auf. An dem Antriebsteil 11 schließt
sich in axialer Richtung ein um die Längsachse frei drehbarer Transmissionsteil 12 an.
Der Transmissionsteil 12 dient der Kraftübertragung
von dem Antriebsteil 11 auf die Schlüsselnuss 13.
Er enthält in einem Teilgehäuse ein Getriebe,
z. B. ein Planetenradgetriebe zur Kraftuntersetzung, kann jedoch
auch aus einer in einem Teilgehäuse verlaufenden einfachen
Welle bestehen. Am vorderen Ende des Transmissionsteils befindet
sich das Ende einer Ausgangswelle, auf die eine Schlüsselnuss 13 aufgesteckt
ist. Die Schlüsselnuss wird auf den Schraubenkopf einer
zu drehenden Schraube passend aufgesteckt. Der Transmissionsteil 12 ist mit
dem Antriebsteil 11 drehbar verbunden. Zur Ableitung des
Reaktionsmomentes dient ein mit dem Transmissionsteil 12 drehfest
verbundener Stützfuß 14, der hier seitlich
von dem Gehäuse absteht und schräg nach vorne
weist, um mit seinem vorderen Ende gegen ein ortsfestes Widerlager 15 gesetzt
zu werden, bei dem es sich hier um eine benachbarte Schraube handelt.
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An
dem rückwärtigen Ende des Gehäuses 10 ist
ein erster Handgriff 20 befestigt, der quer zur Längsrichtung
des Gehäuses 10 verläuft. Der Handgriff 20 ist
Bestandteil eines Handschutzbügels 21, welcher
eine vollständig umschlossene Durchgriffsöffnung 22 umgibt.
Das rückwärtige Ende des Gehäuses 10 bildet
einen Bestandteil des Handschutzbügels.
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In
den ersten Handgriff 20 ist die erste Schalteinrichtung 23 integriert.
Diese weist einen Druckknopf 24 zum Feststellen und einen
Abzugsknopf auf. Der Abzugsknopf kann mit dem Druckknopf 24 arretiert
werden. Auf diese Weise wird ein unbeabsichtigtes Einschalten des
Elektroschraubers verhindert.
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Eine
elektrische Versorgungsleitung 25 in Form eines Kabels
führt in den Handschutzbügel 21 hinein.
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An
dem Gehäuse 10 ist im unteren Bereich der Gehäuselänge
ein zweiter Handgriff 30 angebracht. Er besteht aus einer
von dem Gehäuse 10 frei abstehenden Stange, die
mit einem Griffpolster umgeben ist. Die Ausrichtung beider Handgriffe 20, 30 ist
quer zur Längsachse des Gehäuses 10,
jedoch verlaufen die Handgriffe 20, 30 relativ
zueinander rechtwinklig.
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In
den zweiten Handgriff 30 ist eine zweite Schalteinrichtung 33 integriert.
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Für
den Betrieb des Elektroschraubers ist es nötig, dass beide
Schalteinrichtungen 23 und 33 gleichzeitig gedrückt
sind. Wird auch nur eine der Schalteinrichtungen losgelassen, so
wird der Antriebsmotor abgeschaltet. Auf diese Weise ist es ausgeschlossen,
dass bei laufendem Kraftschrauber eine Hand vom Kraftschrauber abgenommen
wird. Der Kraftschrauber weist gewissermaßen ein "Totmannsystem"
auf, das den Schrauber abschaltet, sobald die Bedienungsperson ihn
nicht mehr in der vorgeschriebenen Weise in den Händen
hält.
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Bei
Benutzung des Kraftschraubers wird die Schlüsselnuss 13 auf
einen Schraubenkopf aufgesetzt und die Handgriffe 20 und 30 werden
in eine Position gedreht, die für den Benutzer angenehm
ist. Dann wird der Antriebsteil 11 eingeschaltet. Da der Stützfuß 14 noch
kein Widerlager gefunden hat, bleibt die Schlüsselnuss 13 stehen,
während der Transmissionsteil 12 sich um seine
Längsachse dreht und dabei den Stützfuß 14 auf
einem Kreis verschwenkt. Wenn der Stützfuß 14 gegen
ein Widerlager stößt, wird die weitere Drehung
des Transmissionsteils 12 gestoppt. Nun beginnt das Drehen
der Schraube. In jeder Phase des Schraubvorgangs kann der Benutzer
das Gehäuse 10 mit dem Antriebsteil 11 so
drehen, dass sich eine ergonomisch gute Position für den
Benutzer ergibt.
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In 2 ist
ein Pneumatikschrauber dargestellt, wobei solche Komponenten, deren
Funktion derjenigen des ersten Ausführungsbeispiels entspricht,
mit den selben Bezugszeichen versehen sind.
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Gemäß 2 ist
am hinteren Ende des Gehäuses 10 der erste Handgriff 20 befestigt,
jedoch so, dass er seitlich, d. h. radial zur Gehäuseachse,
von dem Gehäuse 10 absteht. Der Handgriff 20 durchquert
also nicht die Längsachse des Gehäuses 10. Der
Antriebsteil 11 enthält einen Pneumatikmotor. Die
Versorgung des Antriebsteiles 11 erfolgt über
einen Druckluftanschluss 26, der am äußeren
Ende des Handgriffs 20 angeordnet ist. Der Handgriff 20 ist auch
hier Bestandteil eines Handschutzbügels 21, der
das äußere Ende des Handgriffs 20 mit
dem mittleren Bereich des Gehäuses 10 verbindet
und eine Durchgrifföffnung 22 umschließt.
Die erste Schalteinrichtung 23 befindet sich auch hier
an der der Durchgriffsöffnung 22 zugewandten Innenseite
des Handgriffs 20. Der Handgriff 20 ist mit einem
Kopfstück 36 verbunden, welches sich an das rückwärtige
Ende des Antriebsteils 11 anschließt. Das Kopfstück 36 bildet
das rückwärtige Ende des Handschutzbügels 21. Das
vordere Ende wird von einem Ring 37 des Handschutzbügels
gebildet, welcher den Transmissionsteil 12 umgibt. Der
Handschutzbügel 21 mit Kopfstück 36 und
Ring 37 ist fest mit dem Antriebsteil 11 verbunden.
Der Transmissionsteil 12 ist drehbar. Auf diese Weise kann
der Handschutzbügel 21, der die beiden Handgriffe 20 und 30 aufweist,
in die für den Benutzer geeignete Position gedreht werden.
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Die
zweite Schalteinrichtung 33 befindet sich an dem zweiten
Handgriff 30, von dem er nach außen absteht.
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Das
Ausführungsbeispiel von 3 entspricht
weitgehend demjenigen von 1. Der Transmissionsteil 12 ist
mit dem Antriebsteil 11 drehbar verbunden. An dem Antriebsteil 11 ist
ein Ring 35 befestigt von dem der zweite Handgriff 30 absteht.
In 3 erkennt man die längslaufende Keilverzahnung 40,
an der der Stützfuß 14 unverdrehbar abgestützt
ist. Die Keilverzahnung 40 ist Bestandteil des Gehäuses
des Transmissionsteils 12. Dieses Gehäuse ist
mit dem Antriebsteil 11 drehbar verbunden.
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Der
Handschutzbügel 21a von 4 enthält die
beiden Handgriffe 20 und 30 mit den jeweiligen Schalteinrichtungen 23 und 33.
Der Handschutzbügel 21a ist an einem Ende mit
dem Kopfstück 36 und am anderen Ende mit dem Ring 37 verbunden.
Kopfstück 36 und Ring 37 sind Bestandteil
des Antriebsteils 11 und gegenüber diesem ist
der Transmissionsteil 12 drehbar. Damit kann der Handschutzbügel 21a in
eine gewünschte Drehstellung gebracht werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 02/085568
A1 [0002]
- - WO 2004/073005 A1 [0003]