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Die
Erfindung betrifft eine Zange gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1, mit der sich Schraubsockel zerstörter Glühlampen ohne Glaskolben aus ihrer
Schraubfassung herausdrehen lassen.
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Glühlampen
besitzen normalerweise einen hohlen Sockel, der auf seiner Außenseite
mit einem groben Außengewinde
versehen ist. Der Sockel enthält
ein langgestrecktes, bei der Herstellung als Pumprohr dienendes
hohles Glasgestell für
die Leuchtdrähte
und die Haltedrähte
der Glühlampe
und bildet eine Halterung für
den Glaskolben, der mittels einer Vergussmasse im Sockel befestigt
ist.
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Bei
der Montage der Glühlampe
in einer Fassung wird der Sockel in ein komplementäres Innengewinde
der Fassung eingedreht. Insbesondere dort, wo die Glühlampe bereits
bei der Montage mit großer Kraft
festgedreht wird, oder wo die Glühlampe
und die Fassung Feuchtigkeit ausgesetzt sind, kommt es vor, dass
sich der Lampensockel mit der Zeit in der Fassung festsetzt, so
dass sich die Glühlampe
nach einem Ausfall nur sehr schwer aus der Fassung herausdrehen
lässt.
Wenn dabei eine übermäßige Kraft auf
den Glaskolben ausgeübt
wird, kann dieser sich entweder vom Sockel lösen oder gar bersten. Das Bersten
des Glaskolbens erschwert das Herausdrehen des Lampensockels noch
weiter, da sich der Sockel selbst fast vollständig im Inneren der Fassung befindet
und nur mit einem sehr schmalen Randstreifen aus der Fassung herausragt.
Wenn man in dieser Situation versucht, den schmalen überstehenden Randstreifen
des Schraubsockels mit einer üblichen als
Greifzange ausgebildeten Zange der eingangs genannten Art zu ergreifen
und aus der Fassung herauszudrehen, führt dies gewöhnlich zu
einer Verformung des aus dünnwandigem
Metallblech bestehenden Sockels, woraufhin sich der letztere überhaupt nicht
mehr aus der Lampenfassung herausdrehen lässt. Ähnliche Probleme treten auf,
wenn der Glaskolben der Glühlampe aus
anderen Gründen
zerstört wird,
wie zum Beispiel durch Vandalismus oder Kontakt des heißen Kolbens
mit einer kalten Flüssigkeit, wie
Regen- oder Kondenswasser.
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Um
diese Probleme zu beseitigen, wurden bereits Vorrichtungen vorgeschlagen,
die speziell zum Herausdrehen von Schraubsockeln zerstörter Glühlampen
aus ihren Fassungen entwickelt wurden. Beispiele derartiger Vorrichtungen
sind in den
US-Patenten 6,260,442 ,
5,490,438 ,
5,103,695 ,
3,797,055 oder
1,319,028 offenbart.
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Diese
Vorrichtungen besitzen zumeist einen an seinem Umfang mit Zähnen, Messern
oder einem Kleber versehenen Körper,
der sich ganz oder teilweise ins Innere des Schraubsockels einführen und durch
eine axiale Andruckkraft mit einer Innenwand des Sockels in Reibeingriff
bringen lässt,
um diesen anschließend
durch Drehen der Vorrichtung aus der Fassung herauszudrehen. Da
jedoch die Andruckkraft in axialer Richtung aufgebracht wird, wird
der Sockel zugleich weiter in die Fassung hineingedrückt, wodurch
die Reibung zwischen dem Sockel und der Fassung eher verstärkt wird.
Festsitzende Schraubsockel lassen sich auf diese Weise nicht aus ihrer
Fassung lösen.
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Außerdem sind
auch bereits Zangen bekannt, bei denen sich die beiden Backen durch
gegenseitige Annäherung
der Griffschenkel aufspreizen lassen. Derartige Zangen werden in
der Technik hauptsächlich
bei der Montage und Demontage von Sicherungs- oder Sprengringen in Umfangsnuten von
Wellen eingesetzt, um die Sicherungs- oder Sprengringe unter Aufspreizen
der Backen der Zangen aufzuweiten. Diese Zangen sind an den freien Enden
der Backen mit dünnen überstehenden
Haltestiften versehen, die sich in kleine Löcher von Betätigungsaugen
an den Enden eines aufzuweitenden Sicherungs- oder Sprengrings einführen lassen.
Derartige Zangen eignen sich jedoch nicht zum Herausdrehen festsitzender
Schraubsockel von zerstörten Glühlampen
aus deren Fassungen, da die dünnen Haltestifte
entweder an der Innenwand des Schraubsockels abrutschen oder bei
Aufbringen stärkerer Andruckkräfte infolge
ihres punktförmigen
Kontakts mit der Innenwand zu einer Verformung des Sockels führen würden.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der sich große radiale Andruckkräfte flächig in
die Innenwände
von Schraubsockeln von zerstörten
Glühlampen
ohne Glaskolben einleiten lassen, so dass diese ohne eine zum Blockieren
führende
Verformung aus ihren Fassungen herausgedreht werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die beiden Backen der Zange voneinander abgewandte, an die
Form einer Innenwand der Schraubsockel angepasste Eingriffsflächen aufweisen,
die sich durch gegenseitige Annäherung
der beiden Griffschenkel unter Aufspreizen der Backen reibschlüssig und
ggf. in geringem Umfang auch formschlüssig mit der Innenwand der
Schraubsockel in Eingriff bringen lassen.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass mit einer solchen Zange
beim Aufspreizen der beiden Backen sehr große radiale Andruckkräfte von den
beiden Eingriffsflächen
auf die jeweils gegenüberliegenden
Wandabschnitte der Innenwand des Schraubsockels aufgebracht werden
können,
ohne dass die Gefahr einer Verformung der Innenwand besteht. Dadurch
kann ein sehr sicherer Halt der beiden Eingriffsflächen auf
der Innenwand gewährleistet werden,
der es erlaubt, durch Drehen der Zange unter Aufrechterhaltung der
auf die Griffschenkel ausgeübten
Druckkräfte
große
Torsionskräfte über die aufgespreizten
Backen in den Schraubsockel einzuleiten, so dass selbst festsitzende
Schraubsockel gut aus ihrer Fassung gelöst werden können.
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Das
Aufspreizen der Backen beim gegenseitigen Annähern der beiden Griffschenkel
wird dadurch erreicht, dass sich die beiden Zangenteile nicht wie
bei herkömmlichen
Greifzangen überkreuzen, sondern
sich nur im Bereich eines zwischen den beiden Zangenteilen angeordneten
Schwenkgelenks überlappen.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Eingriffsflächen jeweils
an den freien Enden der Backen angeordnet sind und vorzugsweise
in Bewegungsrichtung der Backen beim Aufspreizen etwas über angrenzende
Außenseiten
der Backen überstehen,
so dass beim Aufspreizen der Backen nur die Eingriffsflächen im
Inneren des Schraubsockels mit dessen Innenwand in Eingriff treten,
während
eine Verformung eines über die
Schraubfassung überstehenden
Randstreifens der Fassung durch einen zwischen der Eingriffsfläche und
dem Schwenkgelenk angeordneten Teil der Backen vermieden wird.
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Die
Eingriffsflächen
erstrecken sich vorzugsweise auch über entgegengesetzte Seitenflächen der Griffteile
und der Backen der Zange hinaus, so dass sie nach dem Aufspreizen
der Backen jeweils über
einen Umfangswinkel von zweckmäßig mehr
als 20 Grad, bevorzugt von mehr als 50 Grad und am besten von mehr
als 90 Grad gegen die Innenwand des Schraubsockels anliegen, um
eine Verformung des Schraubsockels infolge der Andruckkräfte durch
eine großflächige Anlage
der Backen im Inneren des Schraubsockels zu vermeiden.
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Um
an der allgemein zylindrischen Innenwand des Schraubsockels für eine großflächige Anlage
der Eingriffsflächen
zu sorgen, weisen die Eingriffsflächen zweckmäßig ebenfalls eine allgemein teilzylindrische
Form auf, deren Krümmungsradius ungefähr dem Krümmungsradius
der Innenwand des Schraubsockels entspricht.
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Da
die meisten Glühlampen
sogenannte Standardlampen sind, bei denen ein metallischer äußerer Teil
der Innenwand des Sockels einen Innendurchmesser von etwa 24 mm
aufweist und bei denen eine nach der Zerstörung des Glaskolbens evtl. noch
an dem metallischen äußeren Teil
anhaftende, einen inneren Teil der Innenwand bildende ausgehärtete Vergussmasse
einen etwas kleineren Innendurchmesser von etwa 18 mm besitzt, wird
für die teilzylindrischen
Eingriffsflächen
vorzugsweise ein zwischen etwa 9 und etwa 12 mm liegender Krümmungsradius
bevorzugt, so dass in beiden Fällen eine
weitgehend flächige
Anlage der Eingriffsflächen an
der Innenwand gewährleistet
ist.
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Um
den Reibungskoeffizienten zwischen den Eingriffsflächen und
der vom Metallblech oder der Vergussmasse gebildeten Innenwand des Schraubsockels
zu vergrößern, sind
die Eingriffsflächen
aufgeraut oder vorzugsweise mit überstehenden
Zähnen
bzw. mit anderen überstehenden
Vorsprüngen
versehen, die sich in die Oberfläche
der Innenwand eindrücken
können,
ohne dass es dadurch zu einer merklichen Verformung des Schraubsockels kommt.
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Die
beiden Eingriffsflächen
sind vorzugsweise an den konvexen Außenseiten zweier an den freien
Enden der Backen angeordneter Eingriffselemente ausgebildet, die
zweckmäßig an den
freien Enden beider Backen angeschweißt oder angeformt sind.
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Damit
sich die Eingriffselemente auch dann in den Schraubsockel einer
zerstörten
Glühlampe einführen lassen,
wenn das aus der Mitte des Schraubsockels heraus überstehende
Glasgestell noch ganz oder teilweise vorhanden ist, sind die einander
zugewandten, in einer Ruhestellung der Zange gegeneinander anschlagenden
Innenseiten der beiden Eingriffselemente zweckmäßig mit gegenüberliegenden
Aussparungen bzw. mit konkav gerundeten Innenflächen versehen, so dass die
beiden Eingriffselemente jeweils die Form eines Ringsegments besitzen,
das sich in den Ringspalt zwischen der Innenwand und dem Glasgestell
einführen
lässt.
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Die
anschließende
Annäherung
der beiden Griffschenkel zum Aufspreizen der Backen erfolgt zweckmäßig entgegen
der Kraft einer Feder, vorzugsweise einer zwischen den Griffschenkeln
angeordneten Druckfeder, die auf gegenüberliegende Innenseiten der
Griffschenkel einwirkt und diese auseinander drückt.
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Die
beiden Griffschenkel können
zweckmäßig länger als
die beiden Backen sein, um infolge der Hebelwirkung für eine zusätzliche
Verstärkung
der auf die Griffschenkel aufgebrachten Kräfte bei deren Übertragung über die
Eingriffsflächen
auf den Schraubsockel zu sorgen.
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Vorzugsweise
sind die beiden Griffschenkel weiter mit einem isolierenden Überzug versehen,
der einen Benutzer vor einem Stromschlag schützt, wenn die Stromzufuhr zur
Fassung der Glühlampe
vor dem Entfernen des Schraubsockels versehentlich nicht unterbrochen
worden ist.
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Die
beiden Backen sind vorzugsweise starr mit den Griffschenkeln verbunden,
jedoch können
sie auch schwenkbar mit den Griffschenkeln verbunden sein.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Vorderseitenansicht einer erfindungsgemäßen Zange;
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2 eine
vergrößerte Seitenansicht
von Backen der Zange aus 1;
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3 eine
vergrößerte Stirnseitenansicht von
zwei an den Backen der Zange angeformten Eingriffselementen;
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4 eine
stark vergrößerte Ansicht
eines Ausschnitts einer äußeren Eingriffsfläche von
einem der beiden Eingriffselemente;
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5 eine
Vorderseitenansicht der Zange, jedoch nach dem Einführen der
Eingriffselemente in einen Schraubsockel einer zerstörten Glühlampe und nach
dem Zusammendrücken
zweier Griffschenkel der Zange.
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Die
in der Zeichnung dargestellte Zange 2 dient zum Herausdrehen
von Schraubsockeln 4 zerstörter Glühlampen 6 ohne Glaskolben
aus ihren Fassungen 8.
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Die
Zange 2 besteht im Wesentlichen aus zwei schwenkbar miteinander
verbundenen Zangenteilen 10, 12. Die beiden Zangenteile 10, 12 umfassen
jeweils einen zur Betätigung
der Zange dienenden Griffschenkel 14 und eine in Verlängerung
des Griffschenkels 14 angeordnete, starr mit dem Griffschenkel 14 verbundene
Spreizbacke 16 und sind abgesehen von einem in Längsrichtung
der Zange 2 zwischen den beiden Griffschenkeln 14 und
den beiden Spreizbacken 16 angeordneten, die Zangenteile 10, 12 verbindenden
Schwenkgelenk 18 im Wesentlichen spiegelbildlich geformt.
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Die
beiden Zangenteile 10, 12 sind so ausgebildet,
dass sie sich im Bereich des Schwenkgelenks 18 nur mit
jeweils einem zum anderen Zangenteil 12, 10 hin überstehenden
Vorsprung 20, 22 überlappen, sich jedoch nicht überkreuzen.
Von den beiden Vorsprüngen 20, 22 ist
einer 20 mit einem überstehenden,
zu einer Schwenkachse des Schwenkgelenks 18 koaxialen Schwenkzapfen 24 versehen,
der derart in einer komplementären,
ebenfalls zur Schwenkachse koaxialen Bohrung 26 des anderen
Vorsprungs 22 verstemmt ist, dass die beiden Zangenteile 10, 12 in Bezug
zueinander leichtgängig
um die Schwenkachse schwenkbar sind.
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Die
beiden zu einer Längsachse
der Zange 2 spiegelsymmetrischen Griffschenkel 14 konvergieren in
Richtung des Schwenkgelenks 18 und weisen jeweils eine
leicht gekrümmte
Form auf, so dass sie nach dem Ergreifen zwischen die Finger und
einen Daumenballen einer Hand eines Benutzers passen und sich in
dieser Stellung leicht zusammendrücken lassen.
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Die
beiden Griffschenkel 14 sind jeweils bis in die Nähe des Schwenkgelenks 18 mit
einem Überzug 28 aus
einem nichtleitenden Kunststoffmaterial versehen, der für eine elektrische
Isolierung zwischen der Zange 2 und der Hand des Benutzers sorgt.
Diese Isolierung verhindert, dass ein elektrischer Strom von einer
Lampenfassung 8 durch die Zange 2 zum Benutzer
fließen
kann, wenn dieser vor dem Entfernen des Schraubsockels 4 aus
der Fassung 8 die Stromzufuhr versehentlich nicht unterbrochen
hat und beim Einführen
der freien Enden der Backen 16 ins Innere des Sockels 4 mit
einem stromführenden
Leuchtdraht oder einer stromführenden
Innenleitung (nicht dargestellt) in Kontakt kommt.
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In
der Nähe
des Schwenkgelenks 18 ist zwischen die beiden Griffschenkel 14 eine
gekrümmte Schraubendruckfeder 30 eingesetzt,
die sich in Sacklochbohrungen in gegenüberliegenden Innenseiten der
Griffschenkel 14 abstützt.
Die Feder 30 drückt
in der in 1 dargestellten urbetätigten Ruhestellung der
Zange 2 die beiden Griffschenkel 14 bis zum gegenseitigen
Anschlagen der beiden Spreizbacken 16 auseinander.
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Die
beiden Spreizbacken 16 sind kürzer als die Griffschenkel 14 und
weisen eine vom Schwenkgelenk 18 aus in Richtung ihrer
freien Enden leicht verjüngte
Form auf. An den Enden der Spreizbacken 16 befinden sich
einstückig
angeformte oder angeschweißte
Eingriffselemente 32, die sich in das Innere eines Schraubsockels 4 einer
zerstörten
Glühlampe 6 ohne
Glaskolben einführen
und durch Aufspreizen der beiden Spreizbacken 16 reibschlüssig mit
der Innenwand 34 des Schraubsockels 4 in Eingriff
bringen lassen, wie in 5 dargestellt, um den Schraubsockel 4 anschließend durch
Drehen der Zange 2 um die Längsachse des Schraubsockels 4 aus
der Fassung 8 herauszudrehen.
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Wie
am besten in 1 und 3 dargestellt,
weisen die Eingriffselemente 32 die Form von zwei spiegelsymmetrischen
Ringsegmenten auf, die in Bewegungsrichtung der Backen 16 beim
Aufspreizen um ein geringes Maß a über entgegengesetzte Außenseiten
A der Backen 16 und quer zur Bewegungsrichtung der Backen 16 um
ein größeres Maß b über die
entgegengesetzten Breitseiten B der beiden Griffteile 10, 12 überstehen.
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Die
beiden Eingriffselemente 32 werden auf ihrer vom Schwenkgelenk 18 abgewandten
Oberseite und auf ihrer dem Schwenkgelenk 18 zugewandten
Unterseite jeweils von parallelen ebenen Ringsegmentflächen 36 begrenzt
und weisen auf ihren voneinander abgewandten Außenseiten jeweils eine konvex
gerundete Eingriffsfläche 38 für den Eingriff mit
einem gegenüberliegenden
Innenwandabschnitt der Innenwand 34 des Schraubsockels 4 auf.
Ihre einander zugewandten Innenseiten werden von konkav gerundeten
Innenflächen 40 gebildet,
die in der Ruhestellung der Zange 2 zwischen sich eine Öffnung 42 begrenzen,
wie in 3 dargestellt. In der Ruhestellung der Zange 2 werden
zwei paarweise gegenüberliegende
Stirnflächen 44 der
beiden Eingriffselemente 32 durch die Kraft der Feder 30 bis zum
Anschlagen aufeinander zu bewegt, wie in 3 dargestellt.
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Die
beiden konvexen Eingriffsflächen 38 besitzen
jeweils eine allgemein teilzylindrische Form, die an die zylindrische
Form der Innenwand 34 des Schraubsockels 4 angepasst
ist. Diese Innenwand 34 kann entweder von einer auf der
Außenseite
mit dem Außengewinde
versehenen Hülse
aus dünnem Metallblech
oder von einer nach dem Bersten des Glaskolbens ggf. im Inneren
der Hülse
zurückbleibenden
ringförmigen
Schicht aus gehärteter
Vergussmasse bestehen. Bei Standardlampen weist die mit dem Außengewinde
versehene Metallhülse
einen Innendurchmesser von etwa 24 mm auf, während die ggf. im Inneren der
Metallhülse
zurückbleibende
Vergussmasseschicht einen Innendurchmesser von etwa 18 mm besitzt.
Um in beiden Fällen
für eine
gute Anlage zu sorgen, sind die beiden teilzylindrischen Eingriffsflächen 38 vorzugsweise
mit einem zwischen etwa 9 und etwa 12 mm liegenden Krümmungsradius versehen.
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Wie
am besten in 4 dargestellt, sind die Eingriffsflächen 38 mit
kleinen vorstehenden Zähnen 46 in
Form von quadratischen Pyramiden versehen. Das pyramidenförmigen Zähne 46 sind
in einem regelmäßigen Rautenmuster
angeordnet, das sich jeweils über
die gesamte teilzylindrische Eingriffsfläche 38 erstreckt.
Die einzelnen Pyramiden sind durch zwei Scharen von Rillen 48, 50 getrennt,
die jeweils in gleichen Abständen
voneinander angeordnet und unter einem Neigungswinkel von etwa 45
Grad zu den ebenen Ringsegmentflächen 36 ausgerichtet sind,
so dass sich die Rillen 48, 50 der beiden Rillenscharen
im rechten Winkel kreuzen.
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Um
den in einer Schraubfassung 8 verbliebenen Schraubsockel 4 einer
zerstörten
Glühlampe 6 mit
zerbrochenem Glaskolben zu entfernen, werden die Griffschenkel 14 der
Zange 2 mit einer Hand ergriffen und die beiden Eingriffselemente 32 ins
Innere des Schraubsockels 4 eingeführt. Sofern das Glasgestell
der Glühlampe
noch ganz oder teilweise vorhanden ist und über den Schraubsockel 4 übersteht, werden
die Griffschenkel 14 mit der Hand entgegen der Kraft der
Schraubenfeder 30 so weit zusammengedrückt, dass sich die beiden als
Ringsegmente ausgebildeten Eingriffselemente 32 auf entgegengesetzten
Seiten des Glasgestells in einen Ringspalt zwischen demselben und
der Innenwand 34 einführen
lassen. Nach dem Einführen
der beiden Eingriffselemente 32 ins Innere des Schraubsockels 4 werden
die Griffschenkel 14 mit größerer Kraft zusammengedrückt, um
die Eingriffsflächen 38 der
Eingriffselemente 32 durch Aufspreizen der beiden Backen 16 gegen
die jeweils gegenüberliegenden Wandabschnitte
der Innenwand 34 anzupressen und durch den Andruck bzw.
ein Eindrücken
der pyramidenförmigen
Zähne 46 in
die Innenwand 34 für
einen guten reibschlüssigen
und ggf. darüber
hinaus auch einen gewissen formschlüssigen Eingriff zwischen den
Eingriffselementen 32 einerseits und dem Schraubsockel 4 andererseits
zu sorgen.
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Anschließend wird
die Zange 2 um die Längsachse
des Schraubsockels 4 und der Schraubfassung 8 gedreht,
während
der Druck auf die Griffschenkel 14 aufrechterhalten wird,
um den Sockel 4 aus der Fassung 8 herauszudrehen.