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DE202008000731U1 - Zange zum Herausdrehen von Schraubsockeln zerstörter Glühlampen aus ihrer Fassung - Google Patents

Zange zum Herausdrehen von Schraubsockeln zerstörter Glühlampen aus ihrer Fassung Download PDF

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DE202008000731U1
DE202008000731U1 DE200820000731 DE202008000731U DE202008000731U1 DE 202008000731 U1 DE202008000731 U1 DE 202008000731U1 DE 200820000731 DE200820000731 DE 200820000731 DE 202008000731 U DE202008000731 U DE 202008000731U DE 202008000731 U1 DE202008000731 U1 DE 202008000731U1
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Zange zum Entfernen von Schraubsockeln zerstörter Glühlampen aus ihren Schraubfassungen, mit zwei schwenkbar miteinander verbundenen Zangenteilen, die jeweils einen Griffschenkel und eine mit dem Griffschenkel verbundene Backe aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Backen (16) voneinander abgewandte, allgemein an die Form einer Innenwand (34) der Schraubsockel (4) angepasste Eingriffsflächen (38) aufweisen, die sich durch gegenseitige Annäherung der beiden Griffschenkel (14) unter Aufspreizen der Backen (16) reibschlüssig mit der Innenwand (34) in Eingriff bringen lassen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zange gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, mit der sich Schraubsockel zerstörter Glühlampen ohne Glaskolben aus ihrer Schraubfassung herausdrehen lassen.
  • Glühlampen besitzen normalerweise einen hohlen Sockel, der auf seiner Außenseite mit einem groben Außengewinde versehen ist. Der Sockel enthält ein langgestrecktes, bei der Herstellung als Pumprohr dienendes hohles Glasgestell für die Leuchtdrähte und die Haltedrähte der Glühlampe und bildet eine Halterung für den Glaskolben, der mittels einer Vergussmasse im Sockel befestigt ist.
  • Bei der Montage der Glühlampe in einer Fassung wird der Sockel in ein komplementäres Innengewinde der Fassung eingedreht. Insbesondere dort, wo die Glühlampe bereits bei der Montage mit großer Kraft festgedreht wird, oder wo die Glühlampe und die Fassung Feuchtigkeit ausgesetzt sind, kommt es vor, dass sich der Lampensockel mit der Zeit in der Fassung festsetzt, so dass sich die Glühlampe nach einem Ausfall nur sehr schwer aus der Fassung herausdrehen lässt. Wenn dabei eine übermäßige Kraft auf den Glaskolben ausgeübt wird, kann dieser sich entweder vom Sockel lösen oder gar bersten. Das Bersten des Glaskolbens erschwert das Herausdrehen des Lampensockels noch weiter, da sich der Sockel selbst fast vollständig im Inneren der Fassung befindet und nur mit einem sehr schmalen Randstreifen aus der Fassung herausragt. Wenn man in dieser Situation versucht, den schmalen überstehenden Randstreifen des Schraubsockels mit einer üblichen als Greifzange ausgebildeten Zange der eingangs genannten Art zu ergreifen und aus der Fassung herauszudrehen, führt dies gewöhnlich zu einer Verformung des aus dünnwandigem Metallblech bestehenden Sockels, woraufhin sich der letztere überhaupt nicht mehr aus der Lampenfassung herausdrehen lässt. Ähnliche Probleme treten auf, wenn der Glaskolben der Glühlampe aus anderen Gründen zerstört wird, wie zum Beispiel durch Vandalismus oder Kontakt des heißen Kolbens mit einer kalten Flüssigkeit, wie Regen- oder Kondenswasser.
  • Um diese Probleme zu beseitigen, wurden bereits Vorrichtungen vorgeschlagen, die speziell zum Herausdrehen von Schraubsockeln zerstörter Glühlampen aus ihren Fassungen entwickelt wurden. Beispiele derartiger Vorrichtungen sind in den US-Patenten 6,260,442 , 5,490,438 , 5,103,695 , 3,797,055 oder 1,319,028 offenbart.
  • Diese Vorrichtungen besitzen zumeist einen an seinem Umfang mit Zähnen, Messern oder einem Kleber versehenen Körper, der sich ganz oder teilweise ins Innere des Schraubsockels einführen und durch eine axiale Andruckkraft mit einer Innenwand des Sockels in Reibeingriff bringen lässt, um diesen anschließend durch Drehen der Vorrichtung aus der Fassung herauszudrehen. Da jedoch die Andruckkraft in axialer Richtung aufgebracht wird, wird der Sockel zugleich weiter in die Fassung hineingedrückt, wodurch die Reibung zwischen dem Sockel und der Fassung eher verstärkt wird. Festsitzende Schraubsockel lassen sich auf diese Weise nicht aus ihrer Fassung lösen.
  • Außerdem sind auch bereits Zangen bekannt, bei denen sich die beiden Backen durch gegenseitige Annäherung der Griffschenkel aufspreizen lassen. Derartige Zangen werden in der Technik hauptsächlich bei der Montage und Demontage von Sicherungs- oder Sprengringen in Umfangsnuten von Wellen eingesetzt, um die Sicherungs- oder Sprengringe unter Aufspreizen der Backen der Zangen aufzuweiten. Diese Zangen sind an den freien Enden der Backen mit dünnen überstehenden Haltestiften versehen, die sich in kleine Löcher von Betätigungsaugen an den Enden eines aufzuweitenden Sicherungs- oder Sprengrings einführen lassen. Derartige Zangen eignen sich jedoch nicht zum Herausdrehen festsitzender Schraubsockel von zerstörten Glühlampen aus deren Fassungen, da die dünnen Haltestifte entweder an der Innenwand des Schraubsockels abrutschen oder bei Aufbringen stärkerer Andruckkräfte infolge ihres punktförmigen Kontakts mit der Innenwand zu einer Verformung des Sockels führen würden.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der sich große radiale Andruckkräfte flächig in die Innenwände von Schraubsockeln von zerstörten Glühlampen ohne Glaskolben einleiten lassen, so dass diese ohne eine zum Blockieren führende Verformung aus ihren Fassungen herausgedreht werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die beiden Backen der Zange voneinander abgewandte, an die Form einer Innenwand der Schraubsockel angepasste Eingriffsflächen aufweisen, die sich durch gegenseitige Annäherung der beiden Griffschenkel unter Aufspreizen der Backen reibschlüssig und ggf. in geringem Umfang auch formschlüssig mit der Innenwand der Schraubsockel in Eingriff bringen lassen.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass mit einer solchen Zange beim Aufspreizen der beiden Backen sehr große radiale Andruckkräfte von den beiden Eingriffsflächen auf die jeweils gegenüberliegenden Wandabschnitte der Innenwand des Schraubsockels aufgebracht werden können, ohne dass die Gefahr einer Verformung der Innenwand besteht. Dadurch kann ein sehr sicherer Halt der beiden Eingriffsflächen auf der Innenwand gewährleistet werden, der es erlaubt, durch Drehen der Zange unter Aufrechterhaltung der auf die Griffschenkel ausgeübten Druckkräfte große Torsionskräfte über die aufgespreizten Backen in den Schraubsockel einzuleiten, so dass selbst festsitzende Schraubsockel gut aus ihrer Fassung gelöst werden können.
  • Das Aufspreizen der Backen beim gegenseitigen Annähern der beiden Griffschenkel wird dadurch erreicht, dass sich die beiden Zangenteile nicht wie bei herkömmlichen Greifzangen überkreuzen, sondern sich nur im Bereich eines zwischen den beiden Zangenteilen angeordneten Schwenkgelenks überlappen.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Eingriffsflächen jeweils an den freien Enden der Backen angeordnet sind und vorzugsweise in Bewegungsrichtung der Backen beim Aufspreizen etwas über angrenzende Außenseiten der Backen überstehen, so dass beim Aufspreizen der Backen nur die Eingriffsflächen im Inneren des Schraubsockels mit dessen Innenwand in Eingriff treten, während eine Verformung eines über die Schraubfassung überstehenden Randstreifens der Fassung durch einen zwischen der Eingriffsfläche und dem Schwenkgelenk angeordneten Teil der Backen vermieden wird.
  • Die Eingriffsflächen erstrecken sich vorzugsweise auch über entgegengesetzte Seitenflächen der Griffteile und der Backen der Zange hinaus, so dass sie nach dem Aufspreizen der Backen jeweils über einen Umfangswinkel von zweckmäßig mehr als 20 Grad, bevorzugt von mehr als 50 Grad und am besten von mehr als 90 Grad gegen die Innenwand des Schraubsockels anliegen, um eine Verformung des Schraubsockels infolge der Andruckkräfte durch eine großflächige Anlage der Backen im Inneren des Schraubsockels zu vermeiden.
  • Um an der allgemein zylindrischen Innenwand des Schraubsockels für eine großflächige Anlage der Eingriffsflächen zu sorgen, weisen die Eingriffsflächen zweckmäßig ebenfalls eine allgemein teilzylindrische Form auf, deren Krümmungsradius ungefähr dem Krümmungsradius der Innenwand des Schraubsockels entspricht.
  • Da die meisten Glühlampen sogenannte Standardlampen sind, bei denen ein metallischer äußerer Teil der Innenwand des Sockels einen Innendurchmesser von etwa 24 mm aufweist und bei denen eine nach der Zerstörung des Glaskolbens evtl. noch an dem metallischen äußeren Teil anhaftende, einen inneren Teil der Innenwand bildende ausgehärtete Vergussmasse einen etwas kleineren Innendurchmesser von etwa 18 mm besitzt, wird für die teilzylindrischen Eingriffsflächen vorzugsweise ein zwischen etwa 9 und etwa 12 mm liegender Krümmungsradius bevorzugt, so dass in beiden Fällen eine weitgehend flächige Anlage der Eingriffsflächen an der Innenwand gewährleistet ist.
  • Um den Reibungskoeffizienten zwischen den Eingriffsflächen und der vom Metallblech oder der Vergussmasse gebildeten Innenwand des Schraubsockels zu vergrößern, sind die Eingriffsflächen aufgeraut oder vorzugsweise mit überstehenden Zähnen bzw. mit anderen überstehenden Vorsprüngen versehen, die sich in die Oberfläche der Innenwand eindrücken können, ohne dass es dadurch zu einer merklichen Verformung des Schraubsockels kommt.
  • Die beiden Eingriffsflächen sind vorzugsweise an den konvexen Außenseiten zweier an den freien Enden der Backen angeordneter Eingriffselemente ausgebildet, die zweckmäßig an den freien Enden beider Backen angeschweißt oder angeformt sind.
  • Damit sich die Eingriffselemente auch dann in den Schraubsockel einer zerstörten Glühlampe einführen lassen, wenn das aus der Mitte des Schraubsockels heraus überstehende Glasgestell noch ganz oder teilweise vorhanden ist, sind die einander zugewandten, in einer Ruhestellung der Zange gegeneinander anschlagenden Innenseiten der beiden Eingriffselemente zweckmäßig mit gegenüberliegenden Aussparungen bzw. mit konkav gerundeten Innenflächen versehen, so dass die beiden Eingriffselemente jeweils die Form eines Ringsegments besitzen, das sich in den Ringspalt zwischen der Innenwand und dem Glasgestell einführen lässt.
  • Die anschließende Annäherung der beiden Griffschenkel zum Aufspreizen der Backen erfolgt zweckmäßig entgegen der Kraft einer Feder, vorzugsweise einer zwischen den Griffschenkeln angeordneten Druckfeder, die auf gegenüberliegende Innenseiten der Griffschenkel einwirkt und diese auseinander drückt.
  • Die beiden Griffschenkel können zweckmäßig länger als die beiden Backen sein, um infolge der Hebelwirkung für eine zusätzliche Verstärkung der auf die Griffschenkel aufgebrachten Kräfte bei deren Übertragung über die Eingriffsflächen auf den Schraubsockel zu sorgen.
  • Vorzugsweise sind die beiden Griffschenkel weiter mit einem isolierenden Überzug versehen, der einen Benutzer vor einem Stromschlag schützt, wenn die Stromzufuhr zur Fassung der Glühlampe vor dem Entfernen des Schraubsockels versehentlich nicht unterbrochen worden ist.
  • Die beiden Backen sind vorzugsweise starr mit den Griffschenkeln verbunden, jedoch können sie auch schwenkbar mit den Griffschenkeln verbunden sein.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Vorderseitenansicht einer erfindungsgemäßen Zange;
  • 2 eine vergrößerte Seitenansicht von Backen der Zange aus 1;
  • 3 eine vergrößerte Stirnseitenansicht von zwei an den Backen der Zange angeformten Eingriffselementen;
  • 4 eine stark vergrößerte Ansicht eines Ausschnitts einer äußeren Eingriffsfläche von einem der beiden Eingriffselemente;
  • 5 eine Vorderseitenansicht der Zange, jedoch nach dem Einführen der Eingriffselemente in einen Schraubsockel einer zerstörten Glühlampe und nach dem Zusammendrücken zweier Griffschenkel der Zange.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Zange 2 dient zum Herausdrehen von Schraubsockeln 4 zerstörter Glühlampen 6 ohne Glaskolben aus ihren Fassungen 8.
  • Die Zange 2 besteht im Wesentlichen aus zwei schwenkbar miteinander verbundenen Zangenteilen 10, 12. Die beiden Zangenteile 10, 12 umfassen jeweils einen zur Betätigung der Zange dienenden Griffschenkel 14 und eine in Verlängerung des Griffschenkels 14 angeordnete, starr mit dem Griffschenkel 14 verbundene Spreizbacke 16 und sind abgesehen von einem in Längsrichtung der Zange 2 zwischen den beiden Griffschenkeln 14 und den beiden Spreizbacken 16 angeordneten, die Zangenteile 10, 12 verbindenden Schwenkgelenk 18 im Wesentlichen spiegelbildlich geformt.
  • Die beiden Zangenteile 10, 12 sind so ausgebildet, dass sie sich im Bereich des Schwenkgelenks 18 nur mit jeweils einem zum anderen Zangenteil 12, 10 hin überstehenden Vorsprung 20, 22 überlappen, sich jedoch nicht überkreuzen. Von den beiden Vorsprüngen 20, 22 ist einer 20 mit einem überstehenden, zu einer Schwenkachse des Schwenkgelenks 18 koaxialen Schwenkzapfen 24 versehen, der derart in einer komplementären, ebenfalls zur Schwenkachse koaxialen Bohrung 26 des anderen Vorsprungs 22 verstemmt ist, dass die beiden Zangenteile 10, 12 in Bezug zueinander leichtgängig um die Schwenkachse schwenkbar sind.
  • Die beiden zu einer Längsachse der Zange 2 spiegelsymmetrischen Griffschenkel 14 konvergieren in Richtung des Schwenkgelenks 18 und weisen jeweils eine leicht gekrümmte Form auf, so dass sie nach dem Ergreifen zwischen die Finger und einen Daumenballen einer Hand eines Benutzers passen und sich in dieser Stellung leicht zusammendrücken lassen.
  • Die beiden Griffschenkel 14 sind jeweils bis in die Nähe des Schwenkgelenks 18 mit einem Überzug 28 aus einem nichtleitenden Kunststoffmaterial versehen, der für eine elektrische Isolierung zwischen der Zange 2 und der Hand des Benutzers sorgt. Diese Isolierung verhindert, dass ein elektrischer Strom von einer Lampenfassung 8 durch die Zange 2 zum Benutzer fließen kann, wenn dieser vor dem Entfernen des Schraubsockels 4 aus der Fassung 8 die Stromzufuhr versehentlich nicht unterbrochen hat und beim Einführen der freien Enden der Backen 16 ins Innere des Sockels 4 mit einem stromführenden Leuchtdraht oder einer stromführenden Innenleitung (nicht dargestellt) in Kontakt kommt.
  • In der Nähe des Schwenkgelenks 18 ist zwischen die beiden Griffschenkel 14 eine gekrümmte Schraubendruckfeder 30 eingesetzt, die sich in Sacklochbohrungen in gegenüberliegenden Innenseiten der Griffschenkel 14 abstützt. Die Feder 30 drückt in der in 1 dargestellten urbetätigten Ruhestellung der Zange 2 die beiden Griffschenkel 14 bis zum gegenseitigen Anschlagen der beiden Spreizbacken 16 auseinander.
  • Die beiden Spreizbacken 16 sind kürzer als die Griffschenkel 14 und weisen eine vom Schwenkgelenk 18 aus in Richtung ihrer freien Enden leicht verjüngte Form auf. An den Enden der Spreizbacken 16 befinden sich einstückig angeformte oder angeschweißte Eingriffselemente 32, die sich in das Innere eines Schraubsockels 4 einer zerstörten Glühlampe 6 ohne Glaskolben einführen und durch Aufspreizen der beiden Spreizbacken 16 reibschlüssig mit der Innenwand 34 des Schraubsockels 4 in Eingriff bringen lassen, wie in 5 dargestellt, um den Schraubsockel 4 anschließend durch Drehen der Zange 2 um die Längsachse des Schraubsockels 4 aus der Fassung 8 herauszudrehen.
  • Wie am besten in 1 und 3 dargestellt, weisen die Eingriffselemente 32 die Form von zwei spiegelsymmetrischen Ringsegmenten auf, die in Bewegungsrichtung der Backen 16 beim Aufspreizen um ein geringes Maß a über entgegengesetzte Außenseiten A der Backen 16 und quer zur Bewegungsrichtung der Backen 16 um ein größeres Maß b über die entgegengesetzten Breitseiten B der beiden Griffteile 10, 12 überstehen.
  • Die beiden Eingriffselemente 32 werden auf ihrer vom Schwenkgelenk 18 abgewandten Oberseite und auf ihrer dem Schwenkgelenk 18 zugewandten Unterseite jeweils von parallelen ebenen Ringsegmentflächen 36 begrenzt und weisen auf ihren voneinander abgewandten Außenseiten jeweils eine konvex gerundete Eingriffsfläche 38 für den Eingriff mit einem gegenüberliegenden Innenwandabschnitt der Innenwand 34 des Schraubsockels 4 auf. Ihre einander zugewandten Innenseiten werden von konkav gerundeten Innenflächen 40 gebildet, die in der Ruhestellung der Zange 2 zwischen sich eine Öffnung 42 begrenzen, wie in 3 dargestellt. In der Ruhestellung der Zange 2 werden zwei paarweise gegenüberliegende Stirnflächen 44 der beiden Eingriffselemente 32 durch die Kraft der Feder 30 bis zum Anschlagen aufeinander zu bewegt, wie in 3 dargestellt.
  • Die beiden konvexen Eingriffsflächen 38 besitzen jeweils eine allgemein teilzylindrische Form, die an die zylindrische Form der Innenwand 34 des Schraubsockels 4 angepasst ist. Diese Innenwand 34 kann entweder von einer auf der Außenseite mit dem Außengewinde versehenen Hülse aus dünnem Metallblech oder von einer nach dem Bersten des Glaskolbens ggf. im Inneren der Hülse zurückbleibenden ringförmigen Schicht aus gehärteter Vergussmasse bestehen. Bei Standardlampen weist die mit dem Außengewinde versehene Metallhülse einen Innendurchmesser von etwa 24 mm auf, während die ggf. im Inneren der Metallhülse zurückbleibende Vergussmasseschicht einen Innendurchmesser von etwa 18 mm besitzt. Um in beiden Fällen für eine gute Anlage zu sorgen, sind die beiden teilzylindrischen Eingriffsflächen 38 vorzugsweise mit einem zwischen etwa 9 und etwa 12 mm liegenden Krümmungsradius versehen.
  • Wie am besten in 4 dargestellt, sind die Eingriffsflächen 38 mit kleinen vorstehenden Zähnen 46 in Form von quadratischen Pyramiden versehen. Das pyramidenförmigen Zähne 46 sind in einem regelmäßigen Rautenmuster angeordnet, das sich jeweils über die gesamte teilzylindrische Eingriffsfläche 38 erstreckt. Die einzelnen Pyramiden sind durch zwei Scharen von Rillen 48, 50 getrennt, die jeweils in gleichen Abständen voneinander angeordnet und unter einem Neigungswinkel von etwa 45 Grad zu den ebenen Ringsegmentflächen 36 ausgerichtet sind, so dass sich die Rillen 48, 50 der beiden Rillenscharen im rechten Winkel kreuzen.
  • Um den in einer Schraubfassung 8 verbliebenen Schraubsockel 4 einer zerstörten Glühlampe 6 mit zerbrochenem Glaskolben zu entfernen, werden die Griffschenkel 14 der Zange 2 mit einer Hand ergriffen und die beiden Eingriffselemente 32 ins Innere des Schraubsockels 4 eingeführt. Sofern das Glasgestell der Glühlampe noch ganz oder teilweise vorhanden ist und über den Schraubsockel 4 übersteht, werden die Griffschenkel 14 mit der Hand entgegen der Kraft der Schraubenfeder 30 so weit zusammengedrückt, dass sich die beiden als Ringsegmente ausgebildeten Eingriffselemente 32 auf entgegengesetzten Seiten des Glasgestells in einen Ringspalt zwischen demselben und der Innenwand 34 einführen lassen. Nach dem Einführen der beiden Eingriffselemente 32 ins Innere des Schraubsockels 4 werden die Griffschenkel 14 mit größerer Kraft zusammengedrückt, um die Eingriffsflächen 38 der Eingriffselemente 32 durch Aufspreizen der beiden Backen 16 gegen die jeweils gegenüberliegenden Wandabschnitte der Innenwand 34 anzupressen und durch den Andruck bzw. ein Eindrücken der pyramidenförmigen Zähne 46 in die Innenwand 34 für einen guten reibschlüssigen und ggf. darüber hinaus auch einen gewissen formschlüssigen Eingriff zwischen den Eingriffselementen 32 einerseits und dem Schraubsockel 4 andererseits zu sorgen.
  • Anschließend wird die Zange 2 um die Längsachse des Schraubsockels 4 und der Schraubfassung 8 gedreht, während der Druck auf die Griffschenkel 14 aufrechterhalten wird, um den Sockel 4 aus der Fassung 8 herauszudrehen.

Claims (21)

  1. Zange zum Entfernen von Schraubsockeln zerstörter Glühlampen aus ihren Schraubfassungen, mit zwei schwenkbar miteinander verbundenen Zangenteilen, die jeweils einen Griffschenkel und eine mit dem Griffschenkel verbundene Backe aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Backen (16) voneinander abgewandte, allgemein an die Form einer Innenwand (34) der Schraubsockel (4) angepasste Eingriffsflächen (38) aufweisen, die sich durch gegenseitige Annäherung der beiden Griffschenkel (14) unter Aufspreizen der Backen (16) reibschlüssig mit der Innenwand (34) in Eingriff bringen lassen.
  2. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsflächen (38) in Bewegungsrichtung der Backen (16) beim Aufspreizen über benachbarte Außenseiten (A) der Backen (16) überstehen.
  3. Zange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsflächen (38) über entgegengesetzte Breitseiten (B) der Zangenteile (10, 12) überstehen.
  4. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsflächen (38) konvex gekrümmt sind.
  5. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsflächen (38) eine allgemein teilzylindrische Form besitzen.
  6. Zange nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Krümmungsradius der Eingriffsflächen (38) größer als 8 mm ist.
  7. Zange nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Krümmungsradius der Eingriffsflächen (38) kleiner als 12 mm ist.
  8. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsflächen aufgeraut sind.
  9. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsflächen (38) mit Zähnen (46) oder anderen Vorsprüngen versehen sind.
  10. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Eingriffsflächen (38) an zwei Eingriffselementen (32) ausgebildet sind, von denen jedes an dem vom Griffschenkel (14) abgewandten Ende einer Backe (16) angebracht ist.
  11. Zange nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Eingriffselemente (32) an ihren einander zugewandten Innenseiten mit Aussparungen versehen sind.
  12. Zange nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass einander zugewandte Innenflächen (40) der beiden Eingriffselemente (32) konkav gerundet sind.
  13. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine der Annäherung der Griffschenkel (14) entgegen wirkende Feder (30).
  14. Zange nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder als Druckfeder (30) ausgebildet ist und auf gegenüberliegende Innenseiten der Griffschenkel (14) einwirkt.
  15. Zange nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder als Schraubendruckfeder (30) ausgebildet ist.
  16. Zange nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (30) die Eingriffselemente (32) in einer unbelasteten Ruhestellung der Zange (2) in gegenseitigen Anschlag drückt.
  17. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Zangenteile (10, 12) nicht überkreuzen.
  18. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Zangenteile (10, 12) im Bereich eines zwischen den Zangenteilen (10, 12) angeordneten Schwenkgelenks (18) überlappen.
  19. Zange nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkgelenk (18) einen Schwenkzapfen (24) umfasst, der über eines der beiden Zangenteile (10, 12) übersteht und drehbar in eine Bohrung (26) des anderen Zangenteils (12, 10) eingreift.
  20. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Griffschenkel (14) mindestens teilweise mit einem isolierenden Überzug (28) versehen sind.
  21. Zange nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede der beiden Backen (14) starr mit dem zugehörigen Griffschenkel (14) verbunden ist
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