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DE202008009806U1 - Schneidevorrichtung einer Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch - Google Patents

Schneidevorrichtung einer Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch Download PDF

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DE202008009806U1
DE202008009806U1 DE200820009806 DE202008009806U DE202008009806U1 DE 202008009806 U1 DE202008009806 U1 DE 202008009806U1 DE 200820009806 DE200820009806 DE 200820009806 DE 202008009806 U DE202008009806 U DE 202008009806U DE 202008009806 U1 DE202008009806 U1 DE 202008009806U1
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  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Abstract

Schneidevorrichtung einer Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch, von der Art, die in ihrem Inneren einen eine Folienrolle (2) tragenden Gehäusekörper und eine Auslassöffnung (3) der Folie aus laminarem Material umfassen, die über Schneidemittel verfügt, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusekörper (1) in einem einzigen Teil aus flexiblem Material ausgeführt ist, dessen innere Abmessungen größer sind als der anfängliche Außendurchmesser der Rolle (2), wobei er über einen oberen Rand (4) und einen unteren Rand (5) verfügt, welche die erwähnte Öffnung (3) bestimmen, dessen oberer Rand (4) ein elastisches Rückhalteelement (6) der Folie aus laminarem Material aufweist, und dessen unterer Rand (5) sich über die durch den oberen Rand (4) festgelegten Grenze verlängert und an einem Schneideelement (7) abschließt, das senkrecht zur durch die Folie beim Austreten durch die Öffnung (3) festgelegten Ebene gelegen ist, wobei der untere Rand (5) über eine gekrümmte Führungsfläche (8), konvex gekrümmt, der Folie verfügt, wobei...

Description

  • GEGENSTAND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schneidevorrichtung zum Ausgeben von Abschnitten einer Filmrolle eines laminaren Materiales für den Heimgebrauch, wie zum Beispiel eine Plastikfolie, Aluminiumpapier oder ähnliches.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gegenwärtig ist eine große Menge an Schneidevorrichtungen von normalerweise transparenten Plastikfilmrollen, Aluminiumpapier oder im Allgemeinen laminarer Materiale geringer Dicke bekannt, die gewöhnlich zum Verpacken von Lebensmitteln verschiedener Art eingesetzt werden.
  • Normalerweise sind die genannten Vorrichtungen zu groß, um im Inneren der Schubladen, mit denen die herkömmlichen Küchenmöbel gewöhnlich ausgestattet sind, aufbewahrt zu werden. Meistens umfassen die erwähnten Schneidevorrichtungen mindestens zwei Rollengehäuseteile oder -teilausschnitte, welche gewöhnlich untereinander nach einer zur Rollenachse parallelen Achse artikuliert sind, so dass es geöffnet werden kann, um die Rolle in seinem Inneren einzuführen, ein Beispiel der erwähnten Anordnung ist in dem spanischen Gebrauchsmuster ES-A-1013248 zu sehen, in dem ein Papierhalter für Rollen aus laminaren Bändern beschrieben wird, der einen Boden (1) zur Befestigung an der Wand und ein Halterungsteil für die Rolle (2) hat, das sich in zwei Gehäuseteile (11 und 14) unterteilt, wobei sich in einem davon ein verzahnter Rand begrenzt, der als Schneideelement des aufgerollten Materialfilmes in der erwähnten Rolle dient. Um die Rolle in seinem Inneren zurückzuhalten, ist das Teil (11) klappbar in Bezug auf das Teil (14), wie in 6 zu erkennen ist.
  • Diese Art von Papierhaltern hat den Nachteil, dass ihr Gebrauch ausschließlich von ihrer Halterung an der Wand abhängt, weshalb es notwendig und unumgänglich ist, eine gewisse freie Lücke in der Wand der Küche zu haben, um zu ihrer Installation überzugehen. Außerdem setzt die Installation an der Wand voraus, dass Bohrungen in derselben durchgeführt werden müssen, welche sichtbare Löcher in der Wand hinterlassen, die sich als unästhetisch erweisen können, wenn die Lage der Schneidevorrichtung geändert werden muss.
  • Andererseits kommt es manchmal aufgrund der Tatsache, dass die eigentliche Halterung der Rolle aus zwei untereinander schwenkbaren Teilen besteht, dazu, dass, wenn am freien Ende der zu schneidenden Folie gezogen wird, mehr an einer Seite gezogen wird als an der anderen, wodurch die Ausgabe des gewünschten Rollenteilausschnittes des Papierhalters aus dem Gleichgewicht gebracht wird, und sich die beiden Teile gewöhnlich verfangen, indem sie versuchen, die Folie gegen den verzahnten Bereich zu schieben, wobei ein unregelmäßiger Schnitt des Folienteilausschnittes entsteht. In anderen Fällen wird die Folie anfangs an einem der Enden geschnitten, und da der Rückhalt der Folie in dem Ausgang des Papierhalters nicht effektiv ist, krümmt sie sich und verformt die anfängliche Schnittlinie, wobei es zu einem krummen und/oder gebogenen Schnitt kommt, und ein Teil des Materiales entsorgt werden muss, da es nicht die gewünschten Bedingungen erfüllt, weshalb gelegentlich eine Verschwendung von überschüssigem Material auftritt.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird angestrebt, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche es ermöglicht, den Film oder Folie aus laminarem Material zu schneiden, die nicht an der Wand installiert werden muss und geringe Abmessungen hat.
  • BESCHREIBUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schneidevorrichtung einer Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch, von der Art, die einen tragenden Gehäusekörper in ihrem Inneren für eine Folienrolle und eine Auslassöffnung der aus laminarem Material bestehenden Folie umfassen, die über Schneidemittel verfügt. Der Gehäusekörper kennzeichnet sich dadurch, dass er als ein einziges Teil aus flexiblem Material ausgeführt ist, dessen innere Abmessungen größer als der anfängliche Außendurchmesser der Rolle sind, wobei er über einen oberen Rand und einen unteren Rand verfügt, welche die erwähnte Öffnung bestimmen, deren oberer Rand ein elastisches Rückhalteelement der aus laminarem Material bestehenden Folie aufweist, und deren unterer Rand sich über die von dem oberen Rand festgelegte Grenze hinaus verlängert und an einem senkrecht zur durch die Folie beim Austreten durch die Öffnung festgelegten Ebene gelegenen Schnittelement abschließt, wobei der untere Rand über eine gekrümmte Führungsfläche, konvex gekrümmt, der Folie verfügt, wobei die genannte Fläche an einer Zwischenstelle mit einem Abstand von dem unteren Bereich des elastischen Elementes getrennt ist, der größer ist, als die Dicke des Filmes aus laminarem Material.
  • Zusätzlich verfügt die Vorrichtung an beiden seitlichen Flächen des Gehäusekörpers über Schließdeckel, die sich an den genannten seitlichen Flächen passgenau einfügen.
  • Auf diese Weise kann eine Vorrichtung erhalten werden, die aus einem einzigen Teil besteht, mit der keine Probleme bezüglich eines ungewollten Abbaus des Gehäusekörpers während der Ausfuhr des laminaren Materiales oder einem längeren Gebrauch der Vorrichtung entstehen, und darüber hinaus ermöglicht es die erwähnte Ausbildung, dass die Abmessungen der Vorrichtung so gering wie möglich sind, da sie beinahe den Abmessungen, genauer gesagt, dem Durchmesser, der Rolle ähneln werden, wodurch ermöglicht wird, dass die Vorrichtung in einer Schublade der Küche einführen lässt, so als ob direkt die Rolle in der Schublade aufbewahrt würde.
  • Andererseits ist die der Tatsache, dass der Gehäusekörper aus einem einzigen Teil und aus flexiblem Material besteht, wesentlich für die Funktionsweise der Vorrichtung, da die erwähnte Flexibilität dazu führt, wenn ein gewisser Druck von einem Benutzer der oberen Fläche des genannten Körpers gegen die untere Fläche desselbigen aufgebracht wird, dass das elastische Rückhalteelement gegen die Führungsfläche des unteren Randes gedrückt wird, wobei der Vorschub der Folie zurückgehalten wird, und daher das an dem genannten unteren Rand abschließende Schneideelement auf optimale Art und Weise die Folie schneidet, da sich die Folie während dem Vorgang ihres Mitziehens, um geschnitten zu werden, nicht verschiebt, was dazu führt, dass der Schnitt gerade ist, und es zu keinen Teileinrissen der Folie kommt, und daher die Folienverschwendungen gering sind.
  • Der untere Rand wird eine vordere Lücke aufweisen können, welche von der gekrümmten Führungsfläche der Folie und dem unteren Teilausschnitt der Wand, der den Gehäusekörper darstellt, begrenzt sein wird.
  • Der Gehäusekörper wird seinerseits eine ovale Form haben können, wobei in dem hinteren Bereich größerer Krümmung desselbigen eine hintere Lücke angeordnet wird, wobei die genannte Lücke in dem in Bezug auf das Gehäusekörperteil gegenüberliegenden Teil gelegen ist, an dem die Austrittsöffnung (3) der Folie gelegen ist.
  • Die Schließdeckel der seitlichen Flächen des Gehäusekörpers werden über zwei periphere Vorsprünge und einen zentralen Vorsprung verfügen können, die senkrecht zur inneren Fläche jedes Deckels gelegen sind, wobei deren periphere Vorsprünge eine Form und Abmessungen haben, die sich jeweils in der in dem Gehäusekörper festgelegten vorderen Lücke und hinteren Lücke anpassen, und wobei deren zentraler Vorsprung einen kreisförmigen Querschnitt und eine größere Breite als die peripheren Vorsprünge hat, wobei sein Durchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der Rolle, welche die Folie aus laminarem Material trägt. An der Innenseite der seitlichen Deckel wird eine Vielzahl an verstärkenden Zwischenwänden angebracht werden können, welche radial in Bezug auf den zentralen Vorsprung gelegen sind.
  • Auf diese Art und Weise schließen die erwähnten Deckel die seitlichen Flächen des Gehäusekörpers, wobei ihr korrektes gegenseitiges Einpassen durch die an ihnen ausgeführten peripheren Vorsprünge gesichert wird, sowie das Vorhandensein der an dem Gehäusekörper angebrachten vorderen und hinteren Lücken. Außerdem hat der zentrale Vorsprung die Funktion eines Führungsanschlages bezüglich der Drehbewegung der Rolle während dem Abwickeln der Folie, da die genannten zentralen Vorsprünge in den seitlichen Öffnungen der normalerweise aus Karton bestehenden Rolle eingeführt sind, auf der die Folie aufgerollt ist.
  • Das elastische Element des oberen Randes kann einen Gummi mit Kreisschnitt mit geringer Dicke umfassen, der die gesamte Länge des erwähnten Randes abdeckt, wobei der genannte obere Rand über zwei „C"-förmige Zwischenwände zum Rückhalt des erwähnten Gummis verfügt.
  • An der Außenfläche des Gehäusekörpers, die zwischen der Öffnung und dem hinteren Bereich größerer Krümmung begrenzt ist, an der im Inneren die hintere Lücke angebracht wird, wird eine Vielzahl an zur Achse der Folienrolle paralleler und näher zur Öffnung als zum erwähnten hinteren Bereich gelegenen Rillen ausgeführt. Außerdem wird an der äußeren Fläche, die an dem unteren Teilausschnitt des die vordere Lücke bestimmenden unteren Randes gelegenen ist, eine Vielzahl an zur Achse der Folienrolle parallelen Rillen ausgeführt werden können.
  • Die Hauptaufgabe der erwähnten Rillen ist es, dem Greifen des Gehäusekörpers seitens der Hand des Benutzers als Hilfe zu dienen, wobei verhindert wird, dass der Benutzer ausrutscht, wenn er an der Folie zieht, um zu ihrem Schnitt überzugehen.
  • Die Verwendungsweise der Schneidevorrichtung wird in den folgenden Schritten oder Stufen zusammengefasst:
    • 1- Stützen der Schneidevorrichtung an seinem zentralen Bereich mit der linken Hand.
    • 2- Ausziehen der Folie aus laminarem Material mit der rechten Hand, bis ein Folienteilausschnitt mit der gewünschten Länge ausgebracht ist (die Folie tritt aus der Öffnung der Vorrichtung aus).
    • 3- Drücken mit der linken Hand auf die Mitte der Schneidevorrichtung (an den Bereichen, wo die länglichen Rillen ausgeführt werden), so dass die längliche Öffnung, aus der die Folie aus laminarem Material austritt, sich durch die Wirkung des durch das elastische Rückhalteelement (Gummi) des oberen Randes der Öffnung auf die gekrümmte Fläche des unteren Randes der genannten Öffnung ausgeübten Druckes schließt.
    • 4- Leichtes Bewegen in absteigender Richtung mit der rechten Hand, damit die Folie aus laminarem Material auf die Klinge des unteren Randes der Schneidevorrichtung drückt, und auf dies Weise der Schnitt erfolgt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Im Folgenden wird auf sehr kurze Art und Weise zur Beschreibung einer Reihe an Zeichnungen übergegangen, die zum besseren Verständnis der Erfindung verhelfen, und die sich ausdrücklich auf Ausführungen der genannten Erfindung beziehen, die als anschauliche und nicht begrenzende Beispiele derselbigen dargestellt werden.
  • 1 stellt eine perspektivische Ansicht der Schneidevorrichtung einer Folie aus laminarem Material für ihren Heimgebrauch dar, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist.
  • 2 stellt eine perspektivische Ansicht des Gehäusekörpers dar, der Teil der Schneidevorrichtung ist, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist.
  • 3 stellt eine Seitenansicht oder Ansicht im Profil des Gehäusekörpers der
  • 2 dar.
  • 4 stellt eine perspektivische Ansicht einer der Schließdeckel der Schneidevorrichtung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, dar, ausgehend vom Inneren der Schneidevorrichtung.
  • 5 stellt eine perspektivische Ansicht einer der Schließdeckel der Schneidevorrichtung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, dar, ausgehend vom Äußeren der Schneidevorrichtung.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht in großem Umfang eines kleinen Teilausschnittes des Schneideelementes, das Teil des unteren Randes der Schneidevorrichtung ist, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist.
  • 7 stellt eine Schnittansicht der Schneidevorrichtung dar, nachdem in ihrem Inneren die Folienrolle in Ruhestellung der Vorrichtung eingeführt worden ist.
  • 8 stellt eine Schnittansicht der Schneidevorrichtung dar, nachdem in ihrem Inneren die Folienrolle in Schneidestellung der Vorrichtung eingeführt worden ist.
  • AUSFÜHRUNGSWEISE DER ERFINDUNG
  • Wie in den Figuren gezeigt ist, setzt sich die Schneidevorrichtung einer Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, aus einem Gehäusekörper (1) zusammen, der in der vorliegenden Ausführungsweise der Erfindung aus einem extrudierten Aluminiumprofil verwirklicht ist, das logischerweise eine größere Länge als die Gesamtlänge der in seinem Inneren enthaltenen Folienrolle (2) hat.
  • Die Vorrichtung hat eine offene, ovale Form, d. h., es handelt sich um einen durch eine Vielzahl an Kurven verschiedener Radien und offenen Umrisses durch eine zur Drehachse der Folienrolle parallelen Öffnung (3) der Mantellinie gebildeten Mantel, in dem die genannte Öffnung das Durchlassmittel der Folie zur Ausfuhr derselbigen aus dem Inneren des Gehäusekörpers (1) bestimmt. Die genannte Öffnung (3) wird von einem oberen Rand (4) befreit oder begrenzt, der über zwei „C"-förmige Zwischenwände (1718) verfügt, wobei zwischen beiden Zwischenwänden ein Gummi (6) gelegen ist, der als elastisches Rückhalteelement der Folie während der Schneidestufe derselbigen wirkt. Der Ausschnitt des genannten Gummis (6) in der vorliegenden Ausführung der Erfindung ist kreisförmig, wobei er jegliche Art sein kann, die den Rückhalt der Folie ermöglicht.
  • Desweiteren wird die Öffnung (3) durch einen unteren Rand (5) begrenzt, der sich über die durch den oberen Rand (4) festgelegte Grenze hinaus erstreckt, wobei der untere Rand über eine gekrümmte Führungsfläche (8) der Folie in ihrem Austritt aus dem Körper (1) durch die Öffnung (3) verfügt. In diesem speziellen Fall ist die Krümmung der Fläche (8) konvex, damit sie mit dem Gummi (6) zum Anschlag kommt, wenn ein gewisser Druck mit der Hand auf dem Gehäusekörper (1) aufgebracht wird. Die genannte gekrümmte Führungsfläche (8) bestimmt zusammen mit der eigentlichen Wand (11), die den Gehäusekörper (1) bildet, eine vordere Lücke (10) an ihrem untersten Teilausschnitt.
  • Die äußere Fläche des Gehäusekörpers verfügt über zwei geschlitzte Bereiche, einen ersten Bereich, der zwischen der Öffnung (3) und dem hinteren Bereich größerer Krümmung begrenzt ist, welcher im Inneren über eine hintere Lücke (12) verfügt, wobei der genannte erste Bereich über eine Vielzahl an zur Achse der Folienrolle (2) parallelen und näher zur Öffnung als zum genannten hinteren Bereich gelegenen Rillen (19) verfügt.
  • Die Schneidevorrichtung wird mit beiden in den jeweiligen seitlichen Flächen des Gehäusekörpers (1) eingefügten Deckeln (9) vervollständigt. Genauer gesagt werden die genannten Deckel eine zur Form des den Körper (1) bildenden Profils analoge Form haben, wobei sie an ihrer Außenfläche über eine entlang ihres gesamten Umfangs ausgeprägte Krümmung verfügen, um einen geglätteten und hochästhetischen Überzug der seitlichen Flächen der Schneidevorrichtung zu bestimmen. An der Innenseite beider Deckel (9) werden drei Vorsprünge angeordnet, zwei in mit der vorderen Lücke (10) und der hinteren Lücke (12) des Gehäusekörpers (1) übereinstimmender Stellung gelegene periphere Vorsprünge (1314), die logischerweise über eine in Bezug auf die genannten Lücken ähnliche Form verfügen, die in diesem besonderen Fall oval ist, wobei die genannten Deckel (9) über kleine längliche Hervorhebungen (23) zur Beibehaltung ihres Rückhaltes in den entsprechenden Lücken verfügen. Zusätzlich werden die peripheren Vorsprünge über beide innere Zwischenwände (2425) verfügen, die sich untereinander kreuzen, wobei sie einen im Wesentlichen rechten Winkel bilden, die zur Versteifung der inneren Struktur der genannten Vorsprünge dienen. Desweiteren wird ein dritter Vorsprung angebracht, ein zentraler Vorsprung (15) mit kreisförmigem Ausschnitt und einem kleineren Durchmesser als der innere Durchmesser der Rolle, welche die Folie trägt. Dieser zentrale Vorsprung (15) hat eine größere Breite als die beiden Randvorsprünge, und der Rand seines freien Endes wird ins Innere des Vorsprungs gerundet, um die Einführung der die Folie tragenden Rolle (2) in denselbigen zu erleichtern.
  • Die Deckel (9) weisen zusätzlich eine Vielzahl an verstärkenden Zwischenwänden (16) der Deckelstruktur auf, die von dem zentralen Vorsprung (15) ausgehen in Richtung der Peripherie des Deckels (9) in radialem Sinne, bis sie auf eine Randkante (26) treffen, welche die äußere Krümmung der erwähnten Deckel (9) bestimmt. In dieser Ausführungsweise werden insgesamt sechs abstandsgleiche Zwischenwände (16) angebracht, wobei jegliche Anzahl an Zwischenwänden angebracht werden kann.
  • In 6 kann die Form des Schneideelementes (7) erkannt werden, welches ungefähr „C"-förmig ist, wobei einer seiner vertikalen Rahmen (21) länger ist als der Andere (22), und der genannte längere Rahmen (21) über einen geschärften Rand verfügt, in welchem eine Verzahnung (28) entlang seiner gesamten Länge bestimmt wird. Das Schneideelement (7) wird in einen Schlitz (27) eingefügt, siehe 3, der an dem freien Ende des unteren Randes (5) des Körpers (1) ausgeführt ist.
  • In den 7 und 8 werden beide Ausschnitte der Schneidevorrichtung einschließlich der den Film tragenden Rolle in ihrem Inneren gezeigt, in 7 ist die Vorrichtung in ihrer natürliche Stellung oder Ruhestellung, in 8 jedoch befindet sie sich in ihrer Arbeits- oder Schneidestellung, in welcher die Hand des Benutzers Druck auf die obere Fläche des Körpers (1) ausübt, wobei der genannte Druck durch den absteigenden Pfeil dargestellt ist, und aufgrund des genannten Druckes übt der Gummi (6) Druck auf die gekrümmte Fläche (8) aus und hält die fixierte Stellung der Folie aufrecht, was mit gestrichelter Linie dargestellt ist. Daher erfolgt der Schnitt der Folie durch das Schneideelement (7) auf saubere (ohne Einrisse) und präzise (einer perfekten geraden Schnittlinie folgend) Art und Weise, wenn die andere Hand des Benutzers dazu übergeht, am freien Ende der Folie, das außerhalb des Körpers (1) ist, zu ziehen, wobei dieselbige durch den Gummi (6) und die Fläche (8) befestigt bleibt.
  • Abschließend werden an der Außenfläche des Körpers (1) zwei Gruppen von Rillen (1920) ausgeführt, eine erste Gruppe von Rillen (19), die am durch die Öffnung (3) und den hinteren Körper (12) begrenzten oberen Teil gelegen ist, und eine zweite Gruppe von Rillen (20), die am unteren Teilausschnitt des unteren Randes (5) gelegen ist. Die genannten Schlitze (1920) sind allesamt zueinander parallel, decken die gesamte Länge des Körpers (1) ab und haben eine im Vergleich zur Dicke des Körpers (1) leichte Vertiefung, und ihre Hauptaufgabe ist es, das Greifen des genannten Körpers seitens des Benutzers zu erleichtern.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - ES 1013248 A [0003]

Claims (8)

  1. Schneidevorrichtung einer Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch, von der Art, die in ihrem Inneren einen eine Folienrolle (2) tragenden Gehäusekörper und eine Auslassöffnung (3) der Folie aus laminarem Material umfassen, die über Schneidemittel verfügt, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusekörper (1) in einem einzigen Teil aus flexiblem Material ausgeführt ist, dessen innere Abmessungen größer sind als der anfängliche Außendurchmesser der Rolle (2), wobei er über einen oberen Rand (4) und einen unteren Rand (5) verfügt, welche die erwähnte Öffnung (3) bestimmen, dessen oberer Rand (4) ein elastisches Rückhalteelement (6) der Folie aus laminarem Material aufweist, und dessen unterer Rand (5) sich über die durch den oberen Rand (4) festgelegten Grenze verlängert und an einem Schneideelement (7) abschließt, das senkrecht zur durch die Folie beim Austreten durch die Öffnung (3) festgelegten Ebene gelegen ist, wobei der untere Rand (5) über eine gekrümmte Führungsfläche (8), konvex gekrümmt, der Folie verfügt, wobei die genannte Fläche an einer Zwischenstelle mit einem Abstand von dem unteren Bereich des elastischen Elementes (6) getrennt ist, der größer ist, als die Dicke des Filmes aus laminarem Material, und dass die Vorrichtung über zwei Schließdeckel (9) an beiden seitlichen Flächen des Gehäusekörpers verfügt, die sich an den genannten seitlichen Flächen passgenau einfügen.
  2. Schneideapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem unteren Rand (5) eine vordere Lücke (10) festgelegt ist, die durch die gekrümmte Führungsfläche der Folie und durch den unteren Teilausschnitt der eigentlichen Wand (11), die den Gehäusekörper darstellt, begrenzt ist.
  3. Schneidevorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusekörper eine ovale Form hat, wobei an dem hinteren Bereich größerer Krümmung desselbigen eine hintere Lücke (12) angebracht wird, wobei die genannte Lücke an dem in Bezug auf das Gehäusekörperteil (1) gegenüberliegenden Teil gelegen ist, an dem die Austrittsöffnung (3) der Folie gelegen ist.
  4. Schneidevorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, die Schließdeckel (9) der seitlichen Flächen des Gehäusekörpers (1) über zwei periphere Vorsprünge (13, 14) und einen zentralen Vorsprung (15) verfügen, die senkrecht zur inneren Fläche jedes Deckels gelegen sind, deren periphere Vorsprünge (13, 14) eine Form und Abmessungen haben, die sich jeweils in der in dem Gehäusekörper (1) festgelegten vorderen Lücke (10) und hinteren Lücke (12) anpassen, und wobei deren zentraler Vorsprung (15) einen kreisförmigen Querschnitt und eine größere Breite als die peripheren Vorsprünge (13, 14) hat, wobei sein Durchmesser kleiner als der Innendurchmesser der Rolle (2) ist, welche die Folie aus laminarem Material trägt.
  5. Schneidevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite der seitlichen Deckel (9) eine Vielzahl an verstärkenden Zwischenwänden (16) angebracht wird, welche radial in Bezug auf den mittle zentralen Vorsprung (15) gelegen sind.
  6. Schneidevorrichtung nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (6) des oberen Randes (4) einen Gummi mit kreisförmigem Ausschnitt mit geringer Dicke umfasst, der die gesamte Länge des erwähnten Randes abdeckt, wobei der genannte obere Rand über zwei „C"-förmige Zwischenwände (1718) zur Aufnahme des erwähnten Gummis verfügt.
  7. Schneidevorrichtung nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenfläche des Gehäusekörpers (1), die zwischen der Öffnung (3) und dem hinteren Bereich größerer Krümmung, in dem im Inneren die hintere Lücke (12) angebracht wird, eine Vielzahl an zur Achse der Folienrolle (2) parallelen und näher zur Öffnung als zum erwähnten hinteren Bereich gelegenen Rillen (19) ausgeführt werden.
  8. Schneidevorrichtung nach den vorherigen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenfläche, die an dem unteren Teilausschnitt des unteren Randes (5) gelegen ist, der die vordere Lücke (10) bestimmt, eine Vielzahl an zur Achse der Folienrolle (2) parallelen Rillen (20) ausgeführt wird.
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