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GEGENSTAND DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schneidevorrichtung
zum Ausgeben von Abschnitten einer Filmrolle eines laminaren Materiales für
den Heimgebrauch, wie zum Beispiel eine Plastikfolie, Aluminiumpapier
oder ähnliches.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gegenwärtig
ist eine große Menge an Schneidevorrichtungen von normalerweise
transparenten Plastikfilmrollen, Aluminiumpapier oder im Allgemeinen
laminarer Materiale geringer Dicke bekannt, die gewöhnlich
zum Verpacken von Lebensmitteln verschiedener Art eingesetzt werden.
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Normalerweise
sind die genannten Vorrichtungen zu groß, um im Inneren
der Schubladen, mit denen die herkömmlichen Küchenmöbel
gewöhnlich ausgestattet sind, aufbewahrt zu werden. Meistens umfassen
die erwähnten Schneidevorrichtungen mindestens zwei Rollengehäuseteile
oder -teilausschnitte, welche gewöhnlich untereinander
nach einer zur Rollenachse parallelen Achse artikuliert sind, so
dass es geöffnet werden kann, um die Rolle in seinem Inneren
einzuführen, ein Beispiel der erwähnten Anordnung
ist in dem
spanischen
Gebrauchsmuster ES-A-1013248 zu sehen, in dem ein Papierhalter
für Rollen aus laminaren Bändern beschrieben wird,
der einen Boden (
1) zur Befestigung an der Wand und ein Halterungsteil
für die Rolle (
2) hat, das sich in zwei Gehäuseteile
(
11 und
14) unterteilt, wobei sich in einem davon
ein verzahnter Rand begrenzt, der als Schneideelement des aufgerollten
Materialfilmes in der erwähnten Rolle dient. Um die Rolle
in seinem Inneren zurückzuhalten, ist das Teil (
11)
klappbar in Bezug auf das Teil (
14), wie in
6 zu
erkennen ist.
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Diese
Art von Papierhaltern hat den Nachteil, dass ihr Gebrauch ausschließlich
von ihrer Halterung an der Wand abhängt, weshalb es notwendig
und unumgänglich ist, eine gewisse freie Lücke
in der Wand der Küche zu haben, um zu ihrer Installation überzugehen.
Außerdem setzt die Installation an der Wand voraus, dass
Bohrungen in derselben durchgeführt werden müssen,
welche sichtbare Löcher in der Wand hinterlassen, die sich
als unästhetisch erweisen können, wenn die Lage
der Schneidevorrichtung geändert werden muss.
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Andererseits
kommt es manchmal aufgrund der Tatsache, dass die eigentliche Halterung
der Rolle aus zwei untereinander schwenkbaren Teilen besteht, dazu,
dass, wenn am freien Ende der zu schneidenden Folie gezogen wird,
mehr an einer Seite gezogen wird als an der anderen, wodurch die Ausgabe
des gewünschten Rollenteilausschnittes des Papierhalters
aus dem Gleichgewicht gebracht wird, und sich die beiden Teile gewöhnlich
verfangen, indem sie versuchen, die Folie gegen den verzahnten Bereich
zu schieben, wobei ein unregelmäßiger Schnitt
des Folienteilausschnittes entsteht. In anderen Fällen
wird die Folie anfangs an einem der Enden geschnitten, und da der
Rückhalt der Folie in dem Ausgang des Papierhalters nicht
effektiv ist, krümmt sie sich und verformt die anfängliche
Schnittlinie, wobei es zu einem krummen und/oder gebogenen Schnitt
kommt, und ein Teil des Materiales entsorgt werden muss, da es nicht
die gewünschten Bedingungen erfüllt, weshalb gelegentlich
eine Verschwendung von überschüssigem Material
auftritt.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird angestrebt, eine Vorrichtung bereitzustellen,
welche es ermöglicht, den Film oder Folie aus laminarem
Material zu schneiden, die nicht an der Wand installiert werden
muss und geringe Abmessungen hat.
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BESCHREIBUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schneidevorrichtung
einer Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch,
von der Art, die einen tragenden Gehäusekörper
in ihrem Inneren für eine Folienrolle und eine Auslassöffnung
der aus laminarem Material bestehenden Folie umfassen, die über Schneidemittel
verfügt. Der Gehäusekörper kennzeichnet
sich dadurch, dass er als ein einziges Teil aus flexiblem Material
ausgeführt ist, dessen innere Abmessungen größer
als der anfängliche Außendurchmesser der Rolle
sind, wobei er über einen oberen Rand und einen unteren
Rand verfügt, welche die erwähnte Öffnung
bestimmen, deren oberer Rand ein elastisches Rückhalteelement
der aus laminarem Material bestehenden Folie aufweist, und deren
unterer Rand sich über die von dem oberen Rand festgelegte
Grenze hinaus verlängert und an einem senkrecht zur durch
die Folie beim Austreten durch die Öffnung festgelegten
Ebene gelegenen Schnittelement abschließt, wobei der untere
Rand über eine gekrümmte Führungsfläche,
konvex gekrümmt, der Folie verfügt, wobei die
genannte Fläche an einer Zwischenstelle mit einem Abstand
von dem unteren Bereich des elastischen Elementes getrennt ist,
der größer ist, als die Dicke des Filmes aus laminarem Material.
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Zusätzlich
verfügt die Vorrichtung an beiden seitlichen Flächen
des Gehäusekörpers über Schließdeckel,
die sich an den genannten seitlichen Flächen passgenau
einfügen.
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Auf
diese Weise kann eine Vorrichtung erhalten werden, die aus einem
einzigen Teil besteht, mit der keine Probleme bezüglich
eines ungewollten Abbaus des Gehäusekörpers während
der Ausfuhr des laminaren Materiales oder einem längeren
Gebrauch der Vorrichtung entstehen, und darüber hinaus
ermöglicht es die erwähnte Ausbildung, dass die
Abmessungen der Vorrichtung so gering wie möglich sind,
da sie beinahe den Abmessungen, genauer gesagt, dem Durchmesser,
der Rolle ähneln werden, wodurch ermöglicht wird,
dass die Vorrichtung in einer Schublade der Küche einführen
lässt, so als ob direkt die Rolle in der Schublade aufbewahrt
würde.
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Andererseits
ist die der Tatsache, dass der Gehäusekörper aus
einem einzigen Teil und aus flexiblem Material besteht, wesentlich
für die Funktionsweise der Vorrichtung, da die erwähnte
Flexibilität dazu führt, wenn ein gewisser Druck
von einem Benutzer der oberen Fläche des genannten Körpers
gegen die untere Fläche desselbigen aufgebracht wird, dass
das elastische Rückhalteelement gegen die Führungsfläche
des unteren Randes gedrückt wird, wobei der Vorschub der
Folie zurückgehalten wird, und daher das an dem genannten
unteren Rand abschließende Schneideelement auf optimale
Art und Weise die Folie schneidet, da sich die Folie während dem
Vorgang ihres Mitziehens, um geschnitten zu werden, nicht verschiebt,
was dazu führt, dass der Schnitt gerade ist, und es zu
keinen Teileinrissen der Folie kommt, und daher die Folienverschwendungen gering
sind.
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Der
untere Rand wird eine vordere Lücke aufweisen können,
welche von der gekrümmten Führungsfläche
der Folie und dem unteren Teilausschnitt der Wand, der den Gehäusekörper
darstellt, begrenzt sein wird.
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Der
Gehäusekörper wird seinerseits eine ovale Form
haben können, wobei in dem hinteren Bereich größerer
Krümmung desselbigen eine hintere Lücke angeordnet
wird, wobei die genannte Lücke in dem in Bezug auf das
Gehäusekörperteil gegenüberliegenden
Teil gelegen ist, an dem die Austrittsöffnung (3)
der Folie gelegen ist.
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Die
Schließdeckel der seitlichen Flächen des Gehäusekörpers
werden über zwei periphere Vorsprünge und einen
zentralen Vorsprung verfügen können, die senkrecht
zur inneren Fläche jedes Deckels gelegen sind, wobei deren
periphere Vorsprünge eine Form und Abmessungen haben, die
sich jeweils in der in dem Gehäusekörper festgelegten
vorderen Lücke und hinteren Lücke anpassen, und
wobei deren zentraler Vorsprung einen kreisförmigen Querschnitt
und eine größere Breite als die peripheren Vorsprünge
hat, wobei sein Durchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser
der Rolle, welche die Folie aus laminarem Material trägt.
An der Innenseite der seitlichen Deckel wird eine Vielzahl an verstärkenden
Zwischenwänden angebracht werden können, welche
radial in Bezug auf den zentralen Vorsprung gelegen sind.
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Auf
diese Art und Weise schließen die erwähnten Deckel
die seitlichen Flächen des Gehäusekörpers,
wobei ihr korrektes gegenseitiges Einpassen durch die an ihnen ausgeführten
peripheren Vorsprünge gesichert wird, sowie das Vorhandensein der
an dem Gehäusekörper angebrachten vorderen und
hinteren Lücken. Außerdem hat der zentrale Vorsprung
die Funktion eines Führungsanschlages bezüglich
der Drehbewegung der Rolle während dem Abwickeln der Folie,
da die genannten zentralen Vorsprünge in den seitlichen Öffnungen
der normalerweise aus Karton bestehenden Rolle eingeführt
sind, auf der die Folie aufgerollt ist.
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Das
elastische Element des oberen Randes kann einen Gummi mit Kreisschnitt
mit geringer Dicke umfassen, der die gesamte Länge des
erwähnten Randes abdeckt, wobei der genannte obere Rand über
zwei „C"-förmige Zwischenwände zum Rückhalt des
erwähnten Gummis verfügt.
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An
der Außenfläche des Gehäusekörpers, die
zwischen der Öffnung und dem hinteren Bereich größerer
Krümmung begrenzt ist, an der im Inneren die hintere Lücke
angebracht wird, wird eine Vielzahl an zur Achse der Folienrolle
paralleler und näher zur Öffnung als zum erwähnten
hinteren Bereich gelegenen Rillen ausgeführt. Außerdem
wird an der äußeren Fläche, die an dem
unteren Teilausschnitt des die vordere Lücke bestimmenden
unteren Randes gelegenen ist, eine Vielzahl an zur Achse der Folienrolle parallelen
Rillen ausgeführt werden können.
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Die
Hauptaufgabe der erwähnten Rillen ist es, dem Greifen des
Gehäusekörpers seitens der Hand des Benutzers
als Hilfe zu dienen, wobei verhindert wird, dass der Benutzer ausrutscht,
wenn er an der Folie zieht, um zu ihrem Schnitt überzugehen.
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Die
Verwendungsweise der Schneidevorrichtung wird in den folgenden Schritten
oder Stufen zusammengefasst:
- 1- Stützen
der Schneidevorrichtung an seinem zentralen Bereich mit der linken
Hand.
- 2- Ausziehen der Folie aus laminarem Material mit der rechten
Hand, bis ein Folienteilausschnitt mit der gewünschten
Länge ausgebracht ist (die Folie tritt aus der Öffnung
der Vorrichtung aus).
- 3- Drücken mit der linken Hand auf die Mitte der Schneidevorrichtung
(an den Bereichen, wo die länglichen Rillen ausgeführt
werden), so dass die längliche Öffnung, aus der
die Folie aus laminarem Material austritt, sich durch die Wirkung
des durch das elastische Rückhalteelement (Gummi) des oberen
Randes der Öffnung auf die gekrümmte Fläche
des unteren Randes der genannten Öffnung ausgeübten
Druckes schließt.
- 4- Leichtes Bewegen in absteigender Richtung mit der rechten
Hand, damit die Folie aus laminarem Material auf die Klinge des
unteren Randes der Schneidevorrichtung drückt, und auf
dies Weise der Schnitt erfolgt.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Im
Folgenden wird auf sehr kurze Art und Weise zur Beschreibung einer
Reihe an Zeichnungen übergegangen, die zum besseren Verständnis
der Erfindung verhelfen, und die sich ausdrücklich auf Ausführungen
der genannten Erfindung beziehen, die als anschauliche und nicht
begrenzende Beispiele derselbigen dargestellt werden.
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1 stellt
eine perspektivische Ansicht der Schneidevorrichtung einer Folie
aus laminarem Material für ihren Heimgebrauch dar, die
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist.
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2 stellt
eine perspektivische Ansicht des Gehäusekörpers
dar, der Teil der Schneidevorrichtung ist, die Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist.
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3 stellt
eine Seitenansicht oder Ansicht im Profil des Gehäusekörpers
der
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2 dar.
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4 stellt
eine perspektivische Ansicht einer der Schließdeckel der
Schneidevorrichtung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist,
dar, ausgehend vom Inneren der Schneidevorrichtung.
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5 stellt
eine perspektivische Ansicht einer der Schließdeckel der
Schneidevorrichtung, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist,
dar, ausgehend vom Äußeren der Schneidevorrichtung.
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6 zeigt
eine perspektivische Ansicht in großem Umfang eines kleinen
Teilausschnittes des Schneideelementes, das Teil des unteren Randes der
Schneidevorrichtung ist, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung
ist.
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7 stellt
eine Schnittansicht der Schneidevorrichtung dar, nachdem in ihrem
Inneren die Folienrolle in Ruhestellung der Vorrichtung eingeführt worden
ist.
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8 stellt
eine Schnittansicht der Schneidevorrichtung dar, nachdem in ihrem
Inneren die Folienrolle in Schneidestellung der Vorrichtung eingeführt
worden ist.
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AUSFÜHRUNGSWEISE DER ERFINDUNG
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Wie
in den Figuren gezeigt ist, setzt sich die Schneidevorrichtung einer
Folie aus laminarem Material für den Heimgebrauch, die
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, aus einem Gehäusekörper (1)
zusammen, der in der vorliegenden Ausführungsweise der
Erfindung aus einem extrudierten Aluminiumprofil verwirklicht ist,
das logischerweise eine größere Länge
als die Gesamtlänge der in seinem Inneren enthaltenen Folienrolle
(2) hat.
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Die
Vorrichtung hat eine offene, ovale Form, d. h., es handelt sich
um einen durch eine Vielzahl an Kurven verschiedener Radien und
offenen Umrisses durch eine zur Drehachse der Folienrolle parallelen Öffnung
(3) der Mantellinie gebildeten Mantel, in dem die genannte Öffnung
das Durchlassmittel der Folie zur Ausfuhr derselbigen aus dem Inneren
des Gehäusekörpers (1) bestimmt. Die
genannte Öffnung (3) wird von einem oberen Rand
(4) befreit oder begrenzt, der über zwei „C"-förmige
Zwischenwände (17–18) verfügt,
wobei zwischen beiden Zwischenwänden ein Gummi (6)
gelegen ist, der als elastisches Rückhalteelement der Folie
während der Schneidestufe derselbigen wirkt. Der Ausschnitt
des genannten Gummis (6) in der vorliegenden Ausführung
der Erfindung ist kreisförmig, wobei er jegliche Art sein
kann, die den Rückhalt der Folie ermöglicht.
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Desweiteren
wird die Öffnung (3) durch einen unteren Rand
(5) begrenzt, der sich über die durch den oberen
Rand (4) festgelegte Grenze hinaus erstreckt, wobei der
untere Rand über eine gekrümmte Führungsfläche
(8) der Folie in ihrem Austritt aus dem Körper
(1) durch die Öffnung (3) verfügt. In
diesem speziellen Fall ist die Krümmung der Fläche
(8) konvex, damit sie mit dem Gummi (6) zum Anschlag
kommt, wenn ein gewisser Druck mit der Hand auf dem Gehäusekörper
(1) aufgebracht wird. Die genannte gekrümmte Führungsfläche
(8) bestimmt zusammen mit der eigentlichen Wand (11), die
den Gehäusekörper (1) bildet, eine vordere
Lücke (10) an ihrem untersten Teilausschnitt.
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Die äußere
Fläche des Gehäusekörpers verfügt über
zwei geschlitzte Bereiche, einen ersten Bereich, der zwischen der Öffnung
(3) und dem hinteren Bereich größerer
Krümmung begrenzt ist, welcher im Inneren über
eine hintere Lücke (12) verfügt, wobei der
genannte erste Bereich über eine Vielzahl an zur Achse
der Folienrolle (2) parallelen und näher zur Öffnung
als zum genannten hinteren Bereich gelegenen Rillen (19)
verfügt.
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Die
Schneidevorrichtung wird mit beiden in den jeweiligen seitlichen
Flächen des Gehäusekörpers (1)
eingefügten Deckeln (9) vervollständigt.
Genauer gesagt werden die genannten Deckel eine zur Form des den
Körper (1) bildenden Profils analoge Form haben,
wobei sie an ihrer Außenfläche über eine
entlang ihres gesamten Umfangs ausgeprägte Krümmung
verfügen, um einen geglätteten und hochästhetischen Überzug
der seitlichen Flächen der Schneidevorrichtung zu bestimmen.
An der Innenseite beider Deckel (9) werden drei Vorsprünge
angeordnet, zwei in mit der vorderen Lücke (10)
und der hinteren Lücke (12) des Gehäusekörpers
(1) übereinstimmender Stellung gelegene periphere
Vorsprünge (13–14), die logischerweise über
eine in Bezug auf die genannten Lücken ähnliche
Form verfügen, die in diesem besonderen Fall oval ist,
wobei die genannten Deckel (9) über kleine längliche
Hervorhebungen (23) zur Beibehaltung ihres Rückhaltes
in den entsprechenden Lücken verfügen. Zusätzlich
werden die peripheren Vorsprünge über beide innere
Zwischenwände (24–25) verfügen,
die sich untereinander kreuzen, wobei sie einen im Wesentlichen
rechten Winkel bilden, die zur Versteifung der inneren Struktur
der genannten Vorsprünge dienen. Desweiteren wird ein dritter
Vorsprung angebracht, ein zentraler Vorsprung (15) mit
kreisförmigem Ausschnitt und einem kleineren Durchmesser
als der innere Durchmesser der Rolle, welche die Folie trägt.
Dieser zentrale Vorsprung (15) hat eine größere
Breite als die beiden Randvorsprünge, und der Rand seines freien
Endes wird ins Innere des Vorsprungs gerundet, um die Einführung
der die Folie tragenden Rolle (2) in denselbigen zu erleichtern.
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Die
Deckel (9) weisen zusätzlich eine Vielzahl an
verstärkenden Zwischenwänden (16) der
Deckelstruktur auf, die von dem zentralen Vorsprung (15)
ausgehen in Richtung der Peripherie des Deckels (9) in
radialem Sinne, bis sie auf eine Randkante (26) treffen,
welche die äußere Krümmung der erwähnten
Deckel (9) bestimmt. In dieser Ausführungsweise
werden insgesamt sechs abstandsgleiche Zwischenwände (16)
angebracht, wobei jegliche Anzahl an Zwischenwänden angebracht
werden kann.
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In 6 kann
die Form des Schneideelementes (7) erkannt werden, welches
ungefähr „C"-förmig ist, wobei einer
seiner vertikalen Rahmen (21) länger ist als der
Andere (22), und der genannte längere Rahmen (21) über
einen geschärften Rand verfügt, in welchem eine
Verzahnung (28) entlang seiner gesamten Länge
bestimmt wird. Das Schneideelement (7) wird in einen Schlitz
(27) eingefügt, siehe 3, der an
dem freien Ende des unteren Randes (5) des Körpers
(1) ausgeführt ist.
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In
den 7 und 8 werden beide Ausschnitte der
Schneidevorrichtung einschließlich der den Film tragenden
Rolle in ihrem Inneren gezeigt, in 7 ist die
Vorrichtung in ihrer natürliche Stellung oder Ruhestellung,
in 8 jedoch befindet sie sich in ihrer Arbeits- oder
Schneidestellung, in welcher die Hand des Benutzers Druck auf die
obere Fläche des Körpers (1) ausübt,
wobei der genannte Druck durch den absteigenden Pfeil dargestellt
ist, und aufgrund des genannten Druckes übt der Gummi (6)
Druck auf die gekrümmte Fläche (8) aus
und hält die fixierte Stellung der Folie aufrecht, was
mit gestrichelter Linie dargestellt ist. Daher erfolgt der Schnitt
der Folie durch das Schneideelement (7) auf saubere (ohne Einrisse)
und präzise (einer perfekten geraden Schnittlinie folgend)
Art und Weise, wenn die andere Hand des Benutzers dazu übergeht,
am freien Ende der Folie, das außerhalb des Körpers
(1) ist, zu ziehen, wobei dieselbige durch den Gummi (6)
und die Fläche (8) befestigt bleibt.
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Abschließend
werden an der Außenfläche des Körpers
(1) zwei Gruppen von Rillen (19–20) ausgeführt,
eine erste Gruppe von Rillen (19), die am durch die Öffnung
(3) und den hinteren Körper (12) begrenzten
oberen Teil gelegen ist, und eine zweite Gruppe von Rillen (20),
die am unteren Teilausschnitt des unteren Randes (5) gelegen
ist. Die genannten Schlitze (19–20) sind
allesamt zueinander parallel, decken die gesamte Länge
des Körpers (1) ab und haben eine im Vergleich
zur Dicke des Körpers (1) leichte Vertiefung,
und ihre Hauptaufgabe ist es, das Greifen des genannten Körpers
seitens des Benutzers zu erleichtern.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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