DE202008009725U1 - Luftführungselement mit erweiterter Funktionalität - Google Patents
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Abstract
Luftführungselement (1) zur Führung einer von einer Klimaanlage eines Fahrzeuges erzeugten Luftströmung, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftführungselement (1) mit einem Leitelement (2) zur Unterstützung der Entfaltung eines Airbags versehen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Luftführungselement für ein Kraftfahrzeug.
- Derartige Luftführungselemente werden verwendet, um die von einer Fahrzeug-Klimaanlage bereitgestellte klimatisierte Luftströmung an gewünschte Stellen in einem Fahrzeuginnenraum zu verteilen. Üblicherweise sind derartige Luftführungselemente als Kunststoffelemente geformt; für die Formgebung der Luftführungselemente besteht dabei die Herausforderung, dass diese zum Einen möglichst unauffällig und platzsparend im Fahrzeuginnenraum, möglichst hinter der Innenverkleidung verbaut werden sollen, andererseits jedoch aerodynamisch noch so vorteilhaft ausgeführt sein müssen, um ihre primäre Funktionalität, nämlich das effiziente Verteilen klimatisierter Luft, zu gewährleisten.
- Ferner entstehen durch die genannten Luftführungselemente und ihre Führung im Innenraum eines Kraftfahrzeugs regelmäßig Zielkonflikte mit weiteren Funktionsbauteilen für den Innenraum des Kraftfahrzeugs, beispielsweise Blenden oder auch Leitelementen zur Unterstützung einer korrekten Airbagentfaltung im Falle eines Aufpralls. Derartige Leitelemente sind in der Regel als Kunststoff-Spritzgussbauteile in der Umgebung von Airbags angeordnet und dienen beispielsweise auch dazu, zu unterbinden, dass sich ein Airbag hinter einer Innenverkleidung entfaltet und damit die Innenverkleidung in Richtung der Insassen beschleunigen würde.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Luftführungselement für Kraftfahrzeuge mit einer erweiterten Funktionalität anzugeben, welches insbesondere die angesprochenen Zielkonflikte abmildert bzw. auflöst.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Luftführungselement mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausführungsformen und Varianten der Erfindung.
- Das erfindungsgemäße Luftführungselement dient der Führung einer von einer Klimaanlage eines Fahrzeugs erzeugten Luftströmung und ist zur Unterstützung der Entfaltung eines gegebenenfalls benachbarten Airbags mit einem Leitelement versehen; dabei kann das Leitelement mit dem Luftführungselement insbesondere einstückig ausgebildet sein. Mit anderen Worten wird ein Bauteil mit doppelter Funktionalität geschaffen, das einerseits der Führung der von der Klimaanlage bereitgestellten klimatisierten Luftströmung dient und andererseits die Entfaltung eines Airbags in dessen Umgebung dahingehend konditioniert, dass der Airbag sich optimal entfaltet. Insbesondere soll vermieden werden, dass der Airbag bei seiner Entfaltung Teile der Innenverkleidung in Richtung des Innenraums des Fahrzeugs beschleunigt.
- Die einstückige Ausbildung des Luftführungselements mit dem Leitelement hat dabei den Vorteil, dass die beiden Elemente mittels eines einzigen Arbeitsgangs im Produktionsprozess, beispielsweise mittels eines einzigen Extrusionsblasvorgangs, insbesondere als Kunststoffstruktur, gebildet werden können. Als Kunststoffe kommen insbesondere für beide Elemente ein Polypropylen oder ein Polyethylen, insbesondere ein High Density oder auch ein Low Density Polyethylen in Frage.
- Eine vorteilhafte Formgebung des Luftführungselements besteht darin, dass dieses als L-förmiger Hohlkörper ausgebildet wird, wobei das Leitelement sich innerhalb des Bogens des L's befindet. Eine derartige Form kann beispielsweise besonders vorteilhaft im Bereich einer C-Säule eines Kraftfahrzeugs zur Anwendung kommen, wobei durch das Luftführungselement die Deckenausströmer einer Klimaanlage versorgt werden und durch das Leitelement die Entfaltung eines Kopfairbags oder Fensterairbags im Fondbereich des mit dem erfindungsgemäßen Luftführungselements ausgestatteten Fahrzeugs unterstützt wird.
- Zur Stabilisierung des Leitelements und zur Unterstützung der Airbagentfaltung kann das Leitelement mit einer oder mehreren Hochsicken versehen sein. Diese Hochsicken können beispielsweise parallel als im Wesentlichen rippenförmige Struktur aus drei oder auch mehr Hochsicken im Zuge eines Extrusionsblasvorgangs zusammen mit Leitelement und Luftführungselement hergestellt werden. Als durchschnittliche Wandstärken für das Luftführungselement und/oder das Leitelement haben sich Werte im Bereich von ca. 0,5 mm bis 2,5 mm, insbesondere im Bereich von ca. 1,5 mm, bewährt; die Breite des Leitelements ist vorteilhaft in einem Bereich von 50 bis 150 mm, besonders vorteilhaft in einem Bereich von 80 bis 120 mm zu wählen.
- Nachfolgend wird die Erfindung an Hand der Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 Eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Luftführungselement. -
2 Eine Schnittdarstellung des in1 dargestellten Luftführungselements. -
3 Eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Luftführungselements. -
1 zeigt eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Luftführungselement1 , das im vorliegenden Beispiel einstückig mit dem Leitelement2 ausgebildet ist; dabei ist das Leitelement2 als extrusionsgeblasene Kunststoffstruktur in der bogenförmigen Ausnehmung des Luftführungselements1 , das ebenfalls im Zuge des angesprochenen Extrusionsblasprozesses hergestellt wurde, angeordnet. Das Leitelement2 weist dabei zur Unterstützung des Airbag-Entfaltungsvorgangs die drei Hochsicken3 auf. -
2 zeigt die Schnittdarstellung entlang des in1 angedeuteten Schnittes II-II. Gut erkennbar in2 wird der entlang des Leitelements2 verlaufende Hohlraum5 , der zur Ausbildung der ebenfalls extrusionsgeblasenen Hochsicken3 erforderlich ist. Der Hohlraum5 kann dabei einen durchschnittlichen Durchmesser von ca. 15–20 mm aufweisen. Nicht vollständig gezeichnet in2 ist der an das Leitelement2 angrenzende hohle Bereich des Luftführungselements1 . -
3 zeigt eine gegenüber der Darstellung in1 bzw.2 modifizierte Variante des erfindungsgemäßen Luftführungselements1 . Dabei ist das Leitelement2 anstatt der Sicken3 mit einer zusammenhängenden Ausblasung4 versehen, was produktionstechnisch eine gewisse Vereinfachung darstellt. - Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Formgebung des Luftführungselements
1 beschränkt. Je nach vorgesehenem Einbauort des erfindungsgemäßen Luftführungselements1 können auch andere Formen von Luftführungselementen und Leitelement vorteilhaft sein.
Claims (10)
- Luftführungselement (
1 ) zur Führung einer von einer Klimaanlage eines Fahrzeuges erzeugten Luftströmung, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftführungselement (1 ) mit einem Leitelement (2 ) zur Unterstützung der Entfaltung eines Airbags versehen ist. - Luftführungselement (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (2 ) mit dem Luftführungselement (1 ) einstückig ausgebildet ist. - Luftführungselement (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftführungselement (1 ) und das Leitelement (2 ) als extrusionsgeblasene Kunststoffstruktur ausgebildet ist. - Luftführungselement (
1 ) nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftführungselement (1 ) und das Leitelement (2 ) aus Polypropylen oder Polyethylen, insbesondere aus einem High Density Polyethylen oder aus einem Low Density Polyethylen hergestellt sind. - Luftführungselement (
1 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftführungselement (1 ) als ein im Wesentlichen L-förmiger Hohlkörper ausgebildet ist, in dessen Bogen das Leitelement (2 ) angeordnet ist. - Luftführungselement (
1 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (2 ) mindestens eine Sicke (3 ), insbesondere eine Hochsicke aufweist. - Luftführungselement (
1 ) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (2 ) drei im Wesentlichen parallel zu einander verlaufende Hochsicken (3 ) aufweist. - Luftführungselement (
1 ) nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftführungselement (1 ) und/oder das Leitelement (2 ) eine durchschnittliche Wandstärke von ca. 0,5 mm bis 2,5 mm, insbesondere von ca. 1,5 mm, aufweisen. - Luftführungselement (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (2 ) eine Breite von 50 bis 150 mm, bevorzugt von 80 bis 120 mm, aufweist. - Luftführungselement (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Luftführungselement (1 ) um eine Zuleitung für einen Deckenausströmer einer Klimaanlage handelt, wobei die Zuleitung für den Bereich der C-Säule eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist.
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2008
- 2008-07-18 DE DE200820009725 patent/DE202008009725U1/de not_active Expired - Lifetime
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