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Die
Erfindung betrifft einen Punkthalter für eine mit Bohrungen versehene
Glasplatte mit einem in Einbaulage einen vorderen Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden
ersten Halteteil, einem einen hinteren Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden
zweiten Halteteil und gegebenenfalls mit einem zumindest teilweise
in der Glasplattenbohrung angeordneten Gehäuseteil, wobei eine Halteeinrichtung
zur lastabtragenden Befestigung des Punkthalters an einer Tragkonstruktion
vorgesehen ist, und mit einer elektrooptischen Einrichtung, die
zumindest mit einem Teilbereich an oder zwischen dem ersten und
zweiten Halteteil angeordnet ist, und mittels derer Energie und/oder
Signale in die Glasplatte und/oder die Punkthalterumgebung einkoppelbar sind,
und die eine elektrooptische Zuleitung aufweist.
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Gattungsgemäße Punkthalter
sind bekannt, wobei die optoelektronische Einrichtung eine Beleuchtungseinrichtung
mit mehrere Leuchtmitteln wie beispielweise LEDs sein kann, die
beispielsweise Licht von der Schmalseite her in die zu halternde Glasplatte
einzustrahlen, so dass dann die Glasplatte insgesamt aufgrund der
an den Glasplattenflächen stattfindenden
Totalreflektion des Lichtes Licht abstrahlt und ausgeleuchtet ist.
Es sind auch optoelektronische Einrichtungen in Form von Heizfolien
bekannt, welche zwischen den einzelnen Platten einer Verbundglasplatte
angeordnet sein können.
Die elektrooptische Einrichtung ist dann im Wesentlichen innerhalb
der Glasplatte angeordnet und in axialer Richtung der Halteeinrichtung
zwischen dem ersten und dem zweiten Halteteil angeordnet.
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Bei
gattungsgemäßen Punkthaltern
besteht oftmals das Problem, bei der Festlegung der Glasplatte geringe
Winkel- oder Passungstoleranzen auszugleichen, die beispielsweise
aufgrund von Toleranzen der Tragkonstruktion bzw. der Art und Weise
der Befestigung der Halteeinrichtung an der Tragkonstruktion gegeben
sein können.
Hierdurch sollen Spannungen innerhalb der Glasplatte bei deren Befestigung
an dem Punkthalter vermieden werden, die zu einer Beschädigung der
Glasplatte führen
könnten.
Weiterhin ist Sorge dafür
zu tragen, dass die elektrooptische Zuleitung bei Lageveränderungen der
Tragkonstruktion zu dem Punkthalter oder bei der Montage des Punkthalters
nicht beschädigt
wird.
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Weiterhin
sind gattungsgemäße Punkthalter oftmals
in Feuchträumen
oder im Außenbereich
einzusetzen, so dass sich oftmals das Problem von eindringender
Feuchtigkeit in den Punkthalter ergibt, was zu Störungen der
elektrooptischen Einrichtung führen
kann. Hierbei soll die Dichtigkeit des Punkthalters insbesondere
unabhängig
von der Stellung der Gelenkverbindung zwischen der Halteeinrichtung und
dem ersten und/oder zweiten Halteteil des Punkthalters gewährleistet
sein.
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Weiterhin
soll der Punkthalter auch an unterschiedlichen Tragkonstruktionen
einfach montierbar sein, auch beispielsweise bei Überkopfmontage.
Es ist dann aber stets sicherzustellen, das die elektrooptische
Zuleitung nicht beschädigt
wird oder nicht von der elektrooptischen Einrichtung abreißt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Punkthalter bereitzustellen,
der eine zuverlässige
Abdichtung der Zuleitung der elektrooptischen Einrichtung unabhängig von
der Lage der Halteeinrichtung zu der Tragkonstruktion ermöglicht und
der einfach montierbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Punkthalter gelöst,
bei welchem das erste und/oder das zweite Halteteil eine Durchführung für die Zuleitung
aufweist, die außerhalb
der lastabtragenden Halteeinrichtung angeordnet ist. Hierdurch ist
es nicht mehr erforderlich, die Zuleitung durch die Halteeinrichtung
selber durchzuführen
und der elektrooptischen Einrichtung zuzuführen. Der Punkthalter ist hierdurch
flexibel und unabhängig
von der Tragkonstruktion einsetzbar, beispielsweise auch wenn die
elektrooptische Zuleitung nicht ohne weiteres durch die Tragkonstruktion
durchgeführt
werden kann, um durch einen Durchtrittskanal der Halteeinrichtung
der elektrooptischen Einrichtung zugeführt zu werden. Dies kann beispielsweise
dann der Fall sein, wenn die Tragkonstruktion besonders massiv ausgebildet
ist, z. B. in Form einer massiven Betonwand, oder aus anderen Gründen nicht
mit einer Durchführung
für die
Zuleitung durchsetzt werden soll. Weiterhin wird eine Beschädigung der
elektrooptischen Zuleitung bei einer Montage der Halteeinrichtung
an der Tragkonstruktion vermieden, da die Verbindung mit einer externen
Zuleitung unabhängig
von der Montage des Punkthalters erfolgen kann.
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Weitere
Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im
Sinne der Erfindung ist die optoelektronische Einrichtung eine optische
und/oder elektrische Einrichtung, einschließlich einer Beleuchtungseinrichtung,
die eine oder mehrere LEDS oder andere Lichtquellen umfassen kann,
eine elektrische Einrichtung wie zwischen zwei Glasplatten einer
Verbundglasplatte angeordnete Heiz- und/oder Leuchtfolie o. dgl.
Die optoelektronische Einrichtung im Sinne der Erfindung kann im
weitesten Sinne auch eine elektrische Zuleitung oder Kontaktierung
zu einer innerhalb der Glasplatte angeordneten Energie- und/oder Signalquelle
wie z. B. einer Licht- oder Wärmequelle sein,
beispielsweise einer entsprechenden Folie wie z. B. einer Heiz-
und/oder Leuchtfolie, LEDs usw., welche zwischen den einzelnen Platten
einer Verbund- oder Mehrscheibenglasplatte angeordnet sein kann.
Die elektrooptische Einrichtung kann in dem Punkthalter integriert
sein, d. h. Bestandteil des Punkthalters sein, so dass diese zusammen
mit dem Punkthalter an der Glasplatte montierbar ist. Der Punkthalter
mit elektrooptischer Einrichtung kann eine einheitlich handhabbare
Baugruppe darstellen. Vorzugsweise ist die elektrooptische Einrichtung
zwischen dem ersten und dem zweiten Halteteil innerhalb des Punkthalters
angeordnet oder von dem ersten und/oder zweiten Halteteils zumindest
teilweise aufgenommen. Vorzugsweise ist die elektrooptische Einrichtung
derart ausgebildet, dass diese bei Montage des Punkthalters an der
Glasplatte elektriche und/oder ooptische Energie und/oder Signale
in die Glasplatte einkoppeln kann, ggf. alternativ oder zusätzlich auch
elektrische und/oder optische Energie oder Signale von dem Punkthalter
in die Punkthalterumgebeung aussenden bzw. abstrahlen kann, beispielsweise über das
erste und/oder zweite Halteteil.
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Vorzugsweise
ist die Halteeinrichtung zumindest in einem Endarretierungszustand
gelenkig zumindest zu einem der Halteteile, insbesondere dem zweiten
Halteteil, ausgebildet, wobei die elektrooptische Zuleitung außerhalb
der Gelenkverbindung angeordnet ist. Die elektrooptische Zuleitung
ist hierdurch unabhängig
von etwaigen Lageänderungen der
Halteeinrichtung gegenüber
dem jeweiligen Halteteil angeordnet. Weiterhin ist hierdurch die
Abdichtung gegenüber
der Zuleitung oder deren Durchführung
unabhängig
von der Gelenkverbindung bzw. deren Anordnung oder Gelenkstellung
möglich, und/oder
auch unabhängig
von dem Befestigungsbereich der Halteeinrichtung an dem korrespondierenden
Bauteil des Punkthalters wie z. B. dem ersten und/oder zweiten Halteteil.
Weiterhin ist hierdurch die Abdichtung der Zuleitungsdurchführung unabhängig von
etwaigen Arretierungsmitteln der Gelenkverbindung zwischen Halteeinrichtung
und einem der Halteteile bzw. Gehäuseteil möglich, beispielsweise unabhängig von
Arretierungsmitteln, die in axialer Richtung der Halteeinrichtung
auf das Gelenkelement wirken. Der Punkthalter mit optoelektronischer
Zuleitung ist hierdurch insgesamt besonders flexibel einsetzbar und
eine Beschädigung
der Zuleitung bei einer Gelenkbewegung praktisch ausgeschlossen.
Ferner kann hierdurch die Dichtigkeit, insbesondere Wasserdichtigkeit
der Zuleitungsdurchführung
durch einfache Mittel und besonders zuverlässig erfolgen.
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Vorzugsweise
ist die Durchführung
der Zuleitung von der elektrooptischen Einrichtung durch einen Bereich
des Punkthalters nach Außen,
z. B. durch das zweite Halteteil, wasserdicht ausgeführt, was
vorzugsweise auch dann gilt, wenn die Zuleitung in einer Durchführung in
Art eines Kabelkanals geführt
wird. Hierdurch wird nicht nur ein Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit
von der Punkthalterumgebung in diesen verhindert, sondern auch das
Eindringen von Feuchtigkeit durch die Zuleitungsdurchführung selber.
Unter einer „wasserdichten” Abdichtung im
Sinne der Erfindung sei allgemein eine Abdichtung gegen Spritzwasser
und/oder stehendes Wasser und/oder Wasserdampf bzw. feuchter Luft
verstanden.
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Die
optoelektronische Einrichtung kann ein Gehäuse mit einem einstückig angeformten
Bereich aufweisen, welcher vorzugsweise wasserdicht an dem Punkthalter
nach Außen
geführt
ist. Vorzugsweise wird ein Abschnitt der Zuleitung zur Außenseite des
Punkthalters geführt,
der wasserdicht gekapseltet bzw. abgedichtetet sein kann und/oder
an den lösbar
eine externe elektrooptische Zuleitung ankoppelbar ist, um die elektrooptische
Einrichtung mit Energie zu versorgen und/oder anzusteuern. Dieser
Zuleitungsabschnitt ist vorzugsweise lösbar an der elektrooptischen
Einrichtung angekoppelt, so dass ein einfacher Austausch der Einrichtung
möglich
ist, beispielsweise im Wartungsfall. Weiterhin ist hierdurch der
Punkthalter besonders einfach montierbar, da die Ankoppelung der
optoelektronischer Einrichtung an einer Zuleitung unabhängig von
der Montage der Halteeinrichtung an dem jeweiligen Träger erfolgen kann.
Die Zuleitung kann beispielsweise erst nach provisorischer Halterung
oder Befestigung der Glasplatte an dem Punkthalter an die elektrooptische
Einrichtung angekoppelt werden. Dies ist insbesondere bei schwierigen
Montagesituationen von Vorteil.
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Das
erste oder zweite Halteteil durchsetzende Bereich der Zuleitung
und/oder deren Durchführung
können
als separater Abschnitt oder als zusammenhängendes, integriertes Bauteil
ausgebildet sein, welches wasserdicht in dem Halteteil eingekapselt sein
kann.
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Der
das jeweilige Halteteil durchsetzende Abschnitt der Zuleitung und/oder
deren Durchführung
kann im innerhalb und/oder außerhalb
des Halteteils mit einem weiteren Zuleitungs abschnitt versehen sein,
um eine durchgehende Zuleitung zu der optoelektronischen Einrichtung
bereit zu stellen. Der das jeweilige Halteteil durchsetzende Abschnitt
der Zuleitung und/oder deren Durchführung können nichtliniar ausgebildet
sein, insbesondere kann der gehäuseaussenseitige
Abschnitt der Zuleitung bzw. deren Durchführung einen größeren radialen
Abstand zu der Hauptachse des Punkthalters aufweisen, als der radial
innenliegende Endbereich derselben. Die Zuleitung bzw. Durchführung kann
hierzu zweifach gegensinnig abgewinkelt bzw. abgebogen sein. Der
radial innenliegende Bereich der Zuleitungsdurchführung kann
in radialer Richtung auf Höhe
der elektrooptischen Einrichtung bzw. des Gehäuses derselben angeordnet sein,
so dass die elektrooptische Einrichtung mit einer sich zumindest
im wesentlichen entlang der Hauptachse des Punkthalters erstreckenden
elektrooptischen Ableitung mit dem zugeordneten Ende der Zuleitung
elektrooptisch verbindbar ist. Diese Verbindung kann als Steckverbindung
ausgebildet sein.
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Zwischen
der elektrooptischen Einrichtung bzw. des in dem Punkthalter angeordneten
Teils derselben und dem ersten oder zweiten Halteteil kann ein Abstandshalter
vorgesehen sein, insbesondere in Form eines Zwischenringes, der
um einen zum Punkthalterinneren gerichteten Fortsatz des ersten oder
zweiten Halteteils bzw. zwischen den Halteteilen zumindest teilweise
innerhalb der Glasplattenbohrung angeordnetes Gehäuseteil
außenseitig
umgreifen kann. Dieser Abstandshalter kann im wesentlichen passgenau
in eine korrespondierende Aufnahme einer elastischen Andruckeinlage
des jeweiligen Halteteils eingesetzt sein. Der Abstandshalter kann eine
Durchführung
für die
Zuleitung aufweisen, insbesondere eine Durchführung für das separate Zwischenstück der Zuleitungsdurchführung bzw.
der Zuleitung.
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Vorteilhafterweise
weist die Zuleitung und/oder deren Durchführung ein an dem ersten oder zweiten
Halteteil vorzugsweise wasserdicht ankoppelndes Zwischenstück auf,
an dem eine von dem Punkthalter wegführende externe elektrooptische
Zuleitung anschließbar
ist, z. B. um die Einrichtung elektrooptisch zu versorgen oder anzusteuern.
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Eine
elastische Andruckeinlage zwischen dem zweiten Halteteil und der
Glasplatte kann über einen
Teilbereich abdichtend an der der Durchführung der Zuleitung anliegen,
die in Form eines Durchtrittskanals ausgebildet sein kann. Die elastische
Andruckeinlage dient allgemein dazu, die Presskräfte des ersten und zweiten
Halteteils auf die Glasplatte zu übertragen und hierbei Beschädigungen
der Glasplatte zu vermeiden. Die Andruckeinlage kann im einfachsten
Fall als Platte oder Scheibe ausgebildet sein. Die Andruckeinlage
kann aus einem Gummimaterial bestehen. Die Zuleitung kann innerhalb
der Durchführung
durch separate Dichtungs mittel abgedichtet sein, beispielsweise
mit einem Gießharz
oder einer Kunststoffmasse vergossen sein. Entsprechend kann die
Durchführung
der Zuleitung wie z. B. ein Kabelkanal gegenüber dem diese tragenden Bauteil
wie z. B. dem zweiten Halteteil abgedichtet sein, z. B. durch ein
Gießharz
oder eine Kunststoffmasse, so dass zusätzliche Gummidichtungen entbehrlich
sein können.
Allgemein kann sich die Andruckeinlage zwischen dem von der Zuleitungsdurchführung durchsetzten
oder überbrückten Bereich
des ersten und/oder zweiten Halteteils radial nach außen hinaus
erstrecken, so dass der Bereich der Zuleitungsdurchführung außenseitig
von der elastischen Andruckeinlage umgeben wird.
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Allgemein
kann der außenseitige
Abschnitt der Zuleitung und/oder deren Durchführung durch das Halteteil radial
weiter außen
liegen als der Punkthalter innenseitige Abschnitt derselben. Vorzugsweise
ist ein Teilbereich der Zuleitung und/oder deren Durchführung durch
das erste oder zweite Halteteil derart angeordnet, dass diese gehäuseaussenseitig radial
ausliegend zu der Halteeinrichtung angeordnet ist und gehäuseinnenseitig
radial innenliegend zu der elastischen Andruckeinlage des jeweiligen
Halteteils an der Glasplatte und somit in radialer Richtung an der
Andruckeinlage vorbeigeführt
wird bzw. diese zumindest teilweise überbrückt. Die elastische Andruckeinlage
muss somit nicht von der Zuleitungsdurchführung bzw. der Zuleitung durchsetzt
werden. Hierbei kann ein zum Halterinneren gerichteter Fortsatz
des Halteteils wie z. B. das Gehäuseteil
eine seitliche Aussparung zur Aufnahme der Zuleitung aufweisen.
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Die
elektrooptische Einrichtung kann bei montiertem Punkthalter wasserdicht
zwischen dem ersten und dem zweiten Halteteil angeordnet sein. Vorzugsweise
ist die elektrooptische Einrichtung radial innenliegend zu den dem
ersten und dem zweiten Halteteil zugewandten Andruckeinlagen angeordnet,
was einschließlich
eines die elektrooptische Einrichtung zumindest teilweise umgebenden
Schutzeinrichtung wie z. B. einem Glasschutzring gelten kann.
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Allgemein
kann die Zuleitung auf Höhe
des von dieser durchsetzten Halteteils oder auf Höhe des Bereichs
der Halteeinrichtung, der zwischen dem jeweils zugeordneten Halteteil
und der Tragkonstruktion angeordnet ist, d. h. in dem Zwischenraum
zwischen dem Halteteil und der Tragkonstruktion, seitlich von dem
Punkthalter weg geführt
werden.
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Vorzugsweise
weist die Halteeinrichtung des Punkthalters ein Gelenkelement auf,
welches beispielsweise gelenkig an dem ersten oder zweiten Halteteil
ankoppeln kann, so dass die von dem Punkthalter gehalterte Glasplatte
in unterschiedlichen Stellungen relativ zu der Tragkon struktion
spannungsfrei gehaltert werden kann. Das erste Halteteil kann hierbei
an einem Haltebereich des zweiten Halteteils ankoppeln, um zwischen
diesen die Glasplatte festzulegen. Der Gelenkbereich und der Haltebereich können durch
eine wasserdichte Sperre (Trennbereich) voneinander getrennt sein.
Die wasserdichte Sperre kann beispielsweise durch einen einstückig angeformten
Wandungsbereich des ersten oder des zweiten Halteteils gebildet
werden. Hierbei wird eine aufwändige
Abdichtung des Gelenkelementes selber vermieden, um das Eindringen
von Wasser oder Feuchtigkeit in den Punkthalter zu vermeiden und
somit eine besonders betriebssichere und zugleich konstruktiv einfache
Ausgestaltung zu schaffen.
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Das
Gelenkelement der Halteeinrichtung kann in einer Aufnahme wie z.
B. einer Sack- oder Stufenbohrung des halternden Bauteils wie z.
B. des jeweiligen Halteteils angeordnet und in dieser durch ein
Sperrmittel gegen Entfernung gesichert sein. Insbesondere kann die
Halteeinrichtung mittels eines Kugelkalottenabschnittes mit dem
jeweiligen Halteteil, insbesondere dem zweiten Halteteil, verbunden sein
und hierbei mittels eines Sperrmittels an diesem gesichert sein.
Das Sperrmittel kann hierbei die Aufnahme des Gelenkelementes unter
Verhinderung einer Entfernung derselben verengen. Insbesondere kann
das Sperrmittel als vorzugsweise flexibler und komprimierbarer Sperrring
ausgebildet sein. Der Sperring kann einen an der Kugelkalotte angreifenden
Haltebolzen der Halteeinrichtung zumindest über einen Teilumfang oder vorzugsweise
im Wesentlichen vollständig
umgeben und einen geringeren Innendurchmesser aufweisen, als der
Außendurchmesser
des Kugelkalottenabschnittes. Allgemein können hierbei Dichtungen, welche
das jeweilige Halteteil gegenüber
der Glasplatte abdichten und/oder die Zuleitung oder deren Durchführung nach
außen
hin abdichten außerhalb
der Gelenkverbindung angeordnet sein.
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Vorzugsweise
ist das Gelenkelement, insbesondere in Ausbildung eines Kugelkalottenabschnittes,
mittels eines Arretierungsmittels gegenüber dem Punktjhalter bzw. dem
zweiten, der Tragkonstruktion zugewandten Halteteil lagefixierbar.
Das Arretierungsmittel kann quer, insbesondere senkrecht, zur Längsrichtung
der Haltekonstruktion oder von der Seite des ersten Halteteils her
auf das Gelenkelement wirken. Das Arretierungsmittel ist hierdurch leicht
zugänglich.
Wirkt das Arretierungsmittel auf das Gelenkelement, so ist vorzugsweise
ein an dem Gelenkelement anliegendes Widerlager gegeben, welches
die von dem Arretierungsmittel ausgeübten Kräfte aufnimmt. Wirkt das Arretierungsmittel
quer auf das z. B. als Kugelkalottenabschnitt ausgebildete Gelenkelement,
so kann das Widerlager als Teilabschnitt einer Kugelinnenfläche ausgebildet
sein, welche sich in der dem Arretierungsmittel gegenüberliegenden
Kugelhälfte
ausdehnen kann und einen Teilbereich dieser Kugelhälfte darstellen
kann. Wirkt das Arretierungsmittel von der Seite des ersten Halteteils her
auf das Gelenkelement, so kann das Widerlager gleichzeitig als eine
Entfernung des Gelenkelementes aus dessen Aufnahme sicherndes Sperrmittel ausgebildet
sein, insbesondere als Sperrring. Das Sperrmittel kann durch Arretierung
des Arretierungsmittels seinseits in dessen Aufnahme zusätzlich gesichert
werden. Das Gelenkelement bzw. der Kugelkalottenabschnitt kann hierbei
linienförmig
an dem Sperrmittel angreifen. Die Anlagelinie des Sperrmittels an
dem Gelenkelement bzw. dem Kugelkalottenabschnitt kann angefast
sein, um den Anlagebereich zu verbreitern. Das Sperrmittel kann
allgemein in einer zumindest teilumfänglichen Nut an der Öffnung des
Gelenkaufnahme angeordnet sein.
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Das
Arretierungsmittel kann allgemein als Madenschraube oder Arretierungsstift
ausgebildet sein, welcher zur Arretierung gegen das Gelenkelement
kraftbeaufschlagt wird. Das Arretierungsmittel kann derart ausgebildet
sein, dass dieses von der dem ersten Halteteil zugewandten Seite
des Seitenhalteteils her in oder an dem zweiten Halteteil festlegbar
ist, beispielsweise in eine Bohrung desselben einführbar, insbesondere
einschraubbar ist. Das Arretierungsmittel kann hierdurch unabhängig von
dem ersten Halteteil an dem zweiten Halteteil angeordnet und festgelegt
werden. Nachfolgend zu der Arretierung können dann die beiden Halteteile
aneinander zur Halterung der Glasplatte festgelegt werden. Vorzugsweise überdeckt
hierbei das erste Halteteil das Arretierungsmittel außenseitig.
Alternativ kann das Arretierungsmittel auch durch eine Durchtrittsöffnung des
ersten Halteteils in die Arretierungsmittelaufnahme des zweiten
Halteteils eingeführt
werden. Die bei der Arretierung auf das Arretierungsmittel wirkenden Kräfte können hierbei
von dem ersten und/oder dem zweiten Halteteil aufgefangen werden.
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Vorzugsweise
ist das Arretierungsmittel derart ausgebildet, dass dieses bei Halterung
der Glasplatte an dem Punkthalter betätigbar ist, insbesondere derart,
dass zur Betätigung
des Arretierungsmittels die elektrooptische Einrichtung aus ihrer
Sollposition nicht lageverändert
werden muss. Hierzu kann das Arretierungsmittel oder ein Einführbereich
desselben zum Angriff an dem zugeordneten Halteteil die elektrooptische
Einrichtung durchgreifen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend beispielhaft erläutert und anhand der Figuren
beispielhaft beschrieben. Es zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Punkthalter einer
ersten Ausführungsform
in Explosionsdarstellung,
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2 Punkthalter
nach 1 in montiertem Zustand,
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3 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Punkthalters
in Explosionsdarstellung.
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Der
Punkthalter 1 nach den 1 und 2,
der zur Halterung einer mit einer Bohrung versehenen Glasplatte 2 dient,
kann ein wenigstens teilweise in der Glasplattenbohrung angeordnetes
Gehäuseteil 3 aufweisen.
Der Punkthalter kann ein einen vorderen Rand der Glasplattenbohrung übergreifendes
erstes Halteteil 4 und ein zweites Halteteil 5, welches
einen hinteren Rand der Glasplattenbohrung übergreift, aufweisen. Gegebenenfalls
kann ein teilweise in der Glasplattenbohrung angeordnetes Gehäuseteil
entbehrlich sein, sofern das erste und zweite Halteteil 4, 5 mit
einer die Glasplatte sicher halternden Kraft aneinander ankoppeln
können.
Gegebenenfalls kann das Gehäuseteil
auch an dem ersten Halteteil dauerhaft befestigt sein. Das jeweilige Halteteil 4, 5 kann
einstückig
an dem Gehäuseteil 3 angeformt
oder lösbar
an diesem befestigt sein, sofern eines der beiden Halteteile lösbar befestigt
ist, vorzugsweise das erste Halteteil 4. Weiterhin ist
eine Halteeinrichtung 6 zur lastabtragenden Befestigung des
Punkthalters 1 an einer Tragkonstruktion wie z. B. einem
Mauerwerk, Fassade, Geländer
oder dergleichen vorgesehen, welche an einem der Halteteile, insbesondere
dem zweiten Halteteil 5 und/oder dem Gehäuseteil 3 befestigt
sein kann.
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Weiterhin
ist eine optoelektronische Einrichtung 7 vorgesehen, die
an dem Punkthalter 1 angeordnet oder in diesem integriert
sein kann und nach dem Ausführungsbeispiel
eine Beleuchtungseinrichtung darstellt, welche Licht beispielsweise
seitlich in die Glasplatte einstrahlt. Gegebenenfalls kann die optoelektronische
Einrichtung auch unmittelbar an der Glasplatte angeordnet sein,
beispielsweise zwischen mehreren Scheiben einer Verbundglasplatte. Allgemein
kann die in dem Punkthalter angeordnete oder integrierte elektrooptische
Einrichtung im Wesentlichen aus dem Anschlussteil der an der Glasplatte
angeordneten optoelektronischen Einrichtung bestehen. Die elektrooptische
Einrichtung 7 ist hier ringförmig ausgebildet und umgibt
das Gehäuseteil 3 außenseitig,
genauer gesagt in dem Zwischenraum zwischen Gehäuseteil 3 und der
Wandung der Glasplattenbohrung. Zwischen der Einrichtung 7 und
einem der beiden Halteteile kann weiterhin ein Abstandshalter 8 angeordnet
sein, so dass die Einrichtung 7 bei montiertem Punkthalter
vorzugsweise praktisch ohne oder mit nur geringem Spiel in der Glasplattenbohrung
angeordnet ist. Der Abstandshalter 8 kann die Glasplatte
gegenüber
dem Punkthalter seitlich zentrieren. Gegebenenfalls kann die Einrich tung 7 auch
in dem Abstandshalter integiert sein.
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Weiterhin
sind dem ersten und dem zweiten Halteteil 4, 5 jeweils
eine elastische Andruckeinlage 9, 10 zugeordnet,
die hier in Form einer Gummischeibe ausgebildet sind. Bei montiertem
Punkthalter 1 ist die Glasplatte 2 zwischen diesen
beiden Andruckeinlagen 9, 10 angeordnet, welche
die Anpresskräfte
der Halteteile 4, 5 auf die Glasplatte übertragen,
um diese sicher zu haltern. Die Anpresskraft kann hierbei durch
Festlegen des Befestigungselementes 11 des ersten Halteteils
an dem korrespondierenden Befestigungsbereich 12 eines
anderen Bauteils, z. B. des Gehäuseteils 3,
erfolgen, beispielsweise durch Einschrauben des Gewindezapfens des
ersten Halteteils in eine korrespondierende Bohrung des Gehäuseteils 3 oder
in des Halteteils 5, erfolgen oder auf andere geeignete
Weise.
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Die
Halteeinrichtung 6 kann einen Befestigungsbolzen 13 oder
anderes geeignetes Befestigungsmittel aufweisen, welches mit einer
Tragkonstruktion (nicht dargestellt), lastabtragend verbindbar ist.
Der Bolzen kann an einem Gelenkelement 14 ankoppeln, welches
hier als Kugelkalottenabschnitt ausgebildet ist, und welches lösbar oder
unlösbar
mit dem Befestigungsbolzen 13 verbunden sein kann. Nach
dem Ausführungsbeispiel
ist hierzu an dem Gelenkelement 14 ein Befestigungsfortsatz 15 in
Form eines Gewindeabschnittes vorgesehen, welcher an einem Befestigungsmittel 16 des
Befestigungsbolzens 13, hier einer Gewindebohrung des mit
dem Gelenkbolzen verbundenen Flansches 17, lastabtragend
befestigbar ist. Das Gelenkelement 14 kann in einer Aufnahme 50 des
zweiten Halteteils 5 und/oder des Gehäuseteils 3, gegebenenfalls
auch des ersten Halteteils 4, gegen Entfernung durch geeignete
Sicherungsmittel gesichert sein. Es versteht sich, dass das Gelenkelement
gegebenenfalls auch auf andere Weise ausgebildet und an zumindest
einer der beiden Halteteile ankoppeln kann, um eine gewisse Lageveränderung
der an dem Punkthalter gehalterten Glasplatte zu ermöglichen.
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Um
eine flexible Handhabung und konstruktive einfache Ausgestaltung
des Punkthalters zu ermöglichen,
der auch bei hoher Umgebungsfeuchtigkeit einsetzbar ist, ist eine
Durchführung 20 für die Zuleitung 21 zu
einem Betrieb der optoelektronischen Einrichtung 7 an dem
zweiten Halteteil 5 außerhalb
der lastabtragenden Halteeinrichtung 6 angeordnet. Insbesondere
kann, unabhängig
hiervon, die Durchführung 20 für die Zuleitung 21 außerhalb der
Gelenkverbindung von Halteeinrichtung 6 und/oder dem gelenkig
an diesem ankoppelnden Bereich des Punkthalters, insbesondere dem
ersten oder zweiten Halteteil 4, 5 und/oder dem
Gehäuseteil 3,
angeordnet sein. Das Gelenkelement der Halteeinrichtung kann allgemein
in Form eines Kugelkalottenabschnittes ausgebildet sein.
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Gemäß 1 kann
die elektrooptische Einrichtung 7 an einem Abschnitt 25 der
Zuleitungsdurchführung
ankoppeln, in welchem ein entsprechender Zuleitungsabschnitt 26 aufgenommen
ist. Durchführungsabschnitt 25 und/oder
Zuleitungsabschnitt 26 können jeweils unabhängig voneinander lösbar oder
dauerhaft an der elektrooptischen Einrichtung 7 bzw. derem
Gehäuse
angekoppelt sein. Die beiden Abschnitte können zusammen ein einheitliches,
separates Bauteil bilden, der in der Durchführung intergrierte Zuleitungsabschnitt 25 kann
in dem Durchführungsabschnitt
wasserdicht eingekapselt sein, beispielsweise durch ein Gießharz oder
ein ausfüllendes
Kunststoffmaterial. Unabhängig
hiervon kann der Durchführungsabschnitt 25 wasserdicht, insbesondere
auch wasserdampfdicht, von dem Halteteil aufgenommen sein, insbesondere
dessen äußerer Endbereich 31.
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Der
Durchführungsabschnitt 25 und/oder
der Zuleitungsabschnitt 26 weisen einen der Einrichtung 7 zugewandten
Endbereich 30 auf und einen dieser abgewandten Endbereich 31,
der sich zumindest bis nahe an eine Austrittsöffnung des jeweiligen Halteteils,
insbesondere des zweiten Halteteils 5, erstrecken kann,
oder in montiertem Zustand aus diesem heraustreten kann, um eine
Ankoppelung eines weiteren externen Zuleitungsabschnittes zu ermöglichen.
Der der Einrichtung zugewandte Endbereich 30 kann radial
innenliegend, der abgewandte Endbereich 31 radial außenliegend
angeordnet sein. Der Durchführungsabschnitt 25 und/oder
der Zuleitungsabschnitt 26 können jeweils einen mittleren
Bereich 32, 33 aufweisen, welcher sich in radialer
Richtung erstreckt und beispielsweise im Wesentlichen parallel zu
der Hauptebene H der Halteteile 4, 5 verlaufen kann.
Der mittlere Bereich 32, 33 von Durchführung und/oder
Zuleitung kann in einem radial verlaufenden Aufnahmekanal 35 eines
Halteteils angeordnet sein, welcher hier zu der Unterseite 36 des
Halteteils hin geöffnet
ist. Dieser Kanalabschnitt 35 mündet in eine Durchtrittsöffnung 37 des
Halteteils ein, so dass das Ende des Durchführungsteils 25 und/oder
des Zuleitungsabschnittes 26 von der Außenseite des Punkthalters her
zugänglich
sind. Die mittleren Bereiche 32, 33 von Durchführung und/oder
Zuleitung werden hierbei zu der Glasplatte 2 bzw. der Einrichtung 7 hin von
der Andruckeinlage des Halteteils überdeckt, so dass diese insgesamt
planparallel zu der Glasplatte 2 verlaufen kann, was vorzugsweise
auch in demontiertem Zustand des Punkthalters 1 gilt. Die
an der Unterseite 36 liegende offene Seite des Kanals 35 wird
somit durch die Andruckeinlage 9 abgedeckt. Die Andruckeinlage 9 kann
hierbei an der Durchführung
und/oder Zuleitung anliegen, insbesondere wasser- oder fluiddicht.
Der radial innen liegende Abschnitt 30 von Durchführung oder
Zuleitung kann hierbei radial innen liegend zu dem Andruckeinsatz 9 angeordnet
sein, gegebenenfalls kann der Andruckeinsatz 9 auch eine
Ausnehmung aufweisen, durch die die Abschnitte 25, 26 von
Durchführung
und/oder Zuleitung durchgeführt
werden. Der radial außen
liegende Abschnitt 31 von Durchführung und/oder Zuleitung kann
hierbei in radialer Richtung auf Höhe der Andruckeinlage 9, 10 angeordnet
sein. Nach dem Ausführungsbeispiel
tritt somit die Durchführung und/oder
Zuleitung an der Oberseite 40 des jeweiligen Halteteils
nach außen,
gegebenenfalls kann diese jedoch auch an der Seitenfläche 41 des
Halteteils nach außen
geführt
sein, wobei das oben Gesagte entsprechend gelten kann, insbesondere
die Anordnung der Abschnitte 25 und/oder 26 in
Bezug auf die Andruckeinlage.
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Eine
Verbindung der Einrichtung 7 mit dem Zuleitungsabschnitt
kann 26 durch eine Steckverbindung erfolgen, wozu an der
Einrichtung 7 eine Ableitung 27 in Form eines
Fortsatzes angeordnet sein kann, der sich beispielsweise zumindest
im Wesentlichen parallel zu der Hauptachse 28 des Punkthalters
bzw. der Halteteile 4, 5 oder der Halteeinrichtung 6 erstrecken
kann. Die Steckverbindung kann durch Einführung der Einrichtung 7 in
Punkthalterlängsrichtung
in deren zugeordnete Aufnahme geschlossen werden. Der der elektrischen
Einrichtung 7 zugewandte Endabschnitt 30 der elektrooptischen
Zuleitung und/oder der Ableitung 27 kann den Abstandshalter 8 durchsetzen,
wobei der Abstandshalter 8 den Zuleitungsabschnitt mit
einem außen
liegenden Wandungsbereich 46 zur Wandung der Glasplattenbohrung
hin abschirmen kann. Der Abstandshalter 8 kann den Endabschnitt 30 der
Zuleitung seitlich abstützen.
Der Abstandshalter kann zugleich der seitlichen Zentrierung der
Glasplatte an dem Punkthalter dienen.
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Zur
Verbindung des Durchleitungs- und/oder Zuleitungsabschnittes 25, 26 mit
einer externen Zuleitung 42 kann ein Zwischenstück oder
Adapter 43 vorgesehen sein, welches wasserdicht und/oder
lösbar
mit dem Halteteil verbunden ist und mit dem die externe Zuleitung
lösbar
und/oder wasserdicht verbindbar ist. Hierzu kann das Zwischenstück 43 mit
einem außenseitigen
Gewinde zur Ankoppelung des Befestigungsteil 44 der externen
Zuleitung versehen sein. Das Zwischenstück kann auch den außenseitigen
wasserdichten Abschluss der Abschnitte 25, 26 von
Durchführung
und/oder Zuleitung ausbilden. Gegebenenfalls kann auch auf andere
Weise eine wasserdichte und/oder lösbare Ankoppelung der externen
Zuleitung 42 an dem Zuleitungsabschnitt 26 erfolgen,
gegebenenfalls auch direkt und ohne Anordnung eines Zwischenstückes 43.
Die externe Zuleitung 42 kann allgemein zwischen dem Halteteil 5 und der
Tragkonstruktion bzw. einem Anlagebereich 45 der Halteeinrichtung 6 an
der Tragkonstruktion seitlich von dem Punkthalter weg geführt sein.
-
Zur
gelenkigen Verbindung der Halteteile 4, 5 mit
der Tragkonstruktion kann die Halteeinrichtung 6 ein Gelenkelement 14 aufweisen,
welches mit einem der Halteteile 4, 5 bzw. dem
Gehäuseteil 3 gelenkig verbunden
ist. Hierzu kann das Gelenkelement in eine Aufnahme 50 eines
Halteteils, hier des zweiten Halteteils 5, eingreifen,
wobei sich diese Aufnahme teilweise auch in das Gehäuseteil 3 erstrecken
kann. Zur Sicherung des Gelenkelementes 14 gegen Entfernung
ist ein Sperrmittel 51 z. B. in Form eines Sicherungsringes
vorgesehen, welches einen an dem Gelenkelement 14 angebrachten
Haltebolzen 15 außenseitig
umgibt, und an den das Gelenkelement vorzugsweise linienförmig anlegbar
ist. Das Sperrmittel kann hierbei an der Innenwandung 53 der
Aufnahme 50 kraft- und/oder formschlüssig festgelegt werden, insbesondere
durch Hintergreifung eines Vorsprunges, der sich teil- oder vollumfänglich um
die Öffnung
der Aufnahme 50 erstrecken kann, hier durch Ausbildung
der vorzugsweise umlaufenden Nut 54. Der Befestigungsbolzen 13 kann
an dem Gelenkelement bzw. dem Haltebolzen 15 desselben vorzugsweise
lösbar
festgelegt werden, wozu der Befestigungsbolzen 13 mit einer
mit einer Bohrung versehenen Verbreiterung in Form des Flansches 17 versehen
sein kann. Gelenkelement 14 und Befestigungsbolzen 13 können allgemein
starr miteinander verbunden sein. Zur Abdichtung der Gelenkverbindung,
hier zwischen dem Befestigungsbolzen 13 und dem zweiten
Halteteil 5, ist zwischen dem Flansch 17 und der
Oberseite des Halteteils ein Dichtelement 56 vorgesehen,
z. B. in Form eines elastischen Gummiringes, welcher zwischen den
beidseitig anliegenden Bauteilen abdichtend zusammenpressbar ist.
Die Dichtung 56 kann gleichzeitig eine Verkippung des Gelenkelementes
bzw. des Befestigungsbolzens ermöglichen,
gegebenenfalls kann die Verkippung auch durch ein von der Dichtung
unabhängiges
Bauteil ermöglicht
werden. Zugleich kann das Dichtungselement das Gelenkelement 14 in
seiner Neutralstellung selbstzentrieren. Das Dichtungselment und/oder das
Selbstzentrierungsmittel können
somit allgemein auf der der Tragkonstuktion zugewandten Seite des Arretierungsmittels
angeordnet sein. Durch die Dichtung 56 wird somit der Gelenkbereich
vor eindringender Feuchtigkeit abgedichtet. Im Wesentlichen sind somit
außer
den Andruckeinlage 9, 10 nur zwei weitere Dichtungsbereiche
in Form der Gelenkdichtung 56 und der Zuleitungsdichtung,
die am Endabschnitt 31 oder dem Zwischenstück vorgesehen
sein kann, erforderlich. Die Zuleitungsdichtung ist hierbei unabhängig von
dem Gelenk bzw. der Gelenkstellung gegeben.
-
Zur
Arretierung des Gelenkelementes 14 in einer Sollposition
ist ein Arretierungsmittel 60 vorgesehen, welches wie dargestellt
als Madenschraube ausgebildet sein kann. Die Andruckrichtung des
Arretierungsmittels 60 gegenüber dem Gelenkelement 14 erfolgt
hier im Wesentli chen parallel zu der Punkthalterlängsachse 28 bzw.
der Längsachse
der Halteeinrichtung 6 in ihrer Neutralstellung. Der dem
Arretierungsmittel 60 und/oder dem Sperrmittel 51 zugewandte
Bereich des Gelenkelementes ist vorzugsweise jeweils als Kugelkalottenabschnitt
ausgebildet. Hierdurch wird sichergestellt, dass bei unterschiedlichen
Verschwenkstellungen des Gelenkelementes eine gleich bleibende Anlage
des Gelenkelementes an dem Arretierungs- und/oder Sicherungsmittel, z. B. eine
durchgehende linienförmige
Anlage erfolgt. Das Arretierungsmittel kann derart ausgebildet sein, dass
durch dieses das Gelenkelement arretierend gegen das Sicherungsmittel
kraftbeaufschlagt, wobei gegebenenfalls zugleich das Sicherungsmittel
seinerseits an dem Punkthalter gesichert werden kann. Das Arretierungsmittels
kann in einer entsprechenden Aufnahme 62, beispielsweise
in Form einer Gewindebohrung, des Gehäuseteils 3 oder ggf.
des ersten oder zweiten Halteteils 4, 5 angeordnet
sein. Diese Aufnahme 62 kann in Bezug auf die Aufnahme 50 für das Gelenkelement
als Stufenbohrung ausgebildet sein. Das Arretierungsmittel kann
nach außen
hin vollständig
durch eine Bauteil des Punkthalter oder eine separate Abdeckung
abgeschirmt sein, insbesondere durch das erste Halteteil 4.
-
Das
Arretierungsmittel kann derart ausgebildet und angeordnet sein,
dass dieses auch bei an dem Punkthalter zumindest provisorisch angeordneter
Glasplatte 2 betätigbar
ist. Hierzu kann der Punkthalter im Wesentlichen vollständig montiert
vorliegen, wobei durch Demontage des ersten Halteteils 4 das Arretierungsmittel
von der Seite des ersten Halteteils her zugänglich wird und betätigbar ist.
Die Aufnahme 62 für
das Arretierungsmittel bzw. das dem ersten Halteteil zugewandte
Ende des Gehäuseteils 3 kann sich
hierbei zumindest teilweise durch die Glasplattenbohrung erstrecken,
vorzugsweise bis in etwa zu der dem ersten Halteteil 4 zugewandten
Glasplattenseite. Das Arretierungsmittel und das erste Halteteil 4 und/oder
die Halteeinrichtung 6 können jeweils koaxial zueinander
angeordnet sein. Die Befestigungsmittel 11 des ersten Halteteils 4,
hier der Gewindebolzen, kann in dem Einführbereich des Arretierungsmittels
das dieses festlegende Bauteil, hier des Gehäuseteils 3, eingreifen,
hier in den Endbereich 65 des Einführkanals 66 für das Arretierungsmittel,
der als Gewindebohrung ausgebildet ist. Das Befestigungsmittel 11 kann
an dem Halteteil 4 angeformt oder lösbar festlegbar sein. Insbesondere
kann das Befestigungsmittel 11 des ersten Halteteils und
das Arretierungsmittel 60 auch durch dasselbe Befestigungsmittel
des korrespondierenden Bauteils festgelegt werden, hier durch das
Gehäuseteil 3 bzw.
die Gewindebohrung 12. Der Gewindebolzen des ersten Halteteils
und das Arretierungsmittel weisen hierzu den gleichen Gewindedurchmesser
auf, gegebenenfalls können
unterschiedliche Durchmesser vorliegen, so dass der Einführkanal
als Stufenbohrung ausgebildet sein kann. In Längsrichtung des Punkthalters
sind somit das Arretierunmgsmittel 60 und das Befestigungsmittel 11 des
ersten Halteteils 4 hintereinander liegend angeordnet,
das Arretierungsmittel 60 somit durch das Befestigungsmittel 63 abgedeckt.
Gegebenenfalls können
Arretierungsmittel 60 und Befestigungsmittel 63 jedoch
einander radial umgeben.
-
Zur
Vormontage der Glasplatte 2 an dem Punkthalter 1 kann
diese an die Andruckanlage 10 des zweiten Halteteils 5 angelegt
werden, wobei der Abstandshalter 8 oder allgemein ein seitliches
Zentrierungsmittel der Glasplatte, welches radiale Kräfte der
Glasplatte 2 auf den Punkthalter 1 aufnimmt, bereits
an dem Punkthalter angeordnet sein kann. Die Einrichtung 7 kann
ebenfalls bereits an dem Punkthalter angeordnet sein oder nach Anordnung
der Glasplatte an diesem festgelegt werden, z. B. durch Einstecken
oder Eindrehen in seine Aufnahme. Die Einrichtung kann hierbei stirnseitig
an dem Abstandshalter anliegen. Nach Ausrichtung der Halteeinrichtung 6 und
des Gelenkelementes 14 kann dieses dann mittels des Arretierungsmittels 60 lagefixiert werden.
Anschließend
hierzu kann dann das erste Halteteil 4 mit dem zweiten
Halteteil 5 zur Einklemmung der Glasplatte angekoppelt
werden, beispielsweise das Befestigungsmittel 11 in die
Gewindebohrung des Gehäuseteils 3 eingeschraubt
werden.
-
3 zeigt
eine Abwandlung des Punkthalters nach den 1 bis 2,
mit dem alleinigen Unterschied, dass das Arretiermittel 60 hier
nicht vorgesehen ist und die Gelenkaufnahme 50 zum ersten Halteteil 4 hin
abgedichtet ist, hier durch einen durchgehenden, einstückig angeformten
Bodenbereich 59 der Aufnahme. Durch die Abdichtung erfolgt
zugleich eine wasserdichte Abdichtung der Gelenkaufnahme gegenüber der
Einrichtung 7. Gegebenenfalls kann hier auch ein separates
Abdichtungselement vorliegen, das alternativ auch von der Seite
des ersten oder des zweiten Halteteils 4, 5 her
in der Aufnahme 50 festgelegt werden kann, beispielsweise
durch eine Dichtungsplatte, die auch in die Gewindebohrung eingeschraubt
werden kann. Im Übrigen
sei auf das oben Gesagte vollumfänglich
Bezug genommen.
-
Es
versteht sich, dass wahlweise auch bei der Ausführungsform nach den 1, 2 auf
das Arretierungsmittel verzichtet werden kann. Weiterhin kann nach
den Ausführungsbeispielen
der 1–3 gegebenenfalls
das Arretierungsmittel 600 auch seitlich von dem ersten
oder zweiten Halteteil 4, 5 auf das Gelenkelement
wirken, wie in 3 schematisch angedeutet ist.
Das Arretierungsmittel kann auch hier eine Madenschraube sein, ohne
hierauf beschränkt
zu sein.
-
- 1
- Punkthalter
- 2
- Glasplatte
- 3
- Gehäuseteil
- 4,
5
- erstes,
zweites Halteteil
- 6
- Halteeinrichtung
- 7
- elektrooptische
Einrichtung
- 8
- Abstandshalter
- 9,
10
- Andruckeinlage
- 11
- Gewindezapfen
- 12
- Bohrung
- 13
- Befestigungsbolzen
- 14
- Gelenkelement
- 15
- Befestigungsfortsatz
- 16
- Befestigungsmittel
- 17
- Flansch
- 20
- Durchführung
- 21
- Zuleitung
- 25
- Durchführungsteil
- 26
- Zuleitungsabschnitt
- 27
- Ableitung
- 28
- Hauptachse
- 30,
31
- Abschnitt
- 32,
33
- mittlerer
Bereich
- 35
- Kanal
- 36
- Unterseite
- 37
- Durchtrittsöffnung
- 40
- Oberseite
- 41
- Seitenfläche
- 42
- Zuleitung
- 43
- Zwischenstück
- 44
- Befestigungsteil
- 45
- Anlagebereich
- 46
- Wandungsbereich
- 50
- Aufnahme
- 51
- Sperrmittel
- 53
- Innenwandung
- 54
- Nut
- 56
- Dichtelement
- 59
- Bodenbereich
- 60,
600
- Arretierungsmittel
- 62
- Aufnahme
- 65
- Endbereich
- 66
- Einführkanal