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DE202008009391U1 - Punkthalter - Google Patents

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DE202008009391U1
DE202008009391U1 DE202008009391U DE202008009391U DE202008009391U1 DE 202008009391 U1 DE202008009391 U1 DE 202008009391U1 DE 202008009391 U DE202008009391 U DE 202008009391U DE 202008009391 U DE202008009391 U DE 202008009391U DE 202008009391 U1 DE202008009391 U1 DE 202008009391U1
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point holder
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glass plate
electro
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DE202008009391U
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English (en)
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SWS Gesellschaft fuer Glasbaubeschlaege mbH
Original Assignee
SWS Gesellschaft fuer Glasbaubeschlaege mbH
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Publication date
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Priority to US12/418,832 priority patent/US20100008104A1/en
Priority to EP09165202.4A priority patent/EP2143866A3/de
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/54Fixing of glass panes or like plates
    • E06B3/5436Fixing of glass panes or like plates involving holes or indentations in the pane
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/18Balustrades; Handrails
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    • E04F11/1853Glass panels

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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
  • Mounting And Adjusting Of Optical Elements (AREA)

Abstract

Punkthalter für eine mit Bohrungen versehene Glasplatte mit einem in Einbaulage einen vorderen Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden ersten Halteteil, einem einen hinteren Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden zweiten Halteteil und gegebenenfalls mit einem zumindest teilweise in der Glasplattenbohrung angeordneten Gehäuseteil, wobei eine Halteeinrichtung zur lastabtragenden Befestigung des Punkthalters an einer Tragkonstruktion vorgesehen ist, und mit einer elektrooptischen Einrichtung, die zumindest mit einem Teilbereich an oder zwischen dem ersten und zweiten Halteteil angeordnet ist, und mittels derer Energie und/oder Signale in die Glasplatte und/oder die Punkthalterumgebung einkoppelbar sind, und die eine elektrooptische Zuleitung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste oder zweite Halteteil eine Durchführung für die Zuleitung aufweist, die außerhalb der lastabtragenden Halteeinrichtung angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Punkthalter für eine mit Bohrungen versehene Glasplatte mit einem in Einbaulage einen vorderen Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden ersten Halteteil, einem einen hinteren Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden zweiten Halteteil und gegebenenfalls mit einem zumindest teilweise in der Glasplattenbohrung angeordneten Gehäuseteil, wobei eine Halteeinrichtung zur lastabtragenden Befestigung des Punkthalters an einer Tragkonstruktion vorgesehen ist, und mit einer elektrooptischen Einrichtung, die zumindest mit einem Teilbereich an oder zwischen dem ersten und zweiten Halteteil angeordnet ist, und mittels derer Energie und/oder Signale in die Glasplatte und/oder die Punkthalterumgebung einkoppelbar sind, und die eine elektrooptische Zuleitung aufweist.
  • Gattungsgemäße Punkthalter sind bekannt, wobei die optoelektronische Einrichtung eine Beleuchtungseinrichtung mit mehrere Leuchtmitteln wie beispielweise LEDs sein kann, die beispielsweise Licht von der Schmalseite her in die zu halternde Glasplatte einzustrahlen, so dass dann die Glasplatte insgesamt aufgrund der an den Glasplattenflächen stattfindenden Totalreflektion des Lichtes Licht abstrahlt und ausgeleuchtet ist. Es sind auch optoelektronische Einrichtungen in Form von Heizfolien bekannt, welche zwischen den einzelnen Platten einer Verbundglasplatte angeordnet sein können. Die elektrooptische Einrichtung ist dann im Wesentlichen innerhalb der Glasplatte angeordnet und in axialer Richtung der Halteeinrichtung zwischen dem ersten und dem zweiten Halteteil angeordnet.
  • Bei gattungsgemäßen Punkthaltern besteht oftmals das Problem, bei der Festlegung der Glasplatte geringe Winkel- oder Passungstoleranzen auszugleichen, die beispielsweise aufgrund von Toleranzen der Tragkonstruktion bzw. der Art und Weise der Befestigung der Halteeinrichtung an der Tragkonstruktion gegeben sein können. Hierdurch sollen Spannungen innerhalb der Glasplatte bei deren Befestigung an dem Punkthalter vermieden werden, die zu einer Beschädigung der Glasplatte führen könnten. Weiterhin ist Sorge dafür zu tragen, dass die elektrooptische Zuleitung bei Lageveränderungen der Tragkonstruktion zu dem Punkthalter oder bei der Montage des Punkthalters nicht beschädigt wird.
  • Weiterhin sind gattungsgemäße Punkthalter oftmals in Feuchträumen oder im Außenbereich einzusetzen, so dass sich oftmals das Problem von eindringender Feuchtigkeit in den Punkthalter ergibt, was zu Störungen der elektrooptischen Einrichtung führen kann. Hierbei soll die Dichtigkeit des Punkthalters insbesondere unabhängig von der Stellung der Gelenkverbindung zwischen der Halteeinrichtung und dem ersten und/oder zweiten Halteteil des Punkthalters gewährleistet sein.
  • Weiterhin soll der Punkthalter auch an unterschiedlichen Tragkonstruktionen einfach montierbar sein, auch beispielsweise bei Überkopfmontage. Es ist dann aber stets sicherzustellen, das die elektrooptische Zuleitung nicht beschädigt wird oder nicht von der elektrooptischen Einrichtung abreißt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Punkthalter bereitzustellen, der eine zuverlässige Abdichtung der Zuleitung der elektrooptischen Einrichtung unabhängig von der Lage der Halteeinrichtung zu der Tragkonstruktion ermöglicht und der einfach montierbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Punkthalter gelöst, bei welchem das erste und/oder das zweite Halteteil eine Durchführung für die Zuleitung aufweist, die außerhalb der lastabtragenden Halteeinrichtung angeordnet ist. Hierdurch ist es nicht mehr erforderlich, die Zuleitung durch die Halteeinrichtung selber durchzuführen und der elektrooptischen Einrichtung zuzuführen. Der Punkthalter ist hierdurch flexibel und unabhängig von der Tragkonstruktion einsetzbar, beispielsweise auch wenn die elektrooptische Zuleitung nicht ohne weiteres durch die Tragkonstruktion durchgeführt werden kann, um durch einen Durchtrittskanal der Halteeinrichtung der elektrooptischen Einrichtung zugeführt zu werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Tragkonstruktion besonders massiv ausgebildet ist, z. B. in Form einer massiven Betonwand, oder aus anderen Gründen nicht mit einer Durchführung für die Zuleitung durchsetzt werden soll. Weiterhin wird eine Beschädigung der elektrooptischen Zuleitung bei einer Montage der Halteeinrichtung an der Tragkonstruktion vermieden, da die Verbindung mit einer externen Zuleitung unabhängig von der Montage des Punkthalters erfolgen kann.
  • Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Im Sinne der Erfindung ist die optoelektronische Einrichtung eine optische und/oder elektrische Einrichtung, einschließlich einer Beleuchtungseinrichtung, die eine oder mehrere LEDS oder andere Lichtquellen umfassen kann, eine elektrische Einrichtung wie zwischen zwei Glasplatten einer Verbundglasplatte angeordnete Heiz- und/oder Leuchtfolie o. dgl. Die optoelektronische Einrichtung im Sinne der Erfindung kann im weitesten Sinne auch eine elektrische Zuleitung oder Kontaktierung zu einer innerhalb der Glasplatte angeordneten Energie- und/oder Signalquelle wie z. B. einer Licht- oder Wärmequelle sein, beispielsweise einer entsprechenden Folie wie z. B. einer Heiz- und/oder Leuchtfolie, LEDs usw., welche zwischen den einzelnen Platten einer Verbund- oder Mehrscheibenglasplatte angeordnet sein kann. Die elektrooptische Einrichtung kann in dem Punkthalter integriert sein, d. h. Bestandteil des Punkthalters sein, so dass diese zusammen mit dem Punkthalter an der Glasplatte montierbar ist. Der Punkthalter mit elektrooptischer Einrichtung kann eine einheitlich handhabbare Baugruppe darstellen. Vorzugsweise ist die elektrooptische Einrichtung zwischen dem ersten und dem zweiten Halteteil innerhalb des Punkthalters angeordnet oder von dem ersten und/oder zweiten Halteteils zumindest teilweise aufgenommen. Vorzugsweise ist die elektrooptische Einrichtung derart ausgebildet, dass diese bei Montage des Punkthalters an der Glasplatte elektriche und/oder ooptische Energie und/oder Signale in die Glasplatte einkoppeln kann, ggf. alternativ oder zusätzlich auch elektrische und/oder optische Energie oder Signale von dem Punkthalter in die Punkthalterumgebeung aussenden bzw. abstrahlen kann, beispielsweise über das erste und/oder zweite Halteteil.
  • Vorzugsweise ist die Halteeinrichtung zumindest in einem Endarretierungszustand gelenkig zumindest zu einem der Halteteile, insbesondere dem zweiten Halteteil, ausgebildet, wobei die elektrooptische Zuleitung außerhalb der Gelenkverbindung angeordnet ist. Die elektrooptische Zuleitung ist hierdurch unabhängig von etwaigen Lageänderungen der Halteeinrichtung gegenüber dem jeweiligen Halteteil angeordnet. Weiterhin ist hierdurch die Abdichtung gegenüber der Zuleitung oder deren Durchführung unabhängig von der Gelenkverbindung bzw. deren Anordnung oder Gelenkstellung möglich, und/oder auch unabhängig von dem Befestigungsbereich der Halteeinrichtung an dem korrespondierenden Bauteil des Punkthalters wie z. B. dem ersten und/oder zweiten Halteteil. Weiterhin ist hierdurch die Abdichtung der Zuleitungsdurchführung unabhängig von etwaigen Arretierungsmitteln der Gelenkverbindung zwischen Halteeinrichtung und einem der Halteteile bzw. Gehäuseteil möglich, beispielsweise unabhängig von Arretierungsmitteln, die in axialer Richtung der Halteeinrichtung auf das Gelenkelement wirken. Der Punkthalter mit optoelektronischer Zuleitung ist hierdurch insgesamt besonders flexibel einsetzbar und eine Beschädigung der Zuleitung bei einer Gelenkbewegung praktisch ausgeschlossen. Ferner kann hierdurch die Dichtigkeit, insbesondere Wasserdichtigkeit der Zuleitungsdurchführung durch einfache Mittel und besonders zuverlässig erfolgen.
  • Vorzugsweise ist die Durchführung der Zuleitung von der elektrooptischen Einrichtung durch einen Bereich des Punkthalters nach Außen, z. B. durch das zweite Halteteil, wasserdicht ausgeführt, was vorzugsweise auch dann gilt, wenn die Zuleitung in einer Durchführung in Art eines Kabelkanals geführt wird. Hierdurch wird nicht nur ein Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit von der Punkthalterumgebung in diesen verhindert, sondern auch das Eindringen von Feuchtigkeit durch die Zuleitungsdurchführung selber. Unter einer „wasserdichten” Abdichtung im Sinne der Erfindung sei allgemein eine Abdichtung gegen Spritzwasser und/oder stehendes Wasser und/oder Wasserdampf bzw. feuchter Luft verstanden.
  • Die optoelektronische Einrichtung kann ein Gehäuse mit einem einstückig angeformten Bereich aufweisen, welcher vorzugsweise wasserdicht an dem Punkthalter nach Außen geführt ist. Vorzugsweise wird ein Abschnitt der Zuleitung zur Außenseite des Punkthalters geführt, der wasserdicht gekapseltet bzw. abgedichtetet sein kann und/oder an den lösbar eine externe elektrooptische Zuleitung ankoppelbar ist, um die elektrooptische Einrichtung mit Energie zu versorgen und/oder anzusteuern. Dieser Zuleitungsabschnitt ist vorzugsweise lösbar an der elektrooptischen Einrichtung angekoppelt, so dass ein einfacher Austausch der Einrichtung möglich ist, beispielsweise im Wartungsfall. Weiterhin ist hierdurch der Punkthalter besonders einfach montierbar, da die Ankoppelung der optoelektronischer Einrichtung an einer Zuleitung unabhängig von der Montage der Halteeinrichtung an dem jeweiligen Träger erfolgen kann. Die Zuleitung kann beispielsweise erst nach provisorischer Halterung oder Befestigung der Glasplatte an dem Punkthalter an die elektrooptische Einrichtung angekoppelt werden. Dies ist insbesondere bei schwierigen Montagesituationen von Vorteil.
  • Das erste oder zweite Halteteil durchsetzende Bereich der Zuleitung und/oder deren Durchführung können als separater Abschnitt oder als zusammenhängendes, integriertes Bauteil ausgebildet sein, welches wasserdicht in dem Halteteil eingekapselt sein kann.
  • Der das jeweilige Halteteil durchsetzende Abschnitt der Zuleitung und/oder deren Durchführung kann im innerhalb und/oder außerhalb des Halteteils mit einem weiteren Zuleitungs abschnitt versehen sein, um eine durchgehende Zuleitung zu der optoelektronischen Einrichtung bereit zu stellen. Der das jeweilige Halteteil durchsetzende Abschnitt der Zuleitung und/oder deren Durchführung können nichtliniar ausgebildet sein, insbesondere kann der gehäuseaussenseitige Abschnitt der Zuleitung bzw. deren Durchführung einen größeren radialen Abstand zu der Hauptachse des Punkthalters aufweisen, als der radial innenliegende Endbereich derselben. Die Zuleitung bzw. Durchführung kann hierzu zweifach gegensinnig abgewinkelt bzw. abgebogen sein. Der radial innenliegende Bereich der Zuleitungsdurchführung kann in radialer Richtung auf Höhe der elektrooptischen Einrichtung bzw. des Gehäuses derselben angeordnet sein, so dass die elektrooptische Einrichtung mit einer sich zumindest im wesentlichen entlang der Hauptachse des Punkthalters erstreckenden elektrooptischen Ableitung mit dem zugeordneten Ende der Zuleitung elektrooptisch verbindbar ist. Diese Verbindung kann als Steckverbindung ausgebildet sein.
  • Zwischen der elektrooptischen Einrichtung bzw. des in dem Punkthalter angeordneten Teils derselben und dem ersten oder zweiten Halteteil kann ein Abstandshalter vorgesehen sein, insbesondere in Form eines Zwischenringes, der um einen zum Punkthalterinneren gerichteten Fortsatz des ersten oder zweiten Halteteils bzw. zwischen den Halteteilen zumindest teilweise innerhalb der Glasplattenbohrung angeordnetes Gehäuseteil außenseitig umgreifen kann. Dieser Abstandshalter kann im wesentlichen passgenau in eine korrespondierende Aufnahme einer elastischen Andruckeinlage des jeweiligen Halteteils eingesetzt sein. Der Abstandshalter kann eine Durchführung für die Zuleitung aufweisen, insbesondere eine Durchführung für das separate Zwischenstück der Zuleitungsdurchführung bzw. der Zuleitung.
  • Vorteilhafterweise weist die Zuleitung und/oder deren Durchführung ein an dem ersten oder zweiten Halteteil vorzugsweise wasserdicht ankoppelndes Zwischenstück auf, an dem eine von dem Punkthalter wegführende externe elektrooptische Zuleitung anschließbar ist, z. B. um die Einrichtung elektrooptisch zu versorgen oder anzusteuern.
  • Eine elastische Andruckeinlage zwischen dem zweiten Halteteil und der Glasplatte kann über einen Teilbereich abdichtend an der der Durchführung der Zuleitung anliegen, die in Form eines Durchtrittskanals ausgebildet sein kann. Die elastische Andruckeinlage dient allgemein dazu, die Presskräfte des ersten und zweiten Halteteils auf die Glasplatte zu übertragen und hierbei Beschädigungen der Glasplatte zu vermeiden. Die Andruckeinlage kann im einfachsten Fall als Platte oder Scheibe ausgebildet sein. Die Andruckeinlage kann aus einem Gummimaterial bestehen. Die Zuleitung kann innerhalb der Durchführung durch separate Dichtungs mittel abgedichtet sein, beispielsweise mit einem Gießharz oder einer Kunststoffmasse vergossen sein. Entsprechend kann die Durchführung der Zuleitung wie z. B. ein Kabelkanal gegenüber dem diese tragenden Bauteil wie z. B. dem zweiten Halteteil abgedichtet sein, z. B. durch ein Gießharz oder eine Kunststoffmasse, so dass zusätzliche Gummidichtungen entbehrlich sein können. Allgemein kann sich die Andruckeinlage zwischen dem von der Zuleitungsdurchführung durchsetzten oder überbrückten Bereich des ersten und/oder zweiten Halteteils radial nach außen hinaus erstrecken, so dass der Bereich der Zuleitungsdurchführung außenseitig von der elastischen Andruckeinlage umgeben wird.
  • Allgemein kann der außenseitige Abschnitt der Zuleitung und/oder deren Durchführung durch das Halteteil radial weiter außen liegen als der Punkthalter innenseitige Abschnitt derselben. Vorzugsweise ist ein Teilbereich der Zuleitung und/oder deren Durchführung durch das erste oder zweite Halteteil derart angeordnet, dass diese gehäuseaussenseitig radial ausliegend zu der Halteeinrichtung angeordnet ist und gehäuseinnenseitig radial innenliegend zu der elastischen Andruckeinlage des jeweiligen Halteteils an der Glasplatte und somit in radialer Richtung an der Andruckeinlage vorbeigeführt wird bzw. diese zumindest teilweise überbrückt. Die elastische Andruckeinlage muss somit nicht von der Zuleitungsdurchführung bzw. der Zuleitung durchsetzt werden. Hierbei kann ein zum Halterinneren gerichteter Fortsatz des Halteteils wie z. B. das Gehäuseteil eine seitliche Aussparung zur Aufnahme der Zuleitung aufweisen.
  • Die elektrooptische Einrichtung kann bei montiertem Punkthalter wasserdicht zwischen dem ersten und dem zweiten Halteteil angeordnet sein. Vorzugsweise ist die elektrooptische Einrichtung radial innenliegend zu den dem ersten und dem zweiten Halteteil zugewandten Andruckeinlagen angeordnet, was einschließlich eines die elektrooptische Einrichtung zumindest teilweise umgebenden Schutzeinrichtung wie z. B. einem Glasschutzring gelten kann.
  • Allgemein kann die Zuleitung auf Höhe des von dieser durchsetzten Halteteils oder auf Höhe des Bereichs der Halteeinrichtung, der zwischen dem jeweils zugeordneten Halteteil und der Tragkonstruktion angeordnet ist, d. h. in dem Zwischenraum zwischen dem Halteteil und der Tragkonstruktion, seitlich von dem Punkthalter weg geführt werden.
  • Vorzugsweise weist die Halteeinrichtung des Punkthalters ein Gelenkelement auf, welches beispielsweise gelenkig an dem ersten oder zweiten Halteteil ankoppeln kann, so dass die von dem Punkthalter gehalterte Glasplatte in unterschiedlichen Stellungen relativ zu der Tragkon struktion spannungsfrei gehaltert werden kann. Das erste Halteteil kann hierbei an einem Haltebereich des zweiten Halteteils ankoppeln, um zwischen diesen die Glasplatte festzulegen. Der Gelenkbereich und der Haltebereich können durch eine wasserdichte Sperre (Trennbereich) voneinander getrennt sein. Die wasserdichte Sperre kann beispielsweise durch einen einstückig angeformten Wandungsbereich des ersten oder des zweiten Halteteils gebildet werden. Hierbei wird eine aufwändige Abdichtung des Gelenkelementes selber vermieden, um das Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit in den Punkthalter zu vermeiden und somit eine besonders betriebssichere und zugleich konstruktiv einfache Ausgestaltung zu schaffen.
  • Das Gelenkelement der Halteeinrichtung kann in einer Aufnahme wie z. B. einer Sack- oder Stufenbohrung des halternden Bauteils wie z. B. des jeweiligen Halteteils angeordnet und in dieser durch ein Sperrmittel gegen Entfernung gesichert sein. Insbesondere kann die Halteeinrichtung mittels eines Kugelkalottenabschnittes mit dem jeweiligen Halteteil, insbesondere dem zweiten Halteteil, verbunden sein und hierbei mittels eines Sperrmittels an diesem gesichert sein. Das Sperrmittel kann hierbei die Aufnahme des Gelenkelementes unter Verhinderung einer Entfernung derselben verengen. Insbesondere kann das Sperrmittel als vorzugsweise flexibler und komprimierbarer Sperrring ausgebildet sein. Der Sperring kann einen an der Kugelkalotte angreifenden Haltebolzen der Halteeinrichtung zumindest über einen Teilumfang oder vorzugsweise im Wesentlichen vollständig umgeben und einen geringeren Innendurchmesser aufweisen, als der Außendurchmesser des Kugelkalottenabschnittes. Allgemein können hierbei Dichtungen, welche das jeweilige Halteteil gegenüber der Glasplatte abdichten und/oder die Zuleitung oder deren Durchführung nach außen hin abdichten außerhalb der Gelenkverbindung angeordnet sein.
  • Vorzugsweise ist das Gelenkelement, insbesondere in Ausbildung eines Kugelkalottenabschnittes, mittels eines Arretierungsmittels gegenüber dem Punktjhalter bzw. dem zweiten, der Tragkonstruktion zugewandten Halteteil lagefixierbar. Das Arretierungsmittel kann quer, insbesondere senkrecht, zur Längsrichtung der Haltekonstruktion oder von der Seite des ersten Halteteils her auf das Gelenkelement wirken. Das Arretierungsmittel ist hierdurch leicht zugänglich. Wirkt das Arretierungsmittel auf das Gelenkelement, so ist vorzugsweise ein an dem Gelenkelement anliegendes Widerlager gegeben, welches die von dem Arretierungsmittel ausgeübten Kräfte aufnimmt. Wirkt das Arretierungsmittel quer auf das z. B. als Kugelkalottenabschnitt ausgebildete Gelenkelement, so kann das Widerlager als Teilabschnitt einer Kugelinnenfläche ausgebildet sein, welche sich in der dem Arretierungsmittel gegenüberliegenden Kugelhälfte ausdehnen kann und einen Teilbereich dieser Kugelhälfte darstellen kann. Wirkt das Arretierungsmittel von der Seite des ersten Halteteils her auf das Gelenkelement, so kann das Widerlager gleichzeitig als eine Entfernung des Gelenkelementes aus dessen Aufnahme sicherndes Sperrmittel ausgebildet sein, insbesondere als Sperrring. Das Sperrmittel kann durch Arretierung des Arretierungsmittels seinseits in dessen Aufnahme zusätzlich gesichert werden. Das Gelenkelement bzw. der Kugelkalottenabschnitt kann hierbei linienförmig an dem Sperrmittel angreifen. Die Anlagelinie des Sperrmittels an dem Gelenkelement bzw. dem Kugelkalottenabschnitt kann angefast sein, um den Anlagebereich zu verbreitern. Das Sperrmittel kann allgemein in einer zumindest teilumfänglichen Nut an der Öffnung des Gelenkaufnahme angeordnet sein.
  • Das Arretierungsmittel kann allgemein als Madenschraube oder Arretierungsstift ausgebildet sein, welcher zur Arretierung gegen das Gelenkelement kraftbeaufschlagt wird. Das Arretierungsmittel kann derart ausgebildet sein, dass dieses von der dem ersten Halteteil zugewandten Seite des Seitenhalteteils her in oder an dem zweiten Halteteil festlegbar ist, beispielsweise in eine Bohrung desselben einführbar, insbesondere einschraubbar ist. Das Arretierungsmittel kann hierdurch unabhängig von dem ersten Halteteil an dem zweiten Halteteil angeordnet und festgelegt werden. Nachfolgend zu der Arretierung können dann die beiden Halteteile aneinander zur Halterung der Glasplatte festgelegt werden. Vorzugsweise überdeckt hierbei das erste Halteteil das Arretierungsmittel außenseitig. Alternativ kann das Arretierungsmittel auch durch eine Durchtrittsöffnung des ersten Halteteils in die Arretierungsmittelaufnahme des zweiten Halteteils eingeführt werden. Die bei der Arretierung auf das Arretierungsmittel wirkenden Kräfte können hierbei von dem ersten und/oder dem zweiten Halteteil aufgefangen werden.
  • Vorzugsweise ist das Arretierungsmittel derart ausgebildet, dass dieses bei Halterung der Glasplatte an dem Punkthalter betätigbar ist, insbesondere derart, dass zur Betätigung des Arretierungsmittels die elektrooptische Einrichtung aus ihrer Sollposition nicht lageverändert werden muss. Hierzu kann das Arretierungsmittel oder ein Einführbereich desselben zum Angriff an dem zugeordneten Halteteil die elektrooptische Einrichtung durchgreifen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft erläutert und anhand der Figuren beispielhaft beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Punkthalter einer ersten Ausführungsform in Explosionsdarstellung,
  • 2 Punkthalter nach 1 in montiertem Zustand,
  • 3 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Punkthalters in Explosionsdarstellung.
  • Der Punkthalter 1 nach den 1 und 2, der zur Halterung einer mit einer Bohrung versehenen Glasplatte 2 dient, kann ein wenigstens teilweise in der Glasplattenbohrung angeordnetes Gehäuseteil 3 aufweisen. Der Punkthalter kann ein einen vorderen Rand der Glasplattenbohrung übergreifendes erstes Halteteil 4 und ein zweites Halteteil 5, welches einen hinteren Rand der Glasplattenbohrung übergreift, aufweisen. Gegebenenfalls kann ein teilweise in der Glasplattenbohrung angeordnetes Gehäuseteil entbehrlich sein, sofern das erste und zweite Halteteil 4, 5 mit einer die Glasplatte sicher halternden Kraft aneinander ankoppeln können. Gegebenenfalls kann das Gehäuseteil auch an dem ersten Halteteil dauerhaft befestigt sein. Das jeweilige Halteteil 4, 5 kann einstückig an dem Gehäuseteil 3 angeformt oder lösbar an diesem befestigt sein, sofern eines der beiden Halteteile lösbar befestigt ist, vorzugsweise das erste Halteteil 4. Weiterhin ist eine Halteeinrichtung 6 zur lastabtragenden Befestigung des Punkthalters 1 an einer Tragkonstruktion wie z. B. einem Mauerwerk, Fassade, Geländer oder dergleichen vorgesehen, welche an einem der Halteteile, insbesondere dem zweiten Halteteil 5 und/oder dem Gehäuseteil 3 befestigt sein kann.
  • Weiterhin ist eine optoelektronische Einrichtung 7 vorgesehen, die an dem Punkthalter 1 angeordnet oder in diesem integriert sein kann und nach dem Ausführungsbeispiel eine Beleuchtungseinrichtung darstellt, welche Licht beispielsweise seitlich in die Glasplatte einstrahlt. Gegebenenfalls kann die optoelektronische Einrichtung auch unmittelbar an der Glasplatte angeordnet sein, beispielsweise zwischen mehreren Scheiben einer Verbundglasplatte. Allgemein kann die in dem Punkthalter angeordnete oder integrierte elektrooptische Einrichtung im Wesentlichen aus dem Anschlussteil der an der Glasplatte angeordneten optoelektronischen Einrichtung bestehen. Die elektrooptische Einrichtung 7 ist hier ringförmig ausgebildet und umgibt das Gehäuseteil 3 außenseitig, genauer gesagt in dem Zwischenraum zwischen Gehäuseteil 3 und der Wandung der Glasplattenbohrung. Zwischen der Einrichtung 7 und einem der beiden Halteteile kann weiterhin ein Abstandshalter 8 angeordnet sein, so dass die Einrichtung 7 bei montiertem Punkthalter vorzugsweise praktisch ohne oder mit nur geringem Spiel in der Glasplattenbohrung angeordnet ist. Der Abstandshalter 8 kann die Glasplatte gegenüber dem Punkthalter seitlich zentrieren. Gegebenenfalls kann die Einrich tung 7 auch in dem Abstandshalter integiert sein.
  • Weiterhin sind dem ersten und dem zweiten Halteteil 4, 5 jeweils eine elastische Andruckeinlage 9, 10 zugeordnet, die hier in Form einer Gummischeibe ausgebildet sind. Bei montiertem Punkthalter 1 ist die Glasplatte 2 zwischen diesen beiden Andruckeinlagen 9, 10 angeordnet, welche die Anpresskräfte der Halteteile 4, 5 auf die Glasplatte übertragen, um diese sicher zu haltern. Die Anpresskraft kann hierbei durch Festlegen des Befestigungselementes 11 des ersten Halteteils an dem korrespondierenden Befestigungsbereich 12 eines anderen Bauteils, z. B. des Gehäuseteils 3, erfolgen, beispielsweise durch Einschrauben des Gewindezapfens des ersten Halteteils in eine korrespondierende Bohrung des Gehäuseteils 3 oder in des Halteteils 5, erfolgen oder auf andere geeignete Weise.
  • Die Halteeinrichtung 6 kann einen Befestigungsbolzen 13 oder anderes geeignetes Befestigungsmittel aufweisen, welches mit einer Tragkonstruktion (nicht dargestellt), lastabtragend verbindbar ist. Der Bolzen kann an einem Gelenkelement 14 ankoppeln, welches hier als Kugelkalottenabschnitt ausgebildet ist, und welches lösbar oder unlösbar mit dem Befestigungsbolzen 13 verbunden sein kann. Nach dem Ausführungsbeispiel ist hierzu an dem Gelenkelement 14 ein Befestigungsfortsatz 15 in Form eines Gewindeabschnittes vorgesehen, welcher an einem Befestigungsmittel 16 des Befestigungsbolzens 13, hier einer Gewindebohrung des mit dem Gelenkbolzen verbundenen Flansches 17, lastabtragend befestigbar ist. Das Gelenkelement 14 kann in einer Aufnahme 50 des zweiten Halteteils 5 und/oder des Gehäuseteils 3, gegebenenfalls auch des ersten Halteteils 4, gegen Entfernung durch geeignete Sicherungsmittel gesichert sein. Es versteht sich, dass das Gelenkelement gegebenenfalls auch auf andere Weise ausgebildet und an zumindest einer der beiden Halteteile ankoppeln kann, um eine gewisse Lageveränderung der an dem Punkthalter gehalterten Glasplatte zu ermöglichen.
  • Um eine flexible Handhabung und konstruktive einfache Ausgestaltung des Punkthalters zu ermöglichen, der auch bei hoher Umgebungsfeuchtigkeit einsetzbar ist, ist eine Durchführung 20 für die Zuleitung 21 zu einem Betrieb der optoelektronischen Einrichtung 7 an dem zweiten Halteteil 5 außerhalb der lastabtragenden Halteeinrichtung 6 angeordnet. Insbesondere kann, unabhängig hiervon, die Durchführung 20 für die Zuleitung 21 außerhalb der Gelenkverbindung von Halteeinrichtung 6 und/oder dem gelenkig an diesem ankoppelnden Bereich des Punkthalters, insbesondere dem ersten oder zweiten Halteteil 4, 5 und/oder dem Gehäuseteil 3, angeordnet sein. Das Gelenkelement der Halteeinrichtung kann allgemein in Form eines Kugelkalottenabschnittes ausgebildet sein.
  • Gemäß 1 kann die elektrooptische Einrichtung 7 an einem Abschnitt 25 der Zuleitungsdurchführung ankoppeln, in welchem ein entsprechender Zuleitungsabschnitt 26 aufgenommen ist. Durchführungsabschnitt 25 und/oder Zuleitungsabschnitt 26 können jeweils unabhängig voneinander lösbar oder dauerhaft an der elektrooptischen Einrichtung 7 bzw. derem Gehäuse angekoppelt sein. Die beiden Abschnitte können zusammen ein einheitliches, separates Bauteil bilden, der in der Durchführung intergrierte Zuleitungsabschnitt 25 kann in dem Durchführungsabschnitt wasserdicht eingekapselt sein, beispielsweise durch ein Gießharz oder ein ausfüllendes Kunststoffmaterial. Unabhängig hiervon kann der Durchführungsabschnitt 25 wasserdicht, insbesondere auch wasserdampfdicht, von dem Halteteil aufgenommen sein, insbesondere dessen äußerer Endbereich 31.
  • Der Durchführungsabschnitt 25 und/oder der Zuleitungsabschnitt 26 weisen einen der Einrichtung 7 zugewandten Endbereich 30 auf und einen dieser abgewandten Endbereich 31, der sich zumindest bis nahe an eine Austrittsöffnung des jeweiligen Halteteils, insbesondere des zweiten Halteteils 5, erstrecken kann, oder in montiertem Zustand aus diesem heraustreten kann, um eine Ankoppelung eines weiteren externen Zuleitungsabschnittes zu ermöglichen. Der der Einrichtung zugewandte Endbereich 30 kann radial innenliegend, der abgewandte Endbereich 31 radial außenliegend angeordnet sein. Der Durchführungsabschnitt 25 und/oder der Zuleitungsabschnitt 26 können jeweils einen mittleren Bereich 32, 33 aufweisen, welcher sich in radialer Richtung erstreckt und beispielsweise im Wesentlichen parallel zu der Hauptebene H der Halteteile 4, 5 verlaufen kann. Der mittlere Bereich 32, 33 von Durchführung und/oder Zuleitung kann in einem radial verlaufenden Aufnahmekanal 35 eines Halteteils angeordnet sein, welcher hier zu der Unterseite 36 des Halteteils hin geöffnet ist. Dieser Kanalabschnitt 35 mündet in eine Durchtrittsöffnung 37 des Halteteils ein, so dass das Ende des Durchführungsteils 25 und/oder des Zuleitungsabschnittes 26 von der Außenseite des Punkthalters her zugänglich sind. Die mittleren Bereiche 32, 33 von Durchführung und/oder Zuleitung werden hierbei zu der Glasplatte 2 bzw. der Einrichtung 7 hin von der Andruckeinlage des Halteteils überdeckt, so dass diese insgesamt planparallel zu der Glasplatte 2 verlaufen kann, was vorzugsweise auch in demontiertem Zustand des Punkthalters 1 gilt. Die an der Unterseite 36 liegende offene Seite des Kanals 35 wird somit durch die Andruckeinlage 9 abgedeckt. Die Andruckeinlage 9 kann hierbei an der Durchführung und/oder Zuleitung anliegen, insbesondere wasser- oder fluiddicht. Der radial innen liegende Abschnitt 30 von Durchführung oder Zuleitung kann hierbei radial innen liegend zu dem Andruckeinsatz 9 angeordnet sein, gegebenenfalls kann der Andruckeinsatz 9 auch eine Ausnehmung aufweisen, durch die die Abschnitte 25, 26 von Durchführung und/oder Zuleitung durchgeführt werden. Der radial außen liegende Abschnitt 31 von Durchführung und/oder Zuleitung kann hierbei in radialer Richtung auf Höhe der Andruckeinlage 9, 10 angeordnet sein. Nach dem Ausführungsbeispiel tritt somit die Durchführung und/oder Zuleitung an der Oberseite 40 des jeweiligen Halteteils nach außen, gegebenenfalls kann diese jedoch auch an der Seitenfläche 41 des Halteteils nach außen geführt sein, wobei das oben Gesagte entsprechend gelten kann, insbesondere die Anordnung der Abschnitte 25 und/oder 26 in Bezug auf die Andruckeinlage.
  • Eine Verbindung der Einrichtung 7 mit dem Zuleitungsabschnitt kann 26 durch eine Steckverbindung erfolgen, wozu an der Einrichtung 7 eine Ableitung 27 in Form eines Fortsatzes angeordnet sein kann, der sich beispielsweise zumindest im Wesentlichen parallel zu der Hauptachse 28 des Punkthalters bzw. der Halteteile 4, 5 oder der Halteeinrichtung 6 erstrecken kann. Die Steckverbindung kann durch Einführung der Einrichtung 7 in Punkthalterlängsrichtung in deren zugeordnete Aufnahme geschlossen werden. Der der elektrischen Einrichtung 7 zugewandte Endabschnitt 30 der elektrooptischen Zuleitung und/oder der Ableitung 27 kann den Abstandshalter 8 durchsetzen, wobei der Abstandshalter 8 den Zuleitungsabschnitt mit einem außen liegenden Wandungsbereich 46 zur Wandung der Glasplattenbohrung hin abschirmen kann. Der Abstandshalter 8 kann den Endabschnitt 30 der Zuleitung seitlich abstützen. Der Abstandshalter kann zugleich der seitlichen Zentrierung der Glasplatte an dem Punkthalter dienen.
  • Zur Verbindung des Durchleitungs- und/oder Zuleitungsabschnittes 25, 26 mit einer externen Zuleitung 42 kann ein Zwischenstück oder Adapter 43 vorgesehen sein, welches wasserdicht und/oder lösbar mit dem Halteteil verbunden ist und mit dem die externe Zuleitung lösbar und/oder wasserdicht verbindbar ist. Hierzu kann das Zwischenstück 43 mit einem außenseitigen Gewinde zur Ankoppelung des Befestigungsteil 44 der externen Zuleitung versehen sein. Das Zwischenstück kann auch den außenseitigen wasserdichten Abschluss der Abschnitte 25, 26 von Durchführung und/oder Zuleitung ausbilden. Gegebenenfalls kann auch auf andere Weise eine wasserdichte und/oder lösbare Ankoppelung der externen Zuleitung 42 an dem Zuleitungsabschnitt 26 erfolgen, gegebenenfalls auch direkt und ohne Anordnung eines Zwischenstückes 43. Die externe Zuleitung 42 kann allgemein zwischen dem Halteteil 5 und der Tragkonstruktion bzw. einem Anlagebereich 45 der Halteeinrichtung 6 an der Tragkonstruktion seitlich von dem Punkthalter weg geführt sein.
  • Zur gelenkigen Verbindung der Halteteile 4, 5 mit der Tragkonstruktion kann die Halteeinrichtung 6 ein Gelenkelement 14 aufweisen, welches mit einem der Halteteile 4, 5 bzw. dem Gehäuseteil 3 gelenkig verbunden ist. Hierzu kann das Gelenkelement in eine Aufnahme 50 eines Halteteils, hier des zweiten Halteteils 5, eingreifen, wobei sich diese Aufnahme teilweise auch in das Gehäuseteil 3 erstrecken kann. Zur Sicherung des Gelenkelementes 14 gegen Entfernung ist ein Sperrmittel 51 z. B. in Form eines Sicherungsringes vorgesehen, welches einen an dem Gelenkelement 14 angebrachten Haltebolzen 15 außenseitig umgibt, und an den das Gelenkelement vorzugsweise linienförmig anlegbar ist. Das Sperrmittel kann hierbei an der Innenwandung 53 der Aufnahme 50 kraft- und/oder formschlüssig festgelegt werden, insbesondere durch Hintergreifung eines Vorsprunges, der sich teil- oder vollumfänglich um die Öffnung der Aufnahme 50 erstrecken kann, hier durch Ausbildung der vorzugsweise umlaufenden Nut 54. Der Befestigungsbolzen 13 kann an dem Gelenkelement bzw. dem Haltebolzen 15 desselben vorzugsweise lösbar festgelegt werden, wozu der Befestigungsbolzen 13 mit einer mit einer Bohrung versehenen Verbreiterung in Form des Flansches 17 versehen sein kann. Gelenkelement 14 und Befestigungsbolzen 13 können allgemein starr miteinander verbunden sein. Zur Abdichtung der Gelenkverbindung, hier zwischen dem Befestigungsbolzen 13 und dem zweiten Halteteil 5, ist zwischen dem Flansch 17 und der Oberseite des Halteteils ein Dichtelement 56 vorgesehen, z. B. in Form eines elastischen Gummiringes, welcher zwischen den beidseitig anliegenden Bauteilen abdichtend zusammenpressbar ist. Die Dichtung 56 kann gleichzeitig eine Verkippung des Gelenkelementes bzw. des Befestigungsbolzens ermöglichen, gegebenenfalls kann die Verkippung auch durch ein von der Dichtung unabhängiges Bauteil ermöglicht werden. Zugleich kann das Dichtungselement das Gelenkelement 14 in seiner Neutralstellung selbstzentrieren. Das Dichtungselment und/oder das Selbstzentrierungsmittel können somit allgemein auf der der Tragkonstuktion zugewandten Seite des Arretierungsmittels angeordnet sein. Durch die Dichtung 56 wird somit der Gelenkbereich vor eindringender Feuchtigkeit abgedichtet. Im Wesentlichen sind somit außer den Andruckeinlage 9, 10 nur zwei weitere Dichtungsbereiche in Form der Gelenkdichtung 56 und der Zuleitungsdichtung, die am Endabschnitt 31 oder dem Zwischenstück vorgesehen sein kann, erforderlich. Die Zuleitungsdichtung ist hierbei unabhängig von dem Gelenk bzw. der Gelenkstellung gegeben.
  • Zur Arretierung des Gelenkelementes 14 in einer Sollposition ist ein Arretierungsmittel 60 vorgesehen, welches wie dargestellt als Madenschraube ausgebildet sein kann. Die Andruckrichtung des Arretierungsmittels 60 gegenüber dem Gelenkelement 14 erfolgt hier im Wesentli chen parallel zu der Punkthalterlängsachse 28 bzw. der Längsachse der Halteeinrichtung 6 in ihrer Neutralstellung. Der dem Arretierungsmittel 60 und/oder dem Sperrmittel 51 zugewandte Bereich des Gelenkelementes ist vorzugsweise jeweils als Kugelkalottenabschnitt ausgebildet. Hierdurch wird sichergestellt, dass bei unterschiedlichen Verschwenkstellungen des Gelenkelementes eine gleich bleibende Anlage des Gelenkelementes an dem Arretierungs- und/oder Sicherungsmittel, z. B. eine durchgehende linienförmige Anlage erfolgt. Das Arretierungsmittel kann derart ausgebildet sein, dass durch dieses das Gelenkelement arretierend gegen das Sicherungsmittel kraftbeaufschlagt, wobei gegebenenfalls zugleich das Sicherungsmittel seinerseits an dem Punkthalter gesichert werden kann. Das Arretierungsmittels kann in einer entsprechenden Aufnahme 62, beispielsweise in Form einer Gewindebohrung, des Gehäuseteils 3 oder ggf. des ersten oder zweiten Halteteils 4, 5 angeordnet sein. Diese Aufnahme 62 kann in Bezug auf die Aufnahme 50 für das Gelenkelement als Stufenbohrung ausgebildet sein. Das Arretierungsmittel kann nach außen hin vollständig durch eine Bauteil des Punkthalter oder eine separate Abdeckung abgeschirmt sein, insbesondere durch das erste Halteteil 4.
  • Das Arretierungsmittel kann derart ausgebildet und angeordnet sein, dass dieses auch bei an dem Punkthalter zumindest provisorisch angeordneter Glasplatte 2 betätigbar ist. Hierzu kann der Punkthalter im Wesentlichen vollständig montiert vorliegen, wobei durch Demontage des ersten Halteteils 4 das Arretierungsmittel von der Seite des ersten Halteteils her zugänglich wird und betätigbar ist. Die Aufnahme 62 für das Arretierungsmittel bzw. das dem ersten Halteteil zugewandte Ende des Gehäuseteils 3 kann sich hierbei zumindest teilweise durch die Glasplattenbohrung erstrecken, vorzugsweise bis in etwa zu der dem ersten Halteteil 4 zugewandten Glasplattenseite. Das Arretierungsmittel und das erste Halteteil 4 und/oder die Halteeinrichtung 6 können jeweils koaxial zueinander angeordnet sein. Die Befestigungsmittel 11 des ersten Halteteils 4, hier der Gewindebolzen, kann in dem Einführbereich des Arretierungsmittels das dieses festlegende Bauteil, hier des Gehäuseteils 3, eingreifen, hier in den Endbereich 65 des Einführkanals 66 für das Arretierungsmittel, der als Gewindebohrung ausgebildet ist. Das Befestigungsmittel 11 kann an dem Halteteil 4 angeformt oder lösbar festlegbar sein. Insbesondere kann das Befestigungsmittel 11 des ersten Halteteils und das Arretierungsmittel 60 auch durch dasselbe Befestigungsmittel des korrespondierenden Bauteils festgelegt werden, hier durch das Gehäuseteil 3 bzw. die Gewindebohrung 12. Der Gewindebolzen des ersten Halteteils und das Arretierungsmittel weisen hierzu den gleichen Gewindedurchmesser auf, gegebenenfalls können unterschiedliche Durchmesser vorliegen, so dass der Einführkanal als Stufenbohrung ausgebildet sein kann. In Längsrichtung des Punkthalters sind somit das Arretierunmgsmittel 60 und das Befestigungsmittel 11 des ersten Halteteils 4 hintereinander liegend angeordnet, das Arretierungsmittel 60 somit durch das Befestigungsmittel 63 abgedeckt. Gegebenenfalls können Arretierungsmittel 60 und Befestigungsmittel 63 jedoch einander radial umgeben.
  • Zur Vormontage der Glasplatte 2 an dem Punkthalter 1 kann diese an die Andruckanlage 10 des zweiten Halteteils 5 angelegt werden, wobei der Abstandshalter 8 oder allgemein ein seitliches Zentrierungsmittel der Glasplatte, welches radiale Kräfte der Glasplatte 2 auf den Punkthalter 1 aufnimmt, bereits an dem Punkthalter angeordnet sein kann. Die Einrichtung 7 kann ebenfalls bereits an dem Punkthalter angeordnet sein oder nach Anordnung der Glasplatte an diesem festgelegt werden, z. B. durch Einstecken oder Eindrehen in seine Aufnahme. Die Einrichtung kann hierbei stirnseitig an dem Abstandshalter anliegen. Nach Ausrichtung der Halteeinrichtung 6 und des Gelenkelementes 14 kann dieses dann mittels des Arretierungsmittels 60 lagefixiert werden. Anschließend hierzu kann dann das erste Halteteil 4 mit dem zweiten Halteteil 5 zur Einklemmung der Glasplatte angekoppelt werden, beispielsweise das Befestigungsmittel 11 in die Gewindebohrung des Gehäuseteils 3 eingeschraubt werden.
  • 3 zeigt eine Abwandlung des Punkthalters nach den 1 bis 2, mit dem alleinigen Unterschied, dass das Arretiermittel 60 hier nicht vorgesehen ist und die Gelenkaufnahme 50 zum ersten Halteteil 4 hin abgedichtet ist, hier durch einen durchgehenden, einstückig angeformten Bodenbereich 59 der Aufnahme. Durch die Abdichtung erfolgt zugleich eine wasserdichte Abdichtung der Gelenkaufnahme gegenüber der Einrichtung 7. Gegebenenfalls kann hier auch ein separates Abdichtungselement vorliegen, das alternativ auch von der Seite des ersten oder des zweiten Halteteils 4, 5 her in der Aufnahme 50 festgelegt werden kann, beispielsweise durch eine Dichtungsplatte, die auch in die Gewindebohrung eingeschraubt werden kann. Im Übrigen sei auf das oben Gesagte vollumfänglich Bezug genommen.
  • Es versteht sich, dass wahlweise auch bei der Ausführungsform nach den 1, 2 auf das Arretierungsmittel verzichtet werden kann. Weiterhin kann nach den Ausführungsbeispielen der 13 gegebenenfalls das Arretierungsmittel 600 auch seitlich von dem ersten oder zweiten Halteteil 4, 5 auf das Gelenkelement wirken, wie in 3 schematisch angedeutet ist. Das Arretierungsmittel kann auch hier eine Madenschraube sein, ohne hierauf beschränkt zu sein.
  • 1
    Punkthalter
    2
    Glasplatte
    3
    Gehäuseteil
    4, 5
    erstes, zweites Halteteil
    6
    Halteeinrichtung
    7
    elektrooptische Einrichtung
    8
    Abstandshalter
    9, 10
    Andruckeinlage
    11
    Gewindezapfen
    12
    Bohrung
    13
    Befestigungsbolzen
    14
    Gelenkelement
    15
    Befestigungsfortsatz
    16
    Befestigungsmittel
    17
    Flansch
    20
    Durchführung
    21
    Zuleitung
    25
    Durchführungsteil
    26
    Zuleitungsabschnitt
    27
    Ableitung
    28
    Hauptachse
    30, 31
    Abschnitt
    32, 33
    mittlerer Bereich
    35
    Kanal
    36
    Unterseite
    37
    Durchtrittsöffnung
    40
    Oberseite
    41
    Seitenfläche
    42
    Zuleitung
    43
    Zwischenstück
    44
    Befestigungsteil
    45
    Anlagebereich
    46
    Wandungsbereich
    50
    Aufnahme
    51
    Sperrmittel
    53
    Innenwandung
    54
    Nut
    56
    Dichtelement
    59
    Bodenbereich
    60, 600
    Arretierungsmittel
    62
    Aufnahme
    65
    Endbereich
    66
    Einführkanal

Claims (16)

  1. Punkthalter für eine mit Bohrungen versehene Glasplatte mit einem in Einbaulage einen vorderen Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden ersten Halteteil, einem einen hinteren Rand der Glasplattenbohrung übergreifenden zweiten Halteteil und gegebenenfalls mit einem zumindest teilweise in der Glasplattenbohrung angeordneten Gehäuseteil, wobei eine Halteeinrichtung zur lastabtragenden Befestigung des Punkthalters an einer Tragkonstruktion vorgesehen ist, und mit einer elektrooptischen Einrichtung, die zumindest mit einem Teilbereich an oder zwischen dem ersten und zweiten Halteteil angeordnet ist, und mittels derer Energie und/oder Signale in die Glasplatte und/oder die Punkthalterumgebung einkoppelbar sind, und die eine elektrooptische Zuleitung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste oder zweite Halteteil eine Durchführung für die Zuleitung aufweist, die außerhalb der lastabtragenden Halteeinrichtung angeordnet ist.
  2. Punkthalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung zumindest in einem entarretierten Zustand gelenkig zum zweiten Halteteil ausgebildet ist, um eine gelenkige Lageveränderung der Tragkonstruktion gegenüber dem zweiten Halteteil zu ermöglichen, und dass die Durchführung für die elektrooptische Zuleitung außerhalb der Gelenkverbindung von Halteeinrichtung und dem zweiten Halteteil angeordnet ist.
  3. Punkthalter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführung der Zuleitung durch das erste oder zweite Halteteil zu der elektrooptischen Einrichtung wasserdicht ausgebildet ist.
  4. Punkthalter nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten und dem zweiten Halteteil jeweils eine elastische Andruckeinlage zugeordnet ist, die zwi schen dem Halteteil und der Glasplatte angeordnet ist und dass ein Abschnitt der elektrooptischen Zuleitung die Andruckeinlage in radialer Richtung zumindest teilweise überbrückt, vorzugsweise auf der Außenseite derselben.
  5. Punkthalter nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrooptische Zuleitung zumindest abschnittsweise in einem in dem ersten oder zweiten Halteteil angeordneten, sich in radialer Richtung erstreckenden Kanal geführt wird.
  6. Punkthalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal einseitig zumindest teilweise durch eine zwischen Halteteil und Glasplatte andeordnete elastische Andruckeinlage abgedeckt ist.
  7. Punkthalter nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass ein zur Punkthalteraußenseite geführter Abschnitt der Zuleitung separat zu der elektrooptischen Einrichtung ausgebildet ist und Anschlusselemente einerseits zur elektrooptischen Verbindung mit der Einrichtung und anderseits an der Punkthalteraußenseite zur Verbindung mit einem externen weiteren Zuleitungsabschnitt vorgesehen sind.
  8. Punkthalter nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuleitung an einem Halteteil auf der dem gegenüberliegenden Halteteil abgewandten Seite aus dem Punkthalter austritt und vorzugsweise seitlich von dem Punkthalter weggeführt wird.
  9. Punkthalter nach einem der Ansprüche 2–8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung mittels eines Arretierungsmittels gegenüber einem der Halteteile lagefixierbar ist und dass das Arretierungsmittel quer zur Längsrichtung der Haltekonstruktion oder von der dem ersten Halteteil zugewandten Seite des Gelenkelementes her auf dieses wirkt.
  10. Punkthalter nach einem der Ansprüche 2–9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung mittels eines Arretierungsmittels gegenüber einem der Halteteile lagefixierbar ist und dass das Arretierungsmittel außenseitig von dem ersten Halteteil abdeckt ist.
  11. Punkthalter nach einem der Ansprüche 2–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung mittels eines Arretierungsmittels gegenüber einem der Halteteile lagefixierbar ist und dass das Arretierungsmittel und ein Befestigungsmittel zur Festlegung des ersten Halteteils und/oder ein Befestigungsmittel zur Festlegung des zweiten Halteteils an dem Punkthalter in Punkthalterlängsrichtung koaxial zueinander angeordnet sind.
  12. Punkthalter nach einem der Ansprüche 2–11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung mittels eines Arretierungsmittels gegenüber einem der Halteteile lagefixierbar ist und dass das Arretierungsmittel und ein Befestigungsmittel zur Festlegung des ersten Halteteils an dem Punkthalter von von demselben Bauteil oder derselben Aufnahme des diese halternden Bauteils aufgenommen sind.
  13. Punkthalter nach einem der Ansprüche 2–12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung durch vorzugsweise lösbar befestigte Sperrmittel in einer Aufnahme des Punkthalters gesichtert ist und dass die Arretierungsmittel einen Teilbereich der Gelenkverbindung zur Arretierung derselben gegen das Sperrmittel kraftbeaufschlagen.
  14. Punkthalter nach einem der Ansprüche 2–13, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung auf der der Glasplatte abgewandten Seite durch eine eine gelenkige Lageveränderung der Tragkonstruktion gegenüber dem zweiten Halteteil ermöglichende Dichtung abgedichtet ist.
  15. Punkthalter nach einem der Ansprüche 2–14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung durch einen wasserdichten Trennbereich von der elektrooptischen Einrichtung oder dem ersten Halteteil getrennt ist.
  16. Punkthalter nach einem der Ansprüche 1–15, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung ein Gelenkelement aufweist, welches gelenkig an dem zweiten Halteteil ankoppelt, dass das erste Halteteil ein Befestigungsmittel zur Festlegung des Halteteils an dem Punkthalter aufweist und dass der Gelenkbereich und der Haltebereich durch einen wasserdichten Trennbereich voneinander getrennt sind, der vorzugsweise durch einen einstückig angeformten Wandungsbereich des ersten oder des zweiten Halteteils ausgebildet ist.
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