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DE202008008701U1 - Halteeinrichtung für Schilder - Google Patents

Halteeinrichtung für Schilder Download PDF

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DE202008008701U1
DE202008008701U1 DE200820008701 DE202008008701U DE202008008701U1 DE 202008008701 U1 DE202008008701 U1 DE 202008008701U1 DE 200820008701 DE200820008701 DE 200820008701 DE 202008008701 U DE202008008701 U DE 202008008701U DE 202008008701 U1 DE202008008701 U1 DE 202008008701U1
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locking
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SCHILLER SIBYLLE
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/10Registration, licensing, or like devices
    • B60R13/105Licence- or registration plates, provided with mounting means, e.g. frames, holders, retainers, brackets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Waterproofing, Decoration, And Sanitation Devices (AREA)

Abstract

Halteeinrichtung für Schilder, insbesondere Kennzeichenschilder (12), mit einem Basisprofil (13), das eine Befestigungswand (14) zur Befestigung an einem Peripheriebauteil besitzt, wobei das Basisprofil (13) einen rückseitig durch die Befestigungswand (14) begrenzten Aufnahmeraum (22) für ein Schild aufweist, und mit am Basisprofil (13) ausgebildeten Sicherungsmitteln, die in einer Einbaulage des Schildes zwei entgegengesetzt liegende Schildkanten (23a, 23b) zumindest abschnittsweise übergreifen und das Schild gegen Herausfallen aus dem Aufnahmeraum (22) sichern, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsmittel wenigstens ein an das Basisprofil angeformtes, biegeflexibles Rastglied (24) umfassen, hinter das eine der beiden entgegengesetzten liegenden Schildkanten (23a) des Schildes zur Schildsicherung einrastbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung für Schilder, insbesondere Kennzeichenschilder, mit einem Basisprofil, das eine Befestigungswand zur Befestigung an einem Peripheriebauteil besitzt, wobei das Basisprofil einen rückseitig durch die Befestigungswand begrenzten Aufnahmeraum für ein Schild aufweist, und mit am Basisprofil ausgebildeten Sicherungsmitteln, die in einer Einbaulage des Schildes zwei in entgegengesetzt liegende Schildkanten zumindest abschnittsweise übergreifen und das Schild gegen Herausfallen aus dem Aufnahmeraum sichern.
  • Aus der DE 203 17 551 U1 ist eine Halteeinrichtung für Schilder dieser Art bekannt, bei der eine als Halteteil bezeichnete Befestigungswand von einem Rahmen umgrenzt wird. Bei einer ersten Variante dieses Halters werden die Sicherungsmittel von an der einen Längsseite des Halters ausgebildeten starren Sicherungslaschen gebildet, während an der gegenüberliegenden Längsseite am Halter drehbar gelagerte Verriegelungselemente vorgesehen sind. Das Kennzeichenschild wird nunmehr mit der einen Schildkante hinter die Sicherungslaschen gesteckt, während die entgegengesetzte Schildkante durch Verdrehen der Verriegelungselemente in eine Verriegelungsposition gesichert wird. Um die Verdrehung der Verriegelungselemente zu bewirken, sind Hilfsmittel erforderlich, beispielsweise ein hierfür geeignetes Werkzeug. Bei einer zweiten Variante sind die drehbar gelagerten Verriegelungselemente durch eine aufrastbare Verriegelungsleiste ersetzt, die bei eingelegtem Kennzeichenschild aufgerastet wird und das Schild sichert. Hier ist ein separates Bauteil in Form der Verriegelungsleiste notwendig.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Halteeinrichtung für Schilder der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die einfach und kostengünstig herstellbar ist und eine schnelle und zuverlässige Fixierung eines Schildes ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
  • Die erfindungsgemäße Halteeinrichtung für Schilder zeichnet sich dadurch aus, dass die Sicherungsmittel wenigstens ein an das Basisprofil angeformtes, biegeflexibles Rastglied umfas sen, hinter das eine der beiden entgegengesetzt liegenden Schildkanten des Schildes zur Schildsicherung einrastbar ist.
  • Es ist also möglich, das Schild bei bereits an einem Peripheriebauteil, beispielsweise einem Kraftfahrzeug, montierter Halteeinrichtung von vorne einzulegen und dann werkzeuglos hinter das wenigstens eine Rastglied einzurasten. Zum Anbringen des Schildes ist also weder ein Werkzeug noch ein zusätzliches Verriegelungsbauteil, wie beispielsweise eine Verriegelungsleiste, notwendig. Dadurch, dass keine zusätzlichen Bauteile notwendig sind, ist die Herstellung einer solchen Halteeinrichtung einfach und kostengünstig realisierbar. Bei dem Schild handelt es sich bevorzugt um ein Kennzeichenschild, das auch als Kennzeichentafel bezeichnet werden kann. Es sind jedoch auch andere Schildertypen denkbar, beispielsweise Werbeschilder o. dgl..
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist das wenigstens eine Rastglied aus dem Material des Basisprofils herausgeformt. Zweckmäßigerweise ist die Halteeinrichtung als Kunststoffspritzgießteil ausgebildet, wobei dann das wenigstens eine Rastglied durch dementsprechende Gestaltung des Herstellungswerkzeugs beim Herstellungsprozess gleich mit angeformt werden kann.
  • In besonders bevorzugter Weise sind an einer betreffenden Seitenkante des Basisprofils mehrere mit Abstand hintereinander liegende Rastglieder vorgesehen. Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich, ein einzelnes längliches Rastglied in Form einer Rastleiste zu verwenden.
  • Zweckmäßigerweise sind die Rastglieder in einen quer zur Befestigungswand abragenden Leistenabschnittes des Basisprofils integriert. Es ist möglich, dass das Basisprofil einen die Befestigungswand umschließenden Rahmen mit mehreren Rahmenabschnitten aufweist, wobei dann der Leistenabschnitt von einem der Rahmenabschnitte gebildet wird. Es ist jedoch auch eine rahmenlose Variante des Basisprofils denkbar.
  • Besonders bevorzugt sind die Rastglieder jeweils zwischen zwei im Leistenabschnitt ausgebildeten Einkerbungen angeordnet. Dadurch ist gewährleistet, dass sich die Rastglieder beim Einclipsen des Schildes zuverlässig verbiegen können, damit die betreffende Schildkante hinter die Rastglieder einrasten kann.
  • In bevorzugter Weise weisen die Rastglieder einen am Basisprofil angeformten Basisabschnitt auf, der quer von der Befestigungswand des Basisprofils abragt, an den sich ein nasenartiger, beispielsweise dreiecksartig ausgebildeter Rastabschnitt anschließt, der seinerseits eine im Wesentlichen parallel zur Befestigungswand ausgerichtete Anschlagfläche für die zugeordnete Schildkante des Schildes aufweist. Es sind jedoch auch andersartige Ausgestaltungen der Rastglieder denkbar.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung weisen die Rastglieder jeweils eine Löseausnehmung auf, in die ein geeignetes Lösewerkzeug zum Lösen der Rastverbindung mit dem Schild einführbar ist. Zwar wäre es prinzipiell möglich, auch das Ausrasten werkzeuglos durchzuführen, jedoch ist dies schwieriger. Demzufolge ist hier ein Lösewerkzeug vorgesehen, so dass das Ausrasten schnell und einfach durchführbar ist.
  • Bei dem Lösewerkzeug handelt es sich bevorzugt um einen Hebelschlüssel, der einen Griffabschnitt, einen daran anschließenden Hebelarm und eine im Wesentlichen senkrecht vom Hebelarm abragende Hebelnase aufweist, wobei letztere in die Löseausnehmungen der Rastglieder einführbar ist. Dadurch können die Rastglieder also aufgehebelt werden, so dass die betreffende Schildkante des Schildes frei kommt.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung umfassen die Sicherungsmittel an das Basisprofil angeformte starre Fixierstege, die an der dem wenigstens einen Rastglied entgegengesetzten Seite des Basisprofils derart angeordnet sind, dass die eine Schildkante des zugeordneten Schildes hinter den Fixierstegen fixierbar ist und dann die gegenüberliegende Schildkante hinter das wenigstens eine Rastglied einrastbar ist. Dadurch ist ein schnelles und komfortables Fixieren des Schildes möglich.
  • In bevorzugter Weise besitzt das Basisprofil eine sich im Wesentlichen über dessen gesamte Seitenlänge erstreckende, mit Zeichen, wie Schrift, Symbole oder dergleichen bedruckbare Informationsfläche. Die Informationsfläche ist hier größer als beim vorerwähnten Stand der Technik, bei dem durch das Vorhandensein der Verriegelungselemente ein Teil der zur Verfügung stehenden Fläche belegt ist.
  • Um ein Klappern des Schildes in der Halteeinrichtung zu verhindern, sind an der Befestigungswand des Basisprofils mehrere aus dem Material der Befestigungswand herausgeformte Spannfedern ausgebildet, die das eingebaute Schild in Anlage an die Sicherungsmittel drücken.
  • Besonders bevorzugt sind sämtliche Außenkanten des Basisprofils abgerundet. Dadurch wird die Verletzungsgefahr verringert.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wir im Folgenden näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäße Halteeinrichtung ohne eingelegtes Schild,
  • 2 eine Draufsicht auf die Halteeinrichtung von 1 bei eingelegtem Schild,
  • 3 einen Querschnitt durch die Halteeinrichtung entlang der Linie III-III in 2,
  • 4 eine schematische Darstellung eines Lösewerkzeugs in Form eines Hebelschlüssels und
  • 5 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit X von 1.
  • 1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 11 für Schilder. Das Schild ist beispielhaft in Form eines Kennzeichenschildes 12 bzw. Kennzeichentafel dargestellt.
  • Die Halteeinrichtung 11 ist als Kunststoffspritzgießteil gefertigt. Sie besitzt ein Basisprofil 13, das eine Befestigungswand 14 zur Befestigung an einem Peripheriebauteil aufweist. Im Falle eines Kennzeichenschildes 12 handelt es sich bei dem Peripheriebauteil um ein Kraftfahrzeug (nicht dargestellt). Im Folgenden wird die Erfindung daher beispielhaft anhand einer an einem Kraftfahrzeug befestigen Halteeinrichtung für ein Kennzeichenschild 12 erläutert.
  • Die Befestigungswand 14 besitzt eine Rückseite 15, die der Befestigungsstelle am Kraftfahrzeug, und eine entgegengesetzt dazu liegende Vorderseite 16, die der Rückseite des Kennzeichenschildes 12 zugeordnet ist. Die Befestigungswand 14 besitzt ein charakteristisches Lochbild mit einer Vielzahl von Befestigungslöchern 17, wodurch gewährleistet ist, dass die Halteeinrichtung an unterschiedliche Kraftfahrzeugtypen mit unterschiedlich liegenden Aufnahmelöchern (nicht dargestellt) befestigt werden kann. An der Befestigungswand 14 befinden sich ferner noch aus dem Material der Befestigungswand 14 herausgeformt Spannfedern 18, die von der Vorderseite der Befestigungswand nach oben abragen und ein eingebautes Kennzeichenschild 12 in die Halteeinrichtung 11 in nachfolgend noch näher beschriebener Weise einspannen.
  • Neben der Befestigungswand 14 besitzt das Basisprofil 13 ferner noch einen die Befestigungswand 14 umrandenden Rahmen 19, der seinerseits einen oberen Rahmenabschnitt 20a und einem diesem gegenüberliegenden unteren Rahmenabschnitt 20b, sowie zwei seitliche Rahmenabschnitte 20c, 20d aufweist.
  • Der untere Rahmenabschnitt 20b ist gegenüber den restlichen Rahmenabschnitten deutlich verbreitert und dient als bedruckbare Informationsfläche 21, auf der Schrift, Zahlen, Symbole o. dgl.. aufgedruckt werden können. Diese bedruckbare Informationsfläche 21 erstreckt sich über die gesamte Länge der Halteeinrichtung 11 und bietet daher in Längsrichtung größtmögliche Fläche.
  • Die Befestigungswand 14 und der Rahmen 19 bilden einen Aufnahmeraum 22 für das Kennzeichenschild 12. Um ein Herausfallen des Kennzeichenschildes 12 aus dem Aufnahmeraum 22 zu verhindern, sind Sicherungsmittel vorgesehen, die in einer Einbaulage des Kennzeichenschildes zwei entgegengesetzt liegende Schildkanten 23a, 23b des Kennzeichenschildes 12 zumindest abschnittsweise übergreifen. Als Sicherungsmittel ist wenigstens ein an das Basisprofil 12 angeformtes biegeflexibles Rastglied 24 vorgesehen, hinter das eine der beiden entgegengesetzt liegende Schildkanten 23a des Kennzeichenschildes 12 zur Schildsicherung einrastbar ist. Beispielhaft sind hier mehrere am oberen Rahmenabschnitt 20a positionierte, mit Abstand hintereinander liegende Rastglieder 24 vorgesehen. Die Rastglieder 24 sind in den oberen Rahmenabschnitt 20a integriert, wobei ein jeweiliges Rastglied zwischen zwei im Rahmenabschnitt 20a ausgebildeten Einkerbungen 25 angeordnet ist. Die Rastglieder 24 erstrecken sich jeweils zungenartig zwischen diesen Einkerbungen, wodurch eine Biegeflexibilität der Rastglieder gewährleistet ist.
  • Die Rastglieder 24 besitzen einen am Basisprofil angeformten Basisabschnitt 26, der quer von der Befestigungswand 14 des Basisprofils 13 abragt. An den Basisabschnitt 26 schließt sich ein nasenartiger dreiecksartig ausgebildeter Rastabschnitt 27 an, der seinerseits eine im Wesentlichen parallel zur Befestigungswand 14 ausgerichtete Anschlagfläche 28 für die zugeordnete Schildkante 23a des Kennzeichenschildes 12 aufweist. Jedes Rastglied 24 besitzt zudem eine Löseausnehmung 29, insbesondere mittig im Rastabschnitt 27 eingeformt, in die ein geeignetes Lösewerkzeug zum Lösen der Rastverbindung mit dem Kennzeichenschild eingeführt werden kann.
  • Bei dem Lösewerkzeug handelt es sich um einen Hebelschlüssel 30, der einen Griffabschnitt 31, einen daran anschließenden Hebelarm 32 und eine im Wesentlichen senkrecht vom Hebelarm abragende Hebelnase 32 aufweist. Die Hebelnase ist dann in die Löseausnehmungen 29 der Rastglieder 24 einführbar.
  • Am unteren Rahmenabschnitt 20b befinden sich an dessen Oberkante angeformte starre Fixierstege 34, hinter die die den Rastgliedern 24 entgegengesetzte Schildkante 20b des Kennzeichenschildes 12 fixierbar ist. An dieser Seite erfolgt kein Verrasten, sondern die betreffende Schildkante 23b wird hier lediglich hinter die starren Fixierstege 34 gestellt. Auch hier sind mehrere in Längsrichtung der Halteeinrichtung 11 mit Abstand hintereinander angeordnete Fixierstege 34 vorgesehen.
  • Zunächst wird die Halteeinrichtung 11 an einer geeigneten Befestigungsstelle des Kraftfahrzeuges befestigt. Hierzu werden geeignete Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben, durch geeignete Befestigungslöcher 17 hindurchgeführt und in fluchtend hierzu ausgerichtete Aufnahmelöcher am Kraftfahrzeug eingeführt. Die Halteeinrichtung 11 kann dann am Kraftfahrzeug befestigt, insbesondere angeschraubt werden. Als Nächstes erfolgt nun die Befestigung des Kennzeichenschildes 12 in der Halteeinrichtung 11. Dazu wird zunächst die untere Schildkante 23b des Kennzeichenschildes 12 hinter die starren Fixierstege 34 gestellt. Als Nächstes wird nun die obere Schildkante 23a auf die Rastglieder 24 gedrückt, wobei sich diese aufgrund ihrer Biegeflexibilität nach oben biegen, so dass die Schildkante 23a hinter die Rastglieder 24 einrasten kann, wobei die Rastglieder wider in ihre ursprüngliche Stellung zurückschnappen. Das Kennzeichenschild 12 ist nunmehr in der Halteeinrichtung 11 gesichert. Die Spannfedern 18 drücken die Schildkanten 23a, 23b einerseits an die Anschlagfläche 28 der Rastglieder 24 und andererseits an die Innenseite der Fixierstege 34. Dadurch wird ein Klappern des Kennzeichenschildes 12 in der Halteeinrichtung 11 verhindert.
  • Das Anbringen des Kennzeichenschildes 12 erfolgt also gänzlich ohne Werkzeuge und kann in einfacher Weise und schnell durch einfaches Einklicken bzw. Einclipsen in die Halteeinrichtung 11 durchgeführt werden.
  • Zum Lösen den Kennzeichenschildes 12 wird die Hebelnase 33 des Hebelschlüssels 33 in die Löseausnehmungen 29 der Rastglieder eingeführt, wodurch die Rastglieder 24 aufgehebelt werden können. Dadurch kommt die Schildkante 23a des Kennzeichenschildes 12 nach und nach frei. Das Kennzeichenschild 12 kann dann von der Halteeinrichtung 11 abgenommen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20317551 U1 [0002]

Claims (14)

  1. Halteeinrichtung für Schilder, insbesondere Kennzeichenschilder (12), mit einem Basisprofil (13), das eine Befestigungswand (14) zur Befestigung an einem Peripheriebauteil besitzt, wobei das Basisprofil (13) einen rückseitig durch die Befestigungswand (14) begrenzten Aufnahmeraum (22) für ein Schild aufweist, und mit am Basisprofil (13) ausgebildeten Sicherungsmitteln, die in einer Einbaulage des Schildes zwei entgegengesetzt liegende Schildkanten (23a, 23b) zumindest abschnittsweise übergreifen und das Schild gegen Herausfallen aus dem Aufnahmeraum (22) sichern, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsmittel wenigstens ein an das Basisprofil angeformtes, biegeflexibles Rastglied (24) umfassen, hinter das eine der beiden entgegengesetzten liegenden Schildkanten (23a) des Schildes zur Schildsicherung einrastbar ist.
  2. Halteeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Rastglied (24) aus dem Material des Basisprofils (13) herausgeformt ist.
  3. Halteeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an einer betreffenden Seitenkante des Basisprofils (13) mehrere mit Abstand hintereinanderliegende Rastglieder (24) vorgesehen sind.
  4. Halteeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastglieder (24) in einen quer von der Befestigungswand abragenden Leistenabschnitt des Basisprofils (13) integriert sind.
  5. Halteeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastglieder (24) jeweils zwischen zwei im Leistenabschnitt ausgebildeten Einkerbungen (25) angeordnet sind.
  6. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastglieder (24) jeweils eine leistenartige Gestalt aufweisen.
  7. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastglieder (24) einen am Basisprofil angeformten Basisabschnitt (26) aufweisen, der quer von der Befestigungswand (14) des Basisprofils (13) abragt, an den sich ein nasenartiger, beispielsweise dreiecksartig ausgebildeter Rastabschnitt (27) anschließt, der seinerseits eine im Wesentlichen parallel zur Befestigungswand (14) aus gerichtete Anschlagfläche (28) für die zugeordnete Schildkante (23a) des Schildes aufweist.
  8. Halteeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastglieder (24) jeweils eine Löseausnehmung (29) aufweisen, in die ein geeignetes Lösewerkzeug zum Lösen der Rastverbindung mit dem Schild einführbar ist.
  9. Halteeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Lösewerkzeug um einen Hebelschlüssel (30) handelt, der einen Griffabschnitt (31), einen daran anschließenden Hebelarm (32) und eine im Wesentlichen senkrecht vom Hebelarm (32) abragende Hebelnase (33) aufweist, wobei letztere in die Löseausnehmungen (29) der Rastglieder (24) einführbar ist.
  10. Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsmittel an das Basisprofil (13) angeformte starre Fixierstege (34) umfassen, die an der dem wenigstens einen Rastglied gegenüberliegenden Seite des Basisprofils (13) derart angeordnet sind, dass die eine Schildkante (23b) des zugeordneten Schildes hinter den Fixerstegen (34) fixierbar ist und dann die entgegengesetzte Schildkante (23a) hinter das wenigstens eine Rastglied (24) einrastbar ist.
  11. Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprofil eine sich im Wesentlichen über dessen gesamten Seitenlänge erstreckende, mit Zeichen, wie Schrift, Symbole oder dergleichen bedruckbar Informationsfläche (21) aufweist.
  12. Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Befestigungswand (14) des Basisprofils (13) mehrere aus dem Material des Befestigungswand herausgeformte Spannfedern (18) ausgebildet sind, die das eingebaute Schild in Anlage an die Sicherungsmittel drücken.
  13. Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung als Kunststoffspritzgießteil ausgebildet ist.
  14. Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Außenkanten des Basisprofils (13) abgerundet sind.
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