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Die
Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung für Schilder,
insbesondere Kennzeichenschilder, mit einem Basisprofil, das eine
Befestigungswand zur Befestigung an einem Peripheriebauteil besitzt,
wobei das Basisprofil einen rückseitig durch die Befestigungswand
begrenzten Aufnahmeraum für ein Schild aufweist, und mit
am Basisprofil ausgebildeten Sicherungsmitteln, die in einer Einbaulage
des Schildes zwei in entgegengesetzt liegende Schildkanten zumindest
abschnittsweise übergreifen und das Schild gegen Herausfallen
aus dem Aufnahmeraum sichern.
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Aus
der
DE 203 17 551
U1 ist eine Halteeinrichtung für Schilder dieser
Art bekannt, bei der eine als Halteteil bezeichnete Befestigungswand
von einem Rahmen umgrenzt wird. Bei einer ersten Variante dieses
Halters werden die Sicherungsmittel von an der einen Längsseite
des Halters ausgebildeten starren Sicherungslaschen gebildet, während
an der gegenüberliegenden Längsseite am Halter
drehbar gelagerte Verriegelungselemente vorgesehen sind. Das Kennzeichenschild
wird nunmehr mit der einen Schildkante hinter die Sicherungslaschen
gesteckt, während die entgegengesetzte Schildkante durch Verdrehen
der Verriegelungselemente in eine Verriegelungsposition gesichert
wird. Um die Verdrehung der Verriegelungselemente zu bewirken, sind
Hilfsmittel erforderlich, beispielsweise ein hierfür geeignetes
Werkzeug. Bei einer zweiten Variante sind die drehbar gelagerten
Verriegelungselemente durch eine aufrastbare Verriegelungsleiste
ersetzt, die bei eingelegtem Kennzeichenschild aufgerastet wird
und das Schild sichert. Hier ist ein separates Bauteil in Form der
Verriegelungsleiste notwendig.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Halteeinrichtung für Schilder
der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die einfach und
kostengünstig herstellbar ist und eine schnelle und zuverlässige
Fixierung eines Schildes ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs
1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Halteeinrichtung für Schilder
zeichnet sich dadurch aus, dass die Sicherungsmittel wenigstens
ein an das Basisprofil angeformtes, biegeflexibles Rastglied umfas sen,
hinter das eine der beiden entgegengesetzt liegenden Schildkanten
des Schildes zur Schildsicherung einrastbar ist.
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Es
ist also möglich, das Schild bei bereits an einem Peripheriebauteil,
beispielsweise einem Kraftfahrzeug, montierter Halteeinrichtung
von vorne einzulegen und dann werkzeuglos hinter das wenigstens
eine Rastglied einzurasten. Zum Anbringen des Schildes ist also
weder ein Werkzeug noch ein zusätzliches Verriegelungsbauteil,
wie beispielsweise eine Verriegelungsleiste, notwendig. Dadurch,
dass keine zusätzlichen Bauteile notwendig sind, ist die Herstellung
einer solchen Halteeinrichtung einfach und kostengünstig
realisierbar. Bei dem Schild handelt es sich bevorzugt um ein Kennzeichenschild,
das auch als Kennzeichentafel bezeichnet werden kann. Es sind jedoch
auch andere Schildertypen denkbar, beispielsweise Werbeschilder
o. dgl..
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist das wenigstens eine Rastglied
aus dem Material des Basisprofils herausgeformt. Zweckmäßigerweise
ist die Halteeinrichtung als Kunststoffspritzgießteil ausgebildet,
wobei dann das wenigstens eine Rastglied durch dementsprechende
Gestaltung des Herstellungswerkzeugs beim Herstellungsprozess gleich
mit angeformt werden kann.
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In
besonders bevorzugter Weise sind an einer betreffenden Seitenkante
des Basisprofils mehrere mit Abstand hintereinander liegende Rastglieder vorgesehen.
Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich, ein einzelnes
längliches Rastglied in Form einer Rastleiste zu verwenden.
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Zweckmäßigerweise
sind die Rastglieder in einen quer zur Befestigungswand abragenden
Leistenabschnittes des Basisprofils integriert. Es ist möglich,
dass das Basisprofil einen die Befestigungswand umschließenden
Rahmen mit mehreren Rahmenabschnitten aufweist, wobei dann der Leistenabschnitt
von einem der Rahmenabschnitte gebildet wird. Es ist jedoch auch
eine rahmenlose Variante des Basisprofils denkbar.
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Besonders
bevorzugt sind die Rastglieder jeweils zwischen zwei im Leistenabschnitt
ausgebildeten Einkerbungen angeordnet. Dadurch ist gewährleistet,
dass sich die Rastglieder beim Einclipsen des Schildes zuverlässig
verbiegen können, damit die betreffende Schildkante hinter
die Rastglieder einrasten kann.
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In
bevorzugter Weise weisen die Rastglieder einen am Basisprofil angeformten
Basisabschnitt auf, der quer von der Befestigungswand des Basisprofils abragt,
an den sich ein nasenartiger, beispielsweise dreiecksartig ausgebildeter Rastabschnitt
anschließt, der seinerseits eine im Wesentlichen parallel
zur Befestigungswand ausgerichtete Anschlagfläche für
die zugeordnete Schildkante des Schildes aufweist. Es sind jedoch
auch andersartige Ausgestaltungen der Rastglieder denkbar.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung weisen die Rastglieder jeweils
eine Löseausnehmung auf, in die ein geeignetes Lösewerkzeug
zum Lösen der Rastverbindung mit dem Schild einführbar
ist. Zwar wäre es prinzipiell möglich, auch das
Ausrasten werkzeuglos durchzuführen, jedoch ist dies schwieriger.
Demzufolge ist hier ein Lösewerkzeug vorgesehen, so dass
das Ausrasten schnell und einfach durchführbar ist.
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Bei
dem Lösewerkzeug handelt es sich bevorzugt um einen Hebelschlüssel,
der einen Griffabschnitt, einen daran anschließenden Hebelarm
und eine im Wesentlichen senkrecht vom Hebelarm abragende Hebelnase
aufweist, wobei letztere in die Löseausnehmungen der Rastglieder
einführbar ist. Dadurch können die Rastglieder
also aufgehebelt werden, so dass die betreffende Schildkante des
Schildes frei kommt.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung umfassen die Sicherungsmittel
an das Basisprofil angeformte starre Fixierstege, die an der dem
wenigstens einen Rastglied entgegengesetzten Seite des Basisprofils
derart angeordnet sind, dass die eine Schildkante des zugeordneten
Schildes hinter den Fixierstegen fixierbar ist und dann die gegenüberliegende
Schildkante hinter das wenigstens eine Rastglied einrastbar ist.
Dadurch ist ein schnelles und komfortables Fixieren des Schildes
möglich.
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In
bevorzugter Weise besitzt das Basisprofil eine sich im Wesentlichen über
dessen gesamte Seitenlänge erstreckende, mit Zeichen, wie
Schrift, Symbole oder dergleichen bedruckbare Informationsfläche.
Die Informationsfläche ist hier größer
als beim vorerwähnten Stand der Technik, bei dem durch das
Vorhandensein der Verriegelungselemente ein Teil der zur Verfügung
stehenden Fläche belegt ist.
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Um
ein Klappern des Schildes in der Halteeinrichtung zu verhindern,
sind an der Befestigungswand des Basisprofils mehrere aus dem Material
der Befestigungswand herausgeformte Spannfedern ausgebildet, die
das eingebaute Schild in Anlage an die Sicherungsmittel drücken.
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Besonders
bevorzugt sind sämtliche Außenkanten des Basisprofils
abgerundet. Dadurch wird die Verletzungsgefahr verringert.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wir im Folgenden näher erläutert.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäße Halteeinrichtung ohne eingelegtes
Schild,
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2 eine
Draufsicht auf die Halteeinrichtung von 1 bei eingelegtem
Schild,
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3 einen
Querschnitt durch die Halteeinrichtung entlang der Linie III-III
in 2,
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4 eine
schematische Darstellung eines Lösewerkzeugs in Form eines
Hebelschlüssels und
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5 eine
vergrößerte Darstellung der Einzelheit X von 1.
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1 zeigt
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Halteeinrichtung 11 für Schilder. Das Schild ist
beispielhaft in Form eines Kennzeichenschildes 12 bzw.
Kennzeichentafel dargestellt.
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Die
Halteeinrichtung 11 ist als Kunststoffspritzgießteil
gefertigt. Sie besitzt ein Basisprofil 13, das eine Befestigungswand 14 zur
Befestigung an einem Peripheriebauteil aufweist. Im Falle eines
Kennzeichenschildes 12 handelt es sich bei dem Peripheriebauteil
um ein Kraftfahrzeug (nicht dargestellt). Im Folgenden wird die
Erfindung daher beispielhaft anhand einer an einem Kraftfahrzeug
befestigen Halteeinrichtung für ein Kennzeichenschild 12 erläutert.
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Die
Befestigungswand 14 besitzt eine Rückseite 15,
die der Befestigungsstelle am Kraftfahrzeug, und eine entgegengesetzt
dazu liegende Vorderseite 16, die der Rückseite
des Kennzeichenschildes 12 zugeordnet ist. Die Befestigungswand 14 besitzt
ein charakteristisches Lochbild mit einer Vielzahl von Befestigungslöchern 17,
wodurch gewährleistet ist, dass die Halteeinrichtung an
unterschiedliche Kraftfahrzeugtypen mit unterschiedlich liegenden Aufnahmelöchern
(nicht dargestellt) befestigt werden kann. An der Befestigungswand 14 befinden
sich ferner noch aus dem Material der Befestigungswand 14 herausgeformt
Spannfedern 18, die von der Vorderseite der Befestigungswand
nach oben abragen und ein eingebautes Kennzeichenschild 12 in
die Halteeinrichtung 11 in nachfolgend noch näher
beschriebener Weise einspannen.
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Neben
der Befestigungswand 14 besitzt das Basisprofil 13 ferner
noch einen die Befestigungswand 14 umrandenden Rahmen 19,
der seinerseits einen oberen Rahmenabschnitt 20a und einem
diesem gegenüberliegenden unteren Rahmenabschnitt 20b,
sowie zwei seitliche Rahmenabschnitte 20c, 20d aufweist.
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Der
untere Rahmenabschnitt 20b ist gegenüber den restlichen
Rahmenabschnitten deutlich verbreitert und dient als bedruckbare
Informationsfläche 21, auf der Schrift, Zahlen,
Symbole o. dgl.. aufgedruckt werden können. Diese bedruckbare
Informationsfläche 21 erstreckt sich über
die gesamte Länge der Halteeinrichtung 11 und
bietet daher in Längsrichtung größtmögliche
Fläche.
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Die
Befestigungswand 14 und der Rahmen 19 bilden einen
Aufnahmeraum 22 für das Kennzeichenschild 12.
Um ein Herausfallen des Kennzeichenschildes 12 aus dem
Aufnahmeraum 22 zu verhindern, sind Sicherungsmittel vorgesehen,
die in einer Einbaulage des Kennzeichenschildes zwei entgegengesetzt
liegende Schildkanten 23a, 23b des Kennzeichenschildes 12 zumindest
abschnittsweise übergreifen. Als Sicherungsmittel ist wenigstens
ein an das Basisprofil 12 angeformtes biegeflexibles Rastglied 24 vorgesehen,
hinter das eine der beiden entgegengesetzt liegende Schildkanten 23a des Kennzeichenschildes 12 zur
Schildsicherung einrastbar ist. Beispielhaft sind hier mehrere am
oberen Rahmenabschnitt 20a positionierte, mit Abstand hintereinander
liegende Rastglieder 24 vorgesehen. Die Rastglieder 24 sind
in den oberen Rahmenabschnitt 20a integriert, wobei ein
jeweiliges Rastglied zwischen zwei im Rahmenabschnitt 20a ausgebildeten Einkerbungen 25 angeordnet
ist. Die Rastglieder 24 erstrecken sich jeweils zungenartig
zwischen diesen Einkerbungen, wodurch eine Biegeflexibilität
der Rastglieder gewährleistet ist.
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Die
Rastglieder 24 besitzen einen am Basisprofil angeformten
Basisabschnitt 26, der quer von der Befestigungswand 14 des
Basisprofils 13 abragt. An den Basisabschnitt 26 schließt
sich ein nasenartiger dreiecksartig ausgebildeter Rastabschnitt 27 an, der
seinerseits eine im Wesentlichen parallel zur Befestigungswand 14 ausgerichtete
Anschlagfläche 28 für die zugeordnete
Schildkante 23a des Kennzeichenschildes 12 aufweist.
Jedes Rastglied 24 besitzt zudem eine Löseausnehmung 29,
insbesondere mittig im Rastabschnitt 27 eingeformt, in
die ein geeignetes Lösewerkzeug zum Lösen der
Rastverbindung mit dem Kennzeichenschild eingeführt werden
kann.
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Bei
dem Lösewerkzeug handelt es sich um einen Hebelschlüssel 30,
der einen Griffabschnitt 31, einen daran anschließenden
Hebelarm 32 und eine im Wesentlichen senkrecht vom Hebelarm abragende
Hebelnase 32 aufweist. Die Hebelnase ist dann in die Löseausnehmungen 29 der
Rastglieder 24 einführbar.
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Am
unteren Rahmenabschnitt 20b befinden sich an dessen Oberkante
angeformte starre Fixierstege 34, hinter die die den Rastgliedern 24 entgegengesetzte
Schildkante 20b des Kennzeichenschildes 12 fixierbar
ist. An dieser Seite erfolgt kein Verrasten, sondern die betreffende
Schildkante 23b wird hier lediglich hinter die starren
Fixierstege 34 gestellt. Auch hier sind mehrere in Längsrichtung
der Halteeinrichtung 11 mit Abstand hintereinander angeordnete
Fixierstege 34 vorgesehen.
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Zunächst
wird die Halteeinrichtung 11 an einer geeigneten Befestigungsstelle
des Kraftfahrzeuges befestigt. Hierzu werden geeignete Befestigungsmittel,
beispielsweise Schrauben, durch geeignete Befestigungslöcher 17 hindurchgeführt
und in fluchtend hierzu ausgerichtete Aufnahmelöcher am Kraftfahrzeug
eingeführt. Die Halteeinrichtung 11 kann dann
am Kraftfahrzeug befestigt, insbesondere angeschraubt werden. Als
Nächstes erfolgt nun die Befestigung des Kennzeichenschildes 12 in
der Halteeinrichtung 11. Dazu wird zunächst die
untere Schildkante 23b des Kennzeichenschildes 12 hinter die
starren Fixierstege 34 gestellt. Als Nächstes
wird nun die obere Schildkante 23a auf die Rastglieder 24 gedrückt,
wobei sich diese aufgrund ihrer Biegeflexibilität nach
oben biegen, so dass die Schildkante 23a hinter die Rastglieder 24 einrasten
kann, wobei die Rastglieder wider in ihre ursprüngliche
Stellung zurückschnappen. Das Kennzeichenschild 12 ist
nunmehr in der Halteeinrichtung 11 gesichert. Die Spannfedern 18 drücken
die Schildkanten 23a, 23b einerseits an die Anschlagfläche 28 der
Rastglieder 24 und andererseits an die Innenseite der Fixierstege 34.
Dadurch wird ein Klappern des Kennzeichenschildes 12 in
der Halteeinrichtung 11 verhindert.
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Das
Anbringen des Kennzeichenschildes 12 erfolgt also gänzlich
ohne Werkzeuge und kann in einfacher Weise und schnell durch einfaches
Einklicken bzw. Einclipsen in die Halteeinrichtung 11 durchgeführt
werden.
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Zum
Lösen den Kennzeichenschildes 12 wird die Hebelnase 33 des
Hebelschlüssels 33 in die Löseausnehmungen 29 der
Rastglieder eingeführt, wodurch die Rastglieder 24 aufgehebelt
werden können. Dadurch kommt die Schildkante 23a des
Kennzeichenschildes 12 nach und nach frei. Das Kennzeichenschild 12 kann
dann von der Halteeinrichtung 11 abgenommen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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