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DE202008008568U1 - Vorrichtung zum Komprimieren von Behältnissen - Google Patents

Vorrichtung zum Komprimieren von Behältnissen Download PDF

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DE202008008568U1
DE202008008568U1 DE200820008568 DE202008008568U DE202008008568U1 DE 202008008568 U1 DE202008008568 U1 DE 202008008568U1 DE 200820008568 DE200820008568 DE 200820008568 DE 202008008568 U DE202008008568 U DE 202008008568U DE 202008008568 U1 DE202008008568 U1 DE 202008008568U1
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Abstract

Vorrichtung zum Komprimieren von Behältnissen wie insbesondere PET-Flaschen und Blechdosen, umfassend:
eine in einem Gerätegehäuse (14) drehbar und motorisch antreibbar gelagerte Walze (42); und
ein einem Teilumfang der Walze gegenüberliegendes, gekrümmtes Blech (52), dessen Krümmungsradius in Umlaufrichtung (D) der Walze von einem Anfangsabschnitt zu einem Endabschnitt abnimmt, wobei der Krümmungsradius im Anfangsabschnitt größer ist als der Krümmungsradius der Walze und der Krümmungsradius im Endabschnitt annähernd gleich wird dem Krümmungsradius der Walze derart, dass zwischen Walze (42) und Blech (52) ein sich in Umlaufrichtung der Walze keilförmig verengender Raum gebildet wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Umfangsfläche (48) der Walze (42) aus aneinander gereihten ebenen Flächenabschnitten gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Komprimieren von Behältnissen, wie insbesondere PET-Behälter oder -Flaschen und Blechdosen.
  • Bei Abfüllbetrieben für beispielsweise Limonaden, Säfte, Mineralswasser oder Bier fallen regelmäßig nicht mehr verwendungsfähige Behältnisse wie Flaschen, Dosen oder Kartons (jeweils leer oder befüllt) an, die anschließend hinsichtlich ihres Volumens reduziert werden müssen, um dann in geeigneter Weise entsorgt bzw. recycelt zu werden. In diesem Zusammenhang ist eine Dosenpresse bekannt, bei der die Blechdosen zwischen zwei gegensinnig umlaufenden Scharnierbandketten komprimiert werden und anschließend aus dem Gerät ausgeworfen werden. Eine solche Vorrichtung ist jedoch konstruktiv vergleichsweise aufwendig und voluminös.
  • Darüber hinaus ist aus der EP 0 769 324 B1 eine gattungsgemäße Vorrichtung bekannt, bei der ein in einem Gerätegehäuse drehbar und motorisch antreibbar gelagertes Rad, ein einem Teilumfang des Rads gegenüberliegendes, gekrümmtes Blech, dessen Krümmungsradius in Umlaufrichtung des Rades von einem Anfangsabschnitt zu einem Endabschnitt abnimmt, vorgesehen ist. Der Einsatz des Rades in der Vorrichtung hat sich jedoch zumindest in bestimmten Anwendungsfällen als nachteilig erwiesen, insbesondere wenn das Rad eine Felge und einen hierauf montierten, aufblasbaren Reifen umfasst, also nach Art eines Kfz-Rades ausgebildet ist, da das Rad dann insbesondere bei der Komprimierung von Blechdosen relativ schnell verschleißt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung zu schaffen, die sich durch eine verbesserte Verschleißarmut und höhere Durchsatzleistung auszeichnet. Darüber hinaus stellt sich die Aufgabe eine Vorrichtung bereit zu stellen, die eine verbesserte Komprimierung von Behältnissen verschiedener Volumina und Gestalt ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 vorgesehen, die anstatt des Rades eine Walze dergestalt aufweist, dass die Umfangsfläche der Walze aus aneinander gereihten ebenen Flächenabschnitten gebildet ist.
  • Die wesentlichen Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind somit die sich drehende Walze mit ihrer aus ebenen Flächenabschnitten gebildeten Umfangsfläche, sowie das der Walze gegenüberliegende, feststehende Blech mit in Drehrichtung abnehmendem Krümmungsradius, wobei eine solche Anordnung konstruktiv vereinfacht und verbessert ist als im Falle des oben genannten Standes der Technik und darüber hinaus auch weniger verschleißt und selbstverständlich auch wesentlich kostengünstiger herzustellen ist.
  • Insbesondere die Ausführung der Umfangsfläche der Walze aus aneinander gereihten ebenen Flächenabschnitten bewirkt eine besonders gute Komprimierung der Behältnisse zwischen den ebenen Flächenabschnitten und dem Blech, ohne dass es dabei zu einem relevanten Verschleiß der Walze kommt. Die aneinandergereihten ebenen Flächenabschnitte bilden jeweils an ihren Stoßseiten im Wesentlichen quer zur Umlaufrichtung der Walze verlaufende Kanten, die wie Mitnahmemittel den Einzug von Behältnissen zwischen Walze und Blech befördern und daher zu einer Erhöhung der Durchsatzleistung beitragen. Da diese Kanten nicht extra auf die Walze aufgebracht werden müssen sind sie weniger verschleißanfällig. Dadurch, dass sich die Kanten aus der Konstruktion der Walze selbst ergeben, lassen sich diese entsprechend kostengünstig herstellen. In bevorzugter Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, die Walze metallisch auszuführen, wodurch die Verschleißrate weiter verringert und die Durchsatzleistung erhöht wird.
  • In weiterhin bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind die ebenen Flächenabschnitte im Wesentlichen dreieckig oder viereckig ausgebildet. Bei rechteckiger Ausbildung der Flächenabschnitte verlaufen die Kanten im Wesentlichen senkrecht zur Umlaufrichtung, so dass ein besonders gerader Einzug der Behältnisse, d. h. in Umlaufrichtung, erreicht wird. Bei trapezförmiger oder dreieckiger Ausbildung der Flächenabschnitte kann eine mehr oder weniger starke wechselseitig schräge Ausrichtung der Kanten erreicht werden, wodurch eine besonders gute Verteilung der zu komprimierenden Behältnisse über die gesamte Breite der Walze erreicht wird.
  • In einer weiterhin bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bildet der Querschnitt der Walze ein im Wesentlichen rotationssymmetrisches Vieleck und besonders bevorzugt ein Vieleck mit acht bis zwölf Ecken, wodurch eine gute Kombination von ausreichender Kantenbildung und Rundlauf der Vorrichtung erreichbar ist.
  • In einer darüber hinaus bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Walze an der Umfangsfläche mit zusätzlichen Mitnahmemitteln wie Stiften, Dornen, Leisten o. dgl. versehen, wobei besonders bevorzugt die Mitnahmemittel in der Nähe der aneinanderstoßenden Kanten benachbarter Flächenabschnitte angeordnet sind, um so besonders gut eine Mitnahme der Behältnisse zu erreichen.
  • Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung kann der Abstand zwischen Walze und Blech einstellbar sein, wozu insbesondere die Achse der Walze am Gerätegehäuse verstellbar angeordnet sein kann. Hierdurch lässt sich auf einfachste Weise die Breite des zwischen Walze und Blech gebildeten Spalts an die jeweiligen Erfordernisse anpassen.
  • Weiterhin von Vorteil kann es sein, wenn die Walzenachse horizontal angeordnet ist und sich das gekrümmte Blech im wesentlichen unterhalb der Walze erstreckt; in diesem Fall fördert die Schwerkraft zusätzlich das ordnungsgemäße Einziehen der Behältnisse aus dem sich trichterartig erweiternden Anfangsabschnitt des keilförmigen Raums in den eigentlichen Kompressionsspalt.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung, in der zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert sind. In der Zeichnung zeigen in halbschematischer Darstellung:
  • 1 eine Seiten-Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine Ansicht der Umfangsfläche der Walze gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine Ansicht der Umfangsfläche der Walze gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 4 eine Ansicht der Umfangsfläche der Walze gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 1 ist die eigentliche Kompressionsvorrichtung mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet. Die zu zerkleinernden Behältnisse 11, insbesondere PET-Flaschen oder Blechdosen, werden beispielsweise von einem Transporteur (nicht dargestellt) automatisch mittels eines Pushers (nicht dargestellt) oder auch direkt in Pfeilrichtung A der Kompressionsvorrichtung zugeführt, indem sie beispielsweise in einen Füllstutzen oder Einführschacht 12 eingeführt werden. Nach der Komprimierung verlassen die Behältnisse 11 die Vorrichtung 10 in Pfeilrichtung B, wo sie beispielsweise über ein geneigte Ebene oder Rutsche 13 geführt in einen fahrbaren Karren (nicht dargestellt) fallen. Die Vorrichtung ist insbesondere auch aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen in einem Gehäuse 14 untergebracht, welches die Kompressionsvorrichtung 10 zumindest teilweise umgibt.
  • Die Kompressionsvorrichtung 10 umfasst daher ein im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse 14. Das Gehäuse 14 weist eine Eingangsöffnung 24 und eine Ausgangsöffnung 26 auf und ist gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform im Übrigen allseitig geschlossen. Seitenwände des Gehäuses tragen Lager, in denen eine horizontal angeordnete Welle 36 drehbar gelagert ist. Ein in der Vorrichtung angeordneter Motor 38 dient zum Antrieb der Welle 36. Über eine Verstelleinrichtung (nicht dargestellt) kann die Position der Welle in gewissen Grenzen verstellt werden, um die Breite des Kompressionsspalts zwischen Walze und Blech zu variieren.
  • Auf der Welle 36 ist ein insgesamt mit der Bezugsziffer 42 bezeichnete Walze montiert, welche Flächenabschnitte 44 umfaßt, die zweckmäßigerweise eben ausgeführt sind. An der Umfangsfläche 48 der Walze 42 sind sich radial nach außen erstreckende metallische Mitnehmerelemente 50 in Form von beispielsweise Leisten ausgebildet, die fest mit der Walze verbunden sind. Die Walze ist zweckmäßigerweise metallisch und wie in 1 gezeigt, im Querschnitt als Vieleck und insbesondere als Zehneck ausgeführt, so dass die Walze dann entsprechend viele Kanten und im Ausführungsbeispiel gem. 1 zehn Kanten 46 aufweist.
  • Im unteren Bereich des Gehäuses 14 ist weiterhin ein Blech 52 befestigt, das sich im Wesentlichen vom oberen Ende der eingangsseitigen Stirnwand 54 zum oberen Ende der ausgangsseitigen Stirnwand 56 der unteren Gehäusehälfte 20 erstreckt, der Umfangsfläche 48 der Walze 42 gegenüberliegt und dessen Krümmungsradius in Drehrichtung D der Walze gesehen abnimmt, wobei der Krümmungsradius am eingangsseitigen Ende sehr viel größer ist als der Radius des Rades (das Blech kann hier auch ohne Krümmung, d. h. eben beginnen) und wobei sich der Krümmungsradius des Blechs 52 an seinem ausgangsseitigen Ende dem Radius der Walze 42 angenähert hat. Auf diese Weise wird zwischen der Walze 42 und dem Blech 52 ein sich keilförmig verengender Raum gebildet, der im Eingangsbereich trichterförmig erweitert ist und im Ausgangsbereich die gewünschte Spaltbreite aufweist. Die Spaltbreite kann durch Verstellen der Welle 36 mittels der weiter oben erwähnten Stelleinrichtung 40 auf das gewünschte Maß eingestellt werden. Die seitliche Begrenzung des sich keilförmig verengenden Raums wird von Seitenwänden des Gehäuses gebildet.
  • Die zu komprimierenden Behältnisse 11 werden somit über den Füllstutzen 12 durch die Eingangsöffnung 24 hindurch der Kompressionsvorrichtung 10 zugeführt, fallen aufgrund der Schwerkraft nach unten in Pfeilrichtung E in die trichterförmige Erweiterung, werden von der rotierenden Walze 42 und insbesondere den Kanten 46 der Walze mitgenommen und unter gleichzeitiger Kompression in den Spalt zwischen Walze 42 und Blech 52 eingezogen, wo die gefüllten Behältnisse platzen und entleert werden, und anschließend im komprimierten und gegebenenfalls entleerten Zustand in Pfeilrichtung B durch die Ausgangsöffnung 26 aus der Vorrichtung 10 ausgeworfen. Soweit gefüllte, geschlossene Behältnisse der Vorrichtung 10 zugeführt werden, werden diese gleichzeitig beim Zerquetschen entleert. Über einen Abfluss 60 im Boden des Gehäuses 14 kann die Flüssigkeit abgeleitet werden.
  • Die in Pfeilrichtung B aus dem Gerät 10 ausgeworfenen, komprimierten Behältnisse fallen beispielsweise in einen nicht dargestellten Karren. Die obere, schräg angeordnete Deckenwandung 58 des Gehäuses 14 kann hierbei gleichzeitig als Prallplatte zum Umlenken der ausgestoßenen Behältnisse nach unten in Richtung zum Karren hin dienen.
  • Das Blech 52 endet zweckmäßigerweise in Höhe der Welle 36 und es schließt sich hieran die abfallende Rutsche 13 an, über die die komprimierten und gegebenenfalls entleerten Behältnisse dem Karren zugeführt werden. Der Bereich der Rutsche 62 ist von einer Schutzhaube 63 überdeckt.
  • Im vorderen Bereich des Gehäuses 14 ist der Füllstutzen oder Einführschacht 12 vorgesehen, über den besonders gut eine manuelle Zufuhr von einzelnen Behältnissen möglich ist. Diese manuelle Zufuhr ergänzt das automatische System Transporteur/Kompressionsvorrichtung/Karren.
  • Gemäß den Ausführungsbeispielen kann die Drehrichtung der Walze umkehrbar sein, um etwa auftretende Verklemmungen innerhalb des Kompressionsraumes zu beseitigen. Weiterhin können insbesondere geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Vorrichtung vor Überlast zu schützen, insbesondere, indem die Walze gegenüber dem Blech entgegen Federkraft ausweichen kann, wozu die Achse der Walze federnd gelagert ist.
  • Besonders zweckmäßig ist die Walze 42 als metallische Walze ausgebildet und weist an seiner metallischen Oberfläche quer zur Umfangsrichtung verlaufende Leisten 50 in Form von beispielsweise Flacheisen und zusätzliche Bolzen auf, um ein besonders sicheres Einziehen der Behältnisse in den Spalt zu gewährleisten. Die Mitnahmemittel, wie beispielsweise die Leisten 50, sind dabei zweckmäßigerweise jeweils unmittelbar an oder zumindest in der Nähe der Kanten 46 angebracht, um das Einziehen der Behältnisse weiter zu verbessern.
  • Ausführungsformen verschiedener Walzenformen sind in den 2 bis 4 dargestellt. In dem Ausführungsbeispiel gemäß der 2 sind die ebenen Flächenabschnitte 44 der Umfangsfläche 48 der Walze 42 rechteckig ausgebildet, so dass die resultierenden Kanten 50 parallel zueinander und senkrecht zur Drehrichtung D verlaufen.
  • In dem Ausführungsbeispiel gemäß der 3 sind die ebenen Flächenabschnitte 44 der Umfangsfläche 48 der Walze 42 dreieckig ausgebildet, so dass jeweils benachbarte Kanten 50 schräg zueinander verlaufen. In dem Ausführungsbeispiel gemäß der 4 sind die ebenen Flächenabschnitte 44 der Umfangsfläche 48 der Walze 42 viereckig und insbesondere in Form eines Trapez ausgebildet, indem die Seitenlängen des beispielsweise acht- oder zehneckigen Querschnitts der Walze abwechselnd unterschiedlich lang sind, so dass jeweils benachbarte Kanten 50 schräg zueinander verlaufen. Schräg verlaufende Kanten können im Einzelfall den Vorteil haben, insbesondere bei einer großen Verschiedenartigkeit der Form und der Volumina der zu komprimierenden Behältnisse diese besser einziehen zu können und den Einziehvorgang auf die gesamte Breite der Walze besser zu verteilen. Gemäß einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform ist die Walze nicht rotationssymmetrisch ausgeführt, wodurch die Breite des Kompressionsspaltes sich während der Umdrehung der Walze zusätzlich ändert, was weiterhin die Kompression und die Einziehfähigkeit der Vorrichtung insbesondere bei einer großen Verschiedenartigkeit der Form und der Volumina der zu komprimierenden Behältnisse weiter verbessert.
  • 10
    Kompressionsvorrichtung
    11
    Behältnis
    12
    Füllstutzen oder Einfuhrschacht
    13
    Geneigte Ebene Rutsche
    14
    Gehäuse
    24
    Eingangsöffnung
    26
    Ausgangsöffnung
    36
    Walzenachse
    38
    Motor
    42
    Walze
    44
    Flächenabschnitt
    46
    Kante
    48
    Umfangsfläche
    50
    Mitnehmerelemente
    52
    Blech
    54
    Stirnwand
    56
    Stirnwand
    58
    Deckenwandung
    60
    Abfluss
    63
    Schutzhaube
    64
    Einfuhrschacht
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0769324 B1 [0003]

Claims (17)

  1. Vorrichtung zum Komprimieren von Behältnissen wie insbesondere PET-Flaschen und Blechdosen, umfassend: eine in einem Gerätegehäuse (14) drehbar und motorisch antreibbar gelagerte Walze (42); und ein einem Teilumfang der Walze gegenüberliegendes, gekrümmtes Blech (52), dessen Krümmungsradius in Umlaufrichtung (D) der Walze von einem Anfangsabschnitt zu einem Endabschnitt abnimmt, wobei der Krümmungsradius im Anfangsabschnitt größer ist als der Krümmungsradius der Walze und der Krümmungsradius im Endabschnitt annähernd gleich wird dem Krümmungsradius der Walze derart, dass zwischen Walze (42) und Blech (52) ein sich in Umlaufrichtung der Walze keilförmig verengender Raum gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangsfläche (48) der Walze (42) aus aneinander gereihten ebenen Flächenabschnitten gebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Walze ein im Wesentlichen rotationssymmetrisches Vieleck bildet.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Vieleck acht bis zwölf Ecken hat.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangsfläche mit Mitnahmemitteln versehen ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnahmemittel in der Nähe der aneinanderstoßenden Kanten benachbarter Flächenabschnitte angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen ragenden Mitnehmerelemente (50) wie Stifte, Dornen, Bolzen, Leisten ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen Walze (42) und Blech (52) einstellbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (36) der Walze (42) am Gerätegehäuse (14) verstellbar angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzenachse (36) horizontal angeordnet ist, dass der Anfangsabschnitt des Blechs (52) oberhalb der Walzenachse (36) beginnt, und dass der Endabschnitt des Blechs (52) in etwa in Höhe der Walzenachse (36) endet.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzenachse (36) vertikal angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehrichtung der Walze (42) umkehrbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Zwecke des Überlastschutzes der Abstand zwischen Walze (42) und Blech (52) gegen Vorspannung vergrößerbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse der Walze (42) federnd gelagert ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Walze metallisch ausgeführt ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwände des Gerätegehäuses (14) die Seitenwände des sich keilförmig verengenden Raums bilden.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (38) für die Walze (42) diese unmittelbar antreibt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (38) für die Walze (42) an der Außenseite des Gerätegehäuses befestigt ist.
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R151 Term of protection extended to 8 years

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