DE202008006751U1 - Möbel oder Haushaltsgerät - Google Patents
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Abstract
Möbel oder Haushaltsgerät (1) mit mindestens einem Auszugsteil in Form eines Schubkastens, eines Gargutträges (2) oder dergleichen, welches auf Laufschienen (3a, 4a) zweier Auszugsführungen (3, 4) gelagert und motorisch aus einer Schließlage in eine Öffnungsstellung und umgekehrt verfahrbar ist, wobei am Korpus des Möbels oder des Haushaltsgerätes (1) mindestens ein Motor (6) gelagert ist, mittels dessen eine Laufschiene (3a) einer Auszugsführung (3) durch eine mechanische Antriebseinheit (5) verfahrbar ist, die über den Motor (6) direkt oder indirekt antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich eine erste Auszugsführung (3) mit einer motorisch betätigbaren Antriebseinheit (5) versehen ist und dass die Laufschiene (4a) der zweiten Auszugsführung (4) mit der antreibbaren Laufschiene (3a) der ersten Auszugsführung (3) im Sinne einer Mitnehmerverbindung zwangsgekoppelt ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Möbel oder ein Haushaltsgerät mit mindestens einem Auszugsteil in Form eines Schubkastens, eines Gargutträges oder dergleichen, welches auf Laufschienen zweier Auszugsführungen gelagert und motorisch aus einer Schließlage in eine Öffnungsstellung und umgekehrt verfahrbar ist, wobei am Korpus des Möbels oder des Haushaltsgerätes mindestens ein Motor gelagert ist, mittels dessen eine Laufschiene einer Auszugsführung durch eine mechanische Antriebseinheit verfahrbar ist, die über den Motor direkt oder indirekt antreibbar ist.
- Schränke oder Haushaltsgeräte der vorerwähnten Art sind an sich bekannt und bieten den Vorteil eines hohen Benutzerkomforts, da das Auszugsteil gewissermaßen auf Knopfdruck ausgefahren und bei Bedarf auch wieder eingefahren werden kann. Dies ist besonders bei Haushaltsgeräten, hier speziell bei Backöfen mit einem Gargutträger vorteilhaft, da ein Benutzer beispielsweise während des Garprozesses den Gargutträger in sein Sichtfeld verfahren lassen kann, ohne dass er dabei den heißen Gargutträger oder Teile Auszugsführungen anfassen muss. Die Verbrennungsgefahr für einen Benutzer ist somit praktisch beseitigt.
- Bei bekannten Konstruktionen der gattungsgemäßen Art sind beide Auszugsführungen mit mechanischen Antriebseinheiten ausgestattet, mittels derer bei Bedarf die Laufschienen und ein darauf gelagertes Auszugsteil motorisch aus- und einfahrbar sind.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Möbel oder ein Haushaltsgerät der gattungsgemäßen Art zu schaffen, welches gegenüber vorbekannten Konstruktionen deutlich preiswerter herstellbar ist, ohne dabei an Funktionalität und Komfort Abstriche machen zu müssen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass lediglich eine erste Auszugsführung mit einer motorisch betätigbaren Antriebseinheit versehen ist, und dass die Laufschiene der zweiten Auszugsführung mit der antreibbaren Laufschiene der ersten Auszugsführung im Sinne einer Mitnehmerverbindung zwangsgekoppelt ist.
- Diese Konstruktion bietet den kostenmäßig beträchtlichen Vorteil, dass lediglich eine Auszugsführung mit einer mechanischen Antriebseinheit ausgestattet werden muss, während die weitere Auszugsführung als standardmäßige Auszugsführung ausgebildet sein kann, wobei durch die mechanische Zwangskopplung der beiden Laufschienen beider Auszugsführungen sichergestellt ist, dass die nicht antreibbare Laufschiene der zweiten Auszugsführung auch dann automatisch mitgenommen wird, wenn sich auf den Laufschienen kein Auszugsteil befindet, welches beide Laufschienen miteinander koppeln würde.
- Dies bedeutet beispielsweise bei einem entsprechend gestalteten Haushaltsgerät im Sinne eines Backofens, dass die beiden Laufschienen zweier Auszugsführungen auch dann motorisch in eine Auszugsposition und wieder zurück verfahren werden können, wenn diese beiden Auszugsführungen nicht belegt sind.
- Soll also beispielsweise ein Gargutträger aus einer bestimmten Ebene des Backkofens in eine darüber oder darunter liegende weitere Ebene, die mit Auszugsführungen ausgestattet ist, verbracht werden, können die Laufschienen der neu zu belegenden Auszugsführungen motorisch in Ausfahrposition gebracht und der Gargut träger dann leicht und bequem auf diese Laufschienen aufgesetzt und mit diesen gekoppelt werden.
- Eine besonders einfache Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass zur Verbindung der beiden Laufschienen eine formstabile Koppelstange vorgesehen ist, die vorzugsweise form-, kraft- oder stoffschlüssig mit den Laufschienen verbunden ist.
- Dabei ist die Koppelstange vorteilhafterweise auf an den beiden Laufschienen befestigten Haltebolzen aufgesteckt.
- Soll also beispielsweise ein Demontage des Laufschienensystems vorgenommen werden, kann die Koppelstange einfach von den beiden Haltebolzen abgenommen und aus dem Innenraum des Backofens entnommen werden. Die Koppelung erfolgt ebenso leicht durch einfaches Aufstecken der Koppelstange auf die dafür vorgesehenen Haltebolzen.
- Sofern ein entsprechender Backofen mit einer Pyrolyse-Funktion ausgestattet ist, sollten zweckmäßigerweise die Koppelstange und alle Bauteile der Koppelstange aus Metall und/oder aus Keramik hergestellt sein.
- Für einen Backofen ohne Pyrolyse-Funktion können hingegen zumindest Teile der Koppelstange auch aus entsprechend hochwertigen, hitzebeständigen Kunststoffen bestehen.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
- Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Haushaltsgerätes in Form eines Backofens mit in verschiedenen Höhenlagen angeordneten Auszugsführungen für einen Gargutträger -
2 eine der1 entsprechende perspektivische Darstellung mit ausgezogenem Gargutträger und ausgefahrenen Auszugsführungen -
3 eine Vorderansicht des Backofens nach den1 und2 mit Tragteilen und Traggitter -
4 eine Vorderansicht des Backofens nach den1 und2 mit Traggitter -
5 eine perspektivische Sprengbilddarstellung eines Tragteiles mit daran festlegbaren Auszugsführungen. - Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf ein Haushaltsgerät
1 in Form eines Backofens beschrieben, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die gleichen Konstruktionsprinzipien, die im Folgenden näher erläutert werden, letztendlich auch für ein Möbel gelten, sofern dieses mit einem Auszugsteil versehen ist. - Beim dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem angesprochenen Auszugsteil um einen Gargutträger
2 , der auf Laufschienen3a bzw.4a von Auszugsführungen3 bzw.4 gelagert und gemeinsam mit diesen Laufschienen3a bzw.4a aus dem Inneren des Backofens1 herausfahrbar und ebenfalls wieder in seine Gebrauchsposition in dem Backofen1 hineinfahrbar ist. - Dabei ist gemäß vorliegender Erfindung die mit dem Bezugszeichen
3 versehene Auszugsführung mit einer mechanischen Antriebseinheit5 ausgestattet, die über einen Motor6 antreibbar ist. Wie4 deutlich macht, umfasst die Antriebseinheit5 eine über den besagten Motor6 antreibbare Spindel7 und eine Spindelmutter8 , die mit der Laufschiene3a der Auszugsführung3 verbunden ist. Durch die Verbindung mit der Laufschiene3a ist die Spindelmutter8 , die auf der Spindel7 gelagert ist, gegenüber der besagten Spindel7 verdrehfest und wird deshalb bei Drehung der Spindel7 je nach Drehrichtung in Längsrichtung der Spindel verschoben, wobei gleichzeitig die mit der Spindelmutter8 verbundene Laufschiene3a entsprechend aus- oder eingefahren wird. - Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für die vorliegende Erfindung letztlich ohne Bedeutung ist, wie die Antriebseinheit
5 gestaltet ist, wichtig ist nur, dass eine Antriebseinheit5 vorgesehen ist, die motorisch antreibbar und derart mit der Laufschiene3a gekoppelt ist, dass bei Betrieb des Motors6 ein Aus- oder Einfahren der Laufschiene3a erfolgt. - Die gegenüberliegende Auszugsführung
4 ist antriebslos, ist aber mit der angetriebenen Laufschiene3a der erstgenannten Auszugsführung3 im Sinne einer Mitnehmerverbindung mechanisch gekoppelt. Hierzu ist eine Koppelstange9 vorgesehen, die aus einem vorzugsweise aus Metall gefertigten Rohr10 und zwei Endstücken11 besteht. Die Endstücke11 weisen jeweils eine Klemmnut12 auf, in welche das Rohr10 endseitig eingeclipst werden kann. Rechtwinklig hierzu sind die Endstücke11 mit der Querschnittsform der Laufschienen3a bzw.4a entsprechenden Aussparungen13 ausgestattet, so dass die Endstücke11 die Laufschienen3a bzw.4a von oben übergreifend auf diese Laufschienen3a bzw.4a aufsetzbar sind. Darüber hinaus sind die Endstücke11 mit Bohrungen14 ausgestattet, so dass die Koppelstange9 mit ihren Endstücken11 auf Haltebolzen15 aufsteckbar ist, die am hinteren Endbereich der Laufschienen3a bzw.4a fest mit diesen verbunden sind. Durch diese vergleichsweise einfache mechanische Koppelung wird erreicht, dass auch die antriebslose Laufschiene4a der Auszugsführung4 aus- oder eingefahren wird, wenn die mit der Antriebseinheit5 versehene Auszugsführung3 über den Motor6 aktiviert wird. - Dies bedeutet, dass auch dann, wenn auf den Laufschienen
3a bzw.4a kein Gargutträger2 aufgesetzt ist, die antriebslose Laufschiene4a ständig synchron zur angetriebenen Laufschiene3a bewegt wird. Somit besteht die praktische Möglichkeit, einen Gargutträger2 nach Herausfahren der zunächst unbestückten Laufschienen3a und4a mit einem Gargutträger2 zu belegen, ohne dass es hierfür notwendig ist, den Gargutträger2 vollkommen in den Innenraum des Backofens1 bringen zu müssen. Es ist zweifellos für einen Benutzer praktischer und angenehmer, den Gargutträger2 in einer ausgezogenen Position der Laufschienen3a und4a auf diese aufsetzen zu können. - Die Auszugsführungen
3 bzw.4 sind in an sich bekannter Weise an einem gemeinsamen Tragteil16 befestigt. - Abweichend hiervon ist es aber auch denkbar, die Auszugsführungen
3 und4 an in der4 dargestellten seitlichen Traggittern festzulegen, da es auch Backöfen mit fest montierten Traggittern im Seitenwandbereich gibt. Auch bei separat montierten Auszugsführungen ist eine mechanische Koppelung im vorstehend beschriebenen Sinne zwischen den Laufschienen der angetriebenen und der nicht angetriebenen Auszugsführungen möglich. - Die Endstücke
11 können sowohl aus Kunststoff wie auch aus Metall oder Keramik hergestellt sein, wobei hier die jeweilige Wahl davon abhängig gemacht werden sollte, ob der Backofen mit einer Pyrolyse-Funktion ausgestattet ist oder nicht. -
- 1
- Haushaltsgerät
- 2
- Gargutträger
- 3
- Auszugsführung
- 3a
- Laufschiene
- 4
- Auszugsführung
- 4a
- Laufschiene
- 5
- Antriebseinheit
- 6
- Motor
- 7
- Spindel
- 8
- Spindelmutter
- 9
- Koppelstange
- 10
- Rohr
- 11
- Endstücke
- 12
- Klemmnut
- 13
- Aussparung
- 14
- Bohrung
- 15
- Haltebolzen
- 16
- Tragteil
- 17
- Traggitter
Claims (13)
- Möbel oder Haushaltsgerät (
1 ) mit mindestens einem Auszugsteil in Form eines Schubkastens, eines Gargutträges (2 ) oder dergleichen, welches auf Laufschienen (3a ,4a ) zweier Auszugsführungen (3 ,4 ) gelagert und motorisch aus einer Schließlage in eine Öffnungsstellung und umgekehrt verfahrbar ist, wobei am Korpus des Möbels oder des Haushaltsgerätes (1 ) mindestens ein Motor (6 ) gelagert ist, mittels dessen eine Laufschiene (3a ) einer Auszugsführung (3 ) durch eine mechanische Antriebseinheit (5 ) verfahrbar ist, die über den Motor (6 ) direkt oder indirekt antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich eine erste Auszugsführung (3 ) mit einer motorisch betätigbaren Antriebseinheit (5 ) versehen ist und dass die Laufschiene (4a ) der zweiten Auszugsführung (4 ) mit der antreibbaren Laufschiene (3a ) der ersten Auszugsführung (3 ) im Sinne einer Mitnehmerverbindung zwangsgekoppelt ist. - Möbel oder Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung der beiden Laufschienen (
3a ,4a ) eine Koppelstange (9 ) vorgesehen ist. - Möbel oder Haushaltsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelstange (
9 ) form-, kraft- oder stoffschlüssig mit den Laufschienen (3a ,4a ) verbunden ist. - Möbel oder Haushaltsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelstange (
9 ) auf Haltebolzen (15 ) aufgesteckt ist, die an den Laufschienen (3a ,4a ) befestigt sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelstange (
9 ) aus einem Rohr (10 ) und aus zwei Endstücken (11 ) besteht, wobei die Endstücken (11 ) einerseits im Endbereich des Rohres (10 ) mit diesem verbunden sind und andererseits die Laufschienen (3a ,4a ) teilweise übergreifend auf diese Laufschienen (3a ,4a ) aufgesetzt sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (
11 ) mit Aufnahmenuten (12 ) zur klemmenden oder rastenden Aufnahme der stirnseitigen Endbereiche des Rohres (10 ) ausgestattet sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (
11 ) jeweils mit einer Bohrung (14 ) zum Aufstecken auf die Haltebolzen (15 ) ausgestattet sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (
11 ) mit im Querschnitt der Querschnittsform der Laufschienen (3a ,4a ) entsprechenden Aussparungen (13 ) ausgestattet sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (
11 ) aus Kunststoff hergestellt sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (
11 ) aus Metall hergestellt sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Endstücke (
11 ) aus Keramik hergestellt sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsführungen (
3 ,4 ) fest an einem gemeinsamen Tragteil (16 ) angeschlossen sind. - Möbel oder Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragschienen (
3 ,4 ) unabhängig voneinander an Haltegittern im Seitenwandbereich des Haushaltsgerätes (1 ) klemmend festgelegt sind.
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
| DE202008006751U DE202008006751U1 (de) | 2008-05-19 | 2008-05-19 | Möbel oder Haushaltsgerät |
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE202008006751U1 true DE202008006751U1 (de) | 2009-10-01 |
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| DE202008006751U Expired - Lifetime DE202008006751U1 (de) | 2008-05-19 | 2008-05-19 | Möbel oder Haushaltsgerät |
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|---|---|---|---|---|
| DE3813509A1 (de) * | 1988-04-22 | 1989-11-02 | Licentia Gmbh | Schubsystem, insbesondere fuer backoefen |
| WO2006029894A1 (de) * | 2004-09-17 | 2006-03-23 | Küster Automotive Door Systems GmbH | Verstellvorrichtung zum verstellen, insbesondere zum verschieben und/oder zum öffnen und schliessen wenigstens einer schublade, einer klappe, einer tür oder dergleichen |
| DE202006006181U1 (de) * | 2006-04-18 | 2007-08-30 | Paul Hettich Gmbh & Co. Kg | Möbel |
-
2008
- 2008-05-19 DE DE202008006751U patent/DE202008006751U1/de not_active Expired - Lifetime
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