DE202008006647U1 - Anreihbares Elektronikgehäuse mit einer Anschlußleiste - Google Patents
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- H01R12/70—Coupling devices
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Abstract
Anreihbares Elektronikgehäuse zur Aufnahme wenigstens einer vorzugsweise senkrecht zu einer Anreihrichtung ausgerichteten Leiterplatte (1) mit einer Elektronik, die zu einer Seite hin mit einer ein- oder mehrreihigen Stiftleiste (2) oder Buchsenleiste versehen ist, die wiederum von einer Anschlussleiste (3) kontaktiert ist, die eine erste Anschlussseite (4) mit Einzelanschlüssen (4a, 4b, 4c, ...) und eine zweite Anschlussseite (5) mit Einzelanschlüssen (5a, 5b, 5c, ...) aufweist, wobei die erste Anschlussseite (4) die Stift- oder Buchsenleiste (2) kontaktiert und die zweite Anschlussseite zur Kontaktierung mit externen Leitern oder einer Steckerleiste ausgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelanschlüsse (4a, 4b, 4c, ...) der ersten Anschlussseite (4) matrixartig in wenigstens einer oder mehr Reihen parallel zur Anreihrichtung X und mehr als einer Spalte senkrecht zur Anreichrichtung X der Elektronikgehäuse angeordnet sind, insbesondere in zwei Reihen mit mehreren Spalten, wohingegen die Einzelanschlüsse (5a, 5b, 5c, ...) der zweiten Anschlussseite in einer sich vorzugsweise in Anreihrichtung (X)...
Description
- Die Erfindung betrifft ein anreihbares Elektronikgehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Anschlussleisten werden in z. B. auf einer Tragschiene aneinander reihbaren Elektronikgehäusen dazu genutzt, an das Elektronikgehäuse von außen einzelne Leiter oder einen Stecker anzuschließen, die oder der mit wenigstens einer im Elektronikgehäuse insbesondere auf einer Leiterplatte angeordneten Elektronik verbunden werden soll(en).
- Dabei wird die Elektronikleiterplatte in der Regel senkrecht zur Anreihrichtung in dem Elektronikgehäuse angeordnet.
- Ein besonderes Problem bei dieser Art der Anordnung entsteht dadurch, dass es wünschenswert ist, in Anreihrichtung einen möglichst großen Anteil der Baubreite des Elektronikgehäuses für die Anschlüsse nutzen zu können, dass aber andererseits die Elektronikleiterplatte vorzugsweise nicht ganz am Rand des Elektronikgehäuses angeordnet werden und möglichst auch nur von einer ihrer Seiten her mit einer Anschlussleiste wie einer Stift- oder Buchsenleiste kontaktiert werden soll.
- Die Lösung dieses Problems ist die Aufgabe der Erfindung.
- Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
- Erfindungsgemäß erfolgt mittels der Anschlussleiste mit einer ersten und einer zweiten Anschlussseite quasi ein „Umordnen” der Einzelanschlüsse aus wenigstens einer oder mehreren Reihen senkrecht zur Anreihrichtung bzw. parallel zur Leiterplatte in vorzugsweise eine einzige Reihe in einer Richtung parallel zur Anreihrichtung bzw. senkrecht zur Leiterplatte.
- Dies ermöglicht es, die Leiterplatte nur von einer Seite her mit einer Stift- oder Buchsenleiste zu kontaktieren und dennoch die Baubreite des Elektronikgehäuses ganz oder jedenfalls weitgehend für die Anordnung der Anschlüsse zum Anschluss externer Leiter oder eines Steckers an dem Elektronikgehäuse zu nutzen.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung näher beschrieben, wobei auch weitere Vorteile und optionale Ausgestaltungen der Erfindung aufgezeigt werden. Es zeigen:
-
1a –c drei perspektivische Ansichten von Abschnitten von drei verschiedenen Elektronikgehäusen mit einer Anschlussleiste und mit einer Stiftleiste im nicht zusammengesteckten Zustand; -
2a –c drei weitere Ansichten der Abschnitte von Elektronikgehäusen aus1 im zusammengesteckten Zustand zwischen der Anschlussleiste und der Stiftleiste; -
3a –c die Anordnungen der2 im nicht zusammengesteckten Zustand zwischen der Anschlussleiste und der Stiftleiste; und -
4 eine Sprengansicht der Anschlussleiste des Elektronikgehäuses aus1a –3a . - Die
1 bis drei zeigen Abschnitte von Elektronikgehäusen in anreihbarer Bauart, die jeweils dazu ausgelegt sind, eine (oder mehr) senkrecht zur Anreihrichtung ausgerichtete Leiterplatte(n)1 aufzunehmen, die mit einer (hier nicht dargestellten) Elektronik versehen ist/sind. - Zur Kontaktierung der Leiterplatten
1 wird jeweils eine Stiftleiste (oder eine Buchsenleiste)2 verwendet, die an der Leiterplatte1 angeordnet, insbesondere auf diese aufgelötet ist. - Die Stiftleisten
2 werden wiederum jeweils mit Anschlussleisten3 kontaktiert, die eine ersten Anschlussseite4 und eine zweite Anschlussseite5 aufweisen. - Die erste Anschlussseite
4 dient dazu, die Stift- oder Buchsenleiste2 zu kontaktieren, die auf der Leiterplatte1 angeordnet, insbesondere verlötet ist. - Dementsprechend weist die erste Anschlussseite
4 ein Steckgesicht auf, das korrespondierend zu dem Steckgesicht der Stift- oder Buchsenleiste2 ausgebildet ist. - Nach der Erfindung ist dagegen die zweite Anschlussseite
5 in anderer Weise ausgebildet als die erste Anschlussseite4 , d. h., die einzelnen Anschlüsse4a ,4b ,4c , ... der ersten Anschlussseite4 sind zu einem anderen Steckgesicht geordnet und auch relativ zueinander anders geometrisch angeordnet als die einzelnen Anschlüsse5a ,5b ,5c , ... der zweiten Anschlussseite5 . - Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Einzelanschlüsse
4a ,4b ,4c , ... der ersten Anschlussseite4 matrixartig in wenigstens einer oder mehr Reihen parallel zur Anreihrichtung X und mehr als einer Spalte senkrecht zur Anreihrichtung X der Elektronikgehäuse angeordnet, insbesondere in zwei Reihen mit mehreren Spalten, wohingegen die Einzelanschlüsse5a ,5b ,5c , ... der zweiten Anschlussseite5 in einer Reihe nebeneinander angeordnet sind. Vorzugsweise sind die Einzelanschlüsse5a ,5b ,5c , ... der zweiten Anschlussseite5 in Anreihrichtung X der Elektronikgehäuse bzw. senkrecht zur Elektronikleiterplatte1 in einer Reihe nebeneinander angeordnet. Die zweite Anschlussseite kann Einzelanschlüsse in verschiedenster Anschlusstechnik wie Stift oder Buchse, Schraubanschlüsse, Federanschlüsse oder dgl. aufweisen. - Diese Auslegung ermöglicht es, die wenigstens eine Elektronikleiterplatte
1 etwas außermittig im Elektronikgehäuse anzuordnen (bzw. auf die Baubreite in Anreihrich tung), von dem in1 bis3 die Seitenwände7 ,8 in Anreihrichtung dargestellt sind und dann auf einer Seite der Elektronikleiterplatte die Stiftleiste2 (oder eine Buchsenleiste) anzuordnen und dabei die gesamte Baubreite des Elektronikgehäuse für die Einzelanschlüsse5a ,5b , ... zu nutzen. - Bei dem Ausführungsbeispiel der
1a bis3a , das in4 auch in einer Sprengansicht dargestellt ist, sind vier Buchsenanschlüsse4a ,4b ,4c ,4d als die Einzelanschlüsse4a ,4b , ... der ersten Anschlussseite4 vorgesehen, die in einer 2×2 Matrix mit zwei Reihen angeordnet sind und die dazu ausgelegt sind, eine entsprechende Anordnung von Lötstiften6 an der Stiftleiste2 auf der Leiterplatte1 zu kontaktieren. - Durch vier entsprechend geformte, nichtleitend miteinander verbundene Stromschienen
9 ist es möglich, die Matrix aus 2×2 Anschlüssen4 mit vier in Anreihrichtung X in einer Reihe nebeneinander liegenden Messerkontakten als die Anschlüsse5a ,5b ,5c ,5d der zweiten Anschlussseite5 zu verbinden, die in einem zweiteiligen Gehäuse10 der Anschlussleiste3 in Anreihrichtung nebeneinander liegen und die vorzugsweise mit einem (hier nicht dargestellten) Steckverbinder kontaktierbar sind. - Nach
1b ,3b und3b wird eine analoge Umordnung von drei Einzelanschlüssen4a ,4b ,4c realisiert, die in zwei Reihen und zwei Spalten nebeneinander angeordnet sind, wobei einer der Eckpunkte der 2×2 Matrix nicht von einem Einzelanschluss besetzt ist und wobei insgesamt nur drei Einzelanschlüsse vorgesehen sind. Die Stromschienen9 verbinden auch diese Einzelanschlüsse4a ,4b ,4c zur zweiten Anschlussseite5 hin mit drei in Anreihrichtung in einer Reihe nebeneinander liegenden Einzelanschlüssen5a ,5b ,5c . - Nach
1c bis3c wird eine 2-polige Variante realisiert, bei welcher die Leiterplatte1 mit der Stiftleiste2 mit zwei Lötstiften6 kontaktiert wird, die senkrecht zur Anreihrichtung X (bzw. zur Bildebene) nebeneinander liegen, wobei in der Anschlussleiste3 eine Umordnung von den parallel zur Leiterplatte liegenden zwei Lötstiften6 bzw. den diese kontaktierenden Einzelanschlüssen4a ,4b der ersten Anschlussseite4 zu zwei Einzelanschlüssen5a ,5b der zweiten Anschlussseite5 erfolgt, die in Anreihrichtung nebeneinander liegen. - Zusammenfassend ermöglicht die Neuerung auf einfache Weise eine höhere Flexibilität bei der Positionierung der Leiterplatte
1 im Elektronikgehäuse. Zudem wird durch die Anordnung der Stiftleiste an der Elektronikleiterplatte Freiraum für Kodierungen, Beschriftungen, LEDs oder dgl. geschaffen. Auch ggf. notwendige Stiftbiegungen sind besonders einfach zu realisieren. -
- 1
- Leiterplatten
- 2
- Stiftleisten
- 3
- Anschlussleisten
- 4
- erste Anschlussseite
- 5
- zweite Anschlussseite
- 4a, 4b, 4c
- Anschlüsse
- 5a, 5b, 5c
- Anschlüsse
- 6
- Lötstifte
- 7, 8
- Seitenwände
- 9
- Stromschienen
- 10
- Gehäuse
Claims (5)
- Anreihbares Elektronikgehäuse zur Aufnahme wenigstens einer vorzugsweise senkrecht zu einer Anreihrichtung ausgerichteten Leiterplatte (
1 ) mit einer Elektronik, die zu einer Seite hin mit einer ein- oder mehrreihigen Stiftleiste (2 ) oder Buchsenleiste versehen ist, die wiederum von einer Anschlussleiste (3 ) kontaktiert ist, die eine erste Anschlussseite (4 ) mit Einzelanschlüssen (4a ,4b ,4c , ...) und eine zweite Anschlussseite (5 ) mit Einzelanschlüssen (5a ,5b ,5c , ...) aufweist, wobei die erste Anschlussseite (4 ) die Stift- oder Buchsenleiste (2 ) kontaktiert und die zweite Anschlussseite zur Kontaktierung mit externen Leitern oder einer Steckerleiste ausgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelanschlüsse (4a ,4b ,4c , ...) der ersten Anschlussseite (4 ) matrixartig in wenigstens einer oder mehr Reihen parallel zur Anreihrichtung X und mehr als einer Spalte senkrecht zur Anreichrichtung X der Elektronikgehäuse angeordnet sind, insbesondere in zwei Reihen mit mehreren Spalten, wohingegen die Einzelanschlüsse (5a ,5b ,5c , ...) der zweiten Anschlussseite in einer sich vorzugsweise in Anreihrichtung (X) erstreckenden Reihe nebeneinander angeordnet sind. - Anreihbares Elektronikgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a. die einzelnen Anschlüsse (
4a ,4b ,4c , ...) leitend einzeln über Stromschienen (9 ) mit korrespondierenden Einzelanschlüssen (5a ,5b , ...) der weiteren Anschlussseite der Anschlussleiste (3 ) verbunden sind, und b. die Stromschienen (9 ) untereinander nicht leitend miteinander verbunden sind. - Anreihbares Elektronikgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass vier Anschlüsse (
4a ,4b , ...) der ersten Anschlussseite (4 ) auf den Ecken einer 2×2 Matrix angeordnet sind und dass vier Anschlüsse (5 ) der weiteren Anschlussseite (5 ) in einer einzigen Reihe vorzugsweise in Anreihrichtung nebeneinander angeordnet sind. - Anreihbares Elektronikgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass drei Anschlüsse (
4a ,4b , ...) der ersten Anschlussseite (4 ) auf drei Ecken einer 2×2 Matrix angeordnet sind und dass drei Anschlüsse (5 ) der weiteren Anschlussseite (5 ) in einer einzigen Reihe vorzugsweise in Anreihrichtung nebeneinander angeordnet sind. - Anreihbares Elektronikgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Anschlüsse (
4a ,4b , ...) der ersten Anschlussseite (4 ) in einer Reihe senkrecht zur Anreihrichtung angeordnet sind und die Anschlüsse (5 ) der weiteren Anschlussseite in einer einzigen Reihe in Anreihrichtung nebeneinander angeordnet sind.
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