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DE202008006053U1 - Anschlussprofil, insbesondere Putzanschlussprofil - Google Patents

Anschlussprofil, insbesondere Putzanschlussprofil Download PDF

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DE202008006053U1 DE202008006053U DE202008006053U DE202008006053U1 DE 202008006053 U1 DE202008006053 U1 DE 202008006053U1 DE 202008006053 U DE202008006053 U DE 202008006053U DE 202008006053 U DE202008006053 U DE 202008006053U DE 202008006053 U1 DE202008006053 U1 DE 202008006053U1
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Abstract

Anschlussprofil, insbesondere Putzanschlussprofil, umfassend:
– eine Rahmenbefestigungsleiste (100),
– eine mit dieser durch einen Faltenbalg (110) verbundene Putzleiste (200) und
– ein Halterungsteil (300) für Abdeckfolien, Abdeckpapiere und dergleichen für Gebäudeöffnungen, insbesondere Fenster- und Türöffnungen,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Rahmenbefestigungsleiste (100) ein in Längsrichtung (L) der Rahmenbefestigungsleiste (100) verschiebliches Befestigungsteil (120) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Anschlussprofil, insbesondere ein Putzanschlussprofil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Zum Abdecken von Fenster- oder Türöffnungen von Gebäuden beim beispielsweise Streichen oder Verputzen werden sehr häufig Kunststofffolien verwendet, die beispielsweise mit Hilfe von Klebebändern am Fenster- oder Türrahmen befestigt werden können. Verbreitet sind auch sogenannte Anschlussprofile, die am Rahmen befestigt sind und Halterungseinrichtungen für die Abdeckfolie oder das Abdeckpapier und dergleichen aufweisen. Um Verschiebungen senkrecht zur Fensterebene bzw. Türebene aufnehmen zu können, weist das aus der EP 1 627 982 A2 bekannte gattungsgemäße Anschlussprofil bauteilseitig an der Putzleiste mindestens einen Faltenbalg auf. Hierdurch können Relativbewegungen zwischen einem Rahmen und einem Bauteil aufgenommen werden. Diese Relativbewegungen sind jedoch bedingt durch die Ausbildung des Faltenbalgs im Wesentlichen auf die Querrichtung beschränkt. An der Putzleiste ist ein Befestigungssteg oder ein Befestigungsfolienstreifen mit einer Halterung für eine Abdeckfolie oder dergleichen an geordnet. Der Befestigungssteg ist über eine Verbindungsstelle mit der Putzleiste verbunden, die beispielsweise eine Sollbruchstelle aufweisen kann, um den Befestigungssteg zusammen mit der auf ihm befestigten Folie später definiert von der Putzleiste abtrennen zu können.
  • Die EP 0 801 189 A1 offenbart ein Laibungsanschlussprofil für Fenster- und Türöffnungen. Das Laibungsanschlussprofil umfasst Halterungsteile für eine Abdeckfolie vor Fenster- oder Türöffnungen von Gebäuden, sowie einen einem inneren Rahmenbefestigungsschenkel des Profils gegenüberliegenden Außenschenkel mit einem senkrecht abgewinkelten Einputzsteg, wobei der Rahmenbefestigungsschenkel und der Außenschenkel durch beabstandete Verbindungsstege aus elastisch verbiegbarem Material derart miteinander verbunden sind, dass die Schenkel parallel zueinander und senkrecht gegeneinander verschiebbar sind. Der Rahmenbefestigungsschenkel ist mit einer Klebeschicht, beispielsweise einem Klebeband überdeckt, der eine Klebeverbindung mit dem Rahmen ermöglicht. Dabei kann auch ein mit einer Klebeschicht versehenes Schaumstoffband auf dem Rahmenbefestigungsschenkel angeordnet sein. Das Halterungsteil ist an dem Rahmenbefestigungsschenkel befestigt und kann nach Beendigung der erforderlichen Arbeitsvorgänge beispielsweise mithilfe eines Messers von diesem abgetrennt werden. Durch das Schaumstoffband an dem Rahmen weist das Halterungsteil eine gewisse Querbeweglichkeit auf, die jedoch im Vergleich zu der aus der EP 1 627 982 A2 hervorgehenden Faltenbalg-Lösung wesentlich geringer ausgebildet ist.
  • Keines der aus dem Stand der Technik bekannten Anschlussprofile weist jedoch eine Längsbeweglichkeit auf. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Anschlussprofil derart weiterzubilden, dass neben einer optimalen Querbeweglichkeit auch eine Längsbeweglichkeit längs der Rahmenbefestigungsleiste bzw. Einputzleiste gegeben ist, um diese möglichst optimal an Gebäudeöffnungen anpassen zu können.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Vorteile der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Anschlussprofil, insbesondere ein Putzanschlussprofil, mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Durch das an der Rahmenbefestigungsleiste in Längsrichtung der Rahmenbefestigungsleiste verschieblich angeordnete Befestigungsteil wird eine in Längsrichtung optimale Beweglichkeit des Anschlussprofils realisiert. Durch Kombination des Faltenbalgs mit diesem Befestigungsteil wird so eine optimale Beweglichkeit in alle drei Raumrichtungen ermöglicht.
  • Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des in dem unabhängigen Anspruch angegebenen Anschlussprofils möglich.
  • So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das Befestigungsteil mit der Rahmenbefestigungsleiste lösbar verbunden ist. Dabei kann das Befestigungsteil z. B. durch eine Rastverbindung mit der Rahmenbefestigungsleiste verbunden sein. Diese Rastverbindung kann beispielsweise durch seitlich an dem Befestigungsteil angeordnete Nasen, die das Rahmenbefestigungsteil umgreifen aber beispielsweise in entsprechende Ausnehmungen an der Rahmenbefestigungsleiste eingreifen und dort längsverschieblich sind, ausgebildet sein. Diese Rastverbindungen, durch die eine lösbare Befestigung des Befestigungsteils an der Rahmenbefestigungsleiste realisierbar ist, sind besonders vorteilhaft im Hinblick auf die Handhabung während der Montage des Anschlussprofils, wie weiter unten noch näher ausgeführt wird.
  • Bevorzugt erstreckt sich das Befestigungsteil über die gesamte Länge der Rahmenbefestigungsleiste.
  • Zur leichten Befestigung des Befestigungsteils an dem angrenzenden Bauteil ist vorgesehen, dass das Befestigungsteil Befestigungsmittel, insbesondere eine oder mehrere Klebeschichten oder Klebestreifen aufweist. Auf diese Weise kann die Rahmenbefestigungsleiste leicht an dem angrenzenden Bauteil befestigt werden. Durch die Längsbeweglichkeit können so auch kleine Ungenauigkeiten bei der Befestigung des Befestigungsteils an dem angrenzenden Gebäudeteil ausgeglichen werden.
  • Auch das Faltenbalgteil erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Rahmenbefestigungsleiste. Auf diese Weise wird eine abgedichtete Befestigung einer Abdeckfolie oder eines Abdeckpapiers an einer Gebäudeöffnung, beispielsweise an einem Fenster- oder Türrahmen, erreicht. Im Hinblick auf eine optimale Abdichtung ist darüber hinaus vorgesehen, dass der Faltenbalg als geschlossener Körper ausgebildet ist.
  • Bevorzugt bestehen sowohl der Faltenbalg als auch die Rahmenbefestigungsleiste und das Befestigungsteil sowie die Einputzleiste aus einem extrudierbaren Material, insbesondere PVC, wobei die Rahmenbefestigungsleiste und das Befestigungsteil wie auch die Einputzleiste aus Hart-PVC und der Faltenbalg aus Weich-PVC bestehen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, dass diese Teile koextrudiert werden. Die Ausbildung des Halterungsteils an der Einputzleiste kann auf die unterschiedlichste Art und Weise realisiert sein. Eine vorteilhafte Ausführung sieht vor, dass das Halterungsteil ein im Wesentlichen senkrecht von der Einputzleiste wegstehender Befestigungssteg oder ein Befestigungsfolienstreifen mit einer Halterung, eine Abdeckfolie oder dergleichen ist. Auf diese Weise kann eine Abdeckfolie oder ein Abdeckpapier oder dergleichen auf einfache Weise befestigt werden.
  • Zur leichten Befestigung der Abdeckfolie, des Abdeckpapiers oder einer anderen Abdeckung ist vorgesehen, dass die Halterung als ein mit einer Schutz folie abgedeckter Klebestreifen oder als eine mit einer Schutzfolie abgedeckte Klebeschicht ausgebildet ist.
  • Zur leichten Entfernung der Abdeckfolie bzw. des Abdeckpapiers ist vorgesehen, dass das Halterungsteil abtrennbar an der Einputzleiste befestigt ist. Auf diese Weise muss die Abdeckung beispielsweise die Abdeckfolie oder das Abdeckpapier nicht von dem Halterungsteil entfernt werden, sondern das Halterungsteil wird zusammen mit der Abdeckung entfernt. An der Einputzleiste ist vorteilhafterweise auch ein Einputzsteg angeordnet, der beispielsweise eine Lochung aufweisen kann, sodass ein Durchdringen des Putzes auf optimale Weise gewährleistet ist.
  • Dabei sieht eine sehr vorteilhafte Ausführungsform vor, dass an dem Einputzsteg ein Gewebe, Gewirke oder dergleichen befestigt ist. Dieses Gewirke oder Gewebe erstreckt sich über einen Teil der einzuputzenden Fläche und wird durch das Einputzen an der Wand befestigt.
  • Neben diesem Steg kann ein weiterer sogenannter Anschlagsteg vorgesehen sein, der zusammen mit der Einputzleiste und dem Einputzsteg einen im Querschnitt im Wesentlichen U-förmigen Profilkörper bildet.
  • Dieser U-förmige Profilkörper kann zumindest abschnittsweise strukturiert sein, um dadurch gewissermaßen eine Verzahnung mit dem Putz auszubilden und so eine besonders gute Anhaftung des Putzes an dem Anschlussprofil zu realisieren.
  • Es versteht sich aber, dass die Erfindung nicht auf ein U-förmiges Profil der Einputzleiste beschränkt ist, sondern dass rein prinzipiell auch eine L-förmige oder T-förmige Ausbildung des Profilkörpers realisiert sein kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • In den Zeichnung zeigen:
  • 1 eine isometrische Darstellung einer von der Erfindung Gebrauch machenden Anschlussleiste;
  • 2 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussleiste und
  • 3 eine schematische Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussleiste.
  • Beschreibung von Ausführungsbeispielen
  • Ein auch als Laibungsprofil bezeichnetes Ausführungsbeispiel eines Anschlussprofils, dargestellt in 1 bis 3, weist eine Rahmenbefestigungsleiste 100 und eine mit dieser über einen Faltenbalg 110 verbundene Putzleiste 200 auf. Der Faltenbalg 110 weist zwei Federschenkel 111, 112 auf. Sowohl die Rahmenbefestigungsleiste 100 als auch die Putzleiste 200 und der Faltenbalg 110 sind aus einem extrudierbaren Material, insbesondere PVC gefertigt. Dabei sind bevorzugt die Rahmenbefestigungsleiste 100 und die Putzleiste 200 aus Hart-PVC und der Faltenbalg aus Weich-PVC gefertigt. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Rahmenbefestigungsleiste 100, die Einputzleiste 200 und der Faltenbalg 110 durch Koextrusion hergestellt werden. Der Faltenbalg 110 erstreckt sich über die gesamte Länge der Rahmenbefestigungsleiste 100 bzw. der Einputzleiste 200 und stellt zur optimalen Abdichtung einen geschlossenen Hohlraum dar.
  • An der Putzleiste 200 ist im Wesentlichen senkrecht abgewinkelt ein Steg 220 angeordnet, der beispielsweise eine Lochung 219 aufweisen kann. An dem Steg 220 ist auf an sich bekannte Weise ein Gewebe 400 oder ein Gewirke oder dergleichen befestigt, zum Beispiel durch ein außerhalb der Lochung 219 angeordneten Rastelement 214, das beispielweise aus einem aushärtbaren Material bestehen kann. Der Steg 220 zusammen mit dem Gewebe 400 wird im fertig montierten Zustand von einem Putz, der auf eine Gehäusewand aufgetragen wird, überdeckt (nicht dargestellt). Dabei dringt der Putz durch das Gewebe und durch die Lochung 219 des Stegs 220, wodurch eine gute Verbindung mit der Gehäusewand hergestellt wird.
  • An der Putzleiste 200 ist ein weiterer im Wesentlichen senkrecht abgewinkelter Steg 230 angeordnet, der einen Anschlusssteg bildet. In dem Zwischenraum zwischen dem Einputzsteg 220 und dem Anschlusssteg 230 ist im verputzten Zustand der Gebäudeputz angeordnet. Die Putzleiste 200 weist ein im Wesentlichen U-förmiges Profil auf, welches an seiner inneren Seite bevorzugt konturiert ausgebildet ist, wobei eine beispielsweise wellenförmige oder zickzackförmige Kontur 240 oder dergleichen eine Verkrallung mit dem Putz vermittelt. Es versteht sich, dass die Erfindung nicht auf eine im Wesentlichen U-förmige Putzleiste beschränkt ist, sondern rein prinzipiell auch eine T-förmige oder eine L-förmige Putzleiste vorgesehen sein können.
  • Der Faltenbalg 110 weist aufgrund der elastischen Ausbildung der Federschenkel 111 eine Elastizität in einer senkrecht zur Rahmenbefestigungsleiste 100 bzw. zur Einputzleiste 200 angeordneten Ebene, die in 2 und 3 mit der Papierebene übereinstimmt, auf. Auf diese Weise können kleinere Ungenauigkeiten beispielsweise des Türrahmens oder Fensterrahmens ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird auch verhindert, dass eine mittels einer Klebeschicht 320 auf einem Halterungssteg 300 angeordnete Abdeckfolie oder ein Abdeckpapier und dergleichen abreist. Der Halterungssteg 300, der eine Aufnahme für die Abdeckfolie oder das Abdeckpapier bildet, welches auf ihm aufgrund der erwähnten Klebeschicht 320 aufgeklebt ist, weist eine Sollbruchstelle 301 auf, um nach Beendigung der Putzarbeiten die Abdeckfolie (nicht dargestellt) zusammen mit dem Halterungssteg 300 von der Einputzleiste 200 abzutrennen.
  • Um nun auch eine Beweglichkeit in Längsrichtung L (vergleich 1) der Rahmenbefestigungsleiste 100 bzw. der Einputzleiste 200 zu gewährleisten, sieht die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Anschlussprofils ein Befestigungsteil 120 vor, welches lösbar mit der Rahmenbefestigungsleiste 100 beispielsweise durch eine Rastverbindung verbunden ist. Diese Rastverbindung kann, wie in 1 und in 2 dargestellt, durch Rastnasen 121 gebildet werden, welche die Rahmenbefestigungsleiste 100 im eingerasteten Zustand unter Ausübung einer Federkraft umgreifen, sodass das Befestigungsteil 120 in Längsrichtung L verschieblich ausgebildet ist. An seiner einem Gebäudeteil zugewandten Seite weist das Befestigungsteil 120 eine Klebeschicht 130 oder einen Klebestreifen oder dergleichen auf, mittels dem es an dem Gebäudeteil befestigbar ist.
  • Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist an dem Befestigungsteil 120 auf seiner dem Halterungsstück 300 zugewandten Seite, d. h. auf der Putzseite des Gebäudes, also im Sichtbereich, ein Steg 129 angeordnet, der im Wesentlichen mit der Sollbruchstelle 301 des Halterungsstegs 300 fluchtet. Dieser Steg 129 deckt den Federschenkel 112 des Faltenbalgs 110 nach außen hin ab.
  • Eine alternative Ausgestaltung, dargestellt in 3, sieht Rastnasen 122 vor, die in Ausnehmungen 101 der Rahmenbefestigungsleiste 100 unter Ausübung einer Federkraft eingreifen, derart, dass die Rahmenbefestigungsleiste 120 in der Längsrichtung L verschieblich ist. Statt der im Wesentlichen halbrunden Ausbildung der Rastnasen 122 kann auch eine keilförmige, also im Schnitt dreiecksförmige Ausbildung oder eine andere Gestalt der Rastnasen 122 vorgesehen sein. Durch diese Ausbildung des Laibungsprofils ist nicht nur aufgrund der elastischen Ausbildung des Faltenbalgs 110 eine Beweglichkeit senkrecht zur Längsrichtung L, sondern aufgrund des Befestigungsteils 120 auch in Längsrichtung L möglich. Auf diese Weise ist eine optimale Anpassung des Anschlussprofils an vorhandene bauliche Gegebenheiten möglich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1627982 A2 [0002, 0003]
    • - EP 0801189 A1 [0003]

Claims (20)

  1. Anschlussprofil, insbesondere Putzanschlussprofil, umfassend: – eine Rahmenbefestigungsleiste (100), – eine mit dieser durch einen Faltenbalg (110) verbundene Putzleiste (200) und – ein Halterungsteil (300) für Abdeckfolien, Abdeckpapiere und dergleichen für Gebäudeöffnungen, insbesondere Fenster- und Türöffnungen, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenbefestigungsleiste (100) ein in Längsrichtung (L) der Rahmenbefestigungsleiste (100) verschiebliches Befestigungsteil (120) umfasst.
  2. Anschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (120) mit der Rahmenbefestigungsleiste (100) lösbar verbunden ist.
  3. Anschlussprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (120) durch eine Rastverbindung mit der Rahmenbefestigungsleiste (100) verbunden ist.
  4. Anschlussprofil, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil seitliche Nasen (121; 122) aufweist, die die Rahmenbefestigungsleiste (100) umgreifen bzw. in Ausnehmungen (101) an der Rahmenbefestigungsleiste (100) eingreifen und dort jeweils in Längsrichtung verschieblich sind.
  5. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (120) sich über die gesamte Länge der Rahmenbefestigungsleiste (100) erstreckt.
  6. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Befestigungsteil (120) Befestigungsmittel, insbesondere eine oder mehrere Klebeschichten oder Klebestreifen (130) zur Befestigung an einem angrenzenden Bauteil angeordnet sind.
  7. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltenbalg (110) sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Rahmenbefestigungsleiste (100) und der Einputzleiste (200) erstreckt.
  8. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltenbalg (110) als geschlossener Körper ausgebildet ist.
  9. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenbefestigungsleiste (100) und das Befestigungsteil aus einem extrudierbaren Material, insbesondere einem Hart-PVC, ausgebildet sind.
  10. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltenbalg (110) aus mindestens einem extrudierbaren Material, insbesondere einem Weich-PVC, ausgebildet ist.
  11. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenbefestigungsleiste (100) und der Faltenbalg (110) oder die Einputzleiste (120) und der Faltenbalg (110) oder die Rahmenbefestigungsleiste (100) und der Faltenbalg (110) und die Putzleiste (120) durch Koextrusion hergestellt werden.
  12. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenbefestigungsleiste (100), die Putzleiste (200) und der Faltenbalg (110) koextrudiert sind.
  13. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halterungsteil ein im Wesentlichen senkrecht von dem Einputzsteg (200) wegspringender Halterungssteg (300) oder ein Befestigungsfolienstreifen mit einer Halterung für die Abdeckfolie, das Abdeckpapier oder dergleichen ist.
  14. Anschlussprofil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als mit einer Schutzfolie abgedeckter Klebestreifen (320) oder als mit einer Schutzfolie abgedeckte Klebeschicht ausgebildet ist.
  15. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halterungsteil (300) abtrennbar an der Putzleiste (200) befestigt ist.
  16. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Putzleiste (200) ein im Wesentlichen senkrecht wegstehender Einputzsteg (220) angeordnet ist.
  17. Anschlussprofil nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Einputzsteg (220) gelocht ist.
  18. Anschlussprofil nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Einputzsteg (220) ein Gewebe (400), Gewirke oder dergleichen befestigt ist.
  19. Anschlussprofil nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlusssteg (230) vorgesehen ist, der zu sammen mit der Einputzleiste (200) und dem Einputzsteg (220) einen im Wesentlichen U-förmigen Profilkörper bildet.
  20. Anschlussprofil nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite des U-förmigen Profilkörpers zumindest abschnittweise strukturiert ausgebildet ist, insbesondere eine wellenförmige oder zickzackförmige Kontur (240) aufweist.
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