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Die
Erfindung betrifft einen Beuteboden für Bienenbeuten nach
dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
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Stand der Technik
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Bei
der Auswahl eines Beuteprinzips wird seit Jahren die so genannte
Magazinbeute favorisiert. Bei diesem Aufbau werden die Völker
von oben behandelt, was erheblich einfacher erfolgen kann als bei
der lange üblichen Hinterbehandlungsbeute. Eine Magazinbeute
besteht im Wesentlichen aus separaten, übereinander angeordneten
Zargen. Im Einzelnen sind das der Beuteboden, die untere und die obere
Brutraumzarge sowie der Honigraum mit Abdeckhaube. Zwischen der
oberen Brutraumzarge und dem Honigraum befindet sich ein Absperrgitter, welches
so bemessen ist, dass der Königin und den Drohnen der Zugang
zum Honigraum verwehrt wird.
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Der
Beuteboden wird heute mehrheitlich als Gitterboden ausgebildet.
Der Gitterboden besteht aus einer Zarge, in welcher, über
einer vorzugsweise nach hinten herausziehbaren Auffangschale, ein
Gitter- oder Lochrost angeordnet ist. Gegenüber einem geschlossenen
Unterboden bietet der Gitterboden eine Reihe von Vorteilen. So verhindert
er unter anderem die Gefahr des Verschimmelns der Waben bei der Überwinterung.
Auch ist die Vorbereitung der Völker zum Wandern mit geringerem
Aufwand zu erledigen.
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Insbesondere
seit der verstärkten Ausbreitung der Varroamilbe ist die
Verwendung eines gattungsgemäßen Gitterbodens
dringend zu empfehlen, da es dem Imker dadurch ermöglicht
wird, einfach und ohne Störung des Bienenvolkes, den natürlichen Milbenbefall
an Hand der auf der Auffangschale gesammelten Milben zu untersuchen.
Nach einer Behandlung lässt sich so auch der Behandlungserfolg bestimmen.
Aus der
DE 86 16 139
U1 ist ein als Sammelfalle bezeichneter Beuteboden bekannt.
Auch die Lösung nach der
DE 199 36 506 C1 offenbart eine Bienenbeute,
bei welcher im Boden ein Gitter angeordnet werden kann, durch welches
die Varroamilben auf eine heraus ziehbare Platte fallen.
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Aus ökologischen
Gründen wird in Imkerkreisen dem Aufbau einer Bienenbeute
aus Holz gegenüber Kunststoff der Vorzug gegeben, wobei
aus Kostengründen ein einfacher Aufbau angestrebt wird.
So macht insbesondere die Verwendung von speziellen Beschlägen
und Verbindungselementen den Aufbau teuer. Hinzu kommt, dass Beschläge
meist anfällig für die bei der Varroabekämpfung
verwendeten organischen Säuren sind.
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Allgemein
kann jedoch insbesondere die Gestaltung der bekannten Beuteböden
nicht befriedigen, da diese einen zu aufwändigen konstruktiven Aufbau
aufweisen. Durch die große Teilevielfalt ergibt sich ein
hoher Fertigungsaufwand. Die Verwendung eines hinsichtlich der in
der Imkerei verwendeten unterschiedlichen Beutemaße (Rähmchenmaße)
weitgehend kompatiblen Konstruktionsprinzips ist bisher nicht gewährleistet.
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Aufgabenstellung
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Beuteboden für eine
Magazinbeute aus Holz zu schaffen, welcher sehr kostengünstig
und mit geringem fertigungstechnischen Aufwand herstellbar ist und
dessen konstruktiver Aufbau kompatibel zu den unterschiedlichen
in der Imkerei üblichen Rähmchenmaßen
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Beuteboden mit den Merkmalen des Schutzanspruchs
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein
wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass für
die Herstellung der Zarge des Beutebodens nur Kanthölzer
mit zwei unterschiedlichen Rechteckprofilen notwendig sind. Die
Führungsnuten zur Aufnahme des Lochblechs und des Auffangschiebers
können vorteilhaft schon vor dem Ablängen in die
Kanthölzer eingebracht werden, wobei nur in den Kanthölzern
für die Seitenholme Führungsnuten erforderlich
sind. Durch die mit den Seitenholmen vorn unten bündige
und hinten oben bündige Anordnung und entsprechende Querschnittsdimensionierung
des vorderen und hinteren Querholms werden auf einfache Weise die
jeweiligen Anschläge für den Auffangschieber und
das ebenfalls herausziehbare Lochblech gebildet. Da der Auffangschieber
und das Lochblech entfernt werden können, ist eine einfache
und gründliche Desinfektion aller Bauteile des Beutebodens
möglich.
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Der
vordere Querholm und die Strebe sind so unterhalb der Führungsnuten
für das Lochblech angeordnet, dass dieses auf den Oberflächen
des vorderen Querholms und der Strebe spaltfrei aufliegt. Dadurch
werden auch diese Bereiche durch die Bienen von herabgefallenen
Milben befreit, so dass auf keinen Zargenteilen Milben liegen bleiben
können. Durch die dadurch mögliche gewordene Verwendung einer
Strebe wird eine ausreichende Stabilität der Zarge gewährleistet,
obwohl die Verbindung der Seitenholme an den Querholmen nur auf
Stoß erfolgt und die Befestigung durch einfache Verbindungselemente,
wie zum Beispiel Schrauben oder Dübel, erfolgen kann.
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Durch
den einfachen Aufbau des Beutebodens ist dieser einfach kompatibel
zu den unterschiedlichen in der Weltimkerei üblichen Rähmchenmaßen
herstellbar.
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Ausführungsbeispiel
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt
und wird im Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 einen
montierten Beuteboden
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2 die
Einzelteile eines Beutebodens
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Die
Zarge 1 des Beutebodens besteht aus zwei Seitenholmen 5 und 6,
welche an ihren Enden durch den vorderen Querholm 9 und
den hinteren Querholm 8 verbunden sind. Der vordere Querholm 9 ist
dabei die untere Begrenzung des durch Aufsetzen der unteren Brutraumzarge
gebildeten Fluglochs. In den Seitenholmen 5, 6 sind
durchgehend vertikal beabstandete Führungsnuten 10, 11 eingebracht.
Die Seitenholme 5, 6 sind weiterhin durch eine
Strebe 7 verbunden. Alle Bauteile der Zarge 1 bestehen
aus Kanthölzern mit nur zwei unterschiedlichen Rechteckprofilen.
Dabei besitzen jeweils die Seitenholme 5, 6 und
die Strebe 7 sowie das unterhalb des Fluglochs anbringbare
Flugbrett 4 den gleichen Querschnitt. Die Querholme 8, 9 weisen
den zweiten verwendeten Querschnitt auf. Die Strebe 7 ist
so zwischen den Führungsnuten 10, 11 angeordnet,
dass die Oberseite des Rechteckprofils der Strebe 7 bündig
zur Unterseite der Führungsnuten 10 liegt. Der
vordere Querholm 9 ist oben ebenfalls bündig zur
Unterseite der Führungsnuten 10 angeordnet. Unten
ist er bündig zu den Seiten holmen 5, 6 ausgebildet.
Im Gegensatz dazu ist der hintere Querholm 8 oben bündig
zu den Seitenholmen 5, 6 ausgebildet, wobei er
unten von den Führungsnuten 11 beabstandet ist.
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Die
Verbindung der Seitenholme an den Querholmen erfolgt nur auf Stoß,
indem die Querholme 8, 9 und die Strebe 7 über
ihre Hirnholzfläche an den Seitenholmen 5, 6 mittels
einfacher Verbindungselemente, wie zum Beispiel Schrauben oder Dübel,
realisiert wird. Durch den Einsatz der Strebe 7 ist diese
einfache Form der Verbindung der Zargenteile auseichend, um die
notwendige Stabilität zu gewährleisten.
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In
die oberen Führungsnuten 10 ist das Lochblech 3 von
vorn so einschiebbar, dass es am hinteren Querholm 8 anschlägt.
Dabei liegt das Lochblech 3 spaltfrei auf den Oberflächen
des vorderen Querholms 9 und der Strebe 7 auf.
In die unteren Führungsnuten 11 ist der Auffangschieber 2 von
hinten einschiebbar, wobei er am vorderen Querholm 9 zur
Anlage kommt. Der Auffangschieber 2 weist vorn und hinten,
zwischen den Seitenholmen 5, 6 nach oben gerichtete
Abkantungen 12 auf.
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Der
Auffangschieber 2 wird zum Zwecke der Untersuchung des
Milbenbefalls in die Zarge 1 des Beutebodens eingeschoben.
Die herab gefallen Milben fallen entweder gleich durch die Löcher
des Lochblechs 3 auf den Auffangschieber 2 oder
bleiben zwischen den Löchern des Lochblechs 3 auf
diesem liegen. Über dem vorderen Querholm 9 und
der Strebe 7 bleiben Milben sowohl auf dem Lochblech 3 als auch
in den Löchern des Lochblechs 3 auf den Oberflächen
des vorderen Querholms 9 und der Strebe 7 liegen.
Durch das Reinigungsverhalten der Bienen gelangen die auf dem Lochblech 3 befindlichen
Milben vollständig durch die Löcher des Lochblechs 3 auf
den Auffangschieber 2. Da das Lochblech 3 spaltfrei über
dem vorderen Querholm 9 und der Strebe 7 angeordnet
sind, können die Milben auch aus den durch den vorderen
Querholm 9 und die Strebe 7 unten verschlossenen
Löchern entfernt werden.
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Zum
genauen Untersuchen des Milbenbefalls wird der Auffangschieber 2 nach
hinten aus der Zarge 1 herausgezogen. Durch die von der
Strebe 7 und dem hinteren Querholm 8 nach unten
beabstandete Anordnung der Führungsnuten 11 kann
kein Abstreifen der Milben erfolgen. Ein Herunterfallen von Milben
vom Auffangschieber 2 wird auch durch die Abkantungen 12 verhindert.
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- 1
- Zarge
- 2
- Auffangschieber
- 3
- Lochblech
- 4
- Flugbrett
- 5
- Seitenholm
- 6
- Seitenholm
- 7
- Strebe
- 8
- hinterer
Querholm
- 9
- vorderer
Querholm
- 10
- Führungsnut
- 11
- Führungsnut
- 12
- Abkantungen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 8616139
U1 [0004]
- - DE 19936506 C1 [0004]