DE202008005722U1 - Bildträger - Google Patents
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47G—HOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
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-
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- B44C5/02—Mountings for pictures; Mountings of horns on plates
Landscapes
- Ink Jet Recording Methods And Recording Media Thereof (AREA)
Abstract
Bildträger, mit
einem durchsichtigen Abdeckelement (10),
einer mit einem Bild bedruckten Bildfolie (14) mit einer selbstklebenden, auf einer Rückseite (12) des Abdeckelements (10) aufgeklebten Oberfläche (18), und
einem mit einer Rückseite (16) der Bildfolie (14) verbunden Trägerelement (22).
einem durchsichtigen Abdeckelement (10),
einer mit einem Bild bedruckten Bildfolie (14) mit einer selbstklebenden, auf einer Rückseite (12) des Abdeckelements (10) aufgeklebten Oberfläche (18), und
einem mit einer Rückseite (16) der Bildfolie (14) verbunden Trägerelement (22).
Description
- Die Erfindung betrifft einen Bildträger.
- Bildträger weisen beispielsweise ein durchsichtiges Abdeckelement, wie eine Kunststoff- oder Glasplatte, auf, hinter der ein Bild, beispielsweise in Form eines bedruckten Papiers oder Kartons, angeordnet ist. Es ist bekannt, auf ein dünnes Papier oder dgl. bedruckte Bilder auf der Rückseite mit einem Klebstoff zu versehen und auf ein Trägerelement aufzuziehen. Zum Schutz des Bildes ist es ferner bekannt, das Bild mit einem Abdeckelement, wie einer Glas- oder Kunststoffscheibe, abzudecken. Bei insbesondere rahmenlosen Bildern kann das Abdeckelement auf das Bild, beispielsweise durch Vorsehen einer Silikonschicht oder eines anderen Klebstoffs aufgeklebt werden. Bei derartigen Bildträgern besteht das Problem der Blasenbildung. Ferner werden die Farben des Bildes im Laufe der Zeit auf Grund der Einwirkung von UV-Strahlen verfälscht. Dies liegt insbesondere am Einsatz von Papier, auf das das Bild gedruckt wird. Dieses Problem besteht insbesondere bei der Verwendung von Fotopapier.
- Aus
DE 601 24 287 ist ferner ein Verfahren zum Herstellen von laminierten Bildträgern bekannt. Hierzu wird auf einer Zwischenlage das Bild durch Tintenstrahldrucken unter Verwendung von auf Lösemittel basierenden Farben oder Lacken aufgedruckt. Die Zwischenlage wird beispielsweise zwischen zwei Glasplatten oder zwei Kunststoffplatten angeordnet. Die Oberfläche der Zwischenlage ist derart ausgebildet, dass diese durch Erwärmung aktiviert werden kann, so dass durch Zusammenpressen der Glas- oder Kunststoffplatten ein Verbinden mit der Zwischenplatte zu einem Laminat erfolgt. Hierbei handelt es sich um ein äußerst aufwändiges Verfahren. Des weiteren können wir mehrere Bilder auf einmal kaschieren und haben somit eine höhere Produktivität. Ferner können einmal laminierte Materialien nicht mehr oder nur noch schwer voneinander getrennt werden. Dies hat zur Folge, dass beim Auftreten von Fehlern das gesamte Material verloren ist und nicht wiederverwendet werden kann. - Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bildträger zu schaffen, um Bilder mit hoher Qualität präsentieren zu können.
- Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
- Der erfindungsgemäße Bildträger weist ein durchsichtiges Abdeckelement, wie beispielsweise eine Glas- oder Kunststoffplatte auf. Das Bild ist auf eine Bildfolie gedruckt, wobei es sich bei der Folie um eine selbstklebende Folie handelt. Die selbstklebende, mit dem Bild bedruckte Bildfolie wird auf die Rückseite des Abdeckelements aufgeklebt, so dass die selbstklebende Oberfläche der Bildfolie an der Rückseite des Abdeckelements anliegt. Auf Grund des Vorsehens einer selbstklebenden Folie ist es möglich, diese blasenfrei auf das Abdeckelement aufzukleben. Dies kann beispielsweise durch ein Aufwalzen erfolgen, wobei ggf. entstehende Blasen herausgedrückt werden können. Mit einer Rückseite der Bildfolie, d. h. der Seite der Bildfolie, die vom Abdeckelement weg weist, ist ein Trägerelement verbunden. Das Verbinden erfolgt insbesondere durch Aufkleben.
- Durch den erfindungsgemäßen Aufbau eines Bildträgers und insbesondere durch das Bedrucken einer Folie mit dem darzustellenden Bild ist ein hochqualitativer Bildträger herstellbar. Insbesondere kann die Bildfolie mit hoher Qualität und insbesondere auch sehr farbecht bedruckt werden. Des Weiteren hat das Verwenden einer Bildfolie anstelle von Papier oder Zellstoff den Vorteil, dass ein Verblassen oder Verfälschen der Farben auf Grund von UV-Strahlung vermieden ist. Hierdurch kann die Haltbarkeit deutlich verlängert werden. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Aufbaus des Bildträgers besteht darin, dass mehrere Bilder auf einmal hergestellt bzw. kaschiert werden können, wobei anschließend ein Zerschneiden bzw. Trennen der einzelnen Bilder voneinander erfolgt. Hierdurch kann die Produktivität deutlich erhöht werden.
- Die Bildfolie wird in bevorzugter Ausführungsform auf der Folienrückseite, d. h. auf der dem Abdeckelement abgewandten Seite, bedruckt. Das Bedrucken der Folie erfolgt somit nicht auf der selbstklebenden Oberfläche. Das Bedrucken erfolgt in bevorzugter Ausführungsform durch Tintenstrahldrucken, wobei das Verwenden von auf Lösungsmittel basierenden Farben und Lacken bevorzugt ist.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist zwischen der Bildfolie und dem Trägerelement eine Zwischenfolie angeordnet. Zumindest die in Richtung der Bildfolie weisende Oberfläche der Zwischenfolie ist vorzugsweise hochweiß. Hierdurch wirken die Farben des Bildes brillanter und das Bild erhält mehr Tiefe.
- Bei Verwenden einer insbesondere hochweißen Zwischenfolie ist es besonders bevorzugt, eine beidseitig selbstklebende Zwischenfolie zu verwenden. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglich, eine Verbindung zwischen dem Trägerelement und der Bildfolie zu realisieren. Ebenso ist es jedoch auch möglich, eine Verbindung durch Auftragen von Klebstoff herzustellen.
- In bevorzugter Ausführungsform ist das Abdeckelement aus Glas oder Kunststoff hergestellt. Bevorzugt ist es beispielsweise, Abdeckelemente aus Acrylglas und/oder Plexiglas zu verwenden. Besonders bevorzugt ist die Verwendung eines Abdeckelements, das UV-undurchlässig ist oder zumindest eine sehr geringe UV-Durchlässigkeit aufweist.
- Das Abdeckelement weist in bevorzugter Ausführungsform eine Dicke von 2–10 mm, insbesondere 2–5 mm auf.
- Bei der Bildfolie handelt es sich insbesondere um eine Kunststofffolie.
- Bei dem Trägermaterial kann es sich um das identische Material wie das des Abdeckelements handeln. Bevorzugt ist jedoch das Vorsehen eines Trägerelements aus Verbundwerkstoff. Hierbei ist es bevorzugt, einen Aluminium-Verbundwerkstoff zu verwenden.
- In besonders bevorzugter Ausführungsform wird das Material des Trägerelements derart gewählt, dass es denselben Wärme-Ausdehnungskoeffizienten wie das Abdeckelement aufweist. Zumindest sollten die beiden Wärme-Ausdehnungskoeffizienten um weniger als 20%, insbesondere weniger als 10% voneinander abweichen. Um Verformungen oder Beschädigungen der Bildfolie zu vermeiden, wird die Dicke des Trägerelements ferner in Abhängigkeit des Materials und der Dicke des Abdeckelements gewählt.
- Die Zwischenfolie besteht vorzugsweise aus Kunststoff.
- Nachstehend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung näher erläutert.
- Die Figur zeigt einen schematischen Querschnitt einer bevorzugten Ausführungsform eines Bildträgers.
- Ein beispielsweise aus Kunststoff, wie Plexiglas, bestehendes Abdeckelement
10 ist auf einer Rückseite12 mit einer Bildfolie14 beklebt. Auf eine Rückseite16 der Bildfolie14 ist insbesondere mittels Tintenstrahldrucken ein Bild aufgedruckt. Eine in Richtung des Abdeckelements10 weisende Vorderseite bzw. Oberfläche18 der Bildfolie ist selbstklebend ausgestaltet, um ein Fixieren der Bildfolie14 an der Rückseite12 des Abdeckelements10 zu gewährleisten. - Auf der Rückseite
16 der Bildfolie14 ist eine Zwischenfolie20 sowie ein Trägerelement22 vorgesehen. Die Zwischenfolie20 ist vorzugsweise auf beiden Seiten24 ,26 mit einem Klebstoff versehen bzw. selbstklebend ausgestaltet. Zur Stabilisierung des Bildträgers dient das Trägerelement22 , das in bevorzugter Ausführungsform aus einem Aluminium-Verbundwerkstoff hergestellt ist. - Zusätzlich kann zwischen der Zwischenfolie
20 und dem Trägerelement22 eine weitere Verbindungsfolie vorgesehen sein. Diese dient zum sicheren Verbinden des Trägerelements22 mit der Zwischenfolie20 und somit mit der Bildfolie14 und dem Abdeckelement10 zur Ausbildung des erfindungsgemäßen Bildträgers. Die Folien14 ,20 sowie die weitere ggf. vorgesehene Folie sind vorzugsweise derart mit Klebstoff versehen bzw. mit einer selbstklebenden Oberfläche ausgestaltet, dass ein einfaches Handhaben bei dem Aufeinanderlegen bzw. Zusammenfügen der einzelnen Schichten des Bildträgers möglich ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 60124287 [0003]
Claims (8)
- Bildträger, mit einem durchsichtigen Abdeckelement (
10 ), einer mit einem Bild bedruckten Bildfolie (14 ) mit einer selbstklebenden, auf einer Rückseite (12 ) des Abdeckelements (10 ) aufgeklebten Oberfläche (18 ), und einem mit einer Rückseite (16 ) der Bildfolie (14 ) verbunden Trägerelement (22 ). - Bildträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildfolie (
14 ) auf der Folienrückseite (16 ), insbesondere durch Tintenstrahldrucken, mit dem Bild bedruckt ist. - Bildträger nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine zwischen der Bildfolie (
14 ) und dem Trägerelement (22 ) angeordneten, zumindest auf der in Richtung der Bildfolie (14 ) weisenden Oberfläche (26 ) weißen Zwischenfolie (20 ). - Bildträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die weiße Zwischenfolie (
20 ) zur Verbindung des Trägerelements (22 ) mit der Bildfolie (14 ) beidseitig selbstklebend ist. - Bildträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (
10 ) aus Glas, Kunststoff, Acrylglas und/oder Plexiglas hergestellt ist. - Bildträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildfolie (
14 ) eine Kunststofffolie aufweist. - Bildträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
22 ) aus Verbundwerkstoff, insbesondere Aluminium-Verbundwerkstoff hergestellt ist. - Bildträger nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenfolie (
20 ) als Kunststofffolie ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200820005722 DE202008005722U1 (de) | 2008-04-24 | 2008-04-24 | Bildträger |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE202008005722U1 true DE202008005722U1 (de) | 2009-09-03 |
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ID=41051765
Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE202008005722U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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