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DE202008005041U1 - Artikelstempel - Google Patents

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DE202008005041U1
DE202008005041U1 DE200820005041 DE202008005041U DE202008005041U1 DE 202008005041 U1 DE202008005041 U1 DE 202008005041U1 DE 200820005041 DE200820005041 DE 200820005041 DE 202008005041 U DE202008005041 U DE 202008005041U DE 202008005041 U1 DE202008005041 U1 DE 202008005041U1
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SD AUTOMOTIVE GmbH
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    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44BMACHINES, APPARATUS OR TOOLS FOR ARTISTIC WORK, e.g. FOR SCULPTURING, GUILLOCHING, CARVING, BRANDING, INLAYING
    • B44B5/00Machines or apparatus for embossing decorations or marks, e.g. embossing coins
    • B44B5/02Dies; Accessories
    • B44B5/026Dies
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41KSTAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
    • B41K1/00Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor
    • B41K1/08Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor with a flat stamping surface and changeable characters

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Abstract

Artikelstempel mit
einem Gehäuse (2),
wenigstens einem in das Gehäuse (2) eingesetzten auswechselbaren Buchstaben (15),
einem Riegel (29), mittels welchem der Buchstabe (15) formschlüssig in dem Gehäuse (2) verriegelt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der mittels wenigstens einer Feder (31) in seiner den Buchstaben (15) verriegelnden Position gehaltene Riegel (29) gegen die Kraft der Feder (31) in eine den Buchtstaben (15) freigebende Position bewegt werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Artikelstempel mit einem Gehäuse, wenigstens einem in das Gehäuse eingesetzten auswechselbaren Buchstaben und einem Riegel, mittels welchem der Buchstabe formschlüssig in dem Gehäuse verriegelt ist.
  • Derartige Artikelstempel sind aus dem Stand der Technik bekannt und dienen insbesondere dazu, ein mittels eines Presswerkzeugs bearbeitetes Werkstück mit einem Schriftzeichen zu versehen. Wenn das Schriftzeichen geändert werden soll, muss der Buchstabe ausgetauscht werden, wozu in der Regel das Ausbauen des Artikelstempels aus dem Presswerkzeug erforderlich ist. Dies ist aber mit einem unerwünscht hohen Arbeitsaufwand verbunden, der noch erhöht wird, wenn der Artikelstempel in dem Werkzeugoberteil des Presswerkzeugs sitzt, da dann der Ausbau des Artikelstempels mit anstrengender Überkopfarbeit verbunden ist.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Artikelstempel der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass der wenigstens eine Buchstabe auf einfache Weise ausgetauscht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Artikelstempel nach Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gegeben.
  • Der erfindungsgemäße Artikelstempel, insbesondere für ein Presswerkzeug, weist ein Gehäuse, wenigstens einen in das Gehäuse eingesetzten auswechselbaren Buchstaben und einen Riegel auf, mittels welchem der Buchstabe formschlüssig in dem Gehäuse verriegelt ist, wobei der mittels wenigstens einer Feder in seiner den Buchstaben verriegelnden Position gehaltene Riegel, insbesondere durch ein Betätigungsmittel, gegen die Kraft der Feder in eine den Buchstaben freigebende Position bewegt werden kann.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Artikelstempel ist der Riegel, insbesondere durch das Betätigungsmittel, in die freigebende Position bewegbar, in welcher der Buchstabe entriegelt ist und somit dem Gehäuse entnommen werden kann. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Buchstaben auf einfache Weise auszuwechseln, ohne dass der Artikelstempel aus dem Presswerkzeug ausgebaut werden muss. In dem Gehäuse ist bevorzugt wenigstens ein von außen zugängliches Loch vorgesehen, in welches das Betätigungsmittel eingeführt und dadurch der Riegel in die freigebende Position bewegt werden kann. Das wenigstens eine Loch durchdringt insbesondere die Arbeits- oder Druckfläche des Artikelstempels, sodass es auch in einem im Presswerkzeug eingebauten Zustand des Artikelstempels zugänglich ist. Bevorzugt ist der Riegel über das wenigstens eine Loch zugänglich.
  • Der Buchstabe ist vorzugsweise in einer Montagerichtung in das Gehäuse eingeführt, wobei der Riegel insbesondere senkrecht oder schräg zur Montagerichtung bewegbar ist. Eine Bewegung des Riegels erfolgt bevorzugt von der verriegelnden Position zu der freigebenden Position oder umgekehrt. In der freigebenden Position des Riegels kann der Buchstabe, insbesondere in einer der Montagerichtung entgegengesetzten Richtung, dem Gehäuse entnommen werden. Bevorzugt erfolgt das Verriegeln senkrecht oder schräg bzw. quer zur Montagerichtung.
  • Der Buchstabe und der Riegel greifen insbesondere formschlüssig ineinander. Vorzugsweise weist der Buchstabe eine Ausnehmung auf, in welche der Riegel in der verriegelnden Position eingreift. Alternativ ist es möglich, dass der Riegel eine Ausnehmung aufweist, in welche der Buchstabe, z. B. mit einem Vorsprung, in der verriegelnden Position eingreift.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist der Artikelstempel wenigstens einen in dem Gehäuse verschiebbaren Verriegelungskolben auf, der zwischen dem Riegel und der Feder angeordnet ist und mittels dieser gegen den Riegel gedrückt wird oder werden kann. Dabei weist der Verriegelungskolben insbesondere eine zu seiner Verschieberichtung und/oder zur Federrichtung schiefe Oberfläche auf, mittels welcher der Verriegelungskolben an dem Riegel anliegt. Hierdurch ist es möglich, dass die Bewegungsrichtung des Riegels zu der Bewegungsrichtung der Feder und/oder des Verriegelungskolbens schräg, insbesondere senkrecht ausgerichtet ist. Dies ermöglicht es, den Artikelstempel mit einer relativ geringen Breite zu realisieren, wobei unter Breite insbesondere eine Richtung senkrecht zur Montagerichtung zu verstehen ist. Zwar kann die Tiefe des Artikelstempels dann größer ausfallen, wobei unter Tiefe insbesondere eine Richtung in Montagerichtung zu verstehen ist, dies ist in Presswerkzeugen in der Regel aber unkritisch. Der Verriegelungskolben ist in dem Gehäuse bevorzugt verschiebbar geführt.
  • Gemäß einer Ausgestaltung weist der Artikelstempel eine im Gehäuse um eine Wippenachse schwenkbar gelagerte Wippe auf, an welcher der Buchstabe anliegt. Durch die Wippe ist es möglich, den Buchstaben einen geringen Weg aus dem Ge häuse heraus zu bewegen. Dies erfolgt insbesondere dadurch, dass während des Bewegens des Riegels in die freigebende Position die Wippe um ihre Wippenachse schwenkt und den Buchstaben entgegen der Montagerichtung bewegt. Der Buchstabe wird dabei den geringen Weg aus dem Gehäuse herausgeführt und kann dann auf einfache Weise dem Gehäuse entnommen werden. Die Wippe ist dafür mit dem Riegel insbesondere mechanisch gekoppelt.
  • Bevorzugt liegt ein im Gehäuse verschiebbarer Freigabekolben an der Wippe an, der mit seinem der Wippe abgewandten Ende insbesondere an dem Riegel anliegt. Vorzugsweise liegen der wenigstens eine Buchstabe und der Freigabekolben auf unterschiedlichen Seiten der Wippenachse an der Wippe an. Insbesondere erstrecken sich der wenigstens eine Buchstabe und der Freigabekolben in derselben Richtung von der Wippe weg. Ferner weist der Freigabekolben bevorzugt eine zu seiner Verschieberichtung schiefe Oberfläche auf, mittels welcher der Freigabekolben an dem Riegel anliegt. Während des Bewegens des Riegels in die freigebende Position wird der Freigabekolben bewegt und dabei gegen die Wippe gedrückt, die dann um ihre Wippenachse schwenkt und den Buchstaben in eine Richtung bewegt, die der Bewegung des Freigabekolbens entgegen gerichtet ist. Der Freigabekolben ist in dem Gehäuse insbesondere verschiebbar geführt.
  • Der Buchstabe weist bevorzugt einen Kopf auf, mittels welchem ein Zeichen oder Symbol auf ein Werkstück aufgedruckt und/oder in ein Werkstück eingedrückt oder eingeprägt werden kann. Insbesondere steht der Buchstabe dazu mit seinem Kopf von einer Oberfläche des Gehäuses hervor, die vorzugsweise die Arbeits- oder Druckfläche ist oder umfasst.
  • Trotz des Ausdrucks „Buchstabe" ist das Zeichen oder Symbol nicht auf ein Schriftzeichen beschränkt sondern kann z. B. auch eine Ziffer oder ein anderes Zeichen sein oder umfassen. Somit kann der Buchstabe und/oder Kopf die unterschiedlichsten Zeichen oder Symbole repräsentieren und entsprechend ausgebildet sein.
  • Der Buchstabe ist vorzugsweise ein Schriftkörper. Insbesondere trägt der Buchstabe an seinem Kopf das erhabene, spiegelverkehrte Bild des Zeichens. Anstelle von Buchstabe könnte auch der Ausdruck Drucktype oder Letter verwendet werden. Bevorzugt weist der Buchstabe einen im Wesentlichen quaderförmigen Grundkörper auf, in dem insbesondere die Ausnehmung zum Eingriff des Riegels vorgesehen ist.
  • Ist der Artikelstempel in ein Werkzeugoberteil eines Presswerkzeugs eingebaut, so besteht die Gefahr, dass der Buchstabe nach dem Entriegeln herunterfällt. Somit weist das Betätigungsmittel bevorzugt eine Aufnahme auf, von welcher der wenigstens eine Buchstabe aufgenommen werden kann. Ferner ist es möglich, dass die Aufnahme den Buchstaben, z. B. magnetisch, kraftschlüssig und/oder formschlüssig, fixiert oder festhält, sodass der Buchstabe mittels der Aufnahme dem Gehäuse auch dann entnommen werden kann, wenn der Artikelstempel in einem Werkzeugunterteil des Presswerkzeugs angeordnet ist.
  • Greift das Betätigungsmittel einseitig an dem Riegel an, könnte sich dieser beim Entriegeln verkanten, insbesondere wenn der Riegel langgestreckt ausgebildet ist. Um dies zu vermeiden, weist das Betätigungsmittel bevorzugt mehrere (z. B. zwei) Schenkel auf, mittels welchen der Riegel in die freigebende Position bewegt werden kann, wobei die Schenkel insbesondere einen Abstand zueinander aufweisen. Da somit wenigstens zwei einen Abstand zueinander aufweisende Schenkel des Betätigungsmittels an dem Riegel angreifen, kann ein Verkanten des Riegels verhindert werden. Vorzugsweise sind in dem Gehäuse mehrere (z. B. zwei) von außen zugängliche Löcher vorgesehen, in welche die Schenkel des Betätigungsmittels eingeführt werden können, um den Riegel in die freigebende Position zu bewegen. Der wenigstens eine Buchstabe ist insbesondere zwischen den Löchern angeordnet. Vorzugsweise ist das Betätigungsmittel als Stift oder als Bügel ausgebildet. Insbesondere ist der Riegel über die Löcher zugänglich.
  • Gemäß einer Weiterbildung weist der Artikelstempel mehrere in das Gehäuse eingesetzte auswechselbare Buchstaben auf, wobei der mittels der wenigstens einen Feder in seiner die Buchstaben verriegelnden Position gehaltene Riegel, insbesondere durch das Betätigungsmittel, gegen die Kraft der Feder in die die Buchstaben freigebende Position bewegt werden kann. Mehrere Buchstaben sind insbesondere dazu sinnvoll, um das Werkstück mit einem Datum oder mit einer anderen mehrstelligen Information zu markieren.
  • Bevorzugt sind mehrere Federn in dem Gehäuse angeordnet, mittels welchen der Riegel in seiner den oder die Buchstaben verriegelnden Position gehalten wird, wobei der Riegel, insbesondere durch das Betätigungsmittel, gegen die Kraft der Federn in die den oder die Buchstaben freigebende Position bewegt werden kann.
  • Der Artikelstempel bzw. dessen Gehäuse ist bevorzugt an einem Presswerkzeug befestigt, welches insbesondere ein Werkzeugunterteil und ein Werkzeugoberteil aufweist. Der Artikelstempel sitzt z. B. in dem Werkzeugoberteil, kann alternativ aber auch in dem Werkzeugunterteil vorgesehen sein. Das Presswerkzeug ist bevorzugt in einer Presse angeordnet und dient insbesondere zur Herstellung von Fahrzeugteilen. Die Presse drückt die Werkzeugteile, bevorzugt mit mehreren Tonnen (z. B. 250 bis 2000 Tonnen), zusammen und formt dabei ein zwischen den Werkzeugteilen angeordnetes Werkstück um, in welches der Artikelstempel mit dem oder den Buchstaben während des Pressvorgangs das oder die Zeichen einprägt. Das Werkstück besteht z. B. aus Metall, insbesondere aus Aluminium oder Stahl.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Artikelstempels gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 eine Draufsicht auf den Artikelstempel nach 1,
  • 3 eine Schnittansicht des Artikelstempels entlang der Schnittlinie C-C aus 2,
  • 4 eine Schnittansicht des Artikelstempels entlang der Schnittlinie D-D aus 2
  • 5 eine Schnittansicht des Artikelstempels entlang der Schnittlinie B-B aus 2,
  • 6 eine Schnittansicht des Artikelstempels entlang der Schnittlinie A-A aus 2 und
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines Betätigungsmittels für den Artikelstempel.
  • Aus den 1 bis 6 sind unterschiedliche Ansichten eines Artikelstempels 1 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ersichtlich, der ein Gehäuse 2 mit einem Gehäuseoberteil 3 und einem an diesem befestigten Gehäuseboden 4 aufweist. Der Gehäuseboden 4 ist mit dem Gehäuseoberteil 3 verschraubt, wobei die dafür vorgesehene Schraube 5 in 2 angedeutet ist. Ferner sind Montagelöcher 6 in dem Gehäuse 2 vorgesehen, die insbesondere zum Montieren des Artikelstempels 1 an einem Presswerkzeug dienen. Der Artikelstempel 1 weist eine Stirnfläche 7 auf, an der mehrere Vorsprünge 8 vorgesehen sind, die sich in ein Werkstück eindrücken und dadurch in dieses Symbole einprägen, wenn der Artikelstempel 1 mit seiner Stirnfläche 7 gegen das Werkstück gepresst wird. Die Stirnfläche 7 bildet somit eine Arbeits- oder Druckfläche des Artikelstempels 1. Die Symbole umfassen Ziffern, Zahlen und andere Zeichen. Ferner sind in der Stirnfläche 7 mehrere Löcher 9, 10, 11 und 12 vorgesehen, in denen Buchstaben 13 bis 21 sitzen. An ihrem stirnseitigen Ende weisen die Buchstaben 13 bis 21 jeweils einen Kopf 22 auf, der von der Stirnfläche 7 des Gehäuses 2 hervorsteht. Mittels der Köpfe 22 sind Zeichen, hier Ziffern, in das Werkstück einpressbar, deren spiegelverkehrtes Bild die Köpfe 22 tragen. Da die Buchstaben 13 bis 18 vergleichsweise häufig ausgetauscht werden, sind sie in erfindungsgemäßer Weise in dem Gehäuse 2 verriegelt. Die Buchstaben 19 bis 21 werden hingegen nur selten ausgetauscht, sodass für diese eine herkömmliche Befestigung verwendet wird.
  • In einer Ausnehmung 23 des Gehäusebodens 4 ist eine Wippe 24 angeordnet, die um eine Wippenachse 25 schwenkbar in der Ausnehmung 23 sitzt. Die Wippenachse 25 wird hier mittels eines Stifts realisiert, der einerseits in eine Vertiefung im Boden der Ausnehmung 23 und andererseits in eine Vertiefung in der dem Boden zugewandten Oberfläche der Wippe 24 eingreift. Die Wippe 24 ist somit in Richtung und in Gegenrichtung des Pfeils 26 um die Wippenachse 25 schwenkbar. Dabei bewirkt eine Verschwenkung der Wippe 24 in Richtung des Pfeils 26 eine Aufwärtsbewegung der Buchstaben 13 bis 18 in Richtung des Pfeils 27.
  • Damit die in Gegenrichtung zum Pfeil 27 in das Gehäuse 2 eingesetzten Buchstaben 13 bis 18 sich nicht unbeabsichtigt lösen, sind sie in dem Gehäuse 2 verriegelt. Dazu weisen die Buchstaben 13 bis 18 jeweils eine Ausnehmung 28 auf, in welche ein Riegel 29 eingreift. Der Riegel 29 ist hier als im Querschnitt runder Bolzen ausgebildet und greift in die Ausnehmung 28 jedes der Buchstaben 13 bis 18 ein. Alternativ kann der Riegel 29 aber auch eine andere Querschnittsform aufweisen. Ferner wird der Riegel 29 durch Federn 30 und 31 in Richtung des Pfeils 32 in die Ausnehmungen 28 hineingedrückt, wobei die Verriegelungsrichtung 32 hier senkrecht zur Richtung des Pfeils 27 verläuft. Da die Federn 30 und 31 in Richtung des Pfeils 27 drücken bzw. wirken, sind zwei Verriegelungskolben 33 und 34 vorgesehen, die in Richtung des Pfeils 27 verschiebbar in dem Gehäuse 2 geführt sind. Die Verriegelungskolben 33, 34 weisen jeweils eine zur Richtung 27 schräge Stirnfläche 35 auf, die an dem Riegel 29 anliegt. Ein Druck der Federn 30, 31 auf die Verriegelungskolben 33, 34 in Richtung des Pfeils 27 bewirkt wegen der schrägen Stirnflächen 35 somit einen Druck und/oder eine Bewegung des Riegels 29 in Rich tung des Pfeils 32. Aus 6 ist der Riegel 34 in seiner verriegelnden Position ersichtlich. Die Gegenrichtung zum Pfeil 27 wird als Montagerichtung bezeichnet.
  • Zum Auswechseln der Buchstaben 13 bis 18 kann der Riegel 29 in Gegenrichtung des Pfeils 32 verschoben werden. Hierzu sind in dem Gehäuse 2 zwei sich durch die Stirnfläche 7 hindurch erstreckende Löcher 36 und 37 vorgesehen, in welche Schenkel 38 und 39 eines als Bügel ausgebildeten Betätigungsmittels 40 eingeführt werden oder werden können. Die beiden Schenkel 38, 39 gelangen während des Einführens in die Löcher 36, 37 mit dem Riegel 29 in Kontakt und schieben diesen in Gegenrichtung des Pfeils 32 in eine entriegelnde Position. Die Verriegelungskolben 33 und 34 werden dabei gegen die Kraft der Federn 30 und 31 in Gegenrichtung des Pfeils 27 bewegt.
  • Zwischen den Verriegelungskolben 33 und 34 ist ein Freigabekolben 41 in Richtung des Pfeils 27 in dem Gehäuse 2 verschiebbar geführt. Der Freigabekolben 41 weist eine zur Richtung des Pfeils 27 schräg verlaufende Stirnfläche 42 auf und liegt mittels dieser an dem Riegel 29 an. Die der Stirnfläche 42 gegenüberliegende Bodenfläche 43 des Freigabekolbens 41 ist teilweise abgeschrägt und steht auf der Wippe 24 auf. Wird der Riegel 29 nun wegen des Einführens des Betätigungsmittels 40 in die Löcher 36 und 37 in Gegenrichtung des Pfeils 32 bewegt, so wird der Freigabekolben 41 wegen der schrägen Stirnfläche 42 in Gegenrichtung des Pfeils 27 bewegt und schwenkt dabei die Wippe 24 in Richtung des Pfeils 26 um die Wippenachse 25. Dadurch werden die Buchstaben 13 bis 18 in Richtung des Pfeils 27 bewegt und stehen dann ein gewisses Stück von der Stirnfläche 7 hervor, sodass die Buchstaben 13 bis 18 auf einfache Weise dem Gehäuse 2 entnommen werden können. Wegen der Bewegung des Riegels 29 in die entriegelnde Position greift dieser nicht mehr in die Ausnehmung 28 ein, sodass die Buchstaben 13 bis 18 entriegelt sind.
  • Das Betätigungsmittel 40 weist ferner eine Aufnahme 43 auf, in welche die von dem Gehäuse 2 vorstehenden Buchstaben 13 bis 18 aufgenommen werden können. Bevorzugt werden die Buchstaben 13 bis 18 dabei von der Aufnahme 43 festgehalten. Ferner weisen die Schenkel 38 und 39 an ihren freien Enden jeweils abgeschrägte Stirnflächen 44 und 45 auf, die beim Einführen der Schenkel 38, 39 in die Löcher 36, 37 zuerst mit dem Riegel 29 in Kontakt treten und dadurch eine Bewegung des Riegels 29 in Gegenrichtung des Pfeils 32 begünstigen.
  • 1
    Artikelstempel
    2
    Gehäuse
    3
    Gehäuseoberteil
    4
    Gehäuseboden/Gehäuseunterteil
    5
    Schraube
    6
    Montageloch
    7
    Stirnfläche des Artikelstempels
    8
    Vorsprünge an Stirnfläche
    9
    Loch in Stirnfläche
    10
    Loch in Stirnfläche
    11
    Loch in Stirnfläche
    12
    Loch in Stirnfläche
    13
    Buchstabe
    14
    Buchstabe
    15
    Buchstabe
    16
    Buchstabe
    17
    Buchstabe
    18
    Buchstabe
    19
    Buchstabe
    20
    Buchstabe
    21
    Buchstabe
    22
    Kopf des Buchstaben
    23
    Ausnehmung im Gehäuseboden
    24
    Wippe
    25
    Wippenachse/Stift
    26
    Schwenkrichtung der Wippe/Pfeil
    27
    Aufwärtsbewegung der Buchstaben/Pfeil
    28
    Ausnehmung in Buchstaben
    29
    Riegel
    30
    Feder
    31
    Feder
    32
    Verriegelungsrichtung/Pfeil
    33
    Verriegelungskolben
    34
    Verriegelungskolben
    35
    Stirnfläche des Verriegelungskolbens
    36
    Loch in Gehäuse
    37
    Loch in Gehäuse
    38
    Schenkel des Betätigungsmittels
    39
    Schenkel des Betätigungsmittels
    40
    Betätigungsmittel
    41
    Freigabekolben
    42
    Stirnfläche des Freigabekolbens
    43
    Aufnahme des Betätigungsmittels
    44
    abgeschrägte Stirnfläche des Schenkels
    45
    abgeschrägte Stirnfläche des Schenkels

Claims (16)

  1. Artikelstempel mit einem Gehäuse (2), wenigstens einem in das Gehäuse (2) eingesetzten auswechselbaren Buchstaben (15), einem Riegel (29), mittels welchem der Buchstabe (15) formschlüssig in dem Gehäuse (2) verriegelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der mittels wenigstens einer Feder (31) in seiner den Buchstaben (15) verriegelnden Position gehaltene Riegel (29) gegen die Kraft der Feder (31) in eine den Buchtstaben (15) freigebende Position bewegt werden kann.
  2. Artikelstempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Buchstabe (15) in einer Montagerichtung in das Gehäuse (2) eingeführt ist, wobei der Riegel (29) senkrecht oder schräg zur Montagerichtung von der verriegelnden Position in die freigebende Position bewegt werden kann.
  3. Artikelstempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Buchstabe (15) und der Riegel (29) formschlüssig ineinander greifen.
  4. Artikelstempel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Buchstabe (15) eine Ausnehmung (28) aufweist, in welche der Riegel (29) in der verriegelnden Position eingreift.
  5. Artikelstempel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens einen verschiebbar in dem Gehäuse (2) geführten Verriegelungskolben (34), der zwischen dem Riegel (29) und der Feder (31) angeordnet ist und mittels dieser gegen den Riegel (29) gedrückt wird.
  6. Artikelstempel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungskolben (34) mit einer zur Federrichtung (27) schiefen Oberfläche (35) an dem Riegel (29) anliegt.
  7. Artikelstempel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine im Gehäuse (2) um eine Wippenachse (25) schwenkbar gelagerte und mit dem Riegel (2) mechanisch gekoppelte Wippe (24), an welcher der Buchstabe (15) anliegt.
  8. Artikelstempel nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen im Gehäuse (2) verschiebbaren und an der Wippe (24) anliegenden Freigabekolben (41), der mit seinem der Wippe (24) abgewandten Ende an dem Riegel (29) anliegt, wobei der Buchstabe (15) und der Freigabekolben (41) auf unterschiedlichen Seiten der Wippenachse (25) an der Wippe (24) anliegen.
  9. Artikelstempel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Freigabekolben (41) mit einer zu seiner Verschieberichtung schiefen Oberfläche (42) an dem Riegel (29) anliegt.
  10. Artikelstempel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Buchstabe (15) mit einem Kopf (22) von einer Oberfläche (7) des Gehäuses (2) hervorsteht.
  11. Artikelstempel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (2) wenigstens ein von außen zugängliches Loch (37) vorgesehen ist, in welches ein Betätigungsmittel (40) eingeführt und dadurch der Riegel (29) in die freigebende Position bewegt werden kann.
  12. Artikelstempel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel (40) eine Aufnahme (43) aufweist, von welcher der Buchstabe (15) aufgenommen und festgehalten werden kann.
  13. Artikelstempel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (2) mehrere von außen zugängliche Löcher (36, 37) vorgesehen sind, in welche mehrere Schenkel (38, 39) des Betätigungsmittels (40) eingeführt werden können und dadurch der Riegel (29) in die freigebende Position bewegt werden kann.
  14. Artikelstempel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mehrere in das Gehäuse (2) eingesetzte auswechselbare Buchstaben (1318), wobei der mittels der wenigstens einen Feder (31) in seiner die Buchstaben (1318) verriegelnden Position gehaltene Riegel (29) gegen die Kraft der Feder (31) in die die Buchtstaben (1318) freigebende Position bewegt werden kann.
  15. Artikelstempel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) an einem Presswerkzeug befestigt ist.
  16. Artikelstempel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Presswerkzeug in einer Presse eingebaut ist.
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