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DE202008005002U1 - System aus Substrat, Haftvermittler und Granulat - Google Patents

System aus Substrat, Haftvermittler und Granulat Download PDF

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Abstract

System aus Substrat (1), Haftvermittler (2) und Kaschierung, wobei die Kaschierung durch den Haftvermittler (2) an das Substrat (1) gebunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschierung als Granulat (3) vorliegt und Haftvermittler (2) und Granulat (3) derart gewählt sind, daß auch nach der Auftragung des Granulats (3) noch eine bild- und formgebende Modifikation des Systems möglich ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System aus einem Substrat, einem Haftvermittler und einer Kaschierung, wobei die Kaschierung durch den Haftvermittler an das Substrat gebunden ist.
  • Derartige Anordnungen linden häufig Anwendung, wenn ein Substrat mit einer beliebigen, frei wählbaren Oberflächenstruktur versehen werden soll.
  • Beispielsweise bei der Herstellung von strukturierten, also ein Oberflächenrelief aufweisenden Tapeten, sind solche Systeme häufig dadurch realisiert, daß auf eine zumeist papierbasierte Makulatur, zum Beispiel in einem Druckverfahren, ein PVC-Plastisol zumindest partiell aufgetragen wird. Die endgültige Ausformung ihrer Oberflächenstrukturierung erhält die Tapete dann in einem abschließenden Temperprozeß. Dieser thermische Behandlungsschritt gewährleistet darüber hinaus die Formstabilität der in Form des Plastisols aufgetragenen Polymerstrukturen. Aufgrund der Anwendung von polymerbasierten Plastisolen und deren chemischen Eigenschaften, bieten solche Systemzusammensetzungen einen irreversiblen und nur einmaligen Formgebungsvorgang. Des weiteren muß dieser, aufgrund der Anwendung eines Plastisols, stets zeitnah durch den Temperprozeß abgeschlossen werden. Solche Systemzusammensetzungen bieten demnach nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, nachträglich, also nach dem Aufbringen des Plastisols auf das Substrat, individuelle Modifikationen am System vorzunehmen. Darüber hinaus weist die sich nach dem Temperprozeß ergebende Reliefstruktur in bezug auf die zunächst aufgetragene Plastisolverteilung nur eingeschränkte Formtreue auf.
  • Beispielsweise offenbart die DE 299 17 273 U1 eine Strukturtapete bestehend aus einem bahnförmigen Trägermaterial und darin eingebetteten, strukturgebenden Teilchen, wobei diese aus Schaumkunststoffpartikeln, wie zum Beispiel Polystyrol- oder Polyurethanschaum bestehen und eine im wesentlichen runde Gestalt aufweisen können, wobei ihr Durchmesser zwischen 0,25 mm und 2 mm variieren kann.
  • Darüberhinaus beschreibt die DE 20 2006 019 298 U1 ein perlenförmig geformtes, thermoplastisches Kunstharz-Granulat, welches sich im dauerhaften Verbund mit einem flächigen, textilen Substrat, wie zum Beispiel Stoffen, Glasgeweben, Gelegen, Gewirken oder Vliesen befindet und wahlweise ein Muster aufweisen kann, welches aus einer unregelmäßigen Anordnung der Kunstharz-Perlen auf einer definierten Gitterstruktur des Substrates besteht. Erfindungsgemäß ist vorgegeben, durch thermoplastische Verschmelzung der Kunstharz-Perlen eine dauerhafte Verankerung dieser in die vorgegebene Gitterstruktur des Substrates zu erreichen.
  • Schließlich beschreibt die DE 38 08 295 A1 ein Verfahren sowie eine Anlage zur Herstellung von Dekorgranulaten sowie eine Verwendung dieser, wobei zur Herstellung des Granulates eine pastöse Masse, beispielsweise mittels eines Siebdruckzylinders in vorbestimmten Mengen auf eine Trägerfläche übertragen wird, welche die Oberfläche eines rotierenden Zylinders sein kann. Die Verfestigung der Masse auf dem Zylinder wird mittels einer Beheizeinrichtung erreicht, so daß nach Passieren eines Kühlaggregats das verfestigte Granulat mittels eines Schabers von der Trägerfläche abgehoben werden kann. Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist ein zusätzliches Druckwerk dem vorbenannten Verfahren zwischengeschaltet, welches ermöglicht, die Oberfläche der aufgetragenen Teilchen mit einem Dekordruck zu versehen.
  • Ein weiteres nach dem Stand der Technik bekanntes Verfahren zur Herstellung von ein Relief aufweisenden Oberflächen ist das Prägen. Dieses bietet wiederum nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, weil zum Beispiel durch den Prägeprozeß allein die Farbgebung des geprägten Substrats nicht beeinflußt werden kann. Darüber hinaus weist dieses Verfahren den Nachteil auf, daß die erzeugbaren Relieftiefen stets kleiner als die Substratdicke sein müssen, falls eine Modifikation der Substratunterseite vermieden werden soll. Dies schränkt die Gestaltungsfreiheit bei dünnen Substraten, wie zum Beispiel Papieren, stark ein. Mit hoher Tiefe großflächig geprägte Substrate weisen zusätzlich mitunter Einbußen in ihrer mechanischen Stabilität auf. Dieses Verfahren ist also auf Materialien beschränkt, welche aufgrund ihrer elastischen Eigenschaften auf der einen Seite überhaupt das Prägen zulassen, ohne dabei zer stört zu werden, und auf der anderen Seite auch nach der Prägung eine hohe Formstabilität aufweisen.
  • Andere Prägetechniken verwenden Systeme aus mittels eines Kaschiermittels zum Beispiel mit einer Folie kaschierten Substraten. Auch die Verwendung solcher Systeme bietet nur beschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere weil die Kaschierung meist großflächig erfolgen muß und eine partielle Delamination, wie es zum Beispiel aus gestalterischen Gründen sinnvoll sein könnte, nicht möglich ist.
  • Alle nach dem Stand der Technik bekannten Systeme aus einem Substrat, einem Haftvermittler und einem Granulat, wie sie zur Herstellung von strukturierten Oberflächen angewendet werden, bedürfen demnach eines abschließenden Arbeitsschritts, meist unter Anwendung von Hitze oder mechanischem Druck, mittels welcher die endgültige und dann meistens irreversible Oberflächenstruktur erzeugt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System aus einem möglichst frei wählbaren Substrat, einem geeigneten Haftvermittler und einer geeigneten Kaschierung zu entwickeln, welches es zum einen ermöglicht, eine erste Strukturierung zum Beispiel durch nur partielle Aufbringung der Kaschierung bereits im Herstellungsprozeß des Systems vorzunehmen und darüber hinaus derart gestaltet ist, daß auch nach der Aufbringung der Kaschierung in einem weiteren Arbeitsschritt zusätzliche Individualisierungen der Oberflächenstruktur des Systems möglich sind.
  • Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zum einen die Kaschierung als Granulat vorliegt und darüber hinaus sowohl der Haftvermittler als auch das Granulat derart gewählt sind, daß auch nach der Auftragung des Granulats noch eine bild- und formgebende Modifikation des Systems möglich ist.
  • Das erfindungsgemäße System besitzt zunächst den Vorteil gegenüber eine vollständige Kaschierung des Substrats aufweisenden Systemen, daß bereits während der Herstellung des Systems aus Substrat, Haftvermittler und Granulat, zum Beispiel mittels eines geeigneten Druckverfahrens, wie zum Beispiel Siebdruck, Flexodruck oder Offsetdruck, eine erste individuelle Oberflächenstrukturierung vorgenommen werden kann, indem das Granulat auf ein vollständig mit dem Haftvermittler versehenes Substrat nur entsprechend eines vorgegebenen Musters aufgebracht wird. Diese erste Vorstrukturierung kann auch dadurch bereits während des Herstellungsprozesses des Systems erreicht werden, indem mittels eines geeigneten Verfahrens der Haftvermittler nur partiell auf das Substrat aufgebracht wird, in einem darauf folgenden Arbeitsschritt das Granulat auf das vollständige Substrat aufgebracht wird, wobei durch die Kaschierung durch das Granulat nur an genau denjenigen Stellen auftritt, die im vorangegangenen Arbeitsschritt mit dem Haftvermittler versehen worden sind. Es ist darüber hinaus auch denkbar, daß sowohl der Haftvermittler, als auch das Granulat, oder nur eines dieser, mittels eines Sprühverfahrens auf das Substrat bzw. den Haftvermittler aufgetragen wird.
  • Die beiden oben beschriebenen Realisierungen eines erfindungsgemäßen Systems stellen darüber hinaus eine im Vergleich zum Stand der Technik materialschonende Lösung dar. Zusätzlich weist ein System in diesem unverarbeiteten Stadium bereits ein im Vergleich zum Stand der Technik erhöhtes Maß an Gestaltungs- und Individualisierungspotential auf. Beispielsweise kann durch die nur partielle Kaschierung des Substrats und zum Beispiel durch die prinzipiell freie Wahl von Substrat und Granulatfarbe ein gewünschter optischer Kontrast oder ein bevorzugter Farbeffekt erzeugt werden. Grundsätzlich ist auch denkbar, das Granulat in seiner Körnung und Geometrie zu variieren oder zu durchmischen oder mit inhomogener Streudichte auf das Substrat aufzubringen.
  • Es ist auch möglich, daß vorgefertigte Systeme aus nur partiell mit Granulat kaschierten Substraten in einem weiteren Arbeitsschritt durch individuelle Auffüllung der verbliebenen, unkaschierten Substratoberflächen weiter zu veredeln.
  • Es ist leicht zu erkennen, daß bei dem erfindungsgemäßen System Tiefe und Konturschärfe der aufgetragenen Oberflächenstruktur leicht über die verwendete Granulatkörnung reguliert werden können. Da das Substratmaterial auch bei eventuellen weiteren die Granulatschicht modifizierenden Arbeitsschritten nicht beeinträchtigt wird, bleibt dessen mechanische Stabilität erhalten. Im Vergleich zu durch Prägen erreichten Oberflächenstrukturierungen ergeben sich bei erfindungsgemäßen Systemen keine Einschränkungen bezüglich der elastischen Eigenschaften sowohl des Substrat-, als auch des Granulatmaterials.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß das Granulat mit Additiven versetzt ist, wobei aus gestalterischen Gründen insbesondere schäumungsfähige Additive vorgesehen sind.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes verwendet ein thermoplastisches Granulatmaterial, wie zum Beispiel ein Polyolefin. Dies ermöglicht die weitere Strukturierung der aufgetragenen Granulatoberfläche durch thermisches und/oder mechanisches Einwirken zur Erzeugung einer bevorzugten, dreidimensionalen Struktur. Es ist leicht ersichtlich, daß die Aufbringung des thermoplastischen Granulats im Rahmen der Herstellung des erfindungsgemäßen Systems und die beschriebene thermische oder mechanische Prägung zeitlich vollständig voneinander entkoppelt sein können. Dies stellt einen entscheidenden Vorteil gegenüber vielen, nach dem Stand der Technik bekannten Systemen dar, bei denen meistens das Aufbringen des die Prägung erfahrenden Trägermaterials und die Prägung des Materials unmittelbar hintereinander erfolgen müssen.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes liegt der Haftvermittler in Form eines wasserlöslichen oder eines synthetischen Leims vor. Bei geeigneter Wahl von Haftvermittler und einem Lösungsmittel kann eine Strukturierung der Granulatbedeckung auch durch partielles Wiederablösen des Granulats erreicht werden.
  • Eine besonders nachhaltige Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes sieht vor, Recyclingkunststoff als Granulat zu verwenden. Alternativ ist auch denkbar, daß sowohl Substrat, als auch das Granulat zumindest teilweise aus einem identischen Material, etwa aus einem thermoplastischen und/oder schmelzbaren Material, wie zum Beispiel Polyolefin, bestehen, so daß durch Anschließen eines Temper- oder Heißprägeprozesses an das Aufbringen des Granulats auf das Substrat eine zumindest teilweise Aufschmelzung von Substrat und Granulat zu einer verbesserten Haftung beider aufeinander erreicht werden kann. Des weiteren kann das Granulat zumindest teilweise aus einem erst nach einem Temperprozeß vollständig aushärtenden Material bestehen, so daß nach Aufbringung des noch nicht getemperten und damit noch formbaren Granulats auf das Substrat dieses noch gestaltet werden kann, wobei die endgültige Formgebung im Anschluß an den Gestaltungsprozeß mittels eines abschließenden Tempervorgangs fixiert werden wird.
  • Eine zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, Granulat bestimmter Farbe, Körnung, Geometrie und Oberflächenbeschaffenheit zur Erzielung gewünschter optischer oder auch sensitiver Effekte zu verwenden.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in der Zeichnung anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben.
  • Hierbei zeigt:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Systemaufbau in der Querschnittsansicht,
  • 2 eine Ausschnittsvergrößerung eines erfindungsgemäßen Systems in der Draufsicht,
  • 3 eine Ausschnittsvergrößerung mit zweierlei Granulaten,
  • 4 ein eine Prägung aufweisendes System in der Draufsicht.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Systemaufbau im Querschnitt. Dieser besteht aus einem Substrat 1, einem Haftvermittler 2 und einer in Form eines Granulats 3 ausgeführten Kaschierung. Die Dimensionierung der drei Komponenten im in 1 gezeigten Querschnitt kann bezüglich des Substrats 1 völlig frei gewählt werden, wobei bei der Abstimmung von Haftvermittler 2 und Granulat 3 darauf zu achten ist, daß die gewählten Schichtdicken eine ausreichende Haftung des Granulats 3 auf dem Substrat 1 gewährleisten. Ein solches Dreischichtsystem ist zum Beispiel durch die Verwendung eines papierbasierten Substrats 1, einem Leim als Haftvermittler 2 und ein zum Beispiel durch Siebdruck individuell aufgetragenes Granulatmuster realisiert.
  • 2 zeigte eine Ausschnittsvergrößerung eines erfindungsgemäßen Systems, wobei das Granulat 3 nur partiell auf den über das gesamte Substrat 1 verteilten Haftvermittler 2 aufgetragen ist. Dabei ist das Granulat 3 mittels eines geeigneten Druckverfahrens, wie zum Beispiel Siebdruck, auf eine kontinuierliche Haftvermittlerschicht 2 nach einem beliebigen Muster aufgetragen. Das identische Granulatmuster kann auch dadurch erzeugt werden, daß zunächst das Substrat 1 mittels eines geeigneten Verfahrens nur an den bevorzugten Stellen partiell mit dem Haftvermittler 2 versehen wird. Wird ein solches System aus Substrat 1 und Haftvermittler 2 in einem weiteren Arbeitsschritt einem Granulat 3 ausgesetzt, so haftet das Granulat 3 nur an den vorher mit dem Haftvermittler 2 versehenen Stellen auf dem Substrat. In diesem Fall indiziert die mit der Ziffer 2 bezeichnete Stelle das Substrat 1.
  • 3 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung eines erfindungsgemäßen Systems in der Draufsicht, wobei in diesem Fall ein Gemisch aus einem hellen Granulat 4 und einem dunklen Granulat 5 als Kaschierung aufgebracht ist. Wie zu sehen ist, ermöglicht dies nicht nur die Aufbringung unterschiedlich farbener Oberflächenstrukturen, sondern auch die Erzeugung von Farbübergängen unterschiedlicher Gradation. Alternativ können auch die Substratkörnung und -geometrie zur Erzeugung weiterer optischer und sensitiver Effekte variiert sein.
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf eine zunächst homogen aufgebrachte Granulatschicht, bestehend aus einem thermoplastischen Granulat 7, welche zur weiteren Individualisierung eine Prägung 6 erhalten hat. Das thermoplastische Granulat kann zum Beispiel aus Polyolefin bestehen. Das unterliegende Substrat ist frei wählbar, insbesondere bezüglich seiner Dicke, da dieses keine Prägung erfahrt.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29917273 U1 [0004]
    • - DE 202006019298 U1 [0005]
    • - DE 3808295 A1 [0006]

Claims (12)

  1. System aus Substrat (1), Haftvermittler (2) und Kaschierung, wobei die Kaschierung durch den Haftvermittler (2) an das Substrat (1) gebunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschierung als Granulat (3) vorliegt und Haftvermittler (2) und Granulat (3) derart gewählt sind, daß auch nach der Auftragung des Granulats (3) noch eine bild- und formgebende Modifikation des Systems möglich ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat (3) darüber hinaus mittels eines Druckverfahrens, wie zum Beispiel Siebdruck, Flexodruck oder Offsetdruck, oder mittels eines Sprühverfahrens individuell auf das Substrat (1) aufgebracht ist.
  3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat (3) zumindest teilweise aus einem thermoplastischen Material (7), wie zum Beispiel einem Polyolefin, besteht.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Granulatoberfläche (3) durch thermisches und/oder mechanisches Einwirken eine bevorzugte, dreidimensionale Struktur aufweist.
  5. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein wasserlöslicher oder ein synthetischer Leim als Haftvermittler (2) vorliegt.
  6. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Granulatbedeckung (3) des Substrats (1) durch partielles Auftragen des Haftvermittlers (2) variiert ist.
  7. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Granulatbedeckung (3) des Substrats (1) durch partielles Wiederablösen des Granulats (3) variiert ist.
  8. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich Granulatfarbe, -körnung und -geometrie zur weiteren Individualisierung des Systems zumindest partiell variiert sind.
  9. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat (3) mit Additiven, insbesondere schäumungsfähigen Additiven versetzt ist.
  10. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat (3) und das Substrat (1) zumindest teilweise aus einem identischen Material bestehen.
  11. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (1) und das Granulat (3) zumindest teilweise aus einem thermoplastischen und/oder schmelzbaren Material (7), wie zum Beispiel einem Polyolefin, bestehen.
  12. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat (3) zumindest teilweise aus einem erst nach einem Temperprozeß aushärtenden Material besteht.
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