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DE202008004899U1 - Frontscheibenelement und Sensor - Google Patents

Frontscheibenelement und Sensor Download PDF

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DE202008004899U1
DE202008004899U1 DE200820004899 DE202008004899U DE202008004899U1 DE 202008004899 U1 DE202008004899 U1 DE 202008004899U1 DE 200820004899 DE200820004899 DE 200820004899 DE 202008004899 U DE202008004899 U DE 202008004899U DE 202008004899 U1 DE202008004899 U1 DE 202008004899U1
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windscreen
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    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V8/00Prospecting or detecting by optical means
    • G01V8/10Detecting, e.g. by using light barriers
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
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Abstract

Frontscheibenelement zum Eintritt und/oder Austritt einer bei einem optoelektronischen Sensor verwendeten Strahlung durch ein den Sensor umschließendes Gehäuse, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontscheibenelement neben dem Durchtritt der Strahlung gleichzeitig ein, von einem menschlichen Auge wahrnehmbarer, Informationsträger ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Frontscheibenelement im Gehäuse eines optoelektronischen Sensors nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen entsprechenden Sensor.
  • Optoelektronische Sensoren werden für vielfältige Anwendungen in den unterschiedlichsten Ausführungsformen eingesetzt. Diese Sensoren erkennen Veränderungen, die von außen auf eine optische Strahlung des Sensors einwirken. Um diese optische Strahlung erzeugen zu können, sind in einem Gehäuse eine Strahlungsquelle, ein Strahlungsempfänger sowie optische Mittel zur Formung dieser Strahlung vorhanden. Das Gehäuse des Sensors ist mit einem Frontscheibenelement ausgestattet, so dass die Strahlung in eine sogenannte Beeinflussungszone außerhalb des Sensors gelangen kann. Diese Beeinflussungszone ist in seiner Größe, Art oder Beschaffenheit an die Aufgabenstellung des Sensors angepasst. Dabei sind im Wesentlichen drei Grundsysteme optoelektronischer Sensoren bekannt. Es handelt sich dabei um Einwegsysteme, Reflexionssysteme und Tastersysteme.
  • Bei dem Einwegsystem ist die Strahlungsquelle und der Strahlungsempfänger jeweils in einem eigenen, räumlich getrennten Gehäuse am Anfang und am Ende der zwischen ihnen angeordneten Beeinflussungszone.
  • Bei dem Reflexionssystem hingegen sind die Strahlungsquelle und der Strahlungsempfänger in der Regel in einem gemeinsamen Gehäuse eingebaut, das am Rande der Beeinflussungszone angeordnet ist. Am gegenüberliegenden Ende der Beeinflussungszone ist ein Retroreflektor positioniert, der die von der Strahlungsquelle ausgesandte Strahlung wieder in sich zurück reflektiert und damit dem Strahlungsempfänger zuführt.
  • Befindet sich ein Objekt innerhalb der Beeinflussungszone, so wird der Strahlungsfluss von der Strahlungsquelle zum Strahlungsempfänger unterbrochen oder abgeschwächt, was von einer ebenfalls im optoelektronischen Sensor vorhandenen Auswerteeinheit erkannt und entsprechend ausgegeben wird.
  • Bei den Tastersystemen wird ebenfalls von einer Strahlungsquelle eine optische Strahlung in die Beeinflussungszone ausgesendet. Wenn diese Strahlung in der Beeinflussungszone auf ein Objekt trifft, wird daran zumindest ein Teil der auftreffenden Strahlung remittiert und dem Strahlungsempfänger im optoelektronischen Taster zugeführt.
  • Neben diesen optoelektronischen Grundsystemen sind auch Sensoren bekannt, bei denen gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere, räumlich getrennte Strahlen in die Beeinflussungszone eintreten. Diese Sensoren sind unter dem Begriff eines Lichtgitters bekannt.
  • Bei allen optoelektronischen Sensoren sind also mindestens eine Strahlungsquelle und ein Strahlungsempfänger in einem, den Sensor umschließenden Gehäuse vorhanden. Deshalb müssen diese Gehäuse auch mit einem entsprechenden Frontscheibenelement zum Eintritt und/oder Austritt der Strahlung ausgestattet sein.
  • Bei einer Vielzahl der Anwendungsfälle werden diese unterschiedlichen Sensoren oft in komplexe Anlagen eingebaut oder sind in Fertigungsstraßen, beziehungsweise Maschinen integriert. Dies hat in der Praxis den Nachteil, dass von dem Sensor in den meisten Fällen nur noch das Frontscheibenelement sichtbar ist, welches ja zwangsläufig zur Sicherstellung der Sensorfunktion nicht verbaut werden kann. Der Blick auf die restliche Gehäuseoberfläche des Sensors wird dagegen von Konstruktionselementen oft mehr oder weniger abgedeckt. Dies hat zur Folge, dass von diesen eingebauten Sensoren weder das Typenschild, noch die Herstelleranschrift oder das Firmenlogo sichtbar ist. Die Wartung entsprechend verbauter Sensoren ist sehr aufwändig, da möglicherweise bereits zur Identifikation des Sensors eine aufwändige Demontage vorgenommen werden muss, um lediglich den Sensortyp bestimmen zu können. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Sensoren als „herrenlos”, also ohne Typen- und Herstellerbezeichnung, erscheinen, was im Widerspruch zum Anliegen des Sensorherstellers ist. Ebenfalls ist es aus Sicht des Sensorherstellers von Nachteil, wenn die Herstelleranschrift oder das Firmenlogo bewußt überdeckt oder gar entfernt werden kann, weil damit die Referenz- oder Werbeflächen vernichtet werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine dauerhafte und jederzeit sichtbare Darstellung einer Herstelleranschrift, einer Anzeige von Produktdaten und/oder der Darstellung von einem Firmenlogo an einem optoelektronischen Sensor zu gewährleisten.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Frontscheibenelement nach Anspruchs 1 bzw. einen Sensor nach Anspruch 6. Zweckmäßige Ausgestaltungen und vorteilhafte Weiterbildungen sind aus den nachgeordneten Unteransprüchen ersichtlich.
  • Die Erfindung ist also darin zu sehen, dass das Frontscheibenelement nicht nur zum Eintritt und/oder Austritt einer bei einem optoelektronischen Sensor verwendeten Strahlung durch das Sensorgehäuse dient, sondern gleichzeitig auch als ein Informationsträger zur Darstellung einer beliebigen Information auf dem Sensor verwendet wird. Weil zur Sicherstellung der Funktion des Sensors der freie Durchgang der optischen Strahlung durch das Frontscheibenelement nicht durch irgendwelche Elemente blockiert werden kann, ist zwangsläufig eine auf dem Frontscheibenelement angebrachte Information immer sichtbar. Darüber hinaus kann, je nach Ausführung der auf dem Frontscheibenelement angebrachten Information, diese ohne Einfluß auf die Funktionsfähigkeit des Sensors auch nicht nachträglich entfernt werden, insbesondere wenn die Strahlung des Sensors die Information auf dem Frontscheibenelement durchsetzt.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist es dabei vorgesehen, dass das Frontscheibenelement zur Darstellung der Information an wenigstens einer der beiden optischen Grenzflächen des Frontscheibenelementes diffus reflektierende Flächenanteile aufweist. Mit diesen diffus reflektierenden Flächenanteilen, die in unmittelbarer Nähe zum aktiven Querschnitt der Sensorstrahlung auf dem Frontscheibenelement angebracht sein können, werden aufgrund einer daran hervorgerufenen Lichtstreuung Informationen wiedergegeben, die aus verschiedenen Richtungen von einem menschlichen Auge wahrgenommen werden können.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es vorgesehen, dass zur Schaffung dieser diffus reflektierenden Flächenanteile mindestens eine der beiden optischen Grenzflächen des Frontscheibenelementes graviert, gesandstrahlt, beschichtet, lackiert, bedruckt, geätzt oder beklebt sind. Auf diesem Wege ist es möglich, Informationsinhalte auf dem Frontscheibenelement darzustellen. Insbesondere dann, wenn diese diffus reflektierenden Flächenanteile auf der dem Gehäuseinneren zugewandten optischen Grenzfläche des Frontscheibenelementes angebracht ist, ist eine nachträgliche Entfernung der Informationsinhalte nahezu ausgeschlossen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Informationen auf dem Frontscheibenelement mit einem, Punkt-, Strich-, oder ähnlichem Raster dargestellt. Aufgrund des endlichen Auflösungsvermögens eines menschlichen Auges erscheinen derartige, mit einem Rasterverfahren dargestellte Informationen, ab einem gewissen Abstand zum Frontscheibenelement als durchgängige, einheitliche Zeichen. Der große Vorteil von derartigen, in einem Raster dargestellten Informationen liegt darin, dass diese Darstellungen in Wirklichkeit ja nicht flächendeckend sind, sondern weitgehend teiltransparent ausgeführt werden können. Dass ist dann besonders vorteilhaft, wenn sich die auf dem Frontscheibenelement dargestellte Information zumindest bereichsweise innerhalb des aktiven Querschnitts der Sensorstrahlung befindet, also die optische Strahlung zumindest einen Teil der Information durchsetzt.
  • Auf diese Weise ist es erfindungsgemäß möglich, die gesamte Flächengröße des Frontscheibenelementes zur Informationsdarstellung zu nutzen.
  • In einer anderen Ausführungsform des Erfindungsgedankens kann die auf dem Frontscheibenelement aufgebrachte Information gleichzeitig zur Schaffung einer optischen Blende für die im optoelektronischen Sensor verwendete Strahlung genutzt werden. Derartige Blenden, die in Abhängigkeit von ihrem Einsatzort und ihrer Funktion unter dem Begriff einer Aperturblende oder einer Eintritts- und/oder Austrittspupille bekannt sind, werden zur Begrenzung der wirksamen Öffnung von einem Strahlenbündel in einem optoelektronischen Sensor eingesetzt. Damit wird in einem Sensor beispielsweise ein Übersprechen von einem Sendekanal zu einem Empfangskanal vermieden, oder es werden die Abbildungsfehler, beziehungsweise die Schärfentiefe des Sensors in eine bestimmte Richtung beeinflußt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung im Einzelnen beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 in schematischer Darstellung einen, in einen Träger eingebauten optoelektronischen Sensor;
  • 2 ein Frontscheibenelement mit einer in einem Rasterverfahren aufgebrachten Information;
  • 3 ein Frontscheibenelement mit Blenden zur Begrenzung des wirksamen Strahlquerschnittes und gleichzeitiger Darstellung von Informationen.
  • Gemäß 1 ist ein optoelektronischer Sensor 1 mit einem Gehäuse 2 innerhalb eines Trägers 3 eingebaut. Der Träger 3 ist beispielsweise ein Bestandteil von einer Maschine oder einer Anlage. Derartige Montagesituationen, bei denen der optoelektronische Sensor 1 komplett in einer Maschine oder Anlage integriert ist, wird in der Praxis sehr oft angewandt. Der Grund für dieses Vorgehen ist darin zu sehen, dass der Sensor vor einer möglichen Beschädigung geschützt werden soll und/oder um die Baugröße der gesamten Maschine oder Anlage möglichst gering zu halten. Wie in 1 gezeigt, ist in dem Träger 3 ein Durchbruch 4 vorhanden, so dass ein im Gehäuse 2 eingebautes Frontscheibenelement 5 vom Träger 3 nicht abgedeckt oder eingeschränkt wird. Somit kann ein optisches Strahlenbündel 6 ungehindert aus dem optoelektronischen Sensor 1 austreten und gegebenenfalls auch wieder eintreten. Wie aus 1 ebenfalls zu sehen ist, würde bei dieser integrierten Einbauart des Sensors 1 ein am Sensorgehäuse 2 angebrachtes Informationsfeld 7 nicht mehr sichtbar sein. Wird jedoch das Frontscheibenelement 5 als Ausgangsfläche für ein Informationsfeld 8 genutzt, so ist diese Information auch bei einem integrierten Einbau des Sensors 1 in dem Träger 3 weiterhin sichtbar. Die Inhalte der Informationsfelder 7 beziehungsweise 8, die in den 1 bis 3 symbolisch durch die Zeichen „XYZ” und „Typ 123” dargestellt sind, stehen beispielsweise für die Darstellung einer Herstelleranschrift, einer Anzeige von Produktdaten und/oder für die Darstellung von einem Firmenlogo.
  • 2 zeigt ein Frontscheibenelement 5 mit einem Informationsfeld 8. In diesem Informationsfeld 8 sind die einzelnen Zeichen 9 durch eine Vielzahl von Punkten dargestellt, d. h. die Zeichen 9 sind mit einem Rasterverfahren realisiert. Diese Punkte, die in einem entsprechend großen Abstand voneinander getrennt sind, haben jeweils nur einen sehr kleinen Querschnitt, so dass der Strahldurchtritt durch das Frontscheibenelement 5 nur in geringem Umfang behindert wird. Aufgrund des endlichen Auflösungsvermögens eines menschlichen Auges können diese Punkte jedoch meist nicht als einzelne Punkte erkannt werden, sondern werden in ihrer Gesamtheit als durchgängige Zeichen wahrgenommen.
  • In 3 ist ein Frontscheibenelement 5 gezeigt, das zum Durchgang des wirksamen optischen Strahlenbündels des Sensors zwei transparente Bereiche 10 und 11 aufweist. Dabei dient beispielsweise der Bereich 10 zum Austritt der Strahlung aus dem Sensor und der Bereich 11 zum Eintritt der Strahlung in den Sensor. Die restlichen Flächenanteile auf dem Frontscheibenelement 5, welche die optisch transparenten Bereiche 10 und 11 umschließen, können von dem Strahlenbündel des Sensors nicht durchdrungen werden und stellen somit eine Blendenfläche 12 dar. In dieser Blendenfläche 12 ist, wie in 3 gezeigt, ein Informationsfeld 13 angebracht. Gleichzeitig ist ein Informationsfeld 14 auf dem Frontscheibenelement 5 vorhanden, in dem die Zeichen mit einem teiltransparenten Punktraster dargestellt sind. Damit ist gezeigt, dass das Frontscheibenelement 5 nicht nur zum Eintritt und/oder Austritt von einer bei einem optoelektronischen Sensor verwendeten Strahlung durch das Sensorgehäuse verwendet werden kann, sondern gleichzeitig auch in vielfältiger Weise als Informationsträger nutzbar ist.

Claims (7)

  1. Frontscheibenelement zum Eintritt und/oder Austritt einer bei einem optoelektronischen Sensor verwendeten Strahlung durch ein den Sensor umschließendes Gehäuse, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontscheibenelement neben dem Durchtritt der Strahlung gleichzeitig ein, von einem menschlichen Auge wahrnehmbarer, Informationsträger ist.
  2. Frontscheibenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontscheibenelement zur Darstellung einer Information an wenigstens einer optischen Grenzfläche diffus reflektierende Flächenanteile aufweist.
  3. Frontscheibenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die diffus reflektierenden Flächenanteile dazu graviert, gesandstrahlt, beschichtet, lackiert, bedruckt, geätzt oder beklebt sind.
  4. Frontscheibenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationen auf dem Frontscheibenelement mit einem, Punkt-, Strich- oder ähnlichem Raster dargestellt sind.
  5. Frontscheibenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Frontscheibenelement aufgebrachte Information gleichzeitig eine optische Blende für die im optoelektronischen Sensor verwendete Strahlung ist.
  6. Optoelektronischer Sensor mit einem Frontscheibenelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  7. Sensor nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Information auf dem Frontscheibenelement sich innerhalb von Bereichen des aktiven Querschnitts der Sensorstrahlung befindet.
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