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Die
Erfindung betrifft eine Verstelleinrichtung zum Verstellen eines
motorisch angetriebenen Stellelements, insbesondere eines Kraftfahrzeugs.
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Unter
einem Stellelement eines Kraftfahrzeugs wird vorliegend jedes in
einem Kraftfahrzeug beweglich angeordnete Element verstanden, welches
von einem Motor gegenüber einem feststehenden Teil des
Kraftfahrzeug, wie insbesondere der Karosserie verfahren, bewegt,
geöffnet oder geschlossen werden kann. Ein derartiges Stellelement
ist beispielsweise eine Seitenscheibe, ein Schiebedach, eine elektrisch
betätigbare Tür oder eine Heckklappe. Auch ein
elektrisch betätigbarer Fahrzeugsitz stellt ein derartiges
Stellelement dar.
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Gerät
ein Hindernis in den Stellweg eines derart angetriebenen Stellelements,
so muss aus Sicherheitsgründen ein Einklemmen dieses Hindernisses
verhindert werden. Die Drehmomente der verwendeten Antriebe sind
nämlich groß genug, um im Falle des Einklemmens
eines Körperteiles ernsthafte Verletzungen zu verursachen.
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Aus
diesem Grund ist in einem modernen Kraftfahrzeug einem Gefährdungsbereich
eines verstellbaren Stellelements in der Regel ein Einklemmschutzsystem
zum rechtzeitigen Erkennen eines Hindernisses, insbesondere eines
menschlichen Körperteils, zugeordnet, so dass ein Einklemmfall
rechtzeitig festgestellt und beispielsweise durch ein Stoppen oder
Reversieren des Antriebs eine entsprechende Gegenmaßnahme
eingeleitet wird.
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Aus
der
DE 10 2005
000 753 A1 ist es hierzu bekannt, stellwegsabhängig
den Wert eines die Belastung des Motors charakterisierenden Betriebsparameters
zu erfassen, den jeweils aktuellen Wert des Betriebsparameters mit
jeweils einem dem Stellweg zugeordneten, vorgegebenen Schwellwert
zu vergleichen und bei Über- oder Unterschreiten des Schwellwerts
durch den jeweils aktuellen Wert des Betriebsparameters den Motor
abzuschalten und/oder reversierend anzutreiben. Mit anderen Worten
wird entlang des Stellwegs aus einer unvorhergesehenen Änderung
eines Betriebsparameters des Motors, z. B. der Drehzahl, des Drehmoments
oder des Motorstroms, auf einen Einklemmfall geschlossen.
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In
der
DE 197 19 338
C2 wird ein Verfahren angegeben, wobei zur Gewährleistung
eines Einklemmschutzes das Anlaufverhalten einer Schließvorrichtung
hinsichtlich des Ausgleichs eines Antriebsspiels und hinsichtlich
der Schwergängigkeit bestimmt wird. Insbesondere wird hierzu
der stellwegsabhängige Verlauf des Motorstroms als Betriebsparameter
erfasst.
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Dabei
wird berücksichtigt, dass insbesondere in der Anlaufphase
eines Stellvorgangs des Stellelements, d. h. in der Phase nach dem
Einschalten des Motors, und insbesondere bei einem Schließvorgang,
der unmittelbar auf einen Öffnungsvorgang folgt, zunächst
ein Ausgleich eines Antriebsspiels, ein so genannter „Spielausgleich”,
erfolgt, wobei die mechanischen Komponenten der Motor/Getriebeanordnung
verspannt werden. Diese Anlaufphase des Motors endet, wenn das Antriebsspiel
aufgebraucht ist und das Stellelement als Last bewegt wird. Aufgrund
der in der Anlaufphase schwankenden Motorströme kann nur
schwierig zwischen einer Lastzunahme nach erfolgtem Spielausgleich
und einem Einklemmfall unterschieden werden. Dadurch kann es in
der Anlaufphase des Stellvorgangs unerwünschterweise zu
einer Fehlsteuerung des Stellelements kommen, beispielsweise zu
einem Fehlreversieren des Antriebs, obwohl kein tatsächlicher
Einklemmfall vorliegt. Gemäß der
DE 197 10 338 C2 wird dieses
Problem dadurch gelöst, dass erst nach Erreichen eines
stellwegsabhängigen Aktivierungswertes der Einklemmschutz
aktiviert und der weitere Verlauf des Betriebsparameters bis zum
Erreichen einer gleichförmigen Bewegung unter Berücksichtigung
vorangegangener Messwerte und davon abhängig der Schwellwert
vorgegeben wird.
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Ausgehend
vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Verstelleinrichtung für ein weiterentwickeltes oder
alternatives Verfahren zum Ver stellen eines motorisch angetriebenen
Stellelements, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, anzugeben, wobei
dem insbesondere in der Anlaufphase eine Fehlsteuerung des Stellelements hinsichtlich
einer Einklemmfallerkennung möglichst vermieden wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1. Demnach umfasst die Verstelleinrichtung
ein Stellelement, einen Motor zum Antrieb des Stellelements, ein Sensormittel
zur Erfassung des Verlaufs eines die Belastung des Motors charakterisierenden
Betriebsparameters und eine Steuereinrichtung, die mit dem Motor
und dem Sensormittel verbunden ist, wobei die Steuereinrichtung
ausgebildet ist, den Verlauf des Betriebsparameters auf das Vorliegen
eines Einklemmfalles durch das Vergleichen eines Messwerts des Betriebsparameters
mit einem vorgegebenen Auslöseschwellwert zu überprüfen
und bei einer Über- oder Unterschreitung des Auslöseschwellwerts durch
den Messwert der Motor anzuhalten und/oder reversierend anzutreiben,
in einer Anlaufphase nach dem Einschalten des Motors aus dem Verlauf
des Betriebsparameters auf einen Wendepunkt zu schließen
und den dem Wendepunkt zugeordneten Wert des Stellparameters zur
Anpassung der Überprüfung auf das Vorliegen eines
Einklemmfalles heranzuziehen.
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Somit
wird ein Einklemmfall festgestellt, indem der Verlauf eines die
Belastung des Motors charakterisierenden Betriebsparameters entlang
eines den Stellweg charakterisierenden Stellparameters erfasst wird,
wobei ein Messwert des Betriebsparameters mit einem vorgegebenen
Auslöseschwellwert verglichen wird und bei einer Über-
oder Unterschreitung des Auslöseschwellwerts durch den
Messwert der Motor angehalten und/oder reversierend angetrieben
wird. Dabei wird in der an sich schwierigen Anlaufphase nach dem
Einschalten des Motors aus dem Verlauf des Betriebsparameters auf
einen Wendepunkt geschlossen und der dem Wendepunkt zugeordnete
Wert des Stellparameters zu einer Anpassung der Überprüfung
auf das Vorliegen eines Einklemmfalles herangezogen.
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Die
Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass es insbesondere
während einer motorischen Verstellung des Stellelements
in einer Anlaufphase zu Belas tungsschwankungen des Motors aufgrund
des mechanischen Spielausgleichs kommt. Im Rahmen eines Einklemmschutzsystems,
welches eine unerwartete Belastungsänderung als einen Einklemmfall
interpretiert, kann es hierdurch zu einer unerwünschten
Fehlsteuerung des Stellelements kommen.
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Die
Erfindung geht weiter von der Überlegung aus, dass ein
mechanisches Antriebssystem aus Stellelement/Getriebe/Motor in der
Anlaufphase aus dem Wechsel zwischen Spielausgleich und Beschleunigung
des Stellelements ein Schwingungsverhalten zeigt, bis ein Gleichgewichtszustand
erreicht ist, in dem bei konstanter Motorspannung der Motor stationär
läuft und das Stellelement mit konstanter Geschwindigkeit
bewegt wird.
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Weiter
erkennt nun die Erfindung, dass insbesondere bei einem Anlauf aus
einer Gegenrichtung, wobei zunächst ein Spielausgleich
stattfindet, der Motor zunächst bis zum Aufbrauch des Spiels
beschleunigt wird, anschließend durch die Mitnahme des
Stellelements abgebremst und schließlich in den stationären
Zustand gelangt. Umfangreiche Untersuchungen haben nun gezeigt,
dass der Übergang zwischen der Beschleunigungs-/Abbremsphase
in die stationäre Phase durch einen Wendepunkt im Verlauf des
Betriebsparameters markiert wird. Gerade ab dem Wendepunkt kann
es aufgrund des Wechsels zwischen Spielausgleich und Beschleunigung
des Stellelements zu einem Schwingungsverhalten kommen, bis der
Gleichgewichtszustand erreicht ist, in dem das Stellelement mit
konstanter Geschwindigkeit bewegt wird. Gerade solche Schwingungen
sind die Ursache für die mittels des Betriebsparameters beobachtbaren
Belastungsschwankungen, aus denen ein herkömmliches Einklemmschutzsystem
oftmals irrtümlich auf einen Einklemmfall schließt.
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Weitere
Untersuchungen haben nun ergeben, dass ein Wendepunkt nur im Falle
des problematischen Anlaufens des Motors aus einer Gegenrichtung
auftritt. Da der Wendepunkt, wie bereits erwähnt, den Übergang
der Abbremsphase in die stationäre Phase markiert, ist
somit im Falle des Auftretens eines Wendepunktes ein Einklemmfall
vor diesem ausgeschlossen. Vor dem Wendepunkt kann somit die Auslöseschwelle
ohne Gefahr fest vorgegeben oder dem Verlauf des Be triebsparameters
nachgeführt werden, indem beispielsweise vorangehende Messwerte
des Betriebsparameters zu einer Anpassung des aktuellen Auslöseschwellwerts
herangezogen oder der Auslöseschwellwert zu dem tatsächlichen
Verlauf des Betriebsparameters in einem vorgegebenen Abstand parallel
geführt wird. Ab dem Wendepunkt beginnt der problematische
Verlauf hinsichtlich eines rechtzeitigen Erkennens eines realen
Einklemmfalles ohne die Gefahr einer Fehlreversierung. Auch ist
der Wendepunkt ein Indiz dafür, wann voraussichtlich ein
gleichbleibender Verlauf des Betriebsparameters erreicht sein wird.
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Die
Erfindung realisiert nun, dass ein Fehlsteuern des Stellelements
bei einer möglichst hohen Sicherheit zur Erkennung eines
Einklemmfalles vermieden werden kann, wenn ab dem Wendepunkt, d. h.
ab dem dem Wendepunkt zugeordneten Wert des Stellparameters die Überprüfung
auf das Vorliegen eines Einklemmfalles vorsorglich angepasst wird.
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Diese
Anpassung kann beispielsweise durch einen künstlichen Offset
erfolgen, der der Auslöseschwelle bzw. dem jeweiligen Auslöseschwellwert hinzugefügt
wird, so dass gewissermaßen für eine Übergangszeit
die Gefahr für eine Fehlsteuerung aufgrund eines Schwingungsverhaltens
vermieden wird. Auch kann im Falle eines Nachführens des
Auslöseschwellwerts, wonach der jeweils aktuelle Auslöseschwellwert
aus dem bisherigen Verlauf des Betriebsparameters abgeleitet und
insofern der Verlauf des Auslöseschwellwerts dem tatsächlichen
Verlauf des Betriebsparameters angepasst wird, die Anpassung dadurch
vorgenommen werden, dass der bekannte Verlauf des Auslöseschwellwerts
bis zum Wendepunkt an diesem punktgespiegelt künstlich vorgegeben
wird. Dabei wird ausgenutzt, dass in der Regel ein Kurvenverlauf
in der Nähe eines Wendepunktes eine gewisse Symmetrie aufweist.
Auch könnte ab dem Wendepunkt für einen gewissen
Zeitraum ein fester Auslöseschwellwert vorgegeben werden.
Schließlich ist es auch noch vorstellbar, aus der Lage
des Wendepunktes ein Kriterium für einen Einschaltwert
des Stellparameters abzuleiten, ab welchem das Schwingungsverhalten
abgeklungen ist. Ab diesem Einschaltwert kann dann der Einklemmschutz
sicher eingeschaltet bzw. aktiviert sein.
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Weitere
Untersuchungen haben nun überraschend gezeigt, dass bei
einen Anlauf aus einer Gleichrichtung, wobei also kein Spielausgleich
erfolgt, sondern das Stellelement sofort beschleunigt wird, der
Verlauf des Betriebsparameters keinen Wendepunkt zeigt. Wird demnach
innerhalb eines beispielsweise fest vorgegebenen Stellwegs nach dem
Anlaufen des Motors kein Wendepunkt festgestellt, so deutet eine
unerwartete Unter- oder Überschreitung eines vorgegebenen
Auslöseschwellwerts durch den erfassten Wert des Betriebsparameters auf
einen tatsächlichen Einklemmfall hin. Das Einklemmschutzsystem
braucht in diesem Fall keiner Anpassung unterzogen werden bzw. kann
ab dem vorgegebenen Wert des Stellparameters aktiviert werden, für
den Fall, dass kein Wendepunkt erkannt ist.
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Als
Betriebsparameter, der die Belastung des Motors während
eines Stellvorgangs charakterisiert, wird beispielsweise der Motorstrom
erfasst. Alternativ wird beispielsweise ein lastabhängiger
Drehparameter erfasst, wie beispielsweise die Winkelgeschwindigkeit
oder Drehzahl oder ein hiervon ableitbares Drehmoment des Motors.
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Zweckmäßigerweise
wird als Betriebsparameter die Drehzahl des Motors erfasst. Die
Drehzahl des Motors gibt die Anzahl der Umdrehungen des Motors pro
Zeit an. Die Drehzahl nimmt mit einer steigenden Belastung des Motors
ab, so dass der Auslöseschwellwert, ab welchem auf einen
Einklemmfall interpretiert wird, gegenüber einem zu erwartenden Wert
des Betriebsparameters abgesenkt ist. Wird der vorgegebene Auslöseschwellwert
durch den tatsächlich erfassten Wert des Betriebsparameters
unterschritten, so wird auf einen Einklemmfall interpretiert. Die
Erfassung der Drehzahl ist insbesondere vorteilhaft, da zur Drehzahlbestimmung
auf technisch ausgereifte Drehgeber, wie beispielsweise einem Hall-Sensor,
zurückgegriffen werden kann. Dabei ist der Motorwelle ein
Ringmagnet mit abwechselnder Polung aufgebracht, so dass über
die Periodizität des erfassten Hall-Signals die Anzahl
der Umdrehungen pro Zeit und somit die Drehzahl abgeleitet werden kann.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird der Verlauf des
Betriebsparameters in Abhängigkeit von der Anzahl der Umdrehungen
des Motors erfasst.
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D.
h., dass als der den Stellweg des Stellelements charakterisierende
Stellparameter die Anzahl der zurückgelegten Umdrehungen
des Motors erfasst wird. Aus diesem Stellparameter kann zugleich die
Drehzahl als Betriebsparameter abgeleitet werden. Damit ist zur
Erfassung des Betriebsparameters und zur Erfassung des Stellparameters
nur ein einziges Sensormittel erforderlich. Für eine direkte
Erfassung des Stellwegs sind hingegen weitere und insbesondere teuere
Sensoren, wie Positionssensoren oder Abstandssensoren erforderlich.
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Vorzugsweise
wird auf den Wendepunkt durch einen inkrementellen Vergleich der
in einem zeitlichen Abstand erfassten Betriebsparameter geschlossen.
Konkret heißt das, dass die Differenz zweier aufeinander
folgender Messwerte des Betriebsparameters beobachtet, und im Falle
des Erreichens eines Extremums in diesem Differenzwert auf das Vorhandensein
des Wendepunkts geschlossen wird. Mathematisch könnte zusätzlich
auch die zweite Ableitung gebildet werden, und in dem Fall, in dem die
zweite Ableitung den Wert Null erreicht, der Wendepunkt definiert
werden. Durch den inkrementellen Vergleich der Messwerte kann die
stellwegabhängige Lage des Wendepunkts mittels diskreter
Messwerte angenähert werden, wie sie in der Regel vorliegen.
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In
einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird aus
dem Verlauf des Betriebsparameters auf einen Extremwert geschlossen
und aus dem dem Extremwert zugeordneten Wert des Stellparameters
ein Orientierungswert für den Stellparameter vorhergesagt,
bis zu welchem der Wendepunkt zu erwarten ist. Ein Extremwert kann
durch Differenzenbildung aus real ermittelten Messwerten des Betriebsparameters
relativ leicht ermittelt werden. Da ein solcher Extremwert im Falle
eines Anlaufs des Motors aus einer Gegenrichtung den Beginn der
Abbremsphase einläutet, in welcher das Stellelement nach
Aufbrauch des Spiels ergriffen wird, kann hieraus ein Wert vorhergesagt
werden, bis zu welchem der Wendepunkt auftreten wird. Beispielsweise
kann aus der Überlegung, dass ein mechanisches Antriebssystem
aus Stellelement/Getriebe/Motor insbesondere nach einem Einschaltvorgang
wie eine Feder/Masse-Anordnung betrachtet werden kann, eine gewisse
Symmetrie zwischen der Beschleunigungs- und der Abbremsphase abgeleitet
werden. Aus dieser Betrachtung heraus ergibt sich, dass der Orientierungswert
beispielsweise aus dem dem Extremwert zugeordneten Wert des Stellparameters
mittels eines Proportionalitätsfaktors ermittelt werden
kann. Insbesondere kann der Orientierungswert als der doppelte Wert
des dem Extremwert zugeordneten Wertes des Stellparameters angenommen
werden.
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Wird
ein Orientierungswert vorhergesagt, so kann in einer alternativen
Ausgestaltung der Erfindung der Verlauf des Betriebsparameters auf
das Vorhandensein des Wendepunktes überprüft werden und
im Falle eines Wendepunktes vor dem Erreichen des Orientierungswerts
ab dem dem Wendepunkt zugeordneten Wert des Stellparameters der
vorgegebene Auslöseschwellwert um einen Offset-Wert angepasst
werden. Wird kein Wendepunkt ermittelt, so bleibt das Einklemmschutzsystem
entweder unangepasst oder wird zumindest beim Erreichen des Orientierungswerts
aktiviert. Wird kein Wendepunkt ermittelt, so deutet dies nämlich – wie
eingangs erwähnt – darauf hin, dass der Anlauf
des Motors in einer Gleichrichtung erfolgte, so dass kein Schwingverhalten
zu erwarten ist.
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Die
Ermittlung des Wendepunktes durch zweifache Differenzenbildung zwischen
tatsächlich erfassten Messwerten der Betriebsparameter
kostet grundsätzlich Zeit. Auch bei einer äußerst
raschen Analyse mittels eines schnellen Mikroprozessors entsteht
eine Zeitverzögerung, bis eine Aussage über das
Vorhandensein eines Wendepunktes vorliegt. Das reale Geschehen ist
während dieser Zeitspanne bereits weiter fortgeschritten.
Auch ist es teilweise schwierig, aus den tatsächlich erfassten
Messwerten ein klares Kriterium für das Vorliegen eines
Wendepunktes abzuleiten. Dies ist insbesondere bei schwachen Signalen
der Fall und insbesondere bei Vorhandensein eines gewissen Rauschpegels.
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In
einer anderen Alternative wird daher bevorzugt aus dem Orientierungswert
ein Erwartungswert für den dem Wendepunkt zugeordneten
Stellparameter vorhergesagt und bei Erreichen des Erwartungswerts
der vorgegebene Auslöseschwellwert um einen Offset-Wert
angepasst. Da im Falle eines Anlaufs aus Gegenrichtung der Extremwert
die Abbremsphase des Motors einläutet, kann aus der Lage
des Extremwerts wie erwähnt – auf den Orientierungswert
geschlossen werden, bis zu dem der Wendepunkt zu erwarten ist. Da
weiter der Verlauf des Betriebsparame ters bezüglich des
Wendepunktes als in etwa symmetrisch betrachtet werden kann (es
liegt eine Punktsymmetrie vor), kann daher die Lage des Wendepunkts
zwischen dem Orientierungswert und dem Wert des Stellparameters
für den Extremwert angegeben werden. Insbesondere kann
der Erwartungswert für den Wendepunkt als mittig zwischen dem
dem Extremwert zugeordneten Wert des Stellparameters und dem Orientierungswert
gelegen angenommen werden. Diese Variante geht im Falle der Ermittlung
eines Extremwerts von einem tatsächlich folgenden Wendepunkt
aus und ändert insofern vorsorglich am Erwartungswert den
Auslöseschwellwert um den Offset-Wert, selbst dann, wenn
gar kein tatsächlicher Wendepunkt auftritt.
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Wurde
ein Wendepunkt tatsächlich ermittelt oder dessen Erwartungswert
vorhergesagt, und infolge dessen der Auslöseschwellwert
um den Offset-Wert angepasst, so wird zweckmäßigerweise
der Offset-Wert im weiteren Verlauf wieder exponentiell zurückgenommen.
Innerhalb einer vorgebbaren Zeitkonstante gelangt damit das Einklemmschutzsystem wieder
in den normalen Betriebszustand zurück. Die Zeitkonstante
für das Abklingen des Offset-Wertes ist dabei insbesondere
so zu wählen, dass ein zu erwartendes Schwingverhalten
abgeklungen ist.
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Mit
dem Sensormittel wird insbesondere der Verlauf des Betriebsparameters
in Abhängigkeit von dem Stellparameter erfasst. Ein derartiges
Sensormittel kann optischer, akustischer, magnetischer oder elektromagnetischer
Bauart sein und zur Erfassung eines Drehparameters z. B. der Antriebswelle
oder einer weiteren vom Motorgetriebenen Achse zugeordnet sein.
Vorzugsweise ist das Sensormittel ein Hall-Sensor. Die Verwendung
eines Hall-Sensors bietet sich insbesondere auch deshalb an, da
er im Kraftfahrzeugbereich als ein bewährter und robuster Sensor
häufig zur Drehzahlbestimmung eines Antriebsmotors eingesetzt
wird, so dass gegebenenfalls auf einen bereits vorhandenen Hall-Sensor
zurückgegriffen werden kann.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Dabei zeigen:
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1 einen
typischen Verlauf eines die Belastung eines Motors charakterisierenden
Betriebsparameters über einen Stellparameter während
einer Anlaufphase aus Gegenrichtung ohne Einklemmfall,
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2 einen
typischen Verlauf eines die Belastung des Motors charakterisierenden
Betriebsparameters über einen Stellparameter während
einer Anlaufphase aus Gegenrichtung mit Einklemmfall,
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3 einen
typischen Verlauf eines die Belastung des Motors charakterisierenden
Betriebsparameters über einen Stellparameter während
einer Anlaufphase aus Gleichrichtung ohne Einklemmfall,
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4 einen
typischen Verlauf eines die Belastung des Motors charakterisierenden
Betriebsparameters über einen Stellparameter während
einer Anlaufphase aus Gleichrichtung mit Einklemmfall,
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5 einen
schematischen Verlauf eines die Belastung des Motors charakterisierenden
Betriebsparameters über einen Stellparameter während
einer Anlaufphase aus Gegenrichtung mit eingezeichnetem Verlauf
des zugeordneten Auslöseschwellwerts,
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6 schematisch
den zu 5 gehörigen Verlauf der Anpassung des
Auslöseschwellwerts,
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7 einen
alternativen Verlauf der Anpassung des Auslöseschwellwerts
gemäß 6, und
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8 schematisch
eine Fahrzeugtür mit einer Verstelleinrichtung zum Verstellen
einer elektrisch betätigbaren Fensterscheibe.
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In 1 sind
in einer Grafik entlang einem Stellparameter 1 während
einer Anlaufphase eines Motors die Messwerte für einen
die Belastung des Motors charakterisierenden Betriebsparameter 3 aufgetragen.
Der ein Stellelement eines Kraftfahrzeugs antreibende Motor läuft
dabei aus einer Gegenrichtung an, d. h. es wird bis zum tatsächlichen
Ergreifen des Stellelements als Last zunächst mechanisches Spiel
aufgebraucht.
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Neben
dem resultierenden Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 ist
der Verlauf der aus den einzelnen Messwerten durch Differenzenbildung
ermittelten ersten Ablei tung 6 eingetragen. Als Stellparameter 1 wird
die Anzahl der zurückgelegten Umdrehungen des Motors, d.
h. ein Stellweg, herangezogen. Als Betriebsparameter 1 wird
die Drehzahl erfasst.
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In
einer ersten Phase beschleunigt der Motor bis zu einer maximalen
Drehzahl, da er ohne Gegenlast zunächst Spiel aufbraucht.
Im Maximum ist das mechanische Spiel aufgebraucht und der Motor
sieht als Last das zu bewegende Stellelement. Folglich nimmt die
Drehzahl nach Erreichen des Maximums ab. Als Folge einer gewissen
mechanischen Elastizität resultiert nach dem Auflaufen
auf das Stellelement ein gewisses Schwingverhalten, was in dem Verlauf 5 zwischen
dem Maximum und dem Erreichen eines stationären Zustands
am rechten Bildrand sehr gut erkennbar ist. Im stationären
Zustand dreht der Motor mit konstanter Umdrehung eine konstante
Last.
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Es
wird ersichtlich, dass der Verlauf 5 nach Erreichen des
Maximums einen Wendepunkt an der eingezeichneten Position 8 aufweist.
An dieser Position 8 hat die Ableitung 6 ein lokales
Minimum.
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In 2 ist
die gleiche Messung für den Fall eines Anlaufes des Motors
aus einer Gegenrichtung gezeigt, wobei nun jedoch das ergriffene
Stellelement gegen ein eingestelltes Hindernis läuft. Nach dem
Start beschleunigt zunächst der Motor wiederum bis auf
eine Maximaldrehzahl, wobei er mechanisches Spiel aufbraucht. Nach
Ergreifen des Stellelements wird der Motor abgebremst. Das ergriffene Stellelement
läuft danach auf ein eingestelltes Hindernis auf. Folglich
wird der Motor, nachdem das Stellelement das Hindernis erreicht
hat, weiter abgebremst. Aus dem Verlauf 5 wird am rechten
Bildrand ersichtlich, dass die Drehzahl schließlich gegen
Null tendiert. Es handelt sich somit um einen typischen Einklemmfall.
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Auch
in diesem Fall wird aus dem Verlauf 5 ersichtlich, dass
nach Erreichen des Maximums die Position 8 eines Wendepunkts
gegeben ist. Auch hier erreicht die Ableitung 6 ein lokales
Minimum.
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In 3 ist
in gleicher Darstellung nun der Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 gegenüber
dem Stellparameter 1 gezeigt, wobei nun der Motor aus einer
Gleichrichtung anläuft. D. h. es wird kein mechanisches
Spiel aufgebraucht. Gewissermaßen treibt der Motor das
Stellelement hintereinander in dieselbe Richtung an.
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Man
entnimmt dem Verlauf 5 des Betriebsparameters 3,
dass der Motor in diesem Fall vom Startpunkt an kontinuierlich mit
dem ergriffenen Stellelement auf eine konstante Drehzahl beschleunigt.
Aus dem Verlauf der Ableitung 6 wird zudem ersichtlich, dass
dem Verlauf 5 des Betriebsparameters kein Wendepunkt zuzuordnen
ist.
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In 4 ist
nun der gleiche Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 in
einem Anlauf aus Gleichrichtung dargestellt, wobei das ergriffene
Stellelement gegen ein eingestelltes Hindernis anläuft.
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Man
erkennt, dass der Motor nach dem Start wiederum zunächst
unter Mitnahme des Stellelements bis zu einem gewissen Wert beschleunigt, dann
aber bei Auflaufen des Stellelements auf das Hindernis abgebremst
wird, wobei die Enddrehzahl am rechen Bildrand schließlich
gegen null tendiert. Auch hier ist im Unterschied zu 2 aus
dem Verlauf der Ableitung 6 kein Wendepunkt zu entnehmen.
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Zusammenfassend
wird aus den 1 bis 4 ersichtlich,
dass ein Wendepunkt im Verlauf des Betriebsparameters während
der Anlaufphase eine Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich
eines Anlaufens aus einer Gleichrichtung oder aus einer Gegenrichtung
bietet. Bei einem Anlaufen aus Gegenrichtung zeigt sich sowohl mit
Hindernis als auch ohne Hindernis stets ein Wendepunkt. Bei einem
Anlaufen aus Gleichrichtung ist kein Wendepunkt erkennbar. Weiter
ist erkennbar, dass vor einem Wendepunkt kein Einklemmfall liegen
kann. Denn dort wird mechanisches Spiel aufgebraucht bis das Stellelement
ergriffen ist.
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Es
wird demnach verständlich, dass sich das Kriterium eines
Wendepunkts zum Anpassen einer Auslöseschwelle eignet,
die beispielsweise zum Erkennen eines Einklemmfalles gesetzt ist.
Vorliegend würde zunächst die Auslöseschwelle
mit einem gewissen Abstand unterhalb des Verlaufes 5 des
Betriebsparameters 3 angeordnet sein. Fällt unerwarteterweise
der Betriebsparameter 3, d. h. die Drehzahl unterhalb des
Auslöseschwellwerts, so wird auf einen Einklemmfall geschlossen,
und der Motor entweder gestoppt oder reversierend angetrieben. Aus 1 wird
sofort ersichtlich, dass eine derart aufgebaute Einklemmfallerkennung
durch das nach dem Wendepunkt eintretende Schwingverhalten in Schwierigkeiten
gerät. Denn die jeweiligen eigentlich unerwarteten Abnahmen
des Betriebsparameters 3 infolge des Schwingverhaltens
können fehlerhafterweise als ein Einklemmfall interpretiert
werden. Wird aber in den Verläufen 5 des Betriebsparameters 3 die Position 8 eines
Wendepunktes identifiziert, so kann auf einen Anlauf aus Gegenrichtung
geschlossen werden und dem Schwingverhalten durch eine entsprechende
Anpassung der Auslöseschwelle begegnet werden.
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In 5 ist
nun eine Vorgehensweise für den Fall eines Anlaufes aus
einer Gegenrichtung dargestellt. Man erkennt wiederum den typischen
Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 entlang des
Stellparameters 1. Als Betriebsparameter 3 ist
dabei die Drehzahl n und als Stellparameter 1 der aus der
Anzahl der Umdrehungen abgeleitete Stellweg s aufgetragen.
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Man
erkennt zunächst, dass in der Phase Δs1 der Motor
zunächst bis zu einer Maximaldrehzahl unter Spielaufbrauch
beschleunigt. Danach geht vorliegend die Drehzahl n in eine Plateauphase über, die
bei gewissen mechanischen Konstellationen auftreten kann. Diese
Phase ist mit Δs2 bezeichnet. Der Plateauphase Δs2
schließt sich nun eine Abbremsphase Δs3 + Δs4
an, in welcher der Motor das Stellelement ergreift und infolge dessen
abgebremst wird. Infolge dessen nimmt der Betriebsparameter 3 respektive
die Drehzahl n ab. An die Phase Δs4 schließt sich
die Phase Δs5 an, innerhalb derer der Verlauf 5 des
Betriebsparameters 3 ein gewisses Schwingverhalten zeigt.
Am rechten Bildrand wird dann allmählich die stationäre
Phase erreicht, in der die Drehzahl n konstant bleibt. Zusätzlich
zu dem Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 ist
ein Verlauf 9 für den jeweils geltenden Auslöseschwellwert
eingezeichnet. Würde der Betriebsparameter 3 respektive die
Drehzahl n unerwartet unterhalb diese Auslöseschwelle fallen,
so würde auf einen Einklemmfall geschlossen und der Motor
gestoppt bzw. reversierend angetrieben werden. Vorliegend ist der
Auslöseschwellwert zunächst durch einen Abstand 10 gegenüber
dem relaen Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 gegeben.
Man erkennt den jeweiligen Abstand 10 zwischen dem Verlauf 5 des
Betriebsparameters 3 und dem Verlauf 9 des Auslöseschwellwerts.
Bei einem Anlauf aus Gegenrichtung kann bis zum Erreichen eines
Wendepunktes, erwartet bei s3, kein Einklemmfall auftreten.
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Entlang
dem Stellparameter 1 sind einzelne Werte des Stellwegs
s eingetragen. s0 bezeichnet den Startpunkt. An der Stelle s1 hat
die Drehzahl n etwa ihren Maximalwert erreicht. An der Stelle s2
endet die Plateauphase, und die Drehzahl n nimmt infolge des Mitführens
des Stellelements ab. Aus den Werten von s1 und s2 werden nun die
Werte s3 und s4 vorhergesagt. Dabei stellt der Wert s4 einen Orientierungswert
für den Stellparameter dar, bis zu dem ein Wendepunkt zu
erwarten ist.
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Dabei
wird zunächst das Extremumg des Verlaufs 5 des
Betriebsparameters 3 durch Differenzenbildung ermittelt.
Das Extremum befindet sich etwa an der Stelle s1. Die für
die Abbremsung relevante Phase Δs3 + Δs4 wird
ab dem Wert s2, d. h. ab dem Ende der Plateauphase Δs2,
angenommen. Dabei wird aus der Lage des Extremums an der Stelle s1
die Breite der Abbremsphase vorhergesagt. Der Abbremsweg wird dabei
als Δs3 + Δs4 = s2 + Δs1 fingiert. Dabei
sei darauf hingewiesen, dass 5 nicht maßstabsgerecht,
sondern lediglich schematisch die tatsächlich gewählten
Bedingungen und Abstände wiedergibt.
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Aus
dem derart ermittelten Orientierungswert s4 ist nun eine fiktive
Position s3 für die zu erwartende Lage eines Wendepunkts
im Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 vorhergesagt.
Bei dieser Position s3 des vorhergesagten Wendepunkts wird die Auslöseschwelle
angepasst. Man erkennt dies an dem geänderten Abstand 10 zwischen
dem Verlauf 5 des Betriebsparameters 3 und dem
Verlauf 9 des Auslöseschwellwerts. Der Abstand
wird insbesondere ab der Position s3 des fiktiven Wendepunkts vergrößert
und nimmt dann allmählich zum rechten Bildrand wieder ab.
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Mit
anderen Worten wird der kritische Verlauf um den Wendepunkt vorhergesagt
und unter einer vernünftigen Annahme ein realistischer
Verlauf der Auslöseschwelle vorgegeben. Dadurch kann bei
einer möglichst hohen Sicherheit ohne die Gefahr eines
Fehlreversierens in einer Anlaufphase möglichst frühzeitig
ein Einklemmfall erkannt werden.
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Aus 6 ist
die vorgenommene Anpassung deutlich erkennbar. Dabei entsprechen
die eingezeichneten Markierungen hinsichtlich des Stellwegs s denen
aus 5. Über den Stellparameter 1 ist
hierbei eine fiktive Kraft F – auch mit 12 bezeichnet – aufgetragen,
deren Verlauf 13 erkennbar wird. Als fiktive Kraft wird
hier beispielhaft der geschwindigkeitsabhängige Anteil
der Kraft verstanden, die durch den Anlauf aus Gegenrichtung hervorgerufen
wird. Der Motor wird anfänglich unter Spielaufbrauch beschleunigt
und läuft mit der fiktiven Kraft gegen das Stellelement
auf. Bis zum Erreichen eines Gleichgewichts wird das Stellelement
beschleunigt. Aus dem tatsächlichen Verlauf 5 des
Betriebsparameters bis zum Erreichen des Wendepunktes kann diese
fiktive Kraft ermittelt werden. Die fiktive Kraft 12 bis
zur Position s3 des Wendepunkts kann aus dem Abbremsverhalten entnommen
werden. Um einen entsprechend angepassten Wert wird hier bereits
die Auslöseschwelle 9 abgesenkt. Bis zum Erreichen
des Orientierungswerts s4 wird dieser gewonnene Verlauf eines Offset-Wertes
an dem Wendepunkt gespiegelt und somit künstlich fortgesetzt.
Der Offset-Wert bzw. die fiktive Kraft 12 nimmt dementsprechend
symmetrisch bis zum Erreichen des Orientierungswerts s4 zu. Entsprechend
ist in 5 der Abstand 10 zwischen dem Verlauf 5 des
Betriebsparameters 3 und dem Verlauf 9 des Auslöseschwellwerts
vergrößert.
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Nach
Erreichen des Orientierungwerts 4 wird der angehobene Offset-Wert
exponentiell abklingend allmählich wieder zurückgenommen.
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In
einer alternativen Ausgestaltung des Offset-Wertes wird an der Stelle
des Wendepunktes s3 im Abstand 10 zur Auslöseschwelle
ein zusätzlicher Offset 15 eingebracht. Dies wird
aus 7 deutlich erkennbar. Nach Erreichen des Orientie rungswerts s4
wird der Offset-Wert wiederum exponentiell abklingend zurückgenommen.
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Der
jeweils in den 6 und 7 gezeichnete
Verlauf 13 ist identisch für die angenommene fiktive
Kraft F bzw. 12 sowie für den eingesetzten Offset-Wert.
Diese unterscheiden sich lediglich durch einen gewissen Proportionalitätsfaktor.
-
In 8 ist
schematisch eine Fahrzeugtür 17 dargestellt, die
eine Verstelleinrichtung 19 zum Verstellen eines als Fenster
gegebenen Stellelements 20 umfasst. Dazu weist die Verstelleinrichtung 19 einen
Motor 22 auf, der mit dem Stellelement 20 mechanisch
gekoppelt ist.
-
Die
Verstelleinrichtung 19 umfasst weiter ein Sensormittel 24,
welches die Drehzahl des Motors 22 misst und beispielsweise
als ein Hall-Sensor ausgebildet ist. Der Motor 22 wird
mittels einer Steuereinrichtung 26 gesteuert, die über
einen Mikrokontroller 27 verfügt.
-
Die
Steuereinrichtung 26 insgesamt ist zur Durchführung
des soeben beschriebenen Verfahrens zur Adaption des Auslöseschwellwerts
während der Anlaufphase des Motors 22 sowohl in
einer Gleich- als auch in einer Gegenrichtung ausgebildet. Dabei wird
beispielsweise der Mikrokontroller 27 zur Erfassung der
Drehzahl-Werte und zur Bildung einer numerischen Ableitung vorgesehen.
-
- 1
- Stellparameter
- 3
- Betriebsparameter
- 5
- Verlauf
des Betriebsparameters
- 6
- erste
Ableitung (numerisch)
- 8
- Position
Wendepunkt
- 9
- Verlauf
der Auslöseschwelle
- 10
- Abstand
- 12
- Fiktive
Kraft
- 13
- Verlauf
Kraft/Abstand
- 15
- Offset-Wert
- 17
- Fahrzeugtür
- 19
- Verstelleinrichtung
- 20
- Stellelement
- 22
- Motor
- 24
- Sensormittel
- 26
- Steuereinrichtung
- 27
- Mikrocontroller
- F
- Kraft
- Δs
- Stellwegsabschnitte
- s
- Stellweg
- n
- Drehzahl
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005000753
A1 [0005]
- - DE 19719338 C2 [0006]
- - DE 19710338 C2 [0007]