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Die
Erfindung betrifft einen Ausziehtisch mit einer unter einer ausziehbaren,
geteilten Tischplatte angeordneten Aufnahme für eine Einlegeplatte.
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Ein
bekannter, derartiger Ausziehtisch weist einen zentralen Standfuß auf. Nach
einem Entriegeln können
die beiden Tischplattenhälften,
die bspw. mit Stiften in Bohrungen, Flächendübel in entsprechenden Ausnehmungen
oder dergleichen an ihren gegenüberliegenden
Schmalseiten exakt ausgerichtet und gegen ein Durchbiegen versteift
sind, linear auseinander gezogen werden. Die auseinandergezogenen
Tischplattenhälften
ermöglichen
es, eine Einlegeplatte aus einer Aufnahme in dem zentralen Fuß zu entnehmen,
die dort aus Platzgründen
mittig geteilt zusammengeklappt ist, zum Schutz Sichtseite auf Sichtseite.
Hierfür
geeignete Scharniere sind in vielfältigen Ausführungsformen bekannt und bewährt, angefangen
bei Stangenscharnieren oder Klavierbändern, bis hin zu in die Unterseiten
eingelassene Topfscharniere, die jeweils mit einem Bandarm die übereinander
liegenden Stirnseiten der zusammengeklappten Hälften der Einlegeplatte übergreifen
und damit nicht sichtbar sind.
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Nach
Entnahme und Auseinanderklappen der Einlegeplatte wird diese auf
Auflagen einer Führung
der Tischplattenhälften gelegt
und werden die Tischplatten wieder aufeinander zu bewegt. Damit die
mit entsprechenden Bohrungen und Stiften versehene Einlegeplatte
zwischen den Tischplattenhälften
verriegelt werden kann, ist die Einlegeplatte manuell exakt auszurichten,
oftmals auch anzuheben. Greifen sämtliche Stifte passgenau in
die Bohrungen ein, können
die Hälften
der Tischplatten vollständig zusammengeschoben
und mit der Einlegeplatte zu einer durchgängigen Tischplatte verriegelt
werden.
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Das
Einbringen einer solchen Einlegeplatte bei einem Ausziehtisch ist
mühsam
und, darüberhinaus,
bei entsprechender Größe und Schwere
der Einlegeplatte, auch körperlich
anstrengend.
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Vor
diesem technischen Hintergrund macht die Erfindung es sich zur Aufgabe,
es bei einem Ausziehtisch der eingangs genannten Art zu ermöglichen,
dass in einfacher Weise und ohne jede Anstrengung eine Einlegeplatte
zwischen den Tischplattenhälften
eingebracht werden kann.
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Gelöst wird
diese technische Problematik bei einem Ausziehtisch mit einer unter
einer ausziehbaren, geteilten Tischplatte angeordneten Aufnahme
für eine
bei Nichtgebrauch um eine Achse, Sichtseite auf Sichtseite, zusammengeklappte
Einlegeplatte gemäß des Anspruchs
1 durch die Maßnahmen,
dass die beiden Hälften
der Einlegeplatte horizontal und mit der Achse parallel zur Ausziehrichtung
angeordnet sind, dass der unteren Hälfte der Einlegeplatte auf
sich gegenüberliegenden
Seiten quer zu der Ausziehrichtung jeweils zwei Führungsstifte
achsparallel vorstehen, dass die jeweils zwei Führungsstifte einer Seite in
zwei quer zu der Ausziehrichtung sich erstreckenden, tischfesten
Kulissen geführt
sind und dass die untere Hälfte
der Einlegeplatte von den Führungsstiften
in den Kulissen geführt
in die Position verschoben werden kann, die für ein Schließen der offenen
Tischplattenhälften
erforderlich ist.
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Werden
die beiden Hälften
der Tischplatte auseinander gefahren, kann durch ein Verschwenken
der oberen Hälfte
der Einlegeplatte und damit auch unter Verschieben der unteren Hälfte der
Einlegeplatte in der Kulissenführung
diese untere Hälfte aus
der Aufnahme herausgefahren und beispielsweise durch Anschläge exakt
in einer Endposition für das
Verriegeln mit den zusammenfahrenden Tischplattenhälften positioniert
werden.
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Hierzu
bieten die Merkmale gemäß des Anspruchs
2 eine Alternative, wenn die Einlegeplatte mittig in zwei Häften geteilt
in der Aufnahme unter den Tischplattenhälften aufgenommen ist, nach
denen vorgesehen ist, dass die zwei Hälften der Einlegeplatte übereinander
angeordnet und horizontal sich in der Aufnahme erstreckend angeordnet
sind, dass die obere Hälfte
der Einlegeplatte auf gegenüberliegenden
Seiten quer zu der Ausziehrichtung jeweils einen angelenkten Hebelarm
aufweist, dass jeder Hebelarm andernends tischfest angelenkt ist,
wobei die Achsen der Hebelarme parallel zu der Ausziehrichtung angeordnet
sind, und dass mit Verschwenken der oberen Hälfte der Einlegeplatte aus der
Aufnahme um die Achsen der Hebelarme auf eine tischfeste Auflage
die obere Hälfte
der Einlegeplatte in die Position verbracht werden kann, die für ein Schließen der
offenen Tischplattenhälften
erforderlich ist.
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Eine
entsprechende Führung
kann auch für die
unteren Hälfte
der Einlegeplatte dann vorgesehen werden, wenn die beiden Hälften vollständig voneinander
getrennt sind. Dabei zeigen dann in der Nichtgebrauchslage in der
Aufnahme die Sichtseiten beider Hälften nach unten.
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Bevorzugt
wird jedoch eine Kombination der voranstehenden Merkmale der Ansprüche 1 und
2, die es ermöglicht,
bei einem Ausziehtisch, aufweisend eine unter einer ausziehbaren,
geteilten Tischplatte angeordneten Aufnahme für eine bei Nichtgebrauch um
eine Achse, Sichtseite auf Sichtseite, zusammengeklappten Einlegeplatte,
nach Auseinanderfahren der beiden Hälften der Tischplatte durch einfaches
Verschwenken der oberen Hälfte
der Einlegeplatte aus der Aufnahme heraus auch gleichzeitig die
untere Hälfte
der Einlegeplatte aus der Aufnahme herauszufahren und zu positionieren.
Die Kraftübertragung
erfolgt über
die die Achse körperlich
ausbildenden Scharniere, die entsprechend kräftig ausgebildet sein sollten.
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Liegt
die obere Hälfte
der Einlegeplatte auf der tischfesten Auflage auf, so dass sie nicht
weiter verschwenkt werden kann, sind die beiden Hälften der
Einlegeplatte zwangsweise für
ein Zusammenfahren der beiden Tischplattenhälften ausgerichtet und können nach
Zusammenfahren miteinander zu einer Tischplatte verriegelt werden.
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Um
die Kräfte
bei dem Verfahren der unteren Hälfte
der Einlegeplatte zu reduzieren, wird zweckmäßigerweise vorgesehen, dass
die Führungsstifte mit
Rollen versehen sind, beispielsweise auch mit kugelgelagerten, so
dass der Kraftaufwand für
das Verfahren der unteren Hälfte
der Einlegeplatte, deren Gewicht ausschließlich auf den Führungsbahnen
der Kulissenführungen
ruht, relativ gering ist.
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In
konstruktiver Ausgestaltung des Ausziehtisches nach der Erfindung
ist vorgesehen, dass die Kulissen von einem Boden der Aufnahme und
von der Achse weg gerichtete, unterschiedlich schräg verlaufende
Abschnitte aufweisen. Infolge dieser Maßnahme wird die untere Hälfte der Einlegeplatte schräg über dem
Boden aus der Aufnahme herausgefahren, wobei insbesondere weiter
vorgesehen wird, dass die von der Achse entferntere Kulisse mit einem
unteren Abschnitt steiler gegenüber
dem Boden der Aufnahme angestellt ist als die der Achse benachbarte
Kulisse. Infolgedessen wird die untere Hälfte der Einlegeplatte bei
einer Bewegung hin zu einem Rand der Aufnahme dort schneller angehoben werden
und wird so auch ausreichend schnell und in einfacher Weise über diesem
Rand auch positioniert werden.
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Ist
die Schmalseite der unteren Hälfte
der Einlegeplatte über
den Rand gehoben, bedarf es keiner weiteren Anhebung, so dass insbesondere
dort eine Kulisse einen oberen, horizontal verlaufenden Abschnitt
aufweist, auf dem ein Stift abgleiten oder eine Rolle abrollen kann.
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Andererseits,
da nur geringer Raum in der Aufnahme zur Verfügung steht, sollte sofort,
mit Beginn der Bewegung, die dem Rand benachbarte Schmalseite der
unteren Hälfte
der Einlegeplatte angehoben werden, weshalb zweckmäßigerweise
vorgesehen ist, dass die der Achse entferntere Kulisse bodenseitig
unmittelbar angestellt ist.
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Für die der
Achse benachbarten Kulisse steht dagegen ein relativ langer Weg
zur Verfügung. Es
kann deshalb vorgesehen sein, dass die der Achse benachbarte Kulisse
bodenseitig eine Tasche aufweist für eine horizontale Führung und
Aufnahme des Führungsstifts
oder der Rolle.
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Zweckmäßigerweise
ist insbesondere dann weiter vorgesehen, dass der Boden mit leistenartigen Abstandhaltern
versehen ist oder dass der Boden selobst durch voneinander beabstandeten
Leisten ausgebildet ist, die sich achsparallel erstrecken, so dass in
einer unteren Lage über
die Höhe
der Abstandhalter bzw. über
die Leisten ein Abkippen der unteren Hälfte der Einlegeplatte nach
unten ermöglicht
ist.
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In
weiterer Ausgestaltung des Ausziehtisches nach Erfindung ist vorgesehen,
dass die der Achse benachbarte Kulisse gleichmäßig ansteigend verläuft, womit
auch ein gleichmäßiges Verschwenken
der oberen Hälfte
der Einlegeplatte ermöglicht ist.
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Auch
ist es möglich,
dass die Steigung eines zweiten Abschnitts der entfernteren Kulisse
die Steigung der ersten Kulisse aufweist, mithin, nahezu in der
Position für
ein Verriegeln mit den Tischplattenhälften, die untere Hälfte der
Einlegeplatte durch die unterschiedlich Höhe der Führungsstifte in den Kulissen
nur noch geringfügig
schräg
gestellt ist und dann mit Austritt aus den Kulissen bzw. dem Übergang
in den horizontal verlaufenden Abschnitt weitestgehend die horizontale
Endlage bereits eingenommen hat.
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In
der horizontalen Lage beider Hälften
der Einlegeplatte kann dann sofort ein Verriegeln der beiden Tischplattenhälften mit
der Einlegeplatte erfolgen. Erhöhen
in Bohrungen einzubringende Stifte oder dergleichen die Stabilität der mit
der Einlegeplatte zusammengesetzten Tischplattenhälften, so kann
es notwendig sein, den Hebelarm gekröpft auszuführen, um ein problemloses Verschwenken
des Hebelarms über
einen vorstehenden Stift, einen Lamellendübel oder dergleichen zu ermöglichen.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der Angriff der Führungsstifte oder der Rollen
und des Hebelarms an der unteren Hälfte der Einlegeplatte in der Gebrauchsposition
unterhalb der Tischplattenhälften erfolgt,
wo zumeist ausreichend Raum zur Verfügung steht.
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Eine
kompaktere, geschütztere
Bauform wird erreicht, wenn der Angriff der Führungsstifte oder der Rollen
und des Hebelarms mittig der Längsseiten
der jeweiligen Hälfte
der Einlegeplatte erfolgt und die Tischplattenhälften stirnseitige Ausnehmungen
aufweisen, die bei gegen die Einlegeplatte zusammengefahrenen Tischplattenhälften die
Führungsstifte
oder die Rollen und den Hebelarm aufnehmen.
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Der
Ausziehtisch nach der Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, in
dem lediglich ein Funktionsmodell schematisch und nicht maßstabsgerecht
wiedergegeben ist. In der Zeichnung zeigt:
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1:
eine Draufsicht auf einen Ausziehtisch nach der Erfindung mit auseinandergefahrenen Tischplattenhälften,
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2:
einen idealisierten Querschnitt, in dem die beiden Hälften der
Einlegeplatte zusammengeklappt in einer Aufnahme befindlich sind,
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3:
die beiden Hälften
der Einlegeplatte während
des Verschwenkens der oberen Hälfte
der Einlegeplatte und
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4:
die beiden Hälften
des Einlegeplatte, bereit für
ein Verriegeln mit den beiden auseinandergefahrenen Tischplattenhälften.
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1 zeigt
in einer Draufsicht einen Ausziehtisch 1 mit an beispielsweise
herkömmlichen
Teleskopauszügen 2, 3 mit
in Ausziehrichtung gem. den Pfeilen linear auseinander gefahrenen
Tischplattenhälften 4, 5.
Zusammengefahren wird die Stabilität der Tischplattenhälften 4, 5 durch
hier vergrößert dargestellte,
einer Tischplattenhälfte 4 schmalseitig
vorstehenden Stifte 6, die in entsprechenden Bohrungen 7 in
der Stirnseite der anderen Tischplattenhälfte 5 eingebracht
werden. Üblicherweise
werden dann die beiden Tischplattenhälften 4, 5 noch
miteinander verriegelt.
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In 1 ist
zwischen den Tischplattenhälften 4, 5 eine
Aufnahme 8 für
eine Einlegeplatte 9 dargestellt, angeordnet unterhalb
der Tischplattenhälften 4, 5,
vgl. 2. Die Einlegeplatte 9 ist mittig geteilt
und sind die beiden Hälften 10, 11 der
Einlegeplatte 9 um eine Achse 12 Sichtseite 39 auf
Sichtseite 40 zusammengeklappt.
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Parallel
zu der Achse 12 stehen jeder Seite 13 der unteren
Hälfte 10 der
Einlegeplatte 9 zwei Führungsstifte 14, 15 vor,
die vorzugsweise auf Rollen, in der Zeichnung nicht dargestellt,
in zwei tischfesten Kulissen 16, 17 geführt sind,
die beispielsweise in den Rahmen der Aufnahme 8 eingelassen
sein können
und die sich quer zu der Ausziehrichtung der Tischplattenhälften 4, 5 erstrecken.
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Mit
Verschwenken der oberen Hälfte 11 der Einlegeplatte 9 wird
durch die Kulissenführung,
ausgebildet durch die Führungsstifte 14, 15 und
die tischfesten Kulissen 16, 17, die unteren Hälfte 10 der
Einlegeplatte 9 an ihrem freien Ende 18 sofort
angehoben, da die von der Achse 12 entferntere Kulisse 16 mit
einem unteren Abschnitt 19 steiler gegenüber einem
Boden 20 der Aufnahme 8 angestellt ist als die der
Achse 12 benachbarte Kulisse 17.
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An
den Abschnitt 19 der Kulisse 16 schließt sich
ein weiterer schräg
verlaufender Abschnitt 21 an, der eine deutlich geringere
Steigung aufweist und der insbesondere auch die Steigung des ansteigenden
Abschnitts 22 der Kulisse 17 aufgreifen kann.
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Die
Kulisse 16 endet mit einem oberen, horizontal verlaufenden
Abschnitt 23, so dass die untere Hälfte 10 der Einlegeplatte 9 sanft
auf die Oberseite der Aufnahme 8 und des Teleskopauszuges 2,
hier eine tischfeste Auflage 24 ausbildend, abgelegt wird.
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Ist
auch die obere Hälfte 11 der
Einlegeplatte 9 auf einer entsprechenden Auflage 25 abgelegt,
vergleiche 4, kann durch nicht dargestellte
Anschläge
für die
Stifte 14, 15 die Einlegeplatte 9 exakt
für ein Zusammenfahren
der Tischplattenhälften 4, 5 ausgerichtet
sein. Entsprechend ist hier auch die Einlegeplatte 9 mit
Stiften und Bohrungen an den Seiten zu versehen.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist
auch für
die obere Hälfte 11 der
Einlegeplatte 9 eine Zwangsführung vorgesehen. Die nachstehend erläuterte Führung dieser
oberen Hälfte 11 der
Einlegeplatte 9 kann in gleicher Weise auch für die untere Hälfte 10 Verwendung
finden, sofern beide Hälften 10, 11 vollständig voneinander
getrennt und beide die Sichtseiten nach unten aufweisend innerhalb
der Aufnahme 8 angeordnet sind.
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Das
Verschwenken der oberen Hälfte 11 der Einlegeplatte 9 wird
durch Hebelarme 26, 27 vorgegeben, in den 2 bis 4 lediglich
angedeutet.
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Der
Hebelarm 26 ist einerends an der Seite 28 der
Plattenhälfte 11 um
eine Achse 29 verschwenkbar angelenkt und andernends tischfest
um eine Achse 30.
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Mit
Verschwenken der oberen Hälfte 11 der Einlegeplatte 9 aus
der Aufnahme 8 heraus um die Achsen 29, 30 des
Hebelarms 26 und des auf der anderen Seite angeordneten
Hebelarms 27 auf die tischfeste Auflage 25 ist
dann die obere Hälfte 11 der Einlegeplatte 9 in
eine Position gemäß 4 gebracht,
in der das Schließen
der offenen Tischplattenhälften 4, 5 erfolgen
kann, ohne dass es einer Nachjustierung der Hälfte 11 der Einlegeplatte 9 bedarf.
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Durch
die Anbindung der unteren Hälfte 10 über ein
Scharnier an die obere Hälfte 11 der
Einlegeplatte 9 wird bei dem Ausführungsbeispiel bei einem Verschwenken
der oberen Hälfte 11 die
unteren Hälfte 10 zwangsläufig in
den Kulissen 16, 17 durch die Führungsstifte 14, 15 geführt mitgenommen
und gleichfalls exakt für
ein Schließen
der Tischplattenhälften 4, 5 ausgerichtet.
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Die
der Achse 12 benachbarte Kulisse 17 weist bodenseitig
eine Tasche 31 auf, in der der Führungsstift 15 horizontal
geführt
und in der Nichtgebrauchslage aufgenommen ist. Da der andere Führungsstift 14 in
der Kulisse 16 bei einer Verschiebung der unteren Hälfte 10 der
Einlegeplatte 9 sofort angehoben wird, kippt die untere
Hälfte 10 der
Einlegeplatte 9 um die durch den Führungsstift 15 ausgebildete
Achse innerhalb der Tasche 31. Bei dem Ausführungsbeispiel
sind deshalb auf dem Boden 20 der Aufnahme 8 parallel
zu der Achse 12 sich erstreckende, leistenartige Abstandhalter 32, 33 vorgesehen, so
dass ein derartiges Abkippen der unteren Hälfte 10 der Einlegeplatte 9 ermöglicht ist.
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Alternativ
kann durch solche, gleichfalls parallel zu der Verschieberichtung
der Tischplattehälften 4, 5 sich
erstreckende Leisten eine Auflage für die Einlegeplatte als Boden
der Aufnahme ausgebildet werden.
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Im
Anschluss an die Tasche 31 wird auch diese Seite der unteren
Hälfte 10 der
Einlegeplatte angehoben, wobei der Führungsstift 15 in
dem Abschnitt 22 gleichmäßig ansteigend angehoben wird.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
erfolgt der Angriff der Führungsstifte 14, 15 bzw.
der Rollen sowie der Angriff des Hebelarms 26 etwa mittig
der Längsseiten 13, 28 der
Hälften 10, 11 der
Einlegeplatte 9. Um dennoch die Tischplattenhälften 4, 5 problemlos zusammenfahren
zu können,
sind an deren aufeinander zuweisenden Stirnseiten 34, 35 Ausnehmungen 36 bis 38 vorgesehen,
in denen die Stifte 14, 15 bzw. der Hebelarm 26 bei
angeschlossenen Tischplattenhälften 4, 5 aufgenommen
werden.
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Somit
können
die Tischplattenhälften 4, 5 problemlos
bis unmittelbar an die Einlegeplatte 9 herangefahren werden
und dort mit Stiften 6 in entsprechenden, gegenüberliegenden
Bohrungen 7, miteinander verriegeln. Dabei ist es möglich, dass
bei dem Verschwenken der oberen Hälfte 11 der Einlegeplatte 9 ein
solcher Stift in der Bahn des Hebelarms 26 befindlich ist.
Es kann dann vorgesehen sein, dass ein solcher Hebelarm 26 gekröpft um einen
solchen Stift 6 geführt
wird.
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Sofern
die Tischplattenhälften 4, 5 durch
die Ausnehmungen 36–38 materialmäßig nicht
geschwächt
werden sollen, kann vorgesehen sein, dass der Angriff der Führungsstifte
oder der Rollen bzw. der Hebelarme in der Gebrauchslage unterhalb
der Tischplattenhälften 4, 5 erfolgt.
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Bei
einer solchen Ausführungsform
bedarf es lediglich des Auflegens von Platten auf die Sichtseiten 39, 40,
der in 4 dargestellten Einlegeplatte 9, die
die Stärke
der Tischplattenhälften 4, 5 aufweisen.
Entsprechend tiefer ist dann die Anordnung der Aufnahme 8 sowie
der Teleskopauszüge 2, 3.
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- 1
- Ausziehtisch
- 2
- Teleskopauszug
- 3
- Teleskopauszug
- 4
- Tischplattenhälfte
- 5
- Tischplattenhälfte
- 6
- Stift
- 7
- Bohrung
- 8
- Aufnahme
- 9
- Einlegeplatte
- 10
- Hälfte von 9
- 11
- Hälfte von 9
- 12
- Achse
- 13
- Seite
- 14
- Führungsstift
- 15
- Führungsstift
- 16
- Kulisse
- 17
- Kulisse
- 18
- Ende
- 19
- Abschnitt
- 20
- Boden
- 21
- Abschnitt
- 22
- Abschnitt
- 23
- Abschnitt
- 24
- Auflage
- 25
- Auflage
- 26
- Hebelarm
- 27
- Hebelarm
- 28
- Seite
- 29
- Achse
- 30
- Achse
- 31
- Tasche
- 32
- Abstandhalter
- 33
- Abstandhalter
- 34
- Stirnseite
- 35
- Stirnseite
- 36
- Ausnehmung
- 37
- Ausnehmung
- 38
- Ausnehmung
- 39
- Sichtseite
- 40
- Sichtseite